117. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 05. September 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten in der Haushaltswoche und zum Finanzplan bis 2027

Haushaltswoche

05. September 2023 (117. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1:  Einbringung Haushaltsgesetz 2024

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat zum Auftakt der viertägigen Etatberatungen im Bundestag erneut für einen „notwendigen haushaltspolitischen Kurswechsel“ geworben. Es brauche eine Rückkehr zu „langfristig tragfähigen Staatsfinanzen“, sagte er am Dienstag, 5. September 2023. Wer den Ausstieg aus der Krisenpolitik nicht finde, gefährde dauerhaft die Stabilität des Gemeinwesens, so der Minister. „Es geht jetzt um die Anerkennung finanzieller Realitäten nach Jahren, in denen Geld scheinbar keine Rolle spielte.“

Lindner hatte den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800) sowie des Finanzplans des Bundes für die Jahre 2023 bis 2027 (20/7801) am Morgen im Parlament vorgestellt. Demnach sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 445 Euro vorgesehen, rund 30 Milliarden Euro weniger als 2023. Die Neuverschuldung wird mit 16,6 Milliarden Euro ausgewiesen – ebenfalls rund 30 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist nicht vorgesehen.

Minister: Müssen „fiskalische Resilienz“ gewinnen

In seiner Einbringungsrede zu Beginn der ersten Lesung im Parlament sagte der Finanzminister: In Zeiten akuter Krisen sei es richtig gewesen, finanzpolitisch gegenzusteuern. Jetzt gehe es allerdings darum, wieder „fiskalische Resilienz“ zu gewinnen. „Wir können uns uferlos neue Schulden schlicht nicht erlauben.“

Mit dem Haushaltsplan 2024 werde die Neuverschuldung „massiv“ zurückgefahren. Lindner zeigte sich optimistisch, dass mit der jetzigen Haushaltsstrategie das Vorkrisenniveau bei der Staatsverschuldung „viel schneller“ erreicht würde, „als heute manche glauben“. Gleichwohl betonte er, die Gesamtausgaben 2024 lägen nominal rund 25 Prozent oberhalb des Vorkrisenniveaus von 2019. Von einem „Kahlschlag“ könne somit nicht die Rede sein, sagte Lindner.

„Schuldenbremse ist keine Investitionsbremse“

Kritik, die Schuldenbremse verhindere notwendige Investitionen, wies der Minister zurück: Die Schuldenbremse sei keine Investitionsbremse, sie zwinge aber zur Prioritätensetzung. „Unsere Herausforderung ist nicht mangelndes Kapital, unsere Herausforderung ist das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren, um aus dem Geld überhaupt Gutes zu machen.“

Ein entscheidendes Instrument, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen, sei der Klima- und Transformationsfonds, mit dem in den kommenden Jahren 211 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Erneuerung am Wirtschaftsstandort Deutschland zur Verfügung ständen. Damit schaffe die Regierung die Grundlagen für Dekarbonisierung und Digitalisierung, so der Minister. Auf Kritik an solchen Sondervermögen entgegnete er: Diese seien zwar nicht per se falsch, trotzdem werde die Bundesregierung ihre Zahl in den kommenden Jahren reduzieren.

Inflation, schwächelnde Wirtschaft, Ukraine-Krieg

Angesichts der hohen Inflation und der schwächelnden Wirtschaft sprach Lindner von einem „herausfordernden ökonomischen Umfeld“. Die erste Priorität habe die Bekämpfung der Inflation. „So schnell wie möglich müssen wir zurückkehren zur geldwerten Stabilität“, so der Minister. Dazu kämen neue sicherheitspolitische Aspekte aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Neben der Priorisierung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum trage dieser Haushaltsentwurf deshalb auch den „geopolitischen und geoökonomischen Realitäten“ Rechnung.

Der Ukraine zu helfen sei „in unserem ureigensten staatspolitischen Interessen“. In der Ukraine werde für die Friedens- und Freiheitsordnung in Europa insgesamt gekämpft. „Deshalb werden wir die Ukraine weiter unterstützen.“ Bei dieser „Schicksalsfrage“ werde die Bundesrepublik Deutschland „einen langen Atem“ haben. Gleichzeitig müsse auch die Fähigkeit Deutschlands zur Landes- und Bündnisverteidigung verbessert werden, so Lindner: „Die Zeiten haben sich gewendet: von der Zeit der Friedensdividende hin zur Zeit der Investition in Sicherheit, Freiheit und Frieden.“

„Kritik“ und „Anregungen“ am Entwurf

Der Haushalt 2024 sei ein Haushalt mit „weniger Schulden und mehr Chancen“, so Lindner. Zu Kritik etwa aus der Opposition, aber auch zu „Anregungen“ aus den Koalitionsfraktionen sagte der Minister: Es werde „nicht alles so finanziert, wie man es sich wünscht“. Entscheidend werde am Ende sein, dass ein Ergebnis erreicht werden, das „von allen Seiten als fair betrachtet“ werde.

Die Vorlagen werden am Freitag, 8. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Fachausschüsse können zum Haushalt gutachtliche Stellungnahmen abgeben. Der Etat soll am Freitag, 1. Dezember 2023, vom Bundestag verabschiedet werden. Letzte Änderungen sollen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 16. November, vorgenommen werden.

Ausgaben von 445,69 Milliarden Euro

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,69 Milliarden Euro vor. Das sind rund 30,6 Milliarden Euro oder 6,4 Prozent weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2024 wird in dem Entwurf mit 16,56 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 45,61 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.

Die Steuereinnahmen sind mit 375,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 4,8 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (358,1 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 55,2 Milliarden Euro ausgewiesen (2023: 71,5 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 126,82 Milliarden Euro (2023: 126,59 Milliarden Euro) vorgesehen.

Einzelpläne und Sondervermögen

Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2024 sind darin Ausgaben in Höhe von 171,67 Milliarden Euro eingeplant, das sind 5,44 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 51,8 Milliarden Euro um rund 1,68 Milliarden Euro wachsen. Die relativ größten Einsparungen sind im Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen: Statt 24,48 Milliarden Euro wie in diesem Jahr sind nur noch Ausgaben von 16,22 Milliarden Euro eingeplant, ein Rückgang um 33,7 Prozent.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes stellt im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ für 2024 Einnahmen und Ausgaben von 19,73 Milliarden Euro fest. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ zum Wiederaufbau nach den Flutzerstörungen im Ahrtal 2021 sind Einnahmen und Ausgaben von 11,06 Milliarden Euro vorgesehen. Der Wirtschaftsplan für den dritten Teil des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ zur Abfederung der Folgen der Energiekrise sieht für 2024 Einnahmen und Ausgaben von 46,82 Milliarden Euro vor.

Finanzplan des Bundes

Laut Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 (20/7801) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 45,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2024 plant mit Ausgaben von rund 445,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von rund 16,6 Milliarden Euro.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2025 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 16 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 460,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 15,4 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 394,6 Milliarden Euro 2025 auf 421,3 Milliarden Euro 2027 steigen. Für Investitionen sind 2025 60,2, 2026 59,1 und 2027 57,2 Milliarden Euro eingeplant. (irs/vom/05.09.2023)

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Top 1 EPL 20,32,60: Allgemeine Finanzdebatte

AfD: Schulden sind die Steuern von morgen

Nach der Eröffnung der Haushaltswoche durch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Dienstag, 5. September 2023, haben die Oppositionsfraktionen im Bundestag ihre Kritik am Entwurf zum Bundeshaushalt 2024 (20/7800) vorgebracht. Im Einzelnen geht es dabei um den Einzelplan 08 des Bundesministeriums der Finanzen, den Einzelplan 20 des Bundesrechnungshofes, den Einzelplan 32 der Bundesschuld und den Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung.

Das Auswärtige Amt soll im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 6,16 Milliarden Euro planen und damit mit rund 1,32 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr (7,48 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) hervor, über den der Bundestag am Mittwoch, 6. September 2023, erstmals beraten hat.

Peter Boehringer von der AfD-Fraktion kritisierte die im Gesetzentwurf aufgeführten Sondervermögen. „Ohne die Buchungstricks wäre der gesamte Spuck schnell vorbei“, erklärte er. Dabei seien Schulden die Steuern von morgen. „Dieses Morgen beginnt heute“, sagte er mit Blick auf die steigenden Zinszahlungen im Bundeshaushalt.

Mit AfD-Regierungen hätte es keine Verschuldung infolge der Euro-Rettung gegeben, sagte er. Boehringer kritisierte Ausgaben infolge von Migration. Die Hälfte der Ausgaben für das Bürgergeld entfalle darauf. Hier müsse die Regierung umsteuern, ebenso wie bei der Energiepolitik. Die Regierung habe kein Einnahmeplan. Auch Ausgaben infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kritisierte er und sagte: „Das ist nicht unser Krieg.“

Ausgaben des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 9,7 Milliarden Euro ausgeben können, in diesem Jahr sind es mit 9,67 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Rückgang erwartet: von 521,2 Millionen Euro auf 242,25 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,1 Milliarden Euro zu Buche (2023: 3,21 Milliarden Euro). 1,58 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2023: 1,42 Milliarden Euro).

Für Wiedergutmachungen des Bundes sind 1,51 Milliarden Euro eingestellt (2023: 1,52 Milliarden Euro), darunter 1,46 Milliarden Euro (2023: 1,47 Milliarden Euro) für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung. Die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt schlägt mit 427,19 Millionen Euro zu Buche (2023: 428,42 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 827,62 Millionen Euro rechnen (2023: 861,88 Millionen Euro).

Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

Die Steuereinnahmen des Bundes dürften 2024 auf 375,3 Milliarden anwachsen. Dieser Betrag ist im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ des Entwurfs für den Bundeshaushalt (20/7800) vorgesehen. Für das Jahr 2023 stehen hier noch 358,1 Milliarden Euro. Die veranschlagten Steuereinnahmen werden der Kalkulation zufolge jedoch abermals nicht ausreichen, um die Ausgaben des Bundes zu decken, wenngleich die Bundesregierung mit einem deutlich reduzierten Defizit im Vergleich zu den Krisenjahren kalkuliert.

Einzelplan 32 Bundesschuld

Laut Einzelplan 32 des Bundeshaushalts soll die Nettokreditaufnahme 2024 bei 16,6 Milliarden Euro liegen. Für 2023 wird noch von 45,6 Milliarden Euro ausgegangen. Zugleich muss der Bund für 2024 einen Anstieg der Zinszahlungen auf seine Schulden einkalkulieren. An die Inhaber von Bundesanleihen fließen demnach laut Einzelplan 32 Zahlungen in Höhe von 14,6 Milliarden Euro. 2022 lag der Betrag noch bei 12,5 Milliarden Euro. Auch bei Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen zeigt sich ein deutliches Plus.

Einzelplan 20 Bundesrechnungshof

Für den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 191,81 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 4,85 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. (bal/22.08.2023)

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Top 1 EPL 17: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die falschen Prioritäten gesetzt, kein roter Faden zu finden, Versprechen gebrochen: Die Opposition fand nichts Lobenswertes an dem Etatentwurf der Bundesfamilienministerin, der am Dienstag, 5. September 2023, in erster Lesung im Parlament beraten wurde. In der Debatte über den Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für 2024 (Einzelplan 17, 20/7800) übten die Oppositionsfraktionen deutliche Kritik an den Plänen der Regierungskoalition für das nächste Jahr.

So warf die Union der Regierung vor, falsche Schwerpunkte zu setzen, die AfD meldete „erheblichen Korrekturbedarf“ an und die Linke kritisierte die finanzielle Ausstattung als zu gering. Die Koalition verwies im Gegenzug darauf, dass man in bislang nicht gekannten Krisenzeiten den Schwächsten mit einem vereinheitlichten Instrument helfe, strukturelle Kinderarmut bekämpfe, Bildungschancen erhöhe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärke. Die Kürzungen seien ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit.

Bundesregierung: Mehr Geld für bedürftige Kinder

„Mehr Kinder werden mehr Geld erhalten“, verteidigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) das neue Instrument der Kindergrundsicherung. Mit dem Vorhaben leiste man einen Beitrag gegen die strukturelle Kinderarmut. Das sozio-kulturelle Existenzminimum werde neu berechnet. Mindestes 530 Euro im Monat gebe es für die kleinsten Betroffenen.

Kinder bräuchten neben besseren Infrastrukturen auch mehr Geld, eine angemessene Existenzsicherung. Die Kinder zu vernachlässigen würde langfristig mehr kosten. Der vorgelegte Haushaltsentwurf mit der Kindergrundsicherung stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2024

Der Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) sieht Ausgaben von 13,35 Milliarden Euro vor gegenüber 13,57 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Bundesministerin Paus kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro).

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,13 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,53 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,15 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro) und 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,2 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Einsparungen bei der Kinder- und Jugendpolitik

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro).

415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro). Gekürzt werden soll dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr.

AfD sieht „erheblichen Korrekturbedarf“

So wie der Einzelplan des Familienministeriums in den Haushaltsberatungen als erster debattiert werde wünsche sie sich, dass das auch die Prioritätensetzung der Regierung widerspiegele, sagte Ulrike Schielke-Ziesing (AfD). Stattdessen würden sich die unterschiedlichen Ministerien gegenseitig die Verantwortung zuschieben für einen Etatansatz, der nicht das Wohl der Familien im Auge habe.

Sie kritisierte die geplanten Kürzungen beim Elterngeld, bei der Kinder- und Jugendhilfe und den Freiwilligendiensten. Diese Mittel brauche man aber, um die Schäden zu reparieren, die Corona bei den Kindern angerichtet habe. „Das ist kein großer Wurf. Wir sehen erheblichen Korrekturbedarf.“ (ll/vom 05.09.2023)

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Top 1 Epl 25: Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung

Hohe Zinsen, hohe Umweltstandards, hohe Preise für Baustoffe: Trotz diverser Widrigkeiten will Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im kommenden Jahr mehr und schneller bauen. Insgesamt sieht der Etat 2024 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ausgaben in Höhe von 6,96 Milliarden Euro vor, in diesem Jahr waren es noch 7,33 Milliarden Euro. In der Haushaltsdebatte um den Einzelplan 25 des Etats der Bundesregierung (20/7800) erntete Geywitz am Dienstag, 5. September 2023, heftige Kritik, auch von Seiten ihrer Koalitionspartner.

Ministerin: 2024 für die Baubranche ein sehr schwieriges Jahr

Die Bundesministerin sagte, zu den schwierigen Bedingungen für den Bau zählten die hohen Zinsen und Anforderungen des Umweltschutzes. Die Schuldenbremse mache es kompliziert, schnell wirksame Impulse zu setzen. 2024 werde für die Baubranche noch einmal ein sehr schwieriges Jahr. Im Jahr darauf gewöhnten sich die Marktakteure dann voraussichtlich an Bedingungen wie das Zinsniveau.

Geywitz zählte die geplanten Investitionsimpulse auf. Bereits für Projekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober solle eine sogenannte degressive AfA eingeführt werden, also eine Abschreibung mit jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen. Hierbei sei es „egal, wie alt der Bauantrag ist“, betonte Geywitz.

AfD kritisieren Wirtschafts- und Migrationspolitik

Die Redner der AfD-FraktionMarc Bernhard und Marcus Bühl, kritisierten die Etatpläne der Bundesregierung. Ursache für fehlenden Wohnraum sei die derzeitige Wirtschafts- und Migrationspolitik der Ampel-Regierung. Derzeit fehlten zwei Millionen Wohnungen in Deutschland.

Nach Angaben der AfD-Fraktion habe das Leibnitz-Institut errechnet, dass der gesamte Bestand der jährlich neu errichteten Wohnungen komplett an die Unterbringung Zugewanderter gehe. Pro Jahr kämen rund 500.000 Menschen nach Deutschland, die mit Wohnraum zu versorgen seien.

Der Etat sieht für 2023 nun Ausgaben in Höhe von 7,33 Milliarden Euro vor. Er liegt damit um 2,32 Milliarden Euro über dem Ansatz im Regierungsentwurf (5,01 Milliarden Euro) und um 2,37 Milliarden Euro über dem Soll für 2022 (4,96 Milliarden Euro). Hauptgrund für diese Änderung ist die zwischenzeitlich vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023. Die Ausgaben sind daher mit 2,9 Milliarden Euro um 2,21 Milliarden Euro höher veranschlagt als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 895 Millionen Euro).

Länder sollen künftig über Verwendung der Fördergelder berichten

Der soziale Wohnungsbau ist mit 1,28 Milliarden Euro der zweitgrößte Ausgabeposten im Bauetat 2023. In diesem Jahr waren es 750 Millionen Euro. Laut einem weiteren, in der Bereinigungssitzung einvernehmlich gefassten Maßgabebeschluss werden die Länder künftig verpflichtet, der Bundesregierung jährlich Informationen über die Verwendung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbaus vorzulegen.

Das Baukindergeld rangiert mit 841,04 Millionen Euro (2022: 994,58 Millionen Euro) nur noch auf Rang drei im Bauetat. Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht er 1,51 Milliarden Euro vor (2022: 1,53 Milliarden Euro). Dazu zählen 228,36 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2022: 252,5 Millionen Euro).

Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,06 Milliarden Euro (2022: 1,13 Milliarden Euro), von denen wie in diesem Jahr 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen. Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 68,94 Millionen Euro eingestellt (2022: 137,47 Millionen Euro). Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung soll mit 136,75 Millionen Euro bedacht werden (2022: 116,75 Millionen Euro).

Die neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen mit 3,38 Milliarden Euro rund 379 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf (3,01 Milliarden Euro). Auf der Einnahmenseite sind für 2023 245,37 Millionen Euro veranschlagt, das sind 14.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf (245,35 Millionen Euro) und 20,36 Millionen Euro weniger als 2022 (265,73 Millionen Euro).  (joh/vom, 22.11.2022)

Geywitz kündigt Gesetz zur Wohngemeinnützigkeit an

Der Bauetat setze „beherzt an drei der drängendsten Fragen an: bezahlbarer Wohnraum für möglichst viele, ein innovatives und klimafreundliches Bauwesen und lebenswerte Städte und Gemeinden“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). So würden mit dem erhöhten und erweiterten Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 jene Menschen unterstützt, die am dringendsten darauf angewiesen seien. In Arbeit seien außerdem ein neues Förderprogramm, das mit einem Volumen von einer Milliarde Euro Familien mit kleinem Einkommen bei der Schaffung von Wohneigentum zugutekommen soll, sowie ein Gesetz für eine neue Wohngemeinnützigkeit. Auch bei der Anpassung der urbanen Räume an den Klimawandel lasse die Bundesregierung die Kommunen nicht alleine.

Der Wohnungsneubau habe bereits in 2021, also vor dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise, einen Rückgang verzeichnet, stellte Geywitz klar. Dass Deutschland es weder in guten noch in schlechten Zeiten schaffe, die nötigen Wohnungen zu bauen, spreche für ein „Produktivitätsproblem“, das nur mit einer Transformation der Bauwirtschaft gelöst werden könne.

SPD: Bundesländer sollen Kommunen beim Wohngeld unterstützen

Bernhard Daldrup (SPD) hob unter anderem die Verdreifachung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau hervor. Mit 75 Millionen Euro würde zudem der altersgerechte Umbau von Wohnraum gefördert, 1,5 Millionen Euro seien zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in den Bauetat übertragen worden. Das Wohngeld werde sich ab Januar durchschnittlich verdoppeln und an dreimal so viele Haushalte ausgezahlt. „Die Regierung reagiert mit finanziellen Hilfen in ungekanntem Ausmaß auf die Krisen unserer Zeit“, urteilte Daldrup. An die Bundesländer appellierte er, die Kommunen so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bei der Umsetzung des neuen Wohngeldes wahrnehmen können.

Markus Uhl (CDU/CSU) hatte die Wohngeldreform der Bundesregierung, „deren politische Ziele wir teilen“, zuvor scharf kritisiert. Diese sei „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Die Wohngeldstellen hätten kein Personal, um die zu erwartende Antragsflut bewältigen zu können. Viele Haushalte würden daher lange auf das Geld warten müssen. Auch Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) warf der Bundesregierung vor, keine Rücksicht auf die Bedenken der Länder bei der Umsetzung genommen zu haben.

Grüne: Wohnraum langfristig bezahlbar machen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, die Reform des Wohngeldes sei zwar „verwaltungstechnisch eine Herausforderung“. Die Koalition habe jedoch Instrumente geschaffen, um die Auszahlung zu vereinfachen, etwa durch eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate. „Soll die Konsequenz sein, dass man gar nichts macht?“, fragte Kurth in Richtung der Union.

Er lobte darüber hinaus den in der Bereinigungssitzung verabschiedeten Maßgabebeschluss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Förderprogramm für eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“ auf den Weg zu bringen. Besser als mit Hilfe des Wohngeldes Mietzahlungen zu subventionieren, sei es, im Bestand zu wirtschaften, „um langfristig qualitativ hochwertigen Wohnraum bezahlbar zu halten“, befand Kurth.

Union: Substanzielle Probleme beim Wohnungsbau

Der Unionsabgeordnete Uhl nahm die Bundesregierung auch beim Thema sozialer Wohnungsbau in die Mangel. Mit 1,27 Milliarden Euro stelle sie „viel Geld ins Schaufenster“, doch von ihrem ambitionierten Ziel, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen und davon 100.000 Sozialwohnungen zu bauen, sei sie weiter entfernt als je zuvor.

„Es ist keine Frage der Mittel, die substanziellen Probleme müssen gelöst werden“, betonte Uhl. Er sprach sich für einfachere Bauverfahren, eine Harmonisierung der Bauvorschriften und bessere Rahmenbedingungen für Investoren aus.

FDP: Privates Wohneigentum fördern

Für die FDP betonte Torsten Herbst, der Etat des Bauministeriums weise mit 71 Milliarden Euro den höchsten Investitionsanteil aller Ministerien auf.

Ziel sei es, privates Wohneigentum zu ermöglichen, das Bauen bezahlbarer und schneller zu machen – etwa durch mehr Innovationen wie serielles Bauen und neue Bau- und Dämmstoffe und die Lebensqualität auch in ländlichen Regionen zu erhalten, um nicht noch mehr Druck auf die Metropolen zu erzeugen. Auf dem Land herrsche anders als in den Städten häufig Wohnungsleerstand, so Herbst.

AfD: Kritik an Kanzleramts-Erweiterung

Marcus Bühl (AfD) kritisierte, Bauen und Wohnen seien wegen der Politik der aktuellen und vorherigen Bundesregierung so teuer wie nie. Maßgebliche Preistreiber seien die Inflation und horrende Energiekosten.

Doch während dieses Jahr weniger als 300.000 neue Wohnungen gebaut worden seien, habe die Koalition die Weichen für den Bau einer neuen, 250 Quadratmeter großen Dienstwohnung für den Bundeskanzler sowie einen Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts mit veranschlagten Baukosten von 770 Millionen Euro gelegt. „Das ist nicht zu verstehen in diesen schwierigen Zeiten.“

Linke: Neubau von sechs Millionen bezahlbaren Wohnungen

Caren Lay (Die Linke) forderte die Schaffung von sechs Millionen Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Das es bisher nur eine Million seien, sei ein „historischer Tiefstand und nicht zu akzeptieren“. Sie sprach sich außerdem für ein Ende der 15-jährigen Bindungsfrist für Sozialwohnungen, eine Rekommunalisierung bereits privatisierter Wohnungen sowie für eine schnelle Einführung der Wohngemeinnützigkeit aus.

Hierfür sollte die Bundesregierung 18 Milliarden Euro im Jahr investieren. Fünf Milliarden Euro sollte die Bundesregierung bereitstellen, um die besonders energieintensiven Nachkriegsbauten zu sanieren und Klimaschutz ohne Mieterhöhungen zu ermöglichen.

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Top 1 Epl 23: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Etatansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist geschrumpft. Waren im Einzelplan 23 für das Jahr 2023 noch 12,16 Milliarden Euro eingeplant, sind es dem Entwurf des Bundeshaushalts (20/7800) zufolge im Jahr 2024 nur noch 11,52 Milliarden Euro. Weitere Kürzungen sind in den Folgejahren geplant. Kritik daran gab es nicht nur von Seiten der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Die Linke, sondern auch bei der SPD-Fraktion und den Grünen. Aus Sicht der AfD-Fraktion indes sind die Ausgaben stark überdimensioniert.

Ministerin: Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt

Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze (SPD), sprach zu Beginn der Debatte von schmerzhaften Kürzungen im Etat 2024. „Besonders problematisch sind die drastischen Kürzungen des Budgets in den darauffolgenden Jahren“, sagte Schulze. Dadurch werde Deutschlands Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt.

Sie werde alles tun, so die Ministerin weiter, die Mittel der Entwicklungspolitik „so effizient wie möglich und so strategisch wie möglich einzusetzen“. Sie müssten mit politischen Initiativen flankiert werden. Zudem gelte es, mit Partnern noch stärker zusammenzuarbeiten. Es gehe schließlich um den Etat, den Deutschland für Frieden und Sicherheit einsetze.

CDU/CSU: Kontrast zu den Ankündigungen der Ampel

„Peinlich“ nannte Volkmar Klein (CDU/CSU) den BMZ-Haushalt. Er sinke nun zum dritten Mal in Folge. Weitere Kürzungen seien angekündigt und absehbar. Das, so Klein, sei ein riesengroßer Kontrast zu früheren Zeiten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem damaligen BMZ-Minister Gerd Müller (CSU). „Für sie ist die internationale Verantwortung ein Herzensanliegen und ein Vernunftgebot gewesen“, sagte der Unionsabgeordnete.

Der Etatansatz sei aber auch ein Kontrast zu den eigenen Ankündigungen der Ampel. „Zeitenwende bedeutet: Wir brauchen eine andere Reaktion auf die außenpolitische Realität“, sagte Klein. Dieser Haushalt sei das Gegenteil einer Zeitenwende.

Grüne für nachhaltige Reform der Weltbank

Zur Lösung der globalen Probleme müssten Strukturen verändert und gerechter gestaltet werden, sagte Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen). Dabei gehe es nicht nur um Geld. Daher habe sich die Bundesregierung zu einer feministischen Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet und engagiere sich stark für eine nachhaltige Reform der Weltbank.

Doch auch aus Sicht von Brugger ist es nicht egal, „ob wir mehr oder weniger Geld für Entwicklungszusammenarbeit ausgeben“. Sie verwies auf die Eins zu Eins-Regelung im Koalitionsvertrag der Ampel. Für jeden Euro, der für Verteidigung ausgegeben wird, sollte ein Euro mehr für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe oder Diplomatie investiert werden. „Davon sind wir im Regierungsentwurf zum Haushalt leider weit entfernt“, sagte die Grünenabgeordnete.

AfD: Entwicklungshilfe größtenteils wirkungslos

Für Michael Espendiller (AfD) ist das einzig Positive an dem Etat, „dass er 2024 schrumpft“. Doch auch die vorgesehenen 11,5 Milliarden Euro seien „viel zu viel Geld“. Sämtliche Parteien im Bundestag, mit Ausnahme der AfD, überböten sich dabei in der Einschätzung, wie schlimm und schrecklich die Welt sei und dass es die Deutschen seien, die dagegen unbedingt etwas tun müssten, sagte Espendiller.

„Dabei ist es ein offenes Geheimnis, dass Entwicklungshilfe größtenteils wirkungsloser Nonsens ist“, so der AfD-Abgeordnete. Beim Kampf gegen Hunger, beim Kampf gegen übertragbare Krankheiten, für das Bereitstellen von sauberem Trinkwasser könne die Bundesregierung auch mit der Unterstützung seiner Fraktion rechnen. „Ansonsten setzen wir den Rotstift an.“ Die AfD-Fraktion werde Kürzungen um mindesten 50 Prozent beantragen, kündigte Espendiller an.

FDP verteidigt den Konsolidierungskurs

Claudia Raffelhüschen (FDP) verteidigte den Konsolidierungskurs. „Um Probleme nachhaltig zu lösen, ist das Aussetzen der Schuldenbremse genauso falsch, wie es die jahrelange Geldflutungspolitik der EZB war“, sagte sie. Auf die Entwicklungszusammenarbeit bezogen bedeutet das: „Wir müssen lernen, weltweit mehr Brände zu löschen, ohne auf Kosten nachfolgender Generationen einfach nur die Wassermenge zu erhöhen.“

Ministerin Schulze nehme mit dem vorliegenden Regierungsentwurf die Herausforderung an, auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel „den Kampf gegen die vielfältigen Herausforderungen weltweit nicht aufzugeben, sondern das Bestmögliche aus den vorhandenen Mitteln zu machen“.

Linke: Etat sendet ein fatales Signal

Cornelia Möhring (Die Linke) warf der Ministerin vor, Vertrauen zu zerstören. Immer wieder habe Schulze von globaler Verantwortung gesprochen und von der Verlässlichkeit Deutschlands für die Länder des Globalen Südens. „Mit diesem Haushalt machen Sie Vertrauen kaputt, was ein fatales Signal ist“, sagte Möhring an die Ministerin gewandt.

Die Regierung des viertreichsten Landes der Welt kürze bei der Entwicklungszusammenarbeit anteilig so stark wie beim Auswärtigen Amt und im Gesundheitsbereich. Bis 2025 wolle die „Fortschrittskoalition“ die Entwicklungsgelder um ein Viertel zusammenstreichen, bei der humanitären Hilfe sogar um die Hälfte, so Möhring. Und dass, obwohl sich die Krisen weiter zuspitzten.

SPD räumt schwierige Situation ein

Sanae Abdi (SPD) räumte zu Beginn ihrer Rede ein, in einer schwierigen Situation zu stehen. Zwar habe sie Verständnis, dass die aktuellen herausfordernden Zeiten „eine Anpassung unserer finanzpolitischen Prioritäten erfordert“. Als Entwicklungspolitikerin könne sie aber mit der Ausstattung des Etat vor allem auf lange Sicht nicht zufrieden sein.

Gerade bei der internationalen Zusammenarbeit, wo es um langfristige Prozesse gehe, sei eine angemessene Ausstattung nötig, sagte die SPD-Abgeordnete. Gleichwohl rücke sie als entwicklungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion nicht davon ab, „die Armut, den Hunger, die Folgen von Krieg und Vertreibung und auch des Klimawandels zu bekämpfen“.

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen dem Regierungsentwurf zufolge 5,29 Milliarden Euro zur Verfügung, in diesem Jahr sind es 5,76 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 2,26 Milliarden Euro (2023: 2,34 Milliarden Euro), von denen 1,96 Milliarden Euro auf Zuschüsse (2023: 2 Milliarden Euro) und 298 Millionen Euro auf Darlehen (2023: 344 Millionen Euro) entfallen.

Die bilaterale Technische Zusammenarbeit umfasst laut Entwurf 1,81 Milliarden Euro nach 1,91 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sollen von 1,24 Milliarden Euro 2023 auf 962 Millionen Euro sinken.

Mehr Geld für zivilgesellschaftliches Engagement

Geringfügig gekürzt werden sollen die Ausgaben für zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement, und zwar von 1,36 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,34 Milliarden Euro. Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen sollen unverändert mit 340 Millionen Euro, entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen ebenso unverändert mit 301 Millionen Euro gefördert werden. Private deutsche Träger sollen hingegen für ihre Projekte 233,5 Millionen Euro statt nur 177,5 Millionen Euro wie in diesem Jahr erhalten. Die Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft wird mit 174 Millionen Euro statt 189 Millionen Euro (2023) bedacht. Mit mehr Geld soll auch das bürgerschaftliche und kommunale Engagement gefördert werden. Dafür sollen 425,5 Millionen Euro bereitstehen (2023: 432 Millionen Euro).

Für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sollen 2,32 Milliarden Euro (2023: 2,39 Milliarden Euro) ausgegeben werden können. Die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen summieren sich im Entwurf auf 582,01 Millionen Euro (2023: 573,18 Millionen Euro). Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU sinkt von 432,18 Millionen Euro (2023) auf 329,28 Millionen Euro. Der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria soll wie im Vorjahr mit 415 Millionen Euro bedacht werden.

Hilfe beim weltweiten Umweltschutz aufgestockt

Mehr Geld soll es für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz geben. 858,1 Millionen Euro sind dafür vorgesehen (2023: 835,31 Millionen Euro). Die Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken sinken von 1,22 Milliarden Euro 2023 auf 1,18 Milliarden Euro. Davon gehen 986,52 Millionen Euro an die Weltbankgruppe (2023: 913,03 Millionen Euro). Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit summieren sich auf 56,46 Millionen Euro (2023: 53,25 Millionen Euro).

Die vier Sonderinitiativen „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ sollen insgesamt 1,03 Milliarden Euro erhalten (2023: 1,12 Milliarden Euro). Auf die erstgenannte Initiative entfallen 440 Millionen Euro (2023: 519,1 Millionen Euro), auf die zweite 450 Millionen Euro (2023: 420 Millionen Euro), auf die Nordafrika-Nahost-Initiative 17 Millionen Euro (2023: 27 Millionen Euro) und auf die vierte Initiative 127 Millionen Euro (2023: 155 Millionen Euro). (hau/05.09.2023)

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Top 1 Epl 16: Umwelt  und Verbraucherschutz

Weniger Geld – darauf wird sich im kommenden Jahr auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz einstellen müssen. Statt 2,45 Milliarden sollen laut dem Entwurf für den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts (20/7800) in 2024 nur 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das sei ein „leichter Rückgang“, mit dem ihr Haus „seinen Beitrag zu einem verfassungskonformen Haushalt leistet“, verteidigte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) am Dienstag, 5. September 2023, bei der Einbringung des Etats die Kürzungen. Weiterhin stünden aber bis 2026 vier Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für den natürlichen Klimaschutz bereit. Das sei eine „so große Summe“ für den Umwelt- und Naturschutz, wie es ihn in keinem Haushalt zuvor für das Ressort gegeben habe.

Ministerin verspricht zusätzliche Gelder für Meeresschutz

Darüber hinaus stellte Lemke zusätzliche Mittel für den Meeresschutz in Aussicht: Über Versteigerungen von Offshorewindkraft-Lizenzen seien für „dieses und für das nächste Jahr noch einmal round about 700, 800 Euro“ zusammengekommen, die in den Meeresnaturschutz investiert werden sollten. Auch das sei so viel Geld, wie nie zuvor dafür. „Das ist ein sehr gutes Zeichen, gerade in diesen Zeiten“, so die Ministerin.

