UNO-Sonderberichterstatterin: Gendergesetzgebung der Bundesregierung diskriminiert und gefährdet Frauen und Mädchen

Quelle: UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, weiß nicht, ob die Hamas eine Terrorgruppe ist (Quelle: UN Women/Ryan Brown / CC BY-NC-ND 2.0 Deed)

GENF – Kampf unter Frauen: die UNO sieht im „Selbstbestimmungsgesetz“ der Bundesregierung Risiken für die Menschenrechte der Betroffenen und Gefahren für Mädchen, Frauen und Kinder.

.

.

Im April diesen Jahres drückte die Bundesregierung mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag das so bezeichnete „Selbstbestimmungsgesetz“ durch. Dieses sieht vor, daß ab dem 1. November dieses Jahres jeder mit Hilfe einer einfachen Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen kann. Eine bis dahin geltende Pflicht hierfür eine ärztliche Bescheinigung und Gutachten vorzulegen, soll ab dann wegfallen. Die Bundesrepublik ist damit aktuell einer von 28 von 193 Staaten weltweit, die so etwas anbieten.

Im Kern wirft die „UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen“, Reem Alsalem der Bundesregierung vor, eine Reihe menschenrechtlicher Verpflichtungen zum Schutz von Frauen nicht gerecht zu werden. Hinzu kommen Defizite bei der Beachtung des Kindeswohls.

 

Wer ist Reem Alsalem?

Reem Alsalem ist eine 1976 in Kairo geborene jordanische Politologin, Rechtswissenschaftlerin und Spezialistin für Menschenrechte. Sie wirkt aktuell als unabhängige Beraterin für Geschlechtergerechtigkeit, Migrationsrecht und transitionale Justiz. Seit 2021 ist sie UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen.

In dieser Funktion scheut sie auch keine Konflikte. Ganz grundsätzlich fordert sie die

„Anerkennung des Unterschieds zwischen Geschlecht und Gender“

und

„dass Geschlecht und Gender nicht verwechselt werden dürfen und in Daten erfasst werden müssen“

Außerdem tritt sie für geschlechter-getrennte Räume ein in die auch keine Transgender-Personen eindringen dürften. Das gilt insbesondere für Gefängnisse, Frauenhäuser und den Sport:

„Warum ist es für Frauen, Mädchen und auch Männer so problematisch zu sagen: ‚Das ist wichtig; viele unserer Bedürfnisse ergeben sich daraus, dass wir weiblich oder männlich sind, und es gibt bestimmte Fälle, in denen es verhältnismäßig, legitim und absolut notwendig ist, einen geschlechtergetrennten Raum zu wahren‘?“ 

Erwartungsgemäß wurde ihr dafür dafür von der Trans-Lobby vorgeworfen, sie sei „transfeindlich“, ein Vorwurf, den sie entschieden zurückwies.

.

Ein merkwürdig zusammengesetzter Ausschuß bei der WHO

Reem Alsalem machte bereits ihre Beobachtungen zur Zusammensetzung des „Ausschuss zur Entwicklung globaler Leitlinien“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt und hob hervor, daß die meisten Ausschussmitglieder

bei der Entwicklung neuer Leitlinien einen „einseitigen“, pro-medikalisierenden Ansatz in der Gesundheitsversorgung von Transsexuellen zu verfolgen.

Das Problem: dieser Ausschuss definiert die Grundlagen dessen, was als sexuelle Identität gelten kann.

Hinzu kommt, daß der Ausshuß dahingehend einseitig besetzt ist, daß keinerlei Vertreter der Jugend eingeladen wurden.

Alsalem sagte, es sei ein „bedeutendes Versäumnis“, dass dem Ausschuss keine Vertreter angehörten, die Experten auf dem Gebiet der Entwicklung von Jugendlichen seien, denn „die überwiegende Mehrheit der Menschen, die sich weltweit an geschlechtsspezifische Dienste wenden, sind heute Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer Vorgeschichte keinerlei geschlechtsspezifische Probleme hatten.“

Und das ist nicht die einzige Einseitigkeit, die ihr auffiel:

Die meisten Ausschussmitglieder hätten „starke, einseitige Ansichten zugunsten der Förderung hormoneller Geschlechtsumwandlungen und der rechtlichen Anerkennung des selbstbestimmten Geschlechts“, schrieb sie und fügte hinzu, dass von den 21 Ausschussmitgliedern „kein einziges Mitglied eine Stimme zu sein scheint, die zur Vorsicht bei der Medikalisierung von Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie oder zum Schutz von ausschließlich weiblichen Räumen mahnt“.

Und auch betreffend der „Lösungen“ der zugrunde liegenden Frage stellte sie eine Einseitigkeit fest, denn in dem Gremium befinden sich:

„…starke, einseitige Ansichten zugunsten der Förderung des hormonellen Geschlechtswechsels und der rechtlichen Anerkennung des selbstbestimmten Geschlechts“

Sie schlußfolgerte:

„Interessenvertreter, deren Ansichten sich von denen der Transgender-Aktivistenorganisationen unterscheiden, scheinen nicht eingeladen worden zu sein. Zu diesen Interessenvertretern gehören Experten europäischer Gesundheitsbehörden, die die Führung bei der Entwicklung eines evidenzbasierten und folglich vorsichtigen Ansatzes für Geschlechtsumwandlungen bei Jugendlichen übernommen haben (z. B. England, Schweden und Finnland).“

Im Januar 2024 machte Reem Alsalem außerdem auf Verfahrenstricks aufmerksam, wie z.B. die Tatsache, daß eine Frist genau in die Urlaubszeit gelegt wurde.

Hierbei handelt es sich um Umstände, die auch Anderen auffielen, wie z.B. der gender-kritischen irischen Journalistin, Autorin und Helen Joyce, die in einem Schreiben ebenfalls auf

„den kurzen Zeitrahmen für Kommentare, die unausgewogene Gruppe, die die Richtlinien entwickelt, und die unkritische Billigung der geschlechtlichen Selbstidentifikation“ 

aufmerksam machte.

.

Das Gender-Gesetz der linken Regierung Schottlands

Die links-sozialistische Regierung Schottlands war eine der Ersten, die ein Transgender-Gesetz verabschiedeten. Alsalem hatte bereits an diesem Gesetz auf dessen Einseitigkeit verwiesen. So stellte sie fest, daß die schottische Regierung es bei diesem Gesetzesvorhaben versäumt hatte, die Auswirkungen der Selbstidentifikation

„für die Ausnahmen im Gleichstellungsgesetz, die auf dem Geschlecht basieren“

darzulegen. Sie argumentierte außerdem, das Gesetz könne

„gewalttätigen Männern Tür und Tor öffnen“.

Außerdem übergehe das Gesetz die Tatsache, daß

„…viele junge Frauen, die den Wunsch äußern, sozial und/oder medizinisch ‚umzuwandeln‘, in Wirklichkeit gleichgeschlechtlich angezogen sein oder andere Probleme haben, wie Neurodiversität oder die Bewältigung vergangener Traumata“.

Das Problem sei, daß eine Umwandlung irreversibel sei:

„Gesetze sollten niemals verhindern, dass diese jungen Frauen ganzheitlich unterstützt werden, und sollten sicherstellen, dass die Umwandlung nicht die einzige Option wird, die akzeptabel ist, um mit ihnen zu diskutieren.“

Da ein Original ihrer Kritik an der Gender-Politik der Bundesregierung nicht veröffentlicht wurde, haben wir ihren Brief zum Gesetz Schottlands am Ende dieses Beitrags ersatzweise veröffentlicht.

.

Das Gender-Gesetz der linken Bundesregierung

Inzwischen hat die „Sonderberichterstatterin der UNO gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ auch der Bundesregierung geschrieben und fundamentale Kritik an deren „Selbstbestimmungsgesetz“ geübt. Das Gesetz der Bundesregierung beinhalte „erhebliche Risiken für den Kinderschutz“ trug sie unter anderem vor. Das an die grüne Außenministerin gerichtete Schreiben quittierte diese bisher mit Schweigen und ließ ihr UN-Büro mit Hilfe einer Art erweiterter Eingangsbestätigung antworten.

Ausweislich der Zeitung DIE WELT, der dieses 17-seitige Schreiben der UNO vom 13. Juni 2024 bisher exklusiv vorliegt übt die „UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, fundamentale Kritik am Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung. Sie warnt Bundesaußenministerin Annalena Baerbock davor, daß Frauen und Mädchen nach Inkrafttreten des Gesetzes im November 2024 den Risiken von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden.

Alsalem erinnert in ihrem Schreiben die Bundesregierung an deren Verpflichtungen als Mitglied der UNO, der Diskriminierung von Frauen entgegenzutreten und geschlechtsbezogene Gewalt zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen. Das sei durch das „Selbstbestimmungsgesetz“ nicht gewährleistet, so die UNO-Beauftragte.

Frauen und Mädchen sind durch „biologische Unterscheide“ zu Männern schutzbedürftig

Aus den Rechtsgrundlagen der UNO heraus gebe es eine unabdingbare Verpflichtung der Regierungen und damit auch der Bundesregierung,

„Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts“ zu verhindern. „Besonderheiten, die sich aus biologischen Unterschieden ergeben“, müssten berücksichtigt werden. Es sei „in jedem Fall sicherzustellen, dass Frauen ein Leben frei von jeglicher Form von Gewalt führen können“, schreibt Alsalem weiter,

Das Gesetz macht Frauen und Mädchen schutzlos

Zum „Selbstbestimmungsgesetz“ findet die UNO deutliche Worte gegen die Bundesregierung

Das Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung scheint die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt nicht ausreichend zu berücksichtigen, insbesondere die derjenigen, die männlicher Gewalt ausgesetzt sind oder Opfer männlicher Gewalt geworden sind.“

Der Grund: es sehe

keine Schutzmaßnahmen vor, die sicherstellten, dass das Gesetz „nicht von Sexualstraftätern und anderen Gewalttätern missbraucht“

werden könne. Mit anderen Worten: das von der Ampel vorgelegte Gesetz stellt z.B. Frauen und Mädchen gegenüber Psychopaten, die behaupten „Frauen“ zu sein, schutzlos. Mit Hilfe dieses Gesetzes könnte sich also ein kranker Geist problemlos als Frau definieren, sich so einen legalen Zugang zu z.B. Frauen-Umkleidekabinen verschaffen um auf diesem Weg seine pathologischen Vorstellungen zu Lasten von Frauen und Mädchen zu verwirklichen!

Berichte von aggressiven Personen mit angeblicher Trans-Identität

Sie habe darüber hinaus

„beunruhigende Berichte über mutmaßliche Fälle sexueller Gewalt“ gegen Frauen in Deutschland erhalten, die von Personen verübt wurden, die sich selbst als Transgender oder nicht-binär identifizierten. Alsalem betont, dass Transgender-Personen keine Bedrohung darstellten. Doch empirische Belege zeigten, dass die Mehrheit der Sexualstraftäter männlich seien. Durch das neue Gesetz bestehe die Gefahr, dass diese „Zugang zu Räumen erhalten, die nur für ein Geschlecht bestimmt sind oder aus Sicherheitsgründen Frauen vorbehalten“ seien. „Diese bereits jetzt vorkommenden Gewalttaten könnten sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur geschlechtlichen Selbstbestimmung noch verschärfen“,

warnt Alsalem.

Das „Selbstbestimmungsgesetz“ verstößt gegen internationale Normen

Sie betont, daß es eine Reihe internationaler Rechtsnormen gibt, welche die Bedeutung getrennter Einrichtungen für Männer und Frauen auf der Grundlage des Geschlechts hervorheben. Ren beispielhaft erwähnt sie dazu Haftanstalten.

Das Aussprechen von Tatsachen wird per Gesetz verboten und strafbewehrt

Besonders bizarr ist ihrer Auffassung nach zu verbieten, daß man die Wahrheit aussprechen darf, daß eine Person, früher ein anderes Geschlecht hatte.  erwähnt jemand diese Tatsache, können in Zukunft Geldbußen anfallen.

Diese Regel könnte

„schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen“

haben, denn wenn Frauen wird es dadurch per Gesetzeskraft unmöglich gemacht, sich argumentativ dagegen zu wehren, wenn Männer auf Quotenplätzen von Frauen Karriere machen wollen oder durch eine Teilnahme am Frauensport bessere Sieg-Chancen haben.

Eine solche Bestrafung könnte die Meinungs- und Redefreiheit, aber auch Gedanken- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Das „Selbstbestimmungsgesetz“ hat kaum Anforderungen

Beachtenswert ist die geringe Hürde für die, die sich auf dieses Gesetz stützen wollen:

„Nach diesem Gesetz wird der Prozess der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister (…) beschleunigt und basiert ausschließlich auf der Erklärung des Antragstellers.“

Der Schutz von Frauen und  Mädchen wird auf die Ebene des Hausrechts weggeschoben

Die UN-Berichterstatterin verweist auch auf die – bereits bekannt gewordenen – Probleme bei der Auslegung des Hausrechts. Denn es gehe nicht auf die damit verbundenen spezifischen Probleme ein. Man könne das Selbstbestimmungsgesetz so verstehen, dass jeder mit seinem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht Zugang zu bestimmten Räumen verlangen könne. Wer sich als Frau identifiziere, könne demnach Toiletten oder Umkleidekabinen von Mädchen und Frauen betreten, kritisierte sie. Hier nennt sie explizit Fälle von Frauen, die bereits jetzt in Deutschland berichtet hätten, in Damentoiletten von Fitnessstudios auf Männer gestoßen zu sein.

Berichte von aggressiven Personen mit angeblicher Trans-Identität

Von Opfern sexueller Gewalt, die in Frauen-Schutzräumen untergebracht sind, erhielt sie Berichte, daß diese psychische Probleme bekämen, angesichts der Perspektive, daß ihr Schutzraum nun auch von gebürtigen Männern betreten werden könnte.

Hinzu kommt, daß das

„erzwungene Teilen sehr privater Räume“

wie Umkleiden oder Toiletten, dann auch in Frauenhäusern möglich wäre und dort Retraumatisierungen auslösen könnte.

Dies ist offenbar nur ein kleiner Ausschnitt an möglichen negativen Konsequenzen aus diesem Gesetz, den die linke Regierung Deutschlands den Frauen des Landes zumutet.

Natürlich gehe hierdurch auch das Sicherheitsgefühl von Mädchen und Frauen mit der Zeit verloren.

Therapeutische Begleitung bei medizinischen Maßnahmen zwingend geboten

Völlig inakzeptabel findet Alsalem, daß bei medizinischen Maßnahmen zur Geschlechtsanpassung eine therapeutische Begleitung nicht mehr vorgeschrieben sei, wie  z.B. bei etwa bei Brustamputationen oder Hormontherapien. Wie sollen in solchen Fällen

Schäden verhindert werden könnten. Vor allem bei Kindern sei das Selbstbestimmungsgesetz gefährdend.

argumentiert sie.

Der Schutz von Kindern muß verbessert werden

Dass Jugendliche ab 14 Jahren nicht einmal mehr das Einverständnis der Eltern benötigten, stehe im Widerspruch zum Kindeswohl, da ein veränderter Geschlechtseintrag dann auch medizinische Eingriffe bei Jugendlichen nach sich ziehen könne. Diese Wechselwirkung sei

„unbestreitbar.“

Daher sei

„sicherzustellen“,

daß Minderjährige und ihre Familien die Auswirkungen, die teils irreversibel seien,

„vollständig verstehen“.

Alsalem bezieht sich dazu auf den zuletzt erschienenen britischen Cass-Report und ergänzt:

„Die Folgen einer medizinischen Geschlechtsumwandlung für die geistige und körperliche Gesundheit von Kindern sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden.“

Kinderschutz zu  gering

Das Gesetz berge

„erhebliche Risiken für den Kinderschutz“.

Es sehe keine Regelungen vor, Missbrauch zu verhindern.

Hinzu kommt, daß aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Kindern und Erwachsenen Kinder nicht davor geschützt sind, daß Erwachsene, also Eltern oder Betreuungspersonen die Kinder dahingehend manipulieren, diese einen Eintrag erklären.

Gegensteuern

Im Gegensatz zu dieser Entwicklung fordert die UN-Beauftragte, daß die Bundesregierung

„Schutzmaßnahmen und geschlechterspezifische Angebote“

für Frauen bereitstelle.

Antwortfrist 60 Tage

und fordert eine Stellungnahme der Bundesregierung binnen 60 Tagen.

.

Die Übersetzung des Briefs der UNO an die Regierung Schottlands

Da die Zeitung die WELT das Schreibend er Sonderbeauftragten an die Bundesregierung nicht veröffentlicht hat, übersetzen wir an dessen Stelle das Schreiben der Sonderberichterstatterin an die  Regierung Schottlands. Wir gehen davon aus, daß die Argumentation grundsätzlich vergleichbar sein dürfte:

Mandat des Sonderberichterstatters für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ihre Ursachen und Folgen

In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung Ihrer Exzellenz auf Informationen aufmerksam machen, die ich zu einigen Aspekten des Gender Recognition Reform (Scotland) Bill (GRR) erhalten habe, der derzeit dem schottischen Parlament vorliegt.

Der Gender Recognition Act 2004 (GRA) wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2002 (Christine Goodwin gegen das Vereinigte Königreich und I gegen das Vereinigte Königreich) eingeführt, in dem festgestellt wurde, dass das Vereinigte Königreich die Rechte zweier Transgender-Personen gemäß Artikel 8 (das Recht auf Achtung des Privatlebens) und Artikel 12 (das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat.

Gemäß der vorgeschlagenen Änderung wird es möglich sein, den Zeitraum, in dem Transpersonen, die eine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts anstreben, in ihrem erworbenen Geschlecht gelebt haben müssen, von zwei Jahren auf drei Monate zu verkürzen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Anforderung aufzuheben, dass ein Gender Recognition Panel die erforderlichen Beweise prüfen und von ihnen überzeugt sein muss. Anschließend würde diese Person ein Zertifikat zur Geschlechtsanerkennung erhalten, das sie rechtlich als Frau dieses Geschlechts ausweist. Für Personen, die sich als Frauen identifizieren, würde das Zertifikat die rechtliche Vermutung begründen, dass sie das Recht haben, in ganz Schottland auf ausschließlich Frauen vorbehaltene Dienste zuzugreifen. Es gibt eine Vielzahl von Diensten, die sich um alle kümmern, die sich als Frauen identifizieren, d. h. sie bestehen aus Diensten und Räumen für als Frauen geborene Frauen, Transfrauen und andere geschlechtsunkonforme Frauen, die entweder parallel oder gleichzeitig angeboten werden, und umfassen Unterkünfte und Selbsthilfegruppen für Opfer von Gewalt.

Ich teile jedoch die Besorgnis, dass solche Vorschläge möglicherweise die Tür für gewalttätige Männer öffnen würden, die sich als Männer identifizieren, um den Prozess des Erwerbs eines Geschlechtszertifikats und die damit verbundenen Rechte zu missbrauchen.

Dies birgt potenzielle Risiken für die Sicherheit von Frauen in all ihrer Vielfalt (einschließlich als Frauen geborener Frauen, Transfrauen und geschlechtsunkonformer Frauen). Derzeit verlangt das GRA, dass eine Person über 18 Jahren, die eine rechtliche Anerkennung ihres erworbenen Geschlechts erhalten möchte, bei einem Gender Recognition Panel (einem Gremium von Experten, die die Beweise prüfen, aber die Antragsteller nicht treffen) ein Gender Recognition Certificate beantragen muss.

Erforderlich sind der Nachweis einer Diagnose von Geschlechtsdysphorie sowie der Nachweis, dass die Person mindestens zwei Jahre lang in ihrem erworbenen Geschlecht gelebt hat, und eine eidesstattliche Erklärung, dass sie beabsichtigt, für den Rest ihres Lebens in ihrem erworbenen Geschlecht zu leben.

 

Darüber hinaus empfahl der oben erwähnte Bericht des Frauen- und Gleichstellungsausschusses, „robuste Leitlinien“ zu entwickeln, wie ein System der Selbsterklärung in der Praxis funktionieren würde, und nannte als konkretes Beispiel männliche Gefangene mit einer Vorgeschichte sexueller Übergriffe oder häuslicher Gewalt, die sich selbst als Frauen identifizieren, und dass sie nicht in ein Frauengefängnis verlegt werden sollten. Der Ausschuss war der Ansicht, dass angemessene Schutzmaßnahmen unerlässlich seien, um sicherzustellen, dass die Rechte von Frauen, die als Frauen geboren wurden, und die Anwendung der Ausnahmen für gleichgeschlechtliche und getrenntgeschlechtliche Häftlinge im Gleichstellungsgesetz von 2010 geschützt werden. Darüber hinaus forderte der Ausschuss das Government Equalities Office und die Equality and Human Rights Commission auf, bessere Leitlinien zu den Ausnahmen für gleichgeschlechtliche und getrenntgeschlechtliche Häftlinge zu veröffentlichen, was sie Anfang dieses Jahres getan haben.

 

Die Yogyakarta-Prinzipien befürworten das Recht, das eigene Geschlecht zu bestimmen, im Hinblick auf die rechtliche Anerkennung des Geschlechts. Sie sind jedoch nicht bindend. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf die Bestimmung der eigenen Geschlechtsidentität hervorgehoben hat, hat der Gerichtshof noch nicht entschieden, dass die GRC auf Selbstbestimmung basieren sollte. Er hat den Vertragsstaaten auch einen Ermessensspielraum gelassen, um einige restriktive Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie die Grundsätze des internationalen und europäischen Rechts der Fairness, Nichtdiskriminierung, Effizienz und Gewährleistung der Achtung der Würde und Privatsphäre der betroffenen Personen gebührend berücksichtigen. Missbräuchliche und unverhältnismäßige Anforderungen sollten ebenfalls beseitigt werden.3

Es sollte außerdem betont werden, dass der Vorschlag immer noch nur zwei Geschlechtsoptionen anerkennt: männlich und weiblich, und daher weiterhin Personen mit nichtbinärer Identität davon ausschließt, eine dritte Geschlechtsmarkierungsoption wählen zu können, die ihre Identität besser widerspiegelt, wie beispielsweise eine neutrale oder nichtbinäre Geschlechtsmarkierung.

Die Pflicht, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, einschließlich weiterer sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt gegen sie sowie den damit verbundenen Traumata

Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (2017) (im Folgenden „CEDAW-Ausschuss“) hat in seiner Allgemeinen Empfehlung 35 zu geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen betont, dass Diskriminierung von Frauen untrennbar mit anderen Faktoren verbunden ist, die ihr Leben beeinflussen. Dazu können ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, politische Meinung, Behinderung, Migrationsstatus sowie Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung gehören.4 Der CEDAW-Ausschuss weist auch darauf hin, dass Staaten bei der Verabschiedung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen die Vielfalt der Frauen und die Risiken sich überschneidender Diskriminierungsformen berücksichtigen müssen.5 In meinem Mandat wurde schon lange anerkannt, dass Frauen Diskriminierung und Gewalt auf unterschiedliche und sich überschneidende Weise erfahren. Dies schließt Transgender-Frauen ein, die in mehreren Ländern der Welt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ebenfalls unverhältnismäßiger Gewalt ausgesetzt sind. Dies wurde durch mein Mandat und andere Menschenrechtsmechanismen gut dokumentiert.

 

Die laufenden Bemühungen der schottischen Regierung, die bestehenden Gesetze zu reformieren, berücksichtigen jedoch nicht ausreichend die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt, insbesondere derjenigen, die von männlicher Gewalt bedroht sind und derjenigen, die männliche Gewalt erlebt haben, da keine Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass das Verfahren, soweit vernünftigerweise sichergestellt werden kann, nicht von Sexualstraftätern und anderen Gewalttätern missbraucht wird. Dazu gehört der Zugang zu Räumen sowohl für ein Geschlecht als auch für geschlechtsspezifische Räume. Es ist wichtig anzumerken, dass das Beharren auf Schutz- und Risikomanagementprotokollen nicht aus der Überzeugung resultiert, dass Transgender-Personen eine Bedrohung für den Schutz darstellen. Es basiert vielmehr auf empirischen Beweisen, die zeigen, dass die Mehrheit der Sexualstraftäter männlich ist und dass notorische Sexualstraftäter große Anstrengungen unternehmen, um Zugang zu denjenigen zu erhalten, die sie missbrauchen möchten. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, das Verfahren zu missbrauchen, um Zugang zu Räumen für ein Geschlecht zu erhalten oder Rollen einzunehmen, die aus Schutzgründen normalerweise Frauen vorbehalten sind.

 

Die Sicherheit aller Menschen muss durch das Gesetz geschützt werden. Dazu gehört auch der Schutz vor erneuter Viktimisierung, Traumatisierung und anderen Formen von Gewalt. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter hat betont, dass neben dem physischen Trauma auch der seelische Schmerz und das Leiden, die Opfern von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt zugefügt werden, oft verschlimmert und verlängert werden, unter anderem aufgrund der anschließenden Stigmatisierung und Isolation. Dies würde auch weibliche Opfer und Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Transfrauen, betreffen.6 Es ist daher zwingend erforderlich, dass Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt eine traumainformierte Antwort auf ihre Bedürfnisse erhalten und dass sich dies in den ihnen zur Verfügung gestellten Diensten widerspiegelt. Solche Dienste müssen auch einen intersektionalen Ansatz verfolgen und die einzigartigen Erfahrungen von Opfern von Gewalt sowie die Art und Weise anerkennen, in der Unterschiede und Benachteiligungen den Zugang zu Unterstützung und Sicherheit behindern können. Dies kann die Bereitstellung spezialisierter Dienste für Opfer von Gewalt auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, ihres Migrationsstatus sowie ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung umfassen.

Der Zugang zu geschlechtergetrennten Räumen für Frauen und Mädchen und ihre Realisierbarkeit

Ich möchte den Reformprozess, der derzeit im Gange ist, nutzen und die schottische Regierung dazu auffordern, ihre Diskussionen, Untersuchungen und Reformen über die Änderungen hinaus auszuweiten, die sie an bestimmten Artikeln des GRA vornehmen möchte, und auch wichtige und damit verbundene Fragen zu berücksichtigen. Eine dieser Fragen ist die Realisierbarkeit von Räumen für Frauen und Mädchen, die nur für ein Geschlecht bestimmt sind.

Nach dem Gleichstellungsgesetz 2010 sind Transpersonen, einschließlich Transfrauen, durch das geschützte Merkmal der „Geschlechtsumwandlung“ geschützt. Dies schützt sie wirksam vor direkter und indirekter Diskriminierung und schließt Diskriminierung aufgrund der Tatsache ein, dass die Person das geschützte Merkmal besitzt oder als solche wahrgenommen wird7 (Abschnitt 13, Gleichstellungsgesetz 2010). Dieser Schutz unterliegt nur bestimmten geschlechtsspezifischen Ausnahmen, die Diskriminierung im Rahmen von Diensten nur für Frauen zulassen, wenn dies „ein angemessenes Mittel zur Erreichung eines legitimen Ziels“ ist. Solche Dienste können nur für ein Geschlecht oder getrennt nach Geschlecht angeboten werden. Dazu gehören unter anderem Zufluchtsstätten für Opfer häuslicher Gewalt, Beratungsstellen für Opfer von Vergewaltigungen und Gefängnisse.
Ebenso können Arbeitgeber die Ausübung einer bestimmten Arbeit oder Aufgabe nach Geschlecht beschränken, beispielsweise in Fällen wie intimen medizinischen Untersuchungen oder Leibesvisitationen.

 

Absatz 740 der Erläuterungen zum Gleichstellungsgesetz 2010 stellt klar, dass für die Zwecke des Gesetzes der Begriff Geschlecht nicht gleichbedeutend mit Geschlechtsidentität ist, da er das folgende Beispiel für den Betrieb eines Dienstes für ein Geschlecht angibt: „Eine Gruppenberatungssitzung wird für weibliche Opfer sexueller Übergriffe angeboten. Die Organisatoren lassen keine transsexuellen Personen teilnehmen, da sie der Ansicht sind, dass die Klienten, die an den Gruppensitzungen teilnehmen, dies wahrscheinlich nicht tun würden, wenn auch eine transsexuelle Person von männlich zu weiblich anwesend wäre. Dies wäre rechtmäßig.“

 

Im April 2022 veröffentlichte die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC) aktualisierte nicht gesetzlich vorgeschriebene Leitlinien zu den Bestimmungen zu Geschlecht und Geschlechtsumwandlung im Gleichstellungsgesetz 2010 8, in denen die Umstände erläutert werden, unter denen das Gleichstellungsgesetz die Bereitstellung getrennter oder nur geschlechtlicher Dienste zulässt. In den Leitlinien heißt es, dass das Bedürfnis der Frauen nach Privatsphäre, Würde und Sicherheit die Bereitstellung eines Dienstes nur für ein Geschlecht rechtfertigen kann, der alle als männlich geborenen Personen ausschließt, unabhängig von ihrer Identität, da dies ein angemessenes Mittel zur Erreichung eines legitimen Ziels ist. In den Leitlinien der EHRC heißt es weiter, dass „ein legitimes Ziel beispielsweise Gründe der Privatsphäre, des Anstands, der Traumaprävention oder der Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit sein könnten“.

 

Die EHRC bestätigte auch, dass „es Umstände gibt, unter denen ein rechtmäßig eingerichteter, separater oder nur für ein Geschlecht tätiger Dienstleister den Zugang von Transsexuellen zum Dienst verhindern, einschränken oder ändern kann“.

 

Die Verhinderung weiterer Traumata für Opfer von Gewalt wird daher als legitime Rechtfertigung für die Bereitstellung von Diensten für ein Geschlecht angesehen. Die Vermeidung einer erneuten Traumatisierung und erneuten Viktimisierung aufgrund patriarchalischer männlicher Gewalt gegen Frauen in all ihrer Vielfalt, einschließlich Frauen weiblichen Geschlechts, ist von wesentlicher Bedeutung, damit Überlebende/Opfer heilen und ihr Leben in vollem Umfang leben können. Die Verhinderung einer erneuten Traumatisierung wird in der Allgemeinen Empfehlung 35 des CEDAW-Ausschusses anerkannt, in der es heißt: „Die Vertragsstaaten sollten zugängliche, erschwingliche und angemessene Dienste bereitstellen, um Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen [und] deren erneutes Auftreten zu verhindern“; und dass „die Vertragsstaaten die institutionellen Praktiken und das individuelle Verhalten und Benehmen von öffentlichen Amtsträgern beseitigen müssen, die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen darstellen oder solche Gewalt tolerieren und die einen Kontext für eine fehlende oder nachlässige Reaktion bieten“.

 

Es ist erwähnenswert, dass Schottlands Equally Safe-Strategie keinen Widerspruch zwischen einer Strategie sah, die lesbische, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Frauen (LBTI) einschließt, und gleichzeitig die Ausnahmeregelung für einzelne Geschlechter im Gleichstellungsgesetz anwendet, sofern dies ein angemessener Ansatz zur Erreichung eines legitimen Ziels ist.9
Nach internationalem Menschenrechtsrecht sind Staaten verpflichtet, Nichtdiskriminierung bei der Wahrnehmung der Menschenrechte zu gewährleisten. Eine unterschiedliche Behandlung aus verbotenen Gründen, einschließlich aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität, ist jedoch möglicherweise nicht diskriminierend, wenn diese unterschiedliche Behandlung auf vernünftigen und objektiven Kriterien beruht, ein legitimes Ziel verfolgt und wenn ihre Auswirkungen angemessen und verhältnismäßig zu dem verfolgten legitimen Ziel sind und die am wenigsten eingreifende Option unter denen darstellen, die das gewünschte Ergebnis erzielen könnten.10

 

Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Selbstausgrenzung aufgrund kultureller und religiöser Faktoren, deren Auswirkungen auch im Hinblick auf die Bereitstellung von Diensten für weibliche Opfer von Gewalt berücksichtigt werden müssen, die dadurch möglicherweise überproportional vom Zugang zu solchen Diensten ausgeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass Religion und Glaube gemäß dem Gleichstellungsgesetz 2010 ein geschütztes Merkmal sind. Das Versäumnis, Frauen, die als Frauen geboren wurden, neben geschlechtsspezifischen Diensten, die sich an Frauen in ihrer ganzen Vielfalt richten, auch gleichgeschlechtliche Dienste anzubieten, könnte gemäß dem Gleichstellungsgesetz 2010 einer rechtswidrigen indirekten Diskriminierung aufgrund der Religion gleichkommen. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) garantiert die Religions- und Glaubensfreiheit gemäß internationalem Recht. Darüber hinaus besagt Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, dass „jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat“. Darüber hinaus bedeutet die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte gemäß dem internationalen Menschenrechtsgesetz, dass Staaten positive Maßnahmen ergreifen müssen, um die Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte zu ermöglichen. Es wird auch anerkannt, dass die substantielle Gleichstellung positive Maßnahmen des Staates erfordern kann, um die spezifischen Nachteile und Bedürfnisse von Frauen14 anzugehen, in diesem Fall Migrantinnen und Frauen, die bestimmten Minderheiten angehören, die möglicherweise bereits mit hohen Barrieren konfrontiert sind, die sie daran hindern, sich zu melden und Dienste und Räume für Opfer von Gewalt in Anspruch zu nehmen.

 

In ähnlicher Weise wird es wahrscheinlich auch Berichte über Transgender-Personen geben, darunter Transfrauen und Personen mit fließender Geschlechtsidentität, die sich ebenfalls selbst ausschließen, weil es an differenzierter Unterstützung mangelt und für die einfach nicht genügend Daten und Studien verfügbar sind.

 

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Dienstleister in Schottland weiterhin sowohl geschlechtsspezifische als auch geschlechtsbezogene Dienste anbieten können. Außerdem muss ein bestimmter Anteil der Mittel für geschlechtsspezifische Dienste reserviert werden, um die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen auszugleichen, ohne sie in Konflikt zu bringen.

Die Herabstufung der geschlechtsbezogenen Datenerhebung.

Im Falle Schottlands war es schwierig, das genaue Ausmaß des Selbstausschlusses zu bestimmen, da aus mehreren zwingenden Gründen harte und umfassende Daten fehlen. Es besteht allgemein die Sorge, dass ein Klima geschaffen wurde, in dem derartige Forschung und/oder Datenerhebung nicht erleichtert wurde. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 28 stellt klar, dass die Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen gemäß Artikel 2 der CEDAW „Mechanismen bereitstellen sollten, die relevante, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erheben, eine wirksame Überwachung ermöglichen, eine fortlaufende Bewertung erleichtern und die Überarbeitung oder Ergänzung bestehender Maßnahmen sowie die Ermittlung aller möglicherweise geeigneten neuen Maßnahmen ermöglichen“. Es ist daher besorgniserregend, dass in Schottland in einer Reihe von Bereichen Daten im Allgemeinen nicht nach Geschlecht, sondern ausschließlich nach Gender erhoben werden, obwohl dies eindeutig erforderlich ist, und dass die schottische Regierung zögert, dies sicherzustellen. Darüber hinaus ist der Zusammenhang zwischen der Verweigerung von Räumen für ein Geschlecht und Selbstausschluss ein Thema, das bereits 2015 im schottischen Frauen- und Gleichstellungsausschuss des britischen Parlaments angesprochen und dem schottischen Parlament als Teil der Beweise für den Vorschlag zur Reform des GRA erneut vorgelegt wurde. Einige Fachleute aus dem Frauensektor und von Frauendiensten haben sich mit den weiblichen Überlebenden auch darin einig, dass solche Dienste nur für Frauen angeboten werden müssen.1516

 

Auch hier fehlen geschlechtsspezifische Studien und sind nur teilweise verfügbar. Während es positiv ist, dass staatlich finanzierte Studien die Schwierigkeiten untersucht haben, die Transfrauen in nach Geschlechtern getrennten Räumen erleben, einschließlich der Frage, wie sich diese Schwierigkeiten auf ihre Sicherheit und ihr psychisches Wohlbefinden auswirken, müssen noch Studien durchgeführt werden, die untersuchen, wie Frauen in Gefängnissen und Heimen, die als Frauen geboren wurden, von der geschlechtlichen Selbstidentifikation betroffen sein könnten.17 In dieser Hinsicht begrüße ich die Empfehlung der Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte vom 14. November 2022, Berichte über die Auswirkungen der Gesetzgebung des Gesetzes auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für ein Geschlecht, auf Transpersonen und religiöse Gruppen – unter anderem – zu veröffentlichen und ihre Auswirkungen in der Praxis zu überwachen.

Die mangelnde Klarheit über die Beziehung zwischen Schottlands Gender Recognition Act und dem britischen Gleichstellungsgesetz

Es wäre wichtig, die Beziehung zwischen dem Gender Recognition Reform (Scotland) Bill und dem Equality Act 2010 zu klären. Es gibt weiterhin mehrere miteinander verbundene Probleme, die sich über die beiden Gesetzeswerke erstrecken, die nicht ausreichend geklärt wurden und weitere Überlegungen und möglicherweise spätere Änderungen erfordern. Das wichtigste davon ist, dass der von der schottischen Regierung vorgelegte Vorschlag die Auswirkungen der Selbstidentifizierung auf die Ausnahmen, die im Equality Act aufgrund des Geschlechts vorgesehen sind, nicht klarstellt. Bisher gab es unterschiedliche Auffassungen und Anwendungen durch verschiedene Teile der Regierung, zivilgesellschaftliche Organisationen und Dienstleister. Eine gesetzliche Klarstellung ist daher erforderlich.

 

Personen, denen ein vollständiges GRC zuerkannt wurde, darunter auch Transfrauen, sind rechtlich „für alle Zwecke“ als ihr erworbenes Geschlecht zu behandeln, obwohl es einige gesetzliche Ausnahmen gibt. Es ist unklar, ob sie auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in ihrem erworbenen Geschlecht nach dem Gleichstellungsgesetz geltend machen können, da die Definition des Geschlechts in diesem Gesetz das biologische Geschlecht und nicht das rechtliche Geschlecht zu sein scheint. Die Position der schottischen Regierung zu diesem Thema war nicht ganz klar und manchmal widersprüchlich. Während die schottische Regierung mehr als einmal erklärt hat, dass sie glaubt, dass die durch das Gleichstellungsgesetz 2010 gewährten Rechte durch die Reform des Gesetzes von 2004 nicht beeinträchtigt werden, hat sie auch argumentiert, dass sie für die Zwecke des Gender Representation on Public Boards (Scotland) Act 2018 glaubt, dass GRC-Inhaberinnen in die Definition von Frauen eingeschlossen sind und sich daher für positive Diskriminierungsmaßnahmen qualifizieren, die durch das Gesetz von 2010 ermöglicht werden.

 

Meines Wissens beabsichtigt die neue britische Regierung, „Geschlecht“ für die Zwecke dieses Gesetzes und anderer Gesetze spezifisch zu definieren. Eine solche Konkretisierung sollte vor der endgültigen Verabschiedung der Änderungen am GRA erfolgen.

 

Darüber hinaus ist nicht klar, wie eine Risikobewertung im Rahmen des beschleunigten und vereinfachten Zertifizierungsverfahrens zur Geschlechtsanerkennung ablaufen wird, angesichts des Zugangs, den eine Statusänderung möglicherweise einer gefährdeten Gemeinschaft verschafft: Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt sind, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung. Es wurde daher argumentiert, dass die Fähigkeit, eine frühere Gewaltgeschichte der betreffenden Person festzustellen, im Hinblick auf die Herstellung der Verbindung zwischen ihrer Vorgeschichte und ihrer aktuellen Persönlichkeit/Identität schwieriger wird. Die Einführung von Strafen für die betrügerische Verwendung solcher Zertifikate, wie von der schottischen Regierung diskutiert, sollte nicht die einzige Reaktion auf solche Bedenken sein, angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Mittel erst angewendet wird, wenn ein Risiko eingetreten ist, und des Mangels an Leitlinien im Gesetzentwurf darüber, wie ein solcher Betrug identifiziert werden würde. Es muss über angemessene Schutzmaßnahmen während des Zertifizierungsverfahrens selbst nachgedacht werden. Darüber hinaus muss die schottische Regierung auch noch klären, welches Verfahren für die Behandlung von Fällen von Personen gilt, die zu ihrer früheren Geschlechtsidentität zurückkehren.

 

Dies sind komplexe Probleme mit sehr praktischen und realen Konsequenzen für mehr als eine geschützte Gruppe und die Schnittstellen zwischen anderen geschützten Gruppen und der Gesellschaft im weiteren Sinne. Ich appelliere daher dringend an die schottische Regierung, ausreichend Zeit für eine gründliche Bewertung aller vorhersehbaren Konsequenzen der vorgeschlagenen Änderungen einzuplanen und sicherzustellen, dass ihre Vereinbarkeit mit verwandten Gesetzen, wie dem Gleichstellungsgesetz und anderen verwandten Gesetzen, sorgfältig erläutert wird, um Gesetzeskonformität zu erreichen. Meine Empfehlung entspricht der der Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte, die an die schottische Regierung appellierte, den Parlamentariern ausreichend Zeit für eine wohlüberlegte Debatte der damit verbundenen Komplexitäten zu geben, und ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck brachte, dass der derzeitige Zeitplan dies möglicherweise nicht zulässt.18 Bei der Fertigstellung dieses Gesetzesentwurfs und bei künftigen Gesetzen müssen die schottische und die britische Regierung auch sicherstellen, dass aktuelle und künftige Änderungen von Gesetzen, die Auswirkungen auf Frauen und Kinder haben, mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Großbritanniens im Einklang stehen, insbesondere in Bezug auf die Prävention von Gewalt und die Bereitstellung von Diensten für Opfer solcher Gewalt.

Außerdem sollte man zumindest die Urteile zu genau diesen Fragen vor schottischen und britischen Gerichten abwarten. Im Februar 2022 verhandelte eine Berufungsabteilung des Court of Session den Fall For Women Scotland gegen The Lord Advocate und die schottischen Minister, in dem es um die Gesetzgebung der schottischen Regierung (das Gender Representation on Public Boards (Scotland) Act 2018) ging, das positive Maßnahmen vorsieht, die darauf abzielen, den Anteil der Frauen als nicht geschäftsführende Mitglieder schottischer öffentlicher Gremien auf 50 % zu erhöhen. Die Organisation focht die im Gesetz von 2018 verwendete Definition von „Frau“ an und argumentierte, dass sie nicht der im Equality Act 2010 verwendeten Definition entspreche und dass diese Änderung über die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz der schottischen Regierung in einer vorbehaltenen Angelegenheit hinausgehe.19 Das Gericht gab der Klage statt. Eine zweite gerichtliche Überprüfung fand am 8. und 9. November 2022 statt, nachdem die schottische Regierung am 19. April 2022 die gesetzlichen Leitlinien überarbeitet hatte. Darin wurde festgelegt, dass der Begriff „Frau“ auch Personen einschließt, denen ein GRC ausgestellt wurde, das bescheinigt, dass ihr erworbenes Geschlecht weiblich ist.20 Das Urteil in diesem Fall steht noch aus.

Unzureichend faire und umfassende Konsultationen zu den vorgeschlagenen Änderungen

Ich begrüße das große Interesse der Öffentlichkeit an der Teilnahme an den Konsultationen, da die Regierung im September 2021 bekannt gab, dass sie 17.058 Antworten auf ihren Aufruf zu Konsultationen zum GRR erhalten und analysiert hat, die am 17. Dezember 2019 gestartet und am 17. März 2020 abgeschlossen wurden. Ich möchte die Regierung jedoch dringend bitten, allen Parteien, die ihre Ansichten und Bedenken zu diesem Gesetz darlegen, aufmerksam zuzuhören. Gemäß der Allgemeinen Empfehlung 35 des CEDAW-Ausschusses sollten die Staaten alle Gesetze, Strategien und Programme in Absprache mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere Frauenorganisationen, entwickeln und evaluieren, einschließlich derjenigen, die alle Frauen vertreten, die von sich überschneidenden Formen der Diskriminierung betroffen sind.21

Ich lobe die Regierung dafür, dass sie den Stimmen von Transfrauen zuhört, einschließlich der Organisationen, die sie vertreten, bin jedoch besorgt, dass die Konsultationen zu diesem Vorschlag andere Frauengruppen, insbesondere weibliche Gewaltopfer, offenbar nicht ausreichend einbezogen haben. Es wurde berichtet, dass fünf Überlebende männlicher Gewalt sich an das EHRCJ des schottischen Parlaments gewandt haben, um in einer privaten Sitzung über ihre Bedenken in Bezug auf den Gesetzentwurf und ihre eigenen Erfahrungen mit Selbstausschluss zu sprechen. Der Vorsitzende teilte der Gruppe Berichten zufolge mit, dass das Komitee keine Zeit habe, sie zu empfangen und ihre Einwände schriftlich vorzubringen.

Ich möchte an die Verpflichtung Großbritanniens erinnern, sicherzustellen, dass alle Prozesse, die das Leben aller Frauen und Mädchen betreffen, sie in den Mittelpunkt ihrer Beratungen stellen, sowie an seine Verantwortung, alle Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, um Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen. Das Hinterfragen und Anzweifeln der Bedürfnisse von als Frauen geborenen Überlebenden von Gewalt nach Hilfs- und Schutzdiensten für gleichgeschlechtliche Paare ist nicht opferzentriert und ignoriert und untergräbt das unfreiwillige Trauma, die Handlungsfähigkeit und die Würde der Überlebenden.

Diese Mitteilung als Kommentar zu anstehenden oder kürzlich verabschiedeten Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien sowie alle Antworten der Regierung Ihrer Exzellenz werden nach 48 Stunden auf der Website zur Meldung von Mitteilungen veröffentlicht. Sie werden anschließend auch im üblichen Bericht zur Verfügung gestellt, der dem Menschenrechtsrat vorgelegt wird.

Bitte akzeptieren Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner höchsten Hochachtung.

Reem Alsalem
Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ihre Ursachen und Folgen