120. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 23.-25. Oktober 2019, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=QKZvBuNHMXs

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

23. Oktober 2019 (120. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

 

TOP 1 Fragestunde;  Befragung der Bundesregierung

Ob die Bekämpfung des Rechtsterrorismus, die Lage in Nordsyrien, die Rückführung abgelehnter Asylsuchender oder die Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts – das Spektrum der Themen war breit, zu denen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), am Mittwoch, 23. Oktober 2019, im Rahmen der Regierungsbefragung Fragen der Abgeordneten beantwortete. In seinem Eingangsstatement hatte Seehofer über Beschlüsse des Kabinetts zur Gebäudesanierung, zum Agrarbericht 2019 sowie zu neuen Regelungen für den CO2-Zertifikatehandel berichtet. Allerdings waren es insbesondere die Fragen zu Migration und zur inneren Sicherheit, die die einstündige Befragung dominierten.

„Verschärfung des Waffenrechts“ kritisiert

So wollte als erster Fragesteller Martin Hess (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten. „Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert. Unter Generalverdacht stelle er Sportschützen keinesfalls, betonte Seehofer. Doch Waffen gehörten auch nicht in die Hände von Rechtsextremisten und Rechtsterroristen.

Einrichtung einer Demokratie-Kommission

Helge Lindh (SPD) fragte den Bundesinnenminister, wie er die Einrichtung der Demokratie-Kommission „begleite“, auf die sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt habe. Ziel der Kommission sei es, zu beraten, wie die parlamentarische Demokratie – etwa durch Elemente der direkten Bürgerbeteiligung – gestärkt werden könne, so der Abgeordnete.

Seehofer verwies hier auf die Zuständigkeit des Parlaments. Er könne dem Bundestag hier nicht vorgreifen, sagte Seehofer: „Das ist Sache des Parlaments.“ Das Bundesinnenministerium habe aber vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus ein Konzept erarbeitet, um unter anderem mit Mitteln der Prävention sowie auch gesetzlichen Regelungen die Demokratie zu stärken. Angesichts einer „neuen Täterstruktur“, nämlich stärker auftretenden Einzeltätern, sei er überzeugt, dass es neue gesetzliche Regelungen brauche, so Seehofer.

Unkontrollierte Einreise von IS-Kämpfern

Stephan Thomae (FDP) interessierte die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der deutschen IS-Kämpfer, die nach Beginn der militärischen Offensive der Türkei in Nordsyrien aus den Gefangenenlagern freigekommen seien. „Wie hoch ist aus Ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kämpfer unbemerkt nach Deutschland zurückkommen und von ihnen hier Gefahr ausgeht?“, fragte der Liberale. „Kennen Sie die Identität dieser Personen und hat die Bundesregierung hier ein Konzept?“

Seehofer versicherte, dass die Bundesregierung „seit vielen Monaten“ die Situation im Blick habe. Bevor ein deutscher IS-Kämpfer nach Deutschland einreisen dürfe, müsse die Identität „sicher geklärt sein“, stellte der Minister klar. Zudem müsse ausgeschlossen werden, dass es einen „Strafverfolgungsanspruch eines anderen Landes“ gebe. Eine kollektive Zurückführung gebe es mit ihm nicht, unterstrich Seehofer.

Hier hakte Thomae nach und fragte, ob es sich angesichts der Gefahr unkontrollierter Einreisen nicht „räche“, dass die Bundesregierung lange „untätig geblieben“ sei und nicht früh genug angefangen habe, die Identität der Personen zu klären. Seehofer entgegnete jedoch, dass die Bundesregierung keinen konsularischen Zugang gehabt habe.

 

ZP1 Aktuelle Stunde zur Meinungsfreiheit in Deutschland

Alle Fraktionen des Bundestages haben sich am Mittwoch, 23. Oktober 2019, klar zum Recht auf freie Meinungsäußerung bekannt. Zugleich machten sie sich aber auch gegenseitig dafür verantwortlich, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht sei. Die FDP-Fraktion hatte verschiedene Ereignisse wie die Morddrohungen im thüringischen Landtagswahlkampf gegen Politiker wie den CDU-Spitzenkandidaten Mike Mohring, die Verhinderung einer Vorlesung des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Prof. Dr. Bernd Lucke an der Universität Hamburg und die Buchlesung des früheren Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière in Göttingen durch politische Aktivisten zum Anlass genommen, eine Aktuelle Stunde im Bundestag zum Thema „Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen“ auf die Tagesordnung zu heben.

AfD spricht von „Gesinnungstotalitarismus“

Der AfD-Parlamentarier Martin Reichardt führte die „Shell-Jugendstudie 2019“ als Beleg für mangelnde Meinungsfreiheit ins Feld. So würden zwei Drittel der Jugendlichen der Aussage zustimmen, man dürfe nichts Negatives über Ausländer sagen, ohne als Rassist zu gelten. Dies sei das Ergebnis des links-grünen „Gesinnungstotalitarismus“.

Der Unionsfraktion warf Reichardt vor, mit „diesen Kräften“ zusammen zu arbeiten. Das „linke Establishment“ in Deutschland schaue „wohlwollend“ zu, wenn Gewalt gegen Andersdenkende ausgeübt werde. Dies stehe in der Tradition des RAF-Terrors und Leuten wie dem ehemaligen Außenminister Joschka Fischer, der mit der RAF sympathisiert habe. Fischer sei heute noch eine Ikone bei den Grünen, und bei der Linksfraktion arbeite der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar.

 

24. Oktober 2019 (121. Sitzung)

ZP 2/3 Solidaritätszuschlag

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ (19/14103) sowie ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion der FDP „zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ (19/14286) sollen am Donnerstag, 24. Oktober 2019, in erster Lesung eine Stunde lang beraten werden. Beide Vorlagen sollen im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regierung plant, den steuerlichen Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückzuführen. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die 1991 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit zunächst für ein Jahr und ab 1995 unbefristet eingeführt wurde. Seit 1998 wird er in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld erhoben.

Wie es zur Begründung heißt, stellt der erste Entlastungsschritt für niedrige und mittlere Einkommen eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, der Kaufkraft und der Binnenkonjunktur dar. Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen hätten eine deutlich höhere Konsumquote als Spitzenverdienende, für die der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden soll.

TOP 4  Einkommenssteuertarif

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 24. Oktober 2019, abschließend über einen Antrag der FDP (19/7697), mit dem sich diese für das „Abschmelzen des Mittelstandsbauches“ einsetzt. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/14218). Ebenfalls abgestimmt wird über den Antrag der AfD mit dem Titel „Kalte Progression – Tarif auf Rädern“ (19/7718). Auch dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/14243).

