Wie Ministerpräsident Söder Existenzen in der Gastronomie und im Einzelhandel schlachtet

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MÜNCHEN – Söder-Humor: Gaststätten Anfang November 2020 bei einer Inzidenz von 130 in Bayern schließen, aber bei einer Inzidenz von 42 in Oberbayern noch nicht öffnen wollen.

 

Alle Gaststätten in Deutschland sind geschlossen. Inhaber und Angestellte sind hierdurch von ihrer Lebensgrundlage abgeschnitten. Ein Aufholen der Verluste ist nicht denkbar, da in im Sommer geöffneten Gaststätten niemand zwei Portionen isst, um die im Winter unmöglich gemachten Besuche zu kompensieren. Statt Hilfen unbürokratisch über z.B. das Finanzamt abzuwickeln wird der Hilfe Suchende durch neue Bürokratie abgeschreckt.

Worum es geht 

Die Staatsregierung hat in der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020 verordnet:

Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch zur Schließung von Speisegaststätten festgestellt gehabt:

Zudem liegt in der Untersagung von Gastronomiebetrieben ein zwar zeitlich befristeter, aber dennoch schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 GG. Auch wenn das Verbot nach § 13 Abs. 2 der Verordnung nicht für die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen gilt, wird die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin im Wesentlichen untersagt. Dies wird insbesondere nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen sein müssen. Dafür sprechen angesichts der Gefahren, die ein ungehindertes Infektionsgeschehen für Leib und Leben der Menschen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems mit sich bringen kann, gute Gründe. Ob diese letztlich genügen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen standzuhalten, bedarf jedoch eingehender Prüfung.“ 

Mit diesem Argument verweigert das Bundeverfassungsgericht seither den Gaststätten einen Eil-Rechtsschutz und verweist sie auf das Jahre dauernden Hauptsacheverfahren und läßt die Gaststätten bis dahin ohne effektiven Rechtsschutz im Regen stehen.

 

Alle Argumente inzwischen durch die Realität überholt

Bei der Schließung der Gaststätten wurde den Betreibern durch das BVerfG der Rechtsschutz mit den Argumenten verweigert, daß

  • dieser Eingriff in ihre Grundrechte nach § 28 der 8. BayIfSMV doch zeitlich nur bis zum 30. November 2020 befristet sei
  • nicht dargelegt sei, dass dies für den Gastwirt untragbar sei
  • der Gastwirt letztlich nicht in seiner Existenz bedroht sei
  • die Schließung tatsächlich auf den 30. November 2020 begrenzt sei
  • dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfe von 75 % des Umsatzes des Vorjahres auch kurzfristig Taten folgen und Auszahlungen beiden Betroffenen eingehen
  • wohl im Raum stehe, daß bei Erreichen der Inzidenz, die zur Schließung geführt habe, doch auch wieder mit einer Öffnung zu rechnen ist

Dreieinhalb Monate später ist für jedermann erkennbar, daß keines dieser Argumente mehr zutrifft, die Gaststätten aber noch immer geschlossen sind. Dennoch sind die Gastättenbetreiber seit über dreieinhalb Monaten ihrer Existenzgrundlage beraubt, ohne daß sie von den Gerichten einen effektiven Rechtsschutz erhalten.

 

Gaststätten keine Infektionstreiber

Inzwischen ist auch klar, daß keine der bei der Schließung an die Wand gemalten angeblichen Gefahren jemals eintreten konnte.

Eine Analyse des RKI ergab beispielsweise, daß für die „erste Welle“ nur 55.141 (27%) von 202.225 übermittelten Fällen mindestens einem Ausbruchsgeschehen zugeordnet werden konnten. Wenn in diesem Zusammenhang argumentiert wird, daß das Infektionsgeschehen diffus sei, so ist dies also seit Anbeginn an immer so gewesen. Da dieses Faktum für alle potentiellen Infektionsquellen aber identisch gilt, kann auch nicht einseitig argumentiert werden, daß nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen. Vielmehr gilt dieses Argument identisch auch bei allen anderen potentiellen Infektionsquellen, wie z.B. dem ÖPNV ebenso und ist daher untauglich, um es einseitig auf Gaststätten anzuwenden.

Quelle: RKI

Dem Bulletin Nr. 38 des RKI aus dem Jahr 2020 kann man entnehmen, wie sich diese verteilen (Bild rechts). Der Anteil der Speisestätten am Infektionsgeschehen ist braun gekennzeichnet:

Aus der Grafik ist erkennbar, daß Speisestätten auch vor deren Schließung am Infektionsgeschehen praktisch nicht beteilig waren. Der selben Quelle ist aber auch entnehmbar, wie oft sie tatsächlich beteiligt waren

Die wenigen Ausbrüche, die sich in Gaststätten ereigneten, dürften daher größeren Feiern zuzurechnen sein, die durch eine entsprechende Begrenzung von Gästen reduzierbar sein sollten.

Quelle: RKI

Mit anderen Worten: In der „ersten Welle“ hatten von 55.141 Ausbrüchen gerade einmal 38 ihren Ursprung in einem Restaurant, oder Gaststätte, bzw. von 202.225 Einzelfällen hatten 273 Fälle ihren Ursprung in einem Restaurant, oder Gaststätte.

 

99% der Infektionen bilden gemäß RKI keine Gefahr für den Infizierten

Quelle: RKI

Inzwischen ist auch klar, welche Symptome ein Infizierter entwickelt. Dem Tagesbericht des RKI vom 16.2.2021 sind folgende Symptome entnehmbar:

Damit ist festhaltenswert, daß sogar das RKI feststellt, daß 99% der Infizierten Symptome verspüren, die jeder von einer Erkältung oder einer Grippeinfektion kennt. 40% verspüren einen Husten, 27% Fieber etc. Zum Glück nur 1% entwickeln eine Pneumonie.

 

Rohdaten der Sterbefälle belegen: Übersterblichkeit 2020 ist ca. 44% geringer als 2015

Dies bestätigen auch die für 2020 ermittelten Rohdaten der Sterbezahlen:

Vergleicht man die Anzahl der im gesamten Jahr 2020 982489 Verstorbenen mit der Anzahl der im gesamten Grippe-Jahr von 2015 Verstorbenen, die als die schwerste Grippewelle seit 30 Jahren angesehen wird, so ergibt sich, daß Covid-19 die Bevölkerung weniger belastet hat, als die Grippewelle 2015. 2015 sind zwar 925200 Personen in Deutschland verstorben und 2020 982489, hierbei muß man aber berücksichtigen, daß die Jahrgänge 1920-1930 geburtenschwach waren und darüber hinaus durch zwei Weltkriege dezimiert waren, einmal weil nach dem WKI viele potentielle Väter fehlten und diese schon deswegen zwischen 1920 und 1930 nicht geborene Generation auch noch die Hauptlast der Gefallenen des WKII zu tragen hatte. Daher ist die Steigerung der Sterblichkeit gegenüber dem Vorjahr viel aussagekräftiger. Für 2015 stellt das RKI fest:

Im Jahr 2015 verstarben in Deutschland insgesamt 925 200 Menschen, davon 449 512 Männer und 475 688 Frauen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist damit die Zahl der Todesfälle gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % gestiegen. Nahezu die Hälfte der verstorbenen Frauen und ein Viertel der verstorbenen Männer waren 85 Jahre und älter. 

Setzt man diese 6,5% Übersterblichkeit im Grippejahr 2015 mit den ca. 4,5% Übersterblichkeit im Covid-Jahr 2020 ins Verhältnis, dann war die Grippe 2015 um 44% tödlicher, als Covid-19 es im Jahr 2020 war.

Doch im Jahr 2015 kamen weder Kanzlerin Merkel, noch ihr damaliger Gesundheitsminister Gröhe auf die Idee den Bürgern eine Maske aufzuzwängen oder Gaststätten zu schließen.

Damit ist auch die bei der Schließung der Gaststätten durch das BVerfG als Argument angeführte Beachtung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG und die daraus abzuleitenden Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes nur für ca. 1% der Bevölkerung maßgeblich und eben nicht für 99% der Bevölkerung, wie es Politik und Medien suggerieren. Dieses eine Prozent der Bevölkerung dürfte kaum dadurch schützbar sein, indem man die anderen 99% der Bevölkerung schikaniert und am Leben ihres Lebens hindert, sondern eher durch maßgeschneiderte Schutzkonzepte für dieses eine Prozent.

 

Mutation B.1.1.7 irrelevant?

Als sich die Inzidenzien in Deutschland besserten, wurde die Mutation B.1.1.7 öffentlich und als Grund dafür herangezogen, in England Weihnachten abzusagen:

„Es gibt immer noch viel, das wir nicht wissen. Aber es gibt keine Beweise, dass die neue Variante mehr oder schwerere Krankheitsverläufe auslöst“, sagte Johnson. Auch eine höhere Sterblichkeit sei durch die Virus-Variante VUI2020/12/01 bisher nicht festgestellt worden. Der oberste wissenschaftliche Regierungsberater Patrick Vallance betonte, dass im Dezember 60 Prozent der Neuinfektionen in London die neue Variante betroffen hätten. „Sie breitet sich rasch aus und ist dabei, die dominierende Variante zu werden“, sagte er.“ 

Nach einer von der Presse aufgenommenen Schließung der Grenzen und Flughäfen nach Großbritannien wurden diese still und heimlich weder geöffnet und bis Ende Januar 2021 war wieder Flugverkehr möglich. So listeten die Einreisebeschränkungen des Bundes vom 26.1.2021 Großbritannien oder Irland noch nicht auf. Dies geschah erst mit den Einreisebeschränkungen vom 30.1.2021 auf Basis der Einordnung des RKI vom 29.1. Damit hatten die Regierungen in Bund und Ländern der Mutation B.1.1.7 knappe sechs Wochen Zeit gegeben, sich auch nach Deutschland zu verbreiten.

Es kann nicht sein, die Folgen dieses Defizits hauptsächlich den Gastwirten aufzuerlegen.

Darüber hinaus bilden Meldungen, wie:

„Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird sie nach neuen Daten des Robert-Koch-Instituts mittlerweile bei 22 Prozent aller positiven Corona-Tests festgestellt. Vor zwei Wochen war B.1.1.7 noch bei sechs Prozent aller Proben gefunden worden. Spahn warnte, die Mutante (gilt als wesentlich ansteckender) werde bald die dominierende Corona-Variante in Deutschland sein. Das European Molecular Biology Laboratory Heidelberg geht derzeit davon aus, dass B.1.1.7 30 bis 50 Prozent ansteckender ist. Die Sterberate scheint ebenfalls erhöht zu sein. 

den Kenntnisstand der Wissenschaft zu B.1.1.7. offenbar nur unzureichend, bzw. verzerrt ab. Tatsache ist nämlich offenbar auch, daß von knappen 2000 Infizierten mit B.1.1.7 zum Glück nur 16 Personen derart erkranken, daß sie einen Krankenhausaufenthalt benötigen und daß von knappen 2000 Infizierten mit allen anderen Mutationen immerhin 26 derart erkranken, daß sie einen Krankenhausaufenthalt benötigen. Diese Zahlen kann man den Unterlagen entnehmen, die Boris Johnson vorlagen, als er am 21.12.2020 pünktlich vor Weihachten 2020 die Alarmglocken schlug, dieses Faktum aber unerwähnt ließ.

Quelle: RKI

Alle andere Mutationen belasten demnach die Krankenhäuser um ca. 60% stärker, als B.1.1.7. Dies ist die bisher einzige Unterlage, die derartige Daten enthält und öffentlich zugänglich und damit durch die Wissenschaft und die Öffentlichkeit überprüfbar ist. Alle anderen bisher bekannten Äußerungen zum Thema „Sterblichkeit“ bei B.1.1.7 wurden durch ein von Boris Johnson beauftragtes „Experten-Team“, namens NERVTAG verkündet, das jedoch nicht bereit ist, seinen Meinungsbildungsprozess offen zu legen.

Auch die diesem Meinungsbildungsprozess zugrunde gelegten „Studien“ sind praktisch alle „Geheim-Studien“. Von den elf derartigen „Studien“, auf die sich NERVTAG bezieht sind neun unveröffentlicht und damit praktisch „geheim“. Eine bezieht sich auf das „Technical Briefing Nr. 2“ aus dem Dezember 2020, dem oben die 16 bzw. 26 oben zitierten Krankenhausfälle entnommen wurden und eine bezog sich auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit der frühen Varianten in der „ersten Welle“.

Es dürfte sich von selbst verstehen, daß unveröffentlichte und damit weder von Wissenschaft, noch von der Gesellschaft überprüfbare „Geheim-Analysen“ keine seriöse Grundlage dafür bilden können, Gastronomen die Existenzgrundlage zu entziehen. Keine dieser „Geheim-Studien“ ist daher qualifiziert einen Einfluß auf die Frage zu nehmen, ob Grundrechte on Gastwirten einzuschränken sind.

Der geringeren Hospitalisierungsquote steht bei B.1.1.7. eine schnellere Ausbreitung gegenüber, die aber inzwischen von angeblichen 50%-70% schnellerer Ausbreitung auf 30% gesenkt wurde.

Dem Briefing Nr. 5 der Gesundheitsbehörden Großbritanniens vom 14.1.2021 ist auf Seite 14 im vorletzten Absatz nämlich zu entnehmen, daß die Ausbreitungsgeschwindigkeit „secondary attack rate“ unter Infizierten mit der Mutation B.1.1.7 12,9% beträgt, während die Ausbreitungsgeschwindigkeit „secondary attack rate“ aller anderen Mutationen bei 9,7% liegt. Die Bildzeitung zitiert am 20.1. Prof Drosten, der ebenfalls von einer 35%ig schnelleren Ausbreitung ausgeht:

„Pro Tag ist die Übertragung sechs Prozent höher als beim Wildtyp“, so der Experte. Umgerechnet komme man insgesamt so auf eine höhere Übertragbarkeit von 35 statt wie bisher angenommen bis 70 Prozent.“ 

Der WHO kann man im Wochenbericht vom 12.1. wiederum eine 10-15% schnellere Ausbreitung entnehmen:

„Analyses using contact tracing data showed higher transmissibility (secondary attack rates) where the index case has the variant strain, from around 11% to 15% of named contacts.“ 

Das bedeutet, daß sich B.1.1.7 wohl maximal etwa 30% schneller ausbreitet, wobei ein Infizierter mit einer 60% geringeren Wahrscheinlichkeit einen Verlauf haben wird, der in einem Krankenhaus behandelt werden muß.

Vergleicht man die Zahl der Neuinfektionen in den drei Ländern England, Irland, Belgien wo B.1.1.7 als erstes entdeckt wurde, so erkennt man außerdem, daß dies auch die Länder sind, in denen am 9.1.2021 das Hoch an Infektionen erreicht wurde. Der wirkliche Grund für diese Anstiege waren aber in Irland z.B. Ausschweifungen der jungen Bevölkerung durch ein Aufheben der Restriktionen um die Weihnachtszeit, wie man der ersten Wochenanalyse des Jahres 2021 entnehmen kann. Figur 5a und 5b zeigen, daß die 19-25-Jährigen die Infektionstreiber sind. Dies bestätigt auch der Notfallchef der WHO Mike Ryan am 11.1. gegenüber der Irish-Times

Mein eigenes Land in Irland. . . hat einen der akutesten Anstieg der Krankheitsinzidenz eines Landes der Welt erlitten… und zwar nicht aufgrund der Variante, möchte ich hinzufügen, sondern aufgrund der zunehmenden sozialen Vermischung und Verringerung der physischen Distanzierung. Neue Variantenstämme… waren nicht der Treiber der neuen Entwicklung.“ 

Dies belegen auch die Grafiken der Neuinfektionen aus dieser Zeit (Quelle: our world in data). Am 21.12. konnte man den Eindruck einer unkontrollierbaren Mutation erwecken (s.o).

Bereits am 9.1. war in praktisch allen Ländern der Spitzenwert erreicht, außer in Belgien, das B.1.1.7 ebenfalls früh entdeckte, das aber keinerlei Spuren in der Zahl der Neuinfektionen hinterließ.

Am 22.1.2021, einem Monat nach Bekanntgabe der Mutation war dieses Hoch bereits praktisch überall abgeklungen. Dessen ungeachtet wird aber weiterhin so getan, als ob der Anstieg durch B.1.1.7 und dessen höhere Ausbreitungsgeschwindigkeit verursacht gewesen wäre.

Weder in Belgien, noch in Irland oder Großbrinannien ist erkennbar, daß B.1.1.7 einen derartigen Einfluß auf die Infiziertenzahlen hat, daß B.1.1.7 nicht mit den selben Maßnahmen kontrollierbar wäre, wie alle andere Mutationen bisher auch konrollierbar waren.

 

Politische Entscheidung

Am 2.11. wurden die Gaststätten in Deutschland bei einer bundesweiten Inzidenz von 120 und bayernweiten Inzidenz von 130 geschlossen. Am 17.2. verkündet Ministerpräsident Söder, daß bei einer bundesweiten Inzidenz von 57 und bayernweiten Inzidenz von ebenfalls 57 und in Oberbayern von 42 die Gaststätten noch nicht öffnen können würden, obwohl dies z.B. am 21.10.bei einer bundesweiten Inzidenz noch möglich war.

Dies lässt erkennen, daß es sich letztendlich um eine rein politische Entscheidung des Verordnungsgebers handelt, bestimmte Lebensbereiche durch eine politische Wertung stark einzuschränken und damit Betriebe dieser Branchen auch in die Insolvenz zu treiben.

Bei der Schließung der Gaststätten wurde angeführt daß im Rahmen eines Gesamtkonzepts insbesondere Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie eine große Zahl von Betrieben und Unternehmen geöffnet bleiben sollen.

Mit der dann doch erfolgenden Schließung der Schulen waren es die Regierungen aus Bund und Ländern, die Teile dieses „Gesamtkonzepts“ von sich aus außer Kraft setzten, wodurch auch die seinerzeit behauptete Gefahr nicht mehr besteht, das Infektionsgeschehen bei Öffnung der Gaststätten nicht mehr eindämmen zu können.

Auch dieses Argument ist inzwischen durch die Realität überholt, denn an den obigen Fakten ändert sich auch dann nichts, wenn argumentiert wird, daß die Frage wer belastet wird und wer nicht belastet wird, auf einem Gesamtkonzept beruht. Gaststätten tragen eben nicht zur Ausbreitung bei