Warum ermöglicht es der Corona-Streber Markus Söder die Festlichkeiten zum Almabtriebe zu untersagen?

Almabtrieb Mittenwald 2019 Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Dp481Hy1oPU

MÜNCHEN – Bei der Bedrohung durch das selbe COVID-19-Virus sagt Bayern alle Almabtriebe ab, während in Südtirol und im Montafon Almabtriebe unter freudiger und großer Anteilnahme der Bevölkerung stattfinden.

 

Markus Söders Welt

Wie nahe ihn die die Kritik an seinem Weg das COVID-19-Virus zu bekämpfen tatsächlich geht, dürfte man daran ablesen können, wie hoch der bayerische Ministerpräsident dieses Thema aufhängt. So nutzte der Ministerpräsident den ersten großen Online-Parteitag der CSU am Samstag, den 26.9., um seine Entscheidungen in einer Grundsatzrede zu rechtfertigen, mit denen er angeblich die vom COVID-19-Virus ausgehenden Gefahren bekämpfen möchte. Doch das genügte ihm, noch nicht. er bemühte auch noch das Cristentum, um seiner Position nachdruck zu verleihen, ganz so, also ob Personen, die selbst entscheiden möchten, ob sie Masken tragen wollen, keine Christen sein könnten:

„Für mich als Christ ist es ethisch nicht vertretbar, für das Freizeitverhalten vieler das Leben weniger zu Opfern“

meinte Söder dann auf dem Parteitag der CSU. Vielleicht auch um sich gegen Kritik zu immunisieren, wählt er eine Strategie der Verwirrung so,

„…sei es wichtig, die Strategie fortlaufend anzupassen.“

Warum man beim immer selben COVID-19.Virus dauernd „die Strategie“ anpassen müsse, verrät er hingegen nicht. Das ist halt so, Punkt! Söder weiter:

Für ihn habe der Erhalt von Arbeitsplätzen und der Vollbetrieb in Schulen und Kindertagesstätten oberste Priorität.

Eine durchaus interessante These, wenn man am 21.März 2020, allen anderen Ländern vorauseilend die Bürger zuhause einsperrt und die Wirtschaft abwürgt, obwohl der „r“-Wert in genau diesen Tagen bereits anzeigte, daß sich das Virus gar nicht mehr ausbreitet.

Ein Satz von Markus Söder läßt jedenfalls aufhorchen. Ein zweiter Lockdown müsse seiner Ansicht nach auf jeden Fall verhindert werden.

„Wir brauchen ein Regelwerk für alle, das muss verbindlich, verständlich und verhältnismäßig sein“,

meinte Söder. Das ist natürlich völliger Unfug. Es gint ein solches Regelwerk nämlich schon: Das Katastrophenschutzgesetez. Pandmien gab es schon immer. Bekämpft wurden sie bisher durch einen dezentralen Ansatz, wie er im Katastrophenschutzgesetz niedergelegt ist. dem gemäß bekommt mit Hilfe der Ausrufung des Katastrophenszustands jeder Landrat alle Ressourcen, um die Katastrophe erfolgreich zu bekämpfen, denn eine Pandemie kann in BGL ganz andere Folgen haben, als in Flensburg. Die Bekämpfung einer Pandemie zu zentralisieren ist natürlich völliger Unfug und es stellt sich damit die Frage, was wirklich erreicht werden soll.

Beispielhaft, wie der bayerische Ministerpräsident tatsächlich angeblich für „den Erhalt von Arbeitsplätzen“ kämpft, erkennt man beispielhaft am Umgang der Behörden mit dem Touristenmagnet Almabtrieb aus den bayerischen Bergen:

 

Almwirtschaft knappe 2000 Jahre Tradition in Bayern

Die Almwirtschaft dürfte in Bayern knappe 2000 Jahre alt sein:

In den Tegernseer Bergen wurden Felsritzungen gefunden, die der Römerzeit (15 v. Chr. bis 500 n. Chr.) zugeordnet werden können. Sensationell deswegen, weil diese römerzeitlichen Ritzungen und Felszeichnungen das erste Mal überhaupt in den nördlichen Kalkalpen nachgewiesen werden konnten und auf eine almwirtschaftliche Tätigkeit vor 1800 bis 1900 Jahren schließen lassen.

schreibt der Almexperte Helmut Silbernagl in seinem Buch “Almsommer”. Einen Aufschwung dürfte – Experten zufolge – diese Wirtschaftsrat dann in der Völkerwanderungszeit erfahren haben, da die abgelegenen Almen Sicherheit boten. So traditionsreich ist die Almwirtschaft in Bayern.

 

Der Almabtrieb

Stände am Almabtriebsfest Mittenwald 2019 Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Dp481Hy1oPU

Um die 30.000 Jungrinder und Kühe verbrachten nach Angaben der Vereinigung Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu alleine diesen Sommer auf einer von fast 700 Alpen in den Allgäuer Bergen. Auch in Oberbayern lassen Bauern glücklicherweise noch ihre Tiere im Sommer auf die Almen.