Mit dem Etat gehe sie drei Aufgaben an: Die Bekämpfung von Klima-, Biodiversitäts- und Vermüllungskrise, die Verbesserung des Schutzes von Verbraucherrechten und das Finden einer Lösung für die Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung.

CDU/CSU: Kein „klarer Kompass“

Seitens der Opposition hagelte es Kritik – für die Ausgabenplanung und die Politik der Grünenpolitikerin. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) hielt ihr vor, statt „Konkretem“ viele „Strategien und Aktionsprogramme“ vorzulegen. Die Umsetzung dauere zu lange, monierte die Unionsabgeordnete und verwies auf das geplante Klimaanpassungsgesetz. „Es ist nur eine leere Hülle, vor allen Dingen mit Zielvorgaben und Geboten.“ Diese müsse schnell mit Leben und konkreten Maßnahmen gefüllt werden, drängte Weisgerber.

Der Ministerin fehlte aber oft der „klare Kompass“ – wie etwa beim Umgang mit dem Wolf oder im Verbraucherschutz. Hier sei Lemke kaum sichtbar.

AfD kritisiert „falsche Prioritäten“ und Sonderhaushalte

Falsche Prioritäten im Etat und eine völlig verfehlte Naturschutzpolitik warf Wolfgang Wiehle (AfD) der Ministerin vor: Der Ausbau der Windkraft zerstöre Wälder und Landschaften. „Wo bleibt der Widerspruch ihres Ministeriums, Frau Lemke, wenn große Wälder für die Windindustrie abgeholzt werden?“

Für „Umwelt- und Heimatschutz“ gebe es keine Unterstützung bei den Grünen, konstatierte Wiehle. Chancen „neuer Generationen von Kernkraftwerken“ lasse die Ampel ungenutzt. Kritik äußerte er auch daran, dass ein Gros der Gelder für den Umwelt- und Naturschutz im Klimafonds, „einem der vielen Schattenhaushalte“, „regelrecht versteckt“ worden sei.

Linke fordert mehr Geld für Klimaanpassung und Katastrophenschutz

Nicht einverstanden war auch Ralph Lenkert (Die Linke) mit dem Etatentwurf: Es sei „völlig unverständlich“, dass die Ampel ausgerechnet bei der Klimaanpassung den „Rotstift ansetzt“, sagte der Abgeordnete. Angesichts von Hitzerekorden, Unwettern und Überflutungen, die man in Europa in diesem Sommer wieder gesehen habe, sei es nur eine Frage der Zeit, bis auch Deutschland erneut von solchen Wetterereignissen betroffen sein werde.

Es brauche dringend mehr Geld, um Städte und Kommunen für Hitzewellen und Flutkatastrophen zu wappnen, forderte er. Doch stattdessen halbiere die Ampel die Gelder für den natürlichen Hochwasserschutz und spare beim Katastrophenschutz.

SPD: Die Hälfte der Ausgaben sind Investitionen

Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen verteidigten den Etatentwurf, kündigten aber auch Anpassungen an: Michael Thews (SPD) betonte, dass zwar fast die Hälfte des Budgets von vorneherein für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll gebunden sei, dass aber die andere Hälfte für Investitionen in Umwelt- und Naturschutzprogramme genutzt werden könne.

Das sei eine „gute Nachricht“: Beispielsweise 100 Millionen Euro wolle der Bund 2024 für die Bergung von Munitionsaltlasten aus Nord- und Ostsee ausgeben. Der Bau einer Plattform zur Zerlegung und Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen könne damit bald beginnen, so der SPD-Abgeordnete.

FDP priorisiert Meeresschutz, Klimaanpassung und Wolfsmanagement

Judith Skudelny (FDP) unterstrich angesichts sinkender Ausgaben die Notwendigkeit, effizienter finanzielle Mittel einzusetzen und Schwerpunkte zu setzen. In den anstehenden Haushaltsberatungen werde ihre Fraktion insbesondere die Themen Meeresschutz, Klimaanpassung und Wolfsmanagement in den Blick nehmen, kündigte die Abgeordnete an.

Das „schärfste Schwert der Umweltpolitik“ sei aber ohnehin nicht Geld, sondern das Ordnungsrecht: Obwohl der Umweltetat im kommenden Jahr nur 0,5 Prozent des Gesamthaushalts ausmache, werde man die Auswirkungen der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik deutlich spüren, so Skudelny, etwa durch Regelungen für eine Kreislaufwirtschaft, ein Recht auf Reparatur oder beim Umgang mit Wasser.

Grüne: Keine weiteren Kürzungen beim Artenschutz

Lob kam von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen): Die Ministerin habe gut verhandelt und es durch eine „kluge Finanzplanung in einer äußerst angespannten Haushaltslage geschafft“, die Umweltpolitik handlungsfähig zu erhalten. Froh zeigte sich der Abgeordnete auch über die zusätzlichen Millionen für den Meeresschutz. Das zeige: „Wir können Energiewende und Naturschutz gemeinsam voranbringen.“

Allerdings sah auch er weiteren Anpassungsbedarf: Bei Zukunftsaufgaben wie Umwelt- und Naturschutz, Kreislaufwirtschaft und Verbraucherschutz habe der „Rotstift nichts zu suchen“, erklärte er. Insbesondere werde seine Fraktion sich dafür einsetzen, dass beim Artenschutz nicht weiter gekürzt werde.

Geringfügige Einbußen im Umweltetat

Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2024 enthält geplante Ausgaben von 2,4 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,45 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesministerin Lemke plant mit Einnahmen von 1,06 Milliarden Euro gegenüber 894,18 Millionen Euro in diesem Jahr. Für den Umweltschutz sollen 310,62 Millionen Euro ausgegeben werden können (2023: 361,85 Millionen Euro), für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle 1,14 Milliarden Euro (2023: 1,16 Milliarden Euro). Davon entfallen 710 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2023: 729,45 Millionen Euro) und 430 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2023: 430,58 Millionen Euro).

Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 145,64 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 153,88 Millionen Euro in diesem Jahr. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 137,65 Millionen Euro vorgesehen (2023: 135,94 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 38,99 Millionen Euro (2023: 41,88 Millionen Euro). Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 181,14 Millionen Euro erhalten (2023: 177,63 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel Vilm und in Leipzig 56,36 Millionen Euro (2023: 58,24 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin 72,74 Millionen Euro (2023: 63,49 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter 83,09 Millionen Euro (2023: 76,14 Millionen Euro). (sas/vom/06.09.2023)

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6. September 2023 (118. Sitzung)

Top 1 Epl 4: Etats des Bundespräsidenten, Bundestages und Bundesrates

Als Höhepunkt der viertägigen ersten Beratung des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) hat am Mittwoch, 6. September 2023, die vierstündige Generaldebatte zur Politik der Bundesregierung stattgefunden. Anlass für die Aussprache war der Einzelplan 04 des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Thematisch ging es jedoch vor allem um die Politik der Bundesregierung insgesamt.

AfD fordert Neuwahlen

AfD-Chef Tino Chrupalla kritisierte in seiner Rede die Ampelkoalition scharf und forderte Neuwahlen. “Die Zeit der Ampel ist abgelaufen„, sagte Chrupalla. Er warf der Koalition eine “fahrlässige und verfehlte Migrationspolitik„ und speziell den Grünen in der Ampel eine wirtschaftsfeindliche Politik vor.

An Bundeskanzler Scholz gerichtet sagte er: “Öffnen Sie wieder, wenn Sie können, bitte beide Augen und sehen Sie, wie die deutsche Wirtschaft reagiert, wie sie abschmiert, und kümmern Sie sich endlich um das Rückgrat in diesem Land, um die deutsche Wirtschaft.„

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TOP 1 EPL 5 Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt soll im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 6,16 Milliarden Euro planen und damit mit rund 1,32 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr (7,48 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) hervor, über den der Bundestag am Mittwoch, 6. September 2023, erstmals beraten hat.

Ministerin: Geplante Kürzungen sind schmerzhaft

Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) machte keinen Hehl daraus, dass die geplanten Kürzungen gerade mit Blick auf die „Lage, in der ein Krieg in Europa tobt“ auch aus ihrer Sicht „schmerzhaft“ seien. „Wir können uns die Schuldenbremse nicht wegwünschen. Trotz der Zeitenwende, so ehrlich müssen wir sein, gibt es schlichtweg hier im gesamten Deutschen Bundestag nicht die nötige parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheit, um das zu ändern.“

Es gelte nun „pragmatisch und zielgerichtet“ mit diesen Rahmenbedingungen zu arbeiten, sagte Baerbock und nannte als Schwerpunkte unter anderem die Fortsetzung der Unterstützung der Ukraine, Investitionen in globale Partnerschaften und eine weiterhin schlagkräftige humanitäre Hilfe.

AfD: Sanktionen schaden Deutschland

Michael Espendiller (AfD) lenkte den Blick auf anhaltend hohe Energie- und Lebensmittelpreise hierzulande, was auch eine Folge der deutschen Außenpolitik sei. Die Sanktionen wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine schadeten nicht Russland, „sondern uns selbst, unserem Land, unserem Industriestandort und unserem Wohlstand“.

Selbst die EU-Partner würden nun „mehr und mehr ihr eigenes Ding machen“, sagte Espendiller. So seien Spanien und Belgien nach China die größten Importeure von russischem LNG – trotz Sanktionen. „Da geht sie hin, Ihre Solidarität in der EU.“ Ab jetzt heiße es offenbar: Rette sich wer kann.

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TOP 1 EPL 14 Verteidigung

Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf das Rekordhoch von rund 71 Milliarden Euro steigen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für den Etat (20/7800, Einzelplan 14) von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor, über den der Bundestag am Mittwoch, 6. September 2023, in erster Lesung beraten hat. Davon entfallen 51,8 Milliarden Euro auf den regulären Verteidigungshaushalt und weitere 19,17 Milliarden Euro, die aus dem Sondervermögen Bundeswehr in militärische Beschaffungen fließen sollen. Der reguläre Verteidigungshaushalt erhöht sich nach den Plänen der Bundesregierung gegenüber dem laufenden Jahr um 1,68 Milliarden Euro und die aus dem Sondervermögen bereitgestellten Mittel um 8,41 Milliarden Euro.

Minister: Keine Abstriche bei der Sicherheit

Verteidigungsminister Pistorius räumte vor dem Bundestag ein, dass er sich einen stärkeren Anstieg des regulären Wehretats gewünscht habe. Dafür werde er auch weiterhin kämpfen, denn die Mittel aus dem 100 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen seien spätestens 2028 aufgebraucht. Trotzdem stünde der Bundeswehr mit 71 Milliarden Euro so viel Geld zur Verfügung wie noch nie. „Es geht voran“, sagte Pistorius.

Zudem sagte der Minister zu, dass Deutschland das Ziel der Nato, zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes für Verteidigung aufzubringen, einhalten werde. Deutschland könne sich angesichts des andauernden Krieges Russlands gegen die Ukraine „keine Abstriche bei seiner Sicherheit leisten“. Der CDU/CSU-Fraktion hielt er vor, in der Vergangenheit lediglich „Lippenbekenntnisse“ bezüglich der Finanzierung der Bundeswehr abgegeben zu haben. Hätte die unionsgeführte Bundesregierung in der Vergangenheit nicht „eine Sparrunde nach der anderen eingelegt“, dann stünde die Ampelkoalition jetzt „nicht vor so großen Hausaufgaben“. Pistorius erneuerte zudem die Ankündigung, eine Brigade der Bundeswehr mit 4.000 Soldaten dauerhaft in Litauen zur Sicherung der Nato-Ostflanke stationieren zu wollen. Die Vorbereitungen dafür seien angelaufen.

AfD: Mittel zur Beschaffung von Munition nicht ausreichend

Der AfD-Parlamentarier Michael Espendiller begrüßte die Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Allerdings bedeute dies nicht, dass das Geld auch vernünftig ausgegeben werde. So seien die im Wehretat und beim Sondervermögen veranschlagten 3,5 Milliarden Euro für die Beschaffung von Munition angesichts der Fehlbestände bei der Bundeswehr bei weitem nicht ausreichend.

Espendiller warnte die Bundesregierung davor, dem Haushaltsausschuss des Bundestages in Zukunft keine weiteren 25-Millionen-Euro-Vorlagen für Beschaffungsvorhaben vorlegen zu wollen. Espendiller bezog sich damit auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, in dem das Gremium die bisherige Praxis, alle Ausgaben bei Beschaffungen von mehr als 25 Millionen Euro durch den Haushaltsauschuss absegnen zu lassen, stark kritisiert. Der AfD-Politiker betonte, dass das Parlament erst durch diese Vorlagen über die konkrete Ausgestaltung von Beschaffungsvorhaben informiert werde.

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TOP 1 EPL 12 Digitales und Verkehr

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 6. September 2023, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf 2024 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beschäftigt. Der Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) ist traditionell der größte Investitionshaushalt des Bundes. Bundesminister Dr. Volker Wissing (FDP) plant für nächstes Jahr mit mehr Ausgaben als in diesem Jahr. Die Ausgaben sollen 38,7 Milliarden Euro betragen gegenüber 35,58 Milliarden 2023.

Als Einnahmen sind 15,8 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 8,65 Milliarden Euro 2023. Davon sollen 15,14 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2023: 8,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,3 Milliarden Euro beziffert (2023: 1,19 Milliarden Euro).

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07. September 2023 (119. Sitzung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Top 1 EPL 16: Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Der Bundestag hat am Dienstag, 22. November 2022, nach zweiter Beratung dem Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zugestimmt. Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke wurde der Einzelplan 16 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/351520/3526) vom Plenum angenommen. Darin vorgesehen sind erhöhte Ausgaben von 2,45 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,17 Milliarden Euro in diesem Jahr. Vor allem die Investitionen sollen von 1,18 Milliarden Euro auf 1,41 Milliarden Euro aufgestockt werden. Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) plant mit Einnahmen von 894,18 Millionen Euro gegenüber 822,45 Millionen Euro 2022.

Trotz der Erhöhung kritisierte die Opposition die Budgetplanung massiv und warf der Bundesregierung eine falsche Prioritätensetzung vor: Statt Antreiber und Vorreiter zu sein, bremse sie etwa den technologiegetriebenen Klimaschutz aus, monierte die Union. Die AfD hielt der Regierung vor, mit dem Ausbau der Windkraft Arten- und Naturschutz zu gefährden. Die Linke kritisierte, für den Verbraucherschutz werde zu wenig Geld zur Verfügung gestellt. Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen lobten hingegen den Etat.

Regierung fördert Anpassung an den Klimawandel

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), der anstelle der erkrankten Ministerin Steffi Lemke im Plenum sprach, hob neben den im parlamentarischen Verfahren noch aufgestockten Geldern für Schuldnerberatungsstellen insbesondere die zusätzlichen Mittel für den nationalen Meeresschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel hervor: Um Klimafolgen wie Waldbränden, Dürren und Hochwasserkatastrophen „abzufedern“, stelle die Ampel mit dem Haushalt insgesamt 60 Millionen Euro bereit.

Auch Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, mit den gestiegenen Ausgaben etwa für den Meeresschutz, die Klimaanpassung sowie zum Beispiel einem Förderschwerpunkt im Bundesnaturschutzfonds zur Renaturierung der Oder nach dem Fischsterben reagiere die Koalition auf aktuelle Herausforderungen. Der Etat sei damit auf der „Höhe der Zeit“.

Umwelt- und Naturschutz

Für den Umweltschutz sollen 345,77 Millionen Euro ausgegeben werden können (2022: 329,75 Millionen Euro). Dabei hat der Haushaltsausschuss den Ansatz für nationalen Meeresschutz von 22 auf 30 Millionen Euro angehoben. Die Mittel sind für das Sofortprogramm zur Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee vorgesehen. Die Aufstockung wird gegenfinanziert mit deutlichen Kürzungen in den Titeln „Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz“ (von 4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro) und „Förderung nachhaltiger Infrastrukturen in Rechenzentren“ (von 5,8 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro) .

Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 153,58 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 127,07 Millionen Euro in diesem Jahr. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 135,94 Millionen Euro vorgesehen (2022: 137,66 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 41,78 Millionen Euro (2022: 40,9 Millionen Euro).

Nukleare Sicherheit und nachgeordnete Behörden

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sind 1,16 Milliarden Euro (2022: 991,44 Millionen Euro) eingeplant. Davon entfallen 729,45 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2022: 633,51 Millionen Euro) und 430,58 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2022: 353,83 Millionen Euro).

Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 176,81 Millionen Euro erhalten (2022: 165,1 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz auf der Insel Vilm und in Leipzig 58,24 Millionen Euro (2022: 46,97 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin 67,47 Millionen Euro (2022: 54,41 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter 76,14 Millionen Euro (2022: 71,62 Millionen Euro).

Änderungsantrag der Union

Ein von der Unionsfraktion zum Einzelplan 16 vorgelegter Änderungsantrag (20/4541) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU, AfD und Die Linke abgelehnt. In der Vorlage hatte die Union unter anderem gefordert, einen neuen Titel, Nationaler Bodenschutz, mit einem erstmaligen Baransatz von 18 Millionen Euro zu veranschlagen.

