Sitzungswoche
27. Januar 2021 (205. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung Fmilienmimisterium
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 27. Januar 2021, erstmals mit einer Verordnung des Bundesinnenministeriums für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung) befasst. Auf Verlangen der AfD-Fraktion fand eine Aussprache mit sechs dreiminütigen Redebeiträgen statt. Die Verordnung (19/26009) wurde im Anschluss daran zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Kandidatenaufstellung in Zeiten von Corona
Mit der Verordnung des Innenministeriums, die der Zustimmung des Parlaments bedarf, soll den Parteien ermöglicht werden, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September auch ohne Präsenzversammlungen zu benennen. Die dafür erforderliche Feststellung, dass angesichts der Covid-19-Pandemie „die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist“, hatte der Bundestag bereits vergangene Woche getroffen.
Nach der Verordnung können die „Wahlvorschlagsträger“ bei der Kandidatenaufstellung von Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und ihrer Satzungen über die Wahl von Wahlbewerbern und von Vertretern für die Vertreterversammlungen nach Maßgabe der vorgesehenen Bestimmungen abweichen. Sie enthält dazu besondere Regelungen für die Durchführung von Versammlungen mit elektronischer Kommunikation, für die Aufstellung von Wahlbewerbern im schriftlichen Verfahren und für die Schlussabstimmungen.
Versammlungen via Videoschalte
Danach sollen Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern und Vertretern für Vertreterversammlungen mit Ausnahme der Schlussabstimmung ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden können. So soll es beispielsweise möglich sein, eine Versammlung ausschließlich über ein Videokonferenzsystem abzuhalten, über das alle Teilnehmer zusammengeschaltet werden und miteinander kommunizieren können. Auch sollen einzelne oder ein Teil der Parteimitglieder im Wege elektronischer Kommunikation an einer Präsenzversammlung teilnehmen können.
Ebenso sieht die Verordnung vor, dass eine Versammlung durch mehrere gleichzeitige Teilversammlungen an verschiedenen Orten, die mittels elektronischer Kommunikation verbunden sind, durchgeführt werden kann. Bei allen Versammlungsformen mit elektronischer Kommunikation soll das Vorschlagsrecht der Vorschlagsberechtigten, das Vorstellungsrecht der Bewerber und die Möglichkeit der Kommunikation der Teilnehmer gewährleistet werden müssen.
Schlussabstimmung über Wahlvorschläge
Zudem sollen Wahlbewerber und Vertreter für die Vertreterversammlungen laut Vorlage auch in einem schriftlichen Verfahren aufgestellt werden können. Dabei ist auch hier das Vorschlagsrecht der Vorschlagsberechtigten, das Vorstellungsrecht der Bewerber sowie der Zugang der Stimmberechtigten zu Angaben über Person und Programm der Kandidaten zu gewährleisten.
Die Schlussabstimmung kann der Verordnung zufolge durch Urnen- oder Briefwahl oder eine Kombination aus beidem erfolgen, auch wenn diese Verfahren in der Satzung der Partei nicht vorgesehen sind. „Schlussabstimmungen sind die endgültigen Abstimmungen über einen Wahlvorschlag“, heißt es dazu in der Begründung weiter. Bei der Wahlbewerberaufstellung könnten elektronische Verfahren zur Vorermittlung, Sammlung und Vorauswahl der Bewerbungen benutzt werden, seien aber „nur im Vorfeld und als Vorverfahren zur eigentlichen, schriftlich mit Stimmzetteln geheim durchzuführenden Abstimmung der Stimmberechtigten zulässig“.
Zu Beginn der Plenarsitzung hatte der Bundestag seine Tagesordnungen vom 27. bis 29. Januar gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen. Vorab konnte zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über die Tagesordnung hergestellt werden. (sas/sto/27.01.2021)
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TOP 2 Befragung der Bundesregierung Fmilienmimisterium
Ausweitung des Kinderkrankengelds, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Ausbau von Frauenhäusern und Missbrauchsvorwürfe gegen Kitas – das Spektrum der Fragen zu dem von ihr verantworteten Ressort war breit, denen sich Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey (SPD), in der Regierungebefragung des Bundestages am Mittwoch, 27. Januar 2021, zu stellen hatte.
Giffey zieht positive Bilanz der Familienpolitik
Zum Auftakt der einstündigen Befragung im Plenum hatte die Ministerin in ihrem Eingangsstatement eine positive, vorzeitige Bilanz ihrer Familienpolitik gezogen: „Ich bin sehr zufrieden, mit dem, was wir in den letzten drei Jahren erreicht haben“, sagte Giffey. Die Bundesregierung sei angetreten dafür, dass es „jedes Kind packt“.
Das „Gute-Kita-Gesetz“, das „Starke-Familie-Gesetz“ sowie das Bemühen um einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung seien nur drei Vorhaben von vielen gewesen, mit denen die Bundesregierung auf dem Weg zu diesem Ziel vorangekommen sei.
Gleichstellung von Frauen, Aufwertung sozialer Berufe
Ein zweiter Schwerpunkt ihrer Arbeit sei das „Kümmern um die Kümmerer“, so die Ministerin. Sie nannte in diesem Zusammenhang gesetzliche Regelungen zur Stärkung von Pflegekräften, ihrer Ausbildung sowie die Aufwertung sozialer Berufe insgesamt. Die Gleichstellung von Frauen sei ein dritter Schwerpunkt in der Politik ihres Hauses gewesen, erklärte Giffey. So sei es gelungen, in der laufenden Legislaturperiode die erste ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie auf den Weg zu bringen, hob die SPD-Politikerin hervor.
Ein weiterer Erfolg ihrer Politik: „Wir haben auch dafür gesorgt, dass es zum ersten Mal ein großes Investitionsprogramm gegen Gewalt an Frauen mit 30 Millionen Euro im Jahr gibt.“ Damit solle insbesondere die Frauenhausinfrastruktur gestärkt werden, sagte Giffey, bevor sie den Abgeordneten Rede und Antwort stand.
Kita-Verbot der Spielmethode „Original Play“
Thomas Ehrhorn (AfD) griff in seiner Frage Missbrauchsvorwürfe gegen Kitas in Zusammenhang mit dem umstrittenen „so genannten Pädagogik-Konzept Original Play“ auf. Dabei „rangelten und kuschelten“ wildfremde Erwachsene mit Kindern, kritisierte Ehrhorn: „Es liegt auf der Hand, dass ein solches Konzept pädophile Übergriffe begünstigt.“ Von Giffey wollte der AfD-Abgeordnete erfahren, wie die Bundesregierung zu einem bundesweiten Verbot des Konzepts und ähnlicher Methoden stehe.
Giffey antwortete, dass die Bundesregierung sich klar von solchen Konzepten distanziert habe. „Das sind Methoden, die aus unserer Sicht nicht zu vertreten sind.“ Darin stimmten Bund, Länder und „alle Förderbereiche“ überein, bekräftigte die Ministerin. „Wir habe jetzt eine Situation, in der das in den Kitas nicht mehr stattfindet.“
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TOP 3 Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 27. Januar 2021, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/26064), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 96 Fragen haben Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen knapp die Hälfte, nämlich 45, gestellt. Es folgten Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 24 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 14 Fragen und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit 13 Fragen.
Die meisten Fragen, nämlich 21, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit 16 Fragen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit elf Fragen und dem Auswärtigen Amt mit zehn Fragen. Neun Fragen sollte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beantworten. Je sechs Fragen gingen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, fünf Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium der Finanzen war mit drei Fragen vertreten. Je zwei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundeskanzleramt beantworten. Je eine Frage richtete sich schließlich an das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend und an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise fragte der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter aus Brandenburg das Arbeits- und Sozialministerium, wie sich die Bundesregierung die konkrete Umsetzung des verpflichtenden Angebots einer Homeoffice-Arbeit für Bürobeschäftigte nach der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorstellt, wenn bislang zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten noch keine Vereinbarung bezüglich Homeoffice getroffen wurde.
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TOP 3 Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-Krise
Ein Jahr nach Beginn der Corona-Krise in Deutschland wird in zunehmend scharfer Form über Versäumnisse in und Auswege aus der Pandemie gestritten. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag warf die Opposition der Bundesregierung am Mittwoch, 27. Januar 2021, ein unzureichendes Krisenmanagement vor. Zur Begründung angeführt wurden die hohen Infektions- und Todeszahlen in Alten- und Pflegeheimen, die stockende Impfkampagne und die teilweise nicht nachvollziehbaren Kontaktauflagen, die zulasten der Wirtschaft gingen und mit denen die Bevölkerung verunsichert werde.
Redner der Koalitionsfraktionen wiesen die Vorwürfe der Opposition zurück, räumten aber ein, dass es schwere Eingriffe in die Grundrechte und Freiheiten der Bevölkerung gegeben habe und ein Stufenplan zur Überwindung der Krise notwendig sei.
CDU/CSU: Es gibt schwer getroffene Branchen
Auf die kritische Lage in Teilen der Wirtschaft ging Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) ein. Die Industrie, das verarbeitende Gewerbe oder auch etwa die Chemiebranche komme vergleichsweise gut durch die Krise, das sei für das Land auch existenziell. Es gebe aber Branchen, die schwer getroffen seien, Schausteller etwa, der Einzelhandel, Messebauer, Gastronomie oder Tourismus.
Hier würden Fragen nach Hilfe gestellt und vor allem nach einer Perspektive. Die Wirtschaft müsse wissen, unter welchen Bedingungen sie wieder öffnen könne, sagte der CDU-Wirtschaftsexperte. Insofern sei ein Stufenplan sinnvoll. Voraussetzung für eine Öffnung sei jedoch eine genaue Datenbasis, um die Ansteckungsorte besser und eindeutiger identifizieren zu können.
SPD: Solidarität in der Gesellschaft ungebrochen
Hilde Mattheis (SPD) hob die ungebrochene Solidarität in der Gesellschaft hervor, insbesondere die der jungen mit der älteren Generation: „Das ist ein hohes Gut.“ Die von Bund und Ländern veranlassten Vorkehrungen zur Eindämmung des Virus stießen auf eine hohe Akzeptanz. Sie forderte, diese Gemeinsamkeit beizubehalten und zugleich alle Auflagen immer wieder kritisch zu hinterfragen.
Mattheis sprach von einem lernenden Prozess, der ungeachtet einzelner „Querschüsse“ gut funktioniert habe. Die Demokratie habe sich in den vereinbarten Maßnahmen bewiesen. Die Virus-Mutationen bedeuteten neue Herausforderungen. Was die Impfkampagne betrifft, forderte Mattheis eine verlässliche vertragliche Grundlage mit den Herstellern. Auf dem sicheren Weg bis zum Ausstieg sollte den Menschen zudem die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst zu testen.
AfD: Regierung hat auf allen Gebieten versagt
Teilweise harsche Kritik am Krisenmanagement der Bundesregierung kam von der Opposition. Armin Hampel (AfD) warf der Regierung „Angstpolitik“ und ein Versagen auf allen Gebieten vor. Eine vernünftige Bundesregierung müsse den Menschen Hoffnung geben und nicht Angst schüren.
Tatsächlich seien in der Corona-Krise 85 Prozent der Menschen nicht oder nur leicht bedroht, 15 Prozent hingegen stark gefährdet. Und genau diese 15 Prozent würden ignoriert, nämlich die alten Leute über 80 Jahre, für deren Schutz in Alten- und Pflegeheimen viel zu wenig getan werde. Das seien jene Menschen, die nach dem Krieg das Land wieder aufgebaut hätten. „Die werden von Ihnen im Stich gelassen.“ Hampel befand: „Die Bundesregierung hat auf der ganzen Ebene versagt.“ Alle Mitglieder der Regierung sollten die Konsequenz ziehen und zurücktreten.
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TOP 4 Patentrecht
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechtes (19/25821) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Modernisierung des Patentgesetzes
Ziel des Entwurfs ist eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Wie es im Entwurf heißt, besteht im Patent- und Gebrauchsmusterrecht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. Optimierungsbedarf bestehe ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.
Weiterer Regelungsbedarf bestehe im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster- und in Halbleiterschutzstreitsachen. Schließlich bezwecke das Gesetz eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen solle auch der bürokratische Aufwand aufseiten der Anmelder gesenkt werden. (mwo/sas/27.01.2021)
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TOP 5 Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/24691) debattiert, dessen Ziel eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist. Die Vorlage wurde nach der halbstündigen Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
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TOP 6 Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (19/26102) befasst und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Entwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt werden. Laut Bundesregierung wird damit zum 1. Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen. Ziel sei es, solche Praktiken einzudämmen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“, heißt es im Entwurf. Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein – auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören.
Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen. Um die geplanten Änderungen umzusetzen soll laut Bundesregierung das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert werden. Darüber hinaus soll es in „Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – AgrarOLkG)“ umbenannt werden. (sas/27.01.2021)
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TOP 7 Ressourcenschonende Bau- und Immobilienwirtschaft
Der Bundestag beschäftigt sich im Rahmen einer halbstündigen Debatte am Mittwoch, 27. Januar 2021, mit vier Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Thema Bau und Immobilienwirtschaft, die erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments stehen.
Anträge in die Ausschüsse überwiesen
So fordern Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem ersten Antrag eine „Bauwende“ hin zu einer ressourcenschonende Bau- und Immobilienwirtschaft (19/23152), in einem zweiten Antrag dringen sie auf einen „Aktionsplan Faire Wärme“ und einen „Aufbruch für klimaneutrale, bezahlbare und warme Wohnungen und ein starkes Handwerk“ (19/26182). Die dritte Vorlage trägt den Titel „Das Drittmodell – Energetische Modernisierungen voranbringen – Gerecht und sozial“ (19/26183). Der Antrag der FDP-Fraktion steht unter der Überschrift „Nachhaltig bauen – Technologieoffenheit stärken – Bezahlbar wohnen“ (19/26178).
Der Antrag der Liberalen sowie die erste und dritte Vorlage der Grünen wurden im Anschluss in den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Federführung bei der Beratung des zweiten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernimmt der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Drei Anträge der Grünen
In ihrem ersten Antrag (19/23152) setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für mehr Ressourcenschonung in der Bau- und Immobilienwirtschaft ein. Die Abgeordneten fordern einen gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcenausweis für Gebäude und eine verpflichtende Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden. Auch solle es bis 2025 Pflicht werden, in Neubauten ausschließlich erneuerbare Wärme einzusetzen. Bei einer Novelle der Musterbauordnung müsse Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung verankert werden, so die Abgeordneten weiter. Darüber hinaus schlagen sie mehrere Maßnahmen vor, mit denen Prozesse im Bauwesen digitalisiert werden könnten. Zur Begründung heißt es, der Bausektor gehöre zu den Wirtschaftszweigen mit dem höchsten Ressourcenverbrauch. Dazu komme der Energiebedarf während der Nutzungsphase. „Die Art und Weise, wie wir bauen, ist nicht nachhaltig und überlastet die planetaren Grenzen.“ Notwendig sei ein neuer, an den Prinzipien einer Kreislaufwirtschaft orientierter Ansatz beim Planen, Bauen und Nutzen von Wohn- und Gewerberaum sowie Infrastruktur, erklären die Grünen.
In ihrem zweiten Antrag (19/26182) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, einen „Aktionsplan Faire Wärme“ zu beschließen, der die finanziellen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Umbau der Wärmeversorgung umsetze. Dabei müssten nicht zuletzt mehr erneuerbare Energien in die Wärmenetze eingespeist werden.
Der dritte Antrag der Fraktion (19/26183) will die Rahmenbedingungen für energetische Modernisierung im Gebäudebestand so auszugestalten, „dass diese auf den Pfad der Klimaziele von Paris ausgerichtet sind, die Akzeptanz deutlich erhöht wird und diese sowohl für Vermieterinnen und Vermieter als auch für Mieterinnen und Mieter sozial verträglich ausgestaltet sind“.
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TOP 8 Bundesjagd-, Bundesnaturschutz- und Waffengesetz
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP mit dem Titel „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Novelle des Bundesjagdgesetzes
Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung.
Konkret sieht die Novelle bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies solle verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen.
Wald- und Wildschutz
Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.
Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.
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28. Januar 2021 (205. Sitzung)
TOP 9 Jahreswirtschaftsbericht
Nach einem Jahr Corona-Pandemie präsentiere sich die deutsche Wirtschaft robust. Diese Ansicht vertrat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), am Donnerstag, 28. Januar 2021, vor dem Bundestag. Der Aufschwung gehe weiter. Im nächsten Jahr werde das Vorpandemie-Niveau wieder erreicht sein, gab er sich in seiner Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2021 (19/26210) überzeugt.
Minister: Selbstverständlich hilft der Staat
Er sei kein Freund staatlicher Transferleistungen, meinte Altmaier. Aber wenn Unternehmen Umsatzrückgänge von 70 Prozent und mehr zu verzeichnen gehabt hätten, habe das nicht an einem schlechten Unternehmer gelegen: „Es war das Virus.“ Da sei es selbstverständlich, dass der Staat helfe.
Bisher seien dafür 80 Milliarden Euro geflossen, 50 Milliarden würden nach Auszahlung der weiteren Hilfen hinzukommen. Das Konjunkturpaket umfasse 130 Milliarden Euro. Die Unzufriedenheit der Betroffenen über noch nicht überwiesene Novemberhilfen – rund die Hälfte sei ausgezahlt – verstehe er, versicherte der Minister. Aber der Staat sei auch dem Steuerzahler verpflichtet und müsse Missbräuche verhindern.
AfD: Unsere Unternehmen müssen wieder arbeiten dürfen
Leif-Erik Holm (AfD) nannte Altmaiers Beschreibung von einem robusten Zustand der Wirtschaft einen Witz. Robust sei allein das Vorgehen der Bundeskanzlerin, den Lockdown weiterzutreiben. Deutschland brauche eine neue Strategie: „Unsere Unternehmen müssen wieder arbeiten dürfen.“
Die Wirtschaft benötige eine schnelle und verlässliche Öffnungsperspektive. Der ewige Lockdown ruiniere das Land. Dass die November- und Dezemberhilfen noch nicht komplett ausgezahlt worden seien, grenze an Totalversagen. Die Mehrwertsteuersenkung hätte beibehalten werden und die Stromsteuer auf ein Minimum gesenkt werden müssen, meinte er.
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ZP 3 stärkere Parlamentsbeteiligung
Ein Vorstoß der FDP-Fraktion für eine stärkere Parlamentsbeteiligung in der Corona-Krise ist bei den meisten anderen Fraktionen auf teilweise heftige Gegenwehr und Skepsis gestoßen. Nur die Linksfraktion signalisierte bei der ersten Aussprache am Donnerstag, 28. Januar 2021, im Bundestag grundsätzliche Zustimmung.
AfD: Entscheidungsträger haben krachend versagt
Die AfD-Fraktion hielt den politischen Entscheidungsträgern erneut totales Versagen vor. Tobias Matthias Peterka (AfD) sagte, das vorgebliche Ansinnen der FDP, die Gewaltenteilung zu retten, sei unseriös, zumal die FDP die epidemische Lage von nationaler Tragweite mitbeschlossen habe. „Die Entscheidungsträger haben auf allen Ebenen krachend versagt.“
Die politische Reaktion auf die neue Sachlage sei unverhältnismäßig, panisch und arrogant gewesen. Bund und Länder liefen kopflos in Maximalmaßnahmen hinein und bildeten ein verfassungsfremdes Direktorium, das die Grundrechte, die Wirtschaft und die Parlamente für zweitrangig erkläre. Das sei gefährlich. „Das Direktorium Bund-Länder-Runde ist verfassungswidrig“, betonte Peterka.
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TOP 11 Sicherheit informationstechnischer Systeme
Die Bundesregierung will die Informationssicherheit weiter verbessern. Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, in erster Lesung eine Stunde lang über einen Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (19/26106) debattiert. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit zwei Anträgen der AfD-Fraktion (19/26225, 19/26226) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag, die Evaluierung des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 nach Gesetzeslage umzusetzen und Ergebnisse im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zu berücksichtigen (19/26225). Die Bundesregierung soll den Entwurf des „IT Sicherheitsgesetzes 2.0“ erst in das parlamentarische Verfahren einbringen, nachdem gemäß Artikel 10 des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 unter Einbezug „eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wurde“, dieses derzeit gültige „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ evaluiert wurde. Auch solle die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluierung in das Gesetzesvorhaben einfließen lassen.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag verlangt die Fraktion, mit einem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Planungs- und Rechtssicherheit für Netzbetreiber herzustellen (19/26226). Die Regierung solle im Rahmen dieses Gesetzes entscheiden, „ob staatsnahe Netzwerksausrüster aus undemokratischen Ländern“ am Ausbau kritischer 5G-Infrastruktur beteiligt werden dürfen. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „die Rechts- und Planungssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber dahingehend herzustellen, dass für die Folgen eines möglichen Ausschlusses von Herstellern kritischer Komponenten eine hinreichende Absicherung für die Mobilfunkbetreiber in Form von entsprechenden Kompensationsregelungen im Gesetz mit aufgenommen wird“.
Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass der Bundestag seit fast zwei Jahren über die Frage der Zulassung von Netzwerkausrüstern beim Ausbau des 5G-Netzes diskutiere, „deren Vertrauenswürdigkeit zumindest fragwürdig ist“. Die Volksrepublik China besitze mit Huawei und ZTE zwei Hersteller, deren Technik weltweit Verwendung finde. Als problematisch werde die Nähe dieser Unternehmen zum chinesischen Militär sowie der kommunistischen Partei angesehen. (sas/sto/28.01.2021)
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TOP 12 Baulandmodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung will die Bebauung von Bauland beschleunigen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz, 19/24838, 19/26023) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, „mehr, schneller und günstiger“ zu bauen (19/26190).
Bauland schneller für die Bebauung bereitstellen
Schnelleres Aktivieren von Bauland und mehr bezahlbarer Wohnraum – darauf zielt die Bundesregierung mit dem geplanten Baulandmobilisierungsgesetz ab. Im Kern setzt sie damit Beschlüsse der Baulandkommission um und stärkt die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden und Städte.
So würden die Vorkaufsrechte für Kommunen gestärkt, heißt es in dem Entwurf. Künftig könne eine Kommune dieses Recht geltend machen, wenn „auf einem zu veräußernden Grundstück ein Missstand besteht“. Außerdem werde ein neues Vorkaufsrecht für un- beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Weiter soll es in Bebauungsplänen möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen. Diese Regelung solle bis Ende 2024 befristet werden, um dann zu überprüfen, ob die Maßnahme wirkt.
„Bauen im Außenbereich erleichtern“
Ebenfalls befristet werden soll die Verlängerung des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches, mit dem leichter im Außenbereich gebaut werden kann. Diese Befristung solle „bis zum 31. Dezember 2022 beziehungsweise 2024“ gelten. Auch für den Innenbereich sind Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsprozess vorgesehen; außerdem ist die Einführung einer neuen Gebietskategorie vorgesehen, das „Dörfliche Wohngebiet“. Mit letzterem soll das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen leichter möglich werden.
Gerungen haben die Koalitionäre vor allem um einen Passus im Gesetzentwurf, der das Umwandlungsverbot ausweitet. Nun heißt es, die bisherigen Instrumente reichten nicht aus. Künftig solle gelten, dass Umwandlungen in bestimmten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Diese Genehmigungen erteilen in der Regel Gemeinden. Ziel sei es, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten, erklärt die Bundesregierung weiter. Die Rechtsverordnung ist den Angaben zufolge bis Ende 2025 befristet. Es sind Ausnahmen vorgesehen.
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TOP 13 Kapazitäten der Schnelltests
Eine sofortige Zulassung von Schnelltests, die jeder selbst anwenden kann, hat Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) angesichts von 50.000 Corona-Toten in Deutschland am Donnerstag, 28. Januar 2021, im Bundestag gefordert. Sie seien einfach anzuwenden, sicher, preiswert und verfügbar. Er sprach von einem Wettlauf mit der Zeit. Es komme darauf an, jetzt konsequent zu handeln und nicht auf eine Zertifizierung der Produkte zu warten. Es sei möglich, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen. In anderen Ländern wie Österreich oder den USA seien Selbst-Schnelltests bereits verfügbar. Sie seien eine tragende Säule bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es gehe um Leben und Tod.
Das Parlament debattierte über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung, die Kapazitäten für Schnelltests massiv auszubauen (19/25705). Die AfD-Fraktion verlangte in einem Antrag FFP2-Masken für Risikogruppen (19/26234). Die FDP-Fraktion forderte mit ihrem Antrag Anpassungen der Teststrategie (19/26189). Alle drei Initiativen wurden an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
AfD: 20 Masken pro Monat zur Verfügung stellen
Uwe Witt (AfD) meinte, nicht das Virus richte Deutschland zugrunde, sondern die Lockdowns. 89 Prozent der im Zusammenhang mit Corona verstorbenen Menschen seien 70 Jahre und älter gewesen. Nur 0,9 Prozent entfielen auf die Altersgruppe null bis 49. Deswegen komme es darauf an, die älteren Bürger zu schützen.
Jeder, der ein Heim betritt, müsse einen Schnelltest machen. Er setzte sich dafür ein, dass die Liste der Risikogruppen, die kostenlos eine FFP2-Maske erhalten, ausgeweitet werden müsse. Zudem sollten statt sechs Masken für zwei Monate 20 pro Monat zur Verfügung gestellt werden.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/26234) auf, alle Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente, sowie Menschen, die aufgrund einer Schwerbehinderung verrentet sind, in den anspruchsberechtigten Personenkreis der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung aufzunehmen.
Auch solle die Rechtsverordnung dahingehend verändert werden, dass allen anspruchsberechtigten Personen während der Pandemie monatlich 20 FFP2-Masken zustehen und diese auf dem Postweg zugestellt werden. (pk/sas/ste/28.01.2021)
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Auf Antrag der AfD ZP 23 Big Tech und Meinungsfreiheit
Erfreulich und dennoch problematisch, so bewerteten Redner verschiedener Fraktionen, dass Twitter und dann auch andere Internet-Plattformen Noch-Präsident Donald Trump nach den Ausschreitungen im US-Kapitol am 6. Januar gesperrt hatten. Beantragt hatte die Aktuelle Stunde am Donnerstag, 28. Januar 2021, die AfD-Fraktion unter dem Titel „Big Tech und die Meinungsfreiheit im Internet“.
AfD: Bündnis von Kulturmarxisten und Big-Tech-Konzernen
Für die Auftakt-Rednerin Beatrix von Storch (AfD) steht der Fall Trump für mehr: „Die globalistische Linke im Bündnis mit Big Tech“ wolle „jeden mundtot machen, der nicht an ihre Wahrheit glaubt“. Wer es wage, eine andere Meinung zu haben als sie, sei „ein Ketzer, ein Feind, ein Klima- und Corona-Leugner, ein Hassredner, ein Rassist, ein Nazi“, erklärte sie. Er müsse in den sozialen Medien aufhören zu existieren, das sei das Ziel von Cancel-Culture und De-Platforming. Dahinter stehe „das Bündnis der Kulturmarxisten mit den Big-Tech-Konzernen“.
Im 21. Jahrhundert gehöre der Zugang zur digitalen Öffentlichkeit zur Grundversorgung wie Wasser und Strom, stellte die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende fest. So wie Monopolisten Bürgern nicht das Wasser und den Strom nicht wegen einer falschen Meinung abstellen dürfen, so sollten auch Big-Tech-Konzerne Bürger nicht mundtot machen dürfen. Dagegen müssten die Regierung und der Bundestag vorgehen. Wie das gehe, habe die polnische Regierung vorgemacht: „Was polnische Gerichte nicht verboten haben, darf nicht mehr gelöscht werden.“
Regierung: AfD lässt Gift in alle Netzwerke träufeln
Die Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, Dorothee Bär (CSU), griff Storch für diese Rede scharf an. Es sei „mehr als scheinheilig, wenn ausgerechnet Sie hier die Grenzen der Meinungsfreiheit zelebrieren wollen. Sie und Ihre Verbündeten sind diejenigen, die das Gift in alle Netzwerke träufeln lassen“. Und mit Blick auf das am selben Tag gesprochene Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke rief Bär: „Für mich haben Sie mitgeschossen!“
Auf wütende Proteste aus der AfD-Fraktion hin versicherte die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau nach Bärs Rede, sie werde sich das Debattenprotokoll noch einmal genau ansehen und dann gegebenenfalls über Ordnungsmaßnahmen entscheiden.
CDU/CSU: Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit gewährleisten
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) erinnerte daran, was am 6. Januar im US-Kapitol geschehen war und wie Trump zuvor seine Anhänger aufgehetzt habe. Dass danach Twitter und andere Plattformen seine Accounts gesperrt haben, fänden vier von fünf Deutschen richtig und er selbst auch, bekannte Luczak. Dennoch müsse man fragen: „Wer entscheidet eigentlich, was in meinungsträchtigen Netzwerken gesagt werden darf?“
Twitter, Facebook und andere hätten mittlerweile für den öffentlichen Diskurs „eine zentrale, vielleicht sogar übermächtige Stellung“. Der Staat habe eine Schutzpflicht, die Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Dazu gehöre, dass die Plattformbetreiber den Grundrechten verpflichtet sind, das habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, und am gesetzlichen Rahmen arbeite der Bundestag.
FDP: Bundesregierung hat es sich zu einfach gemacht
Für die FDP-Fraktion warf Manuel Höferlin der AfD vor, ihre Haltung zur Meinungsfreiheit gelte nur, wenn es ihr passe. Mit ihrer Aktuellen Stunde habe sie eine andere Aktuelle Stunde zum Fall Nawalny und der Meinungsfreiheit in Russland verhindert. Zur Sperrung der Accounts von Trump sagte Höferlin, dass dies in den USA noch vorwiegend privatrechtlich diskutiert werde, während Deutschland mit der Verpflichtung der Betreiber auf die Grundrechte schon weiter sei.
Allerdings habe es sich die Bundesregierung zu einfach gemacht, als sie mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz „die Durchsetzung von Strafrecht zur Sache von Privatunternehmen gemacht“ habe.
SPD: AfD missbraucht soziale Netzwerke zur Meinungsmache
Ein zwiespältiges Gefühl angesichts der Abschaltung der Trump-Accounts bekannte Dr. Jens Zimmermann (SPD). Einerseits sei es Zeit gewesen, andererseits zeuge es nicht von Mut, dass die Betreiber zwölf Tage vor Ende seiner Amtszeit abgeschaltet hätten, nachdem sie zuvor jahrelang nichts unternommen hätten.
Der AfD warf Zimmermann vor, ihrerseits die sozialen Netzwerke zur „Meinungsmache“ zu missbrauchen. Auch Beatrix von Storch sei auf all den Netzwerken, die sie in ihrer Rede so scharf angegriffen hatte, aktiv.
Linke: Von Profitzwang freie Netzwerke aufbauen
Auf die Rolle der Algorithmen in den großen Plattfomen wies Anke Domscheit-Berg (Die Linke) hin. Diese dienten dem einzigen Zweck, Werbeeinnahmen zu generieren und lenkten dazu auch Nutzer gezielt auf Seiten mit extremen Inhalten. „Ohne Algorithmen wäre der Welt wahrscheinlich Trump erspart geblieben“, stellte sie fest.
So gut die Sperre im Fall Trumps sei, so sei es doch „nicht richtig, dass die Regeln dafür völlig willkürlich angewendet werden“. Domscheit-Berg forderte die Zerschlagung von Monopolen und den Aufbau von Netzwerken, die „frei von Profitzwang“ seien.
Grüne: Willkürliche Sperrung von Accounts verhindern
Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) verlangte gesetzliche Regelungen, die verhindern, dass Plattformen „willkürlich Accounts sperren“. Zudem brauche es eine staatsferne Kontrolle dieser Anbieter.
Der AfD-Fraktion warf Rößner vor, wenn diese von Meinungsfreiheit spreche, meine sie „nur Meinungsfreiheit für sich selbst“. In dem als Vorbild genannten Polen nehme die Regierung „massiv Einfluss auf die Berichterstattung“. (pst/28.01.2021)
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Antrag der AfD TOP 14 Einführunsggesetz zur Abgabenordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/25795) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/26245) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich.
Unterschiedliche Voten über Gesetzesteile in zweiter Lesung
In zweiter Beratung war über Teile des Gesetzentwurfs getrennt abgestimmt worden. Dem Artikel 1, der Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, stimmten nur die Koalitionsfraktionen und die Grünen zu, während AfD und FDP dagegen votierten und die Linksfraktion sich enthielt. Die übrigen Teile des Gesetzwurfs wurden einstimmig angenommen.
Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte das Parlament zudem einen Antrag der AfD-Fraktion (19/26233) ab, die Zinsen im Steuerrecht dem gegenwärtigen Niedrigzinsniveau anzupassen. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über einen Gesetzentwurf der AfD „zur Flexibilisierung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen“ (19/5491). Auch dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/14412) vor.
Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz geändert
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens änderte der Finanzausschuss auch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Die Änderung wurde als Artikel 1 in das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/25795) aufgenommen. Damit wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 für Unternehmen ausgesetzt, die staatliche Hilfeleistungen aus den zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie aufgelegten Hilfsprogrammen erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind.
Soweit in diesem Zeitraum aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technische Gründe, noch keine Anträge gestellt werden konnten, wird die Insolvenzantragspflicht auch für Unternehmen ausgesetzt, welche nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.
Verlängert wurde der Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen: Nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 5 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes gelten die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28. Februar 2021 gewährt worden sind, als nicht gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung ist, dass gegenüber dem Schuldner ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung noch nicht eröffnet worden ist. Mit einer Stundung geht regelmäßig auch eine Vereinbarung über Ratenzahlung einher, die über einen längeren Zeitraum gewährt und ebenfalls von der Regelung umfasst wird.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderte in ihrem Antrag (19/26233), die Zinsen im Steuerrecht dem gegenwärtigen Niedrigzinsniveau anzupassen. Der Nachzahlungszins von 0,5 Prozent pro Monat oder sechs Prozent pro Jahr stehe seit geraumer Zeit in der Kritik und sei wahrscheinlich verfassungswidrig, hieß es. Seit mehreren Jahren befinde sich dieses Problem in der Schwebe und werde von der Großen Koalition derzeit mit dem Hinweis auf ein verfassungsrechtliches Verfahren ignoriert.
Der Basiszinssatz liege seit 2016 bei minus 0,88 Prozent jährlich, sodass sich bei einer entsprechenden Anpassung zuzüglich eines Aufschlags von drei Prozentpunkten momentan ein Zinssatz von 2,12 Prozent jährlich ergäbe, rechnete die Fraktion vor. Die Höhe des Abzinsungsfußes für die Pensionsrückstellungen für steuerliche Zwecke sei inzwischen weit vom Marktzinsniveau entfernt und nur noch rein fiskalisch begründet. Eine Anpassung an das Marktzinsniveau in Gestalt der geltenden Regelungen für die Handelsbilanz würde die Belastungssituation realistischer erfassen und zu einer gerechteren Besteuerung der Unternehmen führen, hieß es weiter.
Abgesetzter Gesetzentwurf der AfD
Die AfD will mit ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwurf (19/5491) die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr reduzieren. Die starre Verzinsung sei angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone nicht realitätsnah, heißt es zur Begründung.
Die Fraktion will daher den Basiszinssatz nach Paragraf 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen „sachgerechten Aufschlag“ von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, „sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor“. (vom/sas/hle/28.01.2021)
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Antrag der AfD TOP 15 Kinderehen, Vielehen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, eine halbe Stunde lang drei Anträge der AfD-Fraktion zu Vielehen, Kinderehen und Genitalverstümmelung in Deutschland eingebracht hat. So fordert sie im ersten Antrag „Maßnahmen zur Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik Deutschland“ (19/22705) und im zweiten Antrag, eine Meldepflicht für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung einzuführen (19/22704). Im dritten Antrag mahnt sie eine „effektivere Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland“ (19/22706) an. Alle Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, der erste Antrag in den Innenausschuss, der zweite in den Gesundheitsausschuss und der dritte in den Rechtsausschuss.
Erster Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag (19/22705) verlangt die AfD, die Bekämpfung von Vielehen in Deutschland ausdrücklich als Regierungsziel zu formulieren und im Rahmen der Innenministerkonferenz der Bundesländer zu thematisieren. Im Rahmen der „Deutschen Islamkonferenz“ (DIK) solle gemeinsam mit Vertretern aus den islamischen Verbänden und den Wissenschaften ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik erstellt werden.
Darüber hinaus solle die Tragweite des Phänomens „Vielehe“ soweit möglich durch in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und sonstige geeignete wissenschaftliche Methoden erfasst werden. Eine hieraus erstellte Statistik will die Fraktion nach Anzahl, Alter, Staatsangehörigkeit, Glaubenszugehörigkeit und Herkunft der Ehegatten und deren Kinder geordnet wissen.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung im zweiten Antrag (19/22704) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem die Einführung einer Meldepflicht für Ärzte bei Gesund- und Jugendämtern für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung vorsieht. Ärzte seien dafür von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, heißt es im Antrag (19/22704).
Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht sollen Ärzte nach Auffassung der AfD mit einem Bußgeld von mindestens 1.000 Euro belegt werden dürfen.
Dritter Antrag der AfD
Im dritten Antrag (19/22706) will die Fraktion, dass die Bundesregierung durch Gespräche mit den jeweiligen Landesregierungen einen Weg findet, durch den das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen effektiver angewendet werden kann. Auch solle die Regierung mit den Landesregierungen in einen Dialog eintreten und darauf hinwirken, dass diese einheitliche Behördenstrukturen schaffen, um die jeweilige Anzahl von Kinderehen und ihrer Aufhebung zu erfassen und um die betroffenen Minderjährigen zu unterstützen.
Zusammen mit den Ländern sei ein Konzept zu entwickeln, durch das die behördliche Zuständigkeit für betroffene Minderjährige transparenter gestaltet wird. Die Aufklärung und Beratung von Jugendlichen an öffentlichen Schulen über ihre Rechte und entsprechende Hilfsangebote in Fällen von bevorstehenden oder geschlossenen Kinderehen sollen dabei in den Blick genommen werden. (sas/28.01.2021)
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Antrag der AfD TOP 16 MTA-Reformgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen. CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD lehnte ihn ab, die FDP enthielt sich.
Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion (19/24648) ab, die das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln wollte.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, das ist das Ziel des MTA-Reformgesetzes. Der Gesetzentwurf sei ein „erster und wichtiger Baustein“ der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden.
Künftig ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung vorgesehen. Für die Ausbildung Schulgeld zu erheben, ist künftig verboten. Die bisherige Berufsbezeichnung wird durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) ersetzt. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf.
Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz zu ändern, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD wollte das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln (19/24648). Dafür, so die Fraktion, sollten „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“.
Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1.000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/ste/sas/28.01.2021)
TOP 17 Bestandsdatenauskunft, Hasskriminalität
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ (19/25294) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26267) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für ihren Gesetzentwurf, die Opposition lehnte ihn ab.
Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verfassungskonform auszugestalten (19/22888). CDU/CSU, SPD und AfD lehnten ihn ab, Linksfraktion und Grüne stimmten ihm zu, die FDP enthielt sich. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/25886).
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Ziel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen ist, es, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umzusetzen. Die inhaltlich mit den für verfassungswidrig erklärten Normen übereinstimmenden Vorschriften des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wurden geändert. Betroffen sind die Übermittlungsbefugnisse des Paragrafen 15a des Telemediengesetzes (TMG) und die Übermittlungsregelung für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen des Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Geändert wurden darüber hinaus die polizeilichen Abrufregelungen des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die nachrichtendienstlichen Abrufregelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sowie der Paragraf 100j der Strafprozessordnung. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, hatten die Fraktionen die Paragrafen 15a TMG und 113 TKG entsprechend offen formuliert. Die entsprechenden Landesgesetze müssten von den Ländern geändert werden, heißt es im Gesetzentwurf.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Mit seinem Beschluss vom 27. Mai 2020 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzten die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.
Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist laut Verfassungsgericht grundrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber müsse aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssten die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.
„Voraussetzungen werden weitgehend nicht erfüllt“
Der Senat hatte klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, müsse diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.
Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssten im Gegenzug erhöhte Anforderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden, heißt es in dem Beschluss. Die genannten Voraussetzungen würden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen habe der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.
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TOP 18 Krankenhausfinanzierung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Systemwechsel im Krankenhaus – Gemeinwohl statt Kostendruck und Profite“ (19/26168) erstmals beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der FDP zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Liberalen fordern eine „Krankenhausfinanzierung der Zukunft“ sowie „mehr Investitionen und weniger Bürokratie“ (19/26191).
Abgelehnt wurden jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Sofortige Aussetzung aller Regressverfahren gegen niedergelassene Ärzte“ (19/19162) und „Videotherapie im Heilmittelbereich dauerhaft ermöglichen“ (19/25315). Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (19/22911, 19/26268).
Abgelehnte Anträge der AfD
Die AfD-Fraktion forderte eine sofortige Aussetzung aller Regressverfahren gegen niedergelassene Ärzte. Jeder niedergelassene Arzt habe pro Quartal ein vorgegebenes Budget. Wer das Budget überschreite, werde unwirtschaftlich und somit regresspflichtig, hieß es in ihrem ersten Antrag (19/19162). Etliche Mediziner seien davon betroffen. Die Abgeordneten forderten deshalb, schwebende, laufende und künftige Regressverfahren gegen Ärzte sofort auszusetzen.
Mit ihrem zweiten Antrag (19/25315) forderte die AfD-Fraktion, die Videotherapie im Heilmittelbereich dauerhaft zu ermöglichen. In der Corona-Krise hätten sich einzelne Praxen auf das Angebot der Videotherapie umgestellt, um eine Fortführung der Therapie zu gewährleisten, heißt es. Im Heilmittelkatalog sollte eine entsprechende Vergütungsleistung geschaffen werden. (sas/ste/28.01.2021)
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TOP 19 Registermodernisierungsgesetz, Einführung einer Personenkennzahl
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (19/24226) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26247) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen dieses sogenannte Registermodernisierungsgesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/26273) vor.
Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verfassungskonforme Registermodernisierung – ohne steuerliche Identifikationsnummer“ (19/24641). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „E-Government entschlossen vorantreiben – Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen“ (19/25029). CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen, FDP, Die Linke und die Grünen für den Antrag. Auch dazu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vor (19/26247).
Erstmals beraten wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Registermodernisierung – Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes zurückziehen und Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Personenkennzeichen verwerfen“ (19/26232). Der Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzesbeschluss soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.
Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung. Für die Transparenz wird ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, trägt die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten dazu bei, die Ziele des Onlinezugangsgesetzes zu erreichen. Bei Kontakten mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.
Neuer Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (19/26232) auf, den Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz (19/24226) aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zurückzuziehen und dem Bundestag einen neuen Entwurf vorzulegen, in dem auf die Steuer-Identifikationsnummer als registerübergreifendes Personenkennzeichen verzichtet wird. Stattdessen empfiehlt die Fraktion, eine eine Systematik bereichsspezifischer Personenkennzeichen als Identifikator nach österreichischem Vorbild vorzusehen. Diese sollen nicht öffentlich bekanntgegeben, sondern nur geheim verwaltet werden.
Die Anwendungen und die Verwaltung der geheimen bereichsspezifischen Personenkennzeichen sollen ausschließlich einer unabhängigen Behörde des Bundes übertragen werden. Es muss nach Meinung der AfD festgelegt werden, dass bei jeder geplanten Ausweitung der Liste der Register zwingend die Zustimmung des Bundestages und bei Bedarf zwingend die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden muss. (sto/29.01.2021)
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TOP 20 Lieferkettengesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferkettengesetz absagen – Deutsche Unternehmen schützen – Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel“ (19/26235) erstmals erörtert. Anschließend wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD will die Bundesregierung mit ihrem Antrag auffordern, ihre Bemühungen um ein nationales Lieferkettengesetz und um ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene einzustellen. Dafür solle sich die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit reformorientierten Entwicklungsländern fokussieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss nach Ansicht der AfD mit der deutschen Außenhandelspolitik sinnvoll und im Interesse der Bundesrepublik verknüpft werden. Auch sei die deutsche staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit hochgradig korrupten Staaten einzustellen.
Zur Begründung heißt es unter anderem, der faktische Freispruch der Regierungen der Entwicklungsländer von jeglicher Verantwortung sowohl durch ein drohendes deutsches Lieferkettengesetz als auch durch voraussetzungsfreie Entwicklungshilfe stärke strukturelle Probleme wie Korruption, mangelnde Erfüllung staatlicher Aufgaben und politische Abhängigkeit. Prekäre Produktionsbedingungen könnten nur dann überwunden werden, wenn Regierungen einen auch wirtschaftlichen Modernisierungs- und Reformkurs ansteuern. (sas/28.01.2021)
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TOP 19 COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, in namentlicher Abstimmung der Verordnung des Bundesinnenministeriums für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung, 19/26009) zugestimmt. Für die Vorlage haben 357 Abgeordnete votiert, dagegen stimmten 84 Parlamentarier und 170 enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/26244) zugrunde.
Kandidatenaufstellung in Zeiten von Corona
Mit der Verordnung des Innenministeriums, die der Zustimmung des Parlaments bedarf, wird den Parteien ermöglicht, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September auch ohne Präsenzversammlungen zu benennen. Die dafür erforderliche Feststellung, dass angesichts der Covid-19-Pandemie „die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist“, hatte der Bundestag bereits am 14. Januar 2021 getroffen.
Nach der Verordnung können die „Wahlvorschlagsträger“ bei der Kandidatenaufstellung von Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und ihrer Satzungen über die Wahl von Wahlbewerbern und von Vertretern für die Vertreterversammlungen nach Maßgabe der vorgesehenen Bestimmungen abweichen. Sie enthält dazu besondere Regelungen für die Durchführung von Versammlungen mit elektronischer Kommunikation, für die Aufstellung von Wahlbewerbern im schriftlichen Verfahren und für die Schlussabstimmungen.
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TOP 10, 29 Corona-Überbrückungshilfen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 28. Januar 2021, erstmals mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Chaos bei den Überbrückungshilfen beenden, Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Prinzipien einleiten“ (19/26194) befasst. Im Anschluss wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Unterstützung für Solo-Selbstständige – Hilfe, die ankommt“.
Antrag der FDP
Nach Ansicht der Liberalen hat die Bundesregierung bei der Konzeption der Wirtschaftshilfen im Zuge der Coronavirus-Pandemie die wissenschaftliche Expertise von Wirtschaftsforschungsinstitute nicht ausreichend einbezogen (19/26194). Die Überbrückungshilfen müssten deshalb neu ausgestaltet werden, fordern die Abgeordneten.
Dabei gelte es darauf zu achten, dass das Eigenkapital der Unternehmen gesichert werde. Auch sollten etwa Start-ups deutlich stärker unterstützt werden, heißt es. (sas/ste/28.01.2021)
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ZP 11 Reform des Bundesbedarfsplangesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11) gestimmt. Der Entwurf wurde in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/26241) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und der Linken angenommen. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/26274) vorgelegt.
Abgelehnt wurden je ein Entschließungsantrag der Linken (19/26278) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/26279) zu dem Gesetzentwurf. Der Entschließungsantrag der Linken wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Grünen gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Der Antrag der Grünen wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Linksfraktion gegen die Stimmen der Grünen zurückgewiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene beschleunigt werden. Durch das Änderungsgesetz wurden 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert.
Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird entsprechend Paragraf 12e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Zudem werden die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gemäß Paragraf 2 Absatz 1 angewendet werden.
Der Bundesrat hat das Vorantreiben des Übertragungsnetzausbaus im Rahmen der Bedarfsplanung begrüßt. So werde den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung getragen, erklärt das Gremium in seiner Stellungnahme zum Entwurf (19/24236).
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29. Januar 2021 (206. Sitzung)
TOP 24 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Die AfD stimmte gegen den Entwurf; FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurden hingegen drei Entschließungsanträge, die die FDP (19/26275), Die Linke (19/26276) und Bündnis 90/Die Grünen (19/26277) zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatten.
Abgelehnt wurden auch Anträge der FDP und der Linksfraktion. Die FDP-Initiative mit dem Titel „Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ (19/17284) fand gegen die Stimmen der Koalition bei Enthaltung der übrigen drei Oppositionsfraktionen keine Mehrheit. Der Linken-Antrag, der mit „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ überschrieben war (19/15799), scheiterte bei Enthaltung der Grünen am Votum der Koalition, der AfD und der FDP. Zu den Abstimmungen hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/26242). Neu in den Familienausschuss überwiesen wurde ein weiterer FDP-Antrag mit dem Titel „Elterngeldverlängerung als Überbrückungshilfe für Familien ermöglichen“ (19/26192).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz wird das Elterngeld bei Frühgeburten verlängert. Während die Regierung in ihrem Entwurf pauschal die Verlängerung um einen Monat vorgesehen hatte, nahm der Familienausschuss hier Änderungen in Form eines Stufenmodells vor. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen Monat auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.
Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden.
Finanziert werden die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So können Eltern, die gemeinsam übe ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt unverändert bei 250.000 Euro.
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TOP 25 Kinder- und Jugendstärkunsggesetz
Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben. Der Bundestag hat dazu am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung über ihren Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107) beraten. Im Anschluss wurde die Initiative gemeinsam mit einem Antrag der FDP zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Die Liberalen fordern „bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder“ (19/26158).
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TOP 26 Normenkontrolle Bevölkerungsschutzgesetz
Auf einhellige Ablehnung der anderen Fraktionen ist am Freitag, 29. Januar 2021, ein Antrag der AfD-Fraktion (19/26239) gestoßen, das im November 2020 vom Bundestag verabschiedete dritte Bevölkerungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes lehnten in namentlicher Abstimmung 531 Abgeordnete ab, 81 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. Eine Normenkontrolle hätte vorausgesetzt, dass 178 Abgeordnete, ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, dem Antrag zustimmen. Zuvor hatten alle Fraktionen außer der AfD dafür gestimmt, über den Antrag abzustimmen. Dagegen hatte die AfD dafür plädiert, ihren Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.
AfD: Verfassungswidrigkeit liegt auf der Hand
Für die AfD-Fraktion begründete der Abgeordnete Stephan Brandner den Antrag. Für seine Fraktion liege die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes „geradezu auf der Hand“. „Wenn schon Ausnahmezustand, dann Normierung im Grundgesetz“, sagte Brandner. Dies nenne man Vorrang der Verfassung.
Das Infektionsschutzgesetz sei ein „bewusst vage gehaltenes Unterjochungs- und Freiheitsberaubungsgesetz“. Die Regierung wolle „frei schalten und walten können zulasten der Bürger“.
AfD sieht Bestimmtheitsgebot verletzt
In dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht wegen des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (drittes Bevölkerungsschutzgesetz, 19/23944, 19/24334, 19/24350), durch das im Wesentlichen das Infektionsschutzgesetz geändert wurde, heißt es, es bestünden „erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) mit dem Grundgesetz“.
Abgeordnete des Bundestages sollten sich „in ausreichender Zahl zusammenfinden“, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass die neuen Bestimmungen der Paragrafen 5 Absatz 1 und 28a IfSG „mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sind“. Eine Normenkontrolle würde voraussetzen, dass 178 Abgeordnete, also ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, dem Antrag zustimmen. In einem solchen Verfahren wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft.
Zur Begründung des Antrag hieß es unter anderem, die neuen Regelungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Ausprägungen der Gewaltenteilung und des Rechtsstaatsprinzips. Erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestünden auch im Hinblick darauf, dass die Neuregelung für den Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ einen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand begründe, der einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen Menschen ermögliche. Die Betroffenen seien „größtenteils gesunde Menschen, die im Sinne der Weiterverbreitung des Virus keine unmittelbare Gefahr darstellen“. (mwo/29.01.2021)
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TOP 27 Modernisierung des Telekommunikationsrechts
Die Bundesregierung will den Netzausbau beschleunigen (19/26108). Der Bundestag hat am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung eine halbe Stunde lang über ihren Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG) beraten. Im Anschluss wurde er zusammen mit einem Antrag der FDP zum Gigabit-Ausbau (19/26117) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Eine weiterer Antrag der FDP, die „Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter“ (19/26188) vorsieht, wird zusammen mit einem Antrag der Grünen im federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur weiterberaten. Die Grünen fordern darin, den „Mobilfunk als Daseinsvorsorge“ zu begreifen (19/16518).
Rahmenbedingungen für den Glasfasernetzausbau
Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.
So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen. Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, ist zudem geplant die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
„Anspruch auf einen Internetzugang“
Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung.
Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.
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TOP 28 Personenbeförderungsrecht
Die BundeCDU/CSU und SPD wollen das Personenbeförderungsrecht modernisieren. Ihren Gesetzentwurf (19/26175) hat der Bundestag am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung eine halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zusammen mit Anträgen der FDP (19/26186) und der Linken (19/26173) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.
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ZP 18 Maskenkauf durch die Bundesregierung, Preisregulierung
Menschen mit geringem Einkommen dürften keinen Nachteil beim Gesundheitsschutz haben. So müssten allen Masken zugänglich sein – und zwar zu bezahlbaren Preisen. Dies regele der Markt nicht. So lautete eine der Begründungen, als Susanne Ferschl (Die Linke) am Freitag, 29. Januar 2021, im Bundestag einen Antrag ihrer Fraktion mit dem Titel „FFP2-Masken zentral beschaffen – Preise staatlich regulieren“ (19/26170) begründete. Er wurde gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
AfD: Staatlich organisierte Planwirtchaft
Uwe Witt (AfD) meinte, der Antrag fuße auf dem Baukasten „Sozialismus für Anfänger“. Die zentrale Beschaffung von Masken sei staatlich organisierte Planwirtschaft. Er fragte sich überdies, warum die Linksfraktion den Arbeitgebern Knüppel zwischen die Beine schmeißen wolle.
Mit der geforderten Erhöhung der Grundsicherung werde der Vogel abgeschossen. Die Forderung sei eine Zumutung für die Steuerzahler und führe das Lohnabstandsgebot ad absurdum.
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TOP 28 Änderung des BND-Gesetzes
Die Bundesregierung will das Bundesnachrichtendienstgesetz reformieren (19/26103). Ihren Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes und zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts hat der Bundestag am Freitag, 29. Januar 2021, erstmals erörtert und im Anschluss zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste (19/26221) zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Die Initiative der Grünen trägt den Titel „Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist der Bundesregierung zufolge neben der Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für die technische Aufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) auch die Einführung von Kontrollmechanismen, welche die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken sollen.
Mit der Gesetzesänderung sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (Aktenzeichen: 1 BvR 2835 / 17) umgesetzt und Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt werden. Zudem sind für den BND eine Rechtsgrundlage für Eingriffe in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland sowie Regelungen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr vorgesehen.
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ZP 20 Priorisierung der Schutzimpfung
Der Bundestag hat am Freitag, 29. Januar 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 (19/25260) abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/26248) vor. Die FDP stimmte für ihren Gesetzentwurf, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP dagegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/26280) zum Gesetzentwurf der FDP abgelehnt. Nur die Antragsteller stimmten dafür, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab. Die Linke enthielt sich.
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TOP 31 Lieferung von U-Booten und Waffen an die Türkei
Der Bundestag hat am Freitag, 29. Januar 2021, eine halbe Stunde Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für ein Waffenembargo gegen die Türkei erörtert. So fordern die Grünen konkret, die Genehmigung für U-Boote an die Türkei zu widerrufen (19/23732); die Linksfraktion dringt darauf, keine Waffen mehr an die Türkei zu liefern (19/24449). Die beiden Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen, obwohl die antragstellenden Fraktionen die Federführung beim Auswärtigen Ausschuss beantragt hatten. Sie konnten sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen allerdings nicht durchsetzen.
Bei Enthaltung der AfD-Fraktion lehnte der Bundestag zudem einen gemeinsamen Antrag der Linken und der Grünen ab, mit dem sie darauf dringen, „Lücken bei der Rüstungskontrolle zu schließen“ (19/14917). CDU/CSU, SPD und FDP stimmten gegen diesen Antrag, zu dem eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vorlag (19/25031 Buchstabe c).
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ZP 22 Aktuelle Stunde – Beitritt zum UN-Verbot von Atomwaffen
In einer auf Verlangen der Fraktion Die Linke anberaumten Aktuellen Stunde hat die Opposition am Freitag, 29. Januar 2021, die Weigerung der Bundesregierung, den am 22. Januar 2021 in Kraft getretenen Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterschreiben, scharf kritisiert. Der multilaterale Vertrag verbietet den Einsatz, die Entwicklung, Produktion und Lagerung von Atomwaffen sowie die Drohung mit deren Einsatz. Mehr als 80 Länder sind ihm bisher beigetreten, 51 haben ihn ratifiziert. Die Nato-Staaten erklärten demgegenüber im Dezember, dass sie den Vertrag ablehnen. „Solange Nuklearwaffen existieren, wird die Nato ein nukleares Bündnis bleiben“, stellte die Allianz klar.
AfD: Atombombe hat den Frieden erhalten
Armin-Paulus Hampel (AfD) sagte, die Abschreckung mit Atomwaffen habe über alle Jahrzehnte des Kalten Krieges gewirkt. „So makaber es klingt, die Atombombe hat den Frieden erhalten.“
Ein Ende der nuklearen Teilhabe sei daher „verheerend für dieses Land, für Europa, für die ganze Welt“.