BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
6. November 2019 (123. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
TOP 1 Fragestunde; Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Außenministerium unter Heiko Maas
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 6. November 2019, mit der einstündigen Regierungsbefragung. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) stellt sich den Fragen der Abgeordneten zu seinem Geschäftsbereich und zu darüber hinaus gehenden Themen. (ste/28.10.2019)
Die Fragestunde beginnt am Mittwoch, 6. November 2019, im Anschluss an die Regierungsbefragung. Vertreter der Bundesregierung werden vorab eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/14662), die getrennt nach Geschäftsbereich aufgerufen werden, mündlich beantworten.
„Verschärfung des Waffenrechts“ kritisiert
So wollte als erster Fragesteller Martin Hess (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.
Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten. „Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert. Unter Generalverdacht stelle er Sportschützen keinesfalls, betonte Seehofer. Doch Waffen gehörten auch nicht in die Hände von Rechtsextremisten und Rechtsterroristen.
Einrichtung einer Demokratie-Kommission
Helge Lindh (SPD) fragte den Bundesinnenminister, wie er die Einrichtung der Demokratie-Kommission „begleite“, auf die sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt habe. Ziel der Kommission sei es, zu beraten, wie die parlamentarische Demokratie – etwa durch Elemente der direkten Bürgerbeteiligung – gestärkt werden könne, so der Abgeordnete.
Seehofer verwies hier auf die Zuständigkeit des Parlaments. Er könne dem Bundestag hier nicht vorgreifen, sagte Seehofer: „Das ist Sache des Parlaments.“ Das Bundesinnenministerium habe aber vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus ein Konzept erarbeitet, um unter anderem mit Mitteln der Prävention sowie auch gesetzlichen Regelungen die Demokratie zu stärken. Angesichts einer „neuen Täterstruktur“, nämlich stärker auftretenden Einzeltätern, sei er überzeugt, dass es neue gesetzliche Regelungen brauche, so Seehofer.
Unkontrollierte Einreise von IS-Kämpfern
Stephan Thomae (FDP) interessierte die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der deutschen IS-Kämpfer, die nach Beginn der militärischen Offensive der Türkei in Nordsyrien aus den Gefangenenlagern freigekommen seien. „Wie hoch ist aus Ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kämpfer unbemerkt nach Deutschland zurückkommen und von ihnen hier Gefahr ausgeht?“, fragte der Liberale. „Kennen Sie die Identität dieser Personen und hat die Bundesregierung hier ein Konzept?“
Seehofer versicherte, dass die Bundesregierung „seit vielen Monaten“ die Situation im Blick habe. Bevor ein deutscher IS-Kämpfer nach Deutschland einreisen dürfe, müsse die Identität „sicher geklärt sein“, stellte der Minister klar. Zudem müsse ausgeschlossen werden, dass es einen „Strafverfolgungsanspruch eines anderen Landes“ gebe. Eine kollektive Zurückführung gebe es mit ihm nicht, unterstrich Seehofer.
Hier hakte Thomae nach und fragte, ob es sich angesichts der Gefahr unkontrollierter Einreisen nicht „räche“, dass die Bundesregierung lange „untätig geblieben“ sei und nicht früh genug angefangen habe, die Identität der Personen zu klären. Seehofer entgegnete jedoch, dass die Bundesregierung keinen konsularischen Zugang gehabt habe.
ZP1 Aktuelle Stunde zur Meinungsfreiheit in Deutschland
Alle Fraktionen des Bundestages haben sich am Mittwoch, 23. Oktober 2019, klar zum Recht auf freie Meinungsäußerung bekannt. Zugleich machten sie sich aber auch gegenseitig dafür verantwortlich, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht sei. Die FDP-Fraktion hatte verschiedene Ereignisse wie die Morddrohungen im thüringischen Landtagswahlkampf gegen Politiker wie den CDU-Spitzenkandidaten Mike Mohring, die Verhinderung einer Vorlesung des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Prof. Dr. Bernd Lucke an der Universität Hamburg und die Buchlesung des früheren Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière in Göttingen durch politische Aktivisten zum Anlass genommen, eine Aktuelle Stunde im Bundestag zum Thema „Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen“ auf die Tagesordnung zu heben.
AfD spricht von „Gesinnungstotalitarismus“
Der AfD-Parlamentarier Martin Reichardt führte die „Shell-Jugendstudie 2019“ als Beleg für mangelnde Meinungsfreiheit ins Feld. So würden zwei Drittel der Jugendlichen der Aussage zustimmen, man dürfe nichts Negatives über Ausländer sagen, ohne als Rassist zu gelten. Dies sei das Ergebnis des links-grünen „Gesinnungstotalitarismus“.
Der Unionsfraktion warf Reichardt vor, mit „diesen Kräften“ zusammen zu arbeiten. Das „linke Establishment“ in Deutschland schaue „wohlwollend“ zu, wenn Gewalt gegen Andersdenkende ausgeübt werde. Dies stehe in der Tradition des RAF-Terrors und Leuten wie dem ehemaligen Außenminister Joschka Fischer, der mit der RAF sympathisiert habe. Fischer sei heute noch eine Ikone bei den Grünen, und bei der Linksfraktion arbeite der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar.