Dies sei parallel zum nationalen Meeresschutz eine notwendige Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Bergung und Räumung von Munitionsaltlasten an Land, heißt es zur Begründung. (sas/vom/22.11.2022)

Union: Geringe Investitionen in Zukunftstechnologien

Das sah Uwe Feiler (CDU/CSU) anders. Er warf der Bundesregierung „fatale Fehler“ gerade in der Energiepolitik vor. Dass der Umwelt-Etat wenigstens „ein kleiner Lichtblick“ sei, verdanke man auch der Union: Den „wenig ambitionierten“ Regierungsentwurf hätten die Koalitionsfraktionen glücklicherweise im Haushaltsausschuss verbessert und dabei viele Unions-Forderungen übernommen, so Feiler auch mit Blick auf die Erhöhung der Gelder für den nationalen Meeresschutz. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten stünden nun im kommenden Jahr 30 Millionen Euro sowie in den nächsten vier Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereit. Die Regierung habe zunächst nur 22 Millionen Euro eingeplant.

Steffen Bilger (CDU/CSU) hielt der Ampel zudem vor, beim Klimaschutz eher mit Verboten zu operieren, als Innovationen zu fördern. Statt Antreiber und Vorreiter zu sein, bremse sie so etwa den technologiegetriebenen Klimaschutz ebenso aus wie synthetische, klimaneutrale Kraftstoffe. Auch der Verbraucherschutz komme zu kurz, er habe im Bundesumweltministerium eine „schlechte neue Heimat gefunden“, sagte Bilger.

Linke: Wenig Geld für Verbraucherschutz

Diese Ansicht teilte die Linksfraktion: Deren Co-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali lobte zwar den Mittelaufwuchs im Umwelt-Etat, zeigte sich aber empört über die Höhe der Gelder für den Verbraucherschutz. Diese seien immer noch viel zu gering, „das geht so nicht“.

Schuldnerberatungsstellen wie auch die Verbraucherzentralen brauchten mehr Geld, für Personal und bessere Ausstattung, gerade in der Krise. Immer mehr Menschen drohe die Überschuldung aufgrund massiv gestiegener Lebenshaltungskosten, mahnte die Linkspolitikerin.

AfD sieht Artenschutz durch Windkraftausbau in Gefahr

Andreas Bleck (AfD) warf der Regierung vor, Umwelt- und Artenschutz dem Klimaschutz unterzuordnen. Mit dem Ausbau der Windkraft habe sie sich eindeutig zulasten des Artenschutzes positioniert, Meere und Wälder würden zu jetzt zunehmend zu „Industriegebieten“.

Schon jetzt fielen „Hunderttausende Vögel und Fledermäuse“ Windkraftanlagen zum Opfer, meinte der AfD-Abgeordnete. Das könnten auch gestiegene Mittel für den Artenschutz im Etat nicht kompensieren.

SPD lobt zusätzliche Gelder für Munitionsbergung

Michael Thews (SPD) wertete die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für den nationalen Meeresschutz als Erfolg: Mit den rund 100 Millionen Euro könne nun die geplante schwimmende Plattform zur Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee gebaut werden, so Thews. Eine ökonomisch-ökologische Win-Win-Situation: Nicht nur werde endlich die Gefahr, die von den konventionellen und chemischen Kampfstoffen ausgehe, gebannt – bei der Entwicklung der dafür nötigen Technik werde Deutschland Vorreiter und könne diese exportieren.

Ähnlich äußerte sich auch Frank Schäffler (FDP): Die Koalition gehe damit ein wichtiges, drängendes Thema an, denn die giftige Munition sei nicht nur eine „ökologische Katastrophe, sondern auch eine ökonomische Herausforderung“, so der Abgeordnete angesichts der Probleme, die die Munitionsaltlasten für Schifffahrt und Windkraftausbau bedeuteten. Mit Blick auf die langfristige Finanzierung der Munitionsbergung plädierte Schäffler jedoch dafür, die Länder zu beteiligen. Eine Absage erteilte er dementsprechend auch der Union, die mit einem Änderungsantrag die Beteiligung des Bundes an der Munitionsbeseitigung an Land gefordert hatte, für die die Länder zuständig sind.

FDP: Gelder aus Klimafonds bieten „größte Möglichkeiten“

Judith Skudelny (FDP) unterstrich schließlich die Bedeutung der vier Milliarden Euro, die für das Umwelt-Ressort bis 2026 im Klimafonds eingeplant sind. Diese böten der Bunderegierung die „größten Möglichkeiten“, um Klima- und Umweltschutz zu stärken.

„Wir werden natürlichen Klimaschutz, Hochwasser-Resilienz und Artenschutz unter einen Hut bringen“,  kündigte die Abgeordnete an. Erste Schritte seien mit der Moorschutzstrategie bereits getan, jetzt gehe es darum, die Kommunen zu stärken, im März folge ein umfassendes Maßnahmenpaket.

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Top 1 Epl 6-20: Finanzen, Bundesrechnungshof

Der Bundestag hat am Dienstag, 22. November 2022, in zweiter Beratung über den Etat 2023 des Bundesministeriums der Finanzen in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (Einzelplan 08, 20/350820/3526) sowie den gegenüber dem Regierungsentwurf im Wesentlichen unveränderten Etat des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20, 20/3526) abgestimmt. Der Etat des Finanzministeriums passierte das Haus mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Der Etat des Rechnungshofes wurde einstimmig angenommen.

Bundesministerium der Finanzen

Bundesfinanzminister Lindner kann in dem Geschäftsbereich seines Ministeriums im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 9,67 Milliarden Euro rechnen. Der Etatansatz liegt damit 160,9 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung für den Einzelplan 08 im Regierungsentwurf (20/3100). Das Soll 2022 liegt bei 8,83 Milliarden Euro. Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen fallen mit 3,91 Milliarden Euro um 1,68 Milliarden höher aus als im Regierungsentwurf. Einnahmenseitig wird wie im Regierungsentwurf mit 521,2 Millionen Euro gerechnet (Soll 2022: 622,5 Millionen Euro).

Einen Großteil der gestiegenen Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf wird mit Mehrbedarf für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II begründet, der 2023 im gesamten Geschäftsbereich mit rund 88 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Auch Teile der neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen beziehen sich darauf. Die geplante Aufnahme der IBAN in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank führt ebenfalls zu Kostensteigerung. Beim Bundeszentralamt für Steuern sind dafür 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 19,1 Millionen Euro veranschlagt worden. Beim Informationstechnikzentrum Bund liegen die Mehrausgaben dafür bei 9,5 Millionen Euro. Zudem ist im Geschäftsbereich der Zollverwaltung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für Mietzahlungen ausgebracht. Sie soll ab 2027 greifen und ist laut Bereinigungsvorlage als verbindliche Refinanzierungszusage der Baukosten für die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu errichtenden elf Einsatztrainingszentren erforderlich.

Mit 4,14 Milliarden Euro stellen die Personalausgaben den größten Ausgabeposten dar (Soll 2022: 4,04 Milliarden Euro). Die größten Programmausgaben fallen mit 1,49 Milliarden Euro für Wiedergutmachungen des Bundes an (Soll 2022: 1,4 Milliarden Euro).

Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof kann 2023  wie im Regierungsentwurf mit Ausgaben in Höhe von 186,96 Millionen Euro rechnen (2022: 172,91 Millionen Euro). Das sind 14 Millionen Euro beziehungsweise 8,1 Prozent mehr als in diesem Jahr. Allein 7,9 Millionen Euro trägt der Aufwuchs der Personalausgaben (Soll 2023: 137,7 Millionen Euro) bei, die auch den größten Ausgabeposten darstellen.

Die Einnahmen sollen allerdings von 2,22 Millionen Euro auf 360.000 Euro zurückgehen. Die einzige Änderung im parlamentarischen Verfahren bezieht sich auf eine geringfügige Anpassung im Personalhaushalt. (scr/22.11.2022)

AfD will Normenkontrollklage

Für die AfD-Fraktion warb Peter Boehringer für eine Unterstützung für einen Normenkontrollklage gegen das Haushaltsgesetz. Zur Begründung führte der Abgeordnete an, dass die Schuldenbremse durch Sondervermögen umgangen werde. Fast 150 Milliarden Euro Neuverschuldung würden so verschleiert. Der Finanzminister agiere faktisch im haushälterischen Notstand. Grund dafür sei die „dümmste Energiepolitik der Welt“, meinte Boehringer.

Kritik übte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion zudem an der geplanten Aktienrente sowie der Einführung des Bürgergelds.

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07. September 2023 (118. Sitzung)

Top 1 EPL 9: Wirtschaft und Klimaschutz

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 7. September 2023, in erster Lesung mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz befasst. Der Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) umfasst Ausgaben von elf Milliarden Euro gegenüber 14,57 Milliarden Euro in diesem Jahr, es werden Einnahmen in Höhe von 745,73 Millionen Euro (2023: 685,53 Millionen Euro) erwartet.

Minister: Raus aus der Komfortzone der Selbstzufriedenheit

Bundesminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) verteidige sich in der Debatte gegen die Kritik der Opposition, die derzeitige Rezession der deutschen Wirtschaft sei auf seine verfehlte Wirtschaftspolitik zurückzuführen. Bei der Haushaltsdebatte vor einem Jahr seien noch die Rettung des Energieunternehmens Uniper und die Füllstände der Gasspeicher in Deutschland die Hauptthemen gewesen. „Das spielt heute kaum noch eine Rolle“, sagte Habeck. Er erwähne das nur, um zu zeigen, wie weit Deutschland in der Energiekrise nach dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gekommen sei.

Dieser habe dennoch weiterhin Auswirkungen. „Wir leiden unter der Inflation, die nicht überraschend kommt aufgrund der Energiekrise.“ Viele der Probleme, vor denen man gerade stehe, hingen noch immer mit den Turbulenzen aufgrund des Krieges zusammen, so der Minister. Um diese zu überwinden müsse man „raus aus der Komfortzone der Selbstzufriedenheit“. Zudem müsse man sich mehr auf die „Kraft der Zusammenarbeit“ konzentrieren, als sich gegenseitig zu behindern, sagte der Vizekanzler.

CDU/CSU: Die Regierung funktioniert in der Krise nicht

Jens Spahn (CDU/CSU) sagte, man könne den Eindruck gewinnen, der Minister lebe in einer anderen Welt: „Wir sind in einer Rezession, wir sind das einzige Industrieland, das schrumpft.“ Der Dauerstreit des Wirtschaftsministers mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) sei der Grund, warum das Land im Chaos versinke. Den von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) tags zuvor präsentierten Deutschlandpakt nannte Spahn in der Debatte einen „PR-Gag“.

Das eigentliche Problem sei derzeit, dass man eine Regierung habe, die in der Krise nicht funktioniere. Der Deutschlandpakt zeige dies, es sei ein „Misstrauensvotum des Kanzlers gegen seine eigene Regierung“. „Wir müssen ernsthaft über Ihre Regierungsfähigkeit nachdenken“, sagte Spahn in Richtung der Kabinettsbank im Plenum. Es sei Zeit mit dem „Popanz“ aufzuhören, es sei Zeit für Taten und weniger Gerede, schloss der Christdemokrat seine Rede.

SPD: Es wird bewusst Angstmacherei betrieben

Frank Junge (SPD) unterstrich wie Habeck die Ausgangslage: „Sie haben völlig ignoriert, von wo wir gekommen sind“, sagte er in Richtung der Unionsfraktion. Es werde ganz bewusst Angstmacherei betrieben, die der Wirtschaft schade und den Rechtspopulisten nach dem Mund rede. „Dennoch können wir mit der wirtschaftlichen Lage nicht zufrieden sein“, befand auch Junge.

Doch die Regierung reagiere und habe im Haushalt Mittel eingestellt, um Investitionen anzustoßen. So habe man mit 90 Milliarden Euro inklusive des Klima- und Transformationsfonds im nächsten Haushaltsjahr eine Investitionsquote, die es noch nie zuvor gegeben habe. „Mit diesem Geld können wir Anreize setzen, wir können Investitionen in nachhaltige Bereiche voranbringen, wir können der Wirtschaft Verlässlichkeit und Planungssicherheit geben und genau das sind die Instrumente, die unsere Wirtschaft gegenwärtig braucht“, so Junge.

AfD: Die Energiewende ist gescheitert

Wolfgang Wiehle (AfD) urteilte, die Politik der aktuellen Regierung führe Deutschland in die Verarmung. „Ihre Energiepolitik sorgt für die teuersten Energiepreise der Welt“, sagte Wiehle im Plenum. Es müsse Schluss sein mit der gescheiterten Energiewende: „Fahren wir schnellstmöglich die AKWs wieder hoch“, forderte er. Die Pläne der Ampel seien nicht zu Ende gedacht.

So solle Wasserstoff jetzt die Energiewende retten; mit immer neuen Subventionen würden Projekte bezahlt, „die sonst keiner macht, weil sie sich einfach nicht lohnen“. Das Geld dafür stamme aus dem Klima- und Transformationsfonds, dem „Milliardengrab für grüne Technologie“. „Bezahlen müssen es die Bürger mit immer höheren CO2-Abgaben auf Sprit, Heizstoffe und alles, was mit Gas und Öl produziert wird.“ Die Energiewende der Ampelregierung ruiniere die Staatsfinanzen, so der AfD-Abgeordnete.

FDP: Wachstumsimpulse setzen

Karsten Klein (FDP) sagte, der Wohlstand in Deutschland sei kein „Dauerauftrag, der uns jeden Monat überwiesen wird“. Diesen habe man vielmehr der Tatkraft der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verdanken. Doch die Inflation sorge für Unsicherheit in der Wirtschaft. „Dass wir die Schuldenbremse wieder einhalten ist ein wichtiger Beitrag, um die Inflation zu senken“, so Klein.

Es gelte zudem, Wachstumsimpulse zu setzen, wie es nun mit dem Wachstumschancengesetz vorgesehen sei. Dort seien sieben Milliarden Euro Entlastungsvolumen vorgesehen. Die enorm hohen Energiepreise seien jedoch weiterhin eine Herausforderung. In Richtung der Unionsfraktion sagte der Liberale, dass diese in ihrer Regierungsverantwortung viel zu langsam in den Ausbau der erneuerbaren Energien eingestiegen sei. „Die CSU in Bayern hat dafür gesorgt, dass kein Netzausbau betrieben wurde“, bemerkte Klein.

Linke kritisiert Umverteilung von unten nach oben

Victor Perli (Die Linke) verwies ebenfalls darauf, dass Deutschland die einzige große Volkswirtschaft sei, die schrumpft. In dieser Situation lege die Ampel einen Kürzungshaushalt vor: „Was für eine Realitätsverweigerung.“ Die Regierung gefährde damit Wohlstand und Arbeitsplätze, zitiert der Linke das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. „Anstatt verstärkt in die Zukunft zu investieren und den Laden wieder aus der Krise rauszuziehen, fahren Sie ihn noch dicker rein und Sie machen damit das Land und die Leute zu Absteigern.“

Die Politik der Bundesregierung führe zu einer gigantischen Umverteilung von unten nach oben. Die von Kanzler und Vizekanzler versprochene Abschöpfung der Übergewinne per Gesetz sei so spät gekommen, dass nicht mal eine halbe Milliarde Euro zusammenkamen. „Das lässt sich mit Unfähigkeit nicht mehr erklären, das war Vorsatz“, so Perli.

Grüne: Wirtschaftsstandort Deutschland ist stark

Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen) sagte in Richtung des Vorsitzenden der Unionsfraktion: „Herr Merz, ich verstehe ja, dass Sie nervös sind, das läuft ja alles auch nicht ganz gut.“ Aber ob er wirklich glaube, das beste Konzept dagegen sei, die eigene Schwäche dadurch ausgleichen zu wollen, dass man das Land, den Industriestandort schlechter rede, als er sei: „Glauben Sie, dass das Ihrer Verantwortung als Opposition gerecht wird?“, fragte Banaszak.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland sei und bleibe stark. Das sehe man daran, dass jetzt bis zu 80 Milliarden Euro an Auslandsinvestitionen nach Deutschland kämen. „Wenn es eine politische Kraft in diesem Land gibt, die ein echtes Deindustrialisierungsrisiko ist, dann ist es die CSU in Bayern, die den Netzausbau verschleppt hat, die die Erneuerbaren Energien blockiert hat“, so der Grüne.

Innovation, Technologie, neue Mobilität

Knapp die Hälfte der geplanten Ausgaben entfällt auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,55 Milliarden Euro eingeplant sind (2023: 5,7 Milliarden Euro). Auf die „neue Mobilität“ entfallen davon 589,38 Millionen Euro (2023: 584,52 Millionen Euro). Darin enthalten ist ein Zukunftsinvestitionsprogramm für die Auto- und Autozulieferindustrie mit 305,633 Millionen Euro (2023: 315,87 Millionen Euro).

Für die Förderung von Luft- und Raumfahrt sind 2,38 Milliarden Euro (2023: 2,48 Milliarden Euro) in den Etat eingestellt, von denen 1,04 Milliarden Euro als Beitrag an die Europäische Weltraumorganisation ESA in Paris gehen (2023: 685 Millionen Euro).

Für „Energie und Nachhaltigkeit“ sind im Etatentwurf 3,28 Milliarden Euro vorgesehen (2023: 3,24 Milliarden Euro). Unter anderem entfallen davon auf die Energieforschung 567,03 Millionen Euro (2023: 589,03 Millionen Euro) und auf die Sanierung des früheren Uranbergbaus in der DDR sowie auf das Auslaufen der Steinkohlesubventionen 168,82 Millionen Euro (2023: 186,87 Millionen Euro).

Für den Klimaschutz sieht der Etatentwurf 758,59 Millionen Euro vor (2023: 766,4 Millionen Euro), davon 685,01 Millionen Euro für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland (2023: 709,71 Millionen Euro).

Mittelstandsförderung und Digitalisierung

Die Mittelstandsförderung schlägt mit 1,15 Milliarden Euro zu Buche (2023: 1,12 Milliarden Euro). Die Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ steigen laut Entwurf von 647,07 Millionen Euro 2023 auf 679,43 Millionen Euro.

Die Digitalisierung soll mit insgesamt 623,4 Millionen gefördert werden (2023: 1,58 Milliarden Euro). Um „Chancen der Globalisierung“ zu nutzen, sind im Etat insgesamt 374,43 Millionen Euro vorgesehen (2023: 577,82 Millionen Euro). (emu/07.09.2023)

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TOP 1 EPL 15 Gesundheit

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. November 2022, in zweiter Beratung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition dem Etat des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zugestimmt. Der Einzelplan 23 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/310020/310220/4001 Nr. 1.1) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/352120/352620/352720/3528) Ausgaben von 12,16 Milliarden Euro, das sind 190 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr (12,35 Milliarden Euro).

Davon entfallen 7,57 Milliarden Euro auf Investitionen (2022: 7,82 Milliarden Euro), 4,44 Milliarden Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2022: 4,38 Milliarden Euro), 121,28 Millionen Euro auf Personalausgaben (2022: 113,25 Millionen Euro) und 75,54 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2022: 73,28 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich im Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) auf 10,93 Milliarden Euro, die Einnahmen 2023 werden auf 749,11 Millionen Euro (2022: 747,83 Millionen Euro) beziffert.

Ministerin: Ein Etat der klaren Prioritäten

Die Ministerin erklärte in der Debatte, mit dem Haushalt setze die Bundesregierung „klare Prioritäten“. Die Mittel würden gezielt eingesetzt, um die Krisenfolgen abzumildern. Das Etatvolumen bezeichnete sie als „gute Basis für 2023“, denn es brauche eine „stabile Entwicklungspolitik“. Die Botschaft in Krisenzeiten sei, dass Deutschland ein verlässlicher Partner für die Länder des globalen Südens sei. Verlässlichkeit schaffe Vertrauen als Grundvoraussetzung für eine wirksame, solide Entwicklungszusammenarbeit, die „unzählige Menschen weltweit“ stärke, damit sie besser durch die Krisen kommen.

Deutschland treibe den globalen Schutzschirm für Klimarisiken voran, um „vulnerablen Ländern“ zu helfen, betonte die Ministerin. Für jedes Land werde ein umfassendes Absicherungspaket erstellt. Ihr Ziel sei es, so Schulze, dass drei Viertel der Vorhaben 2023 zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Nur mit Frauen könnten sich Gesellschaften nachhaltig entwickeln. Die Entwicklungspolitik muss aus Sicht der Ministerin im Haushalt abgesichert und stabil gemacht werden. Der Haushalt stelle sich globaler Verantwortung und setze ein Zeichen des Aufbruchs in Krisenzeiten.

Bilaterale Zusammenarbeit

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen 2023 5,68 Milliarden Euro zur Verfügung, in diesem Jahr sind es 5,36 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 2,34 Milliarden Euro (2022: 2,24 Milliarden Euro), von denen zwei Milliarden Euro auf Zuschüsse (2022: 1,97 Milliarden Euro) und 344 Millionen Euro auf Darlehen (2022: 263 Millionen Euro) entfallen.

Die bilaterale Technische Zusammenarbeit umfasst 1,8 Milliarden Euro nach 1,97 Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Haushaltsausschuss kürzte den Ansatz um 20 Millionen Euro. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur steigen von 878,98 Millionen Euro 2022 auf 1,24 Milliarden Euro.

Beiträge an internationale Organisationen

Für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit können 2,42 Milliarden Euro (2022: 2,96 Milliarden Euro) ausgegeben werden. Erhöht wurde der Ansatz für „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“, der nun mit 573,18 statt 506,7 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf zu Buche schlägt. In diesem Jahr waren dafür allerdings noch 1,01 Milliarden Euro angesetzt. Die Zuschüsse an das Welternährungsprogramm hob der Haushaltsausschuss von 28 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 78 Millionen Euro an.

15,5 Millionen Euro statt zehn Millionen Euro gehen an die Internationale Föderation für Familienplanung, 17 Millionen Euro statt neun Millionen Euro an die Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU sinkt von 566,19 Millionen Euro (2022) auf 432,18 Millionen Euro.

Mehr Geld für zivilgesellschaftliches Engagement

Aufgestockt werden die Ausgaben für zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement, und zwar von 1,32 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,36 Milliarden Euro. Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen sollen unverändert mit 340 Millionen Euro, entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen ebenso unverändert mit 301 Millionen Euro gefördert werden. Private deutsche Träger sollen hingegen für ihre Projekte 177,5 Millionen Euro statt nur 160 Millionen Euro wie in diesem Jahr erhalten.

Mit mehr Geld soll auch das bürgerschaftliche und kommunale Engagement gefördert werden. Dafür sollen 432 Millionen Euro bereitstehen (2022: 393 Millionen Euro). Fünf Millionen Euro gestrichen wurden bei der „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“, für die nun noch 189 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Hilfe beim weltweiten Umweltschutz aufgestockt

Mehr Geld soll es hingegen für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz geben. 835,31 Millionen Euro sind dafür vorgesehen (2022: 786,4 Millionen Euro). Die Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken steigen von 1,15 Milliarden Euro 2022 auf 1,32 Milliarden Euro. Davon gehen 913,03 Millionen Euro an die Weltbankgruppe (2022: 777,27 Millionen Euro). Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit summieren sich auf 53,25 Millionen Euro (2022: 53,07 Millionen Euro).

Die vier Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“, „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ sollen insgesamt rund 1,07 Milliarden Euro erhalten (2022: 1,27 Milliarden Euro). Auf die Anti-Hunger-Initiative, die nun den Titel „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ trägt, entfallen 519 Millionen Euro (2022: 615 Millionen Euro), auf die Fluchtursachen-Initiative 420 Millionen Euro (2022: 453 Millionen Euro), auf die Nordafrika-Nahost-Initiative 27 Millionen Euro (2022: 42 Millionen Euro) und auf die Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiative 155 Millionen Euro wie in diesem Jahr.

Höherer Beitrag für Afrikanischen Entwicklungsfonds

Eine Stärkung gegenüber dem Regierungsentwurf erfährt der Beitrag Deutschlands zum Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF). In dem Titel sind nun Ausgaben von 282,26 Millionen Euro geplant, im Regierungsentwurf waren es 228,29 Millionen Euro (Soll 2022: 340,7 Millionen Euro). Neben Anpassungen aufgrund von Wechselkursänderungen sind zusätzliche 12,7 Millionen Euro für die 16. Auffüllung des AfDF eingeplant sowie 40 Millionen Euro für das „Climate Action Windows“.

„Hierdurch soll in den ärmsten Ländern Afrikas trotz aller wirtschaftlichen Herausforderungen ein Investitionsschub im Klimabereich ermöglicht werden“, heißt es zur Begründung. Um 57,5 Millionen Euro auf 654,1 Millionen Euro erhöht wurde zudem die Verpflichtungsermächtigung in dem Titel. Davon sollen 53,7 Millionen Euro für den AfDF zur Verfügung stehen. (vom/23.11.2022)

SPD: 22 Millionen Euro zusätzlich für die Ukraine

Bettina Hagedorn (SPD) berichtete von einer Delegationsreise des Haushaltsausschusses in die Ukraine und nach Moldau. Ergebnis der Reise sei unter anderem gewesen, 22 Millionen Euro zusätzlich in den Etat aufzunehmen.

Claudia Raffelhüschen (FDP) und Carsten Körber (CDU/CSU) ergänzten, davon kämen zwölf Millionen Euro dem Aufbau einer Klinik mit Prothesenwerkstatt und zehn Millionen Euro der Anschaffung von 1.000 Diesel-Notstromaggregaten im westukrainischen Lemberg zugute.

FDP wirbt für mehr private Investments

Raffelhüschen betonte, dass im Haushalt eine Milliarde Euro für die globale Ernährungssicherheit eingesetzt würden, davon 495 Millionen Euro aus dem Etat des BMZ. Dieses „große Engagement“ solle man sich nicht kleinreden lassen. Unabdingbar bleibt aus ihrer Sicht aber auch, immer wieder zu fragen, wo „unsere Gelder landen“. Eine Datenbank solle Informationen über Aktivitäten des Bundes im Ausland bereitstellen, um das Engagement transparenter und besser zu machen. Ihr Fraktionskollege Knut Gerschau warb für mehr private Investments und sprach sich dafür aus, Unternehmensgründungen stärker zu unterstützen.

SPD: Langfristige Planungssicherheit erforderlich

Erleichtert darüber, dass es gelungen sei, die im Regierungsentwurf noch geplanten Etatkürzungen abzumildern, zeigten sich mehrere Abgeordnete, darunter Susanne Menge (SPD), die auf 50 Millionen Euro mehr für das Welternährungsprogramm, 663 Millionen Euro zusätzlich für Krisenbewältigung und Wiederaufbau und acht Millionen Euro mehr die Frauenorganisation „UN Women“ zur Stärkung des feministischen Ansatzes hinwies. Menge rief dazu auf, über eine wirkungsvolle Programmarbeit nachzudenken und hob vor allem, wie auch Thomas Rachel (CDU/CSU), auf die Bildungskrise ab. Die Ressource Bildung brauche weltweit Wachstum, sagte Menge.

Manuel Gava (SPD) begrüßte den Mittelaufwuchs bei der globalen Ernährungssicherung und räumte ein, man habe Kompromisse eingehen müssen, was auch gelungen sei. Langfristige finanzielle Planungssicherheit forderte seine Fraktionskollegin Sanae Abdi ein. Die unklare Finanzlage führe dazu, dass die Entwicklungspolitik oft in kurzfristigen Projekten handeln müsse.

Grüne: Entwicklungszusammenarbeit ist wirksam

Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte, in der Finanzplanung der unionsgeführten Bundesregierung seien für 2023 nur neun Milliarden Euro für den BMZ-Etat vorgesehen gewesen: „Wir stellen zwölf Milliarden. Wir haben die Fehler der unionsgeführten Regierung korrigiert.“ Die Entwicklungszusammenarbeit sei unter dem Strich wirksam, die Unterstützung der Bevölkerung dafür hoch, sagte er mit Blick auf Aussagen der AfD-Fraktion.

Seine Fraktionskollegin Deborah Düring unterstrich die Notwendigkeit feministischer Ansätze und forderte einen signifikanten Anstieg des BMZ-Etats in den nächsten Jahren.

CDU/CSU: Kein Platz für Selbstzufriedenheit

Der CSU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Stefinger urteilte, der Regierungsentwurf sei schlecht gewesen, die aktuelle Fassung aber „gar nicht mal so übel“. Für die Zahlen im Finanzplan sei nicht der frühere Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller verantwortlich gewesen, sondern der Finanzminister Olaf Scholz, sagte er an den Abgeordneten Gesenhues gerichtet. Stefinger sprach sich für eine Kooperation mit der Wirtschaft aus, dazu habe er von der Ministerin nichts gehört. Unklar sei für ihn auch, wie der bei der Weltklimakonferenz in Ägypten vereinbarte Schutzschirm für Klimaschäden finanziert werde.

Hermann Gröhe (CDU/CSU) würdigte, dass die „peinlichen Kürzungen“ im Regierungsentwurf in den Haushaltsberatungen zurückgenommen worden seien. Für Selbstzufriedenheit sei aber kein Platz, betonte er. Die Koalition rief er auf, den Finanzplan mit rückläufigen Ansätzen in nachfolgenden Haushaltsjahren zu korrigieren, sonst seien die Versprechungen „ungedeckte Schecks“.

Linke: Krisenprofiteure zur Kasse bitten

Cornelia Möhring (Die Linke) sagte, Nothilfe allein reiche nicht, es müsse mehr für einen strukturellen Wandel zur Ernährungssouveränität getan werden. „Bitten Sie doch die Krisenprofiteure zur Kasse“, empfahl sie und kritisierte wie Stefinger den „unkonkreten Fonds“ zur Absicherung gegen Klimaschäden.

Die Klimamittel müssten aus ihrer Sicht zusätzlich zu den BMZ-Mitteln bereitgestellt werden. Bedauerlich sei, dass Ministerin Schulze „nicht mehr Kampfgeist für mehr Mittel gezeigt hat“.

AfD mahnt Beteiligung deutscher Unternehmen an

Markus Frohnmaier (AfD) kritisierte, dass die Entwicklungspolitik nicht an der Wirkung gemessen werde. Die Bürger hätten das Recht zu erfahren, wie die Regierung mit Steuergeld umgeht. „Sie verteilen Milliarden für Großprojekte durch die Welt“, sagte er und rief dazu auf, Lieferbedingungen zu formulieren, damit deutsche Unternehmen beteiligt werden können.

Sein Fraktionskollege Dr. Michael Espendiller nannte den Handlungsbedarf im BMZ „immens“. Fakt sei, dass Deutschland Geld in korrupte Länder überweise. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/4546), die 340 Millionen Euro für die „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ aus dem Etat zu streichen, lehnte der Bundestag gegen die Stimmen der Antragsteller ab.

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Top 1 EPL 7: Justiz

Heftiger Kritik am Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz sah sich Ressortchef Dr. Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag, 7. September 2023in der ersten Lesung des Einzelplans 07 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) im Bundestag ausgesetzt. Während  die Unionsfraktion und die AfD den Zustand der Gesetzgebung bemängelten, wertete die Linksfraktion geplante Kürzungen bei zivilgesellschaftlichen Organisationen als Skandal.

Bundesjustizminister Buschmann sagte in seiner Rede, jeder Euro, der im Etat seines Hauses angelegt ist – traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen –, sei „ein gut angelegter Euro“. Niemand gebe so wenig Geld aus, wie das Justizministerium es tue, und niemand spiele so viel von dem wenigen Geld, das ausgegeben werde, auch wieder ein. Unter den schwierigen Bedingungen der Haushaltskonsolidierung und einer Personalkostenquote von 70 Prozent sei es geschafft worden, einen Schwerpunkt von zehn Prozent Ausgaben und Investitionen im Digitalbereich setzen zu können. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2024 umfasst Ausgaben von 1,03 Milliarden Euro (2023: 1,01 Milliarden Euro) und steigt damit leicht.

Ministerium stellt sich den Herausforderungen der Zeit

Buschmann gab einen Überblick über die Reformvorhaben seines Hauses und erwähnte die Modernisierung des Namensrechts und das Selbstbestimmungsgesetz, zwei Vorhaben, die die Wünsche von großen und kleinen Menschengruppen beträfen. „Jeder einzelne Mensch hat es verdient, dass seine Grundrechte respektiert werden“, sagte Buschmann.

Das Ministerium stelle sich aber auch den großen Herausforderungen der Zeit und kämpfe unter anderem für die Bürgerrechte im digitalen Raum. „Wir digitalisieren das Recht in Deutschland,“ fügte der Minister hinzu. Sein Ministerium stelle sich auch einer Herkulesaufgabe und werde die „überbordende Bürokratie“ angehen.

FDP für Digitalisierung der Justiz

Buschmanns Fraktionskollege Dr. Thorsten Lieb (FDP) verwies darauf, dass das Justizministerium nur bei einem der von Union kritisierten Gesetzesvorhaben federführend sei. Der Etat des Justizministeriums erfülle, was notwendig ist in dieser Zeit, sagte Lieb, nämlich eine klare Priorisierung und Fokussierung bei den Kernaufgaben des Staates.

Die Kernaufgaben müssten ausfinanziert werden, und deshalb sei es notwendig, an allen Stellen, auch im Justizetat sehr genau zu schauen, was man sich noch leisten könne und wo man die Prioritäten setze. An einigen Stellen, wie zum Beispiel bei HateAid – einer Organisation zur Unterstützung von Menschen, die von Online-Hassrede betroffen sind –  werden man natürlich noch intensiv beraten. Großer Wert werde auch auf die Digitalisierung der Justiz gelegt. Es dürfe nicht sein, „dass das letzte Faxgerät auf diesem Planeten in einem deutschen Gericht zuhause ist“.

SPD: Schlechtreden ist nicht hilfreich

Esther Dilcher (SPD) ging ebenfalls auf die Kürzungen im Haushalt ein, insbesondere bei den Zuschüssen. Dies betreffe unter anderem das Anne-Frank-Zentrum und die HateAid gGmbH. In diesen beiden Fällen lohne sich ihrer Auffassung nach die Überlegung, ob nicht eine Gegenfinanzierung innerhalb des Einzelplans doch noch gelingen kann.

