CSU kopiert „Nazis“: Markus Söder schreibt AfD-Antrag ab

Quelle: AfD-Fraktion

MÜNCHEN  – Die EZB hat am 12.9.2019 beschlossen, den Zins auf bei ihr eingelagerte Gelder auf noch weiter unter Null abzusenken. Ein Zins unter Null bedeutet, daß Banken, die ihr Geld bei der EZB hinterlegen dafür Geld zahlen müssen, statt Geld dafür zu bekommen. Dies erodiert das Geschäftsmodell der Banken und bringt sie in Finanzierungsnöte. Um diese Finanzierungsnöte abzulindern liegt es für die Banken nahe, dieses Prinzip auch selbst anzuwenden und zwar bei Normalsparern. In Folge müßten Kleinsparer Geld für ihre Spargroschen auf der Bank zahlen. Würden die Geschäftsbanken diese Bedingungen, unter welchen sie selbst arbeiten müssen eins zu eins an ihre Kleinsparer weiterreichen, dann müßte jeder Bürger für 100€, die er auf der Bank hat, 50ct zahlen.  Da die Geschäftsbanken sich dies bisher nicht trauen, tragen sie die damit verbundenen Einnahmeausfälle selbst, was wiederum deren Geschäftsmodell aushöhlt.

 

Die CSU half Mario Draghi zusammen mit der CDU ins Amt und beschwert sich nun über dessen Zinspolitik

Diese Zinsentscheidung Mario Draghis rief in Bayern Markus Söder auf den Plan, der hierbei unerwähnt läßt, daß die CSU mit der CDU die Partei ist, die Herrn Dragi auf seinen Posten verholfen hat.

„Deutschland soll das Land der Sparer bleiben“, meinte der CSU-Chef in einem Zeitungsinterview und daß ein Gesetz gegen Negativzinsen das Beste sei.

CSU-Chef Markus Söder macht beim Thema Strafzinsen weiter Druck: „Wir dürfen die Negativzinsen nicht einfach achselzuckend hinnehmen“, sagte Söder der „Bild am Sonntag“. Am besten wäre ein gesetzliches Verbot von Negativzinsen. „Wenn es dafür keine politische Mehrheit gibt, müssen wir zumindest die Strafzinsen steuerlich absetzbar machen. Deutschland soll das Land der Sparer bleiben.“

Bereits Im August hatte Söder eine Bundesratsinitiative angekündigt mit dem Ziel, dass Beträge bis zu 100.000 Euro grundsätzlich von Negativzinsen ausgenommen werden sollen. Notwendig sei ein gesetzliches Verbot, dass die Negativszinsen auf Kleinsparer umgelegt werden, hatte er argumentiert.

Praktisch bedeutet dies nichts Anderes, als daß er von den Banken verlangt, daß diese Politik der EZB nicht bei den Kleinsparern ankommt, weil diese sonst bemerken würden, mit welchen Methoden die EZB den Kunden (Wählern) das Geld aus der Tasche saugt, um es anderswo auszugeben.

 

Die CSU kopiert einen Antrag der AfD, den sie selbst abgelehnt hatte

Da die AfD diese Politik der EZB für unsozial hält, hat sie im Mai 2019 folgenden Antrag gestellt gehabt:

„Die Enteignung der Sparer stoppen –Negativzinsen als negative Einnahmen steuerlich berücksichtigen. Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Verluste aus faktischer Enteignung durch Negativzinsen auf Sparkapital steuerlich als negative Einnahmen abziehbar anerkannt werden und eine gesetzliche Klarstellung im Einkommensteuergesetz(§20EStG) dahingehend erfolgt, dass negative Zinsen keine Werbungskosten i.S.d.§20 Abs. 9 EStG sind.“

Diesen Antrag hatte die CSU damals abgelehnt gehabt. Die damit verbundene Wählertäuschung konnte die Fraktionsvorsitzende der AfD wiederum nicht unkommentiert lassen:

„Die CSU betreibt Wählertäuschung. Im Plenum lehnt sie unseren Antrag ab, nur um ein paar Monate später das Thema selbst aufzugreifen. Da braucht man sich nicht mehr über die hohe Politikverdrossenheit der Bürger zu wundern. Der CSU Landtagsabgeordnete Wolfgang Fackler warf uns damals in der Aussprache zum Antrag ‚Provokation und Populismus‘ vor. Angeblich hätte es sich auch nicht um ‚ein flächendeckendes strukturelles Phänomen‘ gehandelt. Offensichtlich sieht das Ministerpräsident Söder anders. Wir treiben ihn inhaltlich vor uns her. Populistisch geht in der Sache allein die CSU vor. Die AfD-Fraktion unterstützt im Plenum sinnvolle Vorhaben anderer Fraktionen und schmückt sich nicht mit fremden Federn. Alle, die behaupten, die AfD provoziere nur, werden hier Lügen gestraft.“

 

Die Begründung des Antrags

Der Begründung des Antrags der AfD kann der Sparer entnehmen, mit welchen Tricks er um seine  Altersvorsorge gebracht wird, denn das Geld auf dem Konto kann der Bürger ausgeben. Das Geld, das in Finanzanlagen zur Altersvorsorge liegt ist gebunden und kann er nicht ausgeben. Hieran ändert sich auch nichts, wenn er in Akten etc. anlegt, denn praktisch st es so, daß durch die Politik der EZB die Gelder aus den festverzinslichen Anlagen hinausgedrängt werden und auf anderen Märkten Blasen bilden, die dann den Kleinanleger ebenfalls schädigen:

„Begründung: Das Zinsniveau in der Eurozone ist seit Jahren gekennzeichnet durch historisch beispiellose Niedrigzinsen. Dieser seit fast einer Dekade währende Status Quo eines Niedrigzinsumfelds erschwert es den Banken im einlagenfinanzierten Kreditgeschäft profitabel zu wirtschaften. Wesentliche Geldmarktzinssätze wie der EURIBOR für Termingelder mit einer Laufzeit von drei Monaten im Interbankengeschäft sind seit Mitte 2015 negativ. Aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und aufsichtsrechtlicher Vorgaben können Kreditinstitute die dabei fälligen Negativzinsen nur in sehr begrenztem Umfang vermeiden. Infolge der Negativzinsen für Einlagefazilität von derzeit 0,4Prozentsteigt der Druck auf Geschäfts- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen, neue und bestehende Einlagenverträge an diese Zinsentwicklung anzupassen. Anfangs wählten die Geschäftsbanken den Ausweg, ein Verwahrentgelt als Festbetrag in Anlehnung an die Höhe der Einlagen einzufordern. Die Weitergabe der Negativzinsen wurde durch eine faktische „Nullverzinsung“ in Verbindung mit einem Entgelt vermieden. In den letzten beiden Jahren allerdings gingen immer mehr Banken auch in Bayern dazu über, negative Einlagenzinsen zu erheben. Im wirtschaftlichen Sinn wirken sich beide Wege kapitalmindernd aus in Form einer geldpolitisch gesteuerten Enteignung. Die Finanzverwaltung hat in einem BMF-Schreiben(BMF,Schr.v.27.05.2015–IV C 1 S 2210/15/10001 :002, IV C 1 –S 2252/10/10006 :007)die Finanzämter angewiesen, die von privaten Sparern mit entsprechenden Spareinlagen im Privatvermögen erlittenen Verluste durch negative Zinsen als Werbungskosten nach§20 Abs.9 EStG zu qualifizieren. Damit gelten sie derzeit steuerlich über den Sparer-Pauschbetrag als abgegolten, ein Abzug der tatsächlichen Negativzinsen ist somit ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund der EU-rechtlich ohnehin äußerst zweifelhaften Niedrigzinspolitik unter massenhaftem Aufkauf notleidender Staatsanleihen ist es unzumutbar, dem deutschen Sparerauch noch die steuerliche Geltendmachung von Verlusten zu versagen. Hinzu kommt, dass ein Ausweichen in andere Kapitalanlagen ohne Risiko unmöglich ist. Viele Sparer in Deutschland legen daher trotz dieser Geldpolitik immer noch große Beträge in Termin, Sicht oder Spareinlagen an und können von dieser Entscheidung der Finanzverwaltung in absehbarer Zeit negativ betroffen sein. Zum Schutz der deutschen Sparer und des deutschen Volksvermögens vor Enteignung und Altersarmut ist rasches und entschlossenes Handeln geboten.“