
WASHINGTON – Donald Trump erklärt den 2. April zum „Tag der Befreiung“ von externen Eingriffen in die Wirtschaft der USA und sieht darin den Beginns des Wiederauflebens des „amerikanischen Traums“, indem er z.B. in den Umweltauflagen der EU ein Handselshemmnis erkennt (vgl. Titelbild).
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Am 2. April 2025 hat US-Präsident Donald Trump in Anwesenheit seiner ganzen Regierung einen Mindest-Zoll von 10% für die gesamte Welt angekündigt. Länder, die „unfaire Handelspraktiken“ gegenüber den USA anwenden bekommen noch Zusatzzölle obendrauf. Diese gelten für alle Waren deren Teile im Wert nicht zu mindestens 20% in den USA produziert wurden.
Zuvor hatte Trump die „Dirty 15“ im Visier, zu denen er auch die EU und Deutschland zählte.
Trump kündigte außerdem einen Zoll von 25 Prozent auf alle importierten Autos an, der am Donnerstag in Kraft treten wird, und einen weiteren Zoll von 25 Prozent auf alle Autoteile, der spätestens am 3. Mai in Kraft treten wird, sowie einen Zoll von 25 Prozent für Länder, die Öl aus Venezuela kaufen, der am Mittwoch in Kraft trat. Letzteres könnte ein Indiz für das sein, was Trump auch für Russland noch im Petto hat, wenn sich Putin nicht weiter in Richtung einer Friedenslösung bewegt.
Details zu diesem Zollplan Trumps blieben bis zum 2.4. unklar. Einen ersten Vorgeschmack lieferten die USA mit bereits verhängten Zöllen von 25 % auf alle Aluminium- und Stahlimporte und 20 % auf Waren aus China, was auch dazu dienen soll, den Zustrom des tödlichen synthetischen Opioids Fentanyl aus China in die USA einzudämmen.
Aus Sicht der USA haben ausländische Staaten vom US-Markt mit seinen niedrigen Zöllen profitiert, aber selbst ihre Märkte auf verschiedensten Wegen abgeschottet, was die USA als
„unfaire Handelspraktiken“
bezeichnen, wozu Trump explizit auch „Umweltauflagen“ zählt. Diese Handelshemmnisse hat die US-Regierung im
zusammengefasst. Die USA erheben für jedes Land nun einen Zoll von ca. 50% der Hemmnisse, die – aus Sicht der USA – dieses Land – umgekehrt – gegenüber den USA aufbaut und wer es wagt Gegenzölle zu erheben, der bekommt von den USA mindestens den „fairen“ Zollsatz aufgebrummt. So würden nun gleiche Wettbewerbsbedingungen für die USA geschaffen. Der Handelsberater des Weißen Hauses, Peter Navarro, rechnet damit, daß die neuen Zölle den USA jährlich 600 Milliarden Dollar einbringen könnten.
„Der 2. April 2025 wird als einer der wichtigsten Tage in die moderne amerikanische Geschichte eingehen“,
zeigte sich deswegen auch die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, während der Pressekonferenz am Dienstag überzeugt:
„Unser Land war eine der offensten Volkswirtschaften der Welt, und wir haben zweifellos die beste Verbraucherbasis. Aber zu viele andere Länder haben ihre Märkte für unsere Exporte verschlossen. Das ist grundlegend ungerecht.“
Trump hatte bereits während seiner ersten Amtszeit eine restriktivere Zollhandelspolitik eingeführt gehabt, darunter 25-prozentige Zölle auf Stahlimporte und 10-prozentige Zölle auf Aluminiumimporte. Nun, in seiner zweiten Amtszeit wertete er dies als Beweis dafür, dass Zölle ein
„wirksames Instrument zur Erreichung wirtschaftlicher und strategischer Ziele“
seien, erklärte das Weiße Haus in einer Pressemitteilung vom Mittwoch vor der Zollankündigung. Was hierbei nicht erwähnt wurde ist, daß das im Jahr 2018 dann 3 Jahre dauerte:
Jedenfalls haben diese Ankündigungen von Zöllen Unsicherheit über die bevorstehenden Kosten für die US-Bürger ausgelöst. In der offiziellen Kommunikation wird nämlich so getan, als ob die anderen Länder diese Zölle zu zahlen hätten. Das ist aber falsch. Bezahlt werden die Zölle vom Besteller der Ware in den USA! Die Sprecherin des US-Präsidenten hatte dies am 1.4.2025 auf einer Pressekonferenz bei Seite geschoben und einfach gesagt gehabt:
„der Zollplan wird funktionieren“,
denn Trumps Zollberater würden
„nicht falsch liegen: „Er wird funktionieren. Und der Präsident verfügt über ein hervorragendes Beraterteam, das sich seit Jahrzehnten mit diesen Fragen beschäftigt. Wir konzentrieren uns darauf, das Goldene Zeitalter Amerikas wiederherzustellen und Amerika zu einer industriellen Supermacht zu machen.“
Aha, so einfach ist das also. Ganz anderer Meinung ist da der ehemalige Harward-Ökonom Sachs.