Dilcher betonte die Wichtigkeit des gesellschaftlichen Zusammenhalts, daher sei es, wie in der Haushaltswoche schon oft geschehen, wenig hilfreich, alles schlechtzureden und eine negative Stimmung zu verbreiten, um dann davon zu profitieren.

Grüne: Haushalt ist solide, konstant, verlässlich

Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, der Haushalt sei solide, konstant und verlässlich. Das sei für Haushälter erfreulich, auch dass die Deckungsquote auf rekordverdächtige 65 Prozent steige. Wie der Etat sei auch der Rechtsstaat und die Demokratie solide, konstant und verlässlich. Den Rechtsstaat zu schützen und zu stärken sei die gemeinsame Verantwortung, der Entwurf des Justizministeriums werde dieser Verantwortung trotz angespannter Haushaltslage, trotz multipler Krisen gerecht.

Es sei nicht einfach, in diesem Haushalt zu kürzen, dies beim Kampf gegen Hass und Hetze zu tun, sei jedoch ein Fehler, sagte Hönel. Auch aus seiner Sicht kommt die Digitalisierung der Justiz voran. Bürger und Bürgerinnen sollten einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Haushaltsentwurf liefere eine gute Grundlage dafür, die Justiz auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Union zieht „zappendustere“ Bilanz

Für die Unionsfraktion beklagte Dr. Günter Krings (CDU/CSU) einen „traurigen Zustand beim Instrument Gesetzgebung“. Die Bilanz zur Ampel-Halbzeit sehe „zappenduster aus“. Gesetze wie das Heizungsgesetz, das Cannabisgesetz oder das Selbstbestimmungsgesetz schafften statt Rechtssicherheit „maximale Verunsicherung“.

In einer sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage sei die Rechtspolitik der Ampel Teil des Problems, die Unionsfraktion dagegen Teil der Lösung. Die Fraktion habe zuletzt im April eine Blaupause zum Bürokratieabbau vorgelegt. Die Koalition komme dagegen mit wohlfeilen Ankündigungen. Die Menschen in Deutschland wollten endlich Taten sehen. Die Ampel wolle die Rechtspolitik auch zum Umbau der Gesellschaft nutzen, sagte Krings, gehe die zentralen Probleme aber nicht an. Zu den vernachlässigten Themen gehöre insbesondere die Sicherheit der Menschen.

Linke kritisiert Kürzungen bei Demokratieprojekten

Clara Bünger (Die Linke) sagte, angesichts der Spaltung des Landes und in Zeiten, in denen die Demokratie gefährdet sei, komme Buschmann mit Kürzungen im Justizhaushalt bei Demokratieprojekten. Diese Kürzungen seien „ein Skandal“. Betroffen seien unter anderem Organisationen wie HateAid, die Amadeo-Antonio-Stiftung und das Anne-Frank-Zentrum.

Es seien vor allem Projekte, die bisher erfolgreich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Hetze und Hass im Internet und gegen Desinformation gekämpft hätten. Damit werde ein falsches Zeichen gesetzt. Entgegen Beteuerungen im Koalitionsvertrag werde die Finanzierung einfach gestrichen. Insgesamt seien die Kürzungen „ein Schock“ und befeuerten die Erosion des Sozialstaats und der Zivilgesellschaft.

AfD kritisiert „Bürokratieaufbauprogramm“

Dr. Michael Espendiller (AfD) warf der FDP vor, bei Vorhaben wie dem Heizungsgesetz ein „willfähriger Mehrheitsbeschaffer“ zu sein. Mit Blick auf den von Buschmann angekündigten Bürokratieabbau sei noch gar nichts getan worden. Im Gegenteil, der Minister habe Beihilfe geleistet beim größten Bürokratieaufbauprogramm, das dieses Land seit langem gesehen habe.

Die vorher schon gigantisch gewesene bürokratische Last habe sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt, sagte Espendiller. Das liege daran, dass die Regierung ein Gesetz nach dem anderen erlasse, das mehr und mehr wegführe von der freien Marktwirtschaft, hin zu einem dirigistischen Verwaltungsstaat. So sei das in dieser Woche zur Abstimmung stehende Heizungsgesetz „ein wahres bürokratisches Monster“.

Einnahmen steigen, Zuschüsse sinken

Die Einnahmen des Justizministeriums, die überwiegend auf das zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörende Deutsche Patent- und Markenamt entfallen, sollen bei 666,08 Millionen Euro liegen und damit um 25,8 Millionen Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro ausgebracht werden.

Gekürzt wird bei den im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0610) etatisierten Zuschüssen und Zuwendungen. Sie sollen mit 26,13 Millionen Euro um 4,4 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 264.000 Euro sind 2,21 Millionen Euro weniger für „Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen“ eingeplant. Mit 1,12 Millionen Euro (2023: 3,22 Millionen Euro) sollen auch die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ deutlich geringer ausfallen. Wie im laufenden Jahr sind 50 Millionen Euro für „Maßnahmen der Digitalisierungsinitiativen für die Justiz“ im Haushalt gesperrt eingestellt. Für die Aufhebung der Sperre ist eine Einwilligung des Haushaltsausschusses notwendig.

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht

35 Millionen Euro sind im Kapitel 0710 (Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben) für „Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen das EU-Recht“ eingeplant. Laut Erläuterungen im Entwurf ist die Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie der Grund dafür. Die Ausgaben des Ministeriums selbst sollen mit 113,46 Millionen Euro um 10,47 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr.

Für das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 99,39 Millionen Euro vorgesehen, 417.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Einnahmen sollen bei 154,21 Millionen Euro liegen und damit 15 Millionen Euro höher liegen als 2023.

Die Ausgaben für das Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) sollen 2014 bei 252,82 Millionen Euro liegen und damit geringfügig über dem Ansatz für 2023. Die Einnahmen sollen mit 472,39 Millionen Euro um 15 Millionen Euro über dem Soll-Ansatz für das laufende Jahr liegen.

Ausgaben für Behörden und Oberste Gerichte

Deutlich geringer fällt laut Regierungsentwurf der Ausgabeansatz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) aus. Nach 65,38 Millionen Euro in 2023 sind im kommenden Jahr 58,24 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür sind nach dem Entwurf unter anderem deutlich geringer ausfallende Verwaltungskostenerstattungen an die Länder.

Kaum Veränderungen gibt es bei den Ausgaben des Bundesgerichtshofes (Kapitel 0713), die 2024 54,86 Millionen Euro betragen sollen (+ 100.000 Euro), und beim Bundesverwaltungsgericht (Kapitel 0715) mit geplanten Ausgaben in Höhe von 25,04 Millionen Euro (+ 300.000 Euro). Der Ausgabeansatz für den Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) soll aufgrund steigender Personalausgaben um 1,2 Millionen Euro auf 19,92 Millionen Euro steigen. Ebenfalls steigende Personalausgaben begründen im Wesentlichen den Anstieg der Ausgaben des Bundespatentgerichtes, für das 2024 15,98 Millionen Euro (+ 700.000 Euro) etatisiert sind. (scr/vom/mwo/07.09.2023)

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Top 1 EPL 6: Inneres und Heimat

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Oppositionskritik an ihrem Vorgehen im Zusammenhang mit der Versetzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, entschieden zurückgewiesen. Anders als der Union sei ihr die Cybersicherheit im Lande wichtig, sagte Faeser am Donnerstag, 7. September 2023, im Bundestag bei der ersten Lesung über den Etatentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Einzelplan 06 des Bundeshaushalts 2024, 20/7800). Sie habe das BSI gestärkt und werde dies auch weiterhin tun. Dafür sei eine Neuaufstellung an der Spitze notwendig gewesen. Jetzt stehe eine international hervorragend renommierte IT-Sicherheitsexpertin an der Spitze des BSI und Schönbohm sei seit Jahresbeginn Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

Er habe selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt, fügte die Ressortchefin hinzu. Diese Prüfung ihres Ministeriums sei gründlich gewesen. Dabei seien jedoch keine nachrichtendienstlichen Maßnahmen gegen Schönbohm eingesetzt worden. Diese Behauptung sei „völliger Unsinn“, betonte Faeser: „Es gab von mir keinerlei nachrichtendienstliche Abfragen.“

Ministerin: Sicherheit und Zusammenhalt des Landes bleiben gesichert

Mit Blick auf den Regierungsentwurf ihres Haushalts im kommenden Jahr sagte sie, mit Ausgaben von 12,9 Milliarden Euro werde das Volumen im Vergleich zum Etat des laufenden Jahres mit 13,1 Milliarden Euro trotz der angespannten Haushaltslage „quasi vollständig“ gehalten.

Das bedeute, dass die Sicherheit und der Zusammenhalt des Landes auch in Zeiten knapper Mittel gesichert blieben. Mehr als die Hälfte des Innen-Etats entfalle mit rund 6,5 Milliarden Euro auf den Sicherheitsbereich. Dabei lägen die Mittel für die Bundespolizei in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro noch über dem Ansatz für das laufende Jahr.

Union nennt Ministerin Faeser „Sicherheitsrisiko“

Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete mit Blick auf die Causa Schönbohm, im Raum stehe der gegen die Ministerin gerichtete Verdacht der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, um im Nachhinein eine falsche Entscheidung Faesers zu rechtfertigen.  Bei der Sondersitzung des Innenausschusses am Donnerstagmorgen, bei der man die Ministerin vermisst habe, hätte sie die Möglichkeit gehabt, Fragen zu beantworten und für Klarheit zu sorgen. Nun habe sie erklärt, dass es von ihr aus keinerlei nachrichtendienstliche Abfrage gegeben habe. Im Ausschuss habe man aber gehört, dass eine Erkenntnisabfrage stattgefunden habe. Es gehe bei der Causa auch um Schönbohm, vor allem aber um Faesers Umgang mit dem Verfassungsschutz.

Throm kritisierte zudem, dass im Etatentwurf 2024 zwar der von der Vorgängerregierung eingeleitete Personalaufwuchs bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt fortgesetzt werde, aber die Sachmittel nicht entsprechend angepasst würden. „Sie sind ein Sicherheitsrisiko, Frau Ministerin“, fügte Throm hinzu.

Grüne warnt vor „vollkommen überzogener Rhetorik“

Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich besorgt über das innenpolitische Klima im Land. Es sei gut, wenn die Union die Regierung kritisch hinterfrage und in die Oppositionsrolle finde, aber sie überziehe dabei im Ton und kultiviere ein „plattes Feindbild von drei anderen demokratischen Parteien in diesem Haus – der Ampel“. Diese „vollkommen überzogene Rhetorik“ gehe an der Sache vorbei.

Dabei helfe es auch der Union nicht, wenn sie demokratische Parteien schlechtrede. Während sie dies mache, treffe sich gleichzeitig der frühere Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen „und die Werteunion mit der AfD im stillen Kämmerlein“ und führe Sondierungsgespräche. Dies sei eine Schande, kritisierte Notz.

AfD kritisiert Vorgehen im Fall Schönbohm

Dr. Gottfried Curio (AfD) hielt Faeser mit Blick auf ihr Vorgehen im Fall Schönbohm eine Verletzung der Fürsorgepflicht und Amtsmissbrauch vor. Weil sich gegen Schönbohm nichts Belastendes gefunden habe, habe nochmals der Verfassungsschutz abgefragt werden sollen. „Die Sache war ausermittelt, aber Ihr Unwille, einen Sachstand zu akzeptieren, schlug sich nieder in einem sachfremd interessegetriebenen, vorgefertigten Ergebniserwartung“, sagte Curio.

Er äußerte zudem massive Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Jahr für Jahr würden hunderttausende Ausländer illegal ins Land gebracht. Die Aufnahmekapazitäten seien erschöpft, aber die Koalition mache immer weiter. Dies sei eine Politik gegen die eigenen Bürger, deren Sorgen ignoriert würden. Zugleich blockiere die Bundesinnenministerin „Grenzkontrollen an der Ostgrenze“.

FDP betont Bedeutung von Cybersicherheit

Manuel Höferlin (FDP) kritisierte, dass sich die Union in der Opposition stark darauf konzentriere, „dieses Land schlecht zu machen“, und sich nicht an den Fakten orientiere. Zugleich warb Höferlin für die Einhaltung der Schuldenbremse. Es sei aber richtig, dass einige  Kernbereiche wie die Planstellen bei der Bundespolizei von Sparmaßnahmen ausgenommen worden seien.

Im parlamentarischen Verfahren könne der Haushalt aber noch besser gemacht werden. So könne er sich bei der Cybersicherheit vorstellen, dass noch Schwerpunkte geändert werden. Die Cybersicherheit sei die „Achillesferse der neuen, modernen Informationsgesellschaft“ und müsse mit einem starken BSI geschützt werden.

Linke kritisiert „Ideenlosigkeit“ der Ministerin

Dr. André Hahn (Linke) hielt Faeser eine „verheerende“ Bilanz zur Halbzeit der Legislaturperiode vor. Mit dem Haushaltsentwurf habe die Koalition einen „neuen Beweis ihrer Ideenlosigkeit vorgelegt“.

Bei Bundespolizei und Verfassungsschutz gehe es einfach weiter wie seit 20 Jahren, doch solle das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr unter anderem finanziert werden „durch Einsparungen bei der Demokratieförderung, auf Kosten von Minderheiten und Integration, durch Kürzungen bei der digitalen Sicherheit und dem zivilen Bevölkerungsschutz sowie nicht zuletzt im Sportbereich“. Während auch Faeser vor Bedrohungen aus dem digitalen Raum warne, würden die Sachausgaben und Investitionen beim BSI um 16 Millionen Euro gekürzt.

SPD sieht Erfolge bei Investitionen in Cybersicherheit

Sebastian Hartmann (SPD) sah demgegenüber „große Erfolge“ bei den Investitionen in die Cybersicherheit, die man nun hochfahre, und der Neuaufstellung des BSI.

Mit Blick auf die „Causa Schönbohm“ verwies Hartmann darauf,  dass der Innenausschuss sich seitdem siebenmal mit der Frage des BSI befasst habe. Als die Ministerin im 21. Juni 2023 im Ausschuss gewesen sei, habe die Union nicht eine einzige Frage zur Causa Schönbohm oder der Zukunft des BSI gestellt. Nun habe Throm in seiner Rede „wieder Erkenntnisabfragen mit Ermittlungen“ vermischt, kritisierte er. Dabei seien die Vorwürfe  der Union gegen Faeser „eindeutig widerlegt“.

Jeder dritte Euro im Innenetat für die Bundespolizei

Nach dem Entwurf der Bundesregierung sind im Haushalt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 12,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das Soll für 2023 liegt bei 13,09 Milliarden Euro. Faeser kann mit Einnahmen von 719,13 Millionen Euro rechnen (2023: 641,75 Millionen Euro). Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre sollen in Höhe von 3,49 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Der Großteil der Ausgaben des BMI fällt 2024 dem Regierungsentwurf zufolge bei der Bundespolizei (Kapitel 0624) an, die dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet ist. Dafür sollen im nächsten Jahr 4,28 Milliarden Euro ausgegeben werden können im Vergleich zu 4,14 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für das Bundeskriminalamt (Kapitel 0624) sind Ausgaben in Höhe von 871,45 Millionen Euro vorgesehen, etwa 4,25 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (Kapitel 0626) sind Ausgabe in Höhe von 468,88 Millionen Euro etatisiert, 586.000 Euro weniger als in diesem Jahr. Für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Kapitel 0629) sind Ausgaben in Höhe von 386,57 Millionen Euro (2023: 428,63 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Kapitel 0628) 162,13 Millionen Euro (2023: 211,2 Millionen Euro) veranschlagt.

Heimat, Gesellschaft, Verfassung

Das Programmkapitel „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 759,83 Millionen Euro vor, in diesem Jahr sind es 667,39 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Sportförderung 276,08 Millionen Euro (2023: 303,29 Millionen Euro, siehe separate Meldung). Deutlich höhere Ausgaben sind im Bereich „Verfassung“ (Titelgruppe 04) vorgesehen. Sie sollen 2024 254,6 Millionen Euro nach 122,57 Millionen Euro in diesem Jahr betragen. Grund hierfür sind die mit 131,2 Millionen Euro veranschlagten „Kosten der Bundestagswahlen sowie Kosten der Direktwahl zum Europäischen Parlament“. Im kommenden Jahr steht die EU-Wahl an. 2023 waren in diesen Titel 668.000 Euro veranschlagt.

Im Bereich „Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog“ (Titelgruppe 01) sind Ausgabe in Höhe von 229,16 Millionen Euro (2023: 241,53 Millionen Euro) vorgesehen. Geringer fallen unter anderem die Investitionszuschüsse an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit aus, in diesen Titeln verzeichnet der Entwurf allerdings erhebliche Reste aus den Vorjahren.

Bundeszentrale für politische Bildung

Für die dem Geschäftsbereich zugeordnete Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) sind 2024 Ausgaben in Höhe von 75,98 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 20,2 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Rund 17 Millionen Euro der Kürzungen entfallen auf „Ausgaben der politischen Bildungsarbeit“.

