136. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 18.-20. Dezember 2019, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

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BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

18. Dezember 2019 (136. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

 

TOP 1, 2; Fragestunde;  Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Bundeskanzleramt

Ob Bonpflicht, Investitionen, Klimaziele oder die Teilnahme des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am G5-Ausbau in Deutschland  – erneut war das Spektrum der Themen breit, mit denen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in ihrer dritten Befragung durch die Abgeordneten in diesem Jahr konfrontiert war. Ihr Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Regierungsbefragung am Mittwoch, 18. Dezember 2019, hatte die Bundeskanzlerin genutzt, um über das Treffen des Europäischen Rates am 13. und 14. Dezember in Brüssel zu berichten.

Im Zentrum des Treffens habe insbesondere der von EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen vorgelegte „European Green Deal“ gestanden, sagte Merkel. Bei den Beratungen sei es vor allem darum gegangen, dass sich die Mitgliedstaaten gemeinsam zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekennen. „Auf dieses Ziel haben wir uns auch verständigen können“, betonte die Kanzlerin. Einzige Ausnahme sei Polen gewesen, das sich noch nicht habe entscheiden können. Das Thema werde somit im Juni erneut verhandelt.

AfD: Gewalttat in Augsburg ist kein Einzelfall

Dr. Gottfried Curio (AfD), der für seine Fraktion die erste Frage stellte, verwies auf die jüngste Gewalttat in Augsburg, bei der ein Feuerwehrmann nach einem Streit mit einer Gruppe junger Männer zu Tode gekommen war, und stellte den Zusammenhang zu Straftaten von Migranten her. Von der Kanzlerin wollte der Abgeordnete daraufhin wissen: „Würden Sie hier immer noch von einem Einzelfall sprechen? Oder erkennen Sie das systemische Problem?“

Merkel erwiderte, sie erkenne, „dass in Augsburg eine schreckliche Tat verübt wurde“ und dass es Aufgabe des Staates sei, jeglicher Form von Gewalt nachzugehen. Das tue Deutschland: „Unser Rechtsstaat handlungsfähig – sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene.“

Die gesamte Befragung. mit folgenden Fragen aus der AfD-Fraktion:

  • 13:06:24 Zusatzfrage: Curio, Dr. Gottfried (AfD)
  • 13:08:30 Zusatzfrage: Curio, Dr. Gottfried (AfD)
  • 13:26:10 Zusatzfrage: Braun, Jürgen (AfD)
  • 13:28:26 Zusatzfrage: Braun, Jürgen (AfD)
  • 13:45:06 Zusatzfrage: Kotré, Steffen (AfD)
  • 13:47:57 Zusatzfrage: Kotré, Steffen (AfD)
  • 14:02:48 Zusatzfrage: Spangenberg, Detlev (AfD)
  • 14:04:36 Zusatzfrage: Spangenberg, Detlev (AfD)

 

 

ZP 1 Aktuelle Stunde zu Bürgerrechten und IT-Sicherheit

Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hat in der vergangenen Woche für Aufregung gesorgt. Seit die bis dato nicht öffentliche Vorlage in den Medien kursiert, steht Ministerin Christine Lambrecht (SPD) im Kreuzfeuer der Kritik der Opposition. Die FDP beantragte am Mittwoch, 18. Dezember 2019, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Vorfahrt für Bürgerrechte und IT-Sicherheit – Passwörter müssen geheim bleiben“. Zusammen mit den anderen Oppositionsfraktionen nutzte sie den Entwurf, um ein Horrorszenario von einem Überwachungsstaat Deutschland zu zeichnen. Lambrecht hatte es nicht leicht, sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen, und auch die Redner der Koalitionsfraktionen bemühten sich, aus ihrer Sicht mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen.

Ministerin: Spirale von Hass und Gewalt stoppen

Vor allem an der geplanten Herausgabe von Passwörtern zur besseren Verfolgung von schweren Straftaten entzündete sich die Debatte. Nachdem Lambrecht zuvor bereits im Rechtsausschuss Rede und Antwort gestanden hatte, betonte sie in der Aktuellen Stunde, dass die Spirale von Hass und Gewalt gestoppt werden müsse und dass dafür die Mittel des Rechtsstaates konsequent genutzt werden müssten. Dies habe sie mit dem vorgelegten Entwurf klargemacht, der nunmehr an die Verbände und die Länder zur Stellungnahme übersandt werde.

Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dürfe im Internet nicht gehetzt und gedroht werden, sagte Lambrecht. Es müsse endlich wieder gelten, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo das Strafrecht beginnt. Deshalb schlage sie eine Meldepflicht der Plattformbetreiber bei Meldungen von Usern über Posts mit Volksverhetzung oder Morddrohungen an das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Internet-Plattformen müssten in Zukunft, um Täter identifizieren zu können, IP-Adressen an das BKA weitergeben. Staatsanwaltschaften und Polizei könnten Lambrecht zufolge heute schon die Herausgabe von Bestandsdaten von den Plattformen verlangen. Dazu gehörten seit 2007 auch Passwörter. Die aktuelle Welle der Empörung sei daher unbegründet.

Sie wolle die geltende Regelung dahingehend präzisieren, sagte die Ministerin, dass die Staatsanwaltschaft in Zukunft nur im Einzelfall und nur mit schriftlichem Ersuchen die Befugnis bekommen soll, eine Datenherausgabe zu verlangen. Bei Passwörtern müsse zudem ein Richter sein Einverständnis geben. Es sei „glasklar“, dass die Passwortherausgabe, die jetzt so die Gemüter errege, unter dem Richtervorbehalt stehe. Auch werde unterstellt, dass Passwörter unverschlüsselt herausgegeben werden müssten. Sie halte jedoch an der Datenschutzgrundverordnung fest, so Lambrecht, wonach Diensteanbieter Passwörter verschlüsselt speichern müssen. Als Anwendungsbeispiel nannte sie Ermittlungen gegen Terrorverdächtige, wo die Chance bestehe, ein Passwort mit extrem hohen Aufwand zu entschlüsseln.

AfD: Richtervorbehalt ist reine Beruhigungspille

Joana Cotar (AfD) sagte, angesichts des Angriffs auf die Bürgerrechte sei der Richtervorbehalt eine „reine Beruhigungspille“.

Eigentliches Ziel sei, das Volk weiter einzuschüchtern.

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TOP 3 Regelungen über die zulässige Miethöhe

Die Mietpreisbremse stand am Mittwoch, 18. Dezember 2019, im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte. Grundlage dafür war der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (19/15824) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Robuste Mietpreisbremse einführen“ (19/15122). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Bundesregierung will Mietpreisbremse schärfen

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Mietpreisbremse schärfen. So soll es zum einen den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung solle wie bisher höchstens fünf Jahre betragen.

