Nitrat & Düngemittelverordnung: Wie die Altparteien die Landwirte verraten

Quelle: DIW

BERLIN / MÜNCHEN – Die Bundesrepublik wurde durch den EUGH wegen angeblicher Nichteinhaltung der Auflagen aus der Nitratrichtlinie der EU verurteilt. In Folge drohen hohe tägliche Strafzahlungen.

Eingeführt wurde die erste Düngemittelverordnung am 7. Februar 1996. Damals waren folgende Landwirtschaftsminister und Umweltminister im Amt:

9 Jochen Borchert * 1940 CDU 21. Januar 1993 26. Oktober 1998 Kohl IV
Kohl V
3 Angela Merkel 17. November 1994 27. Oktober 1998 CDU

Dieses „URTEIL DES GERICHTSHOFS (Neunte Kammer) vom 21. Juni 2018(*)…. in der Rechtssache C‑543/16“, deretwegen Deutschland verurteilt wurde, bezieht sich jedoch nicht auf die erste Düngemittelverordnung am 7. Februar 1996, sondern auf deren Verschärfung, also auf die Düngemittelverordnung 2006, wie man der Randnummer 13 des Urteils entnehmen kann:

„13   Die Richtlinie 91/676 wurde durch die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 221), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 36 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) (im Folgenden: Düngeverordnung), in deutsches Recht umgesetzt.“

Welchen Bundesministern diese Verschärfung und damit das Urteil des EUGH zuzurechnen ist, ist für uns derzeit noch nicht eindeutig feststellbar:

Rein formell fällt diese streitgegenständliche Düngemittelverordnung vom Januar 2006 in den Verantwortungsbereich von Horst Seehofer (CSU), der als Landwirtschaftsminister mindestens für die am 13.1.2006 im Bundesgesetzblatt erfolgte Veröffentlichung der Düngemittelverordnung verantwortlich war.

Es dürfte aber anzunehmen sein, daß diese bereits bei seinen grünen Vorgängern erarbeitet wurde, denn Horst Seehofer war am 13.1.2006 erst zwei Monate im Amt:

11 Renate Künast * 1955 12. Januar 2001 4. Oktober 2005 Grüne
Jürgen Trittin (kommissarisch) * 1954 4. Oktober 2005 22. November 2005 Grüne
12 Horst Seehofer * 1949 22. November 2005 27. Oktober 2008 CSU

Gemessen wurden die im Rahmen dieser Düngemittelverordnung aufgenommenen und damit streitgegenständlichen Nitratwerte mit Hilfe eines so bezeichneten „Belastungsmesssnetzes“, auf das später noch genauer eingegangen werden  wird.

Im folgenden Beitrag werden jedenfalls die Thesen vertreten:

  • Dieses „Belastungsmessnetz“ entspricht NICHT den Vorgaben der RiLi 91/676/EWG (z.B. weil es nicht „repräsentativ“ ist)
  • Dieses „Belastungsmessnetz“ ist daher ungeeignet das Grundwasser im Sinne der RiLi 91/676/EWG auf Nitratbelastungen zu überprüfen

Hieraus ergibt sich die Schlußfolgerung: Nicht die Landwirte, sondern die Regierung hat das Urteil des EuGH zu vertreten und nicht die Landwirte, sondern die Regierung hat die Folgen aus dem Urteil des EUGH zu tragen.

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Die AfD trägt die Problematik der Nitrat-Meßstellen in den Bundestag

AfD thematisiert die Problematik der Nitrat-Meßstellen im Bundestag

Am 4.3.2020 hat die AfD die Inhalte des untigen Beitrags wie folgt in den Bundestag getragen:

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2020, über die Reinhaltung des Grundwassers debattiert. Der Bundestag überwies einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Grundwasserqualität wissenschaftlich fundiert und repräsentativ ermitteln“ (19/17514) zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss. Die FDP hatte sich die Federführung beim Landwirtschaftsausschuss gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.andwirtschaftsausschuss oder im Umweltausschuss beraten werden soll.

AfD-Antrag auch mit Stimmen  der CSU abgelehnt

Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Landwirtschaftliche Familienbetriebe vor den Folgen einer Änderung der Düngeverordnung schützen“ (19/14071) ab, zu dem der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Beschlussempfehlung (19/14944) vorgelegt hatte.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die abschließende Beratung eines Antrags der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ergebnisoffenen Dialog mit Landwirten führen – Beratungen zu Agrarpaket und Düngeverordnung auf wissenschaftliche Grundlagen stellen und Betroffene einbeziehen“ (19/16476).

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Bundeslandwirtschaftsministerin weicht in Befragung den Fragen zu den Meßstellen aus

AfD: EuGH-Düngeurteil basiert auf falschen Daten

Der AfD-Abgeordnete Stephan Protschka stellte infrage, ob die erneut verschärften Düngeregeln überhaupt notwendig seien. Das EuGH-Urteil habe die Düngeverordnungsnovelle aus dem Jahr 2017 gar nicht berücksichtigt, kritisierte der Abgeordnete. Das Urteil basiere also auf einer falschen Datengrundlage.

„Sind Sie mit mir der Meinung, dass in dieser Novelle bereits alle in der EU-Nitratrichtlinie aufgelisteten Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie die in den nationalen Aktionsplan aufzunehmenden Maßnahmen umgesetzt wurden?“,

fragte Protschka.

Klöckner betonte, dass die Bundesregierung nach dem ergangenen Urteil, in dem Deutschland in allen Punkten unterlegen gewesen sei, das Gespräch mit der EU-Kommission gesucht habe. Dabei habe die Kommission unmissverständlich klargemacht, dass auch die 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung nicht ausreichend sei. Diese Aussage nehme die Bundesregierung ernst.