7. November 2019 (124. Sitzung)
TOP 3 Modernisierung des Strafverfahrens
Der Bundestag hat erstmals über Vorlagen zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ diskutiert der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, beraten. Grundlage dafür war ein entsprechendes Eckpunktepapier der Bundesregierung, das als Unterrichtung vorliegt (19/10388). Im Verlauf der Debatte wurden auch ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Strafverfahrens“ (19/14747) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Strafprozesse effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher gestalteten“ (19/14244) beraten. Die drei Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
AfD kritisiert „Stückwerkcharakter“
Thomas Seitz (AfD) sagte, der Entwurf der Koalition werde seinem hohen Anspruch nicht gerecht. Die Ziele seien nicht alle falsch, die Vorlage sei aber Stückwerk und kein großer Wurf. In Wahrheit gehe es der Regierung darum, der seit Jahren unter permanenter Überlastung leidenden Strafjustiz durch punktuelle Eingriffe wieder etwas mehr Luft zu verschaffen.
Uneingeschränkt zu begrüßen sei die Ausweitung der DNA-Analyse. Dies habe nichts mit Diskriminierung zu tun, und wer von „racial profiling“ spreche, sollte überlegen, ob er nicht eher die hohe Delinquenz einer bestimmten Klientel verschleiern wolle.
TOP 4 Bargeldnutzung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)“ (19/14761) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Grundlage der Debatte war auch die Antwort der Bundesregierung (19/10144) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124) mit dem Titel „De facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld“.
Gesetzentwurf der AfD
Die Fraktion möchte durch eine Grundgesetzänderung in Artikel 14 das Recht auf Eigentum mit Blick auf die Bargeldnutzung näher bestimmen. Es solle die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld garantiert und der Status des Bargelds als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel festgeschrieben werden.
Die Abschaffung oder Verknappung der physischen Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken soll ausweislich der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung fortan unzulässig sein. Staatliche Stellen sollen verpflichtet werden, die Bargeldnutzung der Bürger sicherzustellen, zum Beispiel durch die Gewährleistung der Annahme von Bargeld zur Erfüllung von Verpflichtungen mit Blick auf Steuern und Abgaben.
AfD verweist auf IWF-Arbeitspapier
In ihrer Anfrage bezieht sich die AfD auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 5. Februar 2019. In dem Papier geht es um das Funktionieren negativer Zinssätze. Als eine Möglichkeit, negative Zinsen einzuführen, werde die Abschaffung des Bargelds genannt.
Der Internationale Währungsfonds schlage auch vor, die lokale Währung in zwei Währungen aufzuspalten: in Bargeld und elektronisches Geld, schreibt die AfD-Fraktion.
„97 Euro Bargeld für 100 Euro Bankguthaben“
Beim Abheben würde das elektronische Geld mit einem Umrechnungskurs in Bargeld transferiert. Dieser Umrechnungskurs solle den negativen Zinssatz reflektieren. Bei einem negativen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr würde der Umrechnungskurs 0,97 Prozent betragen. „Für 100 Euro Bankguthaben erhielte der Kunde nur 97 Euro Bargeld.
Das Bankguthaben würde durch den negativen Zins im Zeitraum von einem Jahr auf den gleichen Betrag abschmelzen“, schreiben die Abgeordneten in der Großen Anfrage und erklären, „mit diesem System wäre es Zentralbanken möglich, sehr niedrige negative Zinsen zu implementieren, ohne dass es zu Bargeldabhebungen in größerem Umfang käme“.
Bundesregierung bekennt sich zu Fortbestand des Bargeldes
In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung fest, dass in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzig die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen und auf Euro lautenden Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind daneben Euromünzen in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. „Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Auch im Eurosystem gibt es keine derartigen Bestrebungen“, heißt es in der Antwort. (hle/hau/07.11.2019)
TOP 5 Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt
Die Mitglieder der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“, die im Juni 2018 eingesetzt wurde haben sich am Donnerstag, 7. November 2019, in einer Vereinbarten Debatte mit dem Thema „Zukunft der beruflichen Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ beschäftigt.
AfD: Mensch in Mittelpunkt der Wertschöpfung stellen
Nicole Höchst (AfD) betonte, dass die Enquete-Kommission den Menschen und der Gesellschaft helfen wolle, den bevorstehenden Umbruch nicht „zu erleiden, sondern zu gestalten“. Eine Sicht von Maschinen als Gegenpart zum Menschen erzeuge Angst und Abneigung, die Betrachtungsweise im Sinne einer erweiterten Intelligenz schaffe hingegen Gestaltungsräume. Der Mensch müsse daher im Mittelpunkt der Wertschöpfung in der digitalen Zukunft stehen.