Zum anderen solle der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. Auf diese Weise solle das Potential der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden und es zu einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern kommen.

Regierung: Mietenanstieg hat sich moderat verlangsamt

Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf schreibt, haben die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn „dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen“, den Mietenanstieg moderat verlangsamt.

Die für die Einführung der Regelungen der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage bestehe im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheine deshalb nicht sinnvoll.

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TOP4 Elterngeld

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2019, über das Elterngeld debattiert. Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ (19/15799) überwies er zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD lehnte er bei Enthaltung der AfD, der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Elterngeld“ (19/5072) ab. Dazu hatte der Familienausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/6648).

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TOP 5 Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf

Die Bundesregierung spricht sich für eine Neuaufteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern aus. Ihren Gesetzentwurf „über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (19/15827) hat der Bundestag am Mittwoch, 18. Dezember 2019, nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Käufer soll maximal 50 Prozent der Maklerkosten tragen

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, durch bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen, wie es in dem Entwurf heißt. Unter anderem soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch solle diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein, schreibt die Regierung. Außerdem solle der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, werde die Bildung von Wohneigentum auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssten. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision hätten Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. (mwo/hau/18.12.2019)

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TOP ZP2 Beratungsqualität in Jobcentern

Das Angebot der Jobcenter in Deutschland soll besser werden. Der Bundestag berät am Mittwoch, 18. Dezember 2019, erstmals über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrag mit dem Titel „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ (19/15975). Die Vorlage soll im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.

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TOP 7  Jahresberichte – Verhütung von Folter

Die Jahresberichte der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter für 2017 (19/292019/3072 Nr. 2) und für 2018 (19/1030519/14939 Nr. 1) hat der Bundestag am Mittwoch, 18. Dezember 2019, eine halbe Stunde lang beraten. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nahm das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19/15713) eine Entschließung an.

In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, ihr Engagement zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung mit Nachdruck im In- und Ausland fortzusetzen. Außerdem soll sie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrer Arbeit fortgesetzt unterstützen und vor dem Hintergrund des breiteren Aufgabenspektrums gemeinsam mit den Ländern sicherstellen, „dass die Nationale Stelle angemessen finanziell ausgestattet ist“.

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19. Dezember 2019 (137. Sitzung)

TOP 8 Waldschutz und Wahldbewirtschaftung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, über mehrere Vorlagen zum Waldschutz abgestimmt. So wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Unser Wald braucht Hilfe – Waldumbau vorantreiben“ (19/11093) mit den Stimmen der Koalition und der AfD gegen die übrigen Stimmen des Hauses angenommen. Ein Antrag der AfD, der „Waldbesitzer unterstützen“ und den Wald „nachhaltig umbauen“ will (19/13528), wurde von keiner anderen Fraktion unterstützt. Auch ein Antrag der FDP, der für einen „effektiven Waldschutz“ (19/9925) plädiert, fand bei Unterstützung der AfD keine Mehrheit.

Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke, die „naturgemäße Waldbewirtschaftung im Interesse des Waldes und der Forstleute“ fordert (19/11104), stieß mit Ausnahme der Stimmen der Grünen gegen das Votum der restlichen Fraktionen auf Ablehnung. Bündnis 90/Die Grünen machte sich in ihrer Vorlage für einen „Aktionsplan für einen gesunden und artenreichen Wald“ stark (19/13079). Diese fand jedoch bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit den übrigen Stimmen des Hauses keine Mehrheit. Zu den Anträgen hatte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/15240). Mitberaten wurde in der Debatte der Waldbericht 2017 der Bundesregierung (18/13530), der im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Federführung überwiesen wurde.

Ministerin: Waldbesitzern unterstützen

„Die Wälder sind unsere grüne Lunge, ohne unsere Wälder wären die CO2-Emissionen um 14 Prozent höher“, hob Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die Bedeutung des Waldes hervor. Doch derzeit seien die Bäume aufgrund von Nässe, Trockenheit und Stürmen nachhaltig gestresst und anfällig für Schädlinge. Rund 180.000 Hektar Wald seien in Deutschland beschädigt. In der Folge sei der Holzmarkt zusammengebrochen, die Kosten für die Waldbesitzer würden stetig steigen und es gebe zu wenige Lagerplätze. Außerdem hätten die Waldbesitzer viel Geld investiert und nun verloren. Deshalb dürfe die Gesellschaft den Waldbesitzern nicht die Unterstützung verweigern. Nur auf die „Naturverjüngung“ und die „Verurwaldung“ zu warten, sei hingegen unverantwortlich, konterte Klöckner entsprechende Vorschläge vonseiten der Grünen.

Die Bundesregierung habe bereits Ende 2018 einen Förderbereich eingeführt für die Schadensbeseitigung und Prävention, zudem sei für eine steuerliche Erleichterung bei Schadholz gesorgt worden, Waldeigentümer würden mit vergünstigten Kredite versorgt und es werde für eine Erleichterung des Abtransports von Kalamitätenholz gesorgt. Eine halbe Milliarde Euro seien für den Wiederaufbau und Umbau der Wälder vorgesehen, betonte Klöckner den Einsatz der Bundesregierung. Zusammen mit den Hilfen aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stünden 800 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen die Kleinwaldbesitzer durch höhere Förderung profitieren.

AfD: Kleinwaldbesitzer beraten und unterstützen

Die Kleinwaldbesitzer zukünftig mehr zu stärken, fordert Peter Felser (AfD). Ein Viertel der Flächen in Deutschland seien Kleinstwald, deren Besitzer unbedingt motiviert werden müssten. Deshalb sei eine schnelle, gerechte und einfache Förderung nötig. Dafür müssten zuvor die bürokratischen Hemmnisse abgebaut werden und die dafür eingestellten Mittel abfließen.

Felser sprach sich dafür aus, dass die Kleinwaldbesitzer flächendeckend durch die Forstämter beraten und unterstützt werden müssen. Doch die Bundesregierung sei in den vergangenen Jahren dafür verantwortlich gewesen, dass entsprechende Strukturen reduziert wurden und das Personal überaltert sei, kritisierte der AfD-Abgeordnete.

AfD: Unterstützung für Waldbesitzer

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, eine waldbauliche Initiative in Kooperation von Bund und Ländern zu initiieren. Die Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer sollen durch einfachere Förderrichtlinien unterstützt werden, gegebenenfalls durch das Ermöglichen von Sammelanträgen durch mehrere Waldbesitzer.

Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen seien bei der Holzvermarktung gezielt zu fördern, wobei die Einschlagsmenge im Frischholzmarkt gedrosselt werden sollte.

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TOP 9 Föderale Sicherheitsarchitektur

Mit 506 zu 139 Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2019, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Terrorismus effektiv bekämpfen, Verantwortlichkeiten klären – Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur – Föderalismuskommission III“ (19/7424) abgelehnt. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/15129) zugrunde.

Die Liberalen drangen mit ihrem Antrag auf eine Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Dazu sollten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission einsetzen, „in die beide Institutionen je 16 Mitglieder sowie je 16 stellvertretende Mitglieder entsenden“, wurde gefordert.

Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit

Die Kommission sollt dem Antrag zufolge bis Ende 2020 Vorschläge zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur erarbeiten „mit dem Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern im Sicherheitsbereich zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern“. Insbesondere sollte sie nach dem Willen der Fraktion Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten „zwischen Bund und Ländern beim Verfassungsschutz“ sowie „bei den Sicherheits- und Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie in Fragen der Cybersicherheit“ klarer und effizienter gestalten.

Ebenso sollte sie laut Vorlage unter anderem Regeln für das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten erarbeiten, „mit denen die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angesichts neuer Entwicklungen in Kriminalität und Terrorismus gewahrt wird und die den Bedürfnissen des Informationsaustausches gerecht werden“, sowie eine Grundlage für eine gemeinsame digitale Sicherheitsarchitektur schaffen.

Zur Begründung schrieben die Abgeordneten, zu oft seien in Deutschland bei neuen terroristischen Bedrohungen oder der Kriminalität im Internet „zwar viele zuständig, aber wenn es darauf ankommt, keiner verantwortlich“. Es fehle „an effizient geordneten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der über 40 Behörden, die in Fragen der Inneren Sicherheit und der Terrorismusabwehr beteiligt sind“. Die Folgen seien zu oft Reibungsverluste, Doppelarbeiten sowie eine fehlende oder unvollständige Informationsweitergabe.

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ZP 3-5 Verbot der Hisbollah

Mit 506 zu 139 Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2019, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Terrorismus effektiv bekämpfen, Verantwortlichkeiten klären – Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur – Föderalismuskommission III“ (19/7424) abgelehnt. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/15129) zugrunde.

Die Liberalen drangen mit ihrem Antrag auf eine Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Dazu sollten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission einsetzen, „in die beide Institutionen je 16 Mitglieder sowie je 16 stellvertretende Mitglieder entsenden“, wurde gefordert.

Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit

Die Kommission sollt dem Antrag zufolge bis Ende 2020 Vorschläge zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur erarbeiten „mit dem Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern im Sicherheitsbereich zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern“. Insbesondere sollte sie nach dem Willen der Fraktion Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten „zwischen Bund und Ländern beim Verfassungsschutz“ sowie „bei den Sicherheits- und Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie in Fragen der Cybersicherheit“ klarer und effizienter gestalten.

Ebenso sollte sie laut Vorlage unter anderem Regeln für das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten erarbeiten, „mit denen die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angesichts neuer Entwicklungen in Kriminalität und Terrorismus gewahrt wird und die den Bedürfnissen des Informationsaustausches gerecht werden“, sowie eine Grundlage für eine gemeinsame digitale Sicherheitsarchitektur schaffen.

Zur Begründung schrieben die Abgeordneten, zu oft seien in Deutschland bei neuen terroristischen Bedrohungen oder der Kriminalität im Internet „zwar viele zuständig, aber wenn es darauf ankommt, keiner verantwortlich“. Es fehle „an effizient geordneten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der über 40 Behörden, die in Fragen der Inneren Sicherheit und der Terrorismusabwehr beteiligt sind“. Die Folgen seien zu oft Reibungsverluste, Doppelarbeiten sowie eine fehlende oder unvollständige Informationsweitergabe.

AfD: Zuständigkeit in der Terrorabwehr reformieren

Dr. Christian Wirth (AfD) sagte, bis heute zeige die Bundesregierung keinen geeigneten Handlungsansatz, die stetig steigenden Gefahren durch islamistische Gefährder, und damit den Terrorismus, präventiv zu bekämpfen. Grund dafür sei, dass sie dann zuerst Fehler in der Migrations- und Grenzpolitik einräumen müsste, befand er. Die Verteilung der Zuständigkeit in der Terrorabwehr ist aus seiner Sicht reformbedürftig. Terrorabwehr, Clan-Kriminalität und Abschiebungen gehörten in die Hände des Bundes, sagte Wirth.

Gerade in Berlin zeige sich, dass rot-rot-grün regierte Länder „keine Kompetenz in Sicherheitsfragen haben“, sondern lieber Abschiebungen verhindern und Drogendealer verhätscheln würden. Der Antrag der FDP sei jedoch ein Freibrief für die Regierung, nichts zu tun, da bei der Einrichtung einer Föderalismuskommission viel Zeit ins Land gehe, sagte der AfD-Abgeordnete. Derzeit würden monatlich etwa 15.000 illegale Migranten unkontrolliert über die deutsch-österreichische Grenze einwandern. Darunter auch jene, „die uns und unserer Freiheit schaden wollen“.

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TOP 11 Städtebauentwicklung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19 Dezember 2019, insgesamt vier Oppositionsvorlagen zur Städtebaupolitik abgelehnt. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Städtebauförderung neu denken“ (19/9930) wurde bei Befürwortung durch die AfD mit den übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die „Stadtentwicklung mit nachhaltiger Städtebauförderung zukunftsfest ausrichten“ will (19/13071), wurde bei Zustimmung durch die Linksfraktion ebenso mit dem Rest der Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hatte für beide Vorlagen eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/16150).

Mit demselben Ergebnis wurden zwei weitere Anträge der Grünen mit den Titeln „Sofortprogramm Bauflächenoffensive – Hunderttausend Dächer und Häuser Programm“ (19/6499) und „Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nachhaltig ausrichten und zu einem gemeinnützigen Bundesbodenfonds weiterentwickeln“ (19/11147) abgelehnt. Dem ersten Antrag lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen vor (19/11221), dem zweiten eine des Haushaltsausschusses (19/15158) zugrunde.

Im Anschluss an die Debatte wurden ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Spekulation den Boden entziehen, soziale Mischung in unseren Städten erhalten und Baurecht nachhaltig ausrichten“ (19/16047) und ein Antrag  der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bauland in Gemeinschaftshand – Bodenpreissteigerungen bekämpfen“ (19/16043) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen.

AfD: sozialistische Quacksalberei

Für die AfD-Fraktion bezeichnete Marc Bernhard Instrumente wie einen Mieten- und Bodenpreisdeckel als „sozialistische Quacksalberei“. Wohnungen und Grundstücke seien begrenzt, jeder Quadratmeter könne nur ein Mal bebaut werden. Es gebe schon jetzt kaum mehr Reserven in Städten.

Er führte die Preissteigerungen auf ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zurück, an denen maßgeblich die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung schuld sei. Zum Antrag der Grünen hieß es von der AfD, er sei überladen.

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ZP7 Betrachtungszeitraum ortsübliche Vergleichsmiete

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmieten (19/1424519/1497819/15241 Nr. 3) gestimmt. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/15952) zugrunde.

Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechtssichere regionale Mietobergrenzen für angespannte Wohnungsmärkte ermöglichen – Mieterinnen und Mieter in bestehenden Mietverträgen schützen“ (19/14369), dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/15952) zugrunde lag. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und AfD bei Enthaltung der Grünen.

Darüber hinaus wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD bei Zustimmung durch die Grünen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mietenexplosion stoppen – Bestandsmieten deckeln“ (19/2516) abgelehnt. Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/4664) zugrunde. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel“ (19/15264) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das beschlossene Gesetz zielt darauf, den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Dazu wird die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand und für die zulässige Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der „Mietpreisbremse“ gilt, künftig anders berechnet. Konkret wird der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert. Abgebildet wird die ortsübliche Vergleichsmiete insbesondere in einem Mietspiegel, der von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Bislang wird die ortsübliche Vergleichsmiete gebildet aus den üblichen Entgelten, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind (Paragraf 558 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Durch die künftige Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre würden mehr Mietverhältnisse in die ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen, schreibt die Bundesregierung. Kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus würden sich geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten sei dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs zu erwarten. Für Gemeinden, in denen Mietspiegel bestehen oder in Vorbereitung sind, sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor, um die Fortgeltung von Mietspiegeln sicherzustellen und den Aufwand, der in die Erstellung der Mietspiegel geflossen ist, zu schützen.

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ZP9-11 Anträge der AfD zur Rechtsextremismusdatei, Terrorismusbekämpfung

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. Dezember 2019, erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus (Rechtsextremismus-Datei-Gesetz)“ (19/16052) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Gegen die Stimmen der AfD abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/9234), zu dem der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/11239). Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis fand der Gesetzentwurf der AfD zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation (19/11127) keine Mehrheit. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/16144).

AfD-Entwurf eines Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes überwiesen

In ihrem Entwurf eines Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (19/16052) verweist die AfD auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass linksextremistische Gewalt in Deutschland zu einer immer größeren Gefahr werde. Der in der linksextremistischen Szene lange geltende Konsens der Ablehnung von Gewalt gegen Personen erodiere zunehmend. Linksextremisten bezeichneten den Staat und die Polizei als „Instrumente der Repression und Unterdrückung, gegen die jede Gewalt zulässig ist“. Nach Zahlen des Verfassungsschutzes sei das gewaltorientierte Personenpotenzial im Linksextremismus in den vergangenen fünf Jahren um 27 Prozent gestiegen – von 7.100 Personen im Jahr 2012 auf 9.000 im Jahr 2017. Die linksextremistischen Gewalttaten seien im selben Zeitraum um 88 Prozent auf 1.648 gestiegen. Die linksextremistisch motivierten Straftaten hätten sich gar um 98 Prozent erhöht, von 3.229 Taten (2012) auf 6.398 Delikte.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, zur Lösung dieses Problems die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Datei und deren Nutzung durch die Polizeien und die Nachrichtendienste zu schaffen. Dazu solle das bestehende Rechtsextremismus-Datei-Gesetz entsprechend geändert werden.

AfD-Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches abgelehnt

Wie es im abgelehnten AfD-Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/9234) heißt, sollte der Versuch der Gründung von und Beteiligung an „Vereinigungen zum Zweck der Androhung von Straftaten nach Paragraf 129a Absatz 3 des Strafgesetzbuches“ ebenso unter Strafe gestellt werden wie der Versuch der Unterstützung von und des Werbens für Vereinigungen nach Paragraf 129a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches.

Hintergrund ist der Fraktion zufolge, dass ein Schwerpunkt der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129a mittlerweile den Bereich des islamistischen Terrorismus betrifft. Es sei daher notwendig, eine hier existierende Sicherheitslücke durch die Einführung der vorgeschlagenen Versuchsstrafbarkeit zu schließen. Der Paragraf 129a stellt die Bildung terroristischer Vereinigungen unter Strafe.

AfD-Gesetzentwurf zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft abgelehnt

Laut AfD-Gesetzentwurf „zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation“ (19/11127) sollte ein Deutscher, der im Inland oder auch im Ausland freiwillig eine terroristische Vereinigung gründet oder sich an ihr als Mitglied beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, „sofern er zum Zeitpunkt der Tat noch eine weitere Staatsangehörigkeit innehatte“.

In der Vorlage schrieb die Fraktion, die „in den vergangenen Jahren in das Gebiet des IS ausgereisten deutschen Staatsbürger, welche für den IS im Nahen Osten gekämpft und das Land mit brutalem Terror überzogen haben“, forderten nach der Zerschlagung der Terrormiliz und ihrer teilweisen Festsetzung und Inhaftierung nun ihr Recht auf Rückkehr in die Bundesrepublik ein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sei es dem deutschen Staat nicht gestattet, diesen Personen die Einreise zu verweigern. Vielmehr sei ihnen, da es sich um deutsche Staatsbürger handelt, die Einreise grundsätzlich ungehindert zu gewähren. Erst bei konkretem Verdacht einer begangenen Straftat könnten deutsche Behörden die Person am Flughafen festnehmen.

Auch eine Abschiebung deutscher Staatsbürger aus dem Irak oder Syrien sei den abschiebenden Ländern schwerlich zu verweigern, heißt es in der Vorlage weiter. Es sei „einer demokratischen und zivilisierten Gesellschaft jedoch nicht vermittelbar, dass Menschen, die in einem anderen Land gemordet beziehungsweise in völkerrechtswidrigen sowie unmenschlichen Aktivitäten verwickelt waren, unbehelligt in der Mitte unserer Gesellschaft leben sollen“. Bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müsse daher „die Möglichkeit des Entzugs der deutschen Staatsbürgerschaft per Gesetz sichergestellt werden, um die Einreise von Gewaltstraftätern im Vorfeld zu verhindern“. (eis/sto/19.12.2019)

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ZP12-13 Naturschutz, Wolfsmanagement

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, eine Neuregelung für den zulässigen Abschuss von Wölfen beschlossenDen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/1089919/13289) nahm er auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/16148) in namentlicher Abstimmung mit 361 Ja-Stimmen bei 275 Gegenstimmen an. Einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (19/16151) zum Gesetzentwurf lehnte das Parlament ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 509 Nein-Stimmen bei 55 Ja-Stimmen und 65 Enthaltungen ab.

Schließlich lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zum Wolfsmanagement“ (19/10792) auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/16147) in namentlicher Abstimmung ab. 151 Abgeordnete unterstützten den Gesetzentwurf, 488 sprachen sich gegen ihn aus, es gab eine Enthaltung.

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TOP 10 Zollfahndungsdienstgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes“ (19/12088) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der AfD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/16116), der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/16139) vorgelegt.

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/16143) zu dem Gesetzentwurf ab.
Das Gesetz sieht unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten vor. Mit dem Gesetz werden außerdem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert.

Einsatz verdeckter Ermittler

Der Einsatz verdeckter Ermittler sei zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die zu schützenden Rechtsgüter im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes unerlässlich, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass Gruppierungen der organisierten Kriminalität zunehmend konspirativ und unter größter Abschottung agieren würden. Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich.

Bei der Vorbereitung und Begehung von Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder von unerlaubten Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr würden zunehmend Telekommunikationsendgeräte eingesetzt, deren Rufnummern oder Kennungen dem Zollkriminalamt oftmals nicht bekannt seien. Wie in der polizeilichen Praxis darf das Zollkriminalamt daher sogenannte IMSI-Catcher oder WLAN-Catcher zur Gefahrenabwehr einsetzen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf Vorgaben aus zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz sowie eine EU-Richtlinie umgesetzt. Insbesondere sei eine Stärkung des Kernbereichsschutzes während und nach der Datenerhebung durch erweiterte richterliche Kontrollbefugnisse vorgesehen, heißt es in dem Entwurf.

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TOP 16 Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Die Bundesbehörde Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich – Zitis – auflösen“ (19/8270) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/9293) zugrunde.

Die Forderung, Zitis mit Wirkung zum 31. Januar 2020 aufzulösen und deren Personal auf andere Bundesbehörden überzuleiten, begründete die Linksfraktion damit, dass Zitis die Datensicherheit und Grundrechte aller Bürger gefährde. Aufgabe der Behörde sei es, „staatliches Hacking durch technische Fähigkeiten zu unterstützen“. Dazu sollten Verschlüsselungsmethoden gebrochen, Sicherheitslücken in IT-Systemen genutzt und Überwachungstechnologien entwickelt werden. Statt Schwachstellen in Hard- und Software zu schließen, sollte „das gleiche Arsenal bereitgehalten werden, das in Cyber-Angriffen auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zur Anwendung gelangt“.

Linke: Digitale Sicherheit wird geschwächt

„Digitale Sicherheit wird durch das Entwickeln von staatlichen Hacking-Methoden, durch das Nutzen von Hintertüren, Trojanern und Sicherheitslücken nicht gestärkt, sondern umgekehrt weiter geschwächt“, hieß es in der Vorlage weiter.

Auch sei Zitis „ein verlängerter Arm der Geheimdienste“, argumentierte die Fraktion und kritisierte unter anderem, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ausgehebelt werde. (sto/hau/19.12.2019)

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TOP 16 Antrag der AfD zum Medizinprodukterecht

Das deutsche Medizinprodukterecht soll an EU-Vorgaben angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/15620) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2019, in erster Lesung berten hat. Die Vorlage wurde zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen“ (19/16057) und einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „EU-Medizinprodukteverordnung verantwortungsvoll implementieren – Patientenversorgung sicherstellen“ (19/16035) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Wie die Regierung schreibt, dient das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vor allem der technischen Anpassung an die EU-Verordnungen 2017 / 745 und 2017 / 746. Ziel der Reform sei die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten, heißt es in dem Entwurf.

Institute sollen Medizinprodukte vom Markt nehmen

Mit der Novelle sollen zugleich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Grundlage eigener Risikobewertung ermächtigt werden. Die Institute können somit alle erforderlichen Initiativen ergreifen, um Risiken, die durch ein Medizinprodukt entstehen könnten, auszuschließen. Sie können ein Produkt auf dem deutschen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen. Bislang fällt das in die Verantwortung der Länderbehörden.

Darüber hinaus wird auch die sogenannte Medicrime-Konvention mit Bezug auf die mögliche Fälschung von Medizinprodukten umgesetzt. Die enge Verbindung zwischen den Vertragspartnern soll dazu beitragen, gefälschte Arzneimittel und Medizinprodukte zu verhindern.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/16057) einen Gesetzentwurf von der Bundesregierung, mit dem sichergestellt wird, dass als Voraussetzung für die Aufnahme einer Gesundheits-App in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte mindestens eine Studie durchgeführt und ausgewertet wird, um die Wirksamkeit der App bewerten zu können. Gesundheits-Apps, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesinstitut keine positive Wirksamkeit nachweisen können, sollten nicht auf die Liste der digitalen Gesundheitsanwendungen gesetzt werden. Auch will die Fraktion die Probezeit von bis zu 24 Monaten streichen.

Sie will, dass klare und messbare Qualitätskriterien und Kenngrößen festgelegt werden, die den Begriff „Positive Versorgungseffekte“ genau definieren und den Interpretationsspielraum minimieren. „Fallberichte, Expertenmeinungen, Anwendungsbeobachtungen, Studien und sonstige valide Erkenntnisse“ sollten nach Meinung der AfD als Nachweis der Wirksamkeit gestrichen werden. Hersteller von Gesundheits-Apps seien dazu zu verpflichten, genaue Angaben zur Zielgruppe, Funktionsweise, Wirkungsweise und Zweckbestimmung der Gesundheits-App zu machen. (pk/hau/vom/19.12.2019)

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TOP 14 Verkehrsinfrastruktur

Maßnahmen zur Beschleunigung von Planung und Bau bei Verkehrsinfrastrukturprojekten hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2019, erörtert. Den Abgeordneten lagen dazu mit dem Entwurf eines „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes“ (19/15619) und dem Gesetzentwurf „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/15626) zwei Regierungsentwürfe vor. Außerdem hatten die FDP-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Mehr Tempo bei der Infrastruktur – Planungsturbo jetzt“ (19/16040) und die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Planungskapazitäten ausbauen und Bürgerbeteiligung wirksamer machen und Aushöhlung durch Maßnahmengesetze verhindern“ (19/16042) vorgelegt. Sowohl die Gesetzentwürfe als auch die Oppositionsanträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Verkehrsinfrastrukturprojekte sollen Baurecht erlangen

Für zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte will die Bundesregierung die Möglichkeit schaffen, statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes „zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ vorgelegt. Betroffen davon sollen sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte sein. Dazu gehört unter anderen der Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing sowie die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins.

Ziel des Gesetzes sei die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung für die in diesem Gesetz bezeichneten Vorhaben und ihre beschleunigte Realisierung. Diese Beschleunigung sei auch vor dem Hintergrund wichtig, „dass das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorsieht“, heißt es in der Vorlage. Durch das Gesetz würden die Festlegungen für das Verfahren bis zum Erlass der Maßnahmengesetze für die genannten zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte und deren Bekanntgabe sowie die behördlichen Zuständigkeiten getroffen.

Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene

Der zweite von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden.

Mit dem vorgelegten Mantelgesetz soll unter anderen das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert werden, schreibt die Regierung. Künftig soll der Ersatz von bestehenden Betriebsanlagen nur dann genehmigungspflichtig sein, wenn der Grundriss der Betriebsanlage „wesentlich“ geändert wird. Die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung des Grundrisses vorliegt, sei nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu bewerten, heißt es. So liegt der Vorlage zufolge eine wesentliche Änderung etwa dann vor, „wenn durch die umfangreicheren Ausmaße des Bauwerks Grundstücke Dritter in Anspruch genommen werden müssen oder Dritte durch die Änderung erstmals oder erheblich mehr belastet werden“.

Temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße

Änderungen sind auch im Bundesfernstraßengesetz geplant. Diese beziehen sich auf die Nutzungserlaubnisse von Grundstücken. Die benötigte Erforderlichkeit sei hier unter anderem bei einer temporären Anlage einer Baustraße oder einer Kranaufstellfläche gegeben, „wenn anders die Unterhaltung nicht durchgeführt werden kann oder in unzumutbarer Weise erschwert wird“, schreibt die Regierung.

Mit Blick auf die Planfeststellungspflicht soll durch die Novellierung geregelt werden, dass beispielsweise die temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße ohne Kapazitätserweiterung – etwa im Rahmen einer erhaltungsbedingten Erneuerung bestehender Brückenbauwerke zur Anbindung eines Ersatzneubaus – „keinem umfassenden erneuten Genehmigungsverfahren zu unterwerfen und als Unterhaltung zu qualifizieren ist“.

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TOP 20 Chinapolitik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Förderung der beruflichen Bildung und Zinssubventionen für China beenden“ (19/15567) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthlatung der AfD-Fraktion abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufstrebenden Wirtschaftsmächten den Status als Entwicklungsland entziehen – Keine Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und des Außenhandels für Schwellenländer“ (19/8986) an. Hierzu hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/15932).

AfD: „Aufstrebenden Wirtschaftsmächten“ Status entziehen

Die AfD wollte aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie Indonesien, Pakistan und Südafrika den Status als Entwicklungsland entziehen und sie im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und des Außenhandels für Schwellenländer nicht mehr fördern. „Unter den zahlreichen Kooperationsstaaten finden sich insbesondere Schwellenländer, die einen hinreichenden Entwicklungs- und Modernisierungsgrad erreicht haben, um jede weitere politische, ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung ohne fremde Hilfe zu gestalten“, schrieben die Abgeordneten in der Begründung.

Es widerspreche dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ in der Entwicklungszusammenarbeit und dem hierdurch zum Ausdruck gebrachten Subsidiaritätsprinzip, „wenn die Nehmerseite grundsätzlich die Fähigkeit und Voraussetzungen besitzt, die mit der Gewährung von Entwicklungsleistungen verfolgten Zielsetzungen selbst zu erreichen“, hieß es zur Begründung. (sas/joh/hau/19.12.2019)

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TOP 17 Kommuniaktoin in der Wissenschaft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD  mit dem Titel „Wissenschaftskommunikation stärken – Strukturen sichern, neue Möglichkeiten schaffen“ (19/16044) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

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19. Dezember 2019 (138. Sitzung)

TOP 21 Zwischenbilanz der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2019, eine Zwischenbilanz der Arbeit der Enquete-Kommission zur Künstlichen Intelligenz gezogen. Im Rahmen einer Vereinbarten Debatte betonten Vertreter der Fraktionen Chancen und Risiken der Technologie, skizzierten Anwendungsfelder und verwiesen auf bereits ausgearbeitete Empfehlungen der Kommission.

Der Auftrag der Enquete-Kommission

Die Enquete-Kommission hatte sich Ende September 2019 konstituiert. Auftrag der Enquete ist, es Chancen und Herausforderungen der neuen Technologien zu ergründen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten (19/2978). Diese sollen in einem Abschlussbericht nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 vorgestellt werden. Das Gremium hatte zu Beginn sechs Projektgruppen eingerichtet. Die Projektgruppen „KI und Wirtschaft“, „KI und Staat“ und „KI und Gesundheit“ schlossen ihre Arbeit kürzlich ab.

Zusammenfassungen der Ergebnisse der einzelnen Projektgruppen wurden am 19. Dezember auf der Webseite der Kommission veröffentlicht (https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_ki/sonstige_veroeffentlichungen). Aktuell läuft die Arbeit der Projektgruppen „KI und Arbeit, Bildung, Forschung“, „KI und Mobilität“ und „KI und Medien“. Die Gruppen hatten sich im Herbst konstituiert.

Enquete-Vorsitzende: Nicht-Handeln ist keine Option

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Daniela Kolbe (SPD), sagte, dass die Lernkurve beim Thema Künstliche Intelligenz steil „war und ist“. Das sei „ganz schön anstrengend, aber auch lehrreich und lohnend“. Sie lobte die Arbeit der Kommission, da es den Mitgliedern gelungen sei, nicht nur Meta-Debatten zu führen, sondern tief in die Handlungsfelder zu gehen. „Dieses Konkret-Sein ist extrem gut und hilfreich“, sagte die Sozialdemokratin, würde die Konkretisierung doch dazu führen, raus aus einem Schwarz-weiß-Denken zu kommen.

Sie warb für einen möglichst breiten Konsens, da dieses die gesetzgeberische Umsetzung erleichtern würde. Die Technologie sei bereits da und dürfe nicht verschlafen werden, mahnte Kolbe: „Nicht-Handeln ist keine Option.“

AfD: Bundesregierung muss einen Sprint einlegen

Joana Cotar betonte für die AfD-Fraktion die Bedeutung eines „ideologiefreien Umgangs mit der KI“. Der freie Mensch müsse im Mittelpunkt stehen. Mit Blick auf die Fortschritte in China und den USA mahnte Cotar eine Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Datenschutz sei wichtig, aber die aktuelle Ausgestaltung der Norm mache deutschen Forschern das Leben schwer, kritisierte die AfD-Abgeordnete.

Die Bundesregierung müsse beim Thema KI „einen Sprint einlegen“. Benötigt würden etwa höhere Investitionen, Bürokratieabbau und regulatorische Sandboxes und Leuchtturmprojekte. Es dürfe nicht weiter zugelassen werden, dass gut ausgebildete Forscher und Entwickler Deutschland verlassen, weil die Bedingungen anderswo besser seien, sagte Cotar.

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TOP 22 Antrag AfD Wohnungsnot und Migration

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2019, zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beraten. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament den Antrag mit dem Titel „Anpassung des öffentlichen Baurechts zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ (19/7717) ab, zu dem der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen eine Beschlussvorlage (19/9571) abgegeben hatte.

Den zweiten Antrag mit dem Titel „Wohnungsnot substanziell bekämpfen – Migration als Ursache für Wohnungsnot benennen“ (19/16051) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beantragt, konnte sich in der Abstimmung gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Abgelehnter Antrag der AfD

Der abgelehnte Antrag der AfD (19/7717) zielte darauf ab, bau- und energierechtliche Vorschriften zugunsten von Wohnungssuchenden und Obdachlosen zu ändern. Die Abgeordneten wollten die Bundesregierung auffordern, Unterkünfte für Obdachlose im Baugesetzbuch und in der Energieeinsparverordnung den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichzustellen.

Die Vorschriften sollten auf unbefristete Zeit gelten. Durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt gerieten immer mehr Menschen in eine Situation, in der ihnen der Verlust der Wohnung drohe und sie von Obdachlosigkeit bedroht seien, hieß es zur Begründung.

Neuer Antrag der AfD

In ihrem neuen, überwiesenen Antrag fordert die AfD die Bundesregierung auf, in Verhandlungen mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, die „zwangsweise Verteilung von Asylbewerbern an Städte und Gemeinden“ zu beenden. Städte und Gemeinden sollen künftig Zuweisungsentscheidungen aus übergeordneten wohnungs- und sicherheitspolitischen Gründen ganz oder teilweise ablehnen können, wenn nicht genügend Wohnunterkünfte zur Verfügung stehen oder geschaffen werden können oder sonst eine Überlastung der Infrastruktur zu befürchten ist.

Dies solle auch bei einer Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts oder des gesellschaftlichen Friedens oder bei beeinträchtigter Sicherheit innerhalb der Städte und Gemeinden gelten. Eine entsprechende Regelung könne dem Paragrafen 12a des Aufenthaltsgesetzes nachgebildet werden, der aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geschaffen worden sei und die Länder und Kommunen ermächtige, positive oder negative Wohnsitzregelungen zu verfügen.

Städte und Gemeinden, die „Zwangsmaßnahmen“ wie die Mietpreisbremse zur Regulierung des Wohnungsmarktes verhängt haben, sollten nach dem Willen der Fraktion von der Verteilung von Asylbewerbern ausgeschlossen werden. Die Bundesländer sollen zusätzlich das Recht erhalten, die Zuteilung von Asylbewerbern von der Bundesregierung einzuschränken oder ganz abzulehnen, vor allem unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Städte und Gemeinden. Die Bundesregierung solle dem Bundestag zudem eine Änderung des Asylgesetzes vorlegen. (pez/hau/vom/20.12.2019)

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TOP 15 Kurzzeitpflege

Zwei Anträge zur Kurzzeitpflege hat der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2019, beraten. Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion hatten einen Antrag mit dem Titel „Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“ (19/16045) vorgelegt, der nach halbstündiger Debatte zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Angehörige entlasten – Gute Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege verwirklichen“ (19/16039) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.

 

TOP 23 Altschulden der Kommunen und Wohnungsunternehmen

Die Linke fordert einen „Altschuldenfonds für Kommunen“. Der Bundestag hat ihren Antrag (19/14153) am Freitag, 20. Dezember 2019, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an  den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Fraktion hatte die Federführung beim Finanzausschuss beantragt, konnte sich in der Abstimmung aber gegen die Mehrheit der anderen Fraktionen nicht durchsetzen.

Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Altschulden – Existenzgefährdung für ostdeutsche Wohnungsunternehmen vermeiden“ (19/15921) überwies das Parlament zur federführenden Weiterberatung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen.

Linke: 138 Milliarden Euro Investitionsrückstand

Die Linksfraktion hält die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise für „alarmierend“. Der Investitionsrückstand belaufe sich in diesem Jahr auf rund 138 Milliarden Euro, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Straße und Schulen: „Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen geht dabei immer weiter auseinander, was entsprechend zu einer immer größeren Ungleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland führt“, kritisiert die Fraktion. 70 Kommunen aus acht Bundesländern mit mehr als neun Millionen Einwohnern seien hoch verschuldet. Viele Kommunen würden in einer „Vergeblichkeitsfalle“ sitzen.

Immer teurere Pflichtaufgaben, stark schwankende oder schrumpfende Steuereinnahmen, steigende Schulden und erdrückende Zinslasten würden nicht zulassen, aus dem Schuldensumpf zu entkommen. Ein Altschuldenfonds könne dabei ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der finanziellen Situation in vielen Kommunen sein, dürfe aber nicht das einzige Instrument bleiben. Die Fraktion verlangt weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine stärkere Entlastung der Kommunen bei sozialen Leistungen.

AfD sieht Migration als eine Ursache

Als ein Problem für die Überschuldung mancher Kommunen identifizierte Stefan Keuter (AfD) „zu viele Sozialleistungsempfänger“. Dies sei auch eine Folge „ungezügelter Migration“. In vielen Kommunen jedoch sei die Überschuldung auch selbstverschuldet. Man dürfe „keine Kommunen belohnen, die Misswirtschaft betrieben haben“, sagte Keuter zu der Forderung nach einem Altschuldenfonds.

Die Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen seien dagegen eine vereinigungsbedingte Sonderlast, erklärte Udo Theodor Hemmelgarn (AfD). „Die Regierung Kohl ging fälschlicherweise davon aus, dass überall blühende Landschaften entstehen.“ Hemmelgarn forderte für diese Fälle ein neues Altschuldenhilfegesetz.

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TOP 24 Antrag Afd: Beschaffung von bewaffneten Drohnen

AfD und FDP fordern die Anschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr. Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2019, in namentlicher Abstimmung mit 526 Stimmen gegen 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schutz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch die Beschaffung von bewaffneten Drohnen stärken“ (19/15675) abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/16149) zugrunde.

Ein ebenfalls zu der Aussprache vorgelegter Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Anschaffung, sondern Ächtung bewaffneter Drohnen“ (19/16041) wurde ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 485 Stimmen gegen 54 Stimmen bei 59 Enthaltungen abgelehnt. Darüber hinaus haben die Abgeordneten einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/13527) mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen bei zwei Enthaltungen fraktionsloser Abgeordneter zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Verteidigungsausschusses (19/14499) zugrunde.

AfD: Vorteile von Drohnen gegenüber Kampfflugzeugen

Die AfD-Fraktion begründet ihre Forderung mit den signifikanten militärischen Vorteile von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV, unmanned aerial vehicles) mit Bewaffnung. Diese böten die Möglichkeiten einer langen Verweildauer im Einsatzraum und damit einer besseren Lagebeurteilung vor einem eventuellen Waffeneinsatz. Dies diene auch einer größtmöglichen Vermeidung von Kollateralschäden, was beim Einsatz von Kampfflugzeugen, Marschflugkörpern oder Fernartillerie nicht gegeben sei.

Die Entscheidung über den Waffeneinsatz liege auch bei Kampfdrohnen weiterhin beim Menschen. Die AfD-Fraktion verweist auf das Thesenpapier „Wie kämpfen Landstreitkräfte künftig“, das vom Kommando Heer ausgearbeitet worden sei. Es sei „zwingend notwendig“, die Fähigkeitslücke der Streitkräfte „im Interesse der deutschen Soldaten unverzüglich zu schließen“, heißt es im Antrag. Die Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohne Heron TP durch einen Leasingvertrag mit Israel sei hingegen „kein zukunftsweisendes Unterfangen“, da eine Bewaffnung nicht geplant sei. Deshalb sei auch für die noch zu entwickelnde Eurodrohne eine Bewaffnung einzuplanen.

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TOP 25 Sicherheit beim 5G-Netzausbau

Über die Cybersicherheit im Zusammenhang mit der 5G-Technologie hat der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2019, debattiert. Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sicherstellung nationaler Souveränität im 5G-Mobilfunknetz“ (19/16058) überwies er zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD hatte sich den Ausschuss Digitale Agenda für die Federführung gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.

Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität digitaler Infrastrukturen, Geräte und Komponenten – Für eine größere digitale Souveränität Deutschlands und Europas“ (19/16049) überwies das Parlament zur weiteren Beratung ebenfalls an den federführenden Innenausschuss. Die Grünen wollten ursprünglich direkt über ihren Antrag abstimmen lassen, wurden darin aber nur von der AfD unterstützt, während die übrigen Fraktionen für die Überweisung der Vorlage stimmten.

Die Beratung eines Antrags der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Germany – Cybersicherheit der 5G-Netze“ (19/14046) hatte der Bundestag von der Tagesordnung abgesetzt.

AfD: Ausrüster von zweifelhafter Integrität nicht berücksichtigen

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16058) auf, sämtliche regulatorischen Maßnahmen zu treffen, damit Netzwerkausrüster von zweifelhafter Integrität nicht berücksichtigt werden. Dies gelte, wenn die Sicherheit kritischer Infrastrukturen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland sowie die technologische Souveränität Deutschlands gefährdet seien.

Bei der Umsetzung und Anwendung dieser Regularien sollen laut AfD die Bewertung deutscher Sicherheitsbehörden zugrunde gelegt werden. Mit geeigneten Fördermaßnahmen solle die Bundesregierung die europäische und nationale Souveränität im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologie auf absehbare Zeit deutlich zu stärken, schreibt die Fraktion.

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TOP 25 Aktuelle Stunde – Globales Flüchtlingsforum und Grundrechtekatalog

Die Koalitionsfraktionen sowie FDP, Linke und Grüne haben am Freitag, 20. Dezember 2019, die Kritik der AfD am Globalen Pakt für Flüchtlinge der Vereinten Nationen sowie zum Globalen Flüchtlingsforum am 17. und 18. Dezember in Genf einhellig zurückgewiesen und die Notwendigkeit betont, die Lage der weltweit 70 Millionen Flüchtlinge durch mehr internationale Zusammenarbeit zu verbessern. „Die Botschaft der letzten Debatte vor Weihnachten sollte sein“, betonte unter anderem Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), „dass wir niemanden zurücklassen dürfen und an der Seite der Bedrängten und Schwachen stehen müssen“. Ausgangspunkt der Debatte war eine von der AfD anberaumte Aktuelle Stunde zum Thema Das Globale Flüchtlingsforum in Genf und ein Grundrechtekatalog für Menschen mit afrikanischer Abstammung“.

AfD warnt vor einem „Umsiedlungsprogramm“

Darin warf Martin Hebner (AfD) der Bundesregierung vor, in Genf über die Zukunft der Zielländer von Migration bestimmt zu haben, ohne den Bundestag einzubeziehen. Statt Lösungsansätze für eine Verminderung der Migration nach Deutschland und Europa aufzuzeigen, lasse die Regierung außerdem zu, „dass Tausende junge Muslime weiterhin in das deutsche Sozialsystem fliehen“.

Sein Fraktionskollege Dr. Gottfried Curio sprach von einem „Spendierhosenkomplex“ der Bundesregierung und warnte vor einem Umsiedlungsprogramm nach Deutschland und Europa, das Flüchtlingen umfassende Rechte im Gastland zubillige. Die AfD kritisierte darüber hinaus eine im März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedete Entschließung zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa als „groben Unfug“.

Globales Flüchtlingsforum in Genf

Der Globale Pakt für Flüchtlinge war am 17. Dezember 2018 durch die UN-Generalversammlung in New York angenommen worden. Er regelt unter anderem, dass Länder, die besonders viele Flüchtlinge aufgenommen haben, entlastet werden und die Eigenständigkeit von Flüchtlingen verbessert wird. Besonders Hilfsbedürftige unter ihnen sollen durch Härtefallaufnahme („Resettlement“) in sichere Länder gebracht werden können.

Zum ersten „Globalen Flüchtlingsforum“ waren am 17. und 18. Dezember 2019 in Genf UN-Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Vertreter aus dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft gekommen, um ein Jahr nach der Verabschiedung des Paktes die Fortschritte bei der Zielerreichung zu überprüfen.