„die Tür für eine breite biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum öffnen würde“.
Der durchgesickerte Verordnungsvorschlag beschreibt, wie die EU-Ratspräsidentschaft plant,
einzuführen, wenn sie das von ihr vorgelegte „Künstliche-Intelligenz-Gesetz“ (Artificial Intelligence Act) umsetzt. Das Papier vom 3.11.2022 trägt den Titel
Doch bereits unter Randnummer (2) wird das Papier deutlicher und erkennt, daß die
mit Artikel 16 des Gemeinschaftsvertrags kollidiert und schlägt daher vor , von Beginn an mit den Datenschutzbehörden der EU zusammenzuarbeiten.
Das Konzept: Totalüberwachung, um eine Nadel im Heuhaufen zu finden
Der inzwischen in der fünften Version vorliegende Vorschlag für dieses „Künstliche-Intelligenz-Gesetz“ (Artificial Intelligence Act) hat es in sich: Jede Art von biometrischer Eigentümlichkeit eines Menschen könnte demnach als Aufhänger genutzt werden können, um Massen von Menschen auf diese Eigentümlichkeit hin zu überwachen. In besonderen Konstellationen, die erstaunlich weich formuliert sind, sogar ohne Genehmigung eines Gerichts:
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Jeder soll identifiziert werden können, dem eine Tat vorgeworfen wird, die mit ab drei Jahren Haft bedroht ist
Dem Papier ist unter Randnummer (19) auch zu entnehmen, den Strafverfolgungsbehörden zu gestatten, KI-Systeme zur
von Personen im öffentlichen Raum zu verwenden, wenn sie entweder der Fallgruppe
oder der Fallgruppe
zugerechnet werden können. Mit anderen Worten: jeder, der wegen einer Handlung mit ab drei Jahren Haftstrafe bedroht ist, soll zukünftig durch Massenbeobachtungen identifiziert werden. In deutschlandwäre das z.B. schon bei einer Untergruppe der „Bedrohung“ nach §241 StGB der Fall
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„Biometrische Daten“ maximalmöglich aufgeweitet
Die Definition „biometrischer Daten“ des durchgesickerten Verordnungsvorschlags geht dabei aber weit über Gesichtserkennungsdaten hinaus und umfasst gemäß Randnummer (33) alle
An der selben Stelle wird der Begriff „biometrische Daten“ noch durch „Gesichtsbilder“ und „daktyloskopische Daten“ (also Fingerabdruck- und Handflächenabdruckdaten) aufgeweitet.
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Einsatz auch ohne richterliche Genehmigung
Vom Grundsatz her soll der Einsatz einem Richtervorbehalt unterliegen. Doch bereits der Entwurf lässt erkennen, daß dieser Richtervorbehalt löchrig ausgestaltet ist, wie ein Schweizer Käse:
Übliche Randbedingungen
In den meisten Fällen würden die Vorschriften in diesem durchgesickerten Vorschlag von den Strafverfolgungsbehörden verlangen, eine „vorherige Genehmigung“ von einer Justizbehörde oder einer unabhängigen Verwaltungsbehörde in ihrem Mitgliedstaat einzuholen. Diese vorherige Genehmigung würde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des nationalen Rechts erteilt.
Die Strafverfolgung würde auch „angemessenen zeitlichen und räumlichen Grenzen“ unterliegen, wenn sie biometrische Echtzeit-Fernerkennungstechnologie einsetzt, und müssten „notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen und Bedingungen“ einhalten.
Bisher nur begrenzte Anzahl von Fallgruppen, aber im öffentlichen Raum
Blatt 50 ist jedoch unter „3.“ zu entnehmen, daß dieser Grundsatz durch einen unbestimmten Rechtebegriff, also einen „Kaugummibegriff“ löchrig, wie ein Schweizer Käse ausgestattet wurde. Wenn die Strafverfolgung nämlich vor Ort entscheidet, dass
vorliegt, geben ihnen die Regeln in diesem Vorschlag die Erlaubnis, die Technologie zur biometrischen Fernerkennung in Echtzeit ohne diese vorherige Genehmigung zu verwenden.
Der durchgesickerte Vorschlag behauptet, dass diese vorgeschlagenen Regeln es den Strafverfolgungsbehörden nur erlauben, biometrische Massenüberwachungstechnologie in „eng definierten Situationen“ in Echtzeit einzusetzen. Da diese Technologie jedoch in einem öffentlichen Umfeld eingesetzt würde, würde jeder Einsatz dazu führen, dass die Gesichter von meist unschuldigen Menschen massenhaft gescannt und identifiziert werden, um ein „potenzielles“ Opfer eines Verbrechens oder einen Verdächtigen zu verfolgen, der möglicherweise nicht angeklagt wurde .
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Massive Kritik von Datenschützern
Erwartungsgemäß ruft dieses Ansinnen Datenschützer auf den Plan:
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Wer ist Patrick Breyer?
Patrick Breyer ist einer der profiliertesten Datenschützer in Europa und der Kopf der inzwischen längst untergegangenen Piraten-Partei
Breyer engagiert sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für Informationsschutz und bürgerliche und politische Rechte und war gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und späteren Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin Meinhard an der Organisation der erfolgreichen Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt:
- Bereits 2008 reichte Breyer beim Landgericht Berlin-Tiergarten eine Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Klage richtete sich gegen die generelle und wahllose Speicherung der Nutzer-IP-Adresse in Logfiles beim Surfen auf staatlichen Webseiten (sog „). Nachdem das Amtsgericht die Klage mit Urteil vom 13. August 2008 abgewiesen hatte, gab das Landgericht Berlin dem Antrag mit Urteil vom 31. Januar 2013 teilweise statt. Gegen die Entscheidung legten Breyer und die Bundesrepublik Deutschland Beschwerde ein. Am 19.10.2016 hat der Europäische Gerichtshof auf Grundlage einer Vorlage des Bundesgerichtshofs entschieden, dass dynamisch vergebene IP-Adressen personenbezogene Daten für den Betreiber einer Website darstellen, wenn sie im strafrechtlichen Verfahren zum Anschlussinhaber zurückverfolgt werden können Verfahren. Am 16. Mai 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dynamisch vergebene IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Websitebetreiber dürfen diese nur speichern, soweit dies für die allgemeine Funktionsfähigkeit der Dienste erforderlich ist und die Interessen sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten der Nutzer nicht überwiegen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, wo sie anhängig ist.
- 2012 reichte Breyer eine Klage gegen die Europäische Kommission auf Herausgabe von Dokumenten zur Vorratsdatenspeicherung ein und gewann in zwei Instanzen.
- 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf eine Beschwerde von Breyer ein Gesetz zum staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsteilnehmerdaten für teilweise verfassungswidrig. Breyer und Katharina Nocun fochten die Neuregelung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Beschwerde hatte am 27. Mai 2020 Erfolg.
- 2016 reichte er erneut Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.
- Auch Breyer klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Kennzeichnungspflicht von Prepaid-SIM-Karten von 2020.
- Breyer reichte im Mai 2018 Verfassungsbeschwerde gegen die neue Befugnis der Bundespolizei zur automatischen Kennzeichenlesung an Grenzübergängen ein.
- Ende 2018 kündigte er an, gegen das automatische Auslesen von Kfz-Kennzeichen im Rahmen der „Section Control“ in Niedersachsen zu klagen, und reichte im März 2019 Beschwerde ein.
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Patrick Breyer: Die EU öffnet die Türe hin zu einer Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild
In seinem eigenen Blog ordnet Breyer diese Initiative der EU ein und kritisiert sie scharf:
schrieb Breyer in meinem Beitrag zu dem von ihm veröffentlichten Dokument.
Verbunden: Öffentlich gibt die EU an, für den Datenschutz zu sein. Hinter den Kulissen betreibt sie Massenüberwachung. Breyer fügte hinzu:
Breyer merkte auch an, dass die meisten Europäer gegen den Einsatz biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum sind und dass über 200 Organisationen der Zivilgesellschaft, Aktivisten, Technikspezialisten und andere Experten ein
„weltweites Verbot von biometrischen Erkennungstechnologien“
wollen, die eine massenhafte und diskriminierende Überwachung ermöglichen.
Darüber hinaus bemerkte Breyer, dass der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte ein
gefordert haben und dass sich das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen (UN) gegen die Verwendung biometrischer Erkennungstechnologien im öffentlichen Raum ausgesprochen hat.
Das Europäische Parlament hatte im vergangenen Jahr in einer Entschließung für ein derartiges Verbot gestimmt. Am 8.11. ist im Europäischen Parlament eine Veranstaltung zum Thema
angesetzt, bei der hochrangige Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenkommen und die diesem Grundsatz eine breiter Basis verleiht.