Ätsch, verarscht: Ab 15.1. bestimmen nicht mehr Antikörper, sondern der Gesundheitsminister, wann der „Grüne Pass“ gilt

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BERLIN – Willkommen im Passierschein-Staat: Über Nacht hat der neue, von der SPD gestellte Gesundheitsminister den Genesenen bis zu 3 Monate Genesenenstatus und damit 3 Monate Zutrittsrechte zum normalen Leben entwendet. Begründung? Schweigen! Rechtsschutz? Keiner möglich!

 

Am 15. Januar 2022 trat die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Verordnung beschlossen.

Tatsächlich haben sie damit der dem Gesundheitsminister unterstellten Behörden Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI) Parameter in die Hand gegeben, die diese beliebig verändern können und durch die Änderung dieser Kriterien den Inhalt und damit die Gültigkeit des „Impfnachweises“ und des „Genesenennachweises“, wie sie in der  SchAusnahmV definiert sind, beliebig verändern.

Von nun an können beide Behörden auf den Webseiten des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) jederzeit einfach veröffentlichen, daß z.B. ab morgen der „Impfnachweis“ und/oder der „Genesenennachweis“ – überspitzt formuliert – nur noch einen Tag gültig ist, oder 10Jahre gültig ist.

In den Medien wurde das Bild aufgebaut, daß der „grüne Pass“ nur noch 3 Monat gültig sei. Das ist irreführend. Tatsächlich ist es nämlich so, daß alle Zertifikate ewig gelten. Sowohl die „Grundimmunisieurng“, als auch die Boosterung gelten theoretisch ewig. Was von jetzt an neu ist, ist. daß das RKI und/oder das PEI jederzeit – bildlich gesprochen – aus dem Busch springen kann, auf eine beliebge Studie verwiesen kann und bekannt gibt: „Ab morgen ist außerdem noch XY nötig, weil die Wissenschaft sagt, daß…„. Die Folge ist, daß eben dadurch ein bestehender Besitzstand dadurch praktisch entwertet wird, daß dessen Mindesanforderungen nach oben geschraubt werden.

Dabei bestimmt die Staatsbehörde RKI / PEI auf welche „wissenschaftichen“ Erkenntnisse Bezug genommen wird. Man kann also davon ausgehen, daß beide Staatsbehörden in der Regel die Studien heranziehen, de geeigent sind, die Bürger weiter zu belasten. Der nächste Schritt in diesem System ist schon in den Startlöchern:

„BIONTECH STARTET KLINISCHE STUDIEErster Omikron-Impfstoff greifbar nahe!“

dürfte praktisch nichts Anderes heißen, als daß sobald dieser Wirkstoff auf dem Markt ist, die Bheörden nach dem selben Muster vorgehen werden und eben den Besitzstand der bisherigen Imofungen für nicht ausreichend erklären und die Viertimpfung vorschreiben.

Die praktische Folge hiervon ist, daß jeder Arbeitnehmer von nun an, wenn er sich ins Auto setzt, um in die Arbeit zu fahren, seinen „Grünen Pass“ überprüfen muß, weil er sonst nicht weiß, ob er bei seiner Ankunft noch durch das Werkstor laufen darf.  Genau das ist nämlich geschehen, als das RKI / PEI heimlich, still und leise die Gültigkeit der Zertifikate einfach von 6 auf 3 Monate verkürzte und damit über Nacht in den Besitzstand von Millionen Bürgern eingegriffen hat.

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Ätsch, verarscht!

Seit dem 15.1.2022 bestimmen nun endgültig nicht mehr die Antikörper, die ein Organismus aufgebaut hat, ob ein „Impfschutz“, oder „Genesenenstatus“ besteht, sondern der Gesundheitsminister. Dieser hat sich nämlich von den Altparteien im Bundestag und Bundesrat, also auch durch Ministerpräsident Söder, das Recht geben lassen, per Verordnung, also per Dekret festlegen, wie lange ein Organismus als „Immun gegen alle Varianten des Covid-Virus gilt, oder nicht. Anders herum betrachtet definiert jetzt der Gesundheitsminister die Dauer der Gnadenfist zur nächsten mRNA-„Impfung“ per Verordnung!

