ROSENHEIM – Parallel zu dem gesetzlich verankerten Rechtssystem wird in Merkels Deutschland zunehmend ein auf der Privatmoral einer Minderheit aufgebautes zweites „Rechtssystem“ etabliert:
Inzwischen kann es jeder erkennen, der es erkennen will: Interessierte Kreise haben parallel zu dem offiziellen Rechtssystem ein zweites „Rechtssystem“ etabliert.
Während sich das erste Rechtssystem, also das gerichtliche Rechtssystem dadurch auszeichnet, daß es einen Ankläger und einen Angeklagten gibt, die sich vor einem neutralen Richter zu verantworten haben, der wiederum an Vorschriften, also Gesetze gebunden ist, verhält es sich bei diesem zweiten Rechtsystem völlig anders:
Das zweite „Rechtssystem“, ist ein „Rechtsystem“ der Moral. Und nicht nur das: Auch das erste Rechtssystem baut auf Moral, also darauf auf, was die Bevölkerung für gut und richtig erachtet. Aber während das gerichtliche Rechtssystem auf dem Wertekonsens der Gesamtbevölkerung, also der Mehrheit in diesem Land, aufbaut, baut das zweite Rechtsystem, also das „Cancel-Culture“-Rechtsystem auf der Privatmoral einer kleinen Minderheit auf.
Und es gibt weitere gravierende Unterschiede:
- Während das gerichtlich verankerte Rechtssystem durch Parlamente demokratisch legitimiert ist, ist über das „Cancel-Culture“-Rechtssystem nie in irgend einem Parlament abgestimmt worden.
- Während das gerichtlich verankerte Rechtssystem zwischen Klägern, Angeklagten und neutralen Richtern trennt, kennt das „Cancel-Culture“-Rechtssystem diese Trennung nicht Der Ankläger ist mit dem Richter in der Regel personenidentisch.
- Während das gerichtlich verankerte Rechtssystem an, für jedermann nachlesbare Gesetze gebunden ist, sind die Normen der „Cancel-Culture“-Ankläger mit ihnen personenidentischen „Cancel-Culture“-Richter, wie z.B. „Rassist“, nirgendwo niedergeschrieben und existieren nur in deren Kopf.
- Während das gerichtlich verankerte Rechtssystem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kennt, an dem Urteile zu bemessen sind, kennt „Cancel-Culture“-System nur die zwei Höchststrafen: Soziale Exkommunikation und Entzug der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen.
- Während das gerichtlich verankerte Rechtssystem mehrere Instanzen kennt, in denen eine übergeordnete Instanz die Rechtsfindung einer untergeordneten Instanz überprüft, kennt das „Cancel-Culture“-Rechtssystem auch diese Überprüfungsmöglichkeit nicht. Einmal „verurteilt“, gibt es also keine Überprüfungsinstanz mehr.
- Während das gerichtlich verankerte Rechtssystem die Rehabilitation der „Verurteilten“ zum Ziel hat, hat das „Cancel-Culture“-System die permanente und totale Vernichtung der Persönlichkeit und Individualität des Kontrahenten zum Ziel.
Debatte über „Cancel-Culture“ und Meinungsfreiheit im Bundestag
Joana Cotar, digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bundestag.
Der Vortrag baut auf eine von der AfD im Bundestag beantragte aktuelle Stunde mit der Überschrift
„Meinungsfreiheit schützen, Zensur verhindern – Debattenkultur bewahren“
auf. Der Webseite des Bundestags ist hierzu zu entnehmen:
Der Bundestag hat zum Abschluss der Sitzungswoche am Freitag, 7. Mai 2021, in einer von der AfD-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde über das Thema „Meinungsfreiheit schützen, Zensur verhindern – Debattenkultur bewahren“ diskutiert. Dabei griffen Sprecher aller anderen Fraktionen die AfD-Fraktion scharf an.
AfD kritisiert „Meinungstotalitarismus“
Für die AfD-Fraktion erklärte Joana Cotar, die Meinungsfreiheit werde mit Füßen getreten. Einer Umfrage zufolge seien 78 Prozent der Befragten der Ansicht, man könne seine Meinung in Deutschland nicht frei äußern. Das hätten auch die Schauspieler erfahren, die sich an der Aktion #allesdichtmachen beteiligt hätten.
Kabarettisten könnten nicht auftreten, wenn es dem „linken Mob“ nicht gefalle, und die Mainstream-Medien stürzten sich „auf jeden, der es wagt, aus der Konformität auszuscheren“, sagte Cotar. Sie sprach von „Meinungstotalitarismus“ und erklärte: „Ja, man darf alles sagen, aber eben nicht ungestraft.“ An den Bundestag appellierte sie, „wieder offene Debattenräume“ zu schaffen.
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Das wahre Ausmaß der „Cancel-Culture“
Doch die fünf Minuten, die der Bundestag jeder Seite gibt, um ein Thema abzuhandeln genügen nicht ansatzweise, um das wahre Ausmaß darzustellen, die diese Krake inzwischen für sich beansprucht. In einem fulminanten Beitrag legte Joana Cotar am 2.7. in Rosenheim das wahre Ausmaß dieser undemokratischen Praxis dar:
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Antifa-Extremisten wollen grundgesetzlich verankerte politische Willensbildung unterbinden
Getrübt wurde diese Veranstaltung durch eine Aktion von Antifa-Extremisten mit Beziehungen zur „antifant„.
Die Linksextremsten treffen sich in Rosenheim u.a. in der „Bibliothek_A“ in der Innstr 45a in Rosenheim. Zu diesen hat auch die extremistische „Infogruppe Rosenheim“ Beziehungen. Sie werden zu den gewaltbereiten Extremisten eingeordnet:
Dem Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern ist zu entnehmen:
Die linksextremistische autonome Szene in Rosenheim unterliegt dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des BayLfV. Ihr sind ca. 30 Personen zuzurechnen, wobei das Mobilisierungspotenzial im Einzelfall themenabhängig z.T. deutlich höher liegen kann. Die Szene tritt aktuell unter folgenden Bezeichnungen auf:
- Infogruppe Rosenheim,
- Rabatz – Autonome Vernetzung Oberbayern/Salzburg/Tirol,
- AGIR – demokratische Jugend,
- Rose – demokratische Jugend im Alpenvorland,
- Contre la Tristesse,
- Offenes antifaschistisches Plenum Rosenheim
Die genannten Gruppierungen unterliegen aufgrund ihrer linksextremistischen Ausrichtung dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des BayLfV. Über sie wurde zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2017 S. 235 bis 236 berichtet.
Die Infogruppe Rosenheim. Sie bezeichnet sich selbst als
Auch 2020 waren diese Linksextremisten in Rosenheim aktiv:
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Die NIKA-Kampagne der Linksextremisten
Die in diesen Gruppen engagierten Personen unterstützen offenbar die in linksextremen Kreisen vorangetriebene NIKA-Kampagne.
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Lichtscheue Figuren belästigen Gäste mit dem Ziel einen Keil zwischen dem Wirt und der AfD zu treiben
Am Veranstaltungsort selbst hatten sich am 2.7. dann eine kleine Gruppe von ca. zehn Figuren eingefunden und die Gäste belästigt.
Zu diesem Zweck arbeiten diese Leute ausweislich ihrer Mailadresse mit „riseup.net“ zusammen, dem „autonomen Technikkollektiv„.
Seit 2020 sollen Kommunalpolitiker vor Übergriffen durch Extremisten besser geschützt werden. Hierzu wird ausgeführt, daß eine nachdrückliche Verfolgung grundsätzlich im öffentlichen Interesse läge und daß deswegen Verweisungen auf den Privatklageweg in aller Regel nicht in Betracht kämen, mit dem Ergebnis, daß die Staatsanwälte die Strafverfolgung selbst übernähmen. Auch Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld seien seither sind in Bayern auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt worden. Zu diesem Zweck wurden bei jeder der 22 Staatsanwaltschaften in Bayern durch die bayerische Justiz eine Ansprechpartner benannt, an den sich Kommunalpolitiker wenden können. Dessen ungeachtet haben selbsternannte „Aktivisten“ sich in Rasenheim das Ziel gesetzt, die dortigen Kommunalpolitiker anzugreifen.
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Franz Bergmüller und Andreas Winhart fragen nach:
Auch in diesem Fall stellen Franz Bergmüller und Andreas Winhart die Fragen, die Andere nicht stellen:
1. Bekanntgabe der Gegenkundgebungen
1.1. Wann wurde für den 2.7.2021 den Behörden jede Versammlung in Langenpfunzen bekannt gegeben (Bitte genaues Datum und Uhrzeit angeben)?
1.2. Wann wurde für den 2.7.2021 den Behörden jede Versammlung in Schechen bekannt gegeben (Bitte genaues Datum und Uhrzeit angeben)?
1.3. Welche Behörde hat jede dieser Versammlungen genehmigt (Bitte hierbei Uhrzeit der Genehmigung offenlegen)?
2. Eingriff in das Grundrecht der politischen Willensbildung nach Art. 21GG in Langenpfunzen
2.1. Welche Eingriffe in den durch Art. 21 Abs. 1 GG definierten Schutzraum insbesondere der „politischen Willensbildung“ sind den Behörden am 2.7.2021 in Langenpfunzen – Rosenheim – bekannt geworden, wie z.B. Nötigung eines Wirts, zur Willensbildung zugesagte Räumlichkeiten wegen der in 1 abgefragten Gegenkundgebung abzusagen?
2.2. Welche Auflagen wurden jeder der am 2.7. in Langenpfunzen geplanten/durchgeführten Kundgebungen auferlegt?
2.3. Welche rechtswidrigen Handlungen sind den Behörden zu dem in 2.1. und 2.2. abgefragten Umstand bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt?
3. Eingriff in das Grundrecht der politischen Willensbildung nach Art. 21GG in Schechen
3.1. Welche Eingriffe in den durch Art. 21GG definierten Schutzraum insbesondere der „politischen Willensbildung“ sind den Behörden am 2.7.2021 in Schechen – Rosenheim – bekannt geworden, wie z.B. Nötigung eines Wirts, zur Willensbildung zugesagte Räumlichkeiten wegen der in 1 abgefragten Gegenkundgebung abzusagen?
3.2. Welche Auflagen wurde jeder der am 2.7. in Schechen durchgeführten Kundgebung auferlegt?
3.3. Welche rechtswidrigen Handlungen sind den Behörden zu jedem der in 3.1. und 3.2. abgefragten Umstände bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt?
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4. Nötigung des Gastwirts
4.1. Wie ordnet die Staatsregierung den Versuch ein, den Gastwirt durch „Mit Redebeiträgen informierten die Antifaschist:innen die Bevölkerung und die anwesenden Biergartenbesucher:innen über den Charakter der Veranstaltung in ihrer Dorfgaststätte. “ dazu zu nötigen, der AfD keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen?
4.2. Wie ordnet die Staatsregierung den Versuch ein, den Gastwirt durch „In einer der Reden hieß es beispielsweise: „Wir sind der Meinung: Die AfD ist keine „normale“ Partei, sondern der parlamentarische Arm des rechten Terrors!“ dazu zu nötigen, der AfD keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen?
4.3. Wie ordnet die Staatsregierung den Versuch ein, den Gastwirt durch „Deshalb sind wir heute hier, deshalb ist auch zukünftig bei AfD Auftritten mit unserem Widerspruch zu rechnen“ dazu zu nötigen, der AfD keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen?
5. Zusammensetzung der Teilnehmer der Gegenkundgebung
5.1. Welchen Gruppierungen rechnen die Behörden jeden der Teilnehmer der in 1 bis 4 abgefragten Gegenkundgebungen zu?
5.2. Welche Anzeigen sind den Behörden ist zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage für jede der in 1 bis 4 abgefragten Veranstaltungen bekannt (Bitte einschlägigen Paragraphen angeben)?
5.3. Wie ordnen die Behörden die in 1.1. bis 4.3. abgefragten Umstände rechtlich, bzw. politisch ein?
6. Vorkommnisse in Schechen
6.1. Von wie vielen Personen wurden am 2.7. in Schechen die Personalien aufgenommen?
6.2. Wie wird der Einsatz von Regenschirmen bzw. überlebensgroßen Bannern zur Unkenntlichmachung von Gegendemonstranten von der Staatsregierung rechtlich bewertet (Bitte Aktenzeichen von einschlägigen Urteilen angeben)?
6.3. Welche Verfahren wurden seit dem 2.7.2021 zu den in 1 bis 6.2 dargelegten Vorkommnissen eingeleitet?
7. noAfD – Bündnis gegen rechte Hetze, Rosenheim etc.
7.1. Welche Kenntnisse haben die Staatsregierung und die ihr unterstellten Behörden vom Bündnis „noAfD – Bündnis gegen rechte Hetze“ im Allgemeinen und in Rosenheim im Besonderen?
7.2. Aus welchen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Individuen setzt sich das in 7.1. abgefragte „Bündnis zusammen, um Protest gegen Aktionen und Veranstaltungen der AfD zu organisieren“ (Bitte voll umfänglich uns insbesondere für „attac Rosenheim, Naturfreunde Rosenheim, Kurt Eisner Verein, FARN – Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz wobei Letztere mit Personen, die in der Bundegeschäftsstelle der „Naturfreunde“ mit Bildern offengelegt sind, Antisexistische Aktion München“ ofenlegen)?
7.3. Welche Vereinigungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Rosenheim, die politische Bildung betreiben, sind im Fall von Spendenzuwendungen von der Zahlung von Steuern auf diese Spenden befreit (Bitte voll umfänglich uns insbesondere für „attac Rosenheim, Naturfreunde Rosenheim, Kurt Eisner Verein, Antisexistische Aktion München“ FARN – Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz angeben, wobei Letztere mit Personen, die in der Bundegeschäftsstelle der „Naturfreunde“ mit Bildern offengelegt sind, ofenlegen)?
8. Online-Aktivitäten
8.1. Welche Rolle spielt die WWW-Infrastruktur „riseup.net“ alias „Riseup Networks
PO Box 4282
Seattle, WA 98194 USA;Server: irc.indymedia.org
bei den Online-Aktivitäten und der Kommunikation innerhalb der linksextremistischen Szene Bayerns in Allgemeinen und bei den vom bayerischen Verfassungsschutz in/aus Rosenheim beobachteten Einzelpersonen und Gruppierungen im Besonderen (Bitte ausführlich darlegen)?
Port fr SSL-Verbindungen: 6697
Channel: #riseup
Webchat: https://chat.indymedia.org"
8.2. Welche Verbindungen zur linksextremen / anarchistischen Szene der USA zu dem in 8.1. abgefragten WWW-Infrastruktur sind der Staatsregierung, oder einer ihr untergeordneten Behörde bekannt, wie z.B. das Ergebnis der Google-Recherche „Rose City Antifa riseup.net“, also „KONTAKTINFO. fight_them_back@riseup.net · http://www.rosecityantifa.org. WEITERE INFOS. Info. Official facebook page for Rose City Antifa. categories“?
8.3. Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Slogan einer der radikalsten Antifa Gruppe der USA, namens „Rose City Antifa“ mit ihrem Slogan „fight_them_back“ und dem auf der Umhängetasche der sich als Führungsfigur in Schechen gebärdenden Person mit schwarzem Basecap, grauem T-Shirt, schwarzer, kurzer Hose befindlichen Aufdruck „fight_them_back“?