Höchst sprach sich für Domain-Kompetenzen und eine kommunikative Fachlichkeit aus, um sich erfolgreich vernetzen zu können. Eine zentrale Rolle komme den Lehren und Ausbildern zu, die nicht „zu Moderatoren verkommen“ dürften, sagte Höchst. Sie betonte die Wichtigkeit von Klein- und Kleinstbetrieben als „feste Ankergröße“, da sie junge Leute an ländliche Regionen binde. Diese Betriebe, die einen Großteil der jungen Menschen ausbildeten, bräuchten mehr Unterstützung, sagte sie. Insbesondere bei der Berufsberatung und -orientierung und der Steigerung der Attraktivität von Ausbildungsberufen bestehe noch Verbesserungsbedarf.
TOP 6 Hartz IV
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, zwei Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen bei Hartz IV, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Hartz IV überwinden – Für gute Arbeit und soziale Garantien“ (19/14788) mit dem Votum von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Jobcenter effizienter machen – Rückforderungen von ALG II verrechnen“ (ALG steht für Arbeitslosengeld). Darüber hinaus wurden weitere Anträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
AfD: Sozialabgaben sind zu hoch
Jörg Schneider (AfD) kritisierte von den Linken-Forderungen unter anderem jene nach Abschaffung der Sperrfrist. „Soll ein Arbeitnehmer, der von sich aus seinen Job kündigt, wirklich gleich behandelt werden mit jemandem, dessen Betrieb geschlossen worden ist?“, fragte Schneider.
Auch eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro lehnte er ab, da dies seiner Ansicht nach in größerem Umfang Industriearbeitsplätze vernichten würde. Die Ursache, dass Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu wenig Geld hätten, liege nicht an der Höhe der Löhne, sondern an den hohen Sozialabgaben, sagte Schneider.
ZP 3 Zensus 2021 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zum Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (19/14700) angenommen. Dafür haben CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke gestimmt, dagegen haben FDP und Bündnis 90/Die Grünen votiert. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch, 6. November, im Vermittlungsverfahren zur Volkszählung 2021 geeinigt: Sie schlagen vor, den Bundestagsbeschluss zum Zensusgesetz vom 6. Juni 2019 in mehreren Punkten zu verändern. Die Empfehlungen betreffen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis.
ZP 3 Aktuelle Stunde – Gegen Hassrede und Hasskriminalität
„Gegen Hassrede und Hasskriminalität – Für eine offene und freiheitliche Gesellschaft“ lautete der Titel der von CDU/CSU und SPD beantragten Aktuellen Stunde, in der der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, über die zunehmende Verrohung in der öffentlichen Auseinandersetzung debattierte. Während dabei der AfD aus den Reihen der anderen Fraktionen eine Mitschuld für diese Entwicklung zugewiesen wurde, wandte diese sich gegen den Vorwurf, sie säe Hass in der Gesellschaft.
AfD: Sie wollen politisch Andersdenkende mundtot machen
Marc Jongen (AfD) warf den Regierungsparteien vor, mit ihrer „Bekämpfung sogenannter Hassrede“ heizten sie „den Zorn an, für den Sie und Ihre Politik verantwortlich sind“. Dabei spreche er nicht von Beleidigung oder Volksverhetzung und „noch weniger“ von dem Anschlag in Halle oder dem Mordfall Lübcke, die „abscheuliche Verbrechen“ seien.
„In Ihren Initiativen gegen Hassrede und Hasskriminalistät geht es aber um etwas ganz anders: Sie instrumentalisieren und missbrauchen diese Fälle, um ein System der Unterdrückung der freien Rede, der Zensur und der Angst in diesem Land zu installieren, um politisch Andersdenkende mundtot zu machen“, fügte Jongen hinzu. Die AfD säe nicht Hass, sondern gebe „dem gerechten Zorn im Land“ einen zivilen Ausdruck.
TOP 7 Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, den Entwurf der Bundesregierung für das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (19/13438, 19/13548) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/14867) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten es ab, AfD und FDP enthielten sich. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ (19/13539). Auch dazu lag eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/14867). CDU/CSU, SPD und Die Linke lehnten den Antrag ab, AfD und FDP enthielten sich.
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TOP 8 Bildungssystem
Einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Niemals ausgelernt, immer neugierig – Ein zweites Bildungssystem für das ganze Leben“ (19/14777) hat den Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, in erster Beratung beschäftigt. Die Vorlage wurde anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
TOP 9 Steuerliche Förderung (u.a. Elektromobilität)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, beschlossen, die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen fortzusetzen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/14873) stimmten CDU/CSU und SPD zu, AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lagen auch ein Bericht des Finanzausschusses (19/14909) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14874) vor.
In namentlichen Abstimmungen lehnte der Bundestag in zweiter Lesung zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf ab. Dem Änderungsantrag zur sogenannten Pool-Abschreibung (19/14882) stimmten 269 Abgeordnete zu, während 359 ihn ablehnten. Der Änderungsantrag zur Verzinsung von Steuernachforderungen (19/14883) erhielt 142 Ja- und 463 Nein-Stimmen.
Entschließungsanträgen der AfD-Fraktion (19/14884) und der Linken (19/14885) stimmten jeweils nur die Antragsteller zu, einem Entschließungsantrag der Grünen (19/14886) stimmte neben den Antragstellern auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen jeweils dagegen stimmten.
