Nicolaus Fest (AfD): „Der Verfassungsschutz ist Teil des Rechtsextremismus“

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=BNPeT4G511s&feature=emb_title

BERLIN – Die Gerichte haben es dem Verfassungsschutz verboten, die AfD öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte ein entsprechendes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts.

Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden werden in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes wie folgt definiert:

Aufgabe des Verfassungsschuttz 

Hieraus ergibt sich, daß der Verfassungsschutz in Abgrenzung zur Polizei immer verdachtsunabhängig tätig wird. Letztendlich handelt es sich um ein dreistufiges System:
  1. Hiervon ausgehend gehören alle Individuen und alle Organisationen in diesem Land schon aufgrund des Verfassungsschutzgesetzes zu „Prüffällen“.
  2. Ergibt ein „Prüffall“ Indizien, so wird er zum „Verdachtsfall“ hochgestuft.
  3. Bestätigt sich ein „Verdachtsfall“, so kann er zum „Beobachtungsobjekt“ hochgestuft werden.
Zentrale Farge ist hierbei, ab welcher Stufe der Verfassungsschutz mit diesem System an die Öffentlichkeit geht. Hierbei war es bisher Konsens in der gelebten Praxis, daß lediglich „Beobachtungsobjekte“ öffentlich kommuniziert werden.
Hiervon ist der Verfassungsschutz bei der AfD erstmalig in seiner Geschichte abgewichen, mit der Folge daß der mit der Veröffentlichung verbundene Stigmatisierungeffekt gegen die AfD als politische Waffe eingesetzt wird.

 

Die LINKE: AfD nicht vom VS beobachten

Sogar die Linken sind gegen eine Beobachtung der AfD, wenn auch aus merkwürdigen Gründen

 

Roland Hartwig prüft die angeblichen Verdachtsfälle in der AfD intern

Der Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig leitete seit einem Jahr die Arbeitsgruppe #Verfassungsschutz innerhalb der #AfD. Er sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass Teile der Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz #BfV unter Beobachtung gestellt werden. Seine Tätigkeit als Arbeitsgruppenleiter sieht er daher bald als beendet an.

 

Wie politisch ist der Verfassungsschutz?