AfD: Kalte Progression mit „Tarif auf Rädern“ abschaffen

Die AfD-Fraktion will dem Effekt der kalten Progression bei der Einkommensteuer mit einem „Tarif auf Rädern“ beikommen. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes will die Fraktion mit ihrem Antrag erreichen.

Danach soll ab dem Veranlagungszeitraum 2021 eine neuartige Tarifformel gelten, mit der die durchschnittliche Steuerbelastung für entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant gehalten werden soll. Ausgangspunkt dafür soll die Prognose des Verbraucherpreisindex für das jeweils laufende Jahr sein. Etwaige Prognosefehler sollen im Folgejahr korrigiert werden. (hle/sas/21.10.2019)

TOP 3 Berufliche Bildung

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 24. Oktober 2019, abschließend über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (19/1081519/1279819/13175 Nr. 16). Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung (19/14431) vorgelegt.

Ebenfalls abschließend beraten werden im Rahmen der Debatte ein Antrag der AfD mit dem Titel „Berufliche Bildung stärken – Keinen zurücklassen“ (19/11154), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Berufsbildungsgesetz zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausbauen“ (19/10757), ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen mit dem Titel „Berufliche Bildung modernisieren, Recht auf Ausbildung umsetzen“ (19/10219) sowie zwei Vorlagen der FDP, mit denen die Fraktion zum einen eine „Innovationsinitiative Handwerk“ (19/11119) fordert, zum anderen eine „Exzellenzinitiative Berufliche Bildung (19/11106). Der Bildungsausschuss wird für die Abstimmung über die Oppositionsanträge eine Beschlussempfehlung abgeben.

Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Ziel des Regierungsentwurfes ist es, die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu machen. Dafür soll das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als ordnungspolitischer Rahmen für die duale Berufsausbildung und als Sonderarbeitsrecht für Auszubildende und Ausbildende an wichtige Trends und Entwicklungen angepasst und damit die weltweit geschätzte duale Berufsausbildung in Deutschland fit für die Zukunft gemacht werden.

Dabei setzt die Bundesregierung folgende Schwerpunkte: Die Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende im BBiG, die Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen, die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.

Gleichzeitig sollen im Zuge der Novellierung durch Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, größere Flexibilität bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie durch Streichung gegenstandsloser Auskunftspflichten Verfahren modernisiert und verkürzt werden, um unnötige Bürokratie abzubauen.

AfD setzt auf System abgrenzbarer Ausbildungsabschnitte

Die AfD- Fraktion fordert eine Reform der beruflichen Bildung, die auf einem System abgrenzbarer Ausbildungsabschnitte der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung basiert, in dem die in zweijähriger und drei- bis dreieinhalbjähriger Berufsausbildung vermittelten Basisberufe ebenso einen Platz haben wie Maßnahmen im Übergangsbereich.

Ein solches System gebe besonders befähigten Jugendlichen die Chance, eine ihrem Leistungsvermögen adäquate weiterführende Qualifikation zu erreichen, indem sie in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase hochqualifizierende Ausbildungsabschnitte absolvieren könne. Die Entwicklung neuer und die Modernisierung bestehender Berufe will die Fraktion künftig an einer Ausbildung mit abgrenzbaren Ausbildungsabschnitten ausrichten. Jeder Ausbildungsabschnitt ermögliche die Anrechnung als Ausbildungsteilleistung.

 

TOP 6 Kindergrundsicherung

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 24. Oktober 2019, mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Chancen für jede Kind – Grundsicherung einführen“ (19/14326). Der Antrag soll im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.

 

 

TOP 5 Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. Oktober 2019, abschließend in zweiter und dritter Lesung über einen Gesetzentwurf (19/1081719/1208619/13175 Nr. 13), mit dem die Bundesregierung die Rehabilitierungsmöglichkeiten für Opfer politischer Verfolgung in der DDR verbessern will. Zur Abstimmung hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (19/14427) vorgelegt. Darüber hinaus liegt dazu ein Bericht des Haushaltsausschusses  gemäß § 96 der Geschäftsordnung (19/14428) vor.

Abschließend debattiert werden auch drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, mit denen sich die Fraktion unter anderem für eine Entfristung der Rehabilitierung (19/8981), eine bessere soziale Lage anerkannter politisch Verfolgter (19/8982) sowie eine einfachere Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in der DDR (19/8983) stark macht. Auch für die Abstimmung zu diesen Vorlagen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (19/14427) abgegeben.

Erstmalig im Plenum diskutiert wird ein Antrag der AfD mit dem Titel „Gedenktag für die Opfer der politischen Verfolgung während der SED-Diktatur“ (19/14348). Diese Vorlage soll anschließend zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Ob der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Inneres und Heimat oder der Ausschuss für Kultur und Medien hierbei die Federführung übernehmen, ist noch offen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sieht eine Entfristung des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes und des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vor, bei denen eine Antragstellung teilweise nur noch bis Ende dieses Jahres möglich ist. Die Zahl der Antragseingänge zeige jedoch, dass die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR noch nicht abgeschlossen ist, heißt es in dem Entwurf. Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führten Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren.

Zudem soll die Rehabilitierung von zu DDR-Zeiten in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen vereinfacht werden. Damit wird ein Anliegen der Bundesländer aufgegriffen. Dem Entwurf zufolge können bei einer groben Schätzung durch das Gesetz für den Bund und die Länder in den Jahren 2020 bis 2024 jährliche Mehrausgaben in Höhe von 3,0 bis 4,8 Millionen Euro beziehungsweise 1,3 bis 1,9 Millionen Euro entstehen.

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TOP 8 Ehrenamtskarte

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 24. Oktober 2019, erstmalig mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Stärkung des Ehrenamts – Ausbau der Ehrenamtskarte“ (19/14346) beschäftigt. Diese Vorlage wurde nach der Debatte im Plenum zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag bemängelt die AfD, dass ehrenamtlich engagierte Menschen besonders in strukturschwachen Regionen wenige Vergünstigungen, wie sie etwa durch eine Ehrenamtskarte garantiert sind, in Anspruch nehmen könnten. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, „die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ehrenamtskarten mit bundes- und landesweit gültigen Vergünstigungen in den Kommunen ausgegeben werden können“.

Darüber hinaus sollten nach dem Willen der Antragsteller Partner für die Ehrenamtskarte aus den Bereichen Kultur und Mobilität gefunden werden, um bessere Vergünstigungen in diesen Bereichen für besonders Engagierte zu erwirken. Eine Ehrenamtskarte solle auch für im Ausland lebende Deutsche herausgegeben werden, sofern sich diese dort „mit Bezug zu Deutschland engagieren“, heißt es im Antrag weiter.