Abschreibung für E-Lieferfahrzeuge
Zu den Änderungen dieses auch als „Jahressteuergesetz“ bezeichneten Gesetzes zählen eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge, eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets, die Verlängerung der Befristung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder eines betrieblichen extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs, die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
Weitere Maßnahmen betreffen steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber. Eingeführt wird ein Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden angehoben. Es wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books, E-Papers und für Menstruationsprodukte eingeführt. Krankenhausleistungen und Verpflegungsdienstleistungen gegenüber Studierenden und Schülern werden von der Umsatzsteuer befreit. Für betriebliche Fahrräder wird eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit, für inländische Betreiber von Internetplattformen, die Kapitalanlagen vermitteln, eine Steuerabzugsverpflichtung eingeführt. Die Wohnungsbauprämie wird von 512/1.024 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) auf 700/1400 Euro erhöht.
Entschließungsantrag der AfD abgelehnt
Die AfD-Fraktion hatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Entschließungsantrag (19/14884) eingebracht, in dem die Regierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ab 2021 die Entfernungspauschale auf mindestens 40 Cent ab dem ersten Kilometer anzuheben.
Abgesetzter Antrag der AfD
In ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (19/6007) fordert die AfD-Fraktion die Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen würden. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung von der Mautpflicht. Begründet würden diese Regelungen durch die besondere Förderwürdigkeit dieser Antriebe aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit, heißt es in der Vorlage.
Neben den beschriebenen Antrieben gebe es jedoch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten, die hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, schreibt die AfD-Fraktion. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde“. Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“. (hle/hau/eis/vom/07.11.2019)
TOP 10 Steuerliche Förderung von Forschung
Die Forschungsförderung stand im Mittelpunkt einer Debatte des Bundestages am Donnerstag, 7. November 2019. Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Parlament einen Entwurf der Bundesregierung für ein Forschungszulagengesetz (19/10940, 19/11728, 19/13175 Nr. 11). Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/14875) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14876) vor. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der FDP (19/14891) und der Fraktion Die Linke (19/14890). Dem Entschließungsantrag der FDP stimmten auch die AfD und die Grünen, während CDU/CSU, SPD und Die Linke ihn ablehnten. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Forschung und Entwicklung wird steuerlich gefördert
Gegenstand dieses Gesetzes ist die Einführung einer neuen Regelung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit (im Sinne der Einstufung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige) Anwendung findet.
Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt, um eine bessere Übersichtlichkeit der Regelung, eine klare Abgrenzung von anderen steuerlichen Regelungen und eine einfachere Handhabung für anspruchsberechtigte Unternehmen zu erreichen, wie es im Regierungsentwurf heißt. In einem eigenständigen Gesetz könnten alle Tatbestandsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Förderung sowie die Prüfung der Förderkriterien übersichtlich und umfassend geregelt werden.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, eine einfache und unbürokratische steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung als Instrument einer indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung einzuführen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, sollten die Forschungs- und Entwicklungszuwendungen des Bundes, bundesnaher Einrichtungen und der Länder vorweg berücksichtigt werden. Was in Deutschland heute fehle, sei eine gezielte Förderung aller in Deutschland forschenden Unternehmen.
Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift (tax credit) auf Basis des Gesamtvolumens der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Diese Art der Förderung sei einfach zu handhaben, breitenwirksam und wettbewerbsneutral. Erreicht würden damit auch solche Unternehmen, die für eine Projektförderung nicht in Frage kommen würden. (hle/hau/07.11.2019).
TOP 11 Chinapolitik
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, die Menschenrechtssituation in China erörtert. Zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen wurden im Anschluss abgelehnt. Den Antrag mit den Titeln „Schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang beenden, aufklären und ahnden“ (19/5544) und „30 Jahre Niederschlagung der friedlichen Proteste am Platz des Himmlischen Friedens – Für eine umfassende Aufarbeitung und die Achtung der Bürger- und Menschenrechte“ (19/10222) stimmten jeweils die Grünen und die FDP zu, während CDU/CSU, SPD und AfD sie ablehnten. Die Linke enthielt sich jeweils. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vor (19/7294, 19/14277). Einen neuen Antrag der Grünen mit dem Titel „Keine Eskalation in Hongkong – Das Prinzip ,Ein Land, zwei Systeme‘ wahren“ (19/14823) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss.
TOP 16 Angehörigen-Entlastungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, das Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung (19/13399, 19/14384, 19/14495 Nr. 4) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei enthaltung der AfD, der FDP und der Linken beschlossen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/14868), zu der auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14869) vorlag.
Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – 10 Punkte für ein selbstbestimmtes Leben“ (19/8288) fand keine Mehrheit. Neben den Grünen stimmte Die Linke dafür, AfD und FDP enthielten sich. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/14868) vor.
