Neues WHO-Pandemie-Abkommen: Weichen in Richtung einer gefährlichen, neuen Weltgesundheitsordnung gestellt

Quelle: Von I, Yann, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2367501

GENF – Viele Giftzähne sind gezogen, aber nicht alle: das neue WHO-Pandemieabkommen fordert keine Gesundheitsdiktatur mehr, ermöglichst aber eine.

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Die WHO hat den umstrittenen Pandemie-Vertrag still und heimlich durchgewunken – ohne öffentliche Ankündigung, ohne Debatte, ohne jede demokratische Legitimation. Eine Hinterzimmerentscheidung, die viele Beobachter als beispiellosen Akt supranationaler Machtpolitik werten.

Die USA haben sich diesem WHO-Vertrag bereits entzogen, der nun die beschleunigte Entwicklung experimenteller Impfstoffe, die Zensur abweichender Meinungen und globale Überwachungssysteme ermöglicht.

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Am 19. Mai 2025 unternahm die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen historischen, aber zutiefst beunruhigenden Schritt: Die Mitgliedstaaten verabschiedeten über den Ausschuss A der Weltgesundheitsversammlung offiziell das WHO-Pandemieabkommen – einen umfassenden globalen Vertrag, der dann am heutigen Dienstag, dem 20. Mai, in der Plenarsitzung formell angenommen wurde.

Während EU-Staaten wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz das Abkommen ohne parlamentarischen Widerstand abnicken, wird die Slowakei zur demokratischen Ausnahmeerscheinung. Deren Präsident Fico setzt auf Transparenz, parlamentarische Kontrolle und auf ein klares Signal und fordert über dieses Abkommen eine formelle Abstimmung. Sein Argument: Gesundheitspolitik von globalem Ausmaß darf nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt und durchgewunken werden. Daraufhin erhielt er einen eiligen Anruf vom WHO-Chef höchstpersönlich.

Laut geleakter Informationen fiel das Abstimmungsergebnis der Weltgesundheitsversammlung am Montag, den 19.5. wie folgt aus:

  • 124 Delegationen stimmten für den Vertrag,
  • keine einzige dagegen.
  • Elf Staaten verweigerten jedoch ihre Zustimmung oder enthielten sich – darunter Italien, Israel, Polen, Russland, die Ukraine, die Slowakei und Iran.

Bemerkenswert ist zudem, dass mehrere große Länder wie die USA und Argentinien weder teilnahmen noch stimmberechtigt waren.

Am Tag darauf, dem heutigen Dienstag, wurde der Vertragsentwurf im Plenum der Weltgesundheitsversammlung dann ohne Diskussion bestätigt. Eine formelle Abstimmung fand nicht mehr statt – man sprach einfach von einem „Konsens“. Doch genau hier liegt der Kern der Kritik: Es gab keinen öffentlichen Zeitplan, keine transparente Vorbereitung, keine Möglichkeit für zivilgesellschaftliche Akteure oder Parlamente, sich einzubringen. Die Verabschiedung fand im Stil einer technokratischen Nacht-und-Nebel-Aktion statt – und das bei einem Vertrag, der potenziell tief in nationale Souveränitätsrechte eingreift.

Dieses Abkommen, das von der WHO-Führung als wegweisendes Instrument für „Gleichheit“, „Solidarität“ und „wissenschaftlich fundierte“ Reaktionen auf die Pandemie gefeiert wird, enthält aber noch immer alarmierende Bestimmungen, die die nationale Souveränität bedrohen, Notfallmaßnahmen institutionalisieren und die WHO als zentrale Koordinierungsbehörde für künftige Gesundheitskrisen festigen.

Warum ein Austritt aus der WHO noch immer richtig ist

Am 20. Januar 2025 unterzeichnete Präsident Donald Trump eine Durchführungsverordnung, die den Austritt der USA aus der WHO einleitete. Als Gründe nannte er deren

  • Versagen im Zusammenhang mit COVID-19,
  • fehlende Reformen und eine
  • unverhältnismäßig hohe US-Finanzierung.

Mit dem Rückzug der USA aus der WHO wurden auch

  • alle zukünftigen US-Finanzierung ausgesetzt,
  • die Verhandlungen über das Pandemie-Abkommen für die USA beendet und
  • das US-Personal zurückgerufen.

Systemwechsel statt Reform

Im folgenden Video erklärt der US-Gesundheitsminister die Gründe für diesen Austritt:

Kennedy beschreibt die WHO als gefangen in

„bürokratischem Übermaß, festgefahrenen Denkmustern, Interessenkonflikten und internationaler Machtpolitik“.

Besonders scharf kritisiert er den Einfluss Chinas sowie die Rolle der Organisation während der COVID-19-Pandemie: Die WHO habe Berichte über Mensch-zu-Mensch-Übertragungen auf Druck aus Peking unterdrückt und später die Theorie verbreitet, das Virus sei von Tieren wie Fledermäusen oder Schuppentieren übertragen worden – und nicht aus einem Biolabor in Wuhan entwichen.

Kennedy betont, dass es bei dem Austritt nicht um das Ende internationaler Kooperation gehe, sondern um einen Neuanfang jenseits korrupter Strukturen:

„Zu oft spiegeln die Prioritäten der WHO zunehmend die Vorurteile und Interessen der Konzernmedizin wider.“

„Zu oft hat sie politischen Agenden erlaubt, wie das Vorantreiben schädlicher Gender-Ideologien, ihre eigentliche Mission zu kapern.“

„Wir wollen eine freie internationale Gesundheitszusammenarbeit – ohne das Korsett politischer Einflussnahme durch korrumpierende Einflüsse der Pharmaunternehmen, feindlicher Nationen und ihrer NGO-Stellvertreter.“

Kennedy wirft der WHO vor, nicht nur durch politische Agenden fehlgeleitet zu sein, sondern auch zum Erfüllungsgehilfen wirtschaftlicher Eliten und pharmazeutischer Interessensgruppen geworden zu sein.

Kennedy und Präsident Trump setzen nicht auf eine Reform, sondern auf einen kompletten Neustart:

„Wir müssen das ganze System neu starten, so wie wir es in den Vereinigten Staaten tun.“

Kennedy ruft die Gesundheitsminister weltweit auf, dem Beispiel der USA zu folgen und gemeinsam neue, transparente und rechenschaftspflichtige Institutionen aufzubauen – frei von Konzerninteressen, NGO-Lobbyismus und geopolitischer Einflussnahme.

Der Austritt tritt am 22. Januar 2026 vollständig in Kraft. Dieser Austritt schützt die USA davor, rechtlich an die weitreichenden Verpflichtungen dieses Vertrags gebunden zu sein:

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Zentrale Bedenken, die im neuen WHO-Pandemieabkommen verborgen sind

Hinzu kommt, dass mehrere besonders umstrittene Passagen aufgrund internationalen Widerstands bereits abgeschwächt werden mussten. So wurden Zensurmechanismen gelockert, Formulierungen zur Durchsetzung des Vertrags entschärft und konkrete Eingriffe in nationale Gesundheitskompetenzen vorerst vertagt. Der Protest – von Staaten, Aktivisten und Bürgern weltweit – hat also Wirkung gezeigt.

Wie bei internationalen Rechtstexten üblich beginnen diese mit handlungsleitenden „Erwägungsgründen“, also Auslegungsprinzipien. Das ist vorliegend auch deswegen festhaltenswert, weil dies die einzige Stelle ist, in der der Begriff „digital“ vorkommt. Diese Passage lautet:

in der Erkenntnis, dass Unterschiede im Entwicklungsstand der Vertragsparteien unterschiedliche Kapazitäten und Fähigkeiten bei der Prävention, Vorsorge und Bekämpfung von Pandemien mit sich bringen, und in der Erkenntnis, dass die ungleiche Entwicklung der verschiedenen Länder bei der Förderung der Gesundheit und der Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere übertragbaren Krankheiten, eine gemeinsame Gefahr darstellt, die Unterstützung durch internationale Zusammenarbeit erfordert, einschließlich der Unterstützung von Ländern mit größeren Kapazitäten und Ressourcen sowie vorhersehbaren, nachhaltigen und ausreichenden finanziellen, personellen, logistischen, technologischen, technischen und digitalen Gesundheitsressourcen,

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Koordinierte WHO-Governance, die Druck auf nationale Politik ausübt

Während Artikel 3 die nationale Souveränität bekräftigt, begründet das Pandemieabkommen – angenommen gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung – nach seiner Ratifizierung verbindliche internationale Verpflichtungen für die Vertragsparteien (Artikel 31–33).

Artikel 19 besagt:

Artikel 33 besagt:

Das Abkommen ermächtigt die WHO, Pandemiereaktionen wie folgt zu koordinieren:

  • Durch ein globales System für den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (Artikel 12)
  • Durch ein globales Lieferketten- und Logistiknetzwerk (GSCL) (Artikel 13)
  • Durch ein koordinierender Finanzierungsmechanismus für die Pandemiebekämpfung (Artikel 18)
  • Durch eine Nationale Strategien zur Pandemieplanung, Überwachung und Kommunikation (Artikel 4, 6, 16)

Nach der Ratifizierung wird von den Ländern erwartet, dass sie ihre nationale Politik an die Systeme der WHO anpassen und so die nationale Entscheidungsfindung internationalem Einfluss unterwerfen.

Notfallimpfstoffe mit beschleunigten Zulassungen

Das Abkommen fördert auch beschleunigte Zulassungsverfahren und die Notzulassung der WHO bei Pandemien (Artikel 8.2):

Jede Vertragspartei ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen technischen Kapazitäten sowie die rechtlichen, administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen verfügt, um Folgendes zu unterstützen:
(a) eine beschleunigte behördliche Prüfung und/oder Notfallzulassung sowie die Aufsicht pandemiebezogener Gesundheitsprodukte im Einklang mit dem geltenden Recht; und
(b) eine wirksame Überwachung der Sicherheit und Wirksamkeit pandemiebezogener Gesundheitsprodukte.

Es fördert außerdem die regulatorische Angleichung und fordert die Hersteller auf, 20 % ihrer Echtzeitproduktion an Impfstoffen und Therapeutika der WHO zu überlassen, davon 10 % als Spende (Artikel 12.6).

6. Das PABS-System gemäß dem in Absatz 2 dieses Artikels genannten Anhang sieht unter anderem vor, dass im Falle einer Pandemie gemäß Artikel 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005):
(a) Jeder teilnehmende Hersteller15 stellt der Weltgesundheitsorganisation auf der Grundlage rechtsverbindlicher Verträge mit der Weltgesundheitsorganisation gezielt 20 % seiner Echtzeitproduktion an sicheren, hochwertigen und wirksamen Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika für den Erreger der Pandemie zur Verfügung, vorausgesetzt, dass mindestens 10 % seiner Echtzeitproduktion der Weltgesundheitsorganisation als Spende zur Verfügung gestellt werden und der verbleibende Prozentsatz – mit Flexibilität je nach Art und Kapazität des jeweiligen teilnehmenden Herstellers – zu erschwinglichen Preisen für die Weltgesundheitsorganisation reserviert wird; und
(b) die Verteilung dieser Impfstoffe, Therapeutika und Diagnostika erfolgt auf der Grundlage des Risikos und Bedarfs für die öffentliche Gesundheit, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsländer, wobei das in Artikel 13 genannte globale Lieferketten- und Logistiknetzwerk zu diesem Zweck genutzt werden kann.

Dies bedeutet praktisch, dass von nun an mehr experimentelle Injektionen weltweit bereitgestellt werden können.

Keine eingebaute Haftung oder Entschädigung im Fall von Schädigungen

Obwohl die massenhafte Verteilung von Pandemie-Gegenmaßnahmen gefördert wird, enthält das Abkommen keine verbindlichen Entschädigungsbestimmungen. Die Resolution OP15.10 der Versammlung fordert die WHO lediglich auf,

„unverbindliche Empfehlungen“

zum Umgang mit rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit neuen Pandemie-Impfstoffen auszuarbeiten und die Verantwortung den einzelnen Ländern zu überlassen.

Ermöglicht, erzwingt aber nicht Impfpässe und digitale Überwachung

dies sind die einzigen Stellen, an denen im neuen Pandemievertrag „Digitalität“ explizit angesprochen wird. Dies erscheint deswegen wichtig, weil die WHO damit keinen „digitalen Gesundheitspass“ erzwingt! Die Einführung eines digitalen Impfpasses ist damit eine von der WHO nicht geforderte, freiwillige Maßnahme, die die WHO nicht verbietet, also grundsätzlich ermöglicht.

Obwohl Impfpässe nicht explizit erwähnt werden, unterstützt die im Pandemievertrag abgebildete Arbeitsstruktur globale digitale Compliance-Mechanismen im Zusammenhang mit Immunisierung und Überwachung.

Pandemievertrag fordert Impfpropaganda

Artikel 16 fördert die Risikokommunikation auf Bevölkerungsebene und die Pandemiekompetenz und vergattert auf das Narrativ der WHO;

1. Jede Vertragspartei ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zur Stärkung der wissenschaftlichen, gesundheitspolitischen und pandemiebezogenen Kompetenz der Bevölkerung sowie zur Verbesserung des Zugangs zu transparenten, zeitnahen, genauen, wissenschaftlich fundierten und evidenzbasierten Informationen über Pandemien und ihre Ursachen, Auswirkungen und Treiber sowie über die Wirksamkeit und Sicherheit pandemiebezogener Gesundheitsprodukte, insbesondere durch Risikokommunikation und wirksame Einbindung der Bevölkerung.
2. Jede Vertragspartei führt gegebenenfalls Forschungen durch und informiert politische Strategien über Faktoren, die die Einhaltung von gesundheitspolitischen und sozialen Maßnahmen im Pandemiefall sowie das Vertrauen in die Wissenschaft und in Einrichtungen, Behörden und Stellen des öffentlichen Gesundheitswesens behindern oder stärken.
3. Zur Förderung der Absätze 1 und 2 dieses Artikels leistet die Weltgesundheitsorganisation den Vertragsparteien gegebenenfalls und auf Anfrage weiterhin technische Unterstützung, insbesondere bei der Entwicklung von

Etwas fehlt

Trotz der formalen Annahme gibt es einen entscheidenden Haken: Der Vertrag ist noch unvollständig. Ein zentraler Bestandteil, das sogenannte PABS-System (Pathogen Access and Benefit-Sharing), fehlt. Dieser Mechanismus soll regeln, wie Erregerproben und genetische Informationen künftig weltweit – auch an private Akteure – weitergegeben und kommerziell genutzt werden dürfen. Da dieser Passus noch bis 2026 verhandelt wird, kann der Vertrag bis dahin nicht in Kraft treten. Das Vertragswerk selbst sieht vor, dass es erst Gültigkeit erlangt, wenn sämtliche Artikel und Anhänge vereinbart wurden.

Wird für ratifizierende Länder verpflichtend?

Das Abkommen wurde gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung (Resolution OP1) angenommen und erlangt nach der Ratifizierung durch 60 Länder (Artikel 31–33) Rechtsverbindlichkeit. Sobald es in Kraft tritt, verpflichtet es die Vertragsparteien, sich bei erklärten Pandemie-Notfällen an den von der WHO geleiteten Koordinierungs- und Reaktionsrahmen zu beteiligen, auch wenn das nationale Recht ansonsten davon abweicht.

Warum das schlecht ist

Das Negative an dem Abkommen:

  • Nationale Regierungen werden unter Druck gesetzt, ihre Gesetze an globale Vorgaben anzupassen
  • Experimentelle Produkte würden ohne ausreichende Sicherheitsdaten schnell eingeführt
  • Legitimer wissenschaftlicher Widerspruch könnte als Fehlinformation abgestempelt werden
  • Ganze Bevölkerungen könnten zur Einhaltung gezwungen werden, ohne dass eine Entschädigung für Schäden garantiert wäre

Der Austritt der USA aus der WHO war ein wichtiger strategischer Schritt – zum Schutz der nationalen Souveränität und der medizinischen Freiheit. Andere Länder wären gut beraten, diesem Beispiel zu folgen, bevor sie sich an die umfassenden globalen Mandate der WHO binden.

Die Slowakei will das Volk befragen

Während andere Regierungen das neue Pandemie-Abkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Eiltempo durchwinken, geht der slowakische Premierminister Robert Fico einen anderen Weg – er fragt zuerst das Volk. In einem öffentlichkeitswirksamen Post auf X machte Fico am Montagabend, dem Tag vor der Abstimmung bei der WHO  ein Telefongespräch mit WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus publik, in dem dieser die slowakische Regierung gebeten haben soll, von der geplanten Forderung nach einer Abstimmung über das Abkommen abzusehen.

Fico lehnte das Ansinnen entschieden ab.

„Die slowakische Delegation ist an den Willen der Regierung gebunden“,

erklärte er – und der lautet klar: keine Zustimmung zum Abkommen ohne formale Abstimmung. Sollte es zu dieser kommen, sei die slowakische Delegation angewiesen, das Papier nicht zu unterstützen.

WHO bettelt – Slowakei bleibt hart: „Nicht mit uns!“

Demütigung für die WHO: Sie kommt sinnbildlich auf Knien und bittet die Slowakei, auf eine demokratische Abstimmung zu verzichten. Doch Premierminister Fico bleibt unnachgiebig und fordert: Transparenz statt Hinterzimmerdeals, Abstimmung statt Abnicken.

„Ich bin überrascht, dass man versucht, eine grundlegende demokratische Institution – nämlich die Abstimmung – zu verhindern“,

so Fico auf X.

Der Premier warnte erneut vor dem Kernproblem des WHO-Abkommens: Es gebe

„unverhältnismäßige Eingriffe in die Menschenrechte“ 

und

„eine klare Aushöhlung der Souveränität der Mitgliedstaaten“.

Damit positioniert sich die Slowakei deutlich gegen den Kurs zahlreicher westlicher Länder, die sich bedingungslos der WHO-Agenda unterwerfen.

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Nachtrag zum Pandemieabkommen

WHO-Versammlung 2025: Was das Pandemie-Abkommen wirklich ist – Interview mit James Roguski