Die Ehrenamtskarte ist nach Darstellung der Fraktion ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes für ehrenamtliches Engagement. In vielen Bundesländern und Kommunen existierten bereits Ehrenamtskarten. Sie trügen verschiedene Namen, enthielten unterschiedliche Angebote und seien regional begrenzt. (ste/sas/24.10.2019)

 

TOP 7 Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS-Terrors

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, in namentlicher Abstimmung mit 343 Stimmen gegen 275 Voten bei drei Enthaltungen für einen längeren Einsatz der Bundeswehr gegen den IS gestimmt. Die Bundesregierung hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“ (19/13290) vorgelegt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung (19/14287) des Auswärtigen Ausschusses und ein Bericht des Haushaltsausschuss zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 36 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14288) zugrunde.

Abgelehnt hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen das Votum der Linken und AfD bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bundeswehr sofort aus dem Anti-IS-Einsatz zurückrufen“ (19/13503). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/14289) zugrunde. Abgelehnt wurden auch Entschließungsanträge der FDP (19/14404) und der Linken (19/14403) mit der Mehrheit der jeweils anderen Fraktionen.

Antrag der Bundesregierung

Laut Antrag der Bundesregierung soll der Bundestag dem von der Regierung am 18. September 2019 beschlossenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Sicherung der Stabilisierung, zur Verhinderung des Wiedererstarkens des sogenannten Islamischen Staates (IS) und zur Förderung der Versöhnung im Irak und in Syrien zustimmen. Die erzielten Stabilisierungsfortschritte zu sichern und auszubauen sowie Versöhnung und überkonfessionelle Strukturen zu befördern, blieben nach dem Ende der territorialen Kontrolle von IS im Irak und in Syrien unabdingbar, um dessen Wiedererstarken zu verhindern, heißt es im Antrag.

Der IS habe sich in beiden Ländern im Untergrund konsolidieren können. Führungs- und Finanzierungsstrukturen seien geschwächt, aber intakt. Seit Jahresbeginn sei in der Anzahl der Terroranschläge des IS in beiden Ländern im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg zu verzeichnen. Der IS warte auf eine Gelegenheit, in Räumen ohne wirksames staatliches Gewaltmonopol erneut nach territorialer Kontrolle zu greifen. Syrien und Irak stünden damit an einem kritischen Scheidepunkt.

Der Beschluss der Bundesregierung gehe auch auf eindringliche Bitten von jordanischer, irakischer und kurdischer Seite zurück, das deutsche Engagement einschließlich aller militärischen Komponenten zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition fortzusetzen. Die vorgesehenen Kräfte könnten eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorlägen, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2020. Die deutschen Beiträge zur luftgestützten Aufklärung sowie zur Luftbetankung würden zum 31. März 2020 beendet, schreibt die Regierung.

 

TOP 10 Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Situation der Paketboten verbessern soll. Den Entwurf der Bundesregierung für ein Paketboten-Schutz-Gesetz (19/1395819/14089) nahm er am Donnerstag, 24. Oktober 2019, in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/14417) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der FDP an.

Keine Mehrheit fanden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Arbeitsbedingungen in der Paket- und Logistikbranche verbessern und Nachunternehmerhaftung einführen“ (19/13390) und der Linken mit dem Titel „Paketboten wirksam schützen – Qualität der Paketzustellung verbessern und Paketbranche umfassend regulieren“ (19/14022). Beiden Anträgen stimmten jeweils die Linksfraktion und die Grünen zu, während die übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Auch dazu lag eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/14417).

Nachunternehmerhaftung ausgeweitet

Ziel des Gesetzes ist es, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. Laut Bundesregierung sind die Paketdienste mittlerweile dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei komme es unter anderem zu Schwarzgeldzahlungen sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten.

Ziel des Gesetzes „zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten“ sei es zugleich, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Mit der Nachunternehmer- oder Generalunternehmerhaftung werde sichergestellt, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haftet. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und sind diese nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.

 

TOP 11 Russlandpolitik

Der Bundestag hat am am Donnerstag, 24. Oktober 2019, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Entspannung mit Russland – Keine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland“ (19/95) auf Empfehlung des Auswärtige Ausschusses (19/1379) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD abgelehnt. In namentlicher Abstimmung scheiterte auch die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag mit dem Titel „Für eine neue Russlandpolitik – Kooperation statt Konfrontation“ (19/7427), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vorlag (19/11185). 535 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 75 dafür, es gab eine Enthaltung.

Einen neuen Antrag der AfD-Antrag mit dem Titel „Sanktionen gegen Russland aufheben – Deutsche Unternehmen entschädigen“ (19/14349) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion warb für eine neue Russlandpolitik, die auf „Kooperation statt Konfrontation“ setzt (19/7427). Die Abgeordneten forderten unter anderem den Ausbau der wirtschaftlichen Kooperation, die Stärkung von Städtepartnerschaften und eine Weiterentwicklung des Deutsch-Russischen Jugendaustauschs zu einem Jugendwerk. Helfen sollte dabei auch eine schrittweise Lockerung der bestehenden Visapflicht.

Die Bundesregierung sollte außerdem in der EU darauf hinwirken, „schrittweise eine Freihandelszone zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Europäischen Union zu schaffen“. Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sollte sie zudem darauf dringen, einen Vertrag über die Sicherheit in Europa mit der Russland auszuarbeiten. Eine weitere Forderung zielte auf die Wiederaufnahme Russlands in bi- und multinationale Dialogformate, aus denen Russland nach der Ukrainekrise ausgeschlossen wurde oder die eingefroren wurden: „Dazu zählen beispielsweise die deutsch-russischen Regierungskonsultationen, die EU-Russland-Gipfeltreffen, der Nato-Russland-Rat oder die Gruppe der Acht (G8).“

Zweiter Antrag der AfD

In ihrer neuen Vorlage (19/14349) verlangen die AfD-Abgeordneten von der Bundesregierung, sich im Europäischen Rat für eine umgehende Abschaffung sämtlicher Sanktionen gegen Russland einzusetzen. Stattdessen sollen die wirtschaftlichen, diplomatischen und bürgergesellschaftlichen Beziehungen zu Russland wieder gestärkt werden.