TOP 13 Nordstream II
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Energieversorgung Deutschlands gewährleisten – Nord Stream 2 vor der Sanktionspolitik schützen“ (19/14763) erstmals beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Antrag der AfD
Die Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die an dem Nord-Stream-2-Projekt beteiligten europäische Firmen vor US-Sanktionen zu schützen. Bei möglichen negativen Auswirkungen der Sanktionen auf das Projekt sollen Finanzmittel der staatlichen KfW-Bankengruppe zur Finanzierung bereitgestellt werden, um eine Verteuerung und Verzögerung des Projekts zu vermeiden.
Die Nord-Stream-2-Erdgasleitung ist laut AfD-Fraktion ein unabdingbares Element der Energieversorgung Deutschlands und diene in erster Linie den Interessen Deutschlands und Europas. Jegliche Verzögerung der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 stelle eine Gefahr für die Energieversorgung Deutschlands dar und sei zu vermeiden. Die Bundesregierung solle in Absprache mit anderen europäischen Ländern Maßnahmen vorbereiten, die diese Sanktionen wirkungslos werden lassen. (hau/07.11.2019).
TOP 14 Soziales Entschädigungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, den Gesetzentwurf „zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (19/13824), der das Ziel verfolgt, Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter zu unterstützen. Fünf Fraktionen stimmten zu, die AfD enthielt sich. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/14870) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14879) vor. Keine Mehrheit fanden zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion. Während im ersten die Einführung einer Clearingstelle als Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Betroffenen bei sachlichen und gutachterlichen Fragestellungen gefordert wurde (19/14887), lehnt die Fraktion im zweiten eine Schlechterstellung von vor dem Stichtag 16. Mai 1976 geschädigten Opfern ab (19/14888). Die übrigen Fraktionen lehnten beide Entschließungsanträge ab.
ZP 4 Amtsführung des Innenministers
„Missbilligung von Äußerungen und Amtsführung des Bundesministers des Auswärtigen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14778), den der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, Gegenstand einer 45-minütigen Aussprache im Plenum ist. Die Opposition wollte den Antrag direkt abstimmen lassen, die Koalitionsmehrheit sprach sich jedoch für eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss aus.
Aussagen auf einer Pressekonferenz in der Türkei
Die Liberalen kritisieren einen Auftritt des Außenministers am 26. Oktober 2019 in Ankara bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Außenminister der Republik Türkei. Dabei habe der Minister im Rahmen eines diplomatischen Zusammentreffens im Ausland einen Vorschlag der Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), in Nordsyrien eine „Schutz- bzw. Sicherheitszone“ unter UN-Mandat einzurichten, öffentlich kritisiert und damit inhaltliche Differenzen bei einem wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Vorstoß aus der Bundesregierung für internationale Verbündete und strategische Wettbewerber sichtbar herausgestellt. Das habe dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland geschadet. Die FDP wirft dem Minister ferner vor, dass er den Eindruck erweckt habe, die völkerrechtswidrige Errichtung einer Sicherheitszone in Syrien durch die Republik Türkei zu billigen. Das habe den Interessen der Bundesrepublik, die als Mitglied des UN-Sicherheitsrats eine besondere Verantwortung für Wahrung und Stärkung des Völkerrechts wahrnehme, ebenfalls geschadet.
Demnach soll der Bundestag die Äußerungen und die Amtsführung des Bundesministers Heiko Maas missbilligen und ihn auffordern, sich künftig bei der Ausübung seines Amtes die diplomatische Mäßigung aufzuerlegen, die dieses verantwortungsvolle Amt erfordere. (eis/07.11.2019)
TOP 12 MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, als er den Entwurf der Bundesregierung für ein MDK-Reformgesetz (19/13397, 19/13547) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/14871) annahm. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP lehnten es ab, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/14889). Darin hatte die Fraktion ein Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen gefordert. Den Krankenkassen sollte das Recht einräumt werden, jede Rechnung bei begründetem Verdacht auf Falschabrechnung prüfen zu lassen.
Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und -häusern
Bisher seien die MDK als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert, heißt es in dem Regierungsentwurf. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und „Medizinischer Dienst“ (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird organisatorisch vom Verband abgelöst. In die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste werden künftig Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt.
Mit der Novelle soll die Unabhängigkeit des MDK gestärkt werden, heißt es zur Begründung. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die vielen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen. Der Gesetzentwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor.
So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 wird eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Es werden auch nicht mehr Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern einzeln überprüft, sondern das Verfahren wird gebündelt. (pk/hau/07.11.2019)
TOP 17 Syrien
Die Situation in Syrien hat der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, thematisiert. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Friedensprozesse in Syrien fördern, Völkerrecht wiederherstellen“ (19/8357) wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine neue Syrienpolitik – Frieden sichern, Wiederaufbau fördern“ (19/14767) wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Abgesetzter Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (19/14767), die „von der türkischen Regierung angekündigte Eroberung der Gebiete im Norden Syriens und die Vertreibung der angestammten kurdischen Bevölkerung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klassifizieren“. Nach dem erklärten Rückzug der USA aus dem betreffenden Gebiet solle die Bundesregierung sich mit Russland über die Umwandlung der bisherigen russisch-türkischen Schutzzone in Nordsyrien in eine Schutzzone der Vereinten Nationen ins Benehmen setzen. Als deutschen Beitrag sei eine maßgebliche Beteiligung am Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien durch deutsche Unternehmen zu vereinbaren.
