Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt
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21. Juni 2023 (111. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung Bundesregierung (Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister)
Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat in der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, 21. Juni 2023, den Aspekt der Sicherheit für die Wirtschaftspolitik betont. Viele Ausgaben dienten dem Ziel, Europa und Deutschland in Europa resilienter und souveräner zu machen.
Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung
Die geplante Verknüpfung des in der parlamentarischen Beratung befindlichen Regierungsentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, 20/6875) mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes war eines der zentralen Themen der Befragung.
„Wir wollen nicht die russische Kriegskasse füllen“
Steffen Kotré (AfD) hielt dem Minister vor, er zerstöre die Stromversorgung und arbeite mit Bevormundungen. Habeck entgegnete, die Energieprobleme seien durch Russlands Einmarsch in die Ukraine verursacht worden, was die Konsequenz gehabt habe, die eigene Haltung zu Russland zu überdenken. „Wir wollen nicht die russische Kriegskasse füllen. Wir kaufen kein Öl, kein Gas, keine Kohle mehr aus Russland“, sagte der Minister.
Marc Bernhard (AfD) erkundigte sich nach der Alternative einer Wasserstoffheizung. Derzeit gebe es nur Gasheizungen mit bis zu 30-prozentigem Wasserstoffanteil auf dem Markt. Für den Fall, dass mit Wasserstoff geheizt werde, bedeute das, bis 2045 mit Wasserstoff zu heizen und mit nichts anderem, stellte Habeck klar.
Deindustrialisierung und Kapazitätsauslastung
Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle zeichnete das Bild einer Dekarbonisierung, die in den Ruin der Volkswirtschaft führt und wollte wissen, was der Minister gegen die Deindustrialisierung unternehme. Massenarbeitslosigkeit sei nicht das Hauptproblem Deutschlands, erwiderte Habeck, es gebe eher zu wenige Arbeitskräfte. Er räumte ein, dass das Wachstum nicht zufriedenstellend sei. Die Höhe der Inflation habe abgebremst werden können und er rechne mit deutlichem Wachstum in der Zukunft.
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TOP 2 Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 21. Juni 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/7273), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
19 der insgesamt 50 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 17 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 14, richteten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit fünf Fragen. Jeweils vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Je zwei Antworten wurden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz…
Was die Abgeordneten wissen wollten
Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron (AfD) wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, ob deutsche Nachrichtendienste oder andere deutsche Sicherheitsbehörden mit ukrainischen Geheimdiensten oder anderen ukrainischen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, um russische Desinformationen in den (sozialen) Medien zu unterbinden…
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/21.06.2023)
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ZP1 Rentenanpassung Ost-West
Bereits ein Jahr früher als geplant wird die Rentenanpassung Ost/West erfolgen – zum Juli 2023. Dies nahmen die Ampelfraktionen zum Anlass für eine Aktuelle Stunde am Mittwoch, 21. Juni 2023, im Parlament. Einigkeit herrschte zwischen den Fraktionen darüber, dass diese Angleichung längst überfällig war. Bei der Frage, wie das Rentensystem zukunftsfähig werden soll, gingen die Meinungen wiederum weit auseinander.
Staatssekretärin: Rentenangleichung ein Jahr früher
Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) begann die Aktuelle Stunde mit gleich zwei „guten und wichtigen Nachrichten“: So steige die Rente zum Juli 2023 nicht nur deutlich an, sondern mit diesem Anstieg werde auch die Rentenangleichung Ost/West ein Jahr früher als geplant erreicht. Dass die Rentenanpassung derzeit hinter der Inflation zurückbleibe, sei „nur eine Momentaufnahme“, sagte Griese. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, ein zuverlässiges sei.
Griese nutzte einen Großteil ihre Redezeit, um die bereits verabschiedeten und geplanten Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Rentenpolitik vorzustellen. So solle im Zuge eines zweiten Rentenpakets ein „Generationenkapital“ aufgebaut werden, um die Beitragsentwicklung zu stabilisieren. Griese betonte, dass hierfür eine Stiftung gegründet werde, um „keine Risiken des Kapitalmarkts in die Rentenversicherung“ zu holen…
AfD: Systematische Benachteiligung der Rentner
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) äußerte ihre Zweifel, ob es für die Tatsache, dass erst ab Juli 2023 „die Deutsche Einheit Ost und West auch rententechnisch vollzogen“ sei, eine Aktuelle Stunde gebraucht hätte.
Rentner würden in Deutschland eine „systematische und strukturelle Benachteiligung“ erfahren, mahnte sie. Schließlich würde zunächst die Inflation steigen, dann mit einiger Verzögerung die Einkommen und nach einer Zeit die Renten. Die höheren Preise würden Rentner allerdings direkt spüren. Auch ein Rentenniveau von 48 Prozent sei „ruinös niedrig“…
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TOP3 Tätigkeit des Petitionsausschusses
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Juni 2023, über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022 (20/7100) beraten. Der Ausschuss hatte den Bericht am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Vor der Aussprache stellte die Ausschussvorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD) dem Bundestagsplenum den Bericht vor.
