Die Bank für Internatinalen Zahlungsverkehr ist so etwaas, wie die Zentralbank für die nationalen Zentralbanken der Welt. Daher koordiniert sie auch die weltweite Einfühung von „Digitalem Zentralbankgeld“. Deren Chef, Augustin Carsten hat nun verlangt, dass die demokratisch gewählten Regierungen ihre Gesetze ändern sollen, um ihren Zentralbanken mehr Legitimität, Autorität und Kontrolle über das Zentralbankgeld (CBDCs) zu geben. In funktionierenden Demokratien eigentlich ein undenkbarer Vorgang:
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Digitales Geld: nur die Mächtigen wollen es und fordern es
Nigerias eNaira ist jedoch ein Beispiel für ein CBDC-Experiment, das den Aussagen von Carstens direkt widerspricht.
Überall, wo elektronisches Geld von oben nach unten durchgedrückt wird, stößt es auf Akzeptanzprobleme oder stürzt Länder sogar ins Chaos. Auch in diesem Fall probieren die Mächtigen ihre neuen Ideen wieder einmal in der Dritten Welt aus, wo es an der Bevölkerung scheitert, die zu einem großen Teil lieber zum Tauschhandel zurückkehren, als sich diesem „elektronischen Zentralbankgeld“ zu unterwerfen.
Doch statt diese Tatschen zu respektieren behauptet der Chef der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr, der Mexikaner Augustin Carsten, daß die Bevölkerung ihr neutrales und unparteiisches Papiergeld hergeben wollen und gegen ein programmierbares Bezugsscheinsystem, das irreführend als „Geld“, als „Elektronisches Zentralbankgeld“ bezeichnet wird, eintauschen möchte.
Was ist „Elektronisches Zentralbankgeld“ wirklich?
Zum Glück sind wir in der Situation, daß genau derjenige, der behauptet, daß es angeblich die Bevölkerung ist, die „elektronisches Zentralbankgeld“ haben will, höchstselbst beschrieben hat, was „elektronisches Zentralbankgeld“ für ein Teufelszeug ist. Seine Aussage: „elektronisches Zentralbankgeld“ ermöglicht die totale Kontrolle!
Was unter „totaler Kontrolle“ verstanden werden kann beschreibt der auf dem umstrittenen World Economic Forum gerne gesehene Denker Eswar Prasad mit den Worten, daß:
„… eine Regierung entscheiden kann, daß Digitales Zentralbankgeld so gestaltet werden kann, daß man damit bestimmte Dinge kaufen kann, andere jedoch nicht, was z.B. weniuger wünschenswerte Dinge, wie Munition, Drogen oder Pornographie oder Ähnliches betrifft“
Immer mehr Bürger auf der ganzen Welt verstehen, dass Regierungen und Unternehmen in der Lage sein könnten ihnen so die Lebensgrundlagen zu entziehen.
"You could have a potentially […] darker world where the government decides that [CBDC] can be used to purchase some things, but not other things that it deems less desirable like say ammunition, or drugs, or pornography, or something of the sort": Eswar Prasad, WEF #AMNC23pic.twitter.com/KkWgaEWAR5
Da man dieses programmierbare Zentralbankgeld also sowohl an den Verkäufer, als auch an den Käufer und auch an die Ware binden kann, ist es kein „Geld2 im klassischen Sinn mehr, sondern ein Bezugsscheinsystem.
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Die Dritte Welt als Versuchslabor der Mächtigen für elektronische Zahlungsmittel
Um ihre Idee von „elektronischem Geld“ in der Praxis umzusetzen probieren die Mächtigen diese Idee (leider wieder einmal) in der Dritten Welt aus, was man unserer Auffassung nach durchaus auch als neokolonialistisch bewerten kann. Tatsache ist aber auch, daß das elektrinische Geld, sie es als CDBC oder als e-Geld durch große Teile der Bevölkerung kategorisch abgelegnt wird:
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In Nigeria ist das digitale Zentralbankgeld gefloppt
Deutschland ist nicht das erste Land, in dem digitales Zentralbankgeld eingeführt werden soll. Die Anhänger dieser CDBCs haben in der Dritten Welt eine Regierung gefunden, die ihr Land für dieses Experiment zur Verfügung stellt: Nigeria führte zwangsweise den eNaira ein. Das Ergebnis war ein Desaster!
Der polnische Journalist Jan M. Fijor berichtete letzten Monat für das Mises-Institut, daß vor einem Jahr 99,5 Prozent der Nigerianer demokratisch gegen die eNaira gestimmt hatten und diesen Plänen damit eine schallende Ohrfeige verpasst hatten. Doch das interessierte die Regierung nicht. Diese hat das Projekt vorangetrieben. Um die Bevölkerung zu „überzeugen“ hat die dortige Regierung gleichzeitig die Verfügbarkeit von physischem Bargeld so weit sie möglich verringert und teilweise komplett abgeschafft.
Mit anderen Worten fordert der IWF die nationale Regierung dazu auf, den Aufstand der Bürger niederzuschlagen!
In Ghana werden die Bürger durch hohe Gebühren und Zusatzsteuern belastet
In Ghana ist es so, daß dort das „Mobile Money“ und auch die damit verbundene Praxis eine kurzfristige digitale Schuldenaufnahme zu ermöglichen weit verbreitet. Doch dieses Modell ist mit hohen Gebühren belastet und lockt die Bürger mit Mikrokrediten in Schuldenfallen: Die Gebühren für
So verwundert es nicht, dass sich die Bürger nicht in dem Ausmaß an dem elektronischen „Geld“ beteiligen, wie es sich die Anbieter wünschen würden. Und es verwundert auch nicht, daß die Kräfte, die dies unbedingt durchsetzen wollen panik bekommen:
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Der Versuch das „elektronische Zentralbankgeld“ gegen die Bevölkerung durchzudrücken
Im diametralen Gegensatz zu den Tatsachen, daß elektronisches Geld von deder Bevölkerung bestenfalls als Ergänzng zu physischem Geld akzeptiert wird, verbreitet Agustin Carstens, der Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich:
Leider erklärt er nicht, warum sich das Währungssystem weiterentwickeln „muss“. Und diese drei unbelegten Behauptungen gäben ihm aber das Recht die Durchsetzung der CDBCs zu fordern, zeigt sich Carstens überzeugt.
Rechtliche Hürden müssen abgebaut werden, um CDBCs durchzusetzen
Doch noch bevor die Bevölkerung dieses digitale Bezugsscheinsystem ablehnen kann, muß es erst einmal eingeführt werden. Und dieser Einführung stehen offenbar in vielen Ländern noch rechtliche Hürden entgegen. Statt die Souveränität dieser Länder zu respektieren, fordert der Globalist Carsten, daß diese rechtlichen Hürden zu entfernen seien.
Als Carstens am 27. September auf der Konferenz des Innovation Hub und des Financial Stability Institute der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) über rechtliche Aspekte von CBDCs in Basel (Schweiz) sprach, beklagte er die Tatsache, dass
Begründung? keine! Das ist so, weil es so ist!!! Wenn es aber so wenige Gründe gibt, die man öffentlich anführen kann, um CDBCs durchzusetzen,d arf man sich nicht wundern,w enn die Bevölkerung das anders sieht und mit den Füßen abstimmt.
Damit sollte klar sein: Die CDBCs werden sicher nicht deswegen durchgesetzt, weil sie Vorteile für die Bevölkerung haben
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Rede des BIZ-Chefs Carstens vom 27.9.2023 in Basel
Der nun folgende Text stammt nicht von uns, sondern von Herrn Carstens und gibt seine, nicht unsere Meinung wieder:
Rede von Herrn Agustín Carstens, General Manager der BIZ, auf der Konferenz des BIS Innovation Hub-Financial Stability Institute zu rechtlichen Aspekten digitaler Zentralbankwährungen, Basel, Schweiz, 27. September 2023. Hervorhebungen nicht durch uns:
1 Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, „Digitale Zahlungen machen Gewinne, aber Bargeld bleibt“, CPMI Brief, Nr. 1, Januar 2023.
2 K Croxson, J Frost, L Gambacorta und T Valletti, „Plattformbasierte Geschäftsmodelle und finanzielle Inklusion“, BIZ Working Papers, Nr. 986, Januar 2022.
3 B Tan, „Digitale Währung der Zentralbank und finanzielle Inklusion“, Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds, WP/23/69, März 2023.
4 Ausschuss für Zahlungen und Marktinfrastrukturen, BIZ Innovation Hub, Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank, „Digitale Zentralbankwährungen für grenzüberschreitende Zahlungen“, Bericht an die G20, Juli 2021.
5 W Bossu, M Itatani, C Margulis, A Rossi, H Weenink und A Yoshinaga, „Rechtliche Aspekte der digitalen Zentralbankwährung: Überlegungen zur Zentralbank und zum Währungsrecht“, IWF Working Papers, WP/20/254, 2020, S. 14 .
6 Ein Beispiel hierfür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU.
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