Den deutschen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen solle die Regierung nutzen und in Abstimmung mit den Verbündeten sowie China eine Resolution auf der Basis des deutsch-russischen Benehmens ein- und durchbringen, welche die Einrichtung einer Schutzzone sowie von Flüchtlingslagern der Vereinten Nationen in Nordsyrien und den Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien beinhaltet. (hau/07.11.2019)
TOP 18 Deutsches Auslandsschulwesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutsches Auslandsschulwesen weiter stärken und auf breiter Basis entwickeln“ (19/14818) mit den Stimmen der Antragsteller und der FDP-Fraktion angenommen. Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Antrag von drei Fraktionen
Damit wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Netz der deutschen Auslandsschulen auf Lücken hin zu überprüfen und, wo es solche Lücken gibt, Anstrengungen zu unternehmen, lokale private Initiativen zur Gründung einer Deutschen Auslandsschule zu unterstützen. Im Rahmen der Evaluierung sei zu prüfen, ob die in der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz festgelegte Zahl der vermittelten Lehrkräfte flexibler und nicht allein von der Anzahl der Klassenzüge abhängig gestaltet werden kann, um vor allem den Bedürfnissen von wachsenden Schulen besser gerecht zu werden.
Im Rahmen der Evaluation soll die Bundesregierung auch prüfen, wie über eine stärkere Förderung frühkindlicher Bildung an den deutschen Auslandsschulen erweiterte Bildungschancen ermöglicht werden können. Untersucht werden soll überdies, ob und gegebenenfalls wie die Schulen, die das Gemischtsprachige International Baccalaureate anbieten (GIB-Schulen), gestärkt werden sollten. (hau/07.11.2019)
TOP 19 Rechte von Mädchen und Frauen in der Welt
er Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „25 Jahre Weltbevölkerungskonferenz von Kairo – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte von Mädchen und Frauen weltweit stärken“ (19/14749) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Oppositionsanträge abgelehnt
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Linken mit dem Titel „ Frauen- und Mädchenrechte stärken – Gesundheit und Bildung für alle weltweit“ (19/11103). CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.
TOP 20 Änderung des Grundgesetzes (sexuelle Identität)
Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (19/13123), der die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vorsieht. Der Bundestag überwies den Entwurf am Donnerstag, 7. November 2019, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz, begründen die Fraktionen ihren Vorstoß. (mwo/hau/07.11.2019)
TOP 21 Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685) berten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Ziel der Vorlage sei es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern. Auch für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werde es immer schwieriger, ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor zu schützen, dass dem Grunde nach steuerpflichtige Gewinne durch Steuergestaltungen in Länder verlagert würden, die niedrig oder gar nicht besteuern.
Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Die Steuergestaltungen seien zudem immer ausgefeilter und würden sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze machen. Bei grenzüberschreitenden Strukturen würden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt. Damit könnten die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen verlagert oder die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen verringert werden. Infolgedessen komme es häufig zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, heißt es zur Begründung des Regierungsvorstoßes.
Gelingen soll dies unter anderem durch die Einführung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Dadurch würden die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassende Informationen über die als relevant eingestuften Steuergestaltungen erhalten. Diese Informationen versetze den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, zeitnah solche Steuerpraktiken zu identifizieren und gegen diese vorzugehen sowie ungewollte Gestaltungsspielräume durch Rechtsvorschriften oder durch geeignete Risikoabschätzungen zu schließen. (eis/07.11.2019)
8. November 2019 (125. Sitzung)
TOP 25 Vereinbarte Debatte – 30 Jahre Mauerfall
In einer mitunter sehr emotionalen Debatte hat der Bundestag am Freitag, 8. November 2019, des Mauerfalls am 9. November 1989 gedacht und den Widerstand der Menschen in der ehemaligen DDR gegen das SED-Regime gewürdigt.
AfD: Mauer war ein „antideutscher Trennwall“
Für lautstarke Empörung aus den Reihen aller anderen Fraktionen sorgte die Rede des AfD-Abgeordneten Timo Chrupalla. Zu Zeiten des Kalten Krieges sei die Mauer das Symbol für die „Fremdherrschaft zweier Großmächte“ über Deutschland gewesen, die die Deutschen für ihre Zwecke eingespannt hätten.
Heute werde Deutschland wieder von einem „antideutschen Trennwall“ geteilt. Maßgeblich verantwortlich dafür sei Bundeskanzlerin Angela Merkel, erklärte er. Er verstehe nicht, wie Merkel so wenig Mitgefühl und Liebe für das von ihr regierte Volk empfinden könne. Er wünsche sich ein geeintes deutsches Volk, das zu seinen Werten stehe, sagte Chrupalla.
TOP 27 Tempo für Deutschland
Der Bundestag hat am Freitag, 8. November 2019, über Zustand und Perspektiven der deutschen Wirtschaft diskutiert. Anlass lieferten die FDP-Fraktion mit einem Antrag mit dem Titel „Tempo für Deutschland“ (19/14781) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag mit dem Titel „Wirtschaft zukunftsfähig aufstellen“ (19/14825). Nach einstündiger Debatte überwiesen die Abgeordneten die Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
AfD: In ländliche Räume investieren
Die anderen Oppositionsfraktionen stellten der Bundesregierung zwar ein schlechtes Zeugnis für die Wirtschaftspolitik aus, folgten Argumentation und Ansinnen von FDP und Grünen jedoch maximal teilweise. Enrico Komning (AfD) sagte, derzeit befinde man sich nicht in einer konjunkturellen Delle, sondern kämpfe mit strukturellen Defiziten. Die Konzeptionslosigkeit bei der Digitalisierung verdeutliche, wie Wirtschaftspolitik nicht funktioniert.
Komning forderte Investitionen gerade in ländliche Räume. Der FDP warf er vor, Anträge zur Steuerentlastung von Seiten seiner Partei abgelehnt zu haben. An die Grünen gerichtet sagte der Abgeordnete, die Fokussierung auf grüne Technologien sei eine Sackgasse.
TOP 28 Nationale Tourismusstrategie
Die Fraktionen im Bundestag haben am Freitag, 8. November 2019, über das Konzept der Bundesregierung für eine nationale Tourismusstrategie kontrovers debattiert. Während Redner der Opposition den Entwurf als ambitionslos geißelten und andere Akzentsetzungen verlangten, sprachen Koalitionsvertreter von einem einzigartigen Projekt und einem „guten Tag für den Tourismus“. Mit den Stimmen der Koalition gegen Grüne, Linke, Liberale und AfD stimmte das Parlament einem gemeinsamen 48-Punkte-Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Mit nationaler Tourismusstrategie den Standort Deutschland weiter stärken“ (19/11088) zu. Keine Mehrheit fand ein Gegenantrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nationale Tourismusstrategie fair, sozial, ökologisch und klimafreundliche gestalten“ (19/11152). Nur Die Linke unterstützte noch den Antrag der Grünen, die übrigen Fraktionen votierten dagegen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Tourismus (19/14163) zugrunde.
AfD geißelt „Schneckentempo“ der Regierung
Für die AfD hielt der Vorsitzende des Tourismusausschusses Sebastian Münzenmaier Regierung und Antragstellern vor, wieder einmal nicht über das zu reden, was die Menschen wirklich bewege. Das sei die Frage, wie die Geschädigten der Thomas-Cook-Pleite ihr Geld zurückbekommen können. Statt dessen leiste sich der Bundestag eine Debatte über eine „unfertige nationale Tourismusstrategie“. Hier werde deutlich, „wie wenig wir die Sorgen unserer Menschen ernst nehmen“.
Den Regierungsfraktionen hielt Münzenmaier entgegen: „Diese Ignoranz ist genau der Grund, warum Ihnen bei Wahlen die Menschen weglaufen.“ Er geißelte zudem das „Schneckentempo“ der Regierung. Sie habe fünf Monate gebraucht, um das Vorhaben einer nationalen Tourismusstrategie im Koalitionsvertrag festzuschreiben und weitere 15 Monate, um Eckpunkte zu erarbeiten, die nichts weiter seien als „Worthülsen ohne Inhalt“.
TOP 29 Pflegeversicherung
Angesichts der stark steigenden Pflegekosten werden die Rufe nach einer finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen lauter. Redner aller Fraktionen machten am Freitag, 8. November 2019, in einer Debatte über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten – Die doppelte Pflegegarantie umsetzen“ (19/14827) deutlich, dass die Pflegeversicherung reformiert werden muss, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Kosten nicht ausufern zu lassen und eine angemessene soziale Versorgung zu sichern. Vor allem die hohen Eigenanteile in Pflegeheimen wurden als Problem benannt, aber auch unzulängliche Angebote in der ambulanten Pflege. Der Bundestag überwies den Antrag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss.
AfD: Jungen Leuten finanziell mehr Luft lassen
Auf das Kostenrisiko in der Pflegeversicherung machte auch Jörg Schneider (AfD) aufmerksam. Schon jetzt fehlten 3,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Die Pflegekosten stiegen weiter durch mehr Pflegekräfte und höhere Löhne. Es werde somit teuer für die Steuerzahler und Beitragszahler.
Schneider forderte, jüngeren Leuten finanziell mehr Luft zu lassen, um selbst Vorsorge zu treffen. Es mache keinen Sinn, die Jungen mit höheren Beiträgen noch zusätzlich zu belasten.
