MÜNCHEN – Der AfD wird ein Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium des bayerischen Landtags, das den Verfassungsschutz kontrolliert, verweigert und gleichzeitig treibt der bayerische Verfassungsschutz das Ziel voran, mindestens Teile der AfD zu beobachten. Letzteres hat die Wirkung, daß alle Beamte die AfD verlassen müßten, wodurch die AfD personell geschwächt würde.
Das Grundgesetz und die bayerische Verfassung garantieren allen Parteien eigentlich „Chancengleichheit“ in der politischen Auseinandersetzung. Über die Einhaltung des Grundgesetzes und damit auch über die Einhaltung der Chancengleichheit für politische Parteien wachen wiederum die Verfassungsgerichte und der Verfassungsschutz mit ihren Verfassungsschutzberichten. Über den bayerischen Verfassungsschutz wiederum wacht das Parlamentarische Kontrollgremium. Diesem wiederum sitzt Frau Katharina Schulze als stellvertretende Vorsitzende vor. Gleichzeitig wirbt die selbe Katharina Schulze für das „Bündnis Aufstehen gegen Rassismus“, dessen erklärtes Ziel es ist, den Aufstieg der AfD zu bekämpfen! Doch das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit:
Obwohl das „Bündnis Aufstehen gegen Rassismus“ das Ziel hat, in die Chancengleichheit der Parteien einzugreifen, taucht es – im Gegensatz zu Berichten aus den Ländern Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg – im Bayerischen Verfassungsschutzbericht nicht auf.
Im Juli 2016 trat Frau Schulze jedenfalls zusammen mit vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen, wie dem VVN-BdA und dem ehemals von Verfassungsschutz beobachteten A.I.D.A-Archiv und dessen Vertreter, Herrn Tobias Bezler, der sich in der Öffentlichkeit „Robert Andreasch“ nennen läßt, auf.
Vor diesem Hintergrund drängt sich dann schon die Frage auf, ob es nicht Zusammenhänge geben könnte, wenn die jetzige stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums zusammen mit vom Verfassungsschutz beobachteten VVN-BdA-Vertretern in meinem Bündnis in Erscheinung tritt, das das dann nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird, aber zugleich das Ziel hat – zusammen mit Verfassungsfeinden – einer politischen Partei in die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit einzugreifen.
Wie passt das Zusammen? Könnte es nicht sein, daß sich hier Interessenkonflikte ergeben?
Alles was Recht ist
Das VG München hat im Urteil vom 02.10.2014 – M 22 K 11.2221 RdNr. 34 als Maßstab definiert:
„Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVSG hat das Landesamt für Verfassungsschutz die Aufgabe, Bestrebungen, die u.a. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten; solche Bestrebungen und Tätigkeiten können von Gruppierungen oder Einzelpersonen ausgehen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist in Art. 1 Abs. 2 BayVSG definiert als eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der … Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (siehe auch BVerfG, U. v. 17.8.1956 BVerfGE 5,85 – KPD; U. v. 23.10.1952 BVerfGE 2,1 – SRP).“
Der VGH München hat mit Beschluss v. 07.02.2018 – 10 ZB 15.795 diesen Maßstab noch einmal bestätigt. Folglich gilt dieser Verfassungsgrundsatz auf Chancengleichheit auch für die AfD. Folglich gilt dieser Verfassungsgrundsatz auch für die AfD.
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„Bündnisse“ aus Verfassungsfeinden und politischen Parteien der Mitte
Seit Gründung der AfD haben sich Zusammenschlüsse gebildet, die das Ziel ausgeben, in diese Chancengleichheit einzugreifen. In diesem Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” schließen sich zahlreiche vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen, wie “solid”; die “Interventionistische Linke”; die DKP mit nicht vom Verfassungsschutz beobachteten Parteien und Gruppen zusammen mit dem ganz offen ausgesprochenen Ziel die AfD zu bekämpfen, oder geben Anleitungen hierzu. Selbst erklärtes Ziel dieses Bündnisses ist es somit, zur Bundestagswahl 2017 und zur Landtagswahl 2018 und zur Kommunalwahl 2020 in Bayern in die grundrechtliche zugesicherte Chancengleichheit der AfD als Partei einzugreifen! Einige dieser Zusammenschlüsse überschreiten hierbei offenbar die Grenzen des Meinungskampfs, indem sie z.B. Wirte nötigen oder Gewaltanwendung ankündigen und wohl auch durchführen.
In Bayern wurde durch dieses Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” wie folgt zu einer “Programmkonferenz” aufgerufen:
“Einen wesentlichen Anteil an dieser Stimmung hat die “Alternative für Deutschland “ (AfD.. Wir wollen nicht zulassen, dass die AfD mit ihrer rechten Ideologie weiter an Einfluss gewinnt. Wir werden uns der AfD überall entgegenstellen, um ein starkes Abschneiden der Rassisten bei der Bundestagswahl 2017 zu verändern… 11.00-12.30 Auftaktpodium: Der Kampf gegen Rassismus und das Erstarken von AfD, Pegida & Co…
Verbreitet wurde dieser Aufruf auch durch die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Bayerns, Katharina Schulze, die auch stellvertr. Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist und damit den Verfassungsschutz kontrolliert.
Zur Landtagswahl in Bayern hat das Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” ebenfalls dazu aufgerufen einseitig und zu Lasten der AfD in die Chancengleichheit politischer Parteien auch in Bayern einzugreifen.
Identisches gilt auch für den Bundesparteitag der AfD in Augsburg. Dieser Aufruf trug dazu bei, dass der bayerische Verfassungsschutz es als notwendig erachtete, eine Warnung vor Krawallen auszurufen.
In Bayern werden Veranstaltungen des Bündnisses “Aufstehen gegen Rassismus” z.B. durch Florian Ritter (SPD; MdL) z.B. durch eine Moderationsleistung, bei einer Regionalkonferenz “Aufstehen gegen Rassismus” in München unterstützt.
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Die Erwähnung des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ in Berichten der Verfassungsschutzämter
Doch der Bericht des bayerischen Verfassungsschutzes 2018 schweigt hierüber. Nicht geschwiegen haben die Verfassungsschutzbehörden der Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Dort wurde das Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” u.a. wie folgt erwähnt:
- “ Die IL (siehe Unterkapitel 2.2.2) schloss sich hinsichtlich der Aktivitäten gegen die AfD gezielt dem bürgerlichen Spektrum im Rahmen des seit dem Jahr 2016 auch in Schleswig-Holstein bestehende, bundesweite Bündnis Aufstehen gegen Rassismus (AgR)79 aktiv an. AgR besteht aus Organisationen, Parteien und Verbänden des zivilgesellschaftlichen, aber zum Teil auch des linksextremistischen postautonomen Spektrums an. Damit nutzte die IL mit einem aktuellen Thema die Gelegenheit, sich über ihr eigenes Spektrum hinaus zu vernetzen und ihre Ziele zu transportieren. Dieses Handlungsmuster entspricht der typischen Vorgehensweise von Postautonomen. Sie versuchen beständig, Organisationen und Zusammenschlüsse mit der Zielsetzung zu unterwandern, Menschen für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu gewinnen .”
- “ Außerdem organisierte die „Linksjugend“ am 7. September 2018 eine Kundgebung und Demonstration in Ulm unter dem Motto „Aufstehen gegen Rassismus. Chemnitz ist überall“. Etwa 700 Personen sollen daran teilgenommen haben. Während der Veranstaltung, so berichtet die örtliche Verbandsgliederung selbst, habe man erfolgreich Spenden gesammelt, von denen die Hälfte der „Roten Hilfe e. V.“12 zugutekommen solle. ”
Dieses Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” wurde bisher von 29.000 Personen unterschrieben, darunter wohl auch durch bayerische Beamte.
