BERLIN – Bundespräsident Steinmeier (SPD) gibt an: „Fehlende Meinungsfreiheit ist Lüge“. Eine Lüge? Stimmt dies wirklich?
Neben dem juristischen Rechtssystem etablieren interessierte Kreise in zunehmendem Maße ein zweites, ein moralisches „Rechtestem“
Das Grundgesetz garantiert auf dem Papier zwar die „Meinungsfreiheit“. Im praktischen Alltag gibt der Bürger gibt es hingegen tatsächlich massive Auseinandersetzungen um das, was konkret gesagt werden darf, sowie um Begriffe und sogar um Tonlagen und nicht zuletzt um zulässige und angeblich unzulässige Ansichten.
Eine der frühesten Affären, in welcher dies deutlich wurde, entzündete sich im Jahre 2009 um die Äußerungen des damaligen Mitglieds im Direktorium der Bundesbank Sarrazin (SPD) (siehe rechts).
Seither etabliert sich in Deutschland neben der juristischen Ebene, auf der beurteilt wird, was zu sagen erlaubt ist und was zu sagen nicht erlaubt ist, in zunehmendem Maß auch noch eine zweite Ebene, eine moralische Ebene, was zu sagen erwünscht ist und was zu sagen nicht erwünscht ist. Die Unterschiede zwischen beiden sind gravierend:
- Während der Beschuldigte auf der juristischen Ebene aber ein Anrecht hat, mit einer offiziellen und ausformulierten Anklage konfrontiert zu werden, und der Ankläger den Vorwurf beweisen muß, genügt auf der moralischen Ebene hingegen oftmals bereits eine einzige reine Behauptung.
- Während der Beschuldigte auf der juristischen Ebene auch ein Anrecht auf Gewaltenteilung hat, also ein Anrecht darauf, daß die Maßstäbe, an welchen sein „Vergehen“ gemessen wird, hat, von der im Parlament repräsentierten Bevölkerung aufgestellt werden und vor einem neutralen Gericht vorgetragen werden müssen, genügt auf der moralischen Ebene die Privatmoral einer einzigen Person, die sich dann oftmals zugleich auch noch selbst als Richter aufspielt, oder sie übergibt den „Fall“ an eigene Gefolgsleute.
- Während der Beschuldigte auf der juristischen Ebene außerdem ein Anrecht hat, daß eine Verurteilung durch mindestens eine weitere Instanz überprüft wird, wird auf der moralischen Ebene das durch den Ankläger=Richter gefällte „Urteil“ ohne die Möglichkeit zu haben, dies einer weiteren Überprüfungsinstanz vorzulegen, sofort vollstreckt.
Auf demokratischem Weg bestellte Richter werden in diesem zweiten, „moralischen Rechtssystem“ durch selbsternannte Moralwächter ersetzt.
Diese selbsternannten Moralwächter werden besonders gerne dann aktiv, wenn der Rechtsstaat keinen Verurteilungsspielraum hat, um dann selbst ihr „Privatrecht“ umzusetzen; nicht selten mit Gewalt.
Was „unsagbar“ ist, bestimmt dann in diesem zweiten, „moralischen Rechtssystem“ nicht mehr die gesamte Bevölkerung über das Parlament, sondern Privatpersonen, die in einer einzigen Person als morlischer „Gesetzgeber“, „Ankläger“ und „Richter“ und zuletzt auch als „Vollzugsorgan“ der Strafe auftreten.
Zu oft sind daher auf der moralischen Ebene Ankläger, „Richter“ und Vollstrecker personenidentisch und werden von Gleichgesinnten als „Aktivisten“ bezeichnet.
All dies läßt sich wie folgt leicht zusammenfassen: das juristische Verurteilungssystem ist demokratisch, das moralische Verurteilungssystem ist totalitär!
Wer das gesprochene Wort kontrolliert, kontrolliert ach das Denken
Durch das Vordringen derartiger selbsternannter „Tugendwächter“ wird die Freiheit sagen zu können, was man möchte neben dem Rechts System, einem weiteren, zweiten Filter, dem „Moralfilter“ unterworfen.
Das Opfer dieser doppelten Filterung des Sagbaren ist die Meinung und damit auch die Meinungsbildung, denn wer das gesprochene Wort kontrolliert, kontrolliert auch das Denken der Bürger und das ist das offensichtliche Ziel der selbsternannten „Tugendwächter“: Einfluß auf das Denken der Bürger zu nehmen.
Im bekannten Satz
„Das wird man wird ja wohl noch sagen dürfen!“
bildet sich diese Verunsicherung bereits landesweit ab. Dieser Satz ist die letzte Verteidigungslinie vieler, die es dennoch wagen, den selbsternannten Tugendwächtern ein eigenes Denken entgegenzusetzen.
Ulrike Ackermann, Gründerin des „John Stuart Mill Instituts“, die Situation aus ihrer Sicht im Deutschlandfunk zusammen
„Die Meinungsfreiheit ist seit einigen Jahren unter immer stärkeren Druck geraten“
Gemäß einer Onlineenzyklopädien ist es Ziel des John Stuart Mill Instituts, die Durchsetzung und Gefährdung der Freiheit in Geschichte und Gegenwart und ihre kulturellen Bedingungen wissenschaftlich zu erforschen. Das Institut knüpft an das Gedankengut der liberalen Denker des 19. und 20. Jahrhunderts an und sieht seine zivilgesellschaftliche Aufgabe darin, die liberale Freiheitsphilosophie zu vergegenwärtigen, zu pflegen, weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Im Vordergrund stehen dabei die Wechselwirkungen von politischer, ökonomischer und persönlicher Freiheit
Selbsternannte Tugendwächter drängen den öffentlichen Diskurs zurück
Die Tugendwächter beklagen in zunehmendem Maße, daß ihnen die Moralkeule als zweites Züchtigungsinstrument zunehmend in Verruf gerät und damit stumpf wird.
Der aufmerksame Leser erkennt den argumentativen Taschenspielertrick in diesem Argument. Thematisiert werden die Einschränkungen, die von selbsternannten Tugendwächtern ausgehen, gemessen werden diese drei hier genannten Personen aber nicht an den Maßstäben des Moralsystems der selbsternannten Tugendwächter, sondern Sarrazin, Tichy, Tellkamp etc. werden hier am gesetzlichen Rechtssystem gemessen. Das Argument lautet also: Es „gibt keine Moralkeule, Sarrazin darf doch alles publizieren“ und daß ihn dieses Publizieren seine berufliche Stellung als Mitglied in der Bundesbank gekostet hat wird hierbei verschwiegen. Diese Umstände sind jedoch das zentrale Argument wenn es um die Frage geht, daß neben dem Rechts System, das definiert, was gesagt werden darf, noch ein zweiter Filter mit Hilfe eines Moralsystems aufgebaut wird, der dann über eine herbeigeführte soziale Ächtung die Lebensgrundlagen entzieht. Wie dies bei Thilo Sarrazin praktiziert wurde geht aus einem Eintrag einer Onlineenzyklopädie hervor:
„In Zusammenhang mit der Debatte um das Buch Deutschland schafft sich ab geriet Sarrazin Ende August 2010 erneut unter Druck.[50] Die Bank warf ihm vor, er habe mit seinen provokanten und diskriminierenden Äußerungen, „insbesondere zu Themen der Migration“, „fortlaufend und in zunehmend schwerwiegendem Maße“ das Gebot der politischen Mäßigung verletzt und dem Ansehen der Institution Schaden zugefügt. Auch seien die abwertenden Äußerungen geeignet, den Betriebsfrieden erheblich zu beeinträchtigen, zumal zahlreiche Mitarbeiter einen Migrationshintergrund hätten.[51] Ein freiwilliges Ausscheiden lehnte Sarrazin zunächst ab.[52] Am 2. September 2010 beantragte der Vorstand der Deutschen Bundesbank beim Bundespräsidenten, Sarrazin als Vorstand abberufen zu lassen;[53] zugleich wurden ihm mit sofortiger Wirkung seine Geschäftsbereiche entzogen.[54]„
So ist es nur folgerichtig, daß Thilo Sarrazin durch die selbsternannten Tugendwächter aufgrund seiner juristisch einwandfreien Äußerung nicht nur die Lebensgrundlage durch den Verlust des Arbeitsplatzes entzogen wird, sondern daß die selben selbsternannten Tugendwächter ihn z.B, durch Ausschlußverfahren aus der SPD ihn auch von seinem sozialen Umfeld abschneiden wollen, indem sie ihn aus der SPD zu werfen versuchen:
Doch es gibt neben dem Entzug der Lebensgrundlagen und dem Abschneiden der sozialen Kontakte noch weitere Sanktionen der selbsternannten Tugendwächter, die sich selbst ermächtigen Straftaten zu begehen, weil der aus ihrer Sicht zu Bestrafende eine Äußerung getätigt hatte, die nicht strafbar war, aber den Moralvorstellungen der Tugendwächter nicht entsprach:
Erlebnisse, die AfD-Funktionären mehr als bekannt sind.
Selbst der Autor der oben noch behauptete, es gäbe keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil Sarrazin ja ein Buch schreiben darf – ohne hierbei zu berücksichtigen, daß er nun Bücher schreiben muß, weil er auch aufgrund seiner Meinungsäußerungen aus seinen Berufen hinausgemobbt wurde – , kommt nicht umhin festzustellen:
Daß neben dem Rechtssystem als Filter für Meinungsäußerungen inzwischen auch noch ein zweiter Filter, ein Moralfilter aufgebaut wurde, hat sich bereits im kollektiven Bewußtsein der Bevölkerung verankert. So stellt selbst der FDP.Vorsitzende im Bundestag Lindner in einem Interview mit dem Deutschlandfunk fest:
Selbst Ulrike Ackermann, Gründerin des „John Stuart Mill Instituts“, kommt nicht umhin festzustellen:
Im Detail vertritt sie die Auffassung, daß der zweite Filter, der „Moralfilter“ zu früh eingesetzt wird:
Diese Debatte versuchte der Bundespräsident am 18.11. dadurch wieder einzufangen, daß er diese Erlebnisse, die Thilo Sarrazin und viele andere, die es wagen ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen, ignoriert und den Moralfilter einfach als „Rücksichtnahme“ umetikettiert
Thilo Sarrazin und viele andere werden nicht durch „Rücksichtnahme“ oder „Respekt und Höflichkeit“ aus dem Beruf gemobbt, sondern gerade durch „Sprachpolizisten“ und „Tugendterroristen“.
Medien als Verbreiter der Positionen der Sprachpolizei und Tugendwächter
Dies hat zur Folge, daß die Medien als zentrales Anwendungsinstrument für den „Moralfilter“ sich von der Meinung der Bevölkerung abkoppeln und sich damit selbst delegitimieren.
Der emeritierte Prof. Mathias Kepplinger von der Frankfurter Universität spricht selbst davon, daß
Frau Ulrike Ackermann stellt inhaltsidentisch fest:
Das ganze hörenswerte Interview mit Frau Ackermann findet man hier (an der linken unteren Ecke des Bilds).
Natürlich fehlt bei allden genannten Autoren der Hinweis nicht, daß an alldem die AfD Schuld sei, obwohl die AfD wie keine andere Partei daran gehindert wird, ihre juristisch nicht justiziable und von weiten Teilen der Bevölkerung getragene Meinung ungehindert auch öffentlich zu verbreiten.
Wo immer möglich organisieren meist linke Mundtotmacher ein unglaubliches Geschrei, um zu verhindern, daß die von der AfD getragenen Meinungen Verbreitung finden.
Hierdurch eröffnen sie der AfD jedoch auch den Raum, daß diese zeigen kann, daß sie es ist die für Meinungsfreiheit eintritt.