Die Fraktion beurteilt die EU-Sanktionspolitik gegenüber der Russischen Föderation als gescheitert. Die Sanktionen hätten nicht nur ihre Ziele verfehlt, sondern würden einer politischen Lösung des Konflikts in der Ost-Ukraine im Wege stehen. Darüber hinaus sei die Beteiligung der Bundesrepublik am Sanktionsregime der EU von Beginn an nicht im deutschen Interesse gewesen, meint die AfD. (hau/sas/24.10.2019)

 

TOP 9 Deutsch-Indische Beziehungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, gegen das Votum der Linken einen Antrag von CDU/CSU und SPD dem Titel „Die deutsch-indischen Beziehungen stärken“ (19/14340) angenommen. Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Waffen an Konfliktparteien – Rüstungsexporte an Indien und Pakistan stoppen“ (19/14151) überwies das Parlament zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen

In dem angenommenen Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die freundschaftlichen Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Indien zu vertiefen, auszubauen und zu fördern. Gemeinsam soll demnach mit der indischen Regierung unter anderem die strategische Kooperation in internationalen Fragen der Handels-, Menschenrechts-, Umwelt-, Klima-, Biodiversitäts-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik ausgebaut werden. Darüber hinaus seien neue dauerhafte Gesprächsformate von Indien und Deutschland gemeinsam mit Drittstaaten im asiatisch-pazifischen Raum zu entwickeln.

Zudem soll sich die Regierung für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen, technischen und wirtschaftlichen Modernisierung Indiens auf der Grundlage der gemeinsamen Werte einsetzen und dabei gezielt auf die Vereinbarkeit von Umwelt- und Klimaschutz, Wirtschafts- und Infrastrukturwachstum und international anerkannten akzeptablen Arbeits- und Sozialstandards hinwirken.

 

TOP 13 ODA-Leistungen für die Türkei

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 24. Oktober 2019, erstmalig mit einem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Kürzungen von ODA  Leistungen gegenüber der Türkei“ (19/14347) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. Die Abkürzung ODA steht für Fördermittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit, die Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Entwicklungsländern direkt oder durch internationale Organisationen für Entwicklungsvorhaben zur Verfügung stellen.

Antrag der AfD

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, die bilateralen ODA-Leistungen an die Türkei im größtmöglichen Umfang zu kürzen und auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die EU-Fazilität mit der Türkei nicht fortgesetzt wird. Künftig sollen auch keine weiteren Zahlungen an die Türkei geleistet werden, solange sich die Türkei in die inneren Angelegenheiten Deutschlands einmische. Eine größtmögliche Mittelkürzung gegenüber der Türkei auf multilateraler Ebene, hier vor allem auf Ebene der EU, sei ebenfalls zu verfolgen. Zudem soll unabhängig dieser Kürzungen darauf hingewirkt werden, Deutschland vor der Einflussnahme der Türkei besser zu schützen.

Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass im Jahr 2017 die finanziellen Hilfen in Höhe von 457.980.000 Euro an die Türkei betragen hätten. Im Jahr zuvor die Netto-ODA-Leistung hingegen 178.071.243 Euro hoch gewesen seien. Insgesamt umfasse zudem die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein Budget von sechs Milliarden Euro, aufgeteilt in zwei Tranchen von jeweils drei Milliarden Euro. Der deutsche Beitrag liege gemäß EU-Verteilungsschlüssel bei insgesamt knapp 650 Millionen Euro. Trotz der hohen Summen, die die Türkei im Rahmen der EU-Fazilität zur Bewältigung der Flüchtlingskrise erhalten habe, würden die Zahlen illegaler Übertritte von der Türkei nach Griechenland aktuell im Vergleich zu 2018 ansteigen. Weiter heißt es dazu, dass die türkische Regierung den Migrationsdruck nach Europa als politisches Druckmittel gegen die Europäische Union nutze, um weitere und besser durch die türkische Regierung kontrollierbare Finanzmittel zu erwirken. (sas/eis/24.10.2019)

 

TOP 12 Bürokratieentlastung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf der Bundesregierung für ein „drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (19/1395919/14076) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (19/14421 neu). Zugleich nahm der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung an.

In der Entschließung heißt es: „Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Daher wollen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in dieser Wahlperiode mögliche Inhalte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz ausloten. Die Bundesregierung soll hierzu entsprechende Konsultationen zwischen den Ressorts einleiten. Ein Schwerpunkt soll sein, die Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer in der Start- und Wachstumsphase auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen.“

Gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD lehnte das Parlament einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Germany – Verwaltung digitalisieren – Bürokratie abbauen“ (19/14031) ab. Auch dazu lag eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/14421 neu). Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken und der AfD fand ein weiterer FDP-Antrag mit dem Titel „Steuerrecht vereinfachen – Bürokratie abbauen“ (19/9922) keine Mehrheit. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/14411).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Neuregelung sollen die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung von Bürokratie entlastet werden. Dazu solle eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt werden. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Einreichung des Krankenscheins ersetzen, heißt es. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Diese sollen künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

 

ZP 5 Wettbewerbsfähige Landwirtschaft

„Fachlich fundierte und europäisch einheitliche Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft mit Zukunft“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14343), den der Bundestag am Donnerstag, 24. Oktober 2019, nach 45-minütiger Aussprache in namentlicher Abstimmung mit 451 gegen 139 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt hat.

 

 

TOP 14 Löhne in der Pflege

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und der FDP bei Enthaltung der Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung für bessere Löhne in der Pflege (19/13395) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/14416) angenommen.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflegelöhne auf Tarifniveau sofort refinanzieren“ (19/14023). Auch dazu lag eine Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses vor (19/14416).

Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, die im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche umzusetzen. Um diese zu erreichen, sind branchenweite Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnungen, die auf Empfehlungen der Pflegekommission basieren, vorgesehen.

„Für spürbare Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante“, heißt es in der Regierungsvorlage. Das Verfahren nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst. Ziel ist es, „dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-West-Unterschiede beendet werden“, heißt es weiter. Es sei nun die Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern, zu verhandeln und gemeinsam zu entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

Der Bundestag verlängerte darüber hinaus die bis zum 31. Dezember 2019 befristete Regelung, Arbeitgeber bei der Einstellung von älteren Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen drei Jahre statt nur ein Jahr lang mit einem Eingliederungszuschuss zu fördern, um vier Jahre bis 31. Dezember 2023.

Pflegekommission soll gestärkt werden

Im Gesetz soll außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission, die Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) ausspricht, gestärkt werden. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden. Die Pflegekommission wird künftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen.

Ebenso gibt es Klarstellungen zur Auswahl der Mitglieder – vor allem im Hinblick darauf, die Vielfalt der Träger zu berücksichtigen – und zur Beschlussfähigkeit, sodass die Pflegekommission nicht mehr nur in Anwesenheit aller Mitglieder oder deren Stellvertreter beschließen kann.

 

TOP 17 Wohnraum für Studierende

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, erstmalig über Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für einen Hochschulsozialpakt – 50.000 neue Wohnheimplätze für Studierende“ (19/14154) sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Offensive für bezahlbaren Wohnraum für Studierende stark“ (19/13551) debattiert. Beide Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen, obwohl beide antragstellenden Fraktionen die Federführung beim Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gesehen hatten. In der Abstimmung konnten sie sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

 

 

TOP 19 Rückabwicklung von Finanzhilfen für Griechenland

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur vorzeitigen teilweisen Rückzahlung des ausstehenden Kredites des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch Griechenland (19/13977) zugestimmt. Es handelt sich um eine Zustimmung nach Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes und nach Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes. Einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/14405) lehnten alle übrigen Fraktionen ab.

Griechenland hatte seine europäischen Partner um Zustimmung gebeten, einen Teil seiner ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig zurückzuzahlen. Es geht dabei um die Rückzahlung von bis zu 2,182 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 2,7 Milliarden Euro) des derzeit ausstehenden IWF-Kredits von 6,736 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 8,4 Milliarden Euro).

Haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages

Nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz ist die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bei einer wesentlichen Änderung einer Vereinbarung über eine Notmaßnahme, einer Änderung ihrer Instrumente und Bedingungen und bei einer Änderung, die Auswirkungen auf die Höhe des deutschen Gewährleistungsrahmens hat, berührt.  Der Bundestag stimmte mit seinem Beschluss einer Ausnahme von der Klausel über die parallele proportionale vorzeitige Tilgung von Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durch Griechenland zu.

Nach dem ESM-Finanzierungsgesetz bedürfen Entscheidungen über die Bereitstellung zusätzlicher Instrumente ohne Änderung des Gesamtfinanzierungsvolumens einer bestehenden Finanzhilfefazilität oder wesentliche Änderungen der Bedingungen der Finanzhilfefazilität der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses. Der Bundestag stimmte hier ebenfalls einer Ausnahme von der Klausel über die parallele proportionale vorzeitige Tilgung von ESM-Darlehen durch Griechenland zu, die in der Vereinbarung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) über eine Finanzhilfefazilität mit Griechenland enthalten ist.

Ermächtigung für die Bundesregierung

Mit der Zustimmung wurde die Bundesregierung ermächtigt, als EFSF-Garantiegeber einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen sowie im ESM-Direktorium einem Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der Parallelitätsklausel zuzustimmen.

Wie es in der Begründung heißt, will Griechenland für die Rückzahlung Erlöse aus bereits am Kapitalmarkt begebenen Anleihen verwenden. Der ESM halte eine vorzeitige teilweise IWF-Rückzahlung für vorteilhaft für Griechenland. Gründe dafür seien ein verringertes Wechselkursrisiko, Zinseinsparungen von rund 33 Millionen Euro bis Januar 2021, eine Glättung des Rückzahlungsprofils und eine marginale Verbesserung der Schuldentragfähigkeit.

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD wollte die Bundesregierung auffordern, bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung durch Griechenland an den IWF auf der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Parallelitätsklauseln zu bestehen und so proportionale vorzeitige Tilgungen der Darlehen zu erwirken. Eine vorzeitige Tilgung des IWF-Kredits sei ohne den gleichzeitigen Verzicht der EFSF- und ESM-Gläubigerstaaten auf ihre gleichrangigen Tilgungsrechte nicht möglich. Ein derartiger Verzicht liege nicht im deutschen Interesse.

Durch einen Verzicht auf die Gleichbehandlung der drei Gläubiger würden bereits bestehende Fehlanreize innerhalb der Eurozone noch verstärkt, schreibt die Fraktion. Es könnte der Eindruck entstehen, so die AfD, dass EFSF oder ESM niemals ernst zu nehmende Gläubiger waren, sondern als Umverteilungsorganisationen in der Eurozone bereitstünden. (vom/24.10.2019)

 

ZP6 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/13396) in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/14425) gegen die Stimmen der Linken angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, das Besoldungs-, das Versorgungs- und das Umzugskostenrecht im Hinblick auf Veränderungen durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterzuentwickeln. Zu diesen Veränderungen zählen etwa der Fachkräftemangel, die Zunahme von Auslandseinsätzen von Bundeswehr und Bundespolizei sowie die zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit, schreibt die Regierung. Zur Abstimmung hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages voregelegt (19/14426).

Abgelehnt wurden Anträge der FDP-Fraktion „für einen modernen und attraktiven öffentlichen Dienst“ (19/13519) und von Bündnis 90/Die Grünen, die Polizeizulage „wieder ruhegehaltsfähig“ zu gestalten (19/14381). Zum FDP-Antrag liegen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/14425) und vor, der Antrag der Grünen wurde direkt abgestimmt. Bei der Abstimmung über den FDP-Antrag enthielten sich Die Linke und die Grünen, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten. Dem Grünen-Antrag stimmte Die Linke und die AfD zu, CDU/CSU und SPD lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich.

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Im Gesetz vorgesehen sind eine „strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen“, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung, eine Anpassung der Auslandsbesoldung „an geänderte Rahmenbedingungen“ sowie eine Pauschalierung der Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung.

Zu den weiteren vorgesehenen Maßnahmen zählen eine Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter, eine Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft und eine Fortentwicklung des Umzugskostenrechts. Ferner werden unter anderem die rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht übertragen.

 

ZP 8 30 Jahre grünes Band

Ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „30 Jahre Grünes Band“ (19/14382) hat die Abgeordneten am Donnerstag, 24. Oktober 2019, beschäftigt. Die Vorlage über den ehemaligen „Todesstreifen“ zwischen BRD und DDR, der heute im Rahmen eines Naturschutzprojektes insbesondere als Refugium für bedrohte Tier- und Pflanzenarten dient, wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

„Als nationales Naturmonument ausweisen“

Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution das gesamte „Grüne Band“ in Deutschland als nationales Naturmonument auszuweisen und unter Schutz zu stellen. Damit solle ein einheitlicher Schutz des Kernbereiches des Grünen Bandes und eine abgestimmte Entwicklung in den Regionen sichergestellt werden, um die wertvolle Natur am „Grüne Band“ zu sichern und um der nationalen Bedeutung als Erinnerungs- und Gedenkort gerecht zu werden.

Darüber hinaus will die Fraktion das „Grüne Band“ als nationalen Biotopverbund mit Erinnerungskultur voranbringen und die Entwicklung zu einer Destination für sanften und nachhaltigen Tourismus unterstützen. Auch sollen der Biotopverbund in Deutschland und transeuropäische Biodiversitätsnetze sowie das europäische „Grüne Band“ vorangebracht werden. (ste/24.10.2019)

 

ZP8 Bundesnaturschutzgesetz und Wolfsmanagement

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, erstmals über einen Entwurf der Bundesregierung für ein zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899) sowie über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der sich mit dem Wolfsmanagement befasst (19/10792), debattiert. Während der Regierungsentwurf federführend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen wurde, wird sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend mit dem Gesetzentwurf der FDP befassen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Gesetzesänderung soll der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse sollen künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Er sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragrafen 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch den Ausnahmegrund im Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu fassen. Künftig soll eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafen 44 zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich sein. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich.

