MÜNCHEN – Wirtschaftsminister Aiwanger verkündete am 3.11. eine „Windkraftoffensive“. 300 neue Windräder möchte er, getrieben durch die Opposition“ in Bayern errichten. Wie er das bewerkstelligen möchte, geht aus folgendem Pressebericht hervor:
Verspargelung der Landkreise für das gute Gewissen der ökologischen Stadt-Schickeria?
Was hierbei keine Erwähnung findet ist, daß eine zunehmende Anzahl an Bürgern auf dem Land nicht mehr akzeptiert, daß sie die Hauptlasten für erneuerbare Energien tragen sollen, und der Stadtbevölkerung für deren „gutes Gewissen“ dann die „erneuerbare Energie“ zur Verfügung stellen sollen.
Das Modell, daß die Landbevölkerung sich die Wind-Spargel vor die Nase setzen lassen soll, damit die Stadt-Bevölkerung mit gutem Gewissen ihren mit Ökostrom produzierten Latte Macchiato genießen kann, ist jedenfalls sozial unausgewogen. Hierzu haben unsere EU-Abgeordneten eine klare Meinung:
Ausweichen der Staatsregierung auf die Staatsforsten?
Auch deswegen formiert sich zunehmender Widerstand gegen den weiteren Windkraftausbau. Angesichts der Proteste schwenkt die Staatsregierung um und will ihre Windkraftoffensive in die Staatsforsten verlegen. Hierbei wählt sie offenbar die Waldzerstörung als Weg des scheinbar geringsten Widerstands. Doch derartige Industrieanlagen in Wälder zu verpflanzen ist mit weiteren Nachteilen verbunden. In einem Beitrag der Drehscheibe wird ausgeführt, daß für den Bau von 7 Windkraftanlagen im Wald folgender Aufwand notwendig ist:
- 1000 Bäume kostet der Bau von 7 Windrädern bei Aachen
- 250 Hektar Wald für ein Windrad zerstört
- Jedes Windrad im Wald tötet 20 Vögel pro Jahr
Windkraftanlagen im Reinhardswald
Die Windkraft im Reinhardswald und Reinhardswald (Hessen) zeigt, mit welchen zusätzlichen Problemen Windkraft im Wald verbunden ist: Hessen hat 2% der Landesfläche zum Bebau von Windkraftanlagen ausgewiesen (Windvorranggebiete). Darunter z.B. auch im Reinhardswald. Der Reinhardswald befindet sich im Norden von Nordhessen zwischen Kassel und Bad Karlshafen sowie Hann. Münden und Hofgeismar. Naturschutz spielt zur Erreichung des 2%-Ziels für die grüne Umweltministerin offenbar keine Rolle mehr. Von ihr wurden sogar Windparks auch in einem FFH-Gebiet genehmigt:
Wikipedia beschreibt FFH-Gebiete wie folgt:
“FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura-2000-Netzwerkes.”
- Diverse Tierarten, wie Reptilien werden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen zum Bau der Anlagen gar nicht berücksichtigt
- 700 tote Rotmilane pro Jahr können vom Bestand nicht mehr aufgefangen werden (Min. 3:00)
- Gutachten werden zu oft von den Windkraftbetreibern beauftragt und bezahlt, diese wimmeln oft vor Fehlern (Min. 5:00)
- Unabhängige Fachexpertisen werden nicht berücksichtigt (Min. 6:00)
- Pro Jahr brennen (dokumentiert) 8 Windräder, brennende Flügel fallen dann in den Wald (Min. 7:00)
- Im Kaufunger Wald wurden pro Anlage ca. 1000 Kubikmeter Beton in den Boden gegossen (Min. 9:00)
- Durch das Ausdünnen des Walds werden neue Windschneisen geschaffen, in welchen andere Bäume dann dem Wind nicht mehr standhalten und bei Stürmen entwurzelt werden (Min. 9:30)
Einfluß von Windkraftanlagen auf Waldbewohner
Windkraft hat aber auch Einfluß auf die sonstige Tierwelt im Wald, wie dem folgenden Beitrag auch zu Insekten zu entnehmen ist:
- Windkraftanlagen bewegen sich und übertragen diese in den Boden, wo sie in Form von Bodenschall weiterverbreitet werden.
- Je höher der Grundwasserstand, desto weiter läuft dies Übertragung
- Schattenwurf verstört und verängstigt Tiere
- Bienen kommen nicht mehr zurück und verenden
- Gänse fallen in Panik
- Insekten geraten in die Rotorblätter
- Vögel und Wildtiere sind verschwunden
Die Wirtschaftsförderung Bremen hat vor diesem Hintergrund auch einmal die Eigentümerstruktur von Onshore-Windkraftanlagen verteilt auf Private, Projektierer, Fondsbanken, Energieversorger, Gewerbe, Landwirte ermittelt.
Vor diesem Hintergrund hat der Abgeordnete Bergmüller u.a. folgende Fragen an die Staatsregierung gerichtet:
1. Wie groß ist gemäß Planungsstand 1.10.2019 die Fläche, die durch die Staatsregierung zur Bestückung mit Windkraftanlagen vorgesehen hat in Quadratmetern?
Antwort:
„… Hierdurch werden Nutzungen räumlich gesteuert, eine Planung von Windkraftanlagen auf diesen Standorten ist damit nicht verbunden. Bayernweit waren zum 01. Januar 2019 24.410 ha als Vorranggebiete für die Windkraftnutzung und 12.412 ha als Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung festgelegt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die 10 H-Regelung wirkt.“
Mit anderen Worten: die Staatsregierung weist am 1.1.2019 244 Quadratkilometer an Vorranggebieten aus, und 124 Quadratkilometer an Vorbehaltsgebieten. In beiden ist im Falle von Besiedelung noch die 10-H-Regelung anzuwenden.
„Vom 01. Januar 2009 bis zum 01. Januar 2019 hat sich die als Vorranggebiet für die Windkraftnutzung festgelegte Fläche um 22.798 ha und die als Vorbehaltsgebiet für die Windkraftnutzung festgelegte Fläche um 10.771 ha erhöht.“
Außerdem liegen in diesen Gebieten auch noch FFH-Gebiete:
„Bayernweit liegen ca. 2.000.000 m² Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Windkraftnutzung innerhalb von FFH-Gebieten.“
Darüber hinaus grenzt eine große Anzahl an FFH-Gebieten an die Gebiete an, welche die Staatsregierung für Windkraft vorsieht:
„In Bayern liegen 95 Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung innerhalb eines Abstands von ca. 500 m zu einem Naturschutz- oder FFH-Gebiet und 182 Vorrang- oder Vor-behaltsgebiete für die Windkraftnutzung innerhalb eines Abstands von ca. 1.000 m zu einem Naturschutz- oder FFH-Gebiet.“
2. Frage, ob die Genehmigungsverfahren Arten unberücksichtigt läßt
Hierauf antwortet die Staatsregierung:
„Es bleiben keine möglicherweise betroffenen Arten von vornherein unberücksichtigt.„
Dies erfreut / erstaunt deswegen, weil in einem der obigen Filmbeiträge das Gegenteil behauptet wird.
3. Bruchgefahr durch Ausdünnung des Walds
Die Staatsregierung sieht durch das Ausdünnen des Walds in Folge des Aufbaus von Windkraft im Wald die Bruchgefahr der verbleibenden Bäume nicht ansteigen.
„Nach den Erfahrungen mit Windenergieanlagen im Staatswald sind durch Bruchschäden an Bäumen infolge der Herstellung der Aufstellflächen für Windenergieanlagen bislang keine Probleme aufgetreten.“
4. Fragen nach dem Eingriff in den Wald durch das Ausgießen des Bodens mit Beton und den Baumverlust
Hier relativiert die Staatsregierung wo es ihr möglich erscheint weg. Auf die Frage: „Sind die im Vorspann genannten Größen plausibel, dass für ein Windrad im Bau im Wald ein Fundament ca. 1000 Kubikmeter Beton in den Boden gegossen wird (Bitte begründen)?“ antwortet sie:
„Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Ausgestaltung des Fundaments hängt von der Beschaffenheit des Untergrunds und der Lage der Anlage im Einzelfall ab.“
Auf die Frage dass „für einen Windpark von sieben Anlagen im Wald ca. 1000 Bäume gefällt werden müssen (Bitte Abweichungen mit belegten Zahlen begründen)?“ antwortet die Staatsregierung
„Der Flächenbedarf für die Errichtung einer Windenergieanlage im Wald beträgt nach den Erfahrungen im Staatswald üblicherweise ca. 0,5 ha, wovon nach Abschluss der Bauphase ca. 0,2 ha wieder aufgeforstet werden. Die Zahl der Bäume auf einer Waldfläche schwankt je nach Standort und Alter des Waldes.“
Diese Antworten hätte man sich wohl auch selbst geben können.
5. Durch Windkraftanlagen im Wald erhöhte Brandschutzvorsorge
Die Frage nach einem im Wald erhöhten Brandschutz verweist die Staatsregierung ins Allgemeine:
„Die Anforderungen an den Brandschutz bei Windenergieanlagen im Wald sind in Nr. 9.5 des Windenergie-Erlasses dargestellt.“
Dort ist jedoch lediglich zu lesen:
„Zum Schutz der umliegenden Waldflächen, ihrer Bewirtschaftung und der Erholungsnutzung ist darauf hinzuwirken, Gefahren zu vermindern:
a) In einem Brandschutzkonzept sollen Vorkehrungen zum Waldbrandschutz getroffen werden, z. B. Fernüberwachung, Alarmierungswege, Zufahrten, Bekämpfungsmaßnahmen.
b) Ein Sicherheitsabstand zum Schutz vor umstürzenden Bäumen ist nicht erforderlich. „
6. Einflüsse auf die Tierwelt im Wald durch schwingende Windkraftanlagen
Der Abgeordnete Bergmüller wollte wissen, welche Einflüsse der Staatsregierung auf die Tierwelt des Waldes bekannt sind, die über den über den Waldboden übertragen werden und ihre Ursache im Schall eines sich im Wind bewegendenden / schwingenden Windrads herrühren (Bitte alle bestehenden oder in Auftrag gegeben Untersuchungen hierüber anführen)? Von derartigen Phänomenen berichtet jedenfalls ein eingangs gezeigter Beitrag
Der Staatsregierung sind keine Studien bekannt, die sich mit über den Waldboden übertragenen Einflüssen auf Waldtiere und den von Windkraftanlagen in Wäldern ausgehenden Schallemissionen befassen.
Eine weitere Frage betraf den Punkt, welche Untersuchungen bzw. Erfahrungen der Staatsregierung zum Vogelschlag durch Windräder im Wald bekannt sind, wie z.B. die Aussage, dass jedes Windrad im Wald pro Jahr 20 Vögel tötet?
Auf Bundesebene wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine zusammenfassende Studie zur Auswirkung von Windenergieanlagen im Wald in Auftrag gegeben. Dort heißt es:
7. Einfluss durch Windräder im Wald auf Tiere
Außerdem wollte der Abgeordnete Bergmüller wissen, welche Studien der Staatsregierung bekannt sind, oder durch diese geplant, welche die Erfahrung untersuchen, dass
7.1. der Schattenwurf der Windkraftanlagen Waldtiere verstört oder verängstigt oder diese das Gebiet der Windräder meiden lässt
7.2. Bienen aus diesen Waldgebieten nicht mehr zu ihren Stöcken zurückfinden bzw. verenden?
7.3. dass Gänse in diesen Waldgebieten durch die Rotorblätter in Panik geraten?
Der Staatsregierung sind keine Studien bekannt, die sich mit diesen Themen befassen. Von der Staatsregierung sind aktuell keine Studien hierzu geplant.