TOP 32 Brennstoffemissionshandelsgesetz
Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ (Brennstoffemissionshandelsgesetz, 19/14746) hat der Bundestag am Freitag, 8. November 2019, nach erster Lesung zusammen mit einemAntrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Klimaschutz braucht ein CO2-Limit – Klimaziele durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels in Deutschland garantiert erreichen“ (19/14782) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung – Petitionen –
Der Bundestag hat am Freitag, 8. November 2019, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürgereingaben ernst nehmen – Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verbindliche Regelungen für öffentliche Petitionen“ (19/14762) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Antrag der AfD
In die Geschäftsordnung will die Fraktion unter anderem aufnehmen, dass der Bundestag elektronische Petitionen veröffentlicht, die mithilfe eines vom Bundestag bereitgestellten Formulars auf elektronischem Wege eingereicht und vom Einreicher zur Veröffentlichung bestimmt wurden (elektronische öffentliche Petition). Voraussetzung der Veröffentlichung solle die Zulassung durch den Petitionsausschuss sein. Zur Einreichung von elektronischen öffentlichen Petitionen solle der Bundestag ein Formular bereitstellen, welches in „Anliegen“ und „Begründung“ gegliedert sein soll. Darin sei der Petent darauf hinzuwiesen, dass der Antrag sachlich, konkret und verständlich formuliert und durch eine Begründung getragen sein müsse.
Erreiche eine Petition das Quorum von 50.000 Mitzeichnern, werde der Petent in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört. Die Mitzeichnungsfrist solle vier Wochen betragen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung. Der Petitionsausschuss solle einstimmig von der öffentlichen Ausschusssitzung absehen können. (hau/08.11.2019)
TOP 30 Sportereignis „Invictus Games“
Der Bundestag hat am Freitag, 8. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Invictus Games – Das Sportereignis der versehrten Soldatinnen und Soldaten als ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung nach Deutschland holen“ (19/8262) gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen. Der Sportausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/13992) vorgelegt.
TOP 31 Chancengleichheit in der Bildung
Die Bildungspolitik stand am Freitag, 8. November 2019, im Mittelpunkt einer Debatte, an deren Ende ein Antrag von CDU/CSU (19/7027) angenommen und weitere Anträge der AfD-Fraktion (19/7041), der FDP-Fraktion (19/7031), der Fraktion Die Linke (19/7026) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4632) abgelehnt wurden. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/11082) zugrunde.
AfD: Gewachsene föderale Struktur stärken
Die AfD wollte in ihrem mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnten Antrag, dass die Bundesregierung künftig bei der Migrationssteuerung den Bildungsstand und die Bildungsfähigkeit als Entscheidungskriterien einführt und verwies auf die Erfahrungen in Kanada und Australien. Akademikerinnen sollte es durch Förderprogramme ermöglicht werden, den vorhandenen Kinderwunsch erfüllen zu können. Mit den Ländern seien Konzepte zu entwickeln, die eine qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung gewährleisten.
Die Fraktion trat zudem dafür ein, die historisch gewachsene föderale Struktur des Bildungswesens zu stärken und die Länder im Hinblick auf die Ausgestaltung von Berufsorientierungsmaßnahmen so zu unterstützen, dass sich Jugendliche bewusst auch für eine Berufsausbildung entscheiden. An Hochschulen wollte die Fraktion Eingangstests und Numeri clausi einführen.
TOP 33 Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung
Die Fraktion Die Linke spricht sich für die Schaffung eines weitgehend öffentlich zugänglichen Registers der an der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) aus. Den dazu vorgelegten Antrag mit dem Titel „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“ (19/14372) hat der Bundestag am Freitag, 8. November 2019, erstmals erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
TOP 33 Aktuelle Stunde – Durchsetzung des Rechtsstaates im Fall Ibrahim Miri
Der Bundestag hat am Freitag, 8. November 2019, über Konsequenzen aus dem Fall des nach seiner Abschiebung illegal wieder nach Deutschland eingereisten Mitglieds des libanesischen Miri-Clans debattiert. Der unter anderem wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Ibrahim Miri war im Juli in den Libanon abgeschoben worden. Im Oktober erschien er wieder in Deutschland, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen.
Minister begrüßt Bamf-Entscheidung zu Miri-Asylantrag
In der von der FDP-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Durchsetzung des Rechtsstaats im Fall Ibrahim Miri“ begrüßte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Miris Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen. Dass Miri, der Oberhaupt eines libanesischen Verbrecherclans sei, gegen die Entscheidung des Bamf und den sofortigen Vollzug Rechtsmittel einlegen könne, zeichne den Rechtsstaat aus, betonte der Ressortchef.
Er verwies zugleich darauf, dass er als eine Konsequenz aus dem Fall die Bundespolizei angewiesen habe, an allen deutschen Grenzen die Kontrollen massiv zu verschärfen. Solange die EU nicht die Außengrenzen wirksam schützen könne, müssten diese Binnengrenzkontrollen erfolgen. Eine weitere Konsequenz sei, Menschen mit einer Einreisesperre direkt an der Grenze zurückzuweisen. Kämen solche Menschen dennoch ins Land und beantragten Asyl, müssten sie für die Zeit des Asylverfahrens in Haft genommen werden.
AfD: Verbrecher wirksam draußen halten
Dr. Bernd Baumann (AfD) monierte, dass über ein Drittel aller mühsam Abgeschobenen gleich wieder zurückkämen.
Solange Seehofer die Grenzen nicht schütze, könne er die Verbrecher nicht wirksam draußen halten.