Gerold Otten (MdB; AfD): Die Bundeswehr, bedingt abwehrbereit

Quelle: Eigenes Werk

MÜHLDORF AM INN – Umstrittene Auslandseinsätze, durch die Altparteien heruntergewirtschaftet, Mangel an Personal und Material  mit dem erklärten Ziel z.B. der SPD Ziel die Bundeswehr in einer Armee eines EU-Staats aufzulösen.

 

Quelle AfD

Das Mitglied im Verteidigungsausschuß Oberst a.D. Gerold Otten (MdB; AfD) legt in einem Vortrag in Mühldorf am Inn die derzeitigen Defizite der Bundeswehr offen. Alle Zeichen deuten derzeit darauf hin, daß es das politische Ziel der Altparteien ist, mindestens die funktionsfähigen Teile der Bundeswehr in eine EU-Armee zu überführen. Die SPD strebt dies in ihrem  Wahlprogramm sogar explizit an. Das Problem hierbei ist jedoch, daß das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorgeschoben hat. Eigentlich:

 

Angesichts der Tatsache, daß die in den Regierungen von Bund und Ländern vertretenen Altparteien kontinuierlich national-deutsche Souveränität von der Kontrolle des Bundestags weg in Richtung Brüssel verlagern, hatte das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil am 30.6.2009 – 2 BvE 2/08 – die Kriterien definiert, die nicht verlagert werden dürfen, weil sonst der deutsche Nationalstaat als Staat aufgelöst würde, was nur mit Hilfe einer Volksabstimmung nach Art. 146 GG möglich wäre.

 

Der Einsatz der deutschen Streitkräfte ist integrationsfest, also nicht auf die EU übertragbar

Quelle: Privat

Eines dieser Kriterien betrifft die Fähigkeit das staatliche Territorium mit Hilfe einer eigenen Armee verteidigen zu können.

So achte beriets einer der Antragsteller geltend, dass der aus dem Demokratieprinzip folgende Grundsatz der Parlamentsarmee dadurch ausgehöhlt werde, dass der Deutsche Bundestag seine Entscheidungsbefugnisse über den Einsatz der deutschen Streitkräfte für den Bereich europäischer Kriseninterventionen verliere. Nach Art. 42 Abs. 4 EUV-Lissabon würden Beschlüsse über die Einleitung einer Mission, wozu die Mitgliedstaaten nach Art. 42 Abs. 3 EUV-Lissabon eigene Streitkräfte bereitstellen müssten, einstimmig vom Rat erlassen. Ein Hinweis darauf, dass der Beschluss im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten zu fassen sei, fehle jedoch.

Im diametralen Gegensatz hierzu will die SPD eine derartige, vom Bundesverfassungsgericht ausgeschlossene, Europäische Armee. Ihrem Parteiprogramm ist zu entnehmen:

Die SPD möchte zum einen die inneren Handlungsblockaden der EU abbauen und die äußere Handlungsautonomie fortentwicklen. Europa soll grundlegend gestärkt werden, damit in einer multipolaren Welt die Eigenständigleit und die Art zu leben auch in Zukunft bewahrt werden kann. Ein solches Europa kann seinen Einfluss gleichermaßen zum Schutz und zur Stärkung europäischer Werte und Interessen einbringen, als selbstbewusste Friedensmacht auftreten und so eine kooperative, multilaterale Weltordnung mitgestalten…. Unser Ziel bleibt eine europäische Armee als Teil der Friedensmacht Europa. 

In einem Strategiepapier plädiert die SPD klar dafür, das Gegenteil von dem zu tun, was das BVerfG als verfassungskonform vorgegeben hatte.

Die Arbeitsgruppe Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion hat eine eigene Streitmacht für die Europäische Union ins Gespräch gebracht. Im November wurde ein Konzeptpapier veröffentlicht.

Macht diese Idee der Arbeitsgruppe Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion überhaupt Sinn? Bedingt, denn einen sicherheitspolitischen Mehrwert hätte eine EU-Armee nur, wenn sie vorrangig als Interventionsarmee konzipiert wäre, die schnell verlegbar und durchhaltefähig, als Kraft der ersten Stunde eingesetzt werden könnte. Daher wäre es wichtig, wo Befehls- und Kommandogewalt angesiedelt wären und welche Mechanismen bei einer Einsatzentscheidung greifen würden.  Auch besteht in der Europäischen Union  kein einheitliches Verständnis der Parlamentsbeteiligung. Sollte die Politik in der BRD weiterhin nach dem Verständnis des unantastbarem Parlamentsvorbehalt festhalten wird die Idee der SPD scheitern.

Mit anderen Worten: Die SPD steht in ihrer Sicherheitspolitik außerhalb des Grundgesetzes und in diesem Punkt wohl ein Kandidat für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

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Wie begründet das Bundesverfssungsgericht das Verbot, die deutschen Streitkräfte in einer EU-Armee aufgehen zu lassen?

 

Der Vortrag

Vorgestellt wurde Gerold Otten durch den Kandidaten der AfD im Stimmkreis Altötting-Mühldorf, Dr. med. Klaus Lang.