Obwohl dieses Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” offenkundig darauf ausgerichtet ist, in das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit einzugreifen, wird es vom bayerischen Verfassungsschutz in dessen Berichten bisher nicht erwähnt!
Hierdurch wird der bayerische Verfassungsschutz in den Augen einer zunehmenden Anzahl von Bürgern nicht mehr als neutral wahrgenommen, sondern indem er Gruppierungen, die die politische Opposition bekämpfen einen übermäßigen Spielraum gewährt, zunehmend als Konkurrenzschutz für die Regierungsparteien wahrgenommen.
Klärungsbedarf
Wegen dieser Interessenkonflikte wurde die Staatsregierung mit folgenden Fragen konfrontiert:
1. Untergliederungen des Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern
1.1 Wie ist der Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern personell ausdifferenziert (Bitte unter Nennung aller Gliederungen diesen die Anzahl der Mitglieder, sowie die Größe der Leitungsgremien in den Gliederungsebenen aufschlüsseln und die Anzahl der Mitglieder angeben, die in den Leitungsgremien der Gliederungsebenen der Staatsregierung namentlich bekannt sind)?
1.2. Wie viele vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtete Gruppierungen bzw. Einzelpersonen unterstützen das Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” in Bayern z.B. personell oder anderweitig (Bitte unter Berücksichtigung der Wahrung gerechtfertigter Persönlichkeitsrechte seit dessen Gründung 2016 in Bayern vorzugsweise alphabetisch lückenlos aufschlüsseln)?
1.3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie viele bayerische Beamte sich unter den 29.000 Unterzeichnern des Bündnisses “Aufstehen gegen Rassismus” befinden (Bitte hierbei angeben, welcher Erkenntnisquellen sich die Staatsregierung hierfür bisher bedient hat (Bitte Zeitpunkt und Umfang angeben, an dem die Staatsregierung diese 29.000 Unterzeichner geprüft hat)?
2. Aktivitäten des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern bzw. Oberbayern
2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über vergangene, aktuelle, oder zukünftige Aufrufe zu vergangenen, aktuellen, oder zukünftigen Veranstaltungen, Demonstrationen oder Aktionen etc. des Bündnisses, die seit dessen Gründung 2016 in Oberbayern organisiert bzw. durchgeführt wurden (Bitte für jedes der federführenden Bündnisse einzeln und unter Angabe des Datums, des Ortes, des Themas, des Veranstalters und der Teilnehmerzahl detailliert und chronologisch auflisten)?
2.2 Welche der in 2.1. abgefragten Aufrufe, Veranstaltungen, Demonstrationen oder Aktionen sind/waren unmittelbar oder mittelbar gegen die AfD oder gegen eine Veranstaltung der AfD, oder einen Repräsentanten der AfD gerichtet (Bitte hierbei vor / nach der Bundestagswahl 2017; der Landtagswahl 2018; der Kommunalwahl 2020 voll umfänglich und lückenlos aufschlüsseln)?
2.3. Welche Anzeigen, Ermittlungsverfahren, Verurteilungen wurden gegen die in 2.1. und 2.2. abgefragten Aufrufe, Veranstaltungen, Demonstrationen oder Aktionen etc. erstattet (Bitte chronologisch unter Angabe der Strafvorschrift, und dem Ergebnis des Verfahrens aufschlüsseln?
3. Verstrickung des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit u.a. Marxisten und Kommunisten bzw. deren politischen Inhalten
3.1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über einen Schulterschluß der bayerischen Bündnisse „Aufstehen gegen Rassismus“ mit Marxisten und Kommunisten und deren Positionen (Bitte für jedes der Bündnisse separat und lückenlos chronologisch aufschlüsseln und hierbei insbesondere auch auf den Umfang eingehen, in dem Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ in seinen Veranstaltungen selbst oder bei Teilnehmern seit dessen Gründung ein Klassenkampf-Konzept oder Klassenkampf-Ideenvertritt oder unterstützt oder toleriert)?