„Schäden an geschützten Weidetieren erfassen“

„Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („im Interesse der Gesundheit des Menschen“) gelten. „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, schreibt die Bundesregierung.

Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind, und trifft Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/13289) aufgefordert, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeografischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Weiter fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmt aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schreibt die Regierung weiter. Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung.

 

TOP 21 Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, einen Entwurf der Bundesregierung zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (19/13446) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/14418) bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.

Verwaltung und Prüfung von Förderprogrammen

Die Bundesregierung will die Verwaltung und Prüfung von aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen künftig stärker bündeln. Ziel ist es deshalb, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) künftig die Befugnis der Verwaltung von Förderprogrammen- und Projekten einzuräumen. Auf Basis haushaltsrechtlicher Vorschriften sollen die Bundesministerien, mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ganz oder teilweise entsprechende Aufgaben an die DRV KBS übertragen können.

Derzeit werden im Aufgabenbereich des BMAS Förderprojekte entweder durch das Ministerium selbst, externe Dienstleister oder nachgeordnete Behörden verwaltet. Eines der außerhalb des BMAS verwalteten Programme ist zum Beispiel das Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF). Insgesamt gibt es derzeit 16 zwischengeschaltete Stellen, die Programme umsetzen und dabei acht verschiedene IT-Projektverwaltungssysteme nutzen. Dieser Zustand soll mit der Gesetzesänderung beendet werden. (che/sas/24.10.2019)

 

TOP 22 Straßenverkehrsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (19/12915) angenommen. Danach können die Bundesländer künftig über die Herabsetzung des Mindestalters für das Fahren von Mopeds für ihr Gebiet selbst entscheiden. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung mit Änderungen am Gesetzentwurf vorgelegt (19/14419). CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke stimmten für den Entwurf, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90(Die Grünen (19/14436), der unter anderem die Verankerung des Ziels von null Verkehrstoten, „Vision Zero“ im Straßenverkehrsgesetz (StVG) forderte. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verkehrssicherheit durch Reform des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren erhöhen“ (19/9921). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/14325) vor. AfD und Linksfraktion stimmten mit der FDP für den Antrag, CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab.

„Moped mit 15“ soll Angelegenheit der Länder werden

Auch nach Auslaufen des Modellprojektes „Moped mit 15“ in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern am 30. April 2020 gelten die in den Modellprojektländern bereits ausgestellten AM15-Bescheinigungen weiter. Mit dem Gesetz werden alle Landesregierungen ermächtigt,, „durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen“.

Mit der „Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung“ vom 22. April 2013 sei dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen die Möglichkeit eingeräumt worden, das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM (Moped) auf 15 (statt 16) Jahre festzusetzen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Nachträglich hätten auch die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit erhalten.

Der eigentlich nur bis zum 30. April 2018 laufende Modellversuch sei bis zum 30. April 2020 verlängert worden. „Da die Evaluierung dieses Modellvorhabens sehr heterogene Ergebnisse geliefert hat und der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem auch von den regionalen Gegebenheiten abhängig ist, sollen die Länder die Ermächtigung erhalten, über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden“, schreibt die Regierung. Die Herabsetzung des Mindestalters umfasst die Gebiete aller Länder, die von der Ermächtigung Gebrauch gemacht haben.

 

25. Oktober 2019 (122. Sitzung)

ZP 11-15 Klimaschutz

Der Bundestag berät am Freitag, 25. Oktober 2019, in 75-minütiger Debatte über verschiedene Vorlagen zum Klimaschutz. Der Koalitionsentwurf eines „Bundes-Klimaschutzgesetzes und Änderung weiterer Vorschriften“ (19/14337) soll zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen werden. Die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338) und zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) sollen federführend im Finanzausschuss beraten werden. An den Umweltausschuss überwiesen werden die Unterrichtung der Bundesregierung „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ sowie ein Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Klimaschutz mit Vernunft – Durch Marktanreize zur Klimaneutralität“ (19/14344).

Bundesklimaschutzgesetz und Änderung weiterer Vorschriften

Mit dem Klimaschutzgesetz wollen CDU/CSU und SPD die Klimaschutzziele gesetzlich normieren. Dabei werden die Sektorziele des Klimaschutzplans in jährliche Emissionsbudgets für jeden Sektor übertragen. Für den Energiesektor sollen davon abweichend die Stützjahre 2022 und 2030 entscheidend sein. Die Emissionsbudgets sollen per Verordnung geändert werden können. Die öffentliche Hand soll verpflichtet werden, dagegen soll das Gesetz grundsätzlich keine Rechtswirkung für Private entfalten.

Die Einhaltung der Emissionsbudgets soll Aufgabe des Ministerium sein, in dessen Geschäftsbereich der jeweilige Sektor fällt. Das Umweltbundesamt soll jährlich im März über die Emissionsdaten des Vorjahres berichten. Auf Grundlage der Emissionsdaten sollen bei Über- oder Unterschreiten der Jahresbudgets die nachfolgenden Emissionsbudgets angepasst und gegebenenfalls erforderliche, zusätzliche Maßnahmen beschlossen werden.

Wird das Emissionsbudget eines Sektors überschritten, so soll die Bundesregierung verpflichtet werden, die Initiative zum Beschluss zusätzlicher Maßnahmen zu ergreifen. Das für den Sektor verantwortliche Bundesministerium soll diese Maßnahmen dann vorlegen. Für Klimafragen soll ein unabhängiger Expertenrat eingerichtet werden, dessen Mitglieder von der Bundesregierung bestimmt werden. Der Expertenrat für Klimafragen soll der Bundesregierung und dem Bundestag berichten.

Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wollen CDU/CSU und SPD, „die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen“ angehen. Umweltfreundliches Verhalten werde dadurch steuerlich stärker gefördert.“Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen. Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendler, eine Absenkung der Mehrwertsteuer im Personenschienenbahnfernverkehr sowie die Einführung eines neuen Hebesatzes bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Entlastung für Fernpendler

Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um fünf auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21.  Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt. Zur Umsetzung des Ziels, die Attraktivität des öffentlichen Personenschienenbahnfernverkehrs zu verbessern, wird der Mehrwertsteuersatz für diese Leistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Dies diene gleichzeitig der Rechtsvereinfachung und dem Bürokratieabbau, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Zu den bisher zwei verschiedenen Hebesätzen bei der Grundsteuer, die von den Gemeinden festgelegt werden, soll ein dritter Hebesatz hinzukommen. Der neue besondere Hebesatz auf Gebiete für Windenergieanlagen soll höher sein müssen als der jeweilige Hebesatz für das land- und forstwirtschaftliches Vermögen beziehungsweise das Grundvermögen. Zu den Kosten des Gesetzentwurfs  insgesamt heißt es, dass die finanziellen Auswirkungen ab 2020 bei 425 Millionen Euro liegen und bis 2024 auf 1,375 Milliarden Euro steigen sollen.

Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima-  und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden. Daher soll die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht werden, schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes.

Zur Begründung heißt es, die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bilde die auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und habe zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtzahl der Flugbewegungen geführt. Ebenso wenig sei es zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn gekommen.

Erhöhung von 7,50 Euro auf 10.03 Euro

Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen. Die Steuermehreinnahmen würden auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Luftverkehrsteuer werde auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Luftverkehrssteuer für Flüge im Inland und in europäische Länder von derzeit 7,50 Euro auf 10,03 Euro erhöht wird. Für Flüge nach Afrika, in den Nahen und Mittleren Osten soll sie von 23,43 Euro auf 33,01 Euro steigen. Für noch weiter entfernt liegende Ziele wird die Steuer von 42,18 EUR auf 59,43 Euro erhöht. (hle/vom/ste/23.10.2019)

 

TOP 24 Ländliche Räume

Eine „Politik auf ideologischer Basis gegen die Interessen der Landwirte“ hat der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter kritisiert. Deutschland sei „durch die Altparteien an die Wand gefahren worden“, befand er am Freitag, 25. Oktober 2019, im Bundestag. Er sprach zu einem Antrag seiner Fraktion mit dem Titel „Stärkung ländlicher Räume – Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands“ (19/14345). Die Debatte stand im Zeichen der Landtagswahl in Thüringen. Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble sah sich zu dem Hinweis veranlasst, „dass wir der Deutsche Bundestag und nicht der Landtag sind“.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss. Mit ihrem Ansinnen, die Federführung dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zu übertragen, konnte sich die AfD-Fraktion nicht durchsetzen.

AfD: Sie haben den Karren in den Dreck gefahren

Keuter stufte die Landwirte als Naturschützer ein. Und Naturschutz sei Heimatschutz. Er mahnte eine Strategie für den ländlichen Raum an und verwies insbesondere auf den im AfD-Antrag gemachten Vorschlag, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe herbeizuführen, die eine Steuerreform zugunsten der kommunalen Ebene entwirft.

An die Politiker der übrigen im Bundestag vertretenen Parteien richtete er den Satz: „Sie haben den Karren in den Dreck gefahren, ziehen Sie ihn heraus.“

 

TOP 23 Medien- und Kommunikationsbericht 2018

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Oktober 2019, eine Entschließung angenommen, durch die die Bundesregierung unter anderem aufgefordert ist, Angebote für mehr Medienkompetenz von Menschen in jedem Alter auszubauen. Einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/14402) haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Fraktion der AfD enthielt sich. Mit Nein stimmten Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP. Gegenstand der Entschließung war der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Professor Monika Grütters (CDU), als Unterrichtung vorgelegte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 (19/697019/7503 Nr. 1.2).

Abgelehnt gegen die Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und FDP ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (19/14410).

Medien und Kommunikationsbericht 2018

Im Fokus des aktuellen Medien- und Kommunikationsberichts 2018 stehen laut Bundesregierung drei Schwerpunkthemen: So geht es zum Ersten darum, wie Phänomenen von Hassrede, Cyber-Mobbing und Desinformation in Sozialen Netzwerken begegnet werden kann. Entscheidend hierfür sind, so schreibt die Bundesregierung, eine effektivere Rechtsdurchsetzung bei strafbaren Inhalten, ein starker unabhängiger Journalismus und nicht zuletzt eine verbesserte Medienkompetenz. Hier sollen bestehende Projekte, wie zum Beispiel „Vision Kino“, weiterhin unterstützt und neue Projekte, insbesondere auch zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz junger Menschen, initiiert werden. Derzeit erarbeite die Kulturstaatsministerin entsprechende Förderkonzepte.

Das zweite Schwerpunktthema betreffe den Zugang von Bürgern zur öffentlichen Kommunikation als Grundlage für eine freie Meinungsbildung. Grundvoraussetzung hierfür sei ein vielfältiges Medienangebot, so die Bundesregierung. Hier wolle sie mit einem passenden wettbewerbsrechtlichen Umfeld noch stärkere Anreize setzen. Zugleich sollen Soziale Netzwerke und Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Dritter Schwerpunkt des Berichts ist die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Medienangebote. Hier komme angesichts des Informationsüberflusses der heutigen Medienwelt den Öffentlich-Rechtlichen neben der inhaltlichen Grundversorgung verstärkt die Aufgabe der Vermittlung und Orientierung zu, heißt es im Bericht.

Mit dem Medien- und Kommunikationsbericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht über die jüngsten Entwicklungen der Medienlandschaft, die gegenüber dem Deutschen Bundestag besteht. Der Bericht schildert bereits ergriffene sowie geplante medienpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. Vorgelegt wird er von der Kulturstaatsministerin. Der Bericht fasst in seinem politischen Teil die aktuellen Herausforderungen an eine Medienordnung zusammen, die der Medien- und Meinungsfreiheit verpflichtet ist, einen fairen Wettbewerb unterstützt und die Vielfalt der Medien sichert. Dabei stützt sich der Bericht auf ein wissenschaftliches Gutachten des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg (HBI).

Entschließung des Bundestages

Mit der Annahme der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den Länder in der Medienpolitik zu vertiefen, den Medien- und Kommunikationsbericht künftig alle zwei Jahre vorzulegen und schwerpunktbezogen zu berichten. Im analogen wie im digitalen Raum solle die Regierung für eine Politik für Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit werben und sich dafür einsetzen, dass das Amt eines Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalisten bald geschaffen wird.

Zudem sollen die Angebote für mehr Medienkompetenz von Menschen in jedem Alter ausgebaut und der von der EU-Kommission erwähnte Freiraum genutzt werden, um den Zugang zu elektronischen Verlagspublikationen zu verbessern. Ein Schritt dahin sei der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen.

 

TOP 26 Länderproporz bei Bundesbehörden

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Oktober 2019, mit breiter Mehrheit einen Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, „Ost-Quoten“ in Bundesbehörden einzuführen (19/8013), abgelehnt. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/14422). Mitberaten und ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD, der die Verlagerung von Bundesbehörden in die neuen Länder (19/8279) gefordert hatte. Auch gegen diesen Antrag votierten die übrigen Fraktionen gegen die Antragsteller. Dieser Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/11173) zugrunde.