Im Programmbereich „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ (0602) sind im kommenden Jahr mit 1,09 Milliarden Euro deutliche Ausgabenkürzungen vorgesehen. In diesem Jahr liegt der Ansatz bei 1,53 Milliarden Euro. Zum Großteil geht der Ausgaberückgang auf Kürzungen im Bereich „Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen“ zurück. Hierfür sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 3,3 Millionen Euro vorgesehen nach 377,23 in diesem Jahr. Die Kürzungen werden im Entwurf mit der „Anpassung an überjährige Planung“ begründet.

Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene

Für die dem Geschäftsbereich zugeordnete „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis, Kapitel 0622) sind im kommenden Jahr Ausgabe in Höhe von 80,68 Millionen Euro vorgesehen, 1,42 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Der Etat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik soll um 16,18 Millionen Euro auf 237,85 Millionen Euro sinken.

Im Programmkapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ (Kapitel 0603) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,21 Milliarden Euro vorgesehen nach 1,15 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das Gros davon entfällt auf den Bereich „Integration und Migration“ (Titelgruppe 01), für den 1,13 Milliarden Euro etatisiert sind (2023: 1,07 Milliarden Euro). Darunter sind beispielsweise 880 Millionen Euro für die Durchführung von Integrationskursen (2023: 757,8 Millionen Euro).

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Für das dem Geschäftsbereich zugeordnete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 818,7 Millionen Euro eingeplant. Das ist ein deutlicher Aufwuchs im Vergleich zum laufenden Jahr von 93,15 Millionen Euro. Rund 50 Millionen Euro mehr sollen etwa für „Dolmetscher, Übersetzer und sonstige Sachverständige“ ausgegeben werden.

Für das Bundesministerium selbst sind Ausgaben in Höhe von 218,1 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 10,58 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Das Bundesverwaltungsamt soll mit Ausgaben von 474,38 Millionen Euro (2023: 495,31 Millionen Euro) und das Statistische Bundesamt mit Ausgaben von 249,19 Millionen Euro (2023: 223,8 Millionen Euro) zu Buche schlagen. (sto/scr/07.09.2023)

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Top 1 EPL 10: Ernährung und Landwirtschaft

Nahezu alle Redner haben die geplanten Kürzungen für Projekte zur Stärkung ländlicher Räume im Etatentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die vorgesehenen Einsparungen in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) „sehr schmerzhaft“ und sagte zu, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen „diese Fördermittel noch aufzustocken“.

Die GAK-Mittel gelten als ein wichtiges Förderinstrument für den ländlichen Raum, sollen aber um 293 Millionen Euro auf 840 Millionen Euro gekürzt werden. Das sieht der Haushaltsentwurf (20/7800) für 2024 vor, den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat und der am Donnerstag, 7. September 2023, erstmalig im Deutschen Bundestag debattiert wurde. Insgesamt entfallen auf den Einzelplan 10 des Bundeslandwirtschaftsministers 6,83 Milliarden Euro (2023: 7,25 Milliarden Euro).

Landwirtschaftliche Sozialpolitik

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben bilden Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik auch in diesem Jahr den größten Posten. Für 2024 sind dafür Ausgaben in Höhe von insgesamt 4,10 Milliarden Euro (2023: 4,08 Milliarden Euro) vorgesehen. Davon sollen 2,44 Milliarden Euro auf die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte (2023: 2,46 Milliarden Euro) entfallen. Ein weiterer Ausgabeblock stellt die landwirtschaftliche Krankenversicherung mit rund 1,5 Milliarden Euro (2023: 1,48 Milliarden Euro) dar. Zudem sind Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 100 Millionen (2023: 100 Millionen) eingeplant.

Im Haushalt 2024 verringert sich damit der Spielraum für die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen für mehr Tierwohl und für die Stärkung des ländlichen Raums. Trotzdem verteidigte Minister Özdemir seinen Kurs zum Umbau der Tierhaltung. Mit der Einführung des Tierhaltungskennzeichens für frisches Schweinefleisch habe die Regierung gezeigt, dass „wir es ernst meinen mit dem Umbau“, sagte der Minister. In den Jahren 2024 und 2025 sollen weitere Tierarten und Haltungsformen folgen. Die Mittel für den Stallumbau für Schweinehalter in Höhe von einer Milliarde für die nächsten Jahre sei mehr, als die Vorgängerregierungen auf den Weg gebracht hätten. Die Zahlen der Borchert-Kommission von 2020 sahen Mittel bis zu vier Milliarden Euro für den gesamten Umbau der Tierhaltung vor. „Da waren alle Tierarten, Haltungsformen und Vertriebswege zusammengefasst“, sagte Özdemir.

Union: Minister lässt Landwirte alleine

„Sie verunsichern die Landwirte und die Menschen im ländlichen Raum“, warf Steffen Bilger (CDU/CSU) dem Minister vor. Anstatt mehr Versorgungssicherheit zu gewährleisten, lasse der Minister die Landwirte alleine. Die von Özdemir genannten Mittel zum Umbau der Ställe seien „zu niedrig“ und würden nur halbherzig umgesetzt.

Auch auf EU-Ebene setze sich der Minister nicht genügend für die Landwirte ein. Wie könne es sonst sein, dass 30 Prozent der Weinanbaubetriebe in Deutschland das Aus drohe. Bei Verhandlungen in Brüssel sei das BMEL oftmals anderer Meinung als die Kollegen oder die Sitzungen fänden ohne Beteiligung der deutschen Vertreter statt. „Für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft ist das zu wenig“, sagte Bilger.

AfD: Geld wird falsch ausgegeben

Stephan Protschka (AfD) monierte, das Geld werde „falsch ausgegeben“. Ein Großteil der Schweinehalter habe bereits aufgegeben. Alleine im Jahr 2021 seien es 36.000 Betriebe gewesen.

Die 150 Millionen Euro, die zum Umbau der Schweineställe zur Verfügung stehen, „bekommt der Großteil der Betriebe erst gar nicht, weil kaum einer die hohen Anforderungen erfüllt“, so Protschka. Zudem sei die Summe „ein Tropfen auf den heißen Stein“.

Linke: Haushalt ist ein Kahlschlag

Auch Ina Latendorf (Die Linke) ließ kein gutes Haar an dem Etatentwurf. „Dieser Haushalt ist ein Kahlschlag“, sagte die Linke. Nach Abzug der Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik in Höhe von 4,10 Milliarden Euro und weiteren Festposten verblieben nur noch 2,6 Milliarden Euro für die Gestaltung.

Die GAK-Mittel würden vor allem von ostdeutschen Bundesländern nicht abgerufen, weil kein Geld für die Co-Finanzierung vorhanden sei. Sie hoffe, dass es bei den Haushaltsberatungen zu Änderungen kommt.

SPD, FDP und Grüne weisen Kritik zurück

Die Haushälter Esther Dilcher (SPD)Frank Schäffler (FDP) und Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) wehrten sich gegen die Kritik, durch die geplanten Einsparungen der GAK-Mittel komme es zu Kürzungen bei Projekten im Ländlichen Raum. Das Gegenteil sei der Fall. Schäffler rechnete vor, dass die Haushalte der Jahre 2022 und 2023 „krisenbedingt“ höher ausgefallen seien als der für 2024. Im Jahr 2019 hätten die GAK-Mittel bei 766 Millionen Euro gelegen, für das nächste Jahr seien 840 Millionen Euro vorgesehen. Berücksichtige man, dass etliche Länder wie beispielsweise Hessen oder Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren Mittel in Höhe von fast 250 Millionen Euro gar nicht abgerufen hätten, dann komme die Aufregung von der falschen Seite.

Esther Dilcher fügte hinzu, dass der Haushaltsentwurf vorsehe, die Rahmenbedingungen zur Auszahlung von GAK-Mitteln zu verändern, so dass mehr Projekte gefördert werden könnten. Sebastian Schäfer erinnerte daran, dass der Haushalt „unter außerordentlichen Bedingungen aufgestellt wurde“. Der Krieg in der Ukraine, steigende Preise und eine Klimakrise führten zu Herausforderungen. Der Bundeshaushalt müsse konsolidiert werden, und das gehe nicht ohne „Einschnitte“. Trotzdem werde der Einzelplan 10 dazu führen, dass „entscheidende Weichen in der Landwirtschaftspolitik gestellt werden“. Es brauche eine zukunfts- und krisensichere, nachhaltige Landwirtschaft, und diesen Weg wolle man beschreiten. (nki/07.09.2023)

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Top 1 EPL 30: Bildung und Forschung

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat die Bedeutung von Bildung und Forschung für die Zukunft des Landes und seiner Menschen betont: „Die Herausforderungen sind groß, aber die Chancen für eine bessere Zukunft sind noch größer“, sagte die Ministerin am Donnerstag, 7. September 2023, im Deutschen Bundestag bei der Beratung des Etats des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024, 20/7800). Die Ausgaben für Bildung und Forschung sollen im nächsten Jahr im Vergleich zu 2023 von 21,46 Milliarden Euro auf 20,3 Milliarden Euro sinken.

Ministerin: Nur solider Haushalt schafft langfristig neue Möglichkeiten

Die Ministerin rechtfertigte die geplante Kürzungen. „Zur Wahrheit gehört auch: Nur ein solider Haushalt schafft langfristig neue Möglichkeiten.“ Jedes Ministerium habe einen Konsolidierungsbeitrag leisten müssen. Nach dem Finanzplan der Vorgängerregierung hätte es deutlich weniger Geld gegeben als jetzt.

Vorwürfe, das BAföG werde gekürzt, wies sie zurück: „Jeder, der Anspruch hat, der bekommt das Geld ausgezahlt. Dafür stehe ich mit meinem Wort.“ Zum Forschungsbereich verwies sie unter anderem auf das geplante Wachstumschancengesetz, in dem eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung vorgesehen sei.

Union nennt Etatkürzungen einen Skandal

Thomas Jarzombek (CDU/CSU) beurteilte den Zustand des Bildungssystems erheblich pessimistischer. Über ein Viertel der Grundschüler erreiche am Ende der Grundschule nicht einmal den Mindeststandard beim Lesen. Während es für das Bürgergeld zwölf Prozent mehr gebe, finde in keinem anderen Einzelplan eine so große Kürzung statt wie bei Bildung und Forschung. „Das ist ein Skandal“, kritisierte Jarzombek.

Der Haushalt enthalte ungedeckte Schecks und Kürzungen – im Bereich künstliche Intelligenz sogar um 25 Prozent. Gekürzt werde auch bei der Batterieforschung. Die Ministerin habe keinen Gestaltungsanspruch. Sie sei die „Ministerin der verpassten Chancen“.

SPD: Bildungsetat stabilisiert sich auf hohem Niveau

Dr. Wiebke Esdar (SPD) wies darauf hin, dass nahezu alle Ressorts Einsparungen vornehmen müssten. Der Haushalt sei jedoch zugleich gekennzeichnet von hohen Investitionen. Die Investitionsquote steige von zehn auf zwölf Prozent, und das sei „ein richtig gutes Zeichen für die Zukunft und die Modernisierung unseres Landes“.

Der Bildungsetat stabilisiere sich auf hohem Niveau. Der Haushalt stehe auch für Entlastungen, zum Beispiel bei der steuerlichen Forschungsförderung. Esdar verwies auf zahlreiche Forschungsprojekte, die mehr Geld bekommen würden.

AfD: Deutschland forciert eigenen Abstieg

Als „Riesenskandal“ bezeichnete Nicole Höchst (AfD) die geplante Kürzung des Bildungsetats um 1,2 Milliarden Euro. Denn das deutsche Schulsystem liege in „rauchenden Trümmern“.

Es sei ein Skandal, dass die Zahl der Bürger kontinuierlich durch Zuzug erhöht werde, aber zugleich die Mittel für Bildung und frühkindlichen Spracherwerb gekürzt würden. Es gebe inzwischen so viele Gender-Lehrstühle wie Lehrstühle für Pharmazie „So forciert Deutschland den eigenen Abstieg“, kritisierte Höchst. Sie verlangte unter anderem eine kostenlose Meisterausbildung.

Grüne: Müssen wichtige Weichen stellen

Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) forderte, der moralischen und gesellschaftlichen Verpflichtung zur Generationengerechtigkeit gerecht zu werden. „Ob es um die Bekämpfung der Klimakrise oder den Zugang zur Bildung geht, wir müssen jetzt wichtige Weichen stellen.“ Und dafür stehe der Etat für Bildung und Forschung, der einiges vorzuweisen habe. So würden die Mittel für Klima- und Nachhaltigkeitsforschung um rund 100 Millionen Euro auf 851 Millionen Euro anwachsen.

Hönel erinnerte daran, dass über ein Drittel der Studierenden armutsgefährdet sei. Daher müssten mehr Menschen ins BAföG gebracht werden.

Linke will Sondervermögen für Bildung

„Bildung und Forschung haben in dieser Koalition keine Priorität. Es ist ein Trauerspiel“, kritisierte Dr. Petra Sitte (Die Linke). Wenn die Inflation mitgerechnet werde, würden die Mittel für Bildung und Forschung nicht um fünf, sondern um zehn Prozent gekürzt.

Mit diesem Haushalt würden weder Kinderarmut noch Bildungsarmut bekämpft. Wie für die Militärausgaben, wohin jeder fünfte Euro des Etats fließe, müsse es ein Sondervermögen für Bildung geben.

FDP verweist auf sinkende Anzahl an Antragsteller

Christoph Meyer (FDP) verteidigte die Kürzung der BAföG-Ansatzes im Haushalt von 2,71 auf 1,99 Milliarden Euro. Das habe mit der sinkenden Zahl der Antragsteller zu tun.

Vorwürfe der Union angesichts schlechter Grundschulbildung gab er an die Union zurück, die in neun der 16 Bundesländer mitregiere. Und bei Künstlicher Intelligenz werde nicht gekürzt, wie die CDU/CSU behaupte, sondern erhöht. (hle/07.09.2023)

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 sind Ausgaben von 20,3 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 21,46 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesministerin Stark-Watzinger kann mit Einnahmen von 51,25 Millionen Euro kalkulieren (2023: 41,25 Millionen Euro). Größter Posten im Bereich der Bildung sind die Ausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dafür sind 1,99 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 2,71 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die berufliche Aufstiegsfortbildung soll es 852,18 Millionen Euro geben (2023: 879,88 Millionen Euro), für die berufliche Bildung 266,31 Millionen Euro (2023: 261,34 Millionen Euro), für die „Stärkung des Lernens im Lebenslauf“ 394,02 Millionen Euro (2023: 512,14 Millionen Euro) und für die Begabtenförderung 464,88 Millionen Euro (2023: 465,6 Millionen Euro).

Die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems soll mit 7,98 Milliarden Euro verbessert werden (2023: 7,78 Milliarden Euro). Darin enthalten sind 2,05 Milliarden Euro für die Stärkung von Studium und Lehre (2023: 1,94 Milliarden Euro). Für die Exzellenzstrategie zur Förderung der Spitzenforschung an Universitäten sollen nach wie vor 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Förderung von Forschungseinrichtungen

Die Förderung der Großforschungseinrichtungen sieht vor, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft 2,08 Milliarden Euro erhält (2023: 2,04 Milliarden Euro), die Max-Planck-Gesellschaft 1,25 Milliarden Euro (2023: 1,23 Milliarden Euro), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung 864,82 Millionen Euro (2023: 853,97 Millionen Euro) und die Zentren der Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft sowie das Berliner Institut für Gesundheitsforschung 3,05 Milliarden Euro (2023: 2,97 Milliarden Euro).

Für die Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz sollen 700,23 Millionen Euro als Zuschüsse an die Länder gehen (2023: 682,18 Millionen Euro). Innovationen durch neue Technologien sollen mit 1,26 Milliarden Euro gefördert werden (2023: 1,27 Milliarden Euro). (hle/vom/07.09.2023)

 

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Top 1 EPL 11: Arbeit und Soziales

Der Bundestag hat sich am Freitag, 8. September 2023, in erster Lesung mit dem Haushaltsentwurf 2024 (20/7800, Einzelplan 11) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befasst. Mit Ausgaben von 171,67 Milliarden Euro wird er auch 2024 der mit großem Abstand größte Einzeletat des Bundeshaushaushalts sein. Im laufenden Jahr beträgt der Sozialetat 166,23 Milliarden. Die Steigerung beruht fast ausschließlich auf einem höheren Bundeszuschuss für die Rentenversicherung, während bei vielen anderen Posten Kürzungen vorgesehen sind. In der Debatte darüber war nicht nur viel Kritik aus der Opposition zu hören, auch Abgeordnete der Koalition meldeten Gesprächsbedarf für die nun anstehenden parlamentarischen Beratungen an.

Minister: Schon Vieles auf den Weg gebracht

Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dass es in der Beratung seines Etats nicht nur um Geld gehe, sondern „im Kern darum, was unser Land zusammenhält“. Heil führte aus, welche Leistungsverbesserungen, Abgabenentlastungen und Arbeitsmarktreformen die Ampel-Koalition bereits auf den Weg gebracht habe. Er verwahrte sich gegen Kritik an der jüngsten Erhöhung des Bürgergeldes, die lediglich das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum sichere. Weiterhin lohne es sich, anders als von der Union behauptet, zu arbeiten, weil gegen deren Widerstand auch der Mindestlohn erhöht worden sei. Zudem habe die Koalition die Abgabenlast für Geringverdiener gesenkt.

