
MÜNCHEN – Bei der Bedrohung durch das selbe COVID-19-Virus sagt Bayern alle Almabtriebe ab, während in Südtirol und im Montafon Almabtriebe unter freudiger und großer Anteilnahme der Bevölkerung stattfinden.
Markus Söders Welt
Wie nahe ihn die die Kritik an seinem Weg das COVID-19-Virus zu bekämpfen tatsächlich geht, dürfte man daran ablesen können, wie hoch der bayerische Ministerpräsident dieses Thema aufhängt. So nutzte der Ministerpräsident den ersten großen Online-Parteitag der CSU am Samstag, den 26.9., um seine Entscheidungen in einer Grundsatzrede zu rechtfertigen, mit denen er angeblich die vom COVID-19-Virus ausgehenden Gefahren bekämpfen möchte. Doch das genügte ihm, noch nicht. er bemühte auch noch das Cristentum, um seiner Position nachdruck zu verleihen, ganz so, also ob Personen, die selbst entscheiden möchten, ob sie Masken tragen wollen, keine Christen sein könnten:
meinte Söder dann auf dem Parteitag der CSU. Vielleicht auch um sich gegen Kritik zu immunisieren, wählt er eine Strategie der Verwirrung so,
Warum man beim immer selben COVID-19.Virus dauernd „die Strategie“ anpassen müsse, verrät er hingegen nicht. Das ist halt so, Punkt! Söder weiter:
Eine durchaus interessante These, wenn man am 21.März 2020, allen anderen Ländern vorauseilend die Bürger zuhause einsperrt und die Wirtschaft abwürgt, obwohl der „r“-Wert in genau diesen Tagen bereits anzeigte, daß sich das Virus gar nicht mehr ausbreitet.
Ein Satz von Markus Söder läßt jedenfalls aufhorchen. Ein zweiter Lockdown müsse seiner Ansicht nach auf jeden Fall verhindert werden.
„Wir brauchen ein Regelwerk für alle, das muss verbindlich, verständlich und verhältnismäßig sein“,
meinte Söder. Das ist natürlich völliger Unfug. Es gint ein solches Regelwerk nämlich schon: Das Katastrophenschutzgesetez. Pandmien gab es schon immer. Bekämpft wurden sie bisher durch einen dezentralen Ansatz, wie er im Katastrophenschutzgesetz niedergelegt ist. dem gemäß bekommt mit Hilfe der Ausrufung des Katastrophenszustands jeder Landrat alle Ressourcen, um die Katastrophe erfolgreich zu bekämpfen, denn eine Pandemie kann in BGL ganz andere Folgen haben, als in Flensburg. Die Bekämpfung einer Pandemie zu zentralisieren ist natürlich völliger Unfug und es stellt sich damit die Frage, was wirklich erreicht werden soll.
Beispielhaft, wie der bayerische Ministerpräsident tatsächlich angeblich für „den Erhalt von Arbeitsplätzen“ kämpft, erkennt man beispielhaft am Umgang der Behörden mit dem Touristenmagnet Almabtrieb aus den bayerischen Bergen:
Almwirtschaft knappe 2000 Jahre Tradition in Bayern
Die Almwirtschaft dürfte in Bayern knappe 2000 Jahre alt sein:
„In den Tegernseer Bergen wurden Felsritzungen gefunden, die der Römerzeit (15 v. Chr. bis 500 n. Chr.) zugeordnet werden können. Sensationell deswegen, weil diese römerzeitlichen Ritzungen und Felszeichnungen das erste Mal überhaupt in den nördlichen Kalkalpen nachgewiesen werden konnten und auf eine almwirtschaftliche Tätigkeit vor 1800 bis 1900 Jahren schließen lassen.„
schreibt der Almexperte Helmut Silbernagl in seinem Buch “Almsommer”. Einen Aufschwung dürfte – Experten zufolge – diese Wirtschaftsrat dann in der Völkerwanderungszeit erfahren haben, da die abgelegenen Almen Sicherheit boten. So traditionsreich ist die Almwirtschaft in Bayern.
Der Almabtrieb

Um die 30.000 Jungrinder und Kühe verbrachten nach Angaben der Vereinigung Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu alleine diesen Sommer auf einer von fast 700 Alpen in den Allgäuer Bergen. Auch in Oberbayern lassen Bauern glücklicherweise noch ihre Tiere im Sommer auf die Almen.