In Artikel 17 des Grundgesetzes wird das Recht garantiert, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Eine solche zuständige Stelle ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wenn es um eine Bitte zur Bundesgesetzgebung oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Handeln einer Bundesbehörde oder einer anderen Verwaltungsstelle des Bundes geht…
AfD übt scharfe Kritik an Regierung
Aus Sicht von Dirk Brandes (AfD) hatten politische Petitionen keine Chance auf eine Umsetzung, „wenn sie nicht der Regierungsagenda entsprachen“. Das sei der Grund, weshalb private Petitionsplattformen immer mehr Akzeptanz erhielten, während die Zahl der Eingaben an den Bundestag stagniere.
„Bürgernähe und Basisdemokratie passen nicht zu einer Regierungskoalition, die so abgehoben und arrogant gegen die Interessen der breiten Bevölkerung agiert, wie keine andere zuvor“, sagte der AfD-Angeordnete…
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TOP 4 Wohnungsmangel
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Juni 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ (20/1855) zurückgewiesen. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen bis auf die AfD, die sich enthielt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vor (20/7255).
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion den energieeffizienten Neubau stärker fördern und es den Ländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind einzuführen. Die Fraktion sprach sich auch dafür aus, die Bereitstellung des Baukindergeldes für bereits genehmigte Bauvorhaben sicherzustellen, „um Familien nicht eine wesentliche Grundlage der Finanzierung ihres Wohneigentums zu entziehen“.
Außerdem sollte die Bundesregierung den erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Immobilien vor allem für Familien mit geringen und mittleren Einkommen fördern. Dazu sollen das KfW-Wohneigentumsprogramm ausgeweitet und staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden. Diese sollten Kriterien wie die Anzahl der Kinder, Einkommensverhältnisse sowie Gestaltungsmerkmale wie flexible Grundrisse und Quadratmeterverbrauch pro Kopf berücksichtigen.
„Bauherren die Finanzierungsgrundlage entzogen“
Die Unionsfraktion kritisierte, dass die Bundesregierung am 24. Januar 2022 „vorzeitig und ohne Vorwarnung“ die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt habe. Sie entziehe so Bauherren – Familien, Kommunen und Unternehmen – die Finanzierungsgrundlage. Das Angebot, die KfW-Förderung nur für den Standard EH40 mit halbierten Fördersätzen, befristet und in der Höhe gedeckelt, wiederzubeleben, sei nach wenigen Stunden ausgeschöpft gewesen.
„Das selbstgesteckte Ziel von 1,6 Millionen neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode rückt so in weite Ferne“, urteilten die Abgeordneten. Zudem konterkariere die Bundesregierung so die gesamtgesellschaftlichen Ziele für Klimaschutz, den Neubau bezahlbaren Wohnraums und die Eigentumsbildung auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. (vom/joh/21.06.2023)
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TOP 5 Polizisten in internationalen Polizeimissionen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Juni 2023, erstmals über die Berichte der Bundesregierung über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2020 (19/32708) und 2021 (20/5440) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die beiden Unterrichtungen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat.
Bericht für das Jahr 2021
Laut dem Bericht für 2021 (20/5440) beteiligte sich Deutschland in jenem Jahr mit 137 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union sowie am bilateralen Polizeiprojekt „German Police Project Team“ (GPPT) in Afghanistan. Im Jahr 2020 lag diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 175.
Der Frauenanteil betrug 2021 laut Vorlage 21,9 Prozent nach 17,2 Prozent im Vorjahr. Dabei befanden sich durchschnittlich pro Tag 65 Polizisten im Einsatz nach 79 im Jahr 2020, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Von den insgesamt 137 Polizisten waren dem Bericht zufolge 76 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in neun EU-Missionen eingesetzt, wobei durchschnittlich 43 pro Tag bei GSVP-Missionen der Europäischen Union im Einsatz waren. Insgesamt 30 Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei befanden sich durchschnittlich an jedem Tag 14 deutsche Polizisten im Einsatz.
Bilaterales Polizeiprojekt in Afghanistan
Darüber hinaus hat Deutschland bis Ende April 2021 das bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT) fortgeführt, bei dem im Berichtszeitraum laut Vorlage 31 Polizisten eingesetzt wurden. Dabei waren von Januar bis Ende April 2021 im Durchschnitt 20 Polizisten an den Standorten Mazar-e-Sharif und Kabul tätig.
In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass 2021 im Vergleich zum Vorjahr erneut ein Rückgang der Entsendezahlen zu verzeichnen sei. Dieser Rückgang sei hauptsächlich auf die phasenweise Reduzierung der operativen Tätigkeiten in allen Missionsgebieten infolge der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Aus selbigem Grund sei es in allen Missionen zu einer zeitweisen Aussetzung von Neu-Entsendungen gekommen.
Mindestdienstzeit von acht Jahren vor Entsendung
Des Weiteren heißt es in der Vorlage, dass bei Polizeien des Bundes und der Länder in den vergangenen Jahren zwar zusätzliche Haushaltsstellen geschaffen worden seien, die mittelfristig zu einer Stärkung der Beteiligung an internationalen Friedensmissionen führen könnten. Diese Personalentwicklung habe sich jedoch im Jahr 2021 nach wie vor nicht in den Entsendezahlen widergespiegelt.
Auf Grund der Dauer der Laufbahnausbildung stünden neu eingestellte Beamte den Dienststellen nicht unmittelbar zur Verfügung, heißt es weiter. Dies gelte noch mehr für hoch qualifizierte, umfassend geschulte und diensterfahrene Beamte, die in internationale Friedensmissionen entsandt werden können. Grundsätzlich schrieben die „Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen“ eine Mindestdienstzeit von acht Jahren vor, bevor deutsche Polizisten in internationale Missionen entsandt werden können.
Bericht für das Jahr 2020
Noch aus der vorangegangenen Wahlperiode stammt der Bericht für das Jahr 2020 (19/32708). Danach beteiligte sich Deutschland mit 175 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Polizeimissionen der Vereinten Nationen, der EU, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie am bilateralen Polizeiprojekt German Police Project Team (GPPT) in Afghanistan. 2019 waren es noch 206 Beamtinnen und Beamte gewesen. Der Frauenanteil betrug 17,2 Prozent gegenüber 16 Prozent 2019. Durchschnittlich hätten sich 2020 pro Tag 79 (2019: 97) Polizistinnen und Polizisten im Einsatz befinden.
Von den 175 Polizeikräften waren laut Vorlage 69 (2019: 61) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in sieben EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU habe 2020 17,4 Prozent (2019: 13,1 Prozent) betragen. Durchschnittlich seien pro Tag 38 Polizeikräfte in GSVP-Missionen der EU eingesetzt gewesen (2019: 33).
An vier Missionen der Vereinten Nationen beteiligt
Wie es weiter heißt, hätten 27 Polizeikräfte in vier Missionen der Vereinten Nationen ihren Dienst verrichtet (2019: 35). Der Frauenanteil in diesen Missionen habe bei 29,6 Prozent gelegen (2019: 25,7 Prozent). Durchschnittlich hätten sich an jedem Tag 14 Polizeikräfte in Missionen der Vereinten Nationen im Einsatz befunden (2019: 21).
Keine Beteiligung gab es dem Bericht zufolge an der OSZE Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine (2019: zwei Polizisten). Darüber hinaus habe Deutschland 2020 das bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT) fortgeführt. Insgesamt seien dabei 79 Polizeikräfte eingesetzt worden (2019: 108), wobei der Frauenanteil 12,7 Prozent betragen habe (2019: 14,8 Prozent). Im Schnitt seien 2020 29 Polizeikräfte an den Standorten Mazar-e Sharif und Kabul tätig gewesen (2019: 43). (vom/sto/21.06.2023)
https://www.youtube.com/watch?v=OmA91WsvLl8
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Antrag AfD TOP 6 Regeln der deutschen Sprache
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Juni 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschluss des Thüringer Landtags aufgreifen: Regeln der deutschen Sprache einhalten – Keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache durch Gendern“ (20/7348) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antrag der AfD
Im Antrag der AfD-Fraktion heißt es unter anderem, dass eine „deutliche Mehrheit von etwa zwei Drittel der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland […] die Einführung einer sogenannten Gendersprache“ ablehne. Die Verwendung der sogenannten Gendersprache sei „Ausdruck einer ideologischen Auffassung, die das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen“ infrage stelle. Veränderungen der Sprache, so heißt es weiter, setzten sich dann durch, „wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden allgemein verstanden und akzeptiert werden“. „Davon kann angesichts der fehlenden Akzeptanz der Gendersprache in der Bevölkerung jedoch keine Rede sein.“ Die AfD-Fraktion fordert den Bundestag deshalb dazu auf, „dass in der parlamentarischen Dokumentation des Bundestags, in seinem internen und externen Schriftverkehr, in seinen Veröffentlichungen und Publikationen sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich des Besucherdienstes, keine grammatisch falsche Gendersprache verwendet wird“. Ferner solle sich der Bundestag in seiner Funktion als Verfassungsorgan sowie als Bildungs-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte „gegen herabwürdigende Sprachformen und für mehr Sprachsensibilität“ einsetzen und „einen entspannten Umgang mit der deutschen Sprache, einschließlich der Verwendung des generischen Maskulinums“ unterstützen.