Ein Leistungsbilanzdefizit bedeutet – und zwar ganz präzise –, dass die Vereinigten Staaten mehr ausgeben, als sie produzieren. Das ist es, was zu einem Defizit führt: Man gibt mehr aus, als man produziert.
Im Gegensatz zu Trump sieht Sachs eine Erhöhung der heimischen Produktion kritisch, da durch Zölle extern produzierte Güter vom Markt ferngehalten werden und die Konsumenten müssen für schlechtere Produkte höhere Preise zahlen, wodurch sie weniger Geld zum Kauf weiterer Produkte haben.
Sachs erkennt ein Ausgabenproblem der USA, das für das Handelsdefizit verantwortlich ist:
Die US-Regierung funktioniert hierbei wie eine nationale Kreditkarte – sie läuft auf Pump:
Sie überweist Geld, finanziert Kriege, unterhält Militärbasen in 80 Ländern weltweit, bezahlt jährlich über eine Billion Dollar für das Militär, sowie Hunderte Milliarden zusätzlich für das damit verbundene militärisch-industrielle System. Und sie vergibt Steuersenkungen für die reichsten Amerikaner. Sie erlaubt Steuerflucht – und ich meine Flucht, nicht Vermeidung – durch fehlende Prüfungen und durch die Zerschlagung der Steuerfahndung. So bluten wir Defizite und haben eine wachsende Staatsverschuldung. Und all das führt dazu, dass die Ausgaben unseres Landes deutlich höher sind als das Volkseinkommen der USA. Eine Billion Dollar höher als das Einkommen. Das sei das Problem, das aber nicht angegangen werde.
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Donald Trump schlägt mit Zöllen auf die multilaterale Weltordnung ein
US-Präsident Donald Trump wies am 2.4.2025 im Rahmen einer lange angekündigten Veranstaltung unter dem Titel
Zölle für die gesamte Welt an, von denen nur befreit wird, wer die vom US-Präsidenten gestellten Anforderungen erfüllt und z.B. in den USA produziert. Er stellte in Aussicht, daß dies den amerikanischen Traum wiederherstellen würde und die Zahl der Arbeitsplätze für US-Arbeiter erhöhen werde. Dies seien gute Nachrichten für
„Amerikanische Stahlarbeiter, Autoarbeiter, Bauern und Handwerker“,
verkündete Trump am Mittwochnachmittag aus dem Rosengarten des Weißen Hauses. In der Rede führte er als Begründung für sein Handeln einen historischen Vergleich an. Trump führte dazu aus, daß die USA über 100 Jahre lang ein Land gewesen seien, das auf Zölle angewiesen sei, was zu einem enormen Wohlstandsschub geführt habe.
„Von 1789 bis 1913 waren wir eine zollgestützte Nation. Und die Vereinigten Staaten waren proportional so reich wie nie zuvor“,
sagte er.
„So reich, dass in den 1880er Jahren eine Kommission eingerichtet wurde, die entscheiden sollte, was mit den riesigen Geldsummen geschehen sollte, die sie einsammelten. Wir sammelten so schnell so viel Geld ein, dass wir nicht wussten, wohin damit. Ist das nicht ein schönes Problem?“
Trump fügte hinzu, dass Länder, die sich über die Zölle „beschweren“, sich halt einfach in den USA niederlassen sollten:
„Und meine Antwort ist ganz einfach: Wenn sie sich beschweren und einen Zollsatz von null Zoll verlangen, dann bauen Sie Ihr Produkt doch einfach hier in Amerika. Denn es gibt keine Zölle. Bauen Sie Ihr Werk und Ihr Produkt in Amerika. Und wir haben einen Zustrom von Unternehmen erlebt, wie wir ihn noch nie zuvor gesehen haben“,
sagte er.
Was sagt/will Trump?