Eine Verordnung, so eine Online-Enzyklopädie,  (teilweise auch Rechtsverordnung genannt, zum Beispiel in Art. 80 Grundgesetz) benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem parlamentarisch beschlossenen Gesetz. Urheber einer Verordnung ist nicht das Parlament, sondern die Exekutive; deswegen spricht man bei Verordnungen auch von exekutivem Recht. Das Parlament darf dabei der Exekutive die Freiheit einräumen, unwesentliche Entscheidungen selbst zu treffen, darf jedoch nach der Wesentlichkeitstheorie, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgebildet wurde, die wesentlichen Entscheidungen nicht aus der Hand geben; als „wesentlich“ gelten verschiedene wichtige Rechtsfragen, wie unter anderem – aber nicht nur – Grundrechtseingriffe.

Genau dieses Instrument wurde also ab dem 7.1. auf den Weg gebracht, um dem Gesundheitsminister die Möglichkeit einzuräumen, per Verordnung, also per Dekret zu bestimmen, wann der im Grünen Pass hinterlegte Status abläuft und zwar unabhängig davon ob dieser Status wegen einer „Impfung“, oder wegen einer „Genesung“ erworben wurde.

Und dies nutzte der Gesundheitsminister dann auch, sobald er konnte, indem er am 15.1.2022 die Dauer der Gültigkeit eines Zertifikats nach einer Infektion, oder Impfung auf nur noch drei Monate verkürzte, die Geimpften / Genesenen also um drei Monate eines erworbenen Besitzstands beraubte.

Dabei spielt für ihn die tatsächliche Fähigkeit des Körpers mit Hilfe der ausgebildeten Antikörper ein Covid-Virus abzuwehren, überhaupt keine Rolle. Selbst wenn einem Organismus die Antikörper – bildlich gesprochen – zu den Ohren herauslaufen würden, wäre dieser Organismus gemäß der neuen Vorgabe des Gesundheitsministers nach 3 Monaten ein „Ungeimpfter“.

Da es auf Basis dieser Neuregelung in Deutschland per Definition bald viele „Ungeimpfte“ mehr geben wird, trifft es sich „gut“, daß Deutschland bereits über 550 Millionen Impfdosen bestellt hat:

„Deutschland hat aus diesen Verträgen in verschiedenen Tranchen zum Stichtag 16. Dezember 2021 rund 554 Mio. Impfdosen bestellt:“

und die müssen wohl ja auch irgendwie verteilt werden, denn die Impfdosen haben ja ein begrenztes Haltbarkeitsdatum! Diese Art von Absatzförderung wird durch den Sprecher des Gesundheitsministers sogar ganz offen zugegeben:

Sprecher Hanno Kautz schrieb in einer E-Mail: „Nein. Das war vielmehr eine Entscheidung des RKI.“ Eine Entscheidung also, die „die ausdrückliche Billigung des Bundesgesundheitsministers“ finde. Bei einer Pressekonferenz sagte Kautz zudem, man könne die neue Einstufung als „Anreiz zum Impfen“ verstehen. Ein Vorgehen, das wissenschaftlich begründet ist, wie Lauterbach versichert?

Ein Teil von diesen, mit deutschen Steuergeldern finanzierten  Impfdosen dürften aber wieder verschenkt werden, denn:

Ebenfalls zum Stichtag 16. Dezember 2021 hat die Bundesregierung insgesamt rund 95,4 Millionen Impfstoffdosen aus deutschen Lieferverträgen an COVAX übertragen… Aus vertraglichen Gründen handelt es sich dabei ausschließlich um Dosen, die noch nicht an Deutschland ausgeliefert sind, sondern
vom Hersteller sukzessive an COVAX umgeleitet werden. Bis zur Abholung verbleiben die Dosen somit beim jeweiligen Hersteller… Mit schriftlicher Annahme eines deutschen Spendenangebots durch COVAX kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, durch den die angebotenen Dosen Eigentum von COVAX werden. Sie stehen Deutschland hernach nicht mehr zur Verfügung… Die auf EU-Ebene geschlossenen Verträge insbesondere mit
BioNTech/Pfizer und Moderna berücksichtigen bereits, dass die Firmen ggf. an Virusvarianten angepasste Impfstoffe entwickeln können und bieten die Möglichkeit, diese angepassten Impfstoffe statt der ursprünglichen Impfstoffe zu erhalten.  

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Die Historie der jüngsten Apatheids-Verordnung

7.1.2022: Bund-Länder-Konferenz

Am 7.1.2022 kamen erneut die Ministerpräsidenten zusammen. Aus dieser Konferenz ist die eigentlich ziemlich unbedeutende Nachricht im Gedächtnis geblieben, daß Bayern eine Verschärfung der Zutrittsregeln für Gaststätten von 2G auf 2Gplus nicht durchführen wird.

Wie so oft wurden die wichtigen Elemente durch die „Qualitätspresse“ nicht hervorgehoben. Das Beschlusspapier enthält wieder einmal noch weitere, teils wirr-widersprüchliche Passagen, wie diese:

Der durch Erst- und Zweit-Impfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante eingeschränkt. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen… Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen – das gilt bereits ab der ersten Impfung.

Es erhält auch Passagen, deren erst eine Woche später erkennbar werden. Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit und von den Medien bisher verschwiegen haben die Ministerpräsidenten in der Ministerpräsidentenkonferenz am 7.1.2022, also bereits vor der Bundestagssitzung und vor der Bundesratssitzung bereits beschlossen, gehabt „Ungeimpfte“ im Sommer, wenn also gar kein Covid vorhanden ist, aus der gesamten, Gastronomie, also aus der Innengastronomie und aus der Außengastronomie und aus der Kultur auszusperren.

Politisch betrachtet, haben die Ministerpräsidenten damit beschlossen, den „Grünen Pass“ von einem – mehr oder weniger erfolgreichen – Instrument der Gesundheitsvorsorge zu einem repressiven Instrument des durch sie im Aufbau vorangetriebenen Apartheids-Staats auszubauen.

Der Trick den sie herbei anwenden: Der „Grüne Pass“ wird nun auch dann benötigt, wenn es gar kein Covid mehr gibt, wie z.B. im Sommer, oder wenn Covid endemisch geworden ist! Wie wurde dies erreicht? Indem auf der Minsterpräsidentenkonferrenz

  • einfach der Begriff „inzidenzunabhängig“ eingeführt wurde und indem
  • dem Bundesgesundheitsminister – auch durch die Länder –  die Macht gegeben wurde, einfach zu bestimmen, wann der „Grüne Pass“ seine Gültigkeit gewinnt oder verliert.

Das dürfte wiederum BioNTech erfreuen, denn diese haben ausweislich ihres Geschäftsberichts aus 2020 das Interesse

„…langfristige und nachhaltige Umsätze aus dem COVID-19-Impfstoffprogramm zu erzielen…“

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Ungeimpfte werden, auch im Sommer, also wenn gar kein Covid vorhanden ist, von der Kultur ausgesperrt

Die Ausgrenzung der „Ungeimpften“ aus dem Kulturbetrieb durch alle Ministerpräsidenten aller Länder und damit durch alle Altparteien erfolgte mit folgendem Wortlaut:

3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich…. 13. Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.

Mit anderen Worten: der Kulturbetrieb wird von dem „ungeimpften“ Teil seines Publikums abgeschnitten. Dafür wird der Kulturbetrieb staatliche Kompensationen erhalten.

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Ungeimpfte werden, auch im Sommer, also wenn gar kein Covid vorhanden ist, aus der Gastronomie ausgesperrt

Darüber hinaus wurde die Ausgrenzung der „Ungeimpften“ aus dem Gastronomiebetrieb durch alle Ministerpräsidenten aller Länder und damit durch alle Altparteien – damit auch durch Ministerpräsident Söder –  mit folgendem Wortlaut beschlossen:

4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus).

Mit anderen Worten: der Gastronomiebetrieb wird ebenfalls von dem „ungeimpften“ Teil seines Publikums abgeschnitten. Wer ungeimpft ist, kommt nur mit einem aktuellen Test in de Gastronomie. Dafür erhält erhält der Gastronomiebetrieb auch keine staatlichen Kompensationen.

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Eine „carte blanche“ für den Gesundheitsminister

Punkt 8 des Beschlusses klingt erst einmal relativ unverdächtig. Angesichts der Tatsache, daß die Omikron-Variante des Covid-Virus viel mehr Personen für kürzere Zeit weniger schwer befällt, macht es natürlich erst einmal Sinn, das Schutzkonzept auf diese neuen Vorgaben hin anzupassen:

8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen  Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein;

Eine Woche nach dem 7.1. wird sich herausstellen, daß der Beschlusspunkt 8 durch den Gesundheitsminister in Wirklichkeit als „Blankocheque“ nutzt, den ihm die Ministerpräsidenten ausgestellt haben und den dieser dazu nutzen wird, den Besitzstand der Geimpften und Genesenen auf 3 Monate zu verkürzen

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11.1.2022: Der Chef der Impfstrategie in der EU spricht sich gegen eine wiederholte Impfung im 4-Monatsabbo aus

Der Chef der Impfstrategie der EU Marco Cavalieri gab in der Pressekonferenz am 11.1 bei Min 15:30 bekannt, daß eine „Impfung“ im 3-Monatsrythmus wegen unerwünschter Immunantworten medizinisch kontraindiziert ist.

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14.1.2022: Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat

Ähnlich manipulativ und wirr, wie in der Argumentation bei der Bund-Länder-Konferenz geht es dann im Bundesrat weiter, wo der Gesundheitsminister zu diesem Thema reden darf.

Dieser baut in seiner Rede vor dem Bundesrat dann das Bild auf, er sei mit seinen Maßnahmen in der Lage, die Omikron-Welle abzuflachen und zu verzögern. Selbst wenn er es wäre, wie anders sollte man das lesen als so, daß er versucht, diese Welle in das Zeitfenster hineinzuschieben, an dem ein an Omikron angepasster „Impfstoff“ zur Verfügung steht

Manipulative Instrumentalisierung einer Berkley-Studie

Bei seinem Auftritt im Bundesrat tat der Gesundheitsminister zunächst so, als ob er es wäre, der Covid zurückdrängen würde und er tut auch so, als ob die Omikron-Variante selbst keinerlei Wirkung auf das Abklingen der Pandemie hätte.  Um dieses Bild aufzubauen, zitiert er auch die Hälfte einer Studie aus Berkley und leitet aus dieser ab, daß eine Menge Omikron-Infizierter in die Krankenhäuser eingeliefert würden.

Was er bei seinem Zitat aber verschweigt, ist die Tatsache, daß dieser Studie zu entnehmen ist, daß in dieser Studie kein einziger Patient wegen Omikron – im Gegensatz zu 11 Delta-Patienten – beatmet wurde und deswegen auch kein einziger Patient mit Omikron nach einer Beatmung verstarb:

Zero cases with Omicron variant infection received mechanical ventilation, as compared to 11 cases with Delta variant infections throughout the period of follow-up (two-sided p<0.001). Median duration of hospital stay was 3.4 (2.8-4.1) days shorter for hospitalized cases with Omicron variant infections as compared to hospitalized patients with Delta variant infections, reflecting a 69.6% (64.0-74.5%) reduction in hospital length of stay.

Der Gesundheitsminister hätte, auf diese Studie gestützt, im Bundesrat also auch sagen können:

„Gemäß einer Studie der Universität Berkley hat sich das Covid-Virus durch seine Omikron Variante in seiner Toxizität derart abgeschwächt, daß es nicht mehr in der Lage ist, Infizierte so krank zu machen, daß sie an das Beatmungsgerät müssen, oder nacheiner Beatmung sogar sterben“

Doch all das hat er nicht getan.

Und bei seinem weiteren Argument, daß bald viele Omikron-Patienten mit leichten Symptomen die Normalstationen der Kliniken verstopfen würden, verschweigt der Gesundheitsminister auch noch, daß sich die Belegungszeit eines Patienten durch die Omikron-Variante erheblich reduziert wurde.

Wirre Argumente

So verbreitet der Gesundheitsminister im Bundesrat:

„Ich bin auch der Meinung, daß Ungeimpfte genauso behandelt werden sollen, wie Geimpfte, das ist ein Gebot unseres Humanismus“ (Min 27:20)

und spricht in dieser Rede zu einem Gesetz, das die Rechtsgrundlage dafür schafft, zu ermöglichen, daß nur noch „Geboosterte“ die vollen Zutrittsrechte für ein normales Leben erhalten.

Außerdem behauptete er in dieser Sitzung des Bundesrats:

„Zumindest die erste Impfung schützt schon vor schwerer Krankheit“ (Min 27:10)

woraufhin man sich die Frage stellt, aus welchem Grund er dann überhaupt eine dritte Impfung haben möchte?

Schuld sind die Anderen

Letztsndlich macht er es sich einfach und schiebt er in seiner Rede die Verantwortung für seine einseitig manipulative Kommunikation einfach mal den Ländern zu, denn

„….wenn von Ihnen (An. den Bundesländern) Einwände vorgetragen werden, werden diese berücksichtigt… wir können dann den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen“ (Min 22:10).

Mit anderen Worten: Wenn er etwas falsch macht, sind die Länder Schuld, weil sie ihn nicht darauf aufmerksam gemacht haben! Wir meinen: Ein tiefer Blick in das Psychogramm des Gesundheitsministers!

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Änderung der SchAusnahmV am 15.01.2022

Auch auf Basis dieser Vorgabe änderte der Gesundheitsminister  dann bereits eine Woche später, am 15.1.2022 zentrale Definitionen in der maßgeblichen Vorschrift, der SchAusnahmV. Durch diese Änderung ließ er sich die Macht darüber, was ein Impfausweis und was ein Genesenenauswies ist und welche Kriterien dieser erfüllen muß, in die eigenen Hände legen:

  • Das erste Schlüsselelement dieser Änderung betrifft den Aufbau von Antikörpern durch eine Impfung selbst (also die Fallgruppe der Immunisierung durch Impfung). In der alten SchAusnahmV wurde die „vollständige Schutzimpfung„, die noch per Anzahl der Impfdosen objektiv definiert werden könnte, gestrichen. An ihre Stelle wurde  in der neuen SchAusnahmV einen „vollständiger Impfschutz“ gesetzt. Damit wurde der Prozess, also der Impfvorgang durch die Wirkung ersetzt. Ab nun kann also der Gesundheitsminister per Dekret definieren, wann „vollständiger Impfschutz“ besteht. Wann also ein Organismus nach einer Impfung Antikörper aufgebaut hat interessiert nicht mehr, sondern es interessiert, was der Minister zu diesem Punkt per Dekret veröffentlicht.
  • Das zweite Schlüsselelement dieser Änderung betrifft den Aufbau von Antikörpern durch einen Kontakt mit dem Covid-Virus (also die Fallgruppe der natürlichen Immunisierung). In der alten SchAusnahmV wurde die „vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ gestrichen. An ihre Stelle wurde  in der neuen SchAusnahmV einen „durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutz…“ gesetzt. Damit wurde die Tatsache einer durch Test oder Antikörper nachweisbaren Infektion durch die Wirkung des „Immunschutzes“ ersetzt. Ab nun kann also der Gesundheitsminister per Dekret definieren, wann „erworbener Impfschutz“ besteht. Das ist eben nicht der Fall, wenn Antikörper nachgewiesen werden, sondern wenn die dann aufgezählten drei Kriterien zutreffen, bei denen aber die Antikörper nicht aufgezählt sind, sondern die Art der Testung und Zeitabstände der Testung.

Damit erhält der Gesundheitsminister die Macht darüber, per Dekret zu bestimmen, wann der Impfschutz besteht und zwar unabhängig davon davon wie viele Antikörper der Organismus aufweist.

Die tatsächliche Fähigkeit des Organismus, Covid abzuwehren ist also vollkommen gleichgültig; das einzige, was zählt, ist der Zeitabstand zu einer Impfung, oder zu einer natürlichen Infektion.

Auch die Frage, welche Toxizität ein Virus aufweist, also wie schädlich es für einen Organismus tatsächlich ist, ist nun keine Tatsachenfrage mehr, sondern eine Frage, die der Gesundheitsminister entscheidet.

Nicht der Körper entscheidet nun also, wann er gesund, oder krank ist, sondern der Gesundheitsminister! Und der Gesundheitsminister bastelt sich selbst einen vergrößerten Pool an „Ungeimpften“, denn „Ungeimpfte“ sind immer mehr Personen, die

  • mit Sputnik geimpft wurden und dann erfahren mußten, daß dies in Deutschland nicht gilt, daß sie
  • mit „Johnson&Johnson“ geimpft wurden
  • daß sie nicht rechtzeitig zum Testzentrum gegangen sind, um sich eine Bescheinigng zu holen, als sie infiziert waren
  • daß ihre Impfung oder ihre Infektion länger, als eine vom Minister definierten Zeitraum zurück liegt
  • etc.

All das sind die „Ungeimpften“, die dann von den Vertretern der Altparteien als „Querdenker“ und „Antisemiten“ beschimpft und verächtlich gemacht werden und als vom Verfassungsschutz zu beobachtende Gefahren für den Staat umdefiniert werden. Dabei dürften diese wohl weniger für den Staat gefährlich werden, als vielmehr für die vom Ministerpräsidenten verbreiteten Narrative.

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Die Details der neuen SchAusnahmV

Im Detail dient die SchAusnahmV dazu, in § 2 einfach per Dekret festzulegen:

  • was „eine getestete Person„, was „eine geimpfte Person“ und was „eine genesene Person“ ist (Nr. 1; 2; 4; 6), und
  • was „ein Impfnachweis„, was „ein Genesenennachweis“ ist (Nr. 3; 5).

Am 14.1.2022 änderte also der Gesundheitsminister in diesem § 2 also einfach die Nr. 3 und die Nr. 5 und die Kriterien für einen „Impfnachweis“ und einen „Genesenennachweis“ wie folgt:

Welche Kriterien müssen ab nun erfüllt sein, um einen „Impfausweis“ auszustellen

Die bisher in der alten SchAusnahmV enthaltene Terminologie „vollständige Schutzimpfung„, wurde  in der neuen SchAusnahmV durch „vollständiger Impfschutz“ ersetzt und diesem Begriff wurden unter a); b); c) d) vier Parameter angefügt, die das RKI und das PEI von nun an unter dem Begriff „wissenschaftliche Erkenntnisse“ eigentlich auch beliebig verändern können:

3. …ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:

a) verwendete Impfstoffe,

b) für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,

c) für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen,

d) Intervallzeiten,

aa) die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und

bb) die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen,

Mit anderen Worten: gemäß a) – d) liegt es nun in der Macht des Gesundheitsministers als Vorgesetztem des RKI und des PEI auf Basis einer „Empfehlung“ dieses auch noch von ihm selbst zusammengesetzten „Rats“, einfach per Knopfdruck zu entscheiden, welchen Inhalt der „Impfnachweis“ hat.  Es nun also in der Macht des Gesundheitsministers ob also – überspitzt ausgedrückt – die Impfung nur einen Tag wirkt, oder 10 Jahre -. Das ist nun also keine Frage mehr von Fakten, also vom Umfang der Antikörper, die ein Organismus auf Basis einer Impfung gegen ein Virus aufgebaut hat, sondern das liegt von nun an in der Macht der Weisheit/Willkür des Gesundheitsministers. Er alleine bestimmt nach Gutdünken, wann ein „Impfnachweis“ ein Impfnachweis ist und bestimmt damit wer wann welche Zugänge zum normalen Leben hat und wer nicht! Wie viel in diesem Zusammenhang echte Wissenschaft ist und wie viel Politik läßt sich ganz einfach daran ablesen, daß der Chef der Impfstrategie der EU Marco Cavalieri am 11.1. glasklar von einer wiederholten Impfung als schädlich für das Immunsystem abgeraten hat und der Gesundheitsminister die Rechtsgrundlagen dahingehend geändert hat, eine Impfung alle 3 Monate zu ermöglichen.

Welche Kriterien müssen ab nun erfüllt sein, um einen „Genesenennachweis“ auszustellen

Das gleiche Muster findet beim Genesenennachweis Anwendung. Wie bereits ausgeführt wurde der Begriff „vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ der alten SchAusnahmV wurde gestrichen und an ihre Stelle wurde  in der neuen SchAusnahmV  der Begriff „durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutz…“ gesetzt. Dieser ist aber nicht etwa dann erworben, wenn der Organismus Antikörper entwickelt hat, die der Betroffene ja nachweisen kann, sondern wenn Zeitabstände eingehalten wurden, die das RKI & PEI ebenfalls frei festlegen definieren können.

5… ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entspricht:

a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion,

b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung,

c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf,

Mit anderen Worten: gemäß a) – c) liegt es nun auch in der Macht des Gesundheitsministers als Vorgesetztem des RKI, PEI, auf Basis einer Empfehlung eines von ihm selbst zusammengesetzten „Rats“, einfach per Knopfdruck zu entscheiden, welchen Inhalt der „Genesenennahweis“ hat.  Es liegt nun also in der Macht des Gesundheitsministers ob also eine Person nach einem Kontakt mit einem Covid-Virus, diese Person – überspitzt ausgedrückt – einen Tag immun ist, oder 10 Jahre. Das ist nun also keine Frage mehr von Fakten, also vom Umfang der Antikörper, die ein Organismus nach dem Kontakt mit dem Virus aufgebaut hat, sondern das liegt von nun an in der Macht der Weisheit/Willkür des Gesundheitsministers. Er alleine bestimmt nach Gutdünken, wann ein „Genesenennachweis“ ein Genesenennachweis ist und bestimmt damit wer wann welche Zugänge zum normalen Leben hat und wer nicht!

Praktisch ist es offenbar so, daß ein auf natürlichem Weg Infizierter nicht besser stehen darf, als ein Gespritzter, da sonst der Absatz der Impfdosen ins Stocken geraten könnte:

Hanno Kautz, Lauterbachs Sprecher, verwies auf wissenschaftliche Gründe für die geänderte Dauer, erklärte aber auch, man könne das als „Anreiz fürs Impfen“ verstehen.