Die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sollen nach Ansinnen der AfD-Fraktion ebenfalls keine sogenannte Gendersprache verwenden. Ferner solle sich die Bundesregierung mit den Bundesländern ins Benehmen setzen, „um in schulischen Einrichtungen einen einheitlichen Sprachgebrauch auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenannten Gendersprache konsequent umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass an Hochschulen, Schulen und sonstigen staatlichen Bildungseinrichtungen Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie entsprechend dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst werden“. Zudem solle sich die Bundesregierung „zur deutschen Sprache als wesentlichem Pfeiler der Demokratie und unabdingbarem Bestandteil der kulturellen Identität der Bundesrepublik Deutschland“ bekennen und „und ihrer Pflege und ihrem Erhalt eine besondere Verpflichtung“ beimessen. Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, ist der „Inhalt des Antrages sinngemäß und weitgehend wortgleich“ aus einer Drucksache des Thüringer Landtages entnommen worden. Die Vorlage war seinerzeit von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag eingebracht worden und im November 2022 in namentlicher Abstimmung angenommen worden. (scr/vom/21.06.2023)
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22. Juni 2023 (112. Sitzung)
TOP 7 Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat im Bundestag für einen raschen Nato-Beitritt Schwedens geworben und den wiedergewählten türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan aufgefordert, den Weg dafür freizumachen. Er sei „der festen Überzeugung, dass neben Finnland auch Schweden als neuer Verbündeter mit am Gipfeltisch sitzen sollte“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag, 22. Juni 2023, in seiner Regierungserklärung zum EU-Gipfel am 29. und 30. Juni in Brüssel, bei der er den Blick auch auf den Nato-Gipfel am 11. und 12. Juli in Litauens Hauptstadt Vilnius richtete.
Einen von der AfD-Fraktion zur Regierungserklärung vorgelegten Entschließungsantrag (20/7396) lehnten die Abgeordneten nach einer rund 80-minütigen Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Darin hatte die AfD unter anderem die ersatzlose Streichung fast aller Klimagesetze gefordert.
Scholz: Europa wird seiner Verantwortung gerecht
Scholz betonte, er wolle eine europäische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen und bei der Rüstungsindustrie. Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages vergangene Woche der Beschaffung der Luftverteidigungssysteme Arrow 3 und IRIS-T zugestimmt habe, sei auch ein Signal, „dass Europa seiner Verantwortung innerhalb der Nato gerecht wird“.
In Brüssel werde er sich dafür einsetzen, in den Verhandlungen mit dem Europaparlament über ein neues europäisches Asylsystem Verbesserungen zu erzielen, kündigte Scholz an. Er hoffe, dass es noch vor der Europawahl im Juni 2024 zu einer Einigung über die Reform komme, die er als „historisch“ bezeichnete. Das Inkrafttreten der neuen Asyl-Regeln sei wichtig, „weil unser bisheriges System völlig dysfunktional ist“.
Geplante EU-China-Strategie
Scholz äußerte sich auch zur geplanten EU-China-Strategie. Es gehe dabei nicht darum, sich von China abzukoppeln, sondern darum, Abhängigkeiten zu reduzieren durch eine Diversifizierung von Lieferketten und Absatzmärkten. Die Bundesregierung wolle die deutschen Unternehmen unterstützen, ihre Lieferbeziehungen breiter aufzustellen. Viele würden daran bereits arbeiten.
Unterstützung signalisierte der Bundeskanzler auch für die von der EU-Kommission vorgeschlagene European Economic Security Strategy. Diese enthalte „Vorschläge, wie wir Risiken für unsere Wirtschaft in kritischen Bereichen abbauen und die Widerstandsfähigkeit unserer Unternehmen stärken“ können. Dies sei Teil eines umfassenden Verständnisses von Sicherheit. In Richtung Chinas sagte er: „Alle einseitigen Versuche, den Status quo im Ost- und im Südchinesischen Meer mit Gewalt oder Zwang zu verändern, lehnen wir entschieden ab. Das gilt insbesondere für Taiwan.“ Dies habe er dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Qiang auch bei den jüngsten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen in Berlin gesagt…
AfD: Regierung heizt Armutsmigration weiter an
Dr. Alice Weidel (AfD) warf der Bundesregierung vor, das Land mit ihren Entscheidungen zu Klimaschutz und Migration „in den Abgrund“ zu treiben.
Die Pläne von Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen nannte sie einen „Frontalangriff auf das Eigentum der Bürger“. Zudem heize die Regierung die „Armutsmigration“ weiter an und sabotiere die „Minimallösung“ zur EU-Asylpolitik.
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TOP 8 Neuaufstellung der Deutschen Bahn
Die von der Regierungskoalition angestrebte Reform der Deutschen Bahn AG hat am Donnerstag, 22. Juni 2023, im Bundestag zu einem mitunter hitzigen verbalen Schlagabtausch geführt. Das Parlament debattierte über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7350), in dem diese eine konsequente Trennung von Netz und Betrieb bei der Bahn fordert. Damit geht die Union deutlich über die Pläne der Regierungskoalition hinaus, die zwar ebenfalls die Zusammenlegung der Infrastrukturbereiche plant, dies aber weiterhin innerhalb des Bahn-Konzerns. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage der Union zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss.
Union übt Kritik an Bahn-Konzern
Nach den Vorstellungen der Unionsfraktion soll der Infrastrukturbereich der Deutschen Bahn AG mit den Tochterunternehmen DB Netz, DB Station und Service sowie der Tochtergesellschaft DB Energie vollständig vom Personen- und Gütertransportbereich getrennt und in einer bundeseigenen und weisungsgebundenen Schieneninfrastruktur GmbH überführt werden, führte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ulrich Lange, aus. Die Holding der Deutschen Bahn sei aufzulösen und die bisherige DB-Struktur mit 740 Beteiligungen und Tochtergesellschaften zu entflechten. Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur soll vornehmlich aus Mitteln des Bundeshaushaltes, ergänzt durch Trassenentgelte für die Nutzung der Schieneninfrastruktur, erfolgen. Die Schulden der Deutschen Bahn im Infrastrukturbereich seien in das Bundeseisenbahnvermögen zu übertragen.
Lange erhob zugleich schwere Vorwürfe gegen den Bahn-Konzern. Dieser habe trotz vieler Milliarden Euro vom Bund die notwendigen Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau der Schiene nicht getätigt. Kritik übte Lange zudem an den Grünen und der FDP. Diese hätten noch im Wahlkampf der vergangenen Bundestagswahl mit einer grundlegenden Reform der Bahn und der Trennung von Netz und Betrieb geworben, doch davon sei plötzlich nichts mehr zu hören…
AfD lehnt Auflösung der Holding ab
Der AfD-Verkehrspolitiker Wolfgang Wiehle wiederum lehnte sowohl die Pläne der Koalition als auch der Union ab. Die Zusammenfassung der Infrastrukturbereiche der Bahn sei zwar richtig, die Auflösung der konzernleitenden Holding der Bahn allerdings falsch. In der Folge müsste sich dann das Bundesverkehrsministerium einen „Sack voll Flöhe hüten“.
Es brauche klare Strukturen in der Bahn. Netz und Betrieb müssten getrennt werden, der Bund die Verantwortung für die Infrastruktur übernehmen. Nach dem gescheiterten Börsengang müsse die Deutsche Bahn auch keine Aktiengesellschaft sein, sagte Wiehle. Zudem solle sie sich auf Deutschland konzentrieren. Deshalb sei es auch falsch, dass sich die Union nicht von der DB Schenker AG trennen wolle…
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TOP 9 Erbschaftssteuer
Über zwei völlig gegensätzliche Anträge zur Erbschaftsteuer hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, beraten. Während die Linksfraktion in einem Antrag (20/7295) eine Streichung aller Vergünstigungen für große Unternehmenserbschaften verlangt, damit Milliardäre höher belastet werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/6388) die vollständige Streichung der Erbschaftsteuer. Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen…
AfD wirbt für Abschaffung der Erbschaftsteuer
Kay Gottschalk (AfD) warf der Linken vor, die Partei der Enteignung und der Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft zu sein. Die Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer hätten dazu geführt, dass Tausende von Arbeitsplätzen erhalten geblieben seien.
Die Linke wolle den steuerlichen Ast absetzen, auf dem man sitze. Die AfD habe dagegen einen Antrag gestellt, der so „einfach wie genial“ sei. Die Erbschaftsteuer sei ein Substanzsteuer, die nicht auf die Leistungsfähigkeit abstelle und gehöre daher abgeschafft.
Antrag von Linken und AfD
In ihrem Antrag weist die Fraktion Die Linke darauf hin, dass der durchschnittliche Steuersatz bei Erbschaften und Schenkungen unter 20 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2020 neun Prozent betragen habe. Ab 20 Millionen Euro habe der durchschnittlichen Steuersatz auf Erbschaften und Schenkungen hingegen nur noch 2,8 Prozent betragen.
Die AfD-Fraktion prognostiziert in ihrem Antrag, angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise werde es zu signifikanten Erhöhungen der Erbschaftsteuer kommen. In Einzelfällen seien Steigerungen bis zum 21-fachen der heute zu zahlenden Steuer zu erwarten. (hle/22.06.2023)
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ZP 3 Kürzungspläne bei der Strukturförderung
In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion unter dem Titel „Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe – Ampel-Kürzungspläne stoppen“ haben die Abgeordneten am Donnerstag, 22. Juni 2023, über die Förderung der Infrastruktur in Deutschland diskutiert. Hintergrund ist die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Kürzung der Mittel des Förderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Bundeshaushalt 2024 von jetzt 650 auf dann 350 Millionen Euro.
AfD fordert Einsparungen an anderer Stelle
Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte, dass in Zeiten, in denen Unternehmen aus Deutschland abwanderten, Fördermittel, die dringend notwendig seien, gekürzt werden sollen. „Und das alles, weil die Ampel auch bei der Haushaltsplanung nicht mit sich klarkommt.“ Der Osten Deutschlands müsse noch stark nachholen, sagte Holm und forderte die Regierungsfraktionen auf, „das Geld an der richtigen Stelle einzusparen und zwar dort, wo das Geld des Steuerzahlers verbrannt wird“.
Seine Fraktion habe Vorschläge für Einsparungen gemacht, so Holm und nannte den Haushaltstitel „Förderung der Biodiversität im Ausland“ als Beispiel für „ideologische Projekte“, die gestrichen werden müssten.
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ZP4 Deutschen Instituts für Menschenrechte
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 22. Juni 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (20/7349) beraten. Im Anschluss an die Aussprache im Plenum wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Menschenrechtsausschuss überwiesen.
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion will das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin als unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland abwickeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/7349) eingebracht, durch den das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) aufgehoben werden soll. Zur Begründung schreibt die Fraktion, das DIMR habe den eigenen Anspruch der politischen Neutralität aufgegeben und widme sich „der politischen Diffamierung der demokratischen Opposition im Deutschen Bundestag, der Alternative für Deutschland“.
Das Institut habe sich „unabhängig von seinem gesetzlich normierten Auftrag“ zur Aufgabe gemacht, Wähler, Sympathisanten, Mitglieder und Mandatsträger der AfD zu diskreditieren. Als Beispiele nennt die Fraktion die Publikationen „Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist“ von Hendrik Cremer und „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist“ des gleichen Autors. Ein Zusammenhang zum gesetzlich normierten Auftrag könne nicht erkannt werden, heißt es im Gesetzentwurf. In Krisenzeiten könne es sich das Land nicht leisten, „Vereine, die sich der populistischen Propaganda zu Ungunsten der Opposition widmen“, großzügig finanziell zu fördern. Das DIMR war 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses ins Leben gerufen worden. (vom/irs/22.06.2023)
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23. Juni 2023 (113. Sitzung)
ZP 7 Fachkräfteeinwanderung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 23. Juni 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3) angenommen. Für den Entwurf votierten 388 Abgeordnete, 234 Parlamentarier stimmten dagegen, es gab 31 Enthaltungen. Gegen das Votum der Opposition wurde außerdem ein Entschließungsantrag angenommen, den die Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatten (20/7432). Zwei weitere Entschließungsanträge von den Fraktionen der CDU/CSU (20/7400) und Die Linke (20/7399) lehnte das Parlament mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.
Ebenfalls keine Mehrheit erhielt ein AfD-Fraktion mit dem Titel „Technisierung statt Zuwanderung – Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft“ (20/5225). Der Antrag wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Zu den Vorlagen hatteen der Innenausschuss Beschlussempfehlungen (20/7394) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/7406) eingebracht.
Innenministerin: Ein Riesenschritt für die Zukunft
Deutschland bekomme „das modernste Einwanderungsrecht der Welt“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu Beginn der Debatte. „Das ist ein guter Tag für die Bundesrepublik Deutschland“, befand sie. Fast zwei Millionen offene Stellen habe es Ende 2020 gegeben. Der Mangel an Fachkräften, so Faeser weiter, gelte als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland. Daher sei der Gesetzentwurf, der nach den Worten der Ministerin im parlamentarischen Verfahren „noch besser“ gemacht worden sei, „ein Riesenschritt für die Zukunft unseres Landes“. Es sichere hierzulande den Wohlstand.
Das Gesetz müsse nun aber auch in der Praxis umgesetzt werden, verlangte sie. Dazu müssten Verfahren gestrafft, Bürokratie abgebaut und eine Handhabbarkeit geschafft werden. Es sei schlicht nicht hinnehmbar, dass man 17 Anträge stellen müsse, wolle man eine Pflegekraft aus dem Ausland nach Deutschland holen, sagte Faeser.
AfD übt scharfe Kritik am „Spurwechsel“
Aus Sicht von Norbert Kleinwächter (AfD) sorgt das Gesetz dafür, „dass jeder reinkommt, aber keiner rausfliegt“. Die in der Tat benötigten Fachkräfte brauche Deutschland nicht aus dem Ausland, sagte Kleinwächter. Der Bundesagentur für Arbeit zufolge seien rund 780.000 offene Stellen in Deutschland gemeldet. Dem stünden 5,5 Millionen Leistungsberechtigte im Bürgergeld gegenüber, von denen 3,9 Millionen erwerbsfähig seien. 2,5 Millionen Menschen zwischen 20 und 34 Jahre seien arbeitslos.
Zudem habe die Regierung seit 2014 2,5 Millionen „sogenannte Flüchtlinge ins Land geholt“, sagte der AfD-Abgeordnete. Es gebe nicht zu wenig Leute im Land. „Wir haben das Problem, dass wir viel zu viele Menschen im Land haben, die sich nicht sozialisieren, nicht qualifizieren und auch nicht integrieren – außer in unser Sozialsystem.“ Nun solle es auch noch den Spurwechsel für diejenigen geben, „die gar nicht da sein dürften“.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (20/6500) will die Bundesregierung den Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland begegnen. Zur Bedarfsdeckung gelte es weiterhin, in erster Linie inländische und innereuropäische Potenziale zu heben, heißt es in dem Entwurf. Dies reiche aber nicht aus, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf zu sichern. „Zusätzlich müssen drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen werden und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden“, schreibt die Bundesregierung.