Mit dem ersten Satz seiner Ankündigungsrede für Zölle und mit dem Abspann dieser Rede ab Min. 45:30 macht Donald Trump klar, worum es ihm im Kern geht: er will die USA Re-Industrialisieren und die De-Industrialisierungspolitik seiner linken Vorgänger rückgängig machen um den USA wieder mehr Wohlstand zukommen zu lassen
„we make America wealthy again“
Bei Min. 1:50 seiner Erklärung zu Zöllen sagt Donald Trump ein zentrales Wort:
„wirtschaftliche Unabhängigkeit“.
Donald Trump will also mit Hilfe von Zöllen auf die gesamte Welt die Abhängigkeit der USA von Produkten aus dem Ausland reduzieren. Um das zu erreichen sorgt der neue US-Präsident dafür, dass Konzerne, die in den USA produzieren auch noch einen Zinsabschlag bekommen (Min. 42). Bei Min. 26:00 erklärt Trump seinen Ansatz: Niemand, der in den USA produziert müsse Zölle zahlen und auch wer – aus Sicht von Trump – keine Handelshürden aufgebaut hat, der braucht auch keine Zölle zahlen. Zu den Handelshürden zählt Trump übrigens auch nicht-monetäre Handelshemmnisse (vgl. Min. 4:00), darunter versteht er auch
„schmierige Emissions-Vorgaben“
Bei Min 29:00 zählt er dann internationale Konzerne auf, die nun für insgesamt ca. 1.500 Milliarden USD zusätzliche Investitionen in den USA tätigen, was die Trump als Bestätigung seines Kurses wertet. Ansonsten sei er noch nachgiebig gewesen, denn er habe nur versucht die halben Nachteile in Zölle zu verpacken, die ein jeder ausländische Staat den USA gegenüber aufgebaut hat. Die Botschaft ist klar: nur ein kleiner Mux und die USA erheben die „ganzen“ Zölle.
„Die Zölle werden also nicht vollständig reziprok sein. Ich hätte das tun können. Ja. Aber es wäre für viele Länder hart gewesen. Und weil wir sehr freundlich sind, werden wir ihnen etwa die Hälfte dessen berechnen, was sie uns bisher berechnet haben“,
erklärte Trump und drohte:
„Bei Ländern, die uns schlecht behandeln, werden wir den Gesamtsatz aller ihrer Zölle, nichtmonetären Handelshemmnisse und anderer Formen des Betrugs berechnen“,
verkündete Trump am Mittwoch. Dies führt zu folgenden Zollsätzen, die die Trump-Regierung im Rahmen des Liberation Day am 2.4. eingeführt hat:
- China: 34 % (ohne vorherige Zölle von 20 %)
- Europäische Union: 20 %
- Südkorea: 25 %
- Indien: 26 %
- Vietnam: 46 %
- Taiwan: 32 %
- Japan: 24 %
- Thailand: 36 %
- Schweiz: 31 %
- Indonesien: 32 %
- Malaysia: 24 %
- Kambodscha: 49 %
- Vereinigtes Königreich: 10 %
- Südafrika: 30 %
- Brasilien: 10 %
- Bangladesch: 37 %
- Singapur: 10 %
- Israel: 17 %
- Philippinen: 17 %
- Chile: 10 %
- Australien: 10 %
- Pakistan: 29 %
- Türkei: 10 %
- Sri Lanka: 44 %
- Kolumbien: 10 %
Die Trump-Regierung legte eine Tabelle mit den Zollsätzen vor, die andere Länder auf US-Importe erheben. Daraus lässt sich schließen, dass die von den USA verhängten Zölle bei weitem nicht so streng waren, wie sie hätten sein können, um ein gegenseitiges Einvernehmen zu erreichen.
So heißt es beispielsweise in der Grafik, dass Japan einen Zoll von 46 % auf US-Waren erhoben hat, während die USA nur einen Zoll von 24 % auf japanische Waren erheben, die in die USA importiert.
Doch für Donald Trump sind die Zölle mehr als nur ein Ausgleich für „ungerechtes Verhalten“, für Trump sind die Zölle der Vorschlaghammer mit dem er auf die bis dahin von den USA praktizierte Wirtschaftsordnung des Multilateralismus einhaut! Ob wss gelingen wird mit Hilfe solcher spieltheoretischer Ansätze Außenhandelspolitik zu betreiben und den Multilateralismus zu zerstören, wird die Welt noch sehen. Trump sei
argumentierte das Weiße Haus. Was das praktisch bedeuten dürfte führt Trumps Sohn aus eigener Erfahrung wie folgt aus:
Mit anderen Worten: Spieltheorie!