Heil kündigte an, in Kürze ein Rentenpaket vorzulegen, das die Alterssicherung für den anstehenden demografischen Wandel vorbereiten werde. Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalter lehnte der Minister als „lebensfremd und ungerecht“ ab, allerdings wolle die Regierung das „reale Renteneintrittsalter“ steigern.

CDU/CSU sieht falsche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Daraufhin sprach Hermann Gröhe (CDU/CSU) von einer „Selbstbelobigungsrede“, die „alles andere als angebracht“ gewesen sei. Der Haushaltsentwurf sei ein „Offenbarungseid für falsche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik“, für den es von Kommunalverbänden bis hin zu Sozialverbänden und Gewerkschaften Kritik hagele.

Heil kapiere immer noch nicht, dass „eine starke Wirtschaft das Fundament einer verlässlichen sozialstaatlichen Ordnung ist“. Erste Priorität eines Sozialministers müsse deshalb sein, Menschen in Arbeit zu bringen. Stattdessen wolle er den Jobcentern „mehr Aufgaben, aber weniger Geld zuweisen“.

Grüne: Beratungsbedarf bei Arbeitsförderung

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) zog in Zweifel, dass der Sozialpolitiker Gröhe für seine ganze Fraktion gesprochen habe, und arbeitete sich vor allem an deren Vorsitzendem Friedrich Merz ab. Dieser habe mit der Behauptung, dass sich nach der jüngsten Bürgergelderhöhung Arbeit nicht mehr lohne, „die Unwahrheit gesagt“. Das zahle nicht bei der Union ein, sondern bei „anderen Leuten“, und „zersetzt am Ende des Tages das Fundament unserer Demokratie“.

Kurths Fraktionskollegin Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) meldete Beratungsbedarf insbesondere bei zwei Themenbereichen an: Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Zuständigkeitsverlagerung für Arbeitslose unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen und bei den geplanten Kürzungen bei der Arbeitsmarktförderung.

AfD: Sabotage am eigenen Volk

Für die AfD-Fraktion hielt René Springer der Regierung vor, dass deren Politik „die Grundlagen des Staates und den sozialen Frieden“ gefährde. Er machte dies unter anderem daran fest, dass sich beim Bürgergeld zuletzt die Aufwendungen für deutsche Bezieher halbiert, für ausländische Bezieher dagegen verdoppelt hätten. Auf diese „Einwanderung auf Kosten der deutschen Steuerzahler“ hinzuweisen sei kein Populismus, es sei ein statistischer Fakt.

Springer sprach außerdem von einer „schrumpfenden Distanz“ zwischen Arbeitseinkommen und Bürgergeld, weshalb viele Arbeitnehmer „keinen Sinn mehr in ehrlicher Arbeit sehen“. Die Politik der Regierung sei „nichts anderes als Sabotage am eigenen Volk“.

FDP: Trotz Konsolidierung kein Sparhaushalt

Nach Einschätzungen von Cornelia Raffelhüschen (FDP) ist der vorgelegte Etatentwurf „trotz notwendiger Konsolidierung kein Sparhaushalt“, denn er liege deutlich über Vor-Corona-Niveau. Vorrangiges Ziel müsse sein, „der Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen“, nur so ließen sich die Sozialleistungen aufrechterhalten.

Wichtig sei zudem, die Beiträge zu den Sozialversicherungen konstant zu halten, nur das sei „wirklich generationengerecht“. Auch Raffelhüschen meldete viel Beratungsbedarf im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren an.

Linke: Regierung schützt Vermögende mehr als Arme

„Die Koalition verwaltet die Armut im Land, sie bekämpft sie nicht“, bemängelte Gesine Lötzsch (Die Linke). Die Regierung beschütze Vermögende mehr als die Armen.

An die „rechte Seite“ des Plenarsaales gewandt sagte sie angesichts des Vorwurfs, das Bürgergeld sei zu hoch im Vergleich zu unteren Lohngruppen: „Sie wollen die Armen gegen die Armen aufhetzen“.

SPD appelliert an Gemeinsamkeit

Gegen Kritik von allen Seiten an der Regierungsvorlage verwahrte sich Kathrin Michel (SPD). „Wir sorgen dafür, dass alle, Berufstätige, Rentnerinnen und Rentner und Arbeitssuchende gleichermaßen gut durch diese Zeit kommen“, sagte sie und verwies auf den „historisch höchsten Wert sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“.

Mit der Politik der Ampel mache „Arbeit sehr wohl den Unterschied“ beim verfügbaren Einkommen. Michel sagte zu, den Jobcentern „auskömmliche“ Mittel zur Verfügung zu stellen, und appellierte an die Unionsfraktion: „Lassen Sie es uns gemeinsam tun“.

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter

Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 126,87 Milliarden Euro vor (2023: 121,05 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 117,24 Milliarden Euro (2023: 111,87 Milliarden Euro).

Mit 5,11 Milliarden Euro (2023: 5,16 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund danach an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 45,09 Milliarden Euro (2023: 42,68 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,08 Milliarden Euro (2023: 11,43 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 31,42 Milliarden Euro (2023: 30,04 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 18,14 Milliarden Euro (2023: 17,26 Milliarden Euro).

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 43,27 Milliarden Euro eingestellt (2023: 43,83 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 9,7 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II, sind im Entwurf mit 24,3 Milliarden Euro festgelegt (2023: 23,76 Milliarden Euro). Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,2 Milliarden Euro vor (2022: 4,4 Milliarden Euro).

Mit 503,7 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2023: 508,12 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 235,04 Millionen Euro fördern (2023: 244,57 Millionen Euro). (pst/08.09.2023)

 

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Top 2 Gebäudeenergiegesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 8. September 2023, das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 397 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875) in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung. 275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7619) mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit (20/7620) vor. Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Karlsruhe stoppte Verabschiedung vor der Sommerpause

Weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben hatte, musste die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vertagt werden. Heilmann hatte geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Der Bundestag setzte daraufhin den 8. September als neuen Termin für die abschließende Beratung fest.

Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der CDU/CSU und AfD eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7595) angenommen, wonach er in dem Streitverfahren Heilmanns vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23) Stellung nehmen und einen Prozessbevollmächtigten bestellen soll. Der Bundestag habe noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, heißt es zur Begründung.

Abstimmungen über Entschließungen und Anträge

Abgelehnt wurden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die Fraktionen der AfD (20/8207) und Die Linke (20/7626) zu dem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Außerdem abgelehnt haben die Abgeordneten des Bundestages drei Anträge der AfD-Fraktion (20/735720/641520/6416) mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Ein von der Union vorgelegter Antrag (20/6705) wurde ebenfalls mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Mit 632 Stimmen gegen 34 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (20/7226) in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

Den Abstimmungen über die AfD-Anträge und dem Antrag der Unionsfraktion lagen Beschlussempfehlungen des Klimaschutzausschusses (20/7619 Buchstabe c, 20/702820/7030) zugrunde, zum Antrag der Linken lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7623) vor.

Geänderter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Beratungspflicht und Mieterschutz

Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Außerdem sind Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz-und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen worden. Die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung ist aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen worden.

Entschließung angenommen

Der Bundestag hat zusammen mit dem Gesetz eine Entschließung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen und die Bundesregierung darin aufgefordert, in den Bereichen kommunale Wärmeplanung, Förderkulisse, Stromnetzertüchtigung sowie Geothermie flankierende Maßnahmen zu ergreifen und eine Aufklärungskampagne zu starten. Konkret sollen die Gemeinden verpflichtet werden, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die kommunale Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 erstellen müssen.

Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll.

Grüne: Haben Verunsicherung erzeugt

Einen „Riesenschritt für den Klimaschutz“ nannte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) das zur Abstimmung gestellte Gesetz. Mit ihm werde der Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebereich für alle Beteiligten „zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar“. Mit der vorgesehenen Förderung werde sichergestellt, dass „schon jetzt die Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung in fast allen Fällen wirtschaftlicher ist als die Entscheidung für eine alte fossile Heizung“.

Zudem würden die Kommunen in den Mittelpunkt gestellt, „das heißt diejenigen vor Ort, die wissen, was dort funktioniert und was nicht, werden jetzt die Wärmeplanungen entscheiden“, erklärte Dröge. Für die einzelnen Hausbesitzer sollen die Vorgaben des Gesetzes erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bindend werden. Dröge räumte ein, dass der Weg zu diesem Gesetz „kein leichter“ gewesen sei. „Wir haben Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre“, erklärte sie und gelobte Besserung.

CDU/CSU: Konjunkturprogramm für Populisten

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe Alexander Dobrindt antwortete für die Unionsfraktion mit massiven Vorwürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe den Auftrag gegeben, „dieses Gesetz nicht einfach zu beschließen“, sondern vorher zu beraten. Das nicht zu tun, sei nicht nur eine „Missachtung des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts, es ist vor allem eine Respektlosigkeit gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, dass hier ordentlich beraten wird“.

Dobrindt wie auch andere Redner aus der Unionsfraktion monierten, dass das Heizungsgesetz in der abschließenden Fassung wenig CO2 einspare, wegen unzureichender Förderung aber viele Menschen überfordere. Er erlebe „Rentnerinnen und Rentner mit Tränen in den Augen“, sagte Jens Spahn (CDU/CSU), „die nicht wissen, wie sie das finanzieren sollen“. Das Vorgehen der Ampel-Koalition sei ein „Konjunkturprogramm für die Populisten in unserem Lande“.

SPD vermisst Alternativen der Opposition

Abgeordnete der Koalitionsfraktionen antworteten darauf mit der Frage nach den Alternativen der Union. „Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um dieses Gesetz zu verbessern“, fragte etwa Matthias Miersch (SPD). Worauf Thomas Heilmann (CDU), der den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts erwirkt hatte, in Form einer Zwischenfrage darauf hinwies, dass er solche Vorschläge erarbeitet habe, sie aber wegen der Verweigerung einer weiteren Ausschussberatung nicht habe einbringen können.

Miersch dagegen sah darin, dass die Koalitionsabgeordneten den Gesetzentwurf der Regierung „an vielen Stellen völlig nachgebessert“ hätten, den Beleg, „dass sich Parlamentarismus lohnt“. Man habe die Kommunen einbezogen, nicht auf eine Technologie gesetzt und Förderprogramme aufgelegt. Verena Hubertz (SPD) wies zudem darauf hin, dass durch eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auch der Mieterschutz sichergestellt worden sei.

FDP: Gesetz hat Schrecken verloren

Christian Dürr (FDP) hielt der Union vor, sie habe in ihrer Regierungszeit alle „Klimaziele gerissen“. Die jetzige Koalition dagegen wolle „Klimaschutz erreichen, und dies mit marktwirtschaftlichen Mitteln“. „Das Gesetz“, ergänzte Lukas Köhler (FDP), habe durch die erreichten Änderungen „seinen ursprünglichen Schrecken verloren“.

Seine Fraktion habe „dafür gesorgt, dass Holz, Öl und Gas auch in Zukunft genutzt werden kann“.

AfD: Heizungshammer nicht entschärft

Dagegen bestritt Marc Bernhard (AfD), dass der „Heizungshammer“ des ursprünglichen Gesetzentwurfs durch die vorgenommenen Änderungen entschärft worden sei. Es wirke nur technologieoffener, aber weder Biogas noch Wasserstoff „aus Afrika“ werde in nennenswerten Mengen zur Verfügung stehen. „Damit bleibt es nach wie vor bei der Wärmepumpe“, folgerte Bernhard. Das Gesetz sei „ein Handbuch zur Vernichtung unseres Wohlstands“.

Kritik übte die AfD aber auch an der Union, der Steffen Kotré (AfD) vorwarf, den Leuten „Sand in die Augen“ zu streuen. Denn die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen (CDU) wolle das, wogegen die Unionsfraktion im Bundestag ankämpfe, „in Europa gerade einführen“.

Linke fordert besseren Mieterschutz

Als „kommunikatives Desaster, klimapolitisches Desaster und parlamentarisches Desaster“ bezeichnete Dietmar Bartsch (Die Linke) das Gesetz und seine Entstehungsgeschichte. „Warum haben Sie die Sommerpause nicht genutzt“, fragte er und sprach von Arroganz gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern.

Bartsch kritisierte die vorgesehene Förderung beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung als ungerecht. Außerdem lasse die Koalition die Mieterinnen und Mieter im Stich. Die Modernisierungsumlage solle nicht begrenzt, sondern abgeschafft werden, forderte Bartsch.

Minister: Es ist ein gutes Gesetz

Die Kritik an einer unzureichenden Förderung wies der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), als falsch zurück. Der Förderdeckel liege nicht wie behauptet bei 15.000 Euro, sondern in bestimmten Fällen bei 30.000 Euro. Kombiniert mit anderen Fördermitteln für die Gebäudesanierung seien sogar bis zu 90.000 Euro möglich.

Auch den Vorwurf unzureichender Wirksamkeit wies Habeck zurück. Trotz der Änderungen würden immer noch drei Viertel der Menge an CO2 eingespart, die nach der ursprünglichen Regierungsvorlage eingespart worden wäre. „Es ist ein gutes Gesetz“, bilanzierte Habeck.

Erster Antrag der AfD

Der erste AfD-Antrag mit dem Titel „Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten – Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren“ (20/7357) fordert die Bundesregierung unter anderem auf, dass sich jeder Gesetzentwurf im Zusammenhang mit Heizungstausch an den verfügbaren Kapazitäten im Handwerk und in der Industrie orientiert. Wärmewende-Planungen der EU sollen als „unzumutbare Doppelbelastung“ abgelehnt werden.

Darüber hinaus solle die Regierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der keinen Energieträger und kein Herstellungsverfahren oder Heizsystem benachteiligt oder bevorzugt. Die Reduzierung des Energiebedarfs sollte laut AfD nicht allein an energetischen Sanierungen festgemacht werden. Auch sollte der Energieträger als für den Gebäudesektor berücksichtigt werden.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern – Priorisierung der Wärmepumpen beenden“ (20/6415) will die AfD ein Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern und die Priorisierung der Wärmepumpen als Heizquelle beenden. Die Regierung wird aufgefordert, „keinerlei über Sicherheitsbedenken hinausgehende Pflichten zum Austausch von Heizungen zu erlassen“. Es gelte, die Vielfalt an Heizungstechnologien zu erhalten, „um einen funktionierenden Markt für Heizungssysteme zu gewährleisten, der einen Wettbewerb der Systeme und damit niedrige, marktgerechte Preise für Eigentümer schafft“.

Die „einseitige Fokussierung“ der Bundesregierung auf Wärmepumpen hat aus Sicht der Fraktion mehrere Nachteile. Beispielsweise stünden die Fachkräfte zum Umbau von Millionen Heizungen jährlich nicht zur Verfügung. Außerdem seien die Wärmepumpen nicht rechtzeitig am Markt verfügbar. Ein weiteres technisches Problem ist nach Einschätzung der AfD-Fraktion der mit der Anzahl der Wärmepumpen stetig wachsende Energiebedarf. Es sei absehbar, dass die Stromnetze nicht dem stark wachsenden Strombedarf entsprechend schnell ausgebaut werden können.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten Antrag mit dem Titel „Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen“ (20/6416) sieht die AfD in den Vorgaben der GEG-Novelle einen „Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger“. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, „gemäß Grundgesetz die Eigentumsrechte der Bürger zu achten und Eigentum als Grundlage bürgerlicher Freiheiten anzuerkennen beziehungsweise vor staatlicher Gängelung zu schützen“.

Die Abgeordneten verlangen die Rückkehr zu einer „realistischen Energiepolitik“. Dabei müssten die Zielgrößen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit wieder ins Zentrum gerückt werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226) fest, dass die bisherige Regelung, wonach es Vermietern erlaubt ist, nach Modernisierungen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, eine Verteuerung der Wohnkosten für Mieter darstelle, die zu Verdrängung oder Wohnungsverlust führen könne.

Die GEG-Novelle forciere den Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien beim Heizen im Gebäudesektor. Da Mieter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Wohngebäudes hätten, müssten sie davor bewahrt werden, den Großteil der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen zu müssen, so die Fraktion. „Doch genau das ermöglicht derzeit das geltende Mietrecht durch die Modernisierungsumlage“, heißt es in dem Antrag.

Antrag der Union

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion für viele Menschen mit einem finanziellen Aufwand verbunden, den sie trotz geplanter Förderung und Rückgriff auf Erspartes nicht stemmen können. Das schreibt die Fraktion in einem Antrag. Erschwerend komme hinzu, dass die Förderungen, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, in den Details unklar und in der Höhe ebenso unzureichend seien wie die vorgesehenen Ausnahmen und Härtefallregelungen, heißt es weiter in der Vorlage.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, weiter vorrangig auf „Fordern und Fördern“ statt vor allem auf „Verbieten und Verordnen“ zu setzen, die CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich als Leitinstrument zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über den Weg zur CO2-Einsparung zu überlassen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der CO2-neutralen Wärmeerzeugung angemessen und verlässlich gefördert und Kürzungen beim Förderprogramm zum Heizungsaustausch rückgängig gemacht werden. Bekräftigt wird auch noch einmal die Forderung nach Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpe solle „die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen – von Wärmenetzen über Bioenergie, Abwärmenutzung und Geothermie bis hin zu Wasserstoff“ berücksichtigt werden. (pst/mis/vom/hau/nki/08.09.2023)