Der Grundsatz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2020 – eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt – habe sich bewährt, heißt es in dem Entwurf. Darauf aufbauend, solle die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasse wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
Mit dem Gesetzentwurf würden unter Ausnutzung des Spielraums, den die entsprechende EU-Richtlinie (2021 / 1883) biete, die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe spürbar abgesenkt. Zudem werde eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen, was die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtere. Künftig soll auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine Blaue Karte EU ausgestellt werden. Für Inhaber einer solchen würden Arbeitgeberwechsel vereinfacht sowie Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland auch für Inhaber einer Blauen Karte EU geschaffen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Zudem werde der Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU sowie die Erlangung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt erleichtert.
Blaue Karte EU für IT-Spezialisten
Neu ist laut Bundesregierung, dass IT-Spezialisten künftig eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, „aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können“. Mit diesen Regelungen soll die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige gesteigert werden, heißt es in der Vorlage.
Indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland attraktiver gemacht wird, soll die Bildungsmigration gestärkt werden. Hierbei werde die Sicherung des Lebensunterhalts durch erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert. Dazu werde die Möglichkeit geschaffen, die Höchstbeschäftigungszeiten nach den sozialrechtlichen Regelungen zu sogenannten Werkstudenten auch aufenthaltsrechtlich anzuwenden, um im erlaubten Rahmen zulässiger Nebentätigkeiten während des Studiums zu bleiben, schreibt die Bundesregierung.
Durch die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft soll für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver werden, heißt es in dem Entwurf. Dazu könne das Anerkennungsverfahren – wie bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich – erst im Inland begonnen werden.
Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug gehören. Die Chancenkarte biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken wird gewährleistet“, schreibt die Regierung.
Änderungen im Ausschuss
Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss für Inneres und Heimat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023, einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der eine Senkung der Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen Karte EU für Regelberufe auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung vorsieht. Diese neue Mindestgehaltsschwelle läge laut Begründung im laufenden Jahr bei 43.800 Euro brutto im Jahr.
Auch sollen Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.
Ferner soll in Zukunft auch den Eltern einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden können. Gleiches gilt für die Schwiegereltern der Fachkraft, wenn deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält. Zudem ist unter anderem die Möglichkeit einer Verlängerung der Chancenkarte um bis zu zwei Jahre vorgesehen, wenn der Ausländer einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung hat und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Entschließung
Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen fasste der Ausschuss auf Antrag der Koalition eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die sogenannte Westbalkan-Regelung „zu einem Teil des Instrumentenkastens für Migrationsabkommen zu machen“.
Die genannte Regelung eröffnet Menschen vom Westbalkan für jede Beschäftigung einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie könne Bestandteil der jeweils zu verhandelnden Migrationsabkommen der Bundesregierung sein, heißt es in der Entschließung. Wenn mit einem Staat ein Migrationsabkommen mit der analogen Anwendung der Westbalkan-Regelung geschlossen wird, soll der Entschließung zufolge „das von der Bundesregierung verhandelte Kontingent nicht auf das bestehende Kontingent der Westbalkan-Staaten angerechnet und per Verordnung umgesetzt“ werden.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/5225) einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt, der auf Technisierung statt auf Zuwanderung setzt. Darin heißt es: „Migranten haben die Fachkräftelücke in der Vergangenheit nicht geschlossen und werden sie auch in Zukunft nicht schließen. Statt verzweifelt an überkommenen Konzepten festzuhalten, muss die Arbeitsmarktpolitik komplett neu aufgestellt werden.“ Langfristig sei eine aktivierende Familienpolitik erforderlich, die eine ausgeglichene Geburtenbilanz zum Ziel habe. Für den Übergang sei zur Schließung der Arbeitskräftelücke in Deutschland eine „Zwei-Standbeine-Strategie erfolgversprechend: Vermehrte Nutzung des eigenen Arbeitskräftepotentials auf der einen Seite, verstärkte Technisierung auf der anderen Seite.“
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, die Steuerlast für Erwerbstätige spürbar zu senken, die „unkontrollierte Massenmigration und dem daraus resultierenden Lohndumping ein Ende zu bereiten“ sowie ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht zu schaffen. Ferner verlangen die Abgeordneten, ältere Beschäftigte mit steuerlichen Anreizen für Arbeitnehmer und Unternehmen – freiwillig- länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Menschen müssten zudem für eine frühere Berufsausbildung und einen frühen Berufseintritt motiviert werden, sodass sich automatisch die Lebensarbeitszeit erhöht, was wiederum positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Finanzierung der Sozialversicherungen hätte, heißt es in dem Antrag. (hau/che/23.06.2023)
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ZP 8 Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung
Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, den Weg für eine Reform der Weiterbildungsförderung freigemacht, mit der in Zeiten des Fachkräftemangels, des demografischen Wandels und der Digitalisierung der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert werden soll. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6518, 20/6518, 20/7116, 20/7293 Nr. 1.10, 20/7409) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD votierten gegen das Gesetz, Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7411) fand keine Mehrheit. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Ursprungsgesetz vorgenommen (20/7409). Der Haushaltsausschusses legte gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vor (20/7410).
Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sichere Beschäftigung in der Transformation – Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen“ (20/6549) wurde mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/7409) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das sogenannte Weiterbildungsgesetz umfasst laut Entwurf drei Aspekte: 1) Reform der Weiterbildungsförderung, 2) Qualifizierungsgeld und 3) Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und „weniger Förderkombinationen“ soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfällt künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ vorliegt oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfindet.
Führe die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber und -nehmer künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden – in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes. Unternehmen würden im Umkehrschluss zwar kein Gehalt ausbezahlen, aber die Weiterbildungskosten tragen.
Da laut Gesetz in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sogenannte Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden. Laut Gesetzentwurf würde die Umsetzung des Entwurfs im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro verursachen. Bis zum Jahr 2026 sei mit einem Anstieg auf 190 Millionen Euro zu rechnen.
Änderung im Ausschuss
Durch einen im Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen Änderungsantrag der Ampelfraktionen gilt künftig unter anderem, dass Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sich nicht mehr an Lehrgangskosten beteiligen müssten. Bislang habe die Grenze bei zehn Arbeitskräften gelegen. Außerdem ist vorgesehen, dass Auszubildende im Zuge des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen sollen.
Stellungnahme des Bundesrats
Anpassungen beim Qualifizierungsgeld und der Ausbildungsgarantie forderte der Bundesrat in einer Stellungnahme (20/7116) zum Entwurf. Der Bundesrat kritisierte unter anderem, dass bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Mindestumfang von 120 Stunden vorgesehen ist, um das Qualifizierungsgeld erhalten zu können. Besonders Kleinstbetrieben sei die „Freistellung von Beschäftigten für einen solch langen Zeitraum […] kaum möglich“. Die Länderkammer forderte daher, die Stundenzahl auf 80 zu reduzieren. Auch sollte die Voraussetzung, dass ein Unternehmen oder Betrieb für die Förderung von Maßnahmen durch das Qualifizierungsgeld einen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorweisen muss, gestrichen werden. Diese Regelung könnte laut Bundesrat dazu führen, dass größtenteils Großunternehmen vom Qualifizierungsgeld profitieren.
Der Bundesrat begrüßte grundsätzlich die Vorgehensweise des Bundes bei der Ausbildungsgarantie. Allerdings müsse für die angestrebte Erweiterung der Einstiegsqualifizierung (EQ), um beispielsweise fehlende Sprachkenntnisse anzugehen, der Aufenthaltstitel auch während eines Wechsels in eine EQ gewährleistet sein. In ihrer Gegenäußerung macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrats bei Qualifizierungsgeld und der Ausbildungsgarantie ablehnt. Ein Mindestumfang von 120 Stunden sei zwingend notwendig, für eine „substantielle fachliche Kompetenzvermittlung, die über rein betriebliche Anpassungsqualifizierungen hinausgeht.“ Außerdem diene die Mindestdauer der Abgrenzung zur betrieblichen Weiterbildung, schrieb die Bundesregierung. Auch die Fördervoraussetzung eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung sollte bestehen bleiben. Das Qualifizierungsgeld solle Betrieben zu Gute kommen, „in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Verantwortung für den Weg durch den Strukturwandel übernehmen“.
Mit Blick auf die Ausbildungsgarantie machte die Bundesregierung deutlich, dass die Neuregelung bei der Einstiegsqualifizierung nicht dazu dienen solle, „Unterbrechungen von Berufsausbildungen zugunsten einer Einstiegsqualifizierung gezielt zuzulassen“. Im Aufenthaltsrecht existiere derzeit kein Aufenthaltstitel für die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen, daher laufe die Forderung des Bundesrates aufenthaltsrechtlich ins Leere.
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TOP 23 Antrag zur Bekämpfung der Rezession
Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die drohende Rezession stoppen und ökonomisches Wachstum für deutsche Unternehmen und Bürger generieren“ (20/6419) abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Stillstand überwinden – Nachhaltiges Wachstum stärken“ (20/6542). Zu beiden Vorlagen hatte der Wirtschaftsausschuss jeweils Beschlussempfehlungen (20/7393, 20/7401) vorgelegt. Bei der Abstimmung über die Unionsinitiative enthielt sich die AfD, ansonsten wurde diese, wie auch die AfD-Vorlage, mit allen übrigen Stimmen abgelehnt.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, bis Ende Juni 2023 ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Damit sollten kleine und mittelständische Unternehmen von Berichts- und Auditierungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz freistellt werden.
Indem Anreize für Unternehmen geschaffen werden, weiter in Deutschland zu produzieren, sollte der „bereits stattfindenden Deindustrialisierung“ hierzulande Einhalt geboten werden, verlangten die Abgeordneten. Gefordert wurde außerdem, die Abwanderung hochqualifizierter deutscher Ingenieure, Wissenschaftler und Facharbeiter ins Ausland zu stoppen, indem „Rahmenbedingungen für attraktive Arbeitsbedingungen und wertschöpfende Arbeitsplätze“ geschaffen werden.