BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
30. Juni 2020 (169. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am Montag, 29. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz (19/20058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/20332) beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/20441).
AfD hält Kinderbonus für wirkungslos
Die steuerlichen Maßnahmen hätten in der Mehrzahl nur Stundungscharakter, kritisierte Albrecht Glaser (AfD). Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer bringe Umstellungskosten in Milliardenhöhe mit sich: „Die Umstellungskosten fressen den Vorteil nahezu auf“, kritisierte Glaser, der steuerliche Maßnahmen wie die Abschaffung des Solidaritätszuschlages oder eine Senkung der Einkommensteuer forderte.
Doch da gebe es „einfach nichts, was einer zwangskollabierten Volkswirtschaft wieder auf die Beine helfen könnte“. Ähnlich wirkungslos werde der Kinderbonus sein.
Mehrwertsteuer sinkt für ein halbes Jahr
Ziel des steuerlichen Maßnahmenpakets von CDU/CSU und SPD (19/20058) ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt die aus der Senkung 2020 kassenwirksam werdenden Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen.
Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro
Außerdem wird für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro gezahlt. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Kindergeldbonus wird in zwei Teilen von 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020 ausgezahlt.
Der Bund übernimmt den Länder- und Gemeindeanteil an den Mehrbelastungen aufgrund des Kinderbonus. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben.
Neuregelungen zugunsten der Wirtschaft
Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerlichen Maßnahmen gehört die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats. Erweitert wird die Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Auchwird ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 schon mit der Steuererklärung 2019 unmittelbar finanzwirksam nutzbar zu machen.
Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens aber des 2,5-fachen der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
Dienstwagen und Forschungszulage
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die kein Kohlendioxid ausstoßen, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht. Zu den weiteren Maßnahmen gehört unter anderem die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf vier Millionen Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.
In Fällen der Steuerhinterziehung kann künftig die Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge auch dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch erloschen ist. Die Grenze der Verfolgungsverjährung wird auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert.
Entlastung für Länder und Kommunen
Für das laufende Jahr wird mit Steuermindereinnahmen von rund 23,39 Milliarden Euro gerechnet, von denen rund 20,08 Milliarden Euro auf den Bund entfallen sollen. Knapp 13 Milliarden Steuerausfälle entstehen durch die Absenkung der Mehrwertsteuer, der Kinderbonus schlägt mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro.
2021 sollen die Steuermindereinnahmen insgesamt bei rund 12,84 Milliarden Euro liegen, davon rund 6,26 Milliarden Euro für den Bund.
Initiativen der Opposition abgelehnt
In zweiter Beratung abgelehnt wurden drei Änderungsanträge der FDP (19/20437, 19/20438, 19/20439). In allen drei Fällen stimmte die AfD mit der FDP für die Änderungsanträge, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten. In dritter Beratung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der FDP (19/20440), der Linken (19/20459) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/20460) ab. Dem Entschließungsantrag der FDP stimmte auch die Linksfraktion zu. Die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Dem Entschließungsantrag der Linken stimmten nur die Antragsteller zu, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Auch dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur diese zu, während sich die Linksfraktion enthielt und die übrigen Fraktioenn dagegen stimmten.
Abgelehnt wurden darüber hinaus drei weitere Oppositionsanträge. Dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbständige aus der Corona-Steuerfalle befreien und gleichzeitig Bürokratie abbauen“ (19/20071) stimmten nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Beim FDP-Antrag mit dem Titel „Neustart für Deutschland – Entlasten, investieren und entfesseln“ (19/20050) enthielt sich die AfD, die Koalitionsfraktionen, die Linksfraktion und die Grünen lehnten ihn ab. Dem zweiten FDP-Antrag mit dem Titel „Steuererklärungsverpflichtung für Kurzarbeit verhindern – Progressionsvorbehalt für 2020 aussetzen“ (19/20051) stimmte auch die Linksfraktion zu, während sich die Grünen enthielten. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezahlten Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbständige sollten steuerfrei gestellt werden, forderte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (19/20071). Die Corona-Hilfen stellten in steuerlicher Hinsicht Betriebseinnahmen dar, die besteuerbar seien und bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden müssten, heißt es in dem Antrag. Die Steuerpflicht gelte gleichermaßen für die entsprechenden Zuschüsse in den Ländern. Nach Angaben der Fraktion wurden vom Bund zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass von diesen Hilfen etwa 12,5 Milliarden über Steuern vom Staat wieder vereinnahmt würden.
Zugleich forderte die AfD-Fraktion die Herausnahme des Kurzarbeitergeldes aus dem sogenannten steuerlichen Progressionsvorbehalt. Wie erläutert wurde, ist das Kurzarbeitergeld nach dem Einkommensteuergesetz zwar steuerfrei, jedoch würden die Leistungen in die Ermittlung des Steuersatzes einbezogen, was im Ergebnis regelmäßig zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuer führe. Deshalb seien Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 insgesamt mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld erhalten hätten, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei den derzeit über zehn Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit müssten von den Finanzämtern im kommenden Jahr Millionen von Steuererklärungen zusätzlich bearbeitet werden. Diese unnötige bürokratische Belastung werde entfallen, wenn das Kurzarbeitergeld aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen werde. (hle/hau/vom/29.06.2020)
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1. Juli 2020 (170. Sitzung)
TOP 10; Globale Gesundheit
Mit breiter Mehrheit treten die Abgeordneten des Bundestages angesichts der Erfahrungen in der Coronakrise für eine stärkere internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik ein
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
Ob die umstrittene Polizei-Kolumne in der taz, US-Sanktionen im Zusammenhang mit der Ostseegaspipeline „Nord Stream 2“, Kritik am Kohleausstiegsgesetz oder die Reaktion der Bundesregierung auf das chinesische Sicherheitsgesetz für Hongkong – das Themenspektrum der Fragen war breit, mit dem die Abgeordneten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) im Rahmen ihrer zweiten Regierungsbefragung in diesem Jahr konfrontiert haben. Ihre einleitenden Worte zum Auftakt der einstündigen Befragung am Mittwoch, 1. Juli 2020, nutzte Merkel, um die die Ziele der Bundesregierung für beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu erläutern.
Kanzlerin: Ratspräsidentschaft in einer „schwierigen Zeit“
Die Bundeskanzlerin betonte, Deutschland übernehme in einer „schwierigen Zeit“ für ein halbes Jahr den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Diese Zeit werde insbesondere von der Corona-Pandemie, den Bemühungen zu ihrer Eindämmung und der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen geprägt sein. Hier spiele der „beispiellose Aufbauplan“ eine zentrale Rolle, sagte die Kanzlerin: „In einer außergewöhnlichen Situation brauchen wir auch Lösungen, die besonders sind, damit Europa gestärkt aus der Krise hervorgeht.“
Allerdings, so räumte Merkel ein, lägen die Positionen der Mitgliedstaaten dazu derzeit „weit auseinander“. Es brauche noch „viele Gespräche“, um eine „zügige Einigung“ zu erreichen, „damit die wirtschaftliche Erholung rechtzeitig und nachhaltig möglich ist“. Wichtig sei insbesondere, dass „die Erholung allen zugute kommt und wir den Zusammenhalt in Europa stärken“, erklärte Merkel.
Corona, Brexit und die „Schlüsselfragen“
Darüber hinaus wolle die Bundesregierung die Ratspräsidentschaft nutzen, um Antworten auf „Schlüsselfragen“ wie digitale Souveränität, Klimaschutz und Europas Rolle in der Welt zu erarbeiten. Eine zusätzliche Herausforderung stelle die Gestaltung des künftigen Verhältnisses der EU zum Vereinigten Königreich dar. Hier seien die Fortschritte in den Verhandlungen bislang „sehr übersichtlich“, räumte die Kanzlerin ein.
Ziel bleibe aber weiterhin, im Herbst ein Abkommen zu beschließen, das bis Ende 2020 ratifiziert werden könne. Die Bundesregierung mache sich für eine „gute Lösung“ stark, bekräftigte Merkel, allerdings „müssen wir für den Fall vorsorgen, dass ein Abkommen doch nicht zustande kommt.“
Umgang mit polizeikritischer taz-Kolumne
Dr. Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD, griff die „Causa taz“ auf und warf der Bundeskanzlerin vor, die „Linkspresse“ zu schützen. Merkel habe Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) davon abgehalten, Strafanzeige gegen die äußerst polizeikritische Kolumne in der „tageszeitung“ (taz) zu stellen. Damit habe sie ein „wichtiges Zeichen“ gegen Polizeihetze unterbunden. „Wie kommen Sie dazu? Reichen Ihnen 19 verletzte Polizisten in Stuttgart nicht?“, fragte Curio mit Blick auf die Krawalle in der baden-württembergischen Landeshauptstadt im Juni.
Merkel betonte, die Bundesregierung stehe hinter der Polizei. Dass Angriffe auf Polizisten zunähmen, sei eine „besorgniserregende Entwicklung“, auf die die Bundesregierung bereits mit gesetzlichen Regelungen reagiert habe. Merkel unterstrich jedoch auch die Pressefreiheit. Dass Seehofer nun das Gespräch mit der taz suche, unterstütze sie. „Das ist der richtige Weg. So gehen Demokraten miteinander um.“ (sas/01.07.2020)
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TOP 3 Fragestunde
An die Regierungsbefragung schloss sich am Mittwoch, 1. Juli 2020, die 60-minütige Fragestunde an. Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung beantworteten Fragen der Abgeordneten (19/20373), die vorab eingereicht wurden, getrennt nach Ressortzuständigkeit.
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 87 Fragen stammten allein 36 von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgten Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 20 Fragen, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 19 Fragen, der AfD-Fraktion mit neun Fragen und der SPD-Fraktion mit drei Fragen.
Die meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie vom Auswärtigen Amt mit jeweils zwölf Fragen. Zehn Fragen sollte das Bundesministerium der Finanzen beantworten, neun Fragen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war bei acht Fragen gefragt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei fünf Fragen. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollte drei Fragen beantworten, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zwei Fragen. Je eine Frage richtete sich an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Was die Abgeordneten wissen wollten
1. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundeshaushalt durch die Gruppenausstellung „Zero Waste“, die durch das
Umweltbundesamt realisiert wird (www.umweltbundesamt.de)?
2. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich das Endlager für radioaktiven Abfall in Deutschland errichtet und in Betrieb genommen, für welches gemäß § 1 Absatz 5
Satz 2 des Standortauswahlgesetzes die Festlegung des Standortes für das Jahr 2031 angestrebt wird?
42. Abgeordneter Thomas Seitz (AfD)
Hat nach Auffassung der Bundesregierung ein etwaiges „Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit“ Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Organisationen im Verfassungsschutzbericht genannt werden, und wenn ja, welchen (www.rnd.de/politik/verfassungsschutz-bericht-seehofer-ministerium-wollte-keine-afd-nennung-HP
KOSPLCHJCQBDOWIX45E2L5AE.html)?
43. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD)
Auf welchen Beweggründen beruhte die Absage der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2019 durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer und spielte bei den vorgehenden Erwägungen eine Rolle, dass eine weitere Verletzung der Neutralitätspflicht (vgl. zuvor bereits BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juni 2020, Az. 2 BvE 1/19, Rn. 1 – 97) als Ausfluss der grundgesetzlich geschützten Chancengleichheit der Parteien im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums hierdurch unterbunden werden sollte, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz als eine weisungsgebundene Behörde eine Beobachtung von Oppositionsparteien nach eigenen Angaben am Verständnis „der Politik, Medien und Öffentlichkeit“ festmacht (vgl. nur Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 25. Juni 2020, https://rnd.de/politik/verfassungsschutz-bericht-seehofer-ministerium-wollte-keine-afd-nennung-HPKOSPLCHJCQBDOWIX45E2L5AE.html, abg. am25. Juni 2020)?
44. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD)
Wie definiert die Bundesregierung für sich die sogenannte Integrationsverantwortung in Angelegenheiten der EU des Deutschen Bundestages, insbesondere welche Schwerpunkte legt sie im
Hinblick auf das Spannungsfeld der umfassenden Geltung des Grundgesetzes und der Abgabe von Hoheitsrechten an die Europäische Union (vgl. zuletzt dazu nur BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2017, Az. 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15)?
50. Abgeordneter Dr. Anton Friesen (AfD)
Inwiefern lässt sich die Bundesregierung im Rahmen der am 1. Juli 2020 beginnenden EU-Ratspräsidentschaft welche geplanten Veranstaltungen durch welche Unternehmen sponsern (www.
asktheeu.org/en/request/7764/response/25479/attach/4/st05909.en20.pdf, S. 4)?
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ZP 1 Vereinbarte Debatte/ Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
Die Corona-Krise muss nach Ansicht von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) ein doppelter Auftrag für die heute beginnende sechsmonatige deutsche EU-Ratspräsidentschaft sein. „Wir müssen die in der Krise allzu offensichtlich gewordenen Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit abstellen“, sagte er am Mittwoch, 1. Juli 2020, in einer Vereinbarten Debatte zum Thema. Parallel gelte es, die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft zu stellen.
Der Schlüssel liege dafür in zwei Begriffen: „Solidarität und Souveränität.“ Nur wenn die EU-Staaten noch enger zusammenwachsen würden, könnten sie auch souverän nach außen auftreten. Außerdem müsse es gelingen, die EU gemeinsam nachhaltiger, sozialer und widerstandsfähiger zu machen. Eine „Nagelprobe“ und „oberste Priorität“ für die deutsche Ratspräsidentschaft werde daher die Einigung auf den von der EU-Kommission geplanten Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro sein, betonte Maas. Auch im Hinblick auf Flucht und Migration werde die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten Solidarität einfordern, stellte er klar.
AfD wendet sich gegen „EU-Zentralisten“
AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland wandte sich dagegen, dass „EU-Zentralisten“ den Osteuropäern verbindliche Migrantenquoten aufzwingen wollten. Auch sei es falsch, weitere Kompetenzen auf EU-Ebene zu verlagern, Milliarden für gemeinsame Hilfsprogramme auszugeben und für die Schulden der anderen haften zu wollen.
„Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wenig die Europäische Union in der Lage ist, Probleme zu lösen“, urteilte Gauland. Das müssten die Mitgliedstaaten vor ihrer eigenen Haustür tun.
TOP 4 Nahostpolitik
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, die Situation im Nahen Osten erörtert. Ein Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Frieden, Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten fördern – am Ziel der verhandelten Zweistaatenlösung festhalten“ (19/20594) wurde mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Linken, der Grünen, der AfD und mehrerer Abgeordneter der FDP-Fraktion angenommen.
Angenommener Koalitionsantrag
Mit der Annahme des Koalitionsantrags (19/20594) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin für eine Lösung des Nahostkonflikts im Sinne einer verhandelten Zweistaatenlösung einzusetzen. Seite an Seite sollten der Staat Israel und der palästinensische Staat in Frieden und Sicherheit leben, heißt es in der Vorlage. Auch auf Ebene der EU soll sich die Bundesregierung für eine aktivere Rolle Europas bei der Lösung des Konflikts einsetzen und das Gespräch mit der neuen israelischen Regierung suchen. Zugleich soll auch der Dialog mit den USA, den Vereinten Nationen und den regionalen Partnern intensiviert werden.
Insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie und die durch sie strapazierten Gesundheitssysteme gelte es umso mehr, die Kooperation zwischen Israelis und Palästinensern zu fördern. Nur mit einer breit angelegten Zusammenarbeit könne der pandemischen Dynamik begegnet werden. Den palästinensischen Behörden müsse deutlich gemacht werden – sowohl im EU- als auch im bilateralen Rahmen –, dass einseitige Initiativen zur Anerkennung einer palästinensischen Staatlichkeit zu unterlassen seien.
Bei zwei Gegenstimmen abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der drei fraktionslosen Abgeordneten Frauke Petry, Mario Mieruch und Uwe Kamann zum Antrag der Koalitionsfraktionen.
Anträge der Opposition abgelehnt
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD mit dem Titel „Kriegerische Eskalationen im Nahen Osten vermeiden – Über eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Vorderen Orient Stabilität schaffen“ (19/15064) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/18748) vor.
Direkt abgestimmt wurden neue der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Dem Antrag der Liberalen mit dem Titel „Für eine Wiederbelebung des Nahost-Friedensprozesses – Zweistaatenlösung als Chance auf Sicherheit und Stabilität in der Region erhalten“ (19/20583) stimmte neben der FDP auch der CSU-Abgeordnete Christian Schmidt zu. Dagegen votierten CDU/CSU, SPD und Linksfraktion, während die AfD und Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament den Antrag der Linken mit dem Titel „Annexion von Teilen des Westjordanlandes verhindern – Friedenslösung im Nahen Osten retten“ (19/20544) ab. Den Antrag der Grünen mit dem Titel „Nahost-Friedensprozess – Zwei-Staaten-Regelung offen halten und vorantreiben“ (19/20586) lehnten CDU/CSU, SPD und FDP ab, während sich AfD, Linksfraktion und einige Abgeordnete aus der Unionsfraktion enthielten.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD warb in ihrem Antrag für eine „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Vorderen Orient“ (19/15064). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung unter anderem auf, „ein angemessenes und realistisches Konzept“ für eine solche Konferenz zu formulieren und mit den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien und des Weiteren mit den Regierungen von Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, Iran und der Türkei abzustimmen.
Ferner sollten die Gespräche zu diesem Konzept die Regierungen Syriens, des Iraks, des Libanons, Jordaniens sowie der Golfstaaten und des Omans einbinden „und deren Sichtweise angemessen berücksichtigen als Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zugunsten dieses Konzepts für eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Vorderen Orient herbeiführt“.
Die Abgeordneten verwiesen auf das Vorbild der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die in den 1970er-Jahren etabliert wurde. „Die KSZE hat Europa nicht den Frieden gebracht. Sie hat aber einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, einen neuen Krieg zu verhindern. Langfristig ermöglichte sie es den Völkern Osteuropas, aus eigener Kraft über ihr eigenes Schicksal selbst zu bestimmen.“ (ahe/ste/01.07.2020)
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Antrag AfD TOP 5 Unterstützng der Reisewirtschaft
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, die Situation im Nahen Osten erörtert. Ein Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Frieden, Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten fördern – am Ziel der verhandelten Zweistaatenlösung festhalten“ (19/20594) wurde mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Linken, der Grünen, der AfD und mehrerer Abgeordneter der FDP-Fraktion angenommen.
Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Mit Deutschlandurlaub aus der Krise – Unterstützung der schwer angeschlagenen deutschen Reisewirtschaft durch gezielte Anreize zur Buchung von Deutschlandreisen“ (19/20591) vorgelegt, den der Bundestag am Mittwoch, 1. Juli 2020, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zusammen mit einem weiteren Antrag der AfD mit dem Titel „Pauschale Reisewarnung mit sofortiger Wirkung aufheben“ (19/20592) an den federführenden Ausschuss für Tourismus überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die Abgeordneten der AfD sehen die deutsche Tourismuswirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie in Gefahr. In ihrem Antrag (19/20591) fordern sie die Bundesregierung deshalb auf, den Inlandstourismus in diesem Jahr gezielt zu fördern. Hierzu solle bei der Zentrale für Tourismus eine Marketingkampagne mit dem Titel „Urlaub in Deutschland“ in Auftrag gegeben werden, durch die die „Vorzüge des Deutschlandurlaubs aus verschiedenen Blickwinkeln“ dargestellt würden.
Die AfD schlägt außerdem ein Sofortprogramm des Bundes und der Länder vor. Allen Personen, die im gesamten Jahr 2019 in Deutschland steuerpflichtig gewesen seien, solle bei mindestens siebentägigen Urlaubsreisen ein Reisezuschuss in Höhe einer Übernachtung gewährt werden. Darüber hinaus sollten auch Buchungen in Reisebüros bezuschusst werden.
Zweiter Antrag der AfD
Die weltweite Bedrohungslage durch die Corona-Pandemie sei nicht überall gleich zu bewerten, schreibt die AfD in ihrem zweiten Antrag (19/20592). Die pauschale Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Staaten außerhalb des EU- und des Schengenraums solle deshalb unverzüglich aufgehoben werden.
Stattdessen solle die Lage in den jeweiligen Staaten regelmäßig durch das Ministerium bewertet werden, sodass sich „differenzierte Hinweise und Reisewarnungen“ abgeben ließen. (hau/ste/01.07.2020)
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TOP 6 Beratungszentrum WTO-Recht
Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion hat der Bundestag am Mittwoch, 1. Juli 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 30. November 1999 zur Errichtung des Beratungszentrums für das Recht der WTO“ (19/19384) angenommen. WTO ist die Welthandelsorganisation mit Sitz in Genf (World Trade Organization). Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20305). Gegenstand der Aussprache war auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Europas Bekenntnis zum Freihandel mit einem europäischen Kandidaten für die Welthandelsorganisation“ (19/20475), der zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde.
Kostengünstiger Beistand für Entwicklungsländer
Deutschland tritt mit der Annahme des Gesetzentwurfs als Vollmitglied dem Beratungszentrum für das Recht der Welthandelsorganisation (Advisory Centre on WTO Law, ACWL) bei und stärkt aus Sicht der Regierung die Kapazitäten für einen qualifizierten und kostengünstigen Beistand für Entwicklungsländer-Vertreter in Streitbeilegungsverfahren sowie in der Beratung und Fortbildun.
Das ACWL sei von der WTO unabhängig und schließe eine Lücke in der Rechtsdurchsetzung für Entwicklungsländer, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Alternative zum vorliegenden Vertragsgesetz wäre ein dauerhafter Verbleib Deutschlands im jetzigen Assoziiertenstatus ohne volle Mitgliedsrechte. Deutschland sei derzeit das einzige Land mit diesem Status neben elf Industrieländern und 37 Entwicklungsländern als Vollmitglieder, betont die Bundesregierung.
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TOP 7 Nachholfaktor im Rentenrecht
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, den Antrag der FDP-Fraktion „Corona-Krise generationengerecht überwinden – Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einführen“ (19/20195) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nachholfaktor bis 2025 ausgesetzt
Die Liberalen fordern, den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einzuführen. Der Nachholfaktor wurde in der Finanzkrise 2008 eingeführt als Ausgleich für die Rentengarantie, die angesichts sinkender Löhne verhindern sollte, dass die Renten sinken. Er besagt: Sobald sich die Wirtschaft erholt und die Löhne wieder steigen, sollten die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen, so lange, bis die vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist.
2018 wurde der Nachholfaktor jedoch bis 2025 ausgesetzt. „Dieses Aussetzen des Nachholfaktors kommt einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren gleich. Denn es wird in der aktuellen Situation unweigerlich zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen – auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler der jüngeren Generationen“, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/01.07.2020)
ZP 4-6 Verbraucherscutz im Inkassorecht
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, den Gesetezentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ebenfalls im Rechtsausschuss sollen Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden“ (19/20345) und der Linken mit dem Titel „Inkassounwesen beenden – Gesetzliche Maximalkosten einführen“ (19/20547) beraten werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie es im Regierungsentwurf (19/20348) heißt, hat sich aufgrund des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Sehr unbefriedigend stelle sich aber noch immer die Situation bei den geltend gemachten Inkassokosten dar, die im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch anzusehen seien. Zudem gebe es teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und würden mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner ausgenutzt.
Der Entwurf, der mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von gut vier Millionen Euro rechnet, sieht hauptsächlich vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Dabei sollen Schuldner vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen sie die Forderungen auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen werden. Schuldner sollen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden müssen.
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2. Juli 2020 (169. Sitzung)
TOP 8 Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
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TOP 9 Deutsche Ratspräsidentschaft
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Ratspräsidentschaft für ein Europa der Freiheit nutzen, für die Stärkung der nationalen Souveränität, für Bürgernähe und Demokratie“ (19/20614) beraten. Deutschland übernimmt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
AfD: Souveränität der Nationalstaaten stärken
Die Bundesregierung soll nach Ansicht der AfD-Fraktion die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die Souveränität der Nationalstaaten zu stärken und Demokratiedefizite in der Europäischen Union abzubauen. So solle sie verhindern, dass die EU eine Schuldenunion werde und 500 Milliarden aus dem von der Kommission geplanten Wiederaufbaufonds „quasi als Geschenk“ verteilt werden, betonte Siegbert Droese (AfD) in der Debatte.
Droese sprach sich für eine Direktwahl des Kommissionspräsidenten und Volksabstimmungen etwa über den Beitritt neuer Länder in die EU aus und wandte sich angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise gegen die „religiöse Fokussierung“ auf den Klimaschutz.
Antrag der AfD
Die AfD betont in ihrem Antrag, dass die Realitäten in der Europäischen Union endlich wieder zur Kenntnis genommen werden müssen. Das gesamte Meinungsspektrum der EU-Bürger müsse in der EU abgebildet und in den Diskurs einbezogen werden. Das erfordere einen ganzheitlichen Ansatz, der weder im selbstreferentiellen Politiksystem der „europäischen Parteien“ noch in der „Konferenz zur Zukunft Europas“ mit ausgewählten Teilnehmern verwirklicht wird. Würde man auf die Bürger hören, sähe die EU anders – und zwar besser – aus.
Im Hinblick auf die europäische Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik müsse der Zweck der EU wieder primär darin bestehen, den Rahmen gemeinschaftlichen, europäischen Wirtschaftens zu gestalten und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Wettbewerb sei eine Grundvoraussetzung für technischen Fortschritt und für günstige Verbraucherpreise. Tendenzen einer EU-Planwirtschaft, wie beim „Green Deal“ offensichtlich, seien abzulehnen, EU-Subventionen komplett abzuschaffen. Das Projekt des „European Green Deal“ sei sofort zu beenden. Die Europäische Union brauche weder explodierende Milliardentöpfe in Brüssel noch eine „sozialökologische Transformation“ durch Verbot wesentlicher Industriezweige in der Europäischen Union. Zudem widerspreche sich hier die angestrebt Politik der Kommission, denn der „Green Deal“ führe zu einer De-Industrialisierung mit zahlreichen Arbeitslosen, die gerade durch das Covid-19-Programm vermieden werden sollen. (joh/hau/vst/02.07.2020)
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ZP 11 Grundrente
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2020, die Grundrente beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen sollen damit aufgebessert werden. Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich die Koalitionspartner SPD und CDU/CSU im vergangenen Jahr auf einen Kompromiss verständigen können. Die Union setzte eine Einkommensprüfung durch.
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz, 19/18473) hatten der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (19/20711) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Fionanzierbarkeit (19/20728) vorgelegt. AfD und FDP votierten gegen das Gesetz, Linke und Grüne enthielten sich.
Zahlreiche Anträge der Opposition abgelehnt
Zudem lagen acht Änderungsanträge (19/20731; 19/20732; 19/20733; 19/20734; 19/20735; 19/20736; 19/20737; 19/20738) und ein Entschließungsantrag der Linken vor (19/20744), die allesamt abgelehnt wurden. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20745).
Abgelehnt mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde zudem ein Antrag der FDP mit dem Titel „Altersarmut zielgenau bekämpfen – Neue Basis-Rente schaffen“ (19/7694), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorlag (19/10033 Buchstabe a).
Bundesregierung sieht Richtungsentscheidung
In der Debatte hob Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Einführung der Grundrente als wichtigstes sozialpolitisches Reformprojekt in dieser Legislaturperiode hervor. „Es geht um eine Richtungsentscheidung für unser Land“, sagte der SPD-Politiker.
Bei der Grundrente gehe es nicht darum, Almosen zu verteilen, erklärte Heil. Es gehe um den Wert der Arbeit und der täglichen Leistung. Denn viele Menschen mit geringem Einkommen erlebten, dass die soziale Mitte für sie nicht erreichbar sei. „Hier ist gesellschaftliches Vertrauen verloren gegangen.“ Das werde jetzt mit der Grundrente geändert.
CDU/CSU will Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit
Auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, Herrmann Gröhe, würdigte, dass Geringverdiener jetzt eine „spürbare Aufwertung“ ihrer Rente um 900 Euro bis 1.000 Euro pro Jahr bekämen. Die Union habe darum gerungen, dass Leistungsgerechtigkeit und Bedarfsgerechtigkeit zusammengeführt würden. Der Bedarf werde jetzt zielgenau durch eine Einkommensprüfung vorgenommen.
Der CDU-Politiker gab zu, dass dies sehr viel Aufwand für die Rentenversicherung und die Finanzämter bedeute. „Unkompliziert aber ungerecht, wäre nicht der richtige Weg gewesen“, sagte Gröhe. Wichtig sei, die Grundrente sei nicht beitragserhöhend, sondern werde aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Kosten werden auf 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
AfD hält Grundrente für verfassungswidrig
Die AfD hält die Grundrente für nicht verfassungskonform und befürchtet eine Klagewelle. Die Berechnungen seien selbst für Experten nicht nachvollziehbar, sagte die Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing.
Zudem sei es falsch, die Rentenversicherung mit zusätzlichen bürokratischen Aufgaben zu belasten. „Das Konzept der Grundrente ist zu teuer, sozial wirkungslos und belastet die folgenden Generationen“, kritisierte sie.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Kernstück des Grundrentengesetzes ist die Einführung einer Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist: Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Dadurch werde sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt. Dieselbe Anerkennung sollten Zeiten der Kindererziehung und Pflege erfahren, begründet die Regierung ihre Initiative. Sie zeigt sich überzeugt, dass insgesamt rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren werden, davon rund 70 Prozent Frauen. „Allerdings sollen diejenigen Personen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten, wie dies insbesondere bei ,Minijobbern‘ der Fall ist. Um die Zielgenauigkeit der Grundrente zu erhöhen, soll daher ein Anspruch auf die Grundrente nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Feststellung des Bedarfs durch Einkommensprüfung
Der Zugang zur Grundrente soll über die Feststellung des Grundrentenbedarfs mittels einer Einkommensprüfung ermöglicht werden. Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, soll die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert werden. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden zudem einen Betrag von 1.600 Euro monatlich, soll zusätzlich das über dieser Grenze liegende Einkommen zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Für Eheleute oder Lebenspartner werden Einkommen über einem Betrag von monatlich 2.300 Euro zu 100 Prozent angerechnet.
Einkünfte von Ehegatten oder Lebenspartnern sollen unabhängig davon berücksichtigt werden, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden. Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden. Das zu versteuernde Einkommen soll durch einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden übermittelt werden.
Höherer Bundeszuschuss zur Rentenversicherung
Die Kosten der Grundrente von rund 1,3 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 sollen vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung finanziert werden. Der Bundeszuschuss soll ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht werden. Der Entwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.
CDU/CSU und SPD haben im federführenden Ausschuss einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eingebracht, der unter anderem vorsieht, im Einkommensteuergesetz (Paragraf 100) die Einkommensgrenze beim Förderbetrag der betrieblichen Altersvorsorge ab 2020 von 2.200 Euro auf 2.575 Euro monatlich anzuheben, was zu jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen von 100 Millionen Euro führt. Weitere 50 Millionen Euro kostet die bereits im Regierungsentwurf vorgesehene Anhebung des Förderbetrags selbst von höchstens 144 auf höchstens 288 Euro.
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TOP 11 Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie
Über die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2020 debattiert. Den Abgeordneten lagen dazu Anträge der Fraktion Die Linke „Arbeitnehmerrechte sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie durchsetzen“ (19/20189) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ (19/19551) vor. Die Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Regierung: Verbot von Werkverträgen geplant
Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) ließ keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit seines Vorhabens aufkommen, Werkverträge und Leiharbeit im Kernbereich der Fleischwirtschaft verbieten zu wollen.
„Ich werde mich nicht davon abbringen lassen. Wichtig ist, dass dieses Parlament jetzt gemeinschaftlich handelt und dafür stehe ich als Minister“, betonte Heil.
AfD kritisiert Zustände in deutschen Schlachthöfen
Jürgen Pohl (AfD) bezeichnete die Zustände in deutschen Schlachthöfen als „Rückschritt in die Zeit des Frühkapitalismus“. Allerdings seien diese keineswegs neu, aber Union und SPD hätten es in ihren langen Regierungsjahren nicht geschafft, daran etwas zu ändern, lautete sein Vorwurf.
Die Hälfte der in Deutschland geschlachteten Schweine werde aus dem Ausland zum Schlachten hierher gebracht, weil Dumpingpreise dies möglich machten, kritisierte er.
„Angemessene“ Standards für Unterkünfte
Des Weiteren wird die Bundesregierung in den Antrag aufgefordert, den Arbeits- und Gesundheitsschutz grundsätzlich zu verbessern, indem etwa eine Generalunternehmerhaftung für den Arbeitsschutz eingeführt wird und „angemessene“ Standards für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte verbindlich gemacht werden.
Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem „Werkverträge im Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit, das heißt für das Schlachten und Zerlegen in Schlachtunternehmen“ verbieten und diese Tätigkeiten nur noch von Beschäftigten des eigenen Betriebes zulassen. Gleiches solle bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft gelten. (che/sto/hau/vst/02.07.2020)
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ZP 16 Aktuelle Stunde: Der Fall Wirecard
Alle Fraktionen haben eine schnelle Aufklärung des Wirecard-Skandals gefordert. Der Münchener Finanzdienstleister hatte Konkurs anmelden müssen, nachdem in der Bilanz 1,9 Milliarden Euro und damit ein Drittel der Bilanzsumme nicht nachweisbar waren. Dr. Danyal Bayaz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte am Donnerstag, 2. Juli 2020, in einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages zum Thema daran, dass Wirecard nicht der erste Finanzskandal sei und forderte: „Wir müssen jetzt endlich aus den Fehlern lernen und Strukturen schaffen, damit effektiv geprüft wird. Das muss der Hauptzweck der Aufklärung sein.“
Wirtschaftsprüfer hatten die falschen Angaben in den Bilanzen des zum Deutschen Aktienindex (DAX) gehörenden Konzerns offenbart jahrelang nicht bemerkt. Bayaz kritisierte Regierung, Finanzaufsicht und Prüfer wegen „kollektiver Unverantwortlichkeit“. Man habe es offenbar mit Strukturen zu tun, die eine effektive Prüfung unmöglich machen würden. Schon seit Jahren hätten ausländische Journalisten immer wieder den Finger in die Wunde gelegt: „Zum Dank wurden sie von staatlichen Behörden angezeigt“, kritisierte Bayaz.
CDU/CSU: Skandal hat den Finanzplatz erschüttert
„Der Skandal hat den Finanzplatz Deutschland erschüttert“, stellte Matthias Hauer (CDU/CSU) zu dem „einmaligen Vorgang in der deutschen Wirtschaftsgeschichte“ fest. Unternehmen und Finanzaufsicht müssten verlässlich und ordnungsgemäß agieren. „Ein solcher Fall darf sich in Deutschland nicht wiederholen“, forderte Hauer. Die CDU/CSU-Fraktion erwarte, dass der Skandal „konsequent und lückenlos“ aufgeklärt werde.
Hauer kritisierte Finanzminister Olaf Scholz (SPD), der erklärt habe, die Aufsichtsbehörden hätten im Fall Wirecard ihren Job gemacht: „Das war in höchstem Maße irritierend. Das klang nicht wie der Startschuss für eine dringend notwendige politische Aufarbeitung.“ Hauer lehnte es ab, nach diesem Vorfall der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch zusätzliche Aufgaben zuzuweisen wie das Betreiben von Vergleichs-Websites im Internet oder die Übernahme der Aufsicht über die 38.000 Finanzanlagenvermittler in Deutschland.
AfD: Hausgemachter Anlegerskandal
Die schon als Gesetzentwurf vorliegende Planung zur Übernahmen der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler wurde auch von AfD- und FDP-Fraktion strikt abgelehnt. Grundsätzliche Kritik an der Arbeit der BaFin übte Kay Gottschalk (AfD): „Deutschland braucht keine Behörde, die hinterher wie bei Prokon und P&R erklären kann, was falsch lief. Die BaFin muss entweder grundlegend reformiert und mit mehr Prüfungsrechten ausgestattet werden, oder sie gehört als unnützes Kostenmonster weg.“
Gottschalk gab Regierung und Koalition eine Mitverantwortung für den „größten deutschen Bilanzbetrug im Leitindex DAX, ein hausgemachter Anlegerskandal“. Der Gesetzgeber habe komplett versagt, weil er ein FinTech wie Wirecard nicht der Gesamtaufsicht der BaFin unterstellt habe.
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TOP 10 Pauschalreisevertragsrecht in der Pandemie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen beschlossen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht (19/19851) stimmten bei Enthaltung der AfD-Fraktion alle übrigen Fraktionen zu. Zur Abstimmung hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20718).
Keine Mehrheit fanden Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Effektive und verbraucherfreundliche Hilfen für die Reisewirtschaft“ (19/20045) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam unterstützen“ (19/18959). Dem FDP-Antrag stimmten nur die Antragsteller zu, während die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion ihn ablehnten und die AfD und die Grünen sich enthielten. Dem Antrag der Grünen stimmte auch die FDP zu, während ihn Union und SPD ablehnten. Die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Zum FDP-Antrag hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/20718) vorgelegt, zum Grünen-Antrag der Tourismusausschuss (19/20622).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/19851) heißt es, in Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen solle eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnet, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
Dieser Gutschein, der von staatlicher Seite nur im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Pandemie und zeitlich befristet abgesichert werde, könne nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden.
„Fairer Interessenausgleich“
Durch diese Regelung wird dem Entwurf zufolge ein fairer Interessenausgleich erreicht. Die Reiseveranstalter erhielten die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Dem Reisenden entstünden aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig blieben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv seien. Zudem seien die Reisenden nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entschieden sie sich dagegen, hätten sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen.
Der Rechtsausschuss hatte den Regierungsentwurf dahingehend geändert, dass die Rechte der Reisenden im Hinblick auf die ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine und bei Nichteinlösung des Gutscheins klarer gefasst wurden. Weitere Änderungen ergeben sich aus dem Umstand, dass die ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine nach Auffassung der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe zu behandeln ist.
Die Änderungen haben ferner zum Ziel, angesichts der länderübergreifend angeordneten Versammlungs- und Veranstaltungsbe-schränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie Vorkehrungen für die Tätigkeit der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer, die Notarkammern, die Bundesnotarkammer, die Notar- und die Ländernotarkasse sowie für die Wirtschaftsprüferkammer, die Bundessteuerberaterkammer und die regionalen Steuerberaterkammern zu treffen, um deren Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Damit sollen Lösungen für die anstehenden Versammlungen, Wahlen und Beschlussfassungen der Kammern gefunden werden.
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TOP 13 Digitalpakt Schule
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Weniger Bürokratie wagen – DigitalPakt Schule beschleunigen“ (19/20582) debattiert und ihn im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
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TOP 12 Intensivpflege und Rehabilitation
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, 19/19368) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/20720) ab. Die Koaltionsfraktionen stimmten für, die Opposition geschlossen gegen den Gesetzentwurf.
Zuvor hätte der Bundestag in zweiter Lesung einen gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen (19/20746) und einen Änderungsantrag der Linken (190/20747) abgelehnt. Die Koalition stimmte gegen, die Opposition für den Änderungsantrag der drei Fraktionen. Dem Änderungsantrag der Linken stimmten auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Keine Mehrheit fanden in dritter Lesung Entschließungsanträge der FDP (19/20749), der Linken (19/20750) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/20751). Den Entschließungsantrag der FDP unterstützen alle übrigen Oppositionsfraktionen, beim Entschließungsantrag der Linken enthielten sich die Grünen und den Entschließungsantrag der Grünen unterstützte auch die Linksfraktion.
„Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen“
Ziel des Gesetzes ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu wurde ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen.
Verordnen dürfen die außerklinische Intensivpflege nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, prüfen künftig die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.
„Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtern“
Außerdem wurde der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert: Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte sollen die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen. Die Krankenkassen sind laut Bundesregierung an diese Feststellung gebunden.
Mit dem Gesetz soll auch das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt werden: Der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung wählen, wird halbiert und die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen.
Vier Anträge der AfD abgelehnt
Der Bundestag lehnte zudem gegen das Votum der Antragstellter vier Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (19/19518), „Rehakliniken und Kurbetrieb in den Regelbetrieb zurückkehren lassen“ (19/20116), „Krankenhäuser in den Regelbetrieb zurückkehren lassen“ (19/20117) und „Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen sicherstellen (19/20119) ab. Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (19/20720).
Die AfD-Fraktion forderte im ersten Antrag die flächendeckende Einrichtung einer fachübergreifenden Frührehabilitation in Krankenhäusern (19/19518). Etwa zwei Prozent der Akutkrankenhauspatienten benötigten eine Frührehabilitation, heißt es im Antrag der Fraktion. Die Einrichtung solcher Abteilungen könne helfen, sehr frühe Entlassungen aus dem Akutkrankenhaus und auch sehr frühe Verlegungen in Reha-Kliniken zu vermeiden, schrieben die Abgeordneten.
Im zweiten Antrag (19/20116) forderte die Fraktion, Rehakliniken und Kuren in den Regelbetrieb zurückkehren zu lassen. Heilbäder, Kurorte und Rehabilitationskliniken stellten eine wichtige Ressource des Gesundheitsversorgungssystems dar.
Die AfD-Fraktion forderte im dritten Antrag (19/20117), die Krankenhäuser in den Regelbetrieb zurückkehren zu lassen. Die befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems sei nicht eingetroffen, dennoch würden immer noch Betten freigehalten, heißt darin.
In ihrem vierten Antrag (19/20119) verlangte die AfD, die Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen sicherzustellen. Es müsse alles getan werden, um bundesweit zu gewährleisten, dass die Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen garantiert ist und sie diesbezüglich nicht schlechter gestellt werden als die übrigen Bürger. (hau/pk/02.07.2020)
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ZP 17 Urteil zum Anleihekaufprogramm PSPP
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank“ (19/20621). PSPP steht für „Public Sector Purchase Programme“ angenommen. Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 5. Mai 2020 Bundestag und Bundesregierung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Europäische Zentralbank (EZB) hinzuwirken (Aktenzeichen: 2 BvR 859 /_15, 2 BvR 980 /_16, 2 BvR 2006 /_15, 2 BvR 1651 /_15).
Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen
Die vier den Antrag (19/20621) einbringenden Fraktionen schlugen dem Bundestag folgende Schlussfolgerung vor: Den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Anforderungen an das Durchführen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem PSPP wird entsprochen. Die EZB habe zu ihren Entscheidungen zum PSPP eine Prüfung der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der geldpolitischen Maßnahmen vorgenommen. Es seien dabei die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des PSPP identifiziert und gewichtet und diese sodann mit den prognostizierten Vorteilen für die Erreichung des definierten währungspolitischen Ziels in Beziehung gesetzt und nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten abgewogen worden.
Der Deutsche Bundestag solle daher die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar und die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts somit für erfüllt halten. Unabhängig davon komme der Deutsche Bundestag dauerhaft seiner Integrationsverantwortung hinsichtlich geldpolitischer Entscheidungen des EZB-Rats nach.
Drei Oppositionsanträge abgelehnt
Abgelehnt wurden Anträge der AfD mit dem Titel „Kritische und effektive Ausübung der sogenannten Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Entscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank“ (19/20616), der FDP mit dem Titel „Verhältnismäßigkeitsprüfung fristgerecht dargelegt – Kontrolle der Grenzen der Geldpolitik als Daueraufgabe ernst nehmen“ (19/20553) und der Linken mit dem Titel „Den Konflikt um die Geldpolitik der EZB politisch lösen – EU-Verträge ändern und geldpolitischen Dialog mit der Bundesbank verankern“ (19/20552).
Die Anträge der AfD und der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, dem Antrag der FDP stimmte auch die AfD zu.
Abgelehnter Antrag der AfD
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts forderte die AfD in ihrem Antrag (19/20616) die Einrichtung einer Berichtsstelle bei der Deutschen Bundesbank, welche dem Bundestag quartalsweise Zusammenfassungen über bankenunionsrechtliche Maßnahmen zuleitet. Insbesondere seien verfassungsrechtliche Erwägungen unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und etwaiger Ultra-vires-Handlungen zu beleuchten. Bei eilbedürftigen Sachverhalten sei ein Zwischenbericht so abzufassen, dass eine der Integrationsverantwortung angemessene Behandlung im Deutschen Bundestag gewährleistet sei.
Ähnliches sollte auch für die Europäische Zentralbank (EZB) angedacht werden. In diesem Fall sollte eine eingerichtete Berichtsstelle dem Parlament halbjährlich Zusammenfassungen über geld- und währungspolitische Maßnahmen zuleiten, heißt es in der Vorlage.
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TOP 17 EU-Haushalt 2021-2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Europa ist es wert – Für einen solidarischen und ökologischen Wiederaufbau und einen starken EU-Haushalt 2021-2027“ (19/20564), der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ein EU-Haushalt ohne Sanktionsmechanismen gegen souveräne Mitgliedstaaten“ (19/20570) und der FDP-Fraktion mit der Überschrift „Europas Chancen nutzen – für einen zukunftsweisenden Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2021-2027“ (19/20580) nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
Abgelehnt wurden hingegen Anträge von FDP und Grünen ab, die sich unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft befassen. Zu den beiden Vorlagen mit den Titeln „Gute Mobilität für europäische Bürger – Schwerpunkte in der Verkehrspolitik während der deutschen Ratspräsidentschaft“ (19/20043) und „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft für eine europäische Verkehrswende“ (19/19558) hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/20660). Den FDP-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab, den Antrag der Grünen unterstützte auch die Linksfraktion.
Neuer Antrag der AfD
Bei den Verhandlungen über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU sollten laut AfD keine Änderung des Rechtsstaatsmechanismus vorgenommen werden. Dafür solle sich die Bundesregierung einsetzen, heißt es im überwiesenen Antrag der AfD (19/20570).
Auch solle die Rechtsstaatlichkeit nicht mit den Mittelauszahlungen aus dem EU-Haushalt verknüpft werden, schreiben die Abgeordneten.
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TOP 14 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV, 19/19381, 19/19655 Nr. 2.3) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (19/20653) angenommen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP stimmten für die Verordnung, die AfD lehnte sie ab, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit der Verordnung wird die Grundlage für geplante Absenkungen der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen.
Die sogenannte EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises soll ab Januar 2021 unter Einsatz von Haushaltsmitteln gesenkt werden. Dazu werde ein Teil der Einnahmen aus der Kohlendioxid-Bepreisung verwendet, erklärt die Bundesregierung. Damit Haushaltsmittel eingesetzt werden können, müsse die Verordnung entsprechend geändert werden, schreibt die Regierung. (pez/02.07.2020)
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Antrag AfD TOP 18 Mietrecht
Der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2020, erstmals einen Antrag der Linken mit dem Titel „Kündigungsmoratorium für Mieterinnen und Mieter verlängern“ (19/20550) erörtert.
Das im März vom Bundestag beschlossene Moratorium besagt, dass Vermieter ihren Mietern bis zum 30. Juni 2020 nicht kündigen können, wenn diese coronabedingt ihre Mieten der Monate April bis Juni nicht mehr bezahlen können. Die Fraktion will mit ihrem Antrag nun das Kündigungsmoratorium um drei Monate bis zum 30. September 2020 verlängern. Während die Linksfraktion direkt über ihren Antrag abstimmen lassen wollte, stimmten CDU/CSU, SPD und FDP für eine Überweisung in die Ausschüsse. Die Grünen stimmten mit der Linken für die Abstimmung, die AfD enthielt sich. Damit wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wird.
Ebenso an den Rechtsausschuss überwiesen wurden ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Mieterschutz stärken – Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern“ (19/20542) sowie ein Gesetzentwurf der AfD „zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums“ (19/20589).
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Linken mit dem Titel „Soforthilfeprogramm Bezahlbares Wohnen gegen Mietschulden und Wohnungsverlust“ (19/19144), zu dem der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/20207. Nur die Linksfraktion stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sicher-Wohnen-Programm – Mieten und Eigentum sichern in Zeiten der Krise“, zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen vorlag (19/20253). Nur die Grünen stimmten dafür, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich, die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten den Antrag ab.
Neuer Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums vorgelegt (19/20589) für die Fälle der ordentlichen Kündigung von Wohnraummietverträgen durch den Vermieter die Möglichkeit einer Schonfristzahlung einführen.
Zur Zurückdrängung des Mietnomadentums sollten die Vorschriften der Zivilprozessordnung, welche die Durchführung von Räumungsklagen betreffen, im Sinne eines zügigen Verfahrens gestrafft werden. In bestimmten Fällen solle die Pflicht des Gerichts entfallen, vor Erlass der einstweiligen Verfügung den Gegner anzuhören. (hau/ste/vst/02.07.2020)
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TOP 15 Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden
Der Bericht der Bundesregierung „über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden“ (19/19500, 19/19655 Nr. 7) ist am Donnerstag, 2. Juli 2020, Gegenstand einer halbstündigen Aussprache. Dazu wurde eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/20624) und ein Entschließungsantrag der Grünen (19/20672) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20672).
Der Ausbau beziehungsweise Neubau der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck –Puttgarden (Maßnahme ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden – Hinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung) dient laut Bundesregierung der Zu- und Abführung der prognostizierten stark wachsenden Schienenverkehre nach Fertigstellung des Tunnels der Festen Fehmarnbeltquerung in der Region. Vorgesehen ist dem Bericht zufolge der zweigleisige Ausbau zwischen Bad Schwartau und Puttgarden mit einer Streckenlänge von 88 Kilometern (55 Kilometer Neubau) sowie die Elektrifizierung zwischen Lübeck und Puttgarden.
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Antrag AfD TOP 20 Ausbau des Online-Lernens
Über die Folgen der Corona-Krise für das Schulsystem debattiert der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2020. Grundlage der halbstündigen Debatte sind Anträge der Oppositionsfraktionen. Sowohl der AfD-Antrag mit dem Titeln „Qualitätspakt Schule – Humane und humanistische Bildung durch Schüler-Lehrer-Kontakt gewährleisten“ (19/20568) als auch die FDP-Vorlage mit der Überschrift „Lehren aus der Corona-Krise – Impulse für die Schule der Zukunft“ (19/20554) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Lernen aus der Krise – Ein Update für die Schulen“ (19/20385) sollen zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen werden.
Abgestimmt werden soll zudem über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verlorenes Schuljahr vermeiden – Schnellstmöglich Online-Lernen deutschlandweit aufbauen“ (19/18221), zu dem der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (19/20501).
Antrag der AfD
Die AfD bemängelt den Zustand deutscher Schulen wie er sich während der Corona-Schließungen gezeigt hätte. So sei etwa die digitale Ausstattung der Bildungseinrichtungen mangelhaft, schreiben die Abgeordneten. Hier solle die Bundesregierung handeln und für bessere digitale Infrastrukturen sorgen. Auch solle das Lehrpersonal aufgestockt werden. Im Falle künftiger Krisen sollten Reserven an Lehrkräften zur Verfügung stehen, heißt es in dem Antrag.
Neben weiteren Forderungen verlangt die AfD zudem, dass mehr Geld in die Sanierung von Schultoiletten und in die Ausstattung von Klassenräumen mit Waschbecken fließe. Auch sollte sichergestellt werden, dass Klassenräume über ausreichende Belüftungssysteme verfügen.
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TOP 17 Änfderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Der Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz „zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ (19/19495), der starke Werbebeschränkungen für jegliche Tabakerzeugnisse vorsieht, auch wenn diese kein Nikotin enthalten, steht am Donnerstag, 2. Juli 2020, auf der Tagesordnung und soll 30 Minuten lang abschließend beraten werden. Zur Abstimmung hat der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20667). Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Ein umfassendes Tabakwerbeverbot schaffen“ (19/2539), zu dem bereits eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses vorliegt (19/9116 Buchstabe a)
Werbung nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein soll, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht ist. Ferner soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, soll die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen. Damit ist Werbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Die Tabakwirtschaft hat für beide Werbeträger bisher jährlich etwa 100 Millionen Euro aufgewendet. Diese Einnahmen fehlen der Werbeindustrie künftig. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweisen in Kraft treten, sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben soll schon zum 1. Januar 2021 gelten. Der Entwurf sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichzusetzen.
Die Fraktionen begründen ihren Gesetzentwurf mit dem Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, da kein anders Produkt bei „bestimmungsgemäßem Gebrauch gleichermaßen gesundheitsschädlich wie Tabakprodukte“ sei. Ein Werbeverbot sorge zudem für einen verbesserten Jugendschutz, da sich Jugendliche der Außenwerbung nicht entziehen können.
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TOP 19 Änderung des Telemediengesetzes
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2020, nach halbstündiger Debatte über den Entwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze“ (19/18789, 19/19744, 19/20213 Nr. 1.8) ab. Mit dem Entwurf soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20664).
Audiovisuelle und Videosharingplattform-Dienste
Die Änderungen beträfen vor allem Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste, schreibt die Bundesregierung. Konkret geht es darum, dass diese Anbieter neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen müssen. Nutzer sollten rechtswidrige Inhalte melden können, Anbieter müssten ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln. „Durch die Änderungen soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung getragen werden und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden“, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Die EU-Richtlinie ist bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen.
Im Zuge des Entwurfs soll außerdem das Deutsche-Welle-Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Deutsche Welle weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen soll. Für Kinder und Jugendliche potenziell schädliche Angebote seien zu kennzeichnen. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag eingebracht, durch den unter anderem sichergestellt werden soll, dass die kommerzielle Verarbeitung von Daten, die der Diensteanbieter entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen hat, verboten ist. (pez/hau/01.07.2020)
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AfD Gesetzesentwurf ZP 24 StGB Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2020, über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen ab (19/17795), zu dem die FDP einen Änderungsantrag (19/20752) und der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/20668) vorgelegt hat.
Darüber hinaus soll nach der halbstündigen Debatte über zwei weitere Vorlagen abgestimmt werden. Erstens über einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs, auch Upskirting genannt (19/15825), zu dem die Linksfraktion einen Änderungsantrag eingebracht hat (19/20748), und zweitens über den AfD-Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes bei Bildaufnahmen“ (19/18980). Auch hierzu wird der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf der Regierung (19/17795) sieht unter anderem vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Vom Straftatbestand erfasst werden sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden.
Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen vom Geschehen, insbesondere von verletzten und verstorbenen Personen, anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten. Oftmals würden solche Bildaufnahmen auch an die Medien weitergegeben. Den damit verbundenen Verletzungen der Rechte der Abgebildeten gelte es zu begegnen.
Darüber hinaus gebe es Fälle, in denen unbefugt eine in der Regel heimliche Bildaufnahme hergestellt oder übertragen wird, die den Blick unter den Rock oder unter das Kleid einer anderen Person zeigt. Auch entsprechende Bildaufnahmen, die in den Ausschnitt gerichtet sind und die weibliche Brust abbilden, würden gefertigt. Damit setze sich der Täter über das Bestreben des Opfers, diese Körperregionen dem Anblick fremder Menschen zu entziehen, grob unanständig und ungehörig hinweg und verletze damit die Intimsphäre des Opfers.
Gesetzentwurf des Bundesrates
Bildaufnahmen des Intimbereichs, das sogenannte Upskirting, sollen strafbar werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches vor (19/15825). Danach macht sich strafbar, wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, oder eine derartige Bildaufnahme überträgt. Gleichfalls unter Strafe gestellt wird das Gebrauchen oder Zugänglichmachen einer solcherart hergestellten Aufnahme. Mit der Strafvorschrift soll dem Entwurf zufolge erreicht werden, dass das Unrecht derartiger Taten in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht wird, potenzielle Täter abgeschreckt werden, ein wirksamerer Schutz der Opfer bewirkt wird und Täter auch strafrechtlich wegen eines Sexualdelikts zur Verantwortung gezogen werden können.
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass sich Bildaufnahmegeräte in einem Umfang und in einer Form verbreitet haben, die es jedermann ermöglichen, an nahezu jedem Ort und zu jeder Zeit Bildaufnahmen von Dritten in hoher Qualität zu erstellen. Das geschehe häufig, ohne dass betroffene Personen dies bemerken und auf unbefugte Aufnahmen reagieren könnten. Durch die ständige Verfügbarkeit von Smartphones oder anderen technischen Geräten mit Bildaufnahmefunktion und deren unauffällige wie auch einfache Handhabbarkeit bestehe die für Dritte unabsehbare Gefahr, ungewollt zum Gegenstand einer fremden Bildaufnahme zu werden. Bereits die Herstellung und nicht erst die Verbreitung derartiger Aufnahmen erweise sich gerade in den Fällen als tiefgreifender Rechtseingriff, in denen der Intimbereich betroffen ist.
Gesetzentwurf der AfD
Laut AfD (19/18980) muss der Persönlichkeitsschutz an der unbefugten Herstellung entsprechender Bildaufnahmen ansetzen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage beginne die Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit überwiegend erst mit dem Verbreiten von Bildaufnahmen („Bildnissen“) von Personen ohne Einwilligung des Abgebildeten. Die unbefugte Herstellung von Bildaufnahmen könne den Abgebildeten zwar in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen, zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung setzten jedoch zum einen voraus, dass der Hersteller der Bildaufnahmen namentlich bekannt ist. Zum anderen würden sie dem Betroffenen auch bei „Greifbarkeit“ des Herstellers angesichts der technischen Möglichkeiten zur Verbreitung von Bildaufnahmen meist nur wenig helfen.
Die Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen von Personen, die aufgrund eines Unfalls starben oder verletzt wurden, solle ohne Einwilligung des Abgebildeten oder Berechtigten strafbar sein. Gleiches gelte für die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen, die das Opfer in seiner Intimsphäre verletzen oder in denen die Nacktheit einer Person oder in deren Badekleidung gezielt und unbefugt zur Herstellung von Bildaufnahmen ausgenutzt wird.
Die AfD will das Einwilligungserfordernis auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung erweitern. Die Herstellung von Bildaufnahmen unbeteiligter Personen, die mit dem Hersteller nicht durch persönliche Beziehungen verbunden sind und die dem Hersteller ihren Widerspruch gegen die Bildherstellung im konkreten Fall ausdrücklich mitgeteilt haben, soll nach dem Willen der Fraktion unzulässig sein. (mwo/hau/eis/ste/30.06.2020)
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3. Juli 2020 (171. Sitzung)
TOP 22 Kohleausstieg
Der Bundestag hat den über Jahre viel diskutierten Kohleausstieg gebilligt. Mit 314 Ja- zu 237 Nein-Stimmen wurde am Freitag, 3 Juli 2020, der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Kohleausstiegsgesetz“ (19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13) in der Ausschussfassung angenommen. Drei Abgeordnete enthielten sich bei der Hammelsprung-Abstimmung, die wegen Uneinigkeit im Präsidium über die Mehrheitsverhältnisse bei der regulären Abstimmung nötig geworden war.
Beschlossen wurde zudem – ebenfalls in der Ausschussfassung – der Regierungsentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ (19/13398, 19/14623, 19/14939 Nr. 5). Gemeinsam mit CDU/CSU und SPD stimmten auch die Grünen für den Entwurf. AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Den Stimmabgaben lagen jeweils Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/20714 neu) sowie Berichte des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/20726, 19/20727) vor.
Der Bundestag lehnte mehrheitlich mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge, die die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu den beiden Regierungsentwürfen eingebracht hatten, sowie sechs Anträge der AfD, der Linken und der Grünen ab.
AfD will Sonderwirtschaftszone für Kohleregionen
Die Opposition kritisierte verschiedene Aspekte des Pakets. Tino Chrupalla (AfD) fragte, wo der Strom denn herkommen solle, wenn man aus Kohle und Kernenergie gleichzeitig aussteige. Das Kohle-Aus sei außerdem zu kurzfristig: Die AfD plädiere für eine Fristverlängerung bis 2050.
Chrupalla kritisierte die Politik als verantwortungslos gegenüber den Menschen vor Ort und den Energieversorgern, denen Planungssicherheit fehle. Er plädierte erneut für eine Sonderwirtschaftszone, um in den Regionen neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Seine Fraktion habe dies seit Langem gefordert, so Chrupalla. Es müssten Konzepte entwickelt werden, um junge Menschen zum Bleiben zu motivieren.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Erneuerbare Energien sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion an ihren Umweltkosten gemessen werden. Die Verzerrung in der Energiewirtschaft müsse beendet werden, fordern die Abgeordneten in ihrem ersten Antrag (19/16852). Sie möchten Subventionen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abschaffen.
Außerdem solle so lange an der Stein- und Braunkohleverstromung festgehalten werden, „bis die Versorgungssicherheit und ökonomische Wettbewerbsfähigkeit durch erforderliche Ersatzressourcen gewährleistet ist“. Ansonsten sei mit einer Versorgungslücke zu rechnen, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. „Diese Lücke muss zuverlässig geschlossen werden.“
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (19/16853) auf, den Kohleausstieg abzublasen. Nur die Kohleverstromung sei in der Lage, die Strompreiserhöhungen abzufedern, argumentieren die Abgeordneten.
Kohle sei ein heimischer und sehr wettbewerbsfähiger Energieträger und gewährleiste eine energieintensive Produktion in einem Industrieland wie Deutschland. Erneuerbare Energien seien nicht wettbewerbsfähig, heißt es weiter.
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem dritten Antrag (19/17528) eine Umkehr beim Kohleausstieg. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen führe zu einer strukturpolitischen Fehlentwicklung der betroffenen Kohlereviere vor allem im Osten. Im Gegensatz zum Ruhrgebiet verfügten mitteldeutsches Revier und Lausitz bisher ausschließlich über das „Geschäftsmodell Kohle“.
Die Abgeordneten wollen mit einem Widerruf des Ausstiegs wirtschaftlichen Niedergang und Arbeitsplatzverluste verhindern. Gleichzeitig solle mit einer nachhaltigen Strukturpolitik ein nachhaltiger wirtschaftlicher Aufschwung in den strukturschwachen Regionen Deutschlands ermöglicht werden.
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Antrag AfD TOP 23 Bürokratieabbau Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge – Rückkehr zur bewährten alten Regelung (gegen Vorabüberweisungen und unnötige Bürokratie – Zustand von 2005 wiederherstellen) Drucksache 19/20569
Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juli 2020, erstmals vier Anträge von AfD und FDP zu Bürokratieabbau und Startup-Hilfen beraten. Die Vorlage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Detox für Deutschland – Bürokratie entschlacken, die Kräfte der deutschen Wirtschaft entfesseln“ (19/20581) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Ein AfD-Antrag mit der Überschrift „Corona digital bekämpfen – Startup-Hilfen gerecht verteilen“ (19/20613) wird ebenfalls in diesem Ausschuss federführend beraten. Die AfD hatte dagegen Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht. Die zweite Vorlage der FDP mit dem Titel „Unternehmen schnell und effizient entlasten – Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegen“ (19/20556) wird im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter beraten.
Ebenfalls unter der Federführung dieses Ausschusses wird ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel „Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge – Rückkehr zur bewährten alten Regelung“ (19/20569) beraten. Die Antragsteller hatten Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie gewünscht.
AfD: Mehr Bürokratie durch die EU
Leif-Erik Holm (AfD) hieb in dieselbe Kerbe. Inzwischen seien drei Entlastungsgesetze verabschiedet, „trotzdem kommen wir kaum von der Stelle“. Durch Regulierungen der EU steige der Bürokratieaufwand für Unternehmen vielmehr unaufhaltsam. AfD- wie FDP-Fraktion wollen, dass Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter erst im jeweiligen Folgemonat abführen müssen, so wie dies vor 2006 der Fall war. Damals hatte der Gesetzgeber die Fälligkeit in den laufenden Monat vorverlegt, um in einer Phase der Finanzschwäche die Sozialkassen zu entlasten.
Da bei der geltenden Vorfälligkeit der Arbeitgeber noch nicht wisse, wie viele Arbeitsstunden seine Mitarbeiter am Monatsende geleistet haben, müsse er jeden Vorgang zweimal in die Hand nehmen, argumentierte Tino Chrupalla (AfD). Durch eine Rückverlegung der Fälligkeit könne man in diesen Zeiten gerade kleinen und mittleren Unternehmen „mit geringem Aufwand unter die Arme greifen“. Manfred Todtenhausen (FDP) verwies ergänzend darauf, dass es auch aus der CDU Forderungen gebe, die Vorverlegung abzuschaffen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert ein Umsteuern bei der Verteilung von Corona-Hilfsgeldern an Startup-Firmen. In ihrem Antrag (19/20613) plädieren die Abgeordneten für Fördermittel für in Schwierigkeiten geratene Kleinunternehmer für sechs Monate, damit diese ihren Betrieb aufrechterhalten können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Kurzarbeit stärker in Betracht gezogen werden. In dringenden Fällen sollten Mietzahlungen bis zu einem halben Jahr garantiert werden.
Die bisherigen Maßnahmen zielten überwiegend darauf ab, „dass der Staat über Finanzintermediäre Risikokapitalgebern durch Matching-Fazilitäten im Gießkannenprinzip Finanzierungshilfen bereitstellt“, heißt es zur Begründung. Das Gießkannenprinzip leiste keine Anreize, um Startups über die schwierige Zeit zu helfen.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion möchte mit einer Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge, die bis zum 31.12.2005 galt, insbesondere die mittelständische Wirtschaft und Kleinbetriebe entlasten (19/20556). Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der außerdem die Fälligkeit der Beitragsnachweise in den Folgemonat verlegt und die Deckung der entsprechenden Liquiditätslücke aus der Nachhaltigkeitsrücklage vorsieht. (pst/hau/ste/vst/03.07.2020)
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TOP 24 Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt wieder einen Schritt voran. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigte der Bundestag am Freitag, 3. Juli 2020, den Gesetzentwurf „zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, das sogenannte Patientendaten-Schutz-Gesetz der Bundesregierung (19/18793, 19/19365, 19/19655 Nr. 1.3), in Vorbereitung auf die elektronische Patientenaktie (ePA), die ab dem kommenden Jahr verfügbar sein und rasch mit Inhalten gefüllt werden soll. AfD, FDP und Linke lehnten den in den Beratungen noch geänderten Gesetzentwurf (19/20708) ab, die Grünen enthielten sich der Stimme.
Einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/20758) lehnte er bei Enthaltung der Grünen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Linksfraktion ab.
Patientendaten-Schutz-Gesetz
Bereits entschieden war, dass die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Ab 2022 sollen die Versicherten nunmehr auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen. Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
Elektronische Rezepte (E-Rezept) sollen auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der TI wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben.
Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen elektronisch übermittelt werden können. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Wer kein Handy hat, kann die ePA bei seiner Krankenkasse einsehen.
Nutzung der ePA bleibt freiwillig
Die Versicherten sollen den Plänen zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen.
Ab 2023 sollen die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen können. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich.
AfD: Unausgereift und riskant
Gesundheitsexperten der Opposition kritisierten, das Digitalisierungskonzept der Bundesregierung sei unausgereift und beinhalte zahlreiche Risiken für Patienten. Detlev Spangenberg (AfD) verwies auf die seiner Darstellung nach verbreitete Skepsis in Fachkreisen bezüglich der Sicherheit der Patientendaten. Angriffe auf die Telematikinfrastruktur seien nicht auszuschließen, Gesundheitsdaten könnten zweckentfremdet werden mit unabsehbaren Folgen etwa für Arbeitnehmer. Zudem sei die Anwendung kompliziert, es müssten aber auch Laien das System bedienen können.
Spangenberg forderte, es müsse weiterhin auch nicht-digitale Anwendungen geben. Für Menschen ohne Smartphone sei das Projekt aber augenscheinlich nicht konzipiert. Er forderte, das Projekt noch einmal gründlich zu überdenken.
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ZP 39 Änderung Bundeswahlgesetzes
Der Streit über eine Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Bundestagswahlen hat am Freitag, 3. Juli 2020, zu einem neuerlichen Schlagabtausch im Parlament geführt. Den Abgeordneten lag dazu neben einem Antrag der AfD-Fraktion (19/20602) ein Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/20149 neu) zu seinen Beratungen über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vom vergangenen November für eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) vor. Danach hat der Ausschuss nach einer Sachverständigen-Anhörung vom 25. Mai dieses Jahres seine Beratungen über die Vorlage am 17. Juni vertagt. Am 1. Juli hatte der Innenausschuss die Beratung des Drei-Fraktionen-Entwurfs mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD erneut vertagt. Die ursprünglich für den 3. Juli vorgesehene Abstimmung über den Drei -Fraktionen-Entwurf hatte der Bundestag daraufhin von der Tagesordnung abgesetzt.
Geschäftsordnungsantrag abgelehnt
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, hatte in der Debatte den Antrag zur Geschäftsordnung gestellt und ihn damit begründet, es gebe keinen Grund, den Gesetzentwurf heute nicht zur Abstimmung zu bringen. „Sie können sich keinen schlanken Fuß machen“, rief sie den Koalitionsfraktionen zu und beantragte den Eintritt in die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs.
Der Bundestag lehnte in namentlicher Abstimmung jedoch den sofortigen Eintritt in die zweite Beratung des Gesetzentwurfs von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) ab. 261 Abgeordnete votierten für den Antrag, 367 dagegen, es gab sieben Enthaltungen. Ziel des Gesetzentwurfs der drei Fraktionen ist eine Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen.
Zweidrittelmehrheit nicht erreicht
Die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht in Paragraf 80 Absatz 2, dass der Bundestag auf Antrag einer Fraktion (oder fünf Prozent der Abgeordneten) mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen kann, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs einzutreten.
Der Gesetzentwurf war zwar an den Innenausschuss überwiesen, die Beratung dort aber nicht mit einem Votum abgeschlossen worden. Die namentliche Abstimmung ergab, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde und der Eintritt in die zweite und dritte Beratung somit abgelehnt war.
AfD: Zahl der Direktmandate begrenzen
Albrecht Glaser (AfD) stellte in Frage, dass für die Wahl 2021 noch Wahlkreise neu eingeteilt werden könnten. Schließlich könnten bereits seit dem 25. Juni die Kandidatenausstellungen erfolgen. Eine Lösung des Problems gebe es nur, „wenn man das Leitprinzip der Verhältniswahl über das Prinzip der partiellen Mehrheitswahl stellt“.
Überhangmandate dürften „gar nicht entstehen, dann gibt es auch kein Problem mit Ausgleichsmandaten“. Dazu gebe es nur den Weg der Begrenzung der Direktmandate auf die Zahl, die jeder Partei nach dem Verhältniswahlergebnis zusteht.
SPD hält an 299 Wahlkreisen fest
Carsten Schneider (SPD) verwies darauf, dass seiner Fraktion der Reformvorschlag ihres Koalitionspartners CDU/CSU bislang nicht schriftlich vorliege. Die SPD-Fraktion halte für die Bundestagswahl 2021 an der bisherigen Zahl von 299 Wahlkreisen fest und wolle auch keine Bundestagswahl, bei der durch Überhangmandate „der Wählerwillen nicht abgebildet wird“.
Zugleich sei sie für eine Begrenzung des Parlaments auf maximal 690 Abgeordnete, wobei gegebenenfalls die Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis nicht in den Bundestag einziehen würden. Für die Wahl 2025 soll dann eine Kommission Reformvorschläge erarbeiten.
Antrag der AfD überwiesen
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/20602) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bei Erhalt der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl beibehält und gewährleistet, dass die gesetzlich festgelegte Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten nicht überschritten wird. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Dazu soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge sicherstellen, „dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht“. Beibehalten werden soll nach dem Willen der Fraktion, „dass für den Fall, dass einer Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen, als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden“. Ferner soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge dem Wähler „mehrere Zweitstimmen zur Verfügung“ stellen, „um einzelne Bewerber zu kennzeichnen und damit direkten Einfluss zu nehmen auf die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste“. (sto/03.07.2020)
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TOP 27 Artgerechte Nutztierehaltung
Das Tierwohl stand im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte am Freitag, 3. Juli 2020. Gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung konsequent umsetzen und Zukunftsperspektiven für die Tierhaltung in Deutschland schaffen“ (19/20617) an. Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ (19/20597) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Die Linke hatte die Federführung beim Landwirtschaftsausschuss beantragt, wurde darin aber nur von der AfD unterstützt.
Antrag der Koalition angenommen
Die Koalitionsfraktionen begrüßen in ihrem angenommenen Antrag (19/20617) die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Nutztierstrategie, die unter anderem den Ansatz vertritt, „einen ambitionierten Fahrplan für die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung für die nächsten 20 Jahre zu entwickeln, um Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen“.
Die für die Umsetzung solcher Empfehlungen notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen sollten nun zügig umgesetzt werden, heißt es. Noch in dieser Legislatur sollten dem Bundestag Finanzierungsentwürfe für die Weiterentwicklung der Strategie vorgelegt werden, schrieben die Abgeordneten.
Antrag der AfD abgelehnt
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zukunftsfähige Nutztierhaltung – Planungs- und Investitionssicherheit für Landwirte herstellen“ (19/20120), zu dem eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses vorlag (19/20673). Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, ein Konzept für eine ganzheitlich durchdachte, wettbewerbsfähige und tierschutzgerechte Nutztierhaltung zu erarbeiten.
Die Fraktion sprach sich dafür aus, die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks für Nutztierhaltung und die Ergebnisse der Verbundprojekte „Inno-Pig“ und „Wirksamkeit der Schmerzausschaltung durch Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration“ in einer Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen.
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TOP 26 Gremienwahl
Abschaffung
Antrag der AfD TOP 28 Änderung Geschäftsordnung Bundestag
Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juli 2020, drei Anträge der AfD-Fraktion, die auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages abzielen, beraten. Ein Antrag wurde abgelehnt, zwei Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag (19/19523), der mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/20654) abgelehnt wurde, hatte die Fraktion gefordert, die besondere Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages aufgrund der Corona-Krise nach Paragraf 126a zu beenden. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vor (19/20654). Die AfD hatte argumentiert, es sei nicht länger erforderlich, die Ausnahmeregelung aufrechtzuerhalten. Indem die Sonderregelung aufgehoben werde, würde der Bundestag signalisieren, dass die Politik ernsthaft zur Normalität zurückkehren wolle und mit gutem Beispiel vorangehe.
Der Bundestag hatte im März die Geschäftsordnung befristet geändert. So ist das Parlament beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bisher müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind. Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.
Erster überwiesener Antrag der AfD
Einen weiteren Antrag der AfD (19/19243) mit der Forderung, digitale Abstimmungsgeräte im Bundestag einzusetzen, überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Die AfD plädiert dafür, im Bundestag digitale Abstimmungsgeräte einzusetzen. Das Parlament solle seine Arbeitsweise am aktuellen Stand der Technik ausrichten, um das steigende Arbeitsaufkommen durch eine höhere Effizienz beherrschen zu können. Die Nutzung digitaler Technik ermögliche eine wesentliche Zeitersparnis und Produktivitätssteigerung.
Dem Antrag zufolge könnten Abstimmungen, namentliche Abstimmungen und die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Parlaments mit Hilfe eines solchen Gerätes ermöglicht werden. Die Abgeordneten sprechen sich für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages aus.
Zweiter überwiesener Antrag
Ebenfalls im Geschäftsordnungsausschuss beraten werden wird ein Antrag der AfD mit dem Titel „Reform des Bundestages – Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Sachverständige vor Hass schützen“ (19/20655). Paragraf 70 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt die öffentlichen Anhörungen seiner Gremien. Diesem Paragrafen will die AfD einen zusätzlichen Absatz hinzufügen, der wie folgt formuliert werden soll: „Sachverständige dürfen auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden. Dokumente zur Benennung von Sachverständigen sind gemäß § 2 Absatz 5 der Geheimschutzordnung als ,VS-Vertraulich‘ einzustufen.“
Benennt eine Fraktion einen Sachverständigen für eine öffentliche Anhörungssitzung, schreibt die AfD zur Begründung, dann werde häufig vermutet, dass der benannte Wissensträger die politischen Ansichten der benennenden Fraktion teilt oder zum politischen Lager der benennenden Fraktion gehört. Als Sachverständige geladene Wissensträger müssten deshalb befürchten, Opfer von Gewalttaten politischer Fanatiker zu werden oder andere Nachteile zu erleiden. Dies gelte insbesondere für Professoren an Hochschulen. (pk/hau/ste/03.07.2020)
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Antrag AfD TOP 21 Nationale Diabetes-Strategie
Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juli 2020, den Start einer nationalen Diabetes-Strategie begrüßt, als er bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Start einer Nationalen Diabetes-Strategie – Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland und Versorgung des Diabetes mellitus zielgerichtet weiterentwickeln“ (19/20619) annahm.
Prävention und Versorgungsforschung
Mit der Annahme des Antrags (19/20619) fordert der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, Prävention und Versorgungsforschung zu Adipositas und Diabetes mellitus deutlich voranzutreiben. Gegenüber der Bundesärztekammer solle sie darauf hinwirken, dass Adipositas und damit auch die Notwendigkeit einer gesunden Ernährung und ausreichenden Bewegung in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung verstärkt berücksichtigt wird. Gegenüber den Ländern soll sie sich für den Ausbau der Lehrstühle an den Universitäten und eine Berücksichtigung in den neuen Studiencurricula einsetzen.
Darüber hinaus strebt der Bundestag an, dass eine individuelle, multimodale und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit Adipositas Grad 1 bis 3 in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen ermöglicht und eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Krankenbehandlung sichergestellt wird. Es müsse auch geprüft werden, ob der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden sollte, eine Richtlinie über die multimodale und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit einem krankhaften Übergewicht (Grad 1 bis 3) zu beschließen. Ebenso seien Versorgungsangebote für Diabetes bekanntzumachen und weiterzuentwickeln.
Antrag der AfD abgelehnt
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Schwere Verlaufsformen bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 reduzieren – Vitamin D-Mangel in der Bevölkerung beseitigen, Immunabwehr stärken“ (19/20118) ab, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/20709) vorlag. Darin hatte die Fraktion verlangt, die Immunabwehr der Bürger durch Vitamin D zu stärken. Durch einige Studien sei belegt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Stärke des menschlichen Immunsystems und dem Vitamin-D-Spiegel im Blutserum gibt.
Die Abgeordneten forderten unter anderem, die Bevölkerung sollte umfassend über die gesundheitlichen Folgen einer mangelhaften Vitamin-D-Versorgung in Bezug auf Atemwegserkrankungen und andere Erkrankungen informiert werden. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die Vitamin-D-Versorgung in der Bevölkerung zu verbessern.
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Antrag AfD TOP 29 Deutscher Vorsitz im UN-Sicherheitrat
Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juli 2020, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Deutschen Vorsitz im UNO-Sicherheitsrat für aktive Friedenspolitik nutzen“ (19/20548) gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Friedensarbeit und Zivile Krisenprävention während der Covid-19-Pandemie stärken, Abwärtsspirale verhindern“ (19/20587) wurde zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Grüne, FDP und Linksfraktion hatten die Federführung beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gewünscht, wurden von der Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und AfD aber überstimmt.
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ZP 41 Aktuelle Stunde, Gewaltexzesse in Stuttgart
Die gewalttätigen Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20 auf den 21. Juni haben den Bundestag während einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am Freitag, 3. Juli 2020, beschäftigt. 500 vorwiegend junge Männer hatten randaliert, Geschäfte geplündert und Passanten ebenso wie Polizisten attackiert.
AfD: Das Problem heißt Staatsversagen
Nach der Gewaltnacht von Stuttgart könne nicht mehr so getan werden, als gebe es nicht ein grundsätzliches Problem in deutschen Städten, sagte die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel. „Das Problem heißt nicht Rassismus. Das Problem heißt Staatsversagen“, sagte Weidel.
Es habe sich in Stuttgart nicht etwa eine „Party- und Eventszene“ ausgetobt, sondern aggressive junge Männer mit Migrationshintergrund und organisierte, gewaltbereite Linksextremisten. „Beides ist die Frucht falscher, verantwortungsloser Politik“, sagte die AfD-Abgeordnete.
CDU/CSU: Stuttgart ist kein Einzelfall
Stuttgart sei kein Einzelfall, sagte Thorsten Frei (CDU/CSU) und verwies auf die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg oder der Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. Es sei unsäglich, wenn bis zu 500 Jugendliche marodierend, plündernd und brandschatzend durch die Stuttgarter Innenstadt ziehen.
„Wir brauchen hier eine klare Antwort des Rechtsstaates ebenso wie eine klare politische Rückendeckung für die Polizei“, forderte Frei. An Weidel gewandt sagte er: Zuvor müsse jedoch genau analysiert werden, was passiert ist. Es sei falsch und fahrlässig, Vermutungen in den Raum zu stellen.
FDP: „Partyszene“ verharmlost das Problem
Wer von einer Partyszene rede, verharmlose das Problem, sagte Benjamin Strasser (FDP). Mit Blick darauf, dass 16 der festgenommenen Tatverdächtigen keinen deutschen Pass hätten, müsse über eine Verbesserung bei der „Abschiebung vollziehbarer Ausreisepflichtiger“ gesprochen werden.
Gleichzeitig gebe es jedoch auch Versäumnisse auf lokaler Ebene. Strasser sagte weiter, es sei zuletzt oft davon die Rede gewesen, dass der Polizei der Rücken gestärkt werden müsse. Wer aber in der Rassismusdebatte die Polizei stigmatisierend in eine Ecke stelle, wie die SPD-Vorsitzende Esken, „stärkt der Polizei eben nicht den Rücken“.
SPD dankt Stuttgarter Polizisten
Ute Vogt (SPD) dankte den Stuttgarter Polizisten, die besonnen auf die Angriffe reagiert hätten und forderte dazu auf, sich ernsthaft über die Ursachen solcher Gewaltexzesse Gedanken zu machen. Es seien jungen Männer aus allen Schichten und Regionen unter den Gewalttätern gewesen. Deren Angriffe auf die Polizei zeigten eine Staatsferne.
„Wer Polizei angreift, der greift auch den demokratischen Rechtsstaat an“, sagte Vogt. Das dürfe nicht geduldet werden. Gleichzeitig müsse man aber mit diesen Menschen ins Gespräch kommen.
Linke fordert mehr Sozialarbeit
Die AfD betreibe rassistische Hetze und mache ganze Menschengruppen zu Sündenböcken, kritisierte Gökay Akbulut (Die Linke). Es seien gemischte Jugendgruppen gewesen, die sich an der Gewalt beteiligt hätten.
Die Linksfraktion verurteile diese Gewalt und fordere eine umfassende Aufklärung, machte Akbulut deutlich. So etwas dürfe sich nicht wiederholen. „Mehr Polizeibefugnisse werden aber wenig zur Lösung des Problems beitragen“, befand sie und forderte mehr Sozialarbeit.
Grüne: Alle Gewalttäter gehören gerecht bestraft
Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, es sich zu einfach zu machen, indem sie die Schuld auf Migranten schiebe. Bei ihm sitze der Schock über die Ausschreitungen in Stuttgart noch immer tief, sagte der Grünen-Abgeordnete.
„Alle Gewalttäter gehören gerecht bestraft“, forderte er. Zu den Anstiftern gehören aus seiner Sicht aber auch all jene, die die Gewalttaten im Internet feiern, „als ob es eine Heldentat wäre, Schaufenster zu zerstören und auf Polizisten einzuprügeln“. (hau/06.07.2020)
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ZP 24 Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen
Abschaffung
(Wird nachgeliefert, sobad vorhanden)