63. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 6. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

6. März 2025 (63. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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ANTRAG AfD ZP 7 Krankenhausreform

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz21/251221/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/452921/453021/453121/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt. Die Änderungsanträge der AfD wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen. Für den Änderungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

In dritter Beratung abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535). Der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). Zum beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/435321/4527) vorgelegt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich die Linksfraktion. Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab,

Ministerin: Großer Schritt zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft

In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft gegangen. „Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung.“ Es sei weder genügend Fachpersonal noch Geld vorhanden, um die Strukturen so zu lassen, wie sie sind. Die Ministerin erinnerte daran, dass viele Kliniken defizitär sind und die kommunalen Haushalte belasten. Das könne auf Dauer nicht funktionieren.

Angestrebt werde eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Warken betonte: „Die Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.“

„Mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen“

Die jetzt vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Dazu stelle der Bund den Ländern in den nächsten zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie.

In Anspielung auf Kritik, wonach die von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Ursprungsreform nunmehr verwässert werde, sagte Warken, es bleibe dabei, dass Krankenhäuser das nötige Personal, Erfahrung und Ausstattung vorweisen müssten. Bei einigen Ausnahmeregelungen sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um Versorgungslücken zu vermeiden. So werde beispielsweise verhindert, dass bewährte Krebszentren von der Versorgung ausgeschlossen werden, indem künftig die Fallzahlvorgaben angepasst werden könnten.

CDU/CSU: Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig

Auch der CSU-Abgeordnete Dr. med. Stephan Pilsinger würdigte die nach langen Beratungen gefundenen Regelungen. Das deutsche Gesundheitssystem sei nicht effizient genug und zu teuer, die Ergebnisse seien gleichwohl nicht immer gut. Das betreffe auch die Krankenhäuser, die in der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich mehr als 100 Milliarden Euro ausmachten. Daher sei die Reform wichtig, betonte Pilsinger und dankte Lauterbach für dessen Initiative.

Das neue Gesetz diene dazu, die Umsetzbarkeit der Strukturreform zu verbessern. Die Patienten müssten auch künftig sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu sein und ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Mit dem neuen Gesetz würden auch die wichtigen Fachkliniken abgesichert. Dass die Bundesmittel für den Transformationsfonds nunmehr aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt würden, entlaste die Krankenkassen. Pilsinger versprach: „Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig.“

SPD: Wir halten am Qualitätsanspruch fest

Dagmar Schmidt(SPD) räumte ein, Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem in Europa, aber viele Menschen hätten das Gefühl, das es nicht gut funktioniere. Der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun, die sich mit aller Kraft für die Versorgung der Patienten einsetzten und „den Laden“ am Laufen hielten. „Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben.“ So würden mehr Kapazitäten vorgehalten, als gebraucht werden. Das verstärke den Fachkräftemangel und setze Fehlanreize.

Um wirtschaftlich überleben zu können, böten die Kliniken zu viele Behandlungen an. Es sei daher überfällig, eine Reform einzuleiten mit Vorhaltefinanzierung und mehr Qualität. Mit dem neuen Gesetz werde Klarheit und Planungssicherheit geschaffen, sagte Schmidt und fügte hinzu: „Wir halten am Qualitätsanspruch fest.“

AfD: Es wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen

Oppositionsvertreter der AfD, Linken und Grünen hielten der Koalition hingegen vor, die Versorgung mit dem Gesetz nicht zu verbessen. Martin Sichert (AfD) sagte, der Gesetzentwurf zeige, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden sei. Er monierte Stückwerk und Regelungswut. So sei die Sonderregelung für Termine in der Radiologie fragwürdig angesichts der insgesamt fehlenden Facharzttermine.

Sichert warnte: „Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen.“ Die zuletzt im Gesetz ergänzten 46 Änderungsanträge nannte er „massenhaft Stückwerk“. Mit diesen Änderungen sei das Gesetz im Übrigen ganz anders geworden als das, was vor Monaten noch vorgelegt worden sei: „Es ist nicht besser, nur komplizierter geworden.“

Das Kliniksterben gehe derweil weiter, monierte Sichert. Das Gesundheitssystem werde immer schlechter, weil es überreguliert sei. An die Lobbyisten im Gesundheitssystem traue sich niemand heran, auch die Bundesregierung nicht. So gebe es zum Beispiel viel zu viele Krankenkassen und einen aufgebähten Bürokratieapparat. Nötig sei aber mehr Zeit für Patienten.

Grüne: Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung

Sehr kritisch äußerten sich auch Grüne und Linke über den neuen Reformansatz der Bundesregierung. Dr. Janosch Dahmen sprach mit Blick auf die Koalition von „Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung“. Der Gesetzentwurf stehe für die „faktische Rückabwicklung“ der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen: „Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt.“

So könnten nun Leistungsgruppen künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden müssten. Mindestvorhaltezahlen würden um Jahre verschoben, die fachärztlichen Mindestvorgaben würden aufgeweicht. In der Onkochirurgie würden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Damit könnten komplexe Eingriffe weiter an weniger geeigneten Kliniken erbracht werden.

Dahmen betonte: „Wir wissen alle: Routine rettet Leben.“ Das werde nun infrage gestellt. Er kritisierte: „Statt diese Strukturen endlich zu ändern, konservieren sie sie.“ Er fügte hinzu: „Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge.“ Das sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler.

Linke: Grundübel der Fallpauschalen überwinden

Ähnlich aufgebracht argumentierte auch Ates Gürpinar (Die Linke), der beklagte, dass die einst versprochene Entökonomisierung des Gesundheitssystems nicht umgesetzt werde. Es gehe im Kern um die Überwindung des „Grundübels der Fallpauschalen“. Durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu behandeln, werde die Sicherheit der Patienten gefährdet. Nötig sei eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichere, die Beschäftigte nachhaltig entlaste, die am Bedarf orientiert sei und nicht am ökonomischen Zwang.

Gürpinar konstatierte: „Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst.“ Stattdessen drohten flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken zu  schließen. „Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.“ Derweil erwirtschafteten private Klinikkonzerne hohe Profite: „Das ist eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die 2024 beschlossene Krankenhausreform wird mit dem Gesetz an einigen Stellen nachjustiert. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerecht fortentwickelt, wobei die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – gewahrt bleiben sollen, schreibt die Regierung.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden.

61 statt 65 Leistungsgruppen

Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.

Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

Finanzierung des Bundesanteils

Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.

Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3056) zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf. Sie betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen.

Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen.

„Bundesklinikatlas abschaffen“

Der Bundesrat bat außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten.

Die Bundesregierung lehnte die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2721), die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden.

Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt.

Die Abgeordneten forderten, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zudem wurde gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion plädierte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2707) für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei.

Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, vor allem für Personal. 2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen.

Die Einführung einer Vorhaltevergütung gehe mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei. Die Abgeordneten forderten, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs auszugliedern und analog zum Pflegebudget kostendeckend zu refinanzieren. (pk/06.03.2026)

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TOP 20 Vermögensteuer

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, erstmals Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ (21/4029) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ (21/4456) debattiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss dem federführenden Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Linke: Wir wollen ein Prozent ab der ersten Million

Die Debatte eröffnete Heidi Reichinnek für die Linksfraktion und erklärte: „Unser Vorschlag ist ehrlicherweise lächerlich gering, denn wir wollen ein Prozent ab der ersten Million. Also alle, die jetzt zuhören: Eure erste Million ist vermögensteuerfrei. Hurra! Aber wahrscheinlich wärt ihr eh nicht betroffen, weil es betrifft nur die reichsten 1,9 Prozent in diesem Land. Dann wollen wir einen Cent pro Euro. Das ist nichts, das tut nicht mal weh.“

CDU/CSU: Erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz

Prof. Dr. Matthias Hiller von der Unionsfraktion warnte indes: „Eine derartige Vermögensteuer bringt erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz mit sich. Und zwar unabhängig davon, ob diese Vermögenssubstanz auch aus den Erträgen, die das Vermögen generiert, bezahlt werden kann. In schwachen Jahren würde so zwangsläufig die Vermögenssubstanz abgeschmolzen werden. Das schwächt das Eigenkapital, das schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen, das schwächt die Krisenfestigkeit.“

AfD: Linke will Reiche arm machen

Ablehnend äußerte sich auch Diana Zimmer für die AfD-Fraktion. Sie sagte in Richtung der Linksfraktion: „Im Feststellungsteil schreiben Sie wörtlich: Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen. Ein sehr interessanter Satz, und ich frage Sie deshalb auch gerne: Gilt das auch für den Staat? Seien Sie doch ehrlich, Ihre politische Agenda zielt darauf ab, Reiche arm zu machen, Unternehmen zu zerstören, Bürger arm zu halten, um den Staat reicher zu machen.“

SPD: Vermögenskonzentration ist real

Weniger kritisch äußerte sich dagegen Marsa Parvi für die SPD-Fraktion. „Wenn das reichste Prozent rund 40 Prozent des Nettovermögens besitzt, während die untere Hälfte kaum mehr als eines hält, dann sind die Themen Vermögenskonzentration und Vermögensverteilung keine Phantomdebatten, sondern real“, sagte er.

Extreme Vermögenskonzentration bedeute auch immer Konzentration von Einfluss, von Macht von Gestaltungsmöglichkeiten. „Genau deshalb sieht zwar nicht diese Koalition, aber das Programm der SPD die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung vor.“

Grüne: Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro kann erzielt werden

Auch ohne Vermögensteuer, aber bei Schließung von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, lässt sich aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro bei den Ländern erzielen. „Das heißt für die Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder oder gut ausgestattete Feuerbäder vor Ort oder für bessere Bildung“, erklärte deren erste Rednerin Katharina Beck. Ihre Fraktion stehe für „pragmatische, effiziente und gerechte Politik, die im Hier und Jetzt das Leben und Arbeiten besser macht“.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4029) die Bundesregierung auf, „einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen“. Die Linksfraktion will das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro besteuern. Für Betriebsvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten.

Vorgeschlagen wird ferner ein Steuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent für Vermögen ab 50 Millionen steigen und ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent springen solle. Die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer solle die Bundesregierung rechtlich prüfen und dem Bundestag Bericht erstatten, wird verlangt.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern von der Bundesregierung in ihrem Antrag (21/4456) einen Gesetzentwurf, „der die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“. (bal/hau/06.03.2026)

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TOP 21 Angebote der Jugendarbeit, Ganztagsbetreuung

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Top 17 Kommunalpolitik

Über Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2026, debattiert. Grundlage dafür waren Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ (21/4393) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“ (21/4471). Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.

Antrag der Grünen

Die Grünen legen In ihrem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vor. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt.

Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll.

Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören.

Antrag der Linken

Angesichts der äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen will die Fraktion Die Linke mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen. In ihrem Antrag (21/4471) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Als Soforthilfeprogramm soll ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet werden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll.

Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes schreiben die Abgeordneten, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. (hle/06.03.2026)

https://www.youtube.com/watch?v=ngPM4eYJOSY

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TOP 23 Gutachten zu Forschung und Innovation 2026

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, eine halbe Stunde lang über die Stellungnahme der Bundesregierung (21/4100) zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025 (21/108021/1628 Nr. 17) sowie über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 (21/4350) debattiert. Beide Unterrichtungen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.

Gutachten für das Jahr 2026

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) lobt in ihrem Jahresgutachten zur “Forschung, Innovation und technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026„ (21/4350) den Fokus der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte Schlüsseltechnologien. Zugleich sieht sie Verbesserungsbedarf. Weitere Kernthemen sind die “Innovationen im Mittelstand„, “Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem„ sowie die “Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa„.

In der HTAD definiert die Bundesregierung sechs Schlüsseltechnologien: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Besonders stark sei Deutschland laut Gutachten bei klimaneutraler Energieerzeugung und klimaneutraler Mobilität. Relativ schwach sei es dagegen bei künstlicher Intelligenz und Mikroelektronik. “Dies gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen„, heißt es in der Unterrichtung. Kritisch sehen die Experten, dass andere relevante Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnologien – etwa Robotik und Photonik – oder Materialtechnologien in der HTAD keine Rolle spielen.

“Finanzielle Anstrengungen offenlegen„

Im Rahmen des geplanten 360-Grad-Hightech-Monitorings müssten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden: “Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren„.

Im ersten Kernthema “Innovationen im Mittelstand„ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch “Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt„ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden – sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden.

“Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt„

Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern.

Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern.

“Flickenteppich nationaler Vorschriften überwinden„

Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser “Flickenteppich nationaler Vorschriften„ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet “Regime« in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen.

Gutachten für das Jahr 2025

Die verantwortliche Expertenkommission bewertet in dem Gutachten (21/1080) die Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik) in der 20. Legislaturperiode als „ungenügend“. Die Ampelregierung habe sich trotz richtiger Zielsetzungen in vielerlei Hinsicht verzettelt und die notwendige Konsequenz bei der Umsetzung ihrer Ziele vermissen lassen, heißt es. Vor diesem Hintergrund schlägt die Expertenkommission Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die Probleme bewältigen kann. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei der Industriepolitik, deren Möglichkeiten und Grenzen die Expertenkommission aufzeigt.

Im Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden – sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden.

Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern.

Forschung und Entwicklung an KI-Modellen

Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern.

Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme (21/4100), in weniger als 100 Tagen nach ihrem Start habe sie die Hightech-Agenda Deutschland vorgelegt. Am 30. Juli 2025 sei diese vom Bundeskabinett beschlossen worden. „Dieses Tempo unterstreicht die Ambitionen, die die Bundesregierung mit der Hightech Agenda Deutschland verknüpft“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Hightech-Agenda Deutschland solle ein starkes Aufbruchssignal für den Technologie- und Innovationsstandort Deutschland senden und so Technologien „made in Germany“ wieder zum Markenzeichen und Motor für den Wohlstand Deutschlands machen. Sie sei eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode, um den wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland und Europa stehen und die auch die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2025 hervorgehoben hat, entschlossen zu begegnen. (hau/des/nki/06.03.2026)

 

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ANTRAG AfD ZP 7 Einsetzung des 1. UA („Stuttgart 21“)

Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. März 2026, erstmals mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Projekt Stuttgart 21 befasst. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschuss der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutsche Bahn AG“ (21/4465) vorgelegt. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Antrag der AfD

Der neunköpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der AfD die „Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts ,Stuttgart 21‘ der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft“ sowie die Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk „Pfaffensteigtunnel“ aufklären. Im Einzelnen soll er sich laut Antrag ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und zu möglichen „mangelnden Wahrnehmungen“ der Kontrollfunktionen durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG sowie im Bundesverkehrs- und im Bundesfinanzministerium machen.

Unter anderem solle geklärt werden, seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante Eröffnungstermin von Stuttgart 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der Nichtinbetriebnahme ist und was die Ursachen und Folgen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt Stuttgart 21 und das Gesamtsystem sind. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs und die Schienenwege dahin ausreichend sind, um die Nachfrage zu befriedigen.

Anstieg bei den Kostenschätzungen

Untersucht werden soll ferner, ob die Bundesrepublik den finanziellen Mehrbedarf durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere Kapitalerhöhung decken soll und ob das „eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG“ zu einem durch den Bund subventionierten Projekt geworden ist.

Die Fraktion verweist darauf, dass die offiziellen Kostenschätzungen von 2,46 Milliarden Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Milliarden Euro bei Baubeginn und 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 gestiegen seien – ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels, mit dem die Bahnstrecke Stuttgart – Horb (Gäubahn) unterirdisch mit dem künftigen Stuttgart Flughafen Fernbahnhof verbunden werden soll. (vom/eis/06.03.2026)

 

 

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