3.2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, dass durch das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ der Schulterschluß mit Vertretern eines kommunistisch orientierten Antifaschismus, der alle nicht-marxistischen Systeme und damit auch die parlamentarische Demokratie zumindest als zu bekämpfende Vorstufe zum Faschismus betrachtet, vollzogen wird (Bitte für jedes der Bündnisse seit dessen Gründung separat voll umfänglich aufschlüsseln)?
3.3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Verstrickung des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnten Gruppierungen, wie z.B. „solid“; „Rote Hilfe“; DKP; „SJD-Die Falken“; Interventionistische Linke, etc. (Bitte seit dessen Gründung für jedes der Bündnisse separat voll umfänglich aufschlüsseln und hierbei bitte keine seit Gründung des Bündnisses in den bayerischen Verfassungsschutzberichten erwähnte Gruppierung ungeprüft lassen)?
4. Verstrickungen des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit der „Interventionistischen Linken“ und Autonomen
4.1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Verstrickungen des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit der „Interventionistischen Linken“ in Bayern (Bitte diese Erkenntnisse seit Gründung des Bündnisses für jedes der Bündnisse nach Bezirken in Bayern chronologisch ausdifferenzieren)?
4.2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Verstrickungen des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit autonomen Gruppierungen in Bayern (Bitte diese Erkenntnisse seit Gründung des Bündnisses für jedes der Bündnisse nach Bezirken in Bayern chronologisch ausdifferenzieren)?
4.3. Wie ordnet die Staatsregierung vor dem Hintergrund von 4.1.; 4.2. die Zusammenarbeit des bekennenden Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“-Unterstützer Florian Ritter (SPD; MdL) mit dem mutmaßlichen Kopf der den Autonomen zuzurechnenden AZAM “Antifaschistischer Zusammenhalt Altötting-Mühldorf” innerhalb des 2019 neu gewählten Bezirksvorstands der Oberbayern-SPD ein?
5. Kampftraining durch Mitglieder oder Unterstützer des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“
5.1 Wie viele Mitglieder oder Unterstützer des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern lassen sich nach Kenntnis der Staatsregierung im Kampfsport ausbilden (Bitte nach Bezirken in Bayern aufschlüsseln und das daraus durch die Ordnungsbehörden abgeleitete zusätzliche Gefahrenpotential und Gewaltpotenzial, das von Unterstützern des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern ausgeht, bzw. die daraus resultierende Anzahl der Vertreter der Bündnisse „Aufstehen gegen Rassismus“ die derzeit in Bayern als „Gefährder“ oder als „Relevante Personen“ eingestuft sind, angeben)?
5.2 Wie viele Mitglieder und Unterstützer des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern verfügten zum 31.12.2019 noch über eine waffenrechtliche Erlaubnis (Bitte nach Regierungsbezirk und Art der waffenrechtlichen Erlaubnis aufschlüsseln, z.B. kleiner Waffenschein, Waffenschein und Waffenbesitzkarte; bitte detailliert ausführen)?
5.3 Wie vielen Mitgliedern und Unterstützern der Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ in Bayern haben die bayerischen Behörden bis zum 31.12.2019 die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen und sie entwaffnet (Bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Ort und Waffe und Art der Waffen angeben, also auch ob legale oder illegale Waffen)?
6. Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ als mögliche Vorfeldorganisation eines neuen „Linksterrorismus“
6.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Verstrickungen von Mitgliedern oder Unterstützern des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ aus Bayern mit dem Aufbau der vom Oberbürgermeister Leipzigs und des Präsidenten des Verfassungsschutzes der Hansestadt Hamburg erwähnten „linksterroristischen Zellen“ bzw. Netzwerke?
6.2 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung vor, dass Mitglieder oder Unterstützer des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ aus Bayern derzeit oder in der Vergangenheit den Aufbau sonstiger bewaffneter, oder militärischer oder (links)terroristischer Vereinigungen und Operationen in Bayern oder im Ausland z.B. für die YPG und YPJ in der syrischen Region Rojava, oder für die Bewaffnung kurdischer Soldaten in der syrischen Region Rojava plan(t)en bzw. vorbereit(et)en?
6.3 Wie bewertet die Staatsregierung derzeit die Ziele, Entwicklungsstand und das Potenzial der Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ z.B. mit Hilfe einer durch das Bündnis diskreditierenden Anwendung des „Antifaschismusbegriffs“ als Vorfeldorganisation für „linksterroristischen Zellen“ bzw. Netzwerke?
7. Beobachtungsschwelle für die „Chancengleichheit politischer Parteien“
7.1 Welche Tatbestände müssen erfüllt sei, damit das Landesamt für Verfassungsschutz eine Einzelperson oder eine Gruppierung zum „Verdachtsfall“ erklärt, weil diese in die grundgesetzlich garantierte „ Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (siehe auch BVerfG, U. v. 17.8.1956 BVerfGE 5,85 – KPD; U. v. 23.10.1952 BVerfGE 2,1 – SRP). “ vgl. VG München Urteil vom 02.10.2014 – M 22 K 11.2221 RdNr. 34, bestätigt durch BayVGH Beschluss v. 07.02.2018 – 10 ZB 15.795, eingreifen könnte oder eingegriffen hat (Bitte konkret und lückenlos voll umfänglich angeben)?
7.2 Welche Tatbestände müssen erfüllt sei, damit das Landesamt für Verfassungsschutz eine Einzelperson oder eine Gruppierung zum „Beobachtungsfall“ erklärt, weil diese in die grundgesetzlich garantierte „ Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (siehe auch BVerfG, U. v. 17.8.1956 BVerfGE 5,85 – KPD; U. v. 23.10.1952 BVerfGE 2,1 – SRP). “ vgl. VG München Urteil vom 02.10.2014 – M 22 K 11.2221 RdNr. 34, bestätigt durch BayVGH Beschluss v. 07.02.2018 – 10 ZB 15.795, eingreifen könnte oder eingegriffen hat (Bitte konkret und lückenlos voll umfänglich angeben)?
7.3. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung, dass mindestens einer der unter 7.1 und 7.2. abgefragten Tatbestände beim Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ seit dessen Gründung in Bayern erfüllt wurden (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln)?
8. Beobachtung des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“
8.1 Aus welchen Gründen wird das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ bisher nicht vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet (Bitte voll umfänglich chronologisch aufschlüsseln und hierbei auch angeben, welche der Gründe, die ausweislich der Berichte des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg zur dortigen Beobachtung führten, angeblich in Bayern nicht vorliegen sollen?
8.2. Wann haben in dieser und der letzten Legislaturperiode Politiker der SPD und von den Grünen, wie insbesondere Frau Katharina Schulze oder Herr Horst Arnold oder deren Vertreter Kontakt mit Vertretern des Verfassungsschutzes gehabt und hierbei über das Bündnis “Aufstehen gegen Rassismus” gesprochen gehabt (Bitte alle Gesprächstermine nach Aktenlage und aus der Erinnerung der verbeamteten Gesprächspartner lückenlos aufschlüsseln)?
8.2. Behandelt die Staatsregierung die “Junge Alternative” und den Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ hinsichtlich der Intensität der Beobachtung gleich, zumal beide z.B. von sich in Anspruch nehmen, keine Gewalt auszuüben (Bitte begründen und hierbei auch auf Unterschiede im Umfang und Intensität des Konzepts der “Kontaktschuld” beim der “Jungen Alternative” und bei dem Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“)?