Ein weiterer Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Deutsche Einheit vollenden – Bundesregierung vollständig in der Hauptstadt ansiedeln“ (19/4562) fand ebenfalls bei Enthaltung der AfD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen keine Zustimmung. Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/6815) vorgelegt. Ein von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Antrag mit dem Titel „Neue Bundeseinrichtungen als Impulsgeber vor Ort nutzen“ (19/9957) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zurückgewiesen, die übrigen Oppositionsfraktionen enthielten sich. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/14414) zugrunde.

Bundesregierung räumt Defizite ein

In der Debatte räumte der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, Christian Hirte (CDU), ein, dass es Defizite bei der Verteilung von Bundesbehörden im Osten und zu wenig Ostdeutsche in Spitzenpositionen der Bundesbehörden gebe. Ein Grund für die unbefriedigende Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen sei, dass es vor 30 Jahren in den neuen Ländern den ausdrücklichen Willen zu einem Eliten-Wechsel auch in den Verwaltungen gegeben habe. Dies sei nur mit gut ausgebildeten, meist jungen Kräften aus dem Westen möglich gewesen.

Wenn jedoch in den neuen Ländern in den nächsten zehn Jahren etwa 60 Prozent der Beschäftigten in den Behörden in den Ruhestand gingen, könne man eine entsprechende Repräsentation der gesamten Bevölkerung in den Blick nehmen.

AfD: Wachsende Entfremdung zwischen Ost und West

Dr. Anton Friesen (AfD) beklagte, dass 90 Prozent aller Bundesbehörden ihren Hauptsitz im Westen hätten.

„Gerade in Zeiten wachsender Entfremdung zwischen Ost und West brauchen wir neue Bundesbehörden vor Ort, damit sich die Menschen in den neuen Ländern nicht als Bürger zweiter Klasse fühlen“, fügte er hinzu.

 

TOP 25 Änderung der Handwerksordnung

Der Bundestag hat sich am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig mit einem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/14335) befasst. Der Entwurf soll nun im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten werden.

Koalition: Änderung der Handwerksordnung erforderlich

Mit dem Gesetzentwurf soll die Handwerksordnung geändert werden. Seit der letzten Novelle 2003 habe sich „das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert“, heißt es im Entwurf. Diese Veränderungen seien „so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen“.

Gleichzeitig haben sich laut Entwurf die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen reduziert. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke sollen zum einen die hier genannten Ziele erreicht und zum anderen auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden.

Zulassungspflicht soll wieder eingeführt werden

Im Kern geht es im Gesetzentwurf um die Wiedereinführung der Zulassungspflicht für zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke. Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.

Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks soll dann nur noch zulässig sein, wenn der Betriebsinhaber oder ein technischer Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung beziehungsweise eine erteilte Ausübungsberechtigung soll aber nur für solche Handwerke wieder Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb des Handwerks werden, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, oder um solche Handwerke, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind und dabei ein Wissenstransfer notwendig ist.

Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines solchen zulassungsfreien Handwerks ausüben, können auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie sollen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben können und erhalten insoweit Bestandsschutz. (pez/sas/25.10.2019)

 

TOP 28 Einsetzung Untersuchungsausschuss „Pkw-Maut“

Der Bundestag hat sich am Freitag, 25. Oktober 2019, mit einem gemeinsamen Antrag von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses zur „Pkw-Maut“ (19/14290) befasst. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung übernimmt federführend die weitere Beratung.

Untersuchungsauftrag

Der nach Artikel 44 des Grundgesetzes einzusetzende Untersuchungsausschuss soll das „Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe umfassend aufklären“, heißt es im Antrag.

Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 die Infrastrukturabgabe (auch Pkw-Maut genannt) als europarechtswidrig eingestuft. Grund war die damalige Ausgestaltung der Abgabe. Sie sah vor, eine Steuerentlastung für deutsche Pkw-Halter bei der Kraftfahrzeugsteuer einzuführen, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht. Entsprechende Verträge mit Betreibern zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe seien bereits 2018, also noch vor der europäischen Rechtsprechung, geschlossen worden, heißt es in dem Antrag. Die Antragsteller sehen in diesem Vorgehen Risiken und gegebenenfalls auch erhebliche finanzielle Verpflichtungen für den Bund.

Konkret soll im Untersuchungsausschuss auch die Frage geklärt werden, welche Entscheidungen durch den jeweiligen Bundesverkehrsminister persönlich „im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt“ wurden. Auch solle ermittelt werden, ob der Bundestag in den Planungs- und Projektzeiträumen jeweils umfassend und zeitnah über mögliche Risiken und politische Verpflichtungen informiert wurde. (ste/sas/25.10.2019)

 

TOP 27 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig über einen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (19/14336) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Stiftung als „zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene“

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement– und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung, soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.

Die Errichtung einer solchen Stiftung war ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Die strukturelle Stärkung des Ehrenamts ist ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Als Sitz der Stiftung wird die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen. (sas/25.10.2019)

 

TOP 29 Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (19/14245) debattiert und ihn im Anschluss zur federführenden Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Gegenstand der Aussprache war auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechtssichere regionale Mietobergrenzen für angespannte Wohnungsmärkte ermöglichen – Mieterinnen und Mieter in bestehenden Mietverträgen schützen“ (19/14369), der ebenfalls an den Rechtsausschuss überwiesen wurde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zielt darauf, den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Dazu will sie die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand und für die zulässige Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der „Mietpreisbremse“ gilt, künftig anders berechnen lassen. Konkret soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Abgebildet wird die ortsübliche Vergleichsmiete insbesondere in einem Mietspiegel, der von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Bislang wird die ortsübliche Vergleichsmiete gebildet aus den üblichen Entgelten, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind (Paragraf 558 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Durch die künftige Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre würden mehr Mietverhältnisse in die ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen, schreibt die Bundesregierung. Kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus würden sich geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten sei dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs zu erwarten. Für Gemeinden, in denen Mietspiegel bestehen oder in Vorbereitung sind, sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor, um die Fortgeltung von Mietspiegeln sicherzustellen und den Aufwand, der in die Erstellung der Mietspiegel geflossen ist, zu schützen. (sas/25.10.2019)

 

TOP 30 Stromsperren

Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren“ (19/9958) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Stromsperren gesetzlich verbieten“ (19/14334) befasst. Beide Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die Grünen hatten beantragt, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales für ihren Antrag federführend sein sollte. Sie wurde aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt.