Staatsregierung völlig ahnungslos darüber, wie viele Schüler durch Massentestungen Covid-positiv getestet wurden

Quelle: 由Anika Nawar Eeha - 自己的作品,CC BY-SA 4.0,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91204799

MÜNCHEN – Nach 111 Millionen ausgelieferten Tests von fünf Herstellern an Schülern gibt sich die Staatsregierung ahnungslos über die Ergebnisse dieser Tests. Als Sinn und Zweck der von den Eltern zu gebenden Einverständniserklärung über die Durchführung Tests an Kindern und des dabei zwangsläufig mitabgegebenen Genmaterials der Kinder wird angegeben, daß dies der „Qualitätssicherung“ des Tests dienen würde. Dies soll bis 30.9.2022 so andauern.

 

Mit „Gesundheitsschutz“, oder „Schutz vor Infektionen“ hat es offensichtlich wenig zu tun, wenn die Staatsregierung nach 111 Millionen Covid-Tests an Schülern angibt, keine Ahnung davon zu haben, wie viele – also wohl wie wenige – Covid-positive Schüler bei diesen Tests gefunden wurden. Wir verstehen dies dahingehend, daß es so wenige sind, daß die Staatsregierung diese Zahl nicht in der Öffentlichkeit sehen möchte.

In diesem Fall stellt sich jedoch die Anschlußfrage, welchem Zweck denn diese ofenkundig völlig ineffizienten und damit sinnlosen Massentestungen sonst dienen? Um hierauf eine Antwort zu erhalten, wäre es hilfreich zu überprüfen, welche Rolle die regelmäßige Abgabe einer Speichelprobe (fast) aller Schüler spielt und die damit verbundene Abgabe des genetischen Materials (fast) aller Schüler Bayerns!

Die mit diesem Beitrag korrespondierende Anfrage wird von der Staatsregierung in ca. 2 Wochen hier veröffentlicht werden.

 

Bisher 111 Millionen Tests an Schülern in Bayern durchgeführt

Die bayerische Staatsregierung gibt an, zur Anwendung an Schülern bisher um die 111 Millionen Schnell-Testkits von fünf Herstellerfirmen erhalten zu haben. Dies geht aus einer Anfrage des Abgeordneten Bergmüller an die Staatsregierung hervor:

wie lauten zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage die Bestelldetails (Leistungszusagen auf beiden Seiten) für die von der Staatsregierung bei Schülern bisher eingesetzten oder zukünftig einzusetzenden Testkits (bitte laut Sicherheitsdatenblatt zugesagte Leistung und zu liefernde Stückzahlen auf der einen Seite und Quelle des Sicherheitsdatenblatts offenlegen, oder jedes Sicherheitsdatenblatt der Antwort beilegen sowie Abnahmemenge auf der anderen Seite chronologisch für jeden der bei Schülern verwendeten Testskits offenlegen) 

In ihrer Antwort listet die Staatsregierung folgende Details hierzu auf:

  1. Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH vom Hersteller Healgen Scientific LLC „CLINITEST Rapid
    COVID-19 Self-Test“ 55.159.200 Stück
  2. Technomed Service GmbH vom Hersteller Xiamen Boson Biotech Co., Ltd „Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card“: 23.400.000 Stück
  3. Roche Diagnostics Deutschland GmbH vom Hersteller SD BIOSENSOR, INC. „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“: 9.582.000 Stück
  4. Nal von Minden GmbH vom Hersteller NADAL Covid-19 Ag Selbsttest „NADAL Covid-19 Ag Selbsttest“: 2.000.000 Stück
  5. Anton Gerl GmbH vom Hersteller Guangzhou Wondfo Biotech Co., Ltd. „2019-nCoV Antigen Test (Lateral Flow Method)“:  500.000 Stück

Insgesamt gibt die Staatsregierung an, bisher 110.641.200 Schnell-Tests im Sinne der Frage geliefert bekommen zu haben.

 

Staatsregierung ahnungslos über Ergebnisse von 111 Millionen Tests an Schülern

Die bayerische Staatsregierung gibt sich vollkommen ahnungslos darüber, welche Ergebnisse ihr Zwang, Kinder wöchentlich mehrfach gegen Covid zu testen eigentlich bringt auf die am 27.8.2021 gestellte Frage des Abgeordneten Bergmüller

Wie viele Schüler wurden seit dem Einführen der verpflichtenden Testungen in Bayern Covidpositiv getestet (bitte wie bei der Staatsregierung vorhanden ausdifferenzieren, also z.B. in ganzen Zahlen und/oder prozentual und/oder chronologisch und/oder regional z.B. nach Landkreisen und/oder nach Alter der Schüler und/oder nach Schulform etc.),

antwortete das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus am  29.9.2021

Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.

 

Schüler als Testobjekte für Feldversuche der Industrie

Beispiel einer „Einverständniserklärung“ der Eltern mit Ausfüllhilfe in unserem Sinn

Tatsache ist, daß Eltern zu unterzeichnen haben, daß ihre Kinder hierbei an Feldversuchen der Industrie teilnehmen.  Aus den zu unterzeichneten Formularen geht jedoch nicht hervor, welcher Fragestellung diese Tests und die damit verbundenen Forschungsarbeiten genau dienen.

Schüler berichten, daß diese „Tests“ wie folgt durchgeführt werden:

Jedes der Kinder bekommt ein Testkit. Dieses besteht aus zwei Wattestäbchen. Zuerst nehmen die Kinder unter Aufsicht des Lehrers mit Hilfe des ersten Stäbchens eine Speichelprobe. Alle Stäbchen mit der Speichelprobe darauf werden dann in einen einzigen Behälter gegeben und verschlossen. Dann müssen die Kinder mit dem zweiten Stäbchen die selbe Prozedur nochmal durchführen. Jedes der Stäbchen kommt nun in einen eigenen Behälter mit QR-Code, wird verschlossen, bekommt den Kindernamen zugeordnet. Alle Behälter werden dann eingesammelt und an das Sekretariat weitergegeben.

Tatsache ist, daß mit Hilfe von Speichel auch Genmaterial abgegeben wird, das dann beispielswiese auf Anfälligkeiten für Krankheiten untersucht werden kann:

Tatsache ist damit auch, daß Kinder, die z.B. im Rahmen von Covid-Pooltests  in einer Klasse gesammelt Speichelproben abgeben, damit auch ihr Genmaterial abgeben und daß Eltern es unterzeichnen, daß mit diesem Material ganz allgemein Forschungen durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund richtete der Abgeordnete Bergmüller die Frage an die Staatsregierung:

welcher Fragestellung widmet sich jeder Forschungsauftrag, zu dem die Eltern mit ihrer Unterschrift zur Durchführung von Covid-Tests – sei es ein Antigentest, oder ein PCR-Test etc. – bei Schülern ab der 1. Klasse ihr Einverständnis geben sollen (bitte für jeden dieser Aufträge die Fragestellung, Dauer, Umfang etc. offenlegen)?“

Die Antwort der Staatsregierung blieb diffus:

Die Erziehungsberechtigten der Kinder willigen nur im Rahmen der PCR-Pool-Testungen in eine wissenschaftliche Begleitstudie ein. Mit dieser soll insbesondere die Qualität der PCR-Pool-Testungen und der zugehörigen Abläufe laufend überprüft werden. Dafür wird auf Basis anonymisierter Daten z.B. untersucht, wie hoch der Anteil der im Test gefundenen Infizierten an den wirklich Infizierten ist (Sensitivität der Testungen). Hierzu werden die Auswertungsergebnisse der Poolproben und ggf. der Einzelproben an das IBE an der LMU übermittelt. Es werden ausschließlich vollständig anonymisierte Daten an das IBE weitergegeben, eine Rückverfolgung hin zu den Pools bzw. den Poolteilnehmern ist weder dem IBE noch der LMU München möglich. Eine Weitergabe von Proben an das IBE erfolgt nicht. Die wissenschaftliche Begleitung ist derzeit geplant vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022.

Der rechtlich geschulte Leser  wird bei dem Begriff „insbesondere “ hellhörig, denn „insbesondere“ ist weitgehend identisch mit dem Begriff „unter anderem“ und das bedeutet wiederum, daß nicht nur der eine, sondern auch andere Forschungsvorhaben damit verbunden sind. Welche das sind, verschweigt die Staatsregierung jedoch, was hellhörig machen sollte! Der Satz

„wissenschaftliche Begleitstudie … Mit dieser soll insbesondere die Qualität der PCR-Pool-Testungen und der zugehörigen Abläufe laufend überprüft werden.

ist im Kern völlig unverständlich, denn es heißt ja im Umkehrschluß eigentlich, daß die Firma die Qualität der PCR-Tests nicht sicherstellen kann?! Außerdem ist es in der Qualitätskontrolle üblich, daß Qualitätskontrolle mit Hilfe von Stichproben durchgeführt wird. Vorliegend soll aber angeblich zur Überprüfung der Qualität alle Proben herangezogen werden. Alleine dieses Abweichen von der Norm bei der „Qualitätsprüfung“ und der damit verbundene Aufwand, verglichen mit dem damit verbundenen Nutzen machen diese Antwort der Staatsregierung unglaubwürdig.

Plausibler erscheint, daß mit dem Speichel aller Schüler Dinge getan werden, wozu man eben den Speichel aller Schüler benötigt!

Tatsache ist damit, daß die Staatsregierung eine Woche nach Beginn des neuen Schuljahrs den Einzeltest abgeschafft hat, auf dessen Basis die gesamte Klasse in Quarantäne musste, wenn ein Schüler als positiv identifiziert wurde und einen neuen „Pooltest“ eingeführt hat, bei dem alle Schüler in ein gemeinsames Tässchen o.ä. spucken müssen und dieses dann ausgewertet wird. Das merkwürdige ist, daß wenn ein positiver Fall identifiziert wird, nun nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne muss, sondern „nur noch der unmittelbare Sitznachbar“?

Quarantäne-Regeln… sollen nicht mehr für ganze Klassen, sondern nur noch für Infizierte und Kontaktpersonen gelten. So will man Präsenzunterricht gewährleisten.

Wie aber soll dieser identifizierbar sein?

 

Franz Bergmüller fragt die Staatsregierung:

Vor diesem Hintergrund richtet der Abgeordnete Bergmüller einige Fragen an die Staatsregierung:

 

1. Analyse von Speichel

1.1. Welche Informationen wäre die Staatsregierung mit Hilfe der Möglichkeiten aus dem gegenwärtigen Stan der Technik in der Forensik in der Lage zu ermitteln, wenn menschliche Speichelproben untersucht würden?

1.2. In welchem Umfang ist es möglich, auf dem in 1.1. abgefragten Weg Genamaterial zu untersuchen?

1.3. Welche z.B. rechtlichen Hindernisse stehen der Staatsregierung im Weg, die in 1.1. und 1.2. abgefragten Möglichkeiten praktisch zu nutzen?

 

2. Umgang mit Ergebnissen von Analysen von Speichel

2.1. An welche rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Staatsregierung gebunden, die in 1.1. und 1.2. abgefragten Analysemöglichkeiten zu nutzen?

2.2. An welche rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Staatsregierung gebunden, für den Umgang mit den in 2.1. abgefragten Ergebnissen der Analysen?

2.3. An welche rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Staatsregierung gebunden, die in 2.1. und 2.2. angefragten Hindernisse nicht durch Analysen im Ausland zu umgehen?