Am Ende der Almsaison dann mit einem Kranzrind von der Alm zurück ins Tal zu kommen und dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass keines der dem Hirten anvertrauten Tiere der Bauern verstorben ist, ist seit ewigen Zeiten der Stolz der bayerischen Hirten. Entsprechend groß ist die Freude aller Beteiligten, was dann traditionell auch eine perfekte Voraussetzung für Feierlichkeiten im Tal ist. Durch die Übergabe der Tiere an die Bauern kommen seit jeher auch eine Vielzahl an Menschen an einem Ort zusammen, was dann auch noch eine perfekte Grundlage für (Bauern-)Märkte darstellt. All dies zieht inzwischen eine Vielzahl von Besuchern in die betreffenden Orte und Gastronomie, Hotellerie und Marktstandbetreiber profitieren von dem Geld, das die Touristen mitbringen. Eine Absage bedeutet demzufolge massive wirtschaftliche Einbußen.

 

Da aufgrund der Massentierhaltung Milch und industriell hergestellter Käse zu Preisen angeboten wird, mit welchen kein traditionell hergestelltes Milchprodukt konkurrieren kann, bilden solche Bauernmärkte und Almabtriebe inzwischen eine wichtige Einkommensquelle für die unter massivem Druck stehenden bäuerlichen Familienbetriebe.

Aber nicht nur für die Hotellerie und Gastronomie sondern auch die Vereine in der Region ist eine Absage belastend. Viele Vereine haben einen Teil ihres Geldes aus dem Almabtrieb herausgeholt. All das geht nun verloren

.

Bayerische Behörden untersagen Veranstaltungen im Umfeld der Almabtriebe

Die Ausbreitung des COVID-19-Virus, aus einem unter Kontrolle des chinesischen Militär stehenden Labor in Wuhan stammenden und dort vermutlich künstlich hergestellten Virus, in die gesamte Welt erreichte jedoch auch diese Orte der Almabtriebe und die regierenden Politiker behaupten, daß wegen des Virus und nicht etwa wegen ihrer (ggf. falschen) Einschätzungen / Güterabwägungen Festlichkeiten um den Almabtrieb nicht gestattet werden könnten. Während „normale“ Wochenmärkte und Weihnachtsmärkte betrieben werden dürfen, erhalten Märkte während des Almabtriebs in Oberbayern offenbar keine Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Nicht einmal starke Wellen an Influenza-Viren haben bisher derartige Absagen bewirkt.

Die außergewöhnlich starke Grippewelle 2017/18 hat nach Schätzungen rund 25.100 Menschen in Deutschland das Leben gekostet. Das sei die höchste Zahl an To­des­fällen in den vergangenen 30 Jahren, wie der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, heute mit Blick auf eine eigene aktuelle Auswertungen erklärte. Es gebe auch saisonale Wellen mit wenigen Hundert Todesfällen… Ein Vergleichswert für die laut RKI „moderate“ Welle 2018/19 liegt noch nicht vor. Die Ex­perten gehen von 3,8 Millionen Arztbesuchen wegen Grippe in der vergangenen Saison aus. Das ist weniger als halb so viel wie 2017/18. Insgesamt registrierte das Institut von Oktober bis Mitte Mai 182.000 labordiagnostisch bestätigte Grippefälle.“ 

 

Südtirols Behörden erlauben Veranstaltungen im Umfeld der Almabtriebe

In Südtirol, wo das selbe Virus „wütet“, kommen Politiker zu einem ganz anderen Schluss: Dort stellen Almabtriebe 2020 mitsamt der zugehörigen Festlichkeiten jedenfalls kein Problem dar. Touristen die durch diese Entscheidung von Bayerns Politikern in Bayern nicht willkommen waren, fanden, was sie suchten dann in Südtirol:

 

So fand am Montag den 24. August 2020 der Almabtrieb mit Almfest in Ritten, Südtirol statt

Das Fest bietet neben musikalischen Darbietungen auch jede Menge traditionelle Vorführungen, wie z.B. “Goaßlschnölln”.

Auch im Montafon / Vorarlberg sieht der Landeshauptmann keine Gründe für ein generelles Verbot, wie in Gaschurn, St. Gallenkirch am Samstag, 12. September. Dort standen traditionelle Alpabtriebe auf dem Programm.

Während das Vieh, Hirten und Senner von der Alpe Verbella um ca. 11 Uhr in Partenen ankommen werden (Treffpunkt hinter dem Vallüla Saal), sind es in St. Gallenkirch ca. 150 Tiere und das Team der Alpe Valzifenz, die im Laufe des Vormittags von Gargellen nach St. Gallenkirch mit Zielpunkt Montafonerhüsle ziehen.“ 

Oder der Almabtrieb im Silbertal im Montafon, Vorarlberg

Dieser traditionelle Montafoner Almabtrieb wird Jung und Alt begeistern und verzaubern. Neben sagenhaften Ausblicken auf die umliegenden Berge des Silbertals gibt es kulinarische Köstlichkeiten und regionale Spezialitäten.