Am Ende der Almsaison dann mit einem Kranzrind von der Alm zurück ins Tal zu kommen und dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass keines der dem Hirten anvertrauten Tiere der Bauern verstorben ist, ist seit ewigen Zeiten der Stolz der bayerischen Hirten. Entsprechend groß ist die Freude aller Beteiligten, was dann traditionell auch eine perfekte Voraussetzung für Feierlichkeiten im Tal ist. Durch die Übergabe der Tiere an die Bauern kommen seit jeher auch eine Vielzahl an Menschen an einem Ort zusammen, was dann auch noch eine perfekte Grundlage für (Bauern-)Märkte darstellt. All dies zieht inzwischen eine Vielzahl von Besuchern in die betreffenden Orte und Gastronomie, Hotellerie und Marktstandbetreiber profitieren von dem Geld, das die Touristen mitbringen. Eine Absage bedeutet demzufolge massive wirtschaftliche Einbußen.
Da aufgrund der Massentierhaltung Milch und industriell hergestellter Käse zu Preisen angeboten wird, mit welchen kein traditionell hergestelltes Milchprodukt konkurrieren kann, bilden solche Bauernmärkte und Almabtriebe inzwischen eine wichtige Einkommensquelle für die unter massivem Druck stehenden bäuerlichen Familienbetriebe.
Aber nicht nur für die Hotellerie und Gastronomie sondern auch die Vereine in der Region ist eine Absage belastend. Viele Vereine haben einen Teil ihres Geldes aus dem Almabtrieb herausgeholt. All das geht nun verloren
.
Bayerische Behörden untersagen Veranstaltungen im Umfeld der Almabtriebe
Die Ausbreitung des COVID-19-Virus, aus einem unter Kontrolle des chinesischen Militär stehenden Labor in Wuhan stammenden und dort vermutlich künstlich hergestellten Virus, in die gesamte Welt erreichte jedoch auch diese Orte der Almabtriebe und die regierenden Politiker behaupten, daß wegen des Virus und nicht etwa wegen ihrer (ggf. falschen) Einschätzungen / Güterabwägungen Festlichkeiten um den Almabtrieb nicht gestattet werden könnten. Während „normale“ Wochenmärkte und Weihnachtsmärkte betrieben werden dürfen, erhalten Märkte während des Almabtriebs in Oberbayern offenbar keine Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Nicht einmal starke Wellen an Influenza-Viren haben bisher derartige Absagen bewirkt.
Südtirols Behörden erlauben Veranstaltungen im Umfeld der Almabtriebe
In Südtirol, wo das selbe Virus „wütet“, kommen Politiker zu einem ganz anderen Schluss: Dort stellen Almabtriebe 2020 mitsamt der zugehörigen Festlichkeiten jedenfalls kein Problem dar. Touristen die durch diese Entscheidung von Bayerns Politikern in Bayern nicht willkommen waren, fanden, was sie suchten dann in Südtirol:
So fand am Montag den 24. August 2020 der Almabtrieb mit Almfest in Ritten, Südtirol statt
„Das Fest bietet neben musikalischen Darbietungen auch jede Menge traditionelle Vorführungen, wie z.B. “Goaßlschnölln”.“
Auch im Montafon / Vorarlberg sieht der Landeshauptmann keine Gründe für ein generelles Verbot, wie in Gaschurn, St. Gallenkirch am Samstag, 12. September. Dort standen traditionelle Alpabtriebe auf dem Programm.
Oder der Almabtrieb im Silbertal im Montafon, Vorarlberg
Oder in Bartolomaeberg:
Bayerns Bürokraten haben den Almabtrieb 2020 abgesagt
Doch dieses Jahr ist alles anders. Während früher die Hirten stolz ihre Rinder zeigten, müssen sie sich 2020 fast wie Diebe ins Dorf schleichen. Die zuständigen Behörden haben nämlich entscheiden, daß all diese Traditionen bis auf das absolut notwendige Minimum, also bis auf das das Herunterbringen der Tiere und die Übergabe der Tiere – Stand 26.9. – untersagt sind.
Dies betrifft bisher:
- 11. September 2020: Viehscheid in Bad Hindelang (+ ABGESAGT +)
- 11. September 2020: Viehscheid in Oberstdorf, Ortsteil Schöllang (+ABGESAGT+)
- 11. September 2020: Viehscheid in Balderschwang (+ ABGESAGT +)
- 11. September 2020: Viehscheid in Oberstaufen (+ ABGESAGT +)
- 12. September 2020: Viehscheid im Luftkurort Pfronten (+ ABGESAGT +)
- 12. September 2020: Viehscheid in Oberstdorf (+ ABGESAGT +)
- 12. September 2020: Viehscheid in Seeg im Allgäu (+ ABGESAGT +)
- 12. September 2020: Alpabtrieb mit Allgäuer Heimatabend in Maierhöfen im Allgäu (+ABGESAGT+)
- 12. September 2020: Viehscheid in Schwangau im Allgäu (+ ABGESAGT +)
- 15. September 2020: Viehscheid mit Krämermarkt in Kranzegg (Rettenberg), Allgäu (+ABGESAGT+)
- 16. September 2020: Viehscheid in Nesselwang, Allgäu (+ ABGESAGT +)
- 17. September 2020: Viehscheid in Blaichach-Gunzesried (Ofterschwang), Allgäu (+ABGESAGT+)
- 18. September 2020: Viehscheid in Wertach mit Krämermarkt (+ ABGESAGT +)
- 18. September 2020: Viehscheid in Thalkirchdorf (Oberstaufen) (+ ABGESAGT +)
- 19. September 2020: Viehscheid in Pfronten-Röfleuten im Allgäu (+ABGESAGT+)
- 19. September 2020: Viehscheid in Obermaiselstein, Allgäu (+ABGESAGT+)
- 19. September 2020: Viehscheid in Immenstadt im Allgäu (+ ABGESAGT +)
- 19. September 2020: Viehscheid in Eisenberg (Ortsteil Zell), Allgäu (+ABGESAGT+)
- 19. September 2020: Viehscheid in Haslach am Grüntensee (+ ABGESAGT +)
- 21. September 2020: Viehscheid in Bolsterlang (+ABGESAGT+)
- 21. September 2020: Viehscheid in Buching (Gemeinde Halblech) (+ABGESAGT+)
- 26. September 2020: Viehscheid in Haldenwang im Allgäu (+ ABGESAGT +)
- 03. Oktober 2020: Viehscheid in Memhölz (Hupprechts) (+ ABGESAGT +)
- September 2020: Viehscheid in Hindelang-Unterjoch (+ ABGESAGT +)
Damit haben die zuständigen Behörden die Familien von einer wichtigen Einkommensquelle abgeschnitten.
Der für Tourismus im Landtag zuständige Franz Bergmüller (AfD) richtet daher folgende Anfrage an die Staatsregierung. die Antwort wird in ca. 2 1/2 Monaten dann hier veröffentlicht werden:
Franz Bergmüller fragt die Staatsregierung:
1. Zuständigkeit in den Landkreisen BGL; TS; RO-Land; MB; TÖL; GAP; Ostallgäu; OA;
1.1. Welche staatlichen / kommunalen Stellen sind für die Genehmigung jeder einzelnen für einen Abtrieb der Tiere notwendigen Handlung zuständig (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln, wie z.B. Absperren von Straßen, Sicherheit auf den Ankunfts-Übergabeplätzen etc. und im Falle der Zuständigkeit des Landratsamts bitte ausdifferenzieren, ob im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich)?
1,2. Welche staatlichen / kommunalen Stellen sind für die Festlichkeiten im Umfeld des in 1.1. abgefragten Abtriebs zuständig (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln, wie z.B. Absperren von Plätzen, Sicherheit in den Zelten etc. und im Falle des Landratsamts bitte ausdifferenzieren, ob im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich)?
1,3. Welche staatlichen / kommunalen Stellen sind für die Märkte im Umfeld des in 1.1. abgefragten Abtriebs oder der in 1.2. abgefragten Festlichkeiten zuständig (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln, wie z.B. Absperren von Plätzen, Sicherheit der Verkaufsstände etc. und im Falle des Landratsamt bitte ausdifferenzieren, ob im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich)?
2. Frühere Absagen
2.1. Bei welcher früheren Virusinfektion hat jede der in 1 abgefragten Behörden/Gesundheitsbehörden in den letzten 50 Jahren bereits einmal die in 1 abgefragten Veranstaltungen abgesagt gehabt?
2.2. Aus welchen anderen und nicht in 2.1. abgefragten Gründen, hat jede der in 1 abgefragten Behörden/Gesundheitsbehörden in den letzten 50 Jahren bereits einmal die in 1 abgefragten Veranstaltungen abgesagt gehabt?
3. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis BGL
3.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis BGL eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?
3.2. Welche Tatsachen hat die in 3.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?
3.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?
4. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis TS
4.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis TS eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?
4.2. Welche Tatsachen hat die in 4.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?
4.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?
5. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis RO-Land
5.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?
5.2. Welche Tatsachen hat die in 5.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?
5.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?
6. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis MB
6.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?
6.2. Welche Tatsachen hat die in 6.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?
6.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?
7. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis TÖL
7.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?
7.2. Welche Tatsachen hat die in 7.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?
7.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?
8. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis GAP
8.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?
8.2. Welche Tatsachen hat die in 8.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?
8.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?