10% Zoll Mindestzoll
Jedes Land müsse daher grundsätzlich mit Basiszöllen von zehn Prozent rechnen, sagte Trump. Doch dabei bleibt es für viele Länder nicht, denn:
„Für Länder, die uns schlecht behandeln, berechnen wir die Gesamtsumme all ihrer Zölle, nichtmonetären Handelshemmnisse und anderer Formen des Betrugs. Und weil wir sehr rücksichtsvoll sind, berechnen wir ihnen nur etwa die Hälfte dessen, was sie uns bisher berechnet haben. Die Zölle werden also nicht vollständig reziprok sein. Das hätte ich tun können. Ja. Aber das wäre für viele Länder hart geworden“,
sagte er.
Trump führte als Beispiel hierbei auch die Europäische Union an und erklärte, daß die USA deren Staaten einen Zoll von 20 % auferlegen werden, verglichen mit den 39 % Zöllen, die die EU auf die USA erheben. Japan werde mit 24 % Zöllen belegt, verglichen mit den 46 %, die das Land von den USA erhebt, während China mit 34 % Zöllen belegt wird, verglichen mit den 67 %, die es von den USA erhebt. Trump zählte dann die Länder auf, die mit den gegenseitigen Zöllen konfrontiert werden, darunter auch Länder wie Chile, Pakistan, Sri Lanka und andere.
Unter „Handelshemmnisse“ versteht Trump auch „nichttarifären Handelshemmnisse“
Trump schloss in seiner Rede ausdrücklich auch die von anderen Ländern aufgebauten „nichttarifären Handelshemmnisse“ ein. Unter nichttarifären Handelshemmnissen versteht man Handelsbeschränkungen, die den internationalen Handel durch andere Mittel als Zölle einschränken, etwa durch Quoten oder Regulierungen. Gemeint sind damit auch
„schmierige Emissions-Vorgaben“,
wie er bei Min. 4:00 seiner Rede ausführte. Das dürfte praktisch nichts Anderes bedeuten, als daß das, was Ursula vonder Leyen als „green Deal“ umgesetzt hat, von Trump nun als Handelshemmnis gewertet wird. Nur zur Erinnerung: der „Green Deal“ war ursprünglich auch eine Idee aus den USA, die dort gescheitert ist und dann durch Ursula vonder Leyen (CDU) in die EU importiert wurde und in der EU nun vor dem Scheitern steht.
Nichttarifäre Handelshemmnisse, die andere Länder den USA auferlegen, betreffen oft auch landwirtschaftliche Güter, wie etwa Beschränkungen für den Export von Fleisch und Frischwaren ins Ausland, z.B. im Rahmen des Verbots von Gen-Weizen oder so genannter „Chlor-Hühnchen“ oder dem Verbot des Einsatzes von Antibiotika bei der Fleischproduktion.
Trump argumentiert dazu:
„Jahrzehntelang haben die Vereinigten Staaten Handelsbarrieren für andere Länder abgebaut, während diese Länder massive Zölle auf unsere Produkte erhoben und unverschämte nicht-monetäre Handelshemmnisse errichteten, um unsere Industrien zu dezimieren“,
sagte Trump.
„Und in vielen Fällen waren die nicht-monetären Handelshemmnisse schlimmer als die monetären. Sie manipulierten ihre Währungen, subventionierten ihre Exporte, stahlen unser geistiges Eigentum, erhoben exorbitante Steuern, um unsere Produkte zu benachteiligen, führten unfaire Regeln und technische Standards ein und schufen schmutzige Umweltzerstörungsvorstellungen.“
Was Trump zu erwähnen vergaß
Seine Ansprache war direkt an die Arbeiter gerichtet, von denen er treue Vertreter eingeladen hatte:
„Viele von ihnen sind heute hier bei uns. Sie haben wirklich schwer gelitten. Sie sahen voller Angst zu, wie ausländische Staatschefs uns Arbeitsplätze stahlen, ausländische Betrüger unsere Fabriken plünderten und ausländische Plünderer unseren einst so schönen amerikanischen Traum zerstörten. Wir hatten einen amerikanischen Traum, von dem man nicht so viel hört. Vor vier Jahren schon, und heute noch. Aber das tut man nicht allzu oft.“
„Jetzt sind wir an der Reihe, zu florieren und dabei Billionen von Dollar zu verwenden, um unsere Steuern zu senken und unsere Staatsschulden zu tilgen“,
fuhr er fort. Was er dabei zu erwähnen vergessen hat ist, daß es doch die USA waren, die der Welt das Wirtschaftssystem des Multilateralismus, also eines
„Systems einer vielfach verknüpften Weltwirtschaft mit allseitig geöffneten Märkten“
aufgezwungen haben, was in Europa insbesondere Angela Merkel vorangetrieben hat. Im Kern handelt es sich beim Multilateralismus um eine – neben dem Sozialismus – weitere Spielart des Internationalismus:
Eine Abkehr vom Multilateralismus habe für die Bevölkerung in den USA große Vorteile versprach er:
„Und das alles wird sehr schnell gehen. Mit dem heutigen Schritt werden wir Amerika endlich wieder groß machen können, größer als je zuvor. Arbeitsplätze und Fabriken werden in unser Land zurückkehren, und Sie sehen es bereits. Wir werden unsere heimische Industriebasis stärken.“
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Die Verkündigung der Zölle im Original
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Die zugehörige Executive Oder im Original
Regulierung der Importe durch einen gegenseitigen Zoll, um Handelspraktiken zu korrigieren, die zu großen und anhaltenden jährlichen Handelsdefiziten der Vereinigten Staaten beitragen
Aufgrund der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehenen Autorität, darunter der International Emergency Economic Powers Act (50 USC 1701 ff.) (IEEPA), der National Emergencies Act (50 USC 1601 ff.) (NEA), Abschnitt 604 des Trade Act von 1974 in der geänderten Fassung (19 USC 2483) und Abschnitt 301 von Titel 3 des United States Code,
stelle ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, fest, dass die zugrunde liegenden Bedingungen, darunter ein Mangel an Gegenseitigkeit in unseren bilateralen Handelsbeziehungen, unterschiedliche Zollsätze und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie eine Wirtschaftspolitik der Handelspartner der USA, die die inländischen Löhne und den Konsum drückt, wie sich in großen und anhaltenden jährlichen Handelsdefiziten der USA im Warenhandel zeigt, eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen. Diese Bedrohung hat ihren Ursprung ganz oder zu einem großen Teil außerhalb der Vereinigten Staaten und liegt in der Wirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner sowie in strukturellen Ungleichgewichten im globalen Handelssystem. Aufgrund dieser Bedrohung erkläre ich hiermit den nationalen Notstand.
Am 20. Januar 2025 unterzeichnete ich das Präsidentenmemorandum zur Handelspolitik „America First“, in dem ich meine Regierung anwies, die Ursachen für die hohen und anhaltenden jährlichen Handelsdefizite unseres Landes im Güterhandel zu untersuchen, einschließlich der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Auswirkungen und Risiken. Außerdem solle ich unfaire Handelspraktiken anderer Länder überprüfen und identifizieren. Am 13. Februar 2025 unterzeichnete ich ein Präsidentenmemorandum mit dem Titel „Gegenseitiger Handel und Zölle“, das eine weitere Überprüfung der nicht-reziproken Handelspraktiken unserer Handelspartner anordnete und den Zusammenhang zwischen nicht-reziproken Praktiken und dem Handelsdefizit feststellte. Am 1. April 2025 erhielt ich die endgültigen Ergebnisse dieser Untersuchungen und ergreife heute auf Grundlage dieser Ergebnisse Maßnahmen.
Hohe und anhaltende jährliche US-Handelsdefizite im Warenhandel haben zu einer Aushöhlung unserer Produktionsbasis geführt, unsere Fähigkeit zum Ausbau unserer fortschrittlichen inländischen Produktionskapazitäten behindert, wichtige Lieferketten untergraben und unsere rüstungsindustrielle Basis von ausländischen Gegnern abhängig gemacht. Hohe und anhaltende jährliche US-Handelsdefizite im Warenhandel sind zu einem wesentlichen Teil auf einen Mangel an Gegenseitigkeit in unseren bilateralen Handelsbeziehungen zurückzuführen. Diese Situation zeigt sich in unterschiedlichen Zollsätzen und nichttarifären Handelshemmnissen, die es amerikanischen Herstellern erschweren, ihre Produkte auf ausländischen Märkten zu verkaufen. Sie zeigt sich auch in der Wirtschaftspolitik wichtiger US-Handelspartner, die inländische Löhne und Konsum und somit die Nachfrage nach amerikanischen Exporten drücken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Waren auf den Weltmärkten künstlich steigern. Diese Bedingungen haben zu dem nationalen Notstand geführt, den diese Anordnung nun eindämmen und lösen soll.
Seit Jahrzehnten, beginnend im Jahr 1934, basierte die Handelspolitik der USA auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Der Kongress wies den Präsidenten an, mit den wichtigsten Handelspartnern zunächst durch bilaterale Handelsabkommen und später im Rahmen des Welthandelssystems geringere Zollsätze zu erreichen. Zwischen 1934 und 1945 handelte die Exekutive 32 bilaterale Handelsabkommen aus und unterzeichnete sie, deren Ziel eine Senkung der Zollsätze auf Gegenseitigkeit war. Von 1947 bis 1994 führten die beteiligten Länder acht Verhandlungsrunden, aus denen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und anschließend sieben Zollsenkungsrunden hervorgingen.
Trotz des Bekenntnisses zum Prinzip der Gegenseitigkeit sind die Handelsbeziehungen zwischen den USA und ihren Handelspartnern jedoch sehr unausgewogen geworden, insbesondere in den letzten Jahren. Das internationale Wirtschaftssystem der Nachkriegszeit basierte auf drei falschen Annahmen: Erstens, dass der Rest der Welt folgen würde, wenn die USA bei der Liberalisierung von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen die Welt anführten; zweitens, dass eine derartige Liberalisierung letzten Endes zu einer stärkeren wirtschaftlichen Konvergenz und einem Anstieg des Binnenkonsums der US-Handelspartner führen würde, die sich dem Anteil der USA annähern würden; und drittens, dass die USA infolgedessen keine großen und dauerhaften Defizite im Warenhandel anhäufen würden.
Dieser Rahmen löste Ereignisse, Abkommen und Verpflichtungen aus, die weder auf Gegenseitigkeit beruhten noch den Binnenkonsum ausländischer Volkswirtschaften im Verhältnis zum Binnenkonsum der USA allgemein ansteigen ließen. Diese Ereignisse wiederum führten zu großen und dauerhaften jährlichen US-Warenhandelsdefiziten als Merkmal des globalen Handelssystems.
Einfach ausgedrückt: Während die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbarten, ihre Zollsätze auf Meistbegünstigungsbasis zu binden und somit allen WTO-Mitgliedern die besten Zollsätze anzubieten, stimmten sie nicht zu, ihre Zollsätze auf ähnlich niedrigem Niveau zu binden oder Zollsätze auf Gegenseitigkeitsbasis anzuwenden. Folglich haben die Vereinigten Staaten laut WTO mit 3,3 Prozent einen der niedrigsten einfachen durchschnittlichen Meistbegünstigungszölle der Welt, während viele unserer wichtigsten Handelspartner wie Brasilien (11,2 Prozent), China (7,5 Prozent), die Europäische Union (EU) (5 Prozent), Indien (17 Prozent) und Vietnam (9,4 Prozent) deutlich höhere einfache durchschnittliche Meistbegünstigungszölle haben.
Darüber hinaus verbergen diese durchschnittlichen Meistbegünstigungszölle viel größere Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften hinsichtlich der auf bestimmte Produkte erhobenen Zölle. So erheben die USA beispielsweise 2,5 Prozent Zoll auf die Einfuhr von Personenkraftwagen (mit Verbrennungsmotor), während die Europäische Union (10 Prozent), Indien (70 Prozent) und China (15 Prozent) auf dasselbe Produkt weitaus höhere Zölle erheben. Auf Netzwerk-Switches und -Router erheben die USA 0 Prozent Zoll, während Indien (10 Prozent) auf ähnliche Produkte einen höheren Zollsatz erhebt. Brasilien (18 Prozent) und Indonesien (30 Prozent) erheben einen höheren Zollsatz auf Ethanol als die USA (2,5 Prozent). Für Spelzreis beträgt der US-amerikanische Meistbegünstigungszoll 2,7 Prozent (Wertäquivalent), während Indien (80 Prozent), Malaysia (40 Prozent) und die Türkei (durchschnittlich 31 Prozent) höhere Zölle erheben. Äpfel werden in die USA zollfrei eingeführt, in die Türkei (60,3 Prozent) und Indien (50 Prozent) hingegen nicht.
In ähnlicher Weise verwehren auch nichttarifäre Handelshemmnisse US-amerikanischen Herstellern den gegenseitigen Zugang zu Märkten in aller Welt. Der National Trade Estimate Report on Foreign Trade Barriers (NTE) 2025 listet eine große Zahl nichttarifärer Handelshemmnisse für US-Exporte in alle Welt auf, aufgeschlüsselt nach Handelspartnern. Zu diesen Hemmnissen zählen Einfuhrschranken und Lizenzbeschränkungen, Zollschranken und Mängel bei der Handelserleichterung, technische Handelshemmnisse (z. B. unnötig handelsbeschränkende Normen, Konformitätsbewertungsverfahren oder technische Vorschriften), gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, die den Handel unnötig einschränken, ohne Sicherheitsziele zu fördern, unzureichende Regelungen zu Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen und Marken und die unzureichende Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, diskriminierende Lizenzanforderungen oder regulatorische Standards, Hemmnisse für grenzüberschreitende Datenströme und diskriminierende Praktiken im Handel mit digitalen Produkten, Investitionshemmnisse, Subventionen, wettbewerbsschädigende Praktiken, Diskriminierung zugunsten inländischer Staatsunternehmen und Versäumnisse der Regierungen beim Schutz von Arbeits- und Umweltstandards, Bestechung und Korruption.
Zu den nichttarifären Handelshemmnissen zählen außerdem die inländische Wirtschaftspolitik und -praxis unserer Handelspartner, darunter Währungspraktiken und Mehrwertsteuern, sowie die damit verbundenen Marktverzerrungen, die den Binnenkonsum dämpfen und die Exporte in die USA ankurbeln. Dieser Mangel an Gegenseitigkeit zeigt sich darin, dass der Anteil des Konsums am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den USA bei etwa 68 Prozent liegt, in anderen Ländern wie Irland (27 Prozent), Singapur (31 Prozent), China (39 Prozent), Südkorea (49 Prozent) und Deutschland (50 Prozent) jedoch deutlich niedriger ist.
Gleichzeitig sind die Bemühungen der Vereinigten Staaten, diese Ungleichgewichte zu beseitigen, ins Stocken geraten. Handelspartner haben wiederholt multilaterale und plurilaterale Lösungen blockiert, unter anderem im Rahmen neuer Zollverhandlungsrunden und der Bemühungen, nichttarifäre Handelshemmnisse zu disziplinieren. Da die US-Wirtschaft überproportional importoffen ist, hatten die US-Handelspartner gleichzeitig kaum Anreize, US-Exporte im Rahmen bilateraler Handelsverhandlungen entsprechend zu behandeln.
Diese strukturellen Asymmetrien sind die Ursache für das hohe und anhaltende jährliche US-Handelsdefizit. Selbst bei Ländern, mit denen die Vereinigten Staaten gelegentlich einen bilateralen Handelsüberschuss erzielen, kann die Anhäufung von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auf US-Exporte diesen Überschuss kleiner machen, als er ohne solche Handelshemmnisse ausgefallen wäre. Das Fortbestehen dieser Asymmetrien ist im heutigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld aufgrund ihrer Auswirkungen auf die US-Inlandsproduktion nicht tragbar. Die Fähigkeit eines Landes, im Inland zu produzieren, bildet die Grundlage seiner nationalen und wirtschaftlichen Sicherheit.
Sowohl meine erste Regierung im Jahr 2017 als auch die Biden-Regierung im Jahr 2022 erkannten, dass die Steigerung der inländischen Produktion für die nationale Sicherheit der USA von entscheidender Bedeutung ist. Laut Daten der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2023 lag der Anteil der US-amerikanischen Produktionsleistung an der weltweiten Produktionsleistung bei 17,4 Prozent, nach einem Höchststand von 28,4 Prozent im Jahr 2001.
Der anhaltende Rückgang der US-amerikanischen Produktionsleistung hat im Laufe der Zeit die US-amerikanische Produktionskapazität reduziert. Die Notwendigkeit, robuste und widerstandsfähige inländische Produktionskapazitäten aufrechtzuerhalten, ist besonders in bestimmten fortschrittlichen Industriezweigen wie Automobilen, Schiffbau, Pharmazeutika, Technologieprodukten, Werkzeugmaschinen sowie Basis- und Metallverarbeitung dringend erforderlich. Denn sobald Wettbewerber in diesen Sektoren ausreichende globale Marktanteile gewinnen, könnte die US-Produktion dauerhaft geschwächt werden. Es ist auch entscheidend, die Produktionskapazitäten im rüstungsindustriellen Sektor zu erhöhen, um das zum Schutz der amerikanischen Interessen im In- und Ausland notwendige Verteidigungsmaterial und die notwendige Ausrüstung herstellen zu können.
Da die Vereinigten Staaten so viel Militärausrüstung an andere Länder geliefert haben, sind die US-amerikanischen Vorräte an Militärgütern zu gering, um mit den nationalen Verteidigungsinteressen der USA vereinbar zu sein. Darüber hinaus müssen US-Rüstungsunternehmen neue, fortschrittliche Fertigungstechnologien in einer Reihe kritischer Sektoren entwickeln, darunter Bioproduktion, Batterien und Mikroelektronik. Wenn die Vereinigten Staaten einen wirksamen Sicherheitsschirm zum Schutz ihrer Bürger und ihres Heimatlandes sowie ihrer Verbündeten und Partner aufrechterhalten wollen, benötigen sie ein großes vorgelagertes Produktions- und Güterproduktions-Ökosystem, um diese Produkte herzustellen, ohne übermäßig auf Importe wichtiger Rohstoffe angewiesen zu sein.
Die zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Produzenten bei der Warenproduktion hat zudem die wirtschaftliche Sicherheit der USA gefährdet, da die US-Lieferketten anfällig für geopolitische Störungen und Angebotsschocks wurden. In den letzten Jahren zeigte sich die Verwundbarkeit der US-Wirtschaft in dieser Hinsicht sowohl während der COVID-19-Pandemie, als Amerikaner Schwierigkeiten beim Zugang zu lebenswichtigen Produkten hatten, als auch später, als die Houthi-Rebellen begannen, Frachtschiffe im Nahen Osten anzugreifen.
Der Rückgang der US-Produktionskapazität bedroht die US-Wirtschaft auf andere Weise, unter anderem durch den Verlust von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe. Von 1997 bis 2024 verloren die Vereinigten Staaten rund 5 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe und erlebten einen der größten Beschäftigungsrückgänge im verarbeitenden Gewerbe aller Zeiten. Zudem konzentrierten sich viele Arbeitsplatzverluste im verarbeitenden Gewerbe auf bestimmte geografische Gebiete. In diesen Gebieten trug der Verlust von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe zum Rückgang der Familiengründungsraten und zur Zunahme anderer sozialer Trends wie dem Opioidmissbrauch bei, die der US-Wirtschaft enorme Kosten auferlegt haben.
Die Zukunft der amerikanischen Wettbewerbsfähigkeit hängt davon ab, diese Trends umzukehren. Heute macht die verarbeitende Industrie lediglich 11 Prozent des US-Bruttoinlandsprodukts aus, ist jedoch für 35 Prozent des amerikanischen Produktivitätswachstums und 60 Prozent unserer Exporte verantwortlich. Wichtig ist, dass die verarbeitende Industrie in den USA der wichtigste Innovationsmotor ist und für 55 Prozent aller Patente und 70 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E) verantwortlich ist. Die Tatsache, dass die F&E-Ausgaben amerikanischer multinationaler Unternehmen in China zwischen 2003 und 2017 durchschnittlich um 13,6 Prozent pro Jahr stiegen, während ihre F&E-Ausgaben in den USA im gleichen Zeitraum durchschnittlich nur um 5 Prozent pro Jahr stiegen, belegt die enge Verbindung zwischen Fertigung und Innovation. Darüber hinaus schafft jeder Arbeitsplatz in der Fertigung sieben bis zwölf neue Arbeitsplätze in anderen verwandten Branchen und trägt so zum Aufbau und Erhalt unserer Wirtschaft bei.
Genauso wie eine Nation, die keine Industrieprodukte herstellt, die industrielle Basis, die sie für ihre nationale Sicherheit braucht, nicht aufrechterhalten kann, kann eine Nation auch nicht lange überleben, wenn sie ihre Lebensmittel nicht selbst produzieren kann. Die Presidential Policy Directive 21 vom 12. Februar 2013 (Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen) bezeichnet Nahrungsmittel und Landwirtschaft als „kritischen Infrastruktursektor“, da sie zu den Sektoren gehören, die als „so wichtig für die Vereinigten Staaten gelten, dass [ihre] Nichtverfügbarkeit oder Zerstörung … lähmende Auswirkungen auf die Sicherheit, die nationale wirtschaftliche Sicherheit, die nationale öffentliche Gesundheit oder Sicherheit oder eine Kombination dieser Bereiche hätte.“ Als ich mein Amt verließ, hatten die Vereinigten Staaten zudem einen Handelsüberschuss bei landwirtschaftlichen Produkten, der heute jