MÜNCHEN – Die Staatsregierung bestätigt dem Abgeordneten Bergmüller auf eine Anfrage, daß sie keine Zusammenhänge zwischen den Eingriffen in die Natur durch die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien und dem Umfang der Population der Honigbiene erkennt. Dann stellt sich jedoch die Frage, ob es denn „Fake News“ ist, ausgerechnet eine Honigbiene als Maskottchen für das Volksbegehren zum Erhalt der Artenvielfalt bei Kleinstlebewesen ist, mit dem Ziel bei der Bevölkerung falsche Vorstellungen hervorzurufen?
Dieser Frage geht der Abgeordnete Bergmüller mit Hilfe einer Anfrage an die bayerische Staatsregierung nach.
Ausgerechnet eine Biene haben die Initiatoren des „Volksbegehrens Artenvielfalt“ ausgewählt, um auf sich aufmerksam zu machen. Mit Hilfe dieses Maskottchen gelang es den Initiatoren des „Volksbegehrens Artenvielfalt“ dann derart viele Stimmbürger zum Unterschreiben zu bewegen, daß die CSU ihren gemeinsamen Widerstand mit den Landwirten aufgab, die Initiative übernahm und die Bauernschaft und ihre Vertreter fallen ließ.
Eine Stadt-Schickeria hat sich mit ihren naiven Vorstellungen zur Energieerzeugung und zum Landleben wieder einmal durchgesetzt und diktiert nun auch in dieser Frage der Bevölkerung auf dem Land, wie diese auf dem Land zu leben und zu wirtschaften hat, damit die Stadt-Schickeria ein gutes Gewissen behalten kann.
In Folge blieben viele der tatsächlichen Zusammenhänge und Hintergründe der Reduktion von Insekten über die letzten Jahrzehnte in der politischen und medialen Diskussion unerwähnt:
Die Grenze der „Energiewende“ auf dem Acker ist erreicht
Die eigentliche Botschaft des Artensterbens auf dem Acker lautet offenkundig: „Die Grenze der „Energiewende“ auf dem Acker ist erreicht“!
Das tatsächlich stattfindende Artensterben zeigt: Die so bezeichnete „Energiewende“ offenbart zunehmend ihre Schattenseiten, über die deren Förderer – inklusive der entsprechenden politischen Parteien – bisher beharrlich schweigen. Doch nicht nur das. Das tatsächliche Artensterben bringt auch die echten Umweltschützer zwnagsläufig in eine Position der Konfrontation mit den mehr oder weniger grünen Vertretern aus den Altparteien, allen voran den „Grünen“.
Der Grund: In immer mehr Bereichen wird offenbar, daß die so bezeichneten „Erneuerbaren Energien“ teilweise massiv in die Natur und in das Gleichgewicht in der Natur eingreifen. Doch diese Botschaft ist offenbar politisch so unkorrekt und steht dem ideologischen Ziel der Umstellung auf so bezeichnete „Erneuerbare Energien“ so sehr im Weg, daß die Altparteien diese Botschaft nicht erwähnen und in Folge auch die Medien nicht darüber berichten.
Beispiel „Energiepflanzen“: Um die „Energiewende“ zu beschleunigen werden Energiepflanzen pauschal gefördert, was z.B. zur Folge hat, daß sich zwischen Freilassung und Sylt zunehmend die staatlich geförderten Mais-Monokulturen ausbreiten.
Dieser Ausbau mit dem Ziel aus diesen Pflanzen Bioenergie zu erzeugen offenbart immer mehr negative Umweltauswirkungen, insbesondere auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Biodiversität. Die mit der „Energiewende“ einhergehenden Monokulturen laugen die Böden aus, greifen in den Wasserhaushalt ein und zerstören Lebensräume für Lebewesen, wie z.B. Insekten.
Die „biologische“ Energiewende stößt damit offenbar an ihre durch die eigene Natur gesetzten Grenzen.
Während die intensivierte Landwirtschaft seit ca. 100 Jahren betrieben wird, ist das Pränomen des Insektensterbens jedoch noch lang keine 100 Jahre alt, sondern maximal zehn Jahre alt. Als Ursache für den Rückgang der Population der Kleinstlebewesen auf den Äckern und in der Luft rücken damit insbesondere Ereignisse in den Fokus, welche ebenfalls erst ca. 10 Jahre jung sind, wie z.B. die Zunahme an Monokulturen von Energiepflanzen auf den Felder, wie sie für die so bezeichnete „Energiewende“ politisch gewollt vorangetrieben werden.
Obwohl die domestizierten Honigbienenvölker in ihrem Bestand fast gleich blieben, wurde dessen ungeachtet eine Vertreterin dieser Gattung als Sympathieträger für ein Volksbegehren gegen dieses Insektensterben genutzt:
Doch nicht nur Monokulturen in der Landwirtschaft gefährden den Lebensraum der Insekten, auch die Rotorblätter der für die „Energiewende“ als notwendig angesehenen „Windmühlen“ leisten offenbar einen erheblichen Beitrag bei der Vernichtung der Insektenpopulation:
Doch zu diesen und anderen denkbaren Einflüssen auf das Insektensterben hat die Staatsregierung bisher keinerlei Forschungsaufträge erteilt. Wie aus den folgenden Antworten auf eine Anfragen des Abgeordneten Bergmüller zu entnehmen ist, scheint auch kein wirkliches Interesse über Informationen zu bestehen, die den Ausbau der angeblich „erneuerbaren“ Energien behindern könnten. So zeigt eine aktuelle Studie, die nach der Anfrage veröffentlicht wurde:
Als ob man nicht selbst darauf kommen könnte, daß eine Monokultur bis zum Horizont keinen Raum mehr läßt für Artenvielfalt.
Fragen des Abgeordneten Bergmüller an die Staatsregierung und deren Antworten
1. Zahl der Bienenvölker:
1.1. Wie viele Bienenvölker gibt es in Bayern (Bitte für 1960; 1970; 1980; 1990 und ab 2000 jahreswese aufschlüsseln)?
Die von den in den bayerischen Imkerlandesverbänden [Landesverband Bayerischer Imker (LVBI), Verband Bayerischer Bienenzüchter (VBB) und Bayerische Imkervereinigung (BIV)] organisierten Imkern gemeldeten Bienenvölkerzahlen waren wie folgt:
- 1960: 432 000 (nur LVBI)
- 1970: 400 000 (nur LVBI)
- 1980: 364 000 (nur LVBI)
- 1990: 473 000**
- 2000: 350 000
- 2001: 335 000
- 2002: 328 000
- 2003: 308 000
- 2004: 289 000
- 2005: 270 000
- 2006: 245 000
- 2007: 232 000
- 2008: 208 000
- 2009: 204 000
- 2010: 203 000
- 2011: 205 000
- 2012: 195 000
- 2013: 200 000
- 2014: 223 000
- 2015: 250 000
- 2016: 280 000
- 2017: 240 000*
- 2018: 241 000
* Seit 2017 aufgrund von EU-Vorgaben geänderte Erfassung
** Einfluss der Haltungsprämie je BienenvolkEs gibt keine amtliche Zählung von Bienenvölkern. Die o. g. Zahlen zeigen einen Verlauf, ohne dass sie absolut der Realität entsprechen. Auch sind z. B. Völker nicht organisierter und im Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) organisierter bayerischer Imker darin nicht enthalten.
In der Tat gibt es eine Reduktion des Haustiers „Biene“ mit einem Tiefpunkt im Jahre 2012. Dieser Tiefpunkt ist jedoch nicht dem Mangel an Blüten geschuldet, sondern einer Milbe:
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen kann man es auch als „Fake News“ bezeichnen, ausgerechnet ein Insekt als Maskottchen des Volksbegehrens zur Artenvielfalt zu wählen, welches vom tatsächlich stattfindenden Artensterben gar nicht betroffen ist.
1.2. Wie hoch ist der Ertrag an Honig durch die Bienenvölker aus 1.1. (Bitte für 1960; 1970; 1980; 1990 und ab 2000 jahreswese aufschlüsseln)?
Der Honigertrag ist nicht nur zwischen den Jahren, sondern auch regional meist sehr unterschiedlich. Es gibt keine amtlichen Erhebungen hierzu. Die Hochrechnungen auf Verbandsebene basierten auf einer nur geringen Anzahl (dreistellig) von Meldungen. Für den Zeitraum vor 1999 liegen keine Zahlen vor. Am repräsentativsten für Bayern ist die mit einer zuletzt vierstelligen Anzahl von Meldungen durchgeführte Online-Umfrage des Bieneninstituts Mayen (RP). Die durchschnittliche Honigleistung bayerischer Bienenvölker lag demnach in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei 25, 36 und 33 Kilogramm.
1.3. Welchen durchschnittlichen Kilopreis können die heimischen Imker für ein Kilo Blütenhonig inflationsbereinigt erlösen (Bitte für 1960; 1970; 1980; 1990 und ab 2000 jahresweise aufschlüsseln)?
Es gibt keine amtliche Preisfeststellung für Honig. Auch sind die Preise für Honig regional sehr unterschiedlich und zudem von der Erzeugung (konventionell/ökologisch) sowie der Vermarktungsform (Direktvermarktung/Großhandel) abhängig. Insofern liegen für den geforderten Betrachtungszeitraum keine Daten vor. In o. g. Onlineumfrage wurden für die Jahre 2016, 2017 und 2018 für Mischblütenhonig am Ort der Erzeugung (Direktvermarktung) 8,00 bis 12,00 € erzielt, im Großhandel hingegen nur 3,85 bis 5,78 € je Kilogramm.
2. Windenergie als mögliche Ursache des Insektensterbens:
2.1. Welche Ergebnisse aus Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und Windenergie sind der Staatsregierung bekannt?
Nach Kenntnis der Staatsregierung ist ein Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Insektenvielfalt und der Nutzung der Windenergie bisher nicht untersucht. Es liegt nur eine Modellanalyse des Zentrums für Luft- und Raumfahrt vor, die mögliche Insektenverluste an Windkraftanlagen thematisiert.
2.2. Welche Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und Windenergie hat die Staatsregierung bisher finanziell gefördert?
In den letzten Jahren wurden keine Untersuchungen zu diesem Thema von der Staatsregierung finanziell gefördert.
2.3. Welche Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und Windenergie wird die Staatsregierung in Zukunft finanziell fördern?
Die Staatsregierung wird die Wissensbasis über die Verbreitung und Gefährdung der Insekten in Bayern deutlich ausbauen. Das Bayerische Artenschutzzentrum wird sich auch mit den Ursachen des Insektensterbens in Bayern vertieft befassen. Für die Errichtung des Artenschutzzentrums wird der Bayerische Landtag im Rahmen seiner Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2019/2020 die entscheidenden Weichenstellungen vornehmen.
3. Monokulturen als mögliche Ursache des Insektensterbens:
3.1. Welche Ergebnisse aus Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und landwirtschaftlichen Monokulturen sind der Staatsregierung bekannt?
Die Ursachen des Rückgangs der Insektenvielfalt sind nicht abschließend, aber weitgehend geklärt, denn viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Sicher ist, dass
- der Strukturwandel der Kulturlandschaft,
- Stickstoffeinträge durch Düngung und aus der Luft,
- die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden,
- die fortgesetzte Flächeninanspruchnahme v. a. durch Versiegelung,
- die mit menschlichem Wirtschaften verbundenen Verschmutzungen (z. B. Rückstände von Chemikalien aus der Produktion),
- die künstliche Beleuchtungwesentliche Auslöser für die heutige Entwicklung der Insektenbestände sind, ohne ihre Wirkung im Einzelnen genauer quantifizieren zu können.
3.2. Welche Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und landwirtschaftlichen Monokulturen hat die Staatsregierung bisher finanziell gefördert?
Die Staatsregierung hat keine derartigen Forschungsprojekte gefördert.
3.3. Welche Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und landwirtschaftlichen Monokulturen wird die Staatsregierung in Zukunft finanziell fördern?
Siehe Antwort zu 2.3.
4. Vermaisung als mögliche Ursache des Insektensterbens:
4.1. Welche Ergebnisse aus Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und der “Vermaisung” der Ackerflächen sind der Staatsregierung bekannt?
Siehe Antwort zu 3.1.
4.2. Welche Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und der “Vermaisung” der Ackerflächen hat die Staatsregierung bisher finanziell gefördert?
Die Staatsregierung hat keine derartigen Forschungsprojekte gefördert.
4.3. Welche Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Insektensterben und der “Vermaisung” der Ackerflächen wird die Staatsregierung in Zukunft finanziell fördern?
Siehe Antwort zu 2.3.
5. Position der Staatsregierung:
5.1. Teilt die Staatsregierung die Sichtweise, dass in den von ihr politisch gewollten Maßnahmen zur Energiewende, wie dem Ausbau der Windenergie eine der Ursachen des Insektensterbens gesehen werden kann?
Nein. Vergleiche Antwort zu 3.1.
5.2. Teilt die Staatsregierung die Sichtweise, dass in den von ihr politisch gewollten Maßnahmen zur Energiewende, wie den Ausbau der Anpflanzung von Monokulturen an Energiepflanzen eine der Ursachen des Insektensterbens gesehen werden kann?
Nein. Vergleiche Antwort zu 3.1.
5.3. Teilt die Staatsregierung die Sichtweise, dass in den von ihr politisch gewollten Maßnahmen zur Energiewende, wie den Ausbau der Anpflanzung von Mais eine der Ursachen des Insektensterbens gesehen werden kann?
Nein. Vergleiche Antwort zu 3.1.
6. Anbau auf bayerischen Äckern
6.1. Wie hoch ist der prozentuale Anbau von für den Menschen zum Verzehr gedachten Lebensmitteln auf den Äckern Bayerns (Bitte für 1960; 1970; 1980; 1990; 2000; 2010 und ab 2010 jährlich aufschlüsseln)?
Versorgungsbilanzen dienen der Darstellung von Aufkommen und Verwendung der landwirtschaftlichen Produktion, darunter auch der Verwendung zu Nahrungszwecken. Zur Berechnung der Versorgungsbilanzen auf Bundesebene werden die Ergebnisse der amtlichen Agrarstatistik, der Ernteberichterstattung, der Intra- und Außenhandelsstatistik, der Meldungen über Marktordnungswaren sowie der Bevölkerungsstatistik und weitere Datenquellen herangezogen.
Für Bayern ist eine vollständige Darstellung des Anteils von für den menschlichen Verzehr gedachten Lebensmitteln in der für die Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine Auswahl der als Nahrung verwendeten Anteile für das Jahr 2016/2017 zeigt folgende Tabelle
Bei Kartoffeln betrug der Anteil zur Verwendung als Nahrung im Jahr 2016/2017 rd. 51 %.
6.2. Wie hoch ist der prozentuale Anbau von Energiepflanzen auf den Äckern Bayerns (Bitte für 1960; 1970; 1980; 1990; 2000; 2010 und ab 2010 jährlich aufschlüsseln)?
Zum Anbau von Energiepflanzen auf den Äckern Bayerns gibt es keine exakten Erhebungen, da die Nutzung einer Anbaukultur in der Statistik i.d.R. keine Rolle spielt. So kann z. B. Silomais sowohl zu Futter- als auch zu Energiezwecken verwendet werden.
Nach den Auswertungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betrug der Anbau von Energiepflanzen im Jahr 2000 rund 2 % der bayerischen Ackerflächen und steigerte sich bis zum Jahr 2012 auf rund 17 %. Seit 2012 ist dieser Prozentsatz unverändert geblieben.
6.3. Wie hoch ist der prozentuale Anbau von Mais auf den Äckern Bayerns (Bitte für 1960; 1970; 1980; 1990; 2000; 2010 und ab 2010 jährlich aufschlüsseln)?
Die Angaben sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anteil des Maisanbaus an der Ackerfläche (%)
- 1960 => 1,2%
- 1970 => 7,3
- 1980 => 17,9
- 1990 => 19,4
- 2000 => 18,9
- 2010 => 24,2
- 2011 => 25,3
- 2012 => 25,9
- 2013 => 25,6
- 2014 => 26,8
- 2015 => 27,3
- 2016 => 27,3
- 2017 => 26,5
- 2018 => 26,8
Quelle: LfStat
7. Maskottchen Honigbiene:
7.1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die domestizierte Honigbiene vom tatsächlich stattfindenden Insektensterben statistisch praktisch nicht betroffen ist?
7.2. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die domestizierte Honigbiene als Repräsentant für das Insektensterben faktisch betrachtet als “Fake news” bezeichnet werden kann?
In Deutschland und in Bayern nimmt die Zahl der Honigbienenvölker seit etwa 5 Jahren nach einem Jahre andauernden Rückgang wieder zu, siehe Antwort zu Frage 1. Die Gründe für den Rückgang bis in die 2000er Jahre sind nicht vollumfänglich erforscht. Sicher ist, dass die Varroa-Milbe und sozio-ökonomische Faktoren (Altersstruktur der Imkerschaft, Spezialisierung in der Landwirtschaft und daher vielfach Aufgabe der Imkerei, die früher viele Landwirte nebenher betrieben), eine Rolle spielen. Seit 2008 kamen verstärkt Bienenverluste durch Insektizide (z. B. durch Abrieb insektizider Beizen) dazu.
Die Faktoren, die den Insektenrückgang bewirken, wirken auch auf Honigbienen. Die Imker können aber einige Faktoren (z. B. Nahrungsmangel, Angebot an Nistplätzen) ausgleichen und durch imkerliche Maßnahmen wie Völkervermehrung die Zahl der Bienenvölker steigern. Daher erlaubt die Zahl der Honigbienenvölker keinen sicheren Rückschluss auf Einflüsse, denen wild lebende Insekten ausgesetzt sind. Ohne Imkerinnen und Imker wäre die Zahl der Honigbienen sicher stark rückläufig. Zwar können Imkerinnen und Imker negative Einflüsse abpuffern, aber auch die domestizierte Honigbiene unterliegt den Einflüssen des Menschen auf die Umwelt in viel stärkerem Maße als andere Nutztiere.
8. Natürliche Grenzen der “Energiewende”
8.1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die “Energiewende” Eingriffe in die Natur verursacht (bitte nach Auslaugung des Bodens durch Energiepflanzen; Aufstauen von Flüssen; Tiere “schreddernde” Windmühlen aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft zu erwarten sind, wird im Einzelfall durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde geprüft. In Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass die entsprechenden ökologischen und wasserwirtschaftlichen Belange gewahrt werden.
8.2. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass Grenzen aus 7.1. als Grenzen des Wachstums für “natürlichen Energiequellen” zu angesehen werden können?
8.3. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um sicherzustellen, dass diese Grenzen aus 8.2. nicht überschritten werden (Bitte Maßnahmen beispielhaft auflisten)?
Die Fragen 8.2. und 8.3. werden gemeinsam beantwortet. Einen direkten Zusammenhang zwischen den Grenzen des Wachstums für “natürlichen Energiequellen” und den Entwicklungstrends der Honigbiene sieht die Staatsregierung nicht. Deswegen sind keine Maßnahmen erforderlich.
Stellungnahme des Abgeordneten Bergmüller zum Ergebnis der Anfrage
„Die Antworten des Ministeriums auf die gestellten Fragen zeigen deutlich, daß die Ministerien noch in der Ideologie der angeblich unendlichen Mengen an zur Verfügung stehender „erneuerbarer Energien“ verhaftet sind.
Die Öko-Lobbyisten und ihre politischen Vertreter von Grün über rot hin zu schwarz wollen noch nicht einsehen, daß es nicht möglich sein wird, unendliche Mengen an Energie mit Hilfe der „erneuerbaren Energien“ zu gewinnen.
- Wasserkraftwerke an Flüssen sind für Fische Betonmauern, die verhindern, daß diese ihre Laichgründe erreichen
- Windräder schreddern Vögel, Fledermäuse und Insekten und verbreiten Infraschall
- Monokulturen an Energiepflanzen auf den Feldern laugen Böden aus und verdrängen Kleinlebewesen.
Das Ministerium gibt zu, daß es diese Grenzen bisher nicht einmal wissenschaftlich hat untersuchen lassen. Zeitgleich schaltet die Staatsregierung jedoch die Kernkraft ab. Dieses energiepolitische Vabanque-Spiel auf dem Rücken der Bevölkerung und der Industrie ist unseriös und völlig unverantwortlich!“