Oder in Bartolomaeberg:

Am Samstag den 29. August 2020 findet der Alpabtrieb in Bartholomäberg im Montafon, Vorarlberg mit Bauernmarkt statt.“ 

 

Bayerns Bürokraten haben den Almabtrieb 2020 abgesagt

Doch dieses Jahr ist alles anders. Während früher die Hirten stolz ihre Rinder zeigten, müssen sie sich 2020 fast wie Diebe ins Dorf schleichen. Die zuständigen Behörden haben nämlich entscheiden, daß all diese Traditionen bis auf das absolut notwendige Minimum, also bis auf das das Herunterbringen der Tiere und die Übergabe der Tiere – Stand 26.9. – untersagt sind.

Dies betrifft bisher:

Damit haben die zuständigen Behörden die Familien von einer wichtigen Einkommensquelle abgeschnitten.

Der für Tourismus im Landtag zuständige Franz Bergmüller (AfD) richtet daher folgende Anfrage an die Staatsregierung. die Antwort wird in ca. 2 1/2 Monaten dann hier veröffentlicht werden:

 

Franz Bergmüller fragt die Staatsregierung:

1. Zuständigkeit in den Landkreisen BGL; TS; RO-Land; MB; TÖL; GAP; Ostallgäu; OA;

1.1. Welche staatlichen / kommunalen Stellen sind für die Genehmigung jeder einzelnen für einen Abtrieb der Tiere notwendigen Handlung zuständig (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln, wie z.B. Absperren von Straßen, Sicherheit auf den Ankunfts-Übergabeplätzen etc. und im Falle der Zuständigkeit des Landratsamts bitte ausdifferenzieren, ob im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich)?

1,2. Welche staatlichen / kommunalen Stellen sind für die Festlichkeiten im Umfeld des in 1.1. abgefragten Abtriebs zuständig (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln, wie z.B. Absperren von Plätzen, Sicherheit in den Zelten etc. und im Falle des Landratsamts bitte ausdifferenzieren, ob im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich)?

1,3. Welche staatlichen / kommunalen Stellen sind für die Märkte im Umfeld des in 1.1. abgefragten Abtriebs oder der in 1.2. abgefragten Festlichkeiten zuständig (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln, wie z.B. Absperren von Plätzen, Sicherheit der Verkaufsstände etc. und im Falle des Landratsamt bitte ausdifferenzieren, ob im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich)?

 

2. Frühere Absagen

2.1. Bei welcher früheren Virusinfektion hat jede der in 1 abgefragten Behörden/Gesundheitsbehörden in den letzten 50 Jahren bereits einmal die in 1 abgefragten Veranstaltungen abgesagt gehabt?

2.2. Aus welchen anderen und nicht in 2.1. abgefragten Gründen, hat jede der in 1 abgefragten Behörden/Gesundheitsbehörden in den letzten 50 Jahren bereits einmal die in 1 abgefragten Veranstaltungen abgesagt gehabt?

 

3. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis BGL

3.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis BGL eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?

3.2. Welche Tatsachen hat die in 3.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?

3.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?

 

4. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis TS

4.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis TS eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?

4.2. Welche Tatsachen hat die in 4.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?

4.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?

 

5. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis RO-Land

5.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?

5.2. Welche Tatsachen hat die in 5.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?

5.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?

 

6. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis MB

6.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?

6.2. Welche Tatsachen hat die in 6.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?

6.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?

 

7.  Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis TÖL

7.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?

7.2. Welche Tatsachen hat die in 7.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?

7.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?

 

8. Untersagte Veranstaltungen um Almabtriebe im Landkreis GAP

8.1. Welche Tatsache macht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde im Landkreis RO-Land eine Infektion mit COVID-19 gefährlicher, als eine Infektion mit einem der Influenza-Viren der letzten 50 Jahre (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben)?

8.2. Welche Tatsachen hat die in 8.1. abgefragten Gesundheitsbehörde der Entscheidung zugrunde gelegt oder zu dieser Entscheidung beigetragen, die es als verhältnismäßig erscheinen lassen, in 1 abgefragten Veranstaltungen abzusagen (Bitte Quelle für jede dieser Tatsachen angeben, sowie alle Prüfpunkte für eine ordnungsgemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung aufschlüsseln, darunter mindestens z.B. I. Legitimer Zweck und legitimes Mittel; II. Geeignetheit; III. Erforderlichkeit; IV. Angemessenheit und in letztem Punkt die Unterpunkte 1. Abstrakte Wertigkeit 2. Konkrete Bewertung und die 3. Abwägung der widerstreitenden Belange angeben, um so mit Hilfe der vorgenommenen Absage die Ausbreitung des COVID-19-Virus tatsächlich begrenzen zu können)?

8.3. Welche Initiativen sind bekannt, um den durch die Absage entstandene Schaden zu entschädigen (Bitte hierbei den durch die Absage im Landkreis geschätzt entstandenen Schaden in Euro angeben; sowie die lokalen bzw. überregionalen Programme, diesen zu entschädigen)?