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Tatsächliche Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland

Auf Basis des nun folgenden Beitrags wurde am 28.2. z.B. auch dieser Vortrag gehalten:

In Deutschland stehen relativ viele Meßstellen zur Verfügung, um die tatsächliche Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen – und damit auch auf Nitrat – zu messen. Diese Meßstellen werden wiederum von den Bundesländern betrieben. In Folge befassen wir uns daher ausschließlich mit den Meßstellen in Bayern, insbesondere mit den Meßstellen in Oberbayern.

Einer parlamentarischen Anfrage sind beispielsweise Meßstellen zu entnehmen, die in jedem der Landkreise Bayerns existieren. Die hierfür gestellte Frage lautete: „Welche Messstellen wurden für die Erstellung der Gebietskulisse im Rahmen der Ausführungsverordnung Düngemittelverordnung (AvDüV) verwendet (bitte Aufzählung der Messstellen nach Namen und Nummer, Wasserwirtschaftsamt, Landkreis und Gemeinde, Gebietskategorie – grün, weiß,
rot – und ggf. Verankerung in der Wasserrahmenrichtlinie)?

Auf diese Frage hin lieferte die Staatsregierung beispielsweise für den Landkreis Altötting folgende Meßstellen:

  • 1_G142 1131784100032 OSTERBERG D 9 WWA Traunstein Oberbayern Altötting Unterneukirchen weiß 33
  • 1_G142 4120774100066 Altötting, Qu. WWA Traunstein Oberbayern Altötting Tüßling, M weiß 37
  • 1_G149 4110774100034 BRUNNEN IV Töging WWA Rosenheim Oberbayern Altötting Töging a.Inn, St weiß 43
  • 1_G151 1131774300128 HAIMING 380A WWA Traunstein Oberbayern Altötting Haiming grün 13
  • 1_G151 4110784200019 Forst Kastl WWA Traunstein Oberbayern Altötting Emmerting weiß 37 1_G152 1131784100034 GLOCKEN D 12 WWA Traunstein Oberbayern Altötting Kirchweidach grün 33
  • 1_G161 4110784200027 Hitzler, Horizontalbrunnen II WWA Traunstein Oberbayern Altötting Burghausen, St weiß 37

Das DIW hat auf Basis dieser Meßstellen 2020 eine Karte erstellt.

Diese zeigt die durchschnittliche Nitratbelastung für jeden  Landkreis gemäß .

 

 

Auf Basis einer ganz anderen Auswahl aus den selben Meßstellen, hat das Umweltbundesamt wiederum eine ganz eigene Karte mit belasteten Zonen erstellt.

Beiden Karten ist gemeinsam, daß nur Teile Deutschlands mit Nitraten belastet sind. In Bayern sind dies z.B. die Gebiete entlang der Donau. Dessen ungeachtet, meldete Berlin nach Brüssel, daß die gesamte Bundesrepublik ein „gefährdetes Gebiet“ sei. In Folge muß Deutschland auf seinem gesamten Staatsgebiet die in der EU-Richtlinie vorgeschriebenen Maßnahmen zur Reduktion von Nitrat durchführen, sodaß die Landwirte, die eigentlich gar keine Nitratbelastung haben, dennoch die Auflagen erfüllen müssen, als ob sie eine Nitratbelastung hätten.

Beide Karten zeigen neben diesen Gemeinsamkeiten im Detail aber auch erhebliche Unterschiede und das, obwohl die Anzahl der Meßstellen in Deutschland gleich geblieben ist.

Die Antwort auf dieses Rätsel lautet: Auf Basis dieser immer selben Anzahl an Meßstellen wurden unterschiedliche Meßnetze erstellt, indem man aus diesem Gesamtnetz mit Hilfe unterschiedlicher Kriterien eben andere Meßstellen herausgepickt hat, um so unterschiedliche Meßnetze zu schaffen.

Doch es geschah noch mehr: statt nur diese Gebiete, die ausweislich einer dieser Meßstellen hohe Nitratwerte ausweisen, als „gefährdete Gebiete“ zu klassifizieren und nach Brüssel zu melden, geschieht etwas ganz Anderes:

Berlin, meldet nach Brüssel die gesamte Bundesrepublik als „gefährdetes Gebiet“. In Folge muß Deutschland auf seinem gesamten Staastegbiet die in der EU-Richtlinie vorgeschriebenen Maßnahmen zur Reduktion von Nitrat durchführen, sodaß die Landwirte, die eigentlich gar keine Nitratbelastung haben, dennoch die Auflagen erfüllen müssen, als ob sie eine Nitratbelastung hätten.

Welcher „bemerkenswerter“ Methoden sich Bund und Länder hierbei zu Lasten vieler Landwirte bedienen sei in Folge noch weiter  vertieft:

 

Rechtsgrundlage RiLi 91/676/EWG

Ein Blick in den originalen Wortlaut er Richtlinie offenbart Erstaunliches:

 

Die RiLi 91/676/EWG kämpft nicht für sauberes Grundwasser, sondern gegen Landwirte

Schon der Überschrift

Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

kann  man entnehmen. daß Nitrateintragungen in den Boden aus anderen Quellen, wie z.B.

  • gebrochene Abwasserleitungen,
  • in Gesteinen, wie z.B. Schiefer gebundene Nitrate, oder
  • aufgrund der örtlichen Witterungsverhältnisse wie z.B. höherer Verdunstungsmengen, als  Niederschlagsmengen, in der obersten Bodenschicht sich konzentrierende Nitrate
  • etc.

völlig unberücksichtigt bleiben, obwohl sie gemäß Rechtslage gar nicht unberücksichtigt bleiben dürften!

Völlig unberücksichtigt blieb bei einzelnen Messungen, wie denn z.B. in Stadtrandlagen, daß dort im Boden befindliche Nitrate aus anderen Quellen, wie z.B. gebrochenen Abwasserleitungen stammen können und dennoch – der Überschrift der RiLi folgend  – einfach pauschal der Landwirtschaft und damit gemäß Richtlinie pauschal den Landwirten als Verursacher zugerechnet.

Die Richtlinie enthält auch keinerlei Vorgaben, wie denn überhaupt sichergestellt werden kann, daß ausschließlich Nitrate aus der Landwirtschaft bei Messungen Berücksichtigung finden können und daß Nitrate aus anderen Quellen sicher ausgeklammert werden.

 

Ein „Belastungsmessnetz“ wird erfunden

Während die anderen EU-Länder auf bestehende Messnetze zurückgreifen und deren Daten nutzen und an die EU melden, geht Deutschland in dieser Frage einen Sonderweg.

Als – unserer Kenntnis nach – einziges Land in der EU heben Bund und Länder ein eigenes Messnetz aus der Taufe, das ausschließlich dem Zweck dienen soll, Nitratwerte für die RiLi 91/676/EWG zu messen.

Wer für die Schaffung dieses „Belastungsmessnetzes“ politisch verantwortlich sein könnte, geht aus dem Nitratbericht 2008 aus Seite 18 hervor:

„Für die Berichterstattung zur Richtlinie des Rates (91/676/EWG) vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen wurden 1995 von den Bundesländern 186 Messstellen im Grundwasser festgelegt.“

Diesem Zitat kann entnommen werden, daß die Idee ein solches „Belastungsmessnetz“ zu schaffen, um das Jahr 1995 herum zeitlich zu verorten ist. 1995 waren in Bayern wiederum folgende Landwirtschaftsminister und Umweltminister im Amt:

Reinhold Bocklet 17. Juni 1993 6. Oktober 1998 CSU
 Thomas Goppel 1994–1998 CSU Stoiber I, II

1995 waren im Bund folgende Landwirtschaftsminister und Umweltminister im Amt:

9 Jochen Borchert * 1940 CDU 21. Januar 1993 26. Oktober 1998 Kohl IV
Kohl V
3 Angela Merkel * 1954 CDU 17. November 1994 27. Oktober 1998 Kohl V

Der früheste Zeitpunkt an welchem der Begriff „Belastungsnetzwerk“ im WWW auftaucht, ist das Frühjahr 2006. Bis Ende 2005 wurde das Bundesministerium für Landwirtschaft durch Frau Künast (Grüne) geleitet und dann am 22.11.2005 durch Horst Seehofer übernommen.

 

Sinn und Zweck des „Belastungsmessnetzes“

Der Sinn und Zweck dieses eigens geschaffenen „Belastungsmessnetzes“ wird im Nitratbericht 2008 auf Seite 18 wie folgt dargelegt:

„Bei diesem Messnetz – im Folgenden als Belastungsmessnetz bezeichnet – handelt es sich um ein Emittentenmessnetz für Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser.“

Als Begründung wird ergänzt:

Quelle: Nitratbericht 2008 Seite 19

„Mit einem Belastungsmessnetz kann der Nachweis geführt werden, ob die eingeleiteten Maßnahmen (siehe Kapitel 3. 4) zu einer Verbesserung der Nitrat-Situation im Grundwasser führen.“

Ganz so, als ob alle anderen EU-Staaten, die kein derartiges Belastungsmessnetz kreiert haben, nicht in der Lage wären, den Nachweis zu führen, ob „eingeleitete Maßnahmen zu einer Verbesserung des Grundwassers geführt haben„.

Diese offizielle Begründung kann damit als konstruiert auf die Seite gestellt werden.

Der wirkliche Grund für die Erschaffung eines „Belastungsmessnetzes“ dürfte vielmehr aus dem Ergebnis abzuleiten sein, das dieses Netz liefert. Und dieses Ergebnis lautet: 50% aller Meßstellen liefern Nitratwerte von über 50 mg/Liter Wasser.

Der wirkliche Grund für die Erschaffung eines „Belastungsmessnetzes“ dürfte daher eher darin zu finden sein, eine Art „Überschreitungsmessnetz“ zu schaffen, also ein Messnetz, welches möglichst viele Nitrat Höchstwerte darstellt.

Problematisch wird dieser Sonderweg aber insbesondere dann, wenn die anderen EU-Staaten hier anders verfahren.

 

Auswahlkriterien für die Meßstellen des „Belastungsmessnetzes“

Um dieses „Sondermessnetz“ aus der Taufe heben zu können, mußten all die Meßstellen identifiziert werden, welche für dieses Messnetz als „geeignet“ angesehen wurden. Auf Seite 18 des Nitratberichts aus 2008 werden genau diese Kriterien zur Auswahl der Messstellen, die dann in das „Belastungsmessnetz“ eingehen werden wie folgt aufgelistet:

Das „Belastungsmessnetz“ der Bundesregierung entspricht offensichtlich NICHT den Vorgaben der EU-Richtlinie

Mit Hilfe dieser Auswahlkriterien geht die Bundesrepublik jedoch einen Weg, der so in der zugrunde liegenden Richtlinie gar nicht vorgesehen ist und folglich von dieser auch kaum gedeckt sein dürfte:

 

1. „Belastungsmessnetz“ ist ungeeignet, das „Grundwasser“ im Sinne der RiLi zu messen

Eine erste Vorgabe der EU-Richtlinie ist, „Grundwasser“ zu messen. Um darüber keine Mißverständnisse entstehen zu lassen, was denn unter „Grundwasser“ eigentlich verstanden wird, wird in der Richtlinie der Begriff „Grundwasser“ extra wie folgt definiert:

Artikel 2 Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:

a) Grundwasser: alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht;

Quelle: Nitratbericht AT 2016 Seite 29

Der Begriff „Sättigungszone“ weist also darauf hin, daß es sich beim „Grundwasser“ also um Erdschichten handelt, welche von Wasser gesättigt sind, was wiederum an der Erdoberfläche oder knapp darunter praktisch nie der Fall ist, sondern in tieferen Erschichten vorkommt.

Das Nachbarland Österreich erfüllt diese Vorgabe durch das Einrichten von sechs Tiefenzonen, in welchen Grundwasser gemessen wird (vgl. Bild rechts).

Deutschland hingegen hat ausweislich der Seite 18 des Nitratberichts aus 2008  für Meßstellen hingegen ausschließlich die Zone definiert, die in Österreich nur eine von sechs Zonen ist, nämlich die eine Zone von 0 bis 5 Meter:

In der Broschüre „Grundwasser in Deutschland“ des Bundesumweltministeriums wird dies auf Seite 49 auch ganz offen zugegeben:

Damit läßt die Bundesregierung also gar nicht das „Grundwasser“, wie es in der RiLi definiert ist messen, nämlich über die gesamte Sättigungszone, sondern die Bundesregierung läßt nur einen Teil des „Grundwassers“, wie es in der RiLi definiert ist, messen, nämlich den Teil in der obersten Schicht, der auch der Teil ist, der erfahrungsgemäß die höchsten Nitratwerte aufweist.

Schon aus diesem Grund sind die in Deutschland gemessenen Werte nicht mehr vergleichbar zu den Werten, die im Rest der EU gemessen werden.

 

2. „Belastungsmessnetz“ ist nicht „repräsentativ“

Neben der Beachtung der Vorgabe, daß eigentlich das gesamte „Grundwasser“ im Sinne der Definition zu messen wäre, und nicht nur ein Teil dieses Grundwassers, gibt die Richtlinie aber noch die weitere Vorgabe auf, die „Nitratkonzentration im Süßwasser an Grundwassermeßstellen zu messen, die für die Grundwasservorkommen der Mitgliedstaaten repräsentativ sind

Präzise heißt es hierzu nämlich wie folgt:

„Artikel 6

(1) Zur Ausweisung gefährdeter Gebiete und zur Fortschreibung der Ausweisung treffen die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen:

a) Innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe dieser Richtlinie messen sie die Nitratkonzentration im Süßwasser über einen Zeitraum von einem Jahr, und zwar:

i) …;

ii) an Grundwassermeßstellen, die für die Grundwasservorkommen der Mitgliedstaaten repräsentativ sind, in regelmässigen Abständen und unter Berücksichtigung der Richtlinie 80/778/EWG;“

Auch diese Vorgabe „repräsentativ“ zu sein, wird durch das von Bund und Ländern geschaffene „Belastungsmessnetz“ offenkundig vielfach nicht erfüllt:

 

2.1. Nicht „repräsentativ“, weil zu wenige Meßstellen 

Quelle: „Grundwasser in Deutschland“ 2008 Abbildung 26
Quelle: Bericht der Kommission über die Nitratbelastungen in der EU

Ein erster Punkt, warum die Meßstellen nicht „repräsentativ“ sind,  ist, weil es viel zu wenige sind.

Die zur Nitratbelastung zur Verfügung stehenden Meßstellen gehen aus der Broschüre „Grundwasser in Deutschland“ aus dem Jahre 2008 hervor. Der Abbildung 26 sind diese zu entnehmen (rote Punkte).

Während Österreich die Ergebnisse von knappen 2000 Meßstellen heranzieht, um die Nitratbelastung zu ermitteln, ignoriert Deutschland diese große Anzahl an Meßstellen (rot) und greift nur auf die knapp 170 blau markierten Meßstellen zu. Setzt man dieses Ergebnis in einen Vergleich innerhalb der EU, so wird dieses Ergebnis umso augenfälliger.

Mit 0,4 Meßstellen auf 1000 km2 Land steht Deutschland damit an vorletzter Stelle in der EU:

 

2.2. Nicht „repräsentativ“, weil die wenigen Meßstellen mit Hilfe einer „Negativauslese“ selektiert wurden

Ein zweiter Punkt, warum die Meßstellen nicht „repräsentativ“ sind,  ist, weil diese durch eine Negativauslese ermittelt wurden.

Um in das „Belastungsmessnetz“ aufgenommen zu werden, mußten die Meßstationen zur „Negativauslese“ folgende Negativkriterien erfüllen:

Im Nitratbericht von 2008  wird zu dieser Negativauslese durch die Bundesregierung Folgendes zugestanden:

In der Broschüre „Grundwasser in Deutschland“ des Bundesumweltministeriums wird auf Seite 49 auch auf diese Meßstellen des „Belastungsmessnetzes“ verwiesen und es wurden die zur Anwendung gebrachten weiteren Selektionskriterien erwähnt:

Dieses Messnetz wurde von den Ländern für die speziellen Überwachungsanforderungen der EG-Nitratrichtlinie (91/676/EG – siehe Kap. 6) konzipiert

Beachtenswert ist hierbei erstens, daß also ganz gezielt nach Meßstellen gesucht wurde, die 50mg/Liter Wasser und mehr aufweisen.

Beachtenswert ist hierbei zweitens, daß in dieser Broschüre aus dem Jahre 2008 der Begriff „Belastungsmessnetz“ gar nicht verwendet wurde, sondern der Begriff „EU-Nitratmessnetz (blau)“ Verwendung findet, ganz so, als ob die EU diese Meßstellen für dieses Meßnetz so festgelegt hätte, was tatsächlich aber gar nicht der Fall ist.

Neben der Abweichung, daß die Meßstellen in Deutschland nur einen Teil des in der RiLi definierten Grundwassers messen, und dem Umstand, daß es in Deutschland zu wenige Meßstellen gibt, um davon sprechen zu können, daß´diese „repräsentativ“ im Sinne der RiLi wären, müssen die Meßstellen, welche in das „Belastungsmessnetz“ aufgenommen werden, aber auch folgende weitere Kriterium erfüllen:

 

2.3. Nicht „repräsentativ“, weil „Bezug zu landwirtschaftlich genutzten Flächen“ unklar

Um in das „Belastungsmessnetz“ aufgenommen zu werden, mußten die Meßstationen außerdem noch folgendes weiteres Kriterium erfüllen:

Der Broschüre „Grundwasser in Deutschland“ des Bundesumweltministeriums ist auf Seite 49 ergänzend zu entnehmen:

Die erhöhten Nitratgehalte müssen sich eindeutig auf landwirtschaftliche Einträge zurückführen lassen

Ob dieses Kriterium bei jeder der Meßstellen erfüllt ist, müßte in meiner Untersuchung vor Ort überprüft werden, was noch aussteht.

 

2.4. Nicht „repräsentativ“, weil „keine Aussagefähigkeit für ein möglichst großes Einzugsgebiet“ gegeben ist

Um in das „Belastungsmessnetz“ aufgenommen zu werden, mußten die Meßstationen außerdem noch das vierte Kriterium erfüllen:

Der Broschüre „Grundwasser in Deutschland“ des Bundesumweltministeriums ist auf Seite 49 ergänzend hierzu wiederum zu entnehmen:

Natürlich können hierbei unter „Diffuse Stoffeinträge“ nur Stoffeinträge im Sinne der RiLi gemeint sein. Um welche sich hierbei nur handeln kann geht schon aus der Überschrift hervor:

Ob bei jeder dieser Meßstellen sichergestellt ist, daß die Nitrate ausschließlich aus Ackerbau bzw. Tierzucht stammen und nicht aus z.B. städtischen Quellen, müßte in meiner Untersuchung vor Ort überprüft werden, was noch aussteht.

So ist die Nitratbelastung durch die Bewirtschaftung der folgenden Gattungen höchst unterschiedlich:

  • Wald
  • Siedlung
  • Ackerbau
  • Sonderkulturen (Gemüseanbau)

 

2.5. Nicht „repräsentativ“, wenn Meßstellen natürliches NO3 messen

Darüber hinaus muß auch die Vorgabe aus der „Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung – GrwV)“ Anwendung finden, die für Meßstellen natürliches NO3 ausschließt. so schreibt § 7 Abs. 3 GrwV a.E. vor:

Folglich müßten Meßstellen, an welchen natürliche Einflüsse auf das Nitrat im Grundwasser einwirken ausscheiden. Hierzu dürften Einflüsse zu zählen sein, wie z.B.:

  • aus Gestein ausgewaschenes Nitrat
  • Einfluß des regionalen Klimas „Gesamtabflußhöhe“ (Niederschlag- Verdunstung) auf die Nitratbelastung

Hierzu findet sich jedoch nirgendwo ein Hinweis.

 

3. Ergebnis: „Belastungsmessnetz“ gibt zu 50% Höchstwerte an Nitraten aus:

Das wie beschrieben durch Bund und Länder zusammengestellte „Belastungsmessnetz“  liefert dann die erwartbaren schlechten Nitratwerte:

In den folgenden Abbildungen ist das deutsche Belastungsmessnetz Nitrat abgebildet mit den  Konzentrationsklassen der Mittelwerte 2008-2010 von 162 gemeinsamen Messstellen in Kombination mit der Entwicklung seit 2004-2006.

Quelle: Nitratbericht der Bundesregierung 2012 Seite 33:

Quelle: BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

In Folge steht Deutschland im EU-Vergleich an vorletzter Stelle. So kann man dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008–2011 entnahmen, daß Deutschland angeblich die zweitschlechtesten Nitratwerte in der EU haben soll.

Obwohl Deutschland nur in der Schicht von 0-5 Metern mißt (s.o.), gibt die EU diese Statistik als „Ergebnisse aller Grundwasser-Messstationen in unterschiedlichen Tiefen.“ aus. Der Grund hierfür dürfte in der Übermittlung mangelhafter Daten durch die Bundesregierung an die EU zu suchen und zu finden sein.

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Die RiLi verpflichtet dazu „gefährdete Gebiete“ zu melden

Was mit den ermittelten Messdaten zu geschehen hat, ist in Artikel 3 der RiLi festgelegt. Dort heißt es:

Quelle: „BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Artikel 2 Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:…

k) gefährdete Gebiete: gemäß Artikel 3 Absatz 2 ausgewiesene Flächen.

Artikel 3…

(2) Die Mitgliedstaaten weisen innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe dieser Richtlinie alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in nach Absatz 1 bestimmte Gewässer entwässern und die zur Verunreinigung beitragen, als gefährdete Gebiete aus. Sie unterrichten die Kommission hiervon innerhalb von sechs Monaten nach erster Ausweisung.

Wie groß das „gefährdete Gebiet“ jedoch ist, entscheidet die Bundesregierung, denn hierbei hat der Staat ein Wahlrecht, ob er nur die Gebiete meldet, auf welchen tatsächlich erhöhte Nitratbelastungen bestehen, oder ob er das gesamte Staatsgebiet nach Brüssel als „gefährdetes Gebiet“ meldet.

Die deutsche Regierung hat jedenfalls im Gegensatz zu anderen Staaten ihr gesamtes Staatsgebiet gemeldet, wie aus dem BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2012–2015 {SWD(2018) 246 final} hervorgeht.

„Die Nitrat-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausweisung von nitratgefährdeten Gebieten, d. h. von belasteten oder belastungsgefährdeten Einzugsgebieten. Bei der Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete können die Mitgliedstaaten beschließen, keine speziellen Zonen abzugrenzen, sondern stattdessen für ihre gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche ein Aktionsprogramm durchzuführen.“

Dies bedeutet, daß es einen „Beschluss“ geben muß, derart zu verfahren. Ein Beschluß, bei dem zur Nitratrichtlinie von 2006 die Landwirtschaftsminister und Umweltminister der Regierungen unter Angela Merkel abgestimmt haben müßten.

Diese hätten nach der Annahme der Düngemittelverordnung von 2006 diese mit Öffnungsklauseln versehen können. Dies haben sie jedoch seither unterlassen.

Als Landwirtschaftsminister wirkten seither:

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
12 Horst Seehofer * 1949 CSU 22. November 2005 27. Oktober 2008 Merkel I
13 Ilse Aigner * 1964 CSU 31. Oktober 2008 30. September 2013 Merkel I
Merkel II
Bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung übernahm Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich das Ressort geschäftsführend.
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
14 Hans-Peter Friedrich * 1957 CSU 17. Dezember 2013 17. Februar 2014 Merkel III
15 Christian Schmidt * 1957 CSU 17. Februar 2014 14. März 2018 Merkel III
16 Julia Klöckner * 1972 CDU 14. März 2018 im Amt Merkel IV

Als Umweltminister wirkten seither:

5 Sigmar Gabriel 22. November 2005 28. Oktober 2009 SPD
6 Norbert Röttgen 28. Oktober 2009 22. Mai 2012 CDU
7 Peter Altmaier 22. Mai 2012 17. Dezember 2013 CDU
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
8 Barbara Hendricks 17. Dezember 2013 14. März 2018 SPD
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
9 Svenja Schulze 14. März 2018 amtierend SPD

Dem Artikel 5 der RiLi ist hierzu in Absatz 1 zu entnehmen, daß Aktionsprogramme durchzuführen sind, und dem Absatz 2 ist zu entnehmen, daß diese Aktionsprogramme durch den Mitgliedsstaat regional begrenzt werden können:

Artikel 5

(1) Zur Verwirklichung der in Artikel 1 genannten Ziele legen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Ausweisung der gefährdeten Gebiete nach Artikel 3 Absatz 2 oder innerhalb eines Jahres nach jeder ergänzenden Ausweisung nach Artikel 3 Absatz 4 Aktionsprogramme für die als gefährdet ausgewiesenen Gebiete fest.

(2) Ein Aktionsprogramm kann sich auf alle gefährdeten Gebiete im Gebiet eines Mitgliedstaates erstrecken, oder es können verschiedene Programme für verschiedene gefährdete Gebiete oder Teilgebiete festgelegt werden, wenn der Mitgliedstaat dies für angebracht hält.

An dieser Stelle ist festzuhalten, daß es gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie eines Willensakts der Bundesregierung bedarf, um die Aktionsprogramme auf die Gebiete zu begrenzen, die tatsächlich erhöhte Nitratbelastungen aufweisen. Diese weigert sich jedoch bisher einen derartigen Beschluß herbeizuführen.

Folglich müssen z.B. die bayerischen Landwirte im Voralpenland die Aktionsprogramme durchführen, obwohl ihre Böden nicht die Nitratbelastung aufweisen, für die diese Programme gedacht sind.

Mit Hilfe eines defizitären Messnetzes werden z.B. die bayerischen Landwirte  durch die Altparteien in der Illusion gehalten, daß dies dennoch notwendig sei.

Auf Basis von Art. 5 Abs. 2 der RiLi hätten auch die Agrarminister der CSU die Möglichkeit gehabt, die Aktionsprogramme auf die Gegenden zu beschränken, in welchen tatsächlich erhöhte Nitratwerte vorkommen, haben von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht.

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Umsetzung der RiLi 91/676/EWG in der Düngemittelverordnung und der Ausführungsverordnung Düngeverordnung

Dadurch daß die Bundesregierung die gesamte Republik als „gefährdetes Gebiet“ nach Brüssel gemeldet hat, haben sie und die Landesregierungen sich in die Lage versetzt, mit Hilfe der Düngemittelverordnung und der zugehörigen Ausführungsverordnung selbst zu bestimmen, welche Maßnahmen, sie an welchen Orten der Republik einsetzt.

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„rote Gebiete“

Die Düngemittelverordung sieht wiederum in § 13 Abs. 2 vor, daß die Landesregierungen tätig werden.

Quelle: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/207027/

„(2) Den Landesregierungen wird die Befugnis übertragen, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat durch Rechtsverordnung auf Grund des § 3 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 3 und mit Absatz 5 des Düngegesetzes abweichende Vorschriften zu erlassen für

1. Gebiete von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist, auf Grund

Die Staatsregierung sieht sich auf Basis der Düngemittelverordnung berufen tätig zu werden:

„Mit der am 2.06.2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung (DüV) werden die Landesregierungen in § 13 DüV verpflichtet, in Gebieten mit einer hohen Nährstoffbelastung (sogenannte „rote Gebiete“) per Landesverordnung mindestens drei zusätzliche Auflagen bei der Düngung zu erlassen.“

Hierzu hat die bayerische Staatsregierung eine „Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) vom 4. September 2018“ erlassen.

    1.Es sind die in § 13 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2, 4 und 5 DüV genannten besonderen Anforderungen einzuhalten.2. Der Nachweis nach § 13 Abs. 3 Satz 1 DüV wird durch die Vorlage eines betrieblichen Nährstoffvergleichs nach § 8 Abs. 1 DüV erbracht.3. Die zuständige Stelle kann unter den in § 13 Abs. 4 Satz 1 DüV geregelten Voraussetzungen auf Antrag Ausnahmen von Nr. 1 genehmigen. Der Betriebsinhaber hat der zuständigen Stelle Änderungen, die für die Gewährung der Ausnahmen maßgeblich sind, unverzüglich, vollständig und richtig anzuzeigen.
In Satz 3 der selben Vorschrift der Staatsregierung weist die Staatsregierung dem LGL die Aufgabe zu, die roten und die grünen Gebiete festzulegen:

Damit steht fest, daß niemand Anderes, als die Staatsregierung erstens die Meßstellen für das Meßnetz geliefert hat und daß die Staatsregierung auf Basis dieser vom Messnetz bereitgestellten Messungen dann für Bayern auf Basis von zuerst nicht einmal einer Meßstelle pro 1000km2 und dann zwei Meßstellen pro 1000km2 die „roten Gebiete“ definiert hat.

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„grüne Gebiete“

Für nicht gefährdete Gebiete (grüne Gebiete) gelten Erleichterungen der Düngeverordnung nach § 13 (5). Die Düngemittelverordung sieht wiederum in § 13 Abs. 5 vor, daß die Landesregierungen tätig werden.

„(5) Den Landesregierungen wird die Befugnis übertragen, in anderen als den in Absatz 2 Satz 1 genannten Gebieten und in den in Absatz 2 Satz 3 genannten Gebieten, durch Rechtsverordnung auf Grund des § 3 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 3 und mit Absatz 5 des Düngegesetzes vorzuschreiben, dass abweichend von

1. § 8 Absatz 6 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 10 Absatz 1 Satz 4, Betriebe, die

a) abzüglich von Flächen nach § 8 Absatz 6 Nummer 1 und 2 weniger als 30 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften,
b) höchstens bis zu drei Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen,
c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 110 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufweisen und
d) keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und aufbringen,

von den Vorgaben nach § 3 Absatz 2 Satz 1, § 8 Absatz 1 und § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 ausgenommen sind,

2. § 12 Absatz 3 Satz 1 rinderhaltende Betriebe, die über ausreichende eigene Grünland- oder Dauergrünlandflächen für die ordnungsgemäße Aufbringung der im Betrieb anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger verfügen, sicherzustellen haben, dass sie mindestens die in einem Zeitraum von sechs Monaten anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger sicher lagern können.“

Damit steht fest, daß niemand Anderes, als die Staatsregierung erstens die Meßstellen für das Meßnetz geliefert hat und daß die Staatsregierung auf Basis dieser vom Messnetz bereitgestellten Messungen dann für Bayern auf Basis von zuerst nicht einmal einer Meßstelle pro 1000km2 und dann zwei Meßstellen pro 1000km2 die „roten Gebiete“ definiert hat.

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Überarbeitung der RiLi im Jahr 2016 

Nach Dauerkritik durch die EU mußte die Bundesregierung ihr „Belastungsmessnetz“ im Jahre 2016 überarbeiten. Während dieser Zeit waren folgende Umweltminister und Landwirtschaftsminister zuständig:

8 Barbara Hendricks 17. Dezember 2013 14. März 2018 SPD

 

14 Hans-Peter Friedrich * 1957 17. Dezember 2013 17. Februar 2014 CSU
15 Christian Schmidt * 1957 17. Februar 2014 14. März 2018 CSU

 

Alt (bis incl. 2016): Deutsches Nitratmessnetz

Das alte „Belastungsmessnetz“ bestand aus folgenden Meßstellen:

  • bundesweit 162 langjährig gleichen Messstellen
  • davon lagen 34 in Bayern.

Diese sind auf dem Bild rechts in der linken Hälfte abgebildet. Auf Eigenarten dieses neuen Messnetzes wird weiter unten noch genauer eingegangen werden.

 

NEU ab 2016: EUA-Messnetz (Europäische Umweltagentur)

Quelle: http://nitrat-boden.julius-kuehn.de/dokumente/upload/3d22a_messnetze-krueger.pdf

Einen  Überblick über die vielen gegenwärtig betriebenen Wasser-Messnetze ist hier einsehbar.

So betreiben z.B. die Bundesländer das sogenannte EUA-Messnetz mit insgesamt 1214 Messstellen.

Die Daten dieser Messstellen sollen einen zuverlässigen Überblick über die Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland geben und sind die Basis für Berichte an die Europäische Umweltagentur EUA im Rahmen der jährlichen Datenbereitstellung zum „State of the Environment (SoE) Report“.

2016 wurde auch das bayerische EUA-Messnetz komplett überarbeitet. dieses besteht nun aus 237 Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit (rund 300 km²/Messstelle).

Auch die hinzugefügten Meßstellen mußten, wie schon zuvor die Meßstellen aus dem „Belastungsmessnetz“, eine Selektion durchlaufen, wie am Beispiel Niedersachsens beispielhaft dargestellt ist.

 

Aus dem „Belastungsmessnetz“ wird das „EUA Teilmessnetz Landwirtschaft“

Quelle: http://nitrat-boden.julius-kuehn.de/dokumente/upload/3d22a_messnetze-krueger.pdf

Um 2016 auch ein neues Netz zur Messung von Nitraten zu schaffen, wurden die Meßstellen des alten „Belastungsmessnetzes“ beibehalten und durch weitere  Meßstellen aus  dem EUA-Messnetz ergänzt, um auf diesem Wege das „EUA Teilmessnetz Landwirtschaft“ zu schaffen.

Das neue „EUA-Messnetz“ enthält damit alle Messstellen des ehemaligen „Belastungsnetzes“. Zusätzlich sind einige weitere Meßstellen hinzugefügt worden.

 

Das Ergebnis dieser Ergänzung mit neunen Meßstellen ist, daß Deutschland nun statt 0,4 Meßstellen pro 1000m2 Staatsgebiet nun ca. 2 Meßstellen pro 1000m2 Staatsgebiet hat und sich auf diesem Weg unter 27 Mitgliedsstaaten vom vorletzten auf den viertletzten Platz „vorgearbeitet“ hat.

Da völlig unklar bleibt jedoch  weiterhin, nach welchen Kriterien:

  • Wald
  • Siedlung
  • Ackerbau
  • Sonderkulturen (Gemüseanbau)
  • Keine natürlichen Einflüsse auf das Nitrat im Grundwasser
    • z.B. aus Gestein ausgewaschenes Nitrat
    • z.B. Einfluß des regionalen Klimas „Gesamtabflußhöhe“ (Niederschlag- Verdunstung) auf die Nitratbelastung

diese Meßstellen tatsächlich ausgewählt wurden. Daher  müßte auch nach  dieser  Ergänzung  jede der zusätzlich hinzugekommenen Meßstellen aufgesucht und geprüft werden.

 

Veränderung der Messergebnisse durch  die Umstellung vom „Belastungsmessnetz“ zum „EUA-Teilmessnetz-Landwirtschaft“

Änderung der Absolutwerte

Quelle: Nitratbericht 2016

Tatsächlich hat sich alleine durch diese Aufnahme  neuer Meßstellen die Gesamtmessung erheblich verändert, wie man dem Nitratbericht aus 2016 entnehmen kann. Die Anzahl der Meßstellen mit einer hohen Nitratbelastung (rot) lag beim Alten Meßnetz bei 50% und liegt nun beim neuen Messnetz bei ca. 30%.

Kommuniziert wurde diese Änderung jedoch auf sehr merkwürdige Weise. So entnehmen die Schnellleser auf Seite 1 aus der Zusammenfassung :

„Vergleicht man die Ergebnisse des alten EU-Nitrat-Belastungsmessnetzes mit denen des neuen, repräsentativen EU-Nitratmessnetzes, so ist festzustellen, dass die Neuordnung der Messnetze bei der Bewertung der Nitratbelastung zu keinen grundsätzlich anderen Ergebnissen als bisher geführt hat.“

Angesichts des Schaubilds eine schlichtweg mindestens irreführende Aussage. Auf der Suche nach einer Lösung dieses Rätsels wird man auf Seite 50 fündig. Dort liest man:

„Vergleicht man die Ergebnisse des alten EU-Nitrat-Belastungsmessnetzes mit denen des neuen, repräsentativen EU-Nitratmessnetzes,

dann liest man dort die folgende Passage,die für die Zusammenfassung weggeschnitten wurde

so ergibt sich bedingt durch die Messnetzneuordnung eine Abnahme des Anteils hoch belasteter Messstellen und eine Zunahme des Anteils gering belasteter Messstellen. Insgesamt ist aber festzustellen,

hiernach geht es dann mit dem Teil weiter, der auch wieder in der Zusammenfassung zu finden ist

dass die Neuordnung der Messnetze bei der Bewertung der Nitratsituation zu keinen grundsätzlich anderen Ergebnissen geführt hat.“

Für die Zusammenfassung wurde also einfach die Tatsachenaussage weggeschnitten und die Wertung beibehalten.

Zur Begründung dieser merkwürdigen Stellungnahme in der Zusammenfassung wird darauf verwiesen, daß wenn man das neue Meßnetz auch vorher betrieben hätte, daß sich´dann praktisch keine Änderungen ergeben hätten (vgl. Bild rechts)!

 

Änderung der „Tendenz“:

Vergleichbar wurde auch bei der Tendenz“ vorgegangen. Tatsächlich haben sich die Meßstellen mit steigender Nitratbelastung von 40,1% im alten Meßnetz auf 27,7% im neuen Meßnetz reduziert.

Die von der Bundesregierung vorgenommenen Wertung lautet hingegen:

„Von der Tendenz her unterscheiden sich die Ergebnisse des alten und neuen Messnetzes somit kaum“  

wird auf Seite 48 des Nitratberichts behauptet, obwohl das Diagramm das genaue Gegenteil aussagt.

 

Wertung:

Mißt man das Handeln der Bundesregierung an den Vorgaben der betreffenden  EU-Richtlinie so wird der Geist deutlich, von welchem sich die Bundesregierung in ihrem Handeln gegen die eigenen Landwirte leiten läßt.

Dieser Geist und das daraus abgeleitete Handeln bürden den Landwirten in Gebieten ohne kritische Nitratbelastung ein Handeln auf, das gemessen an der EU-Richtlinie gar nicht nötig wäre.  Hierdurch werden sie in zusätzliche Ausgaben getrieben und es werden ihnen zusätzliche bürokratische Auflagen gemacht, die gar nicht notwendig wären. Ihre Interessenvertretung, der mit der CSU eng verbundene Bauernverband, macht bestenfalls Andeutungen, schöpft in dieser Frage sein Potential jedoch nicht einmal ansatzweise aus und macht durch diese Handlungssprache deutlich, welchen Interessen er wirklich dient.

Auch in der medialen Darstellung der Problematik finden die zuvor angesprochenen Fakten keinerlei  Wiederhall. Ausgehend von einer  Meßstelle mit hohen Nitratanteilen wird von einem „Problem im ganzen Land“ gesprochen.

Die AfD in Bund und Land hat jedenfalls das klare Ziel, für die Landwirte möglichst große Öffnungsklauseln zu erstreiten.

Hierin unterscheidet sich der Ansatz ganz fundamental von dem Ansatz der Öko-Lobbyisten. der Ansatz der Öko-Lobbyisten ist wieder einmal, daß die Nitratmeßstellen keinerlei Thema sind. Niemand ist vor Ort und prüft die tatsächliche Ursache der Herkunft der Nitrate. Niemand prüft die Orte der Meßstellen, bzw. die Umgebung der Meßstellen.

Wie so oft bei den Öko-Propagandisten verschweigen sie, wie die Messwerte zustande kommen und bauen dann auf diesen nicht weiter durchleuchteten Messwerte ihre Öko-Propaganda auf.

Erwartungsgemäß plädieren die Ökopropagandisten dafür, die neue Düngemittelverordnung zu beachten, da angeblich nur sie das Problem lösen kann. Natürlich haben sich die Landwirte dieser zu unterwerfen, was dann beschönigend mit Worten „es geht nur mit den Landwirten, wir wollen kein Bauern-Bashing betreiben“ ausgedrückt wird, praktisch aber natürlich Bauern-Bashing ist, denn natürlich sollen die Bauern die Lasten tragen, die ihen die Öko-Lobbyisten auferlegen

Rein Beispielhaft sei dieser Vortrag von Prof. Lundt in Burgkirchen – Min. 7 bis 11 – angeführt. Dr. Holger Lundt ist vom Bund Naturschutz und hat sich lange Zeit mit dem Thema Belastungen im Trinkwasser beschäftigt und trägt die üblichen Argumente der Öko-Lobby vor, ohne hierbei auch nur eines der obigen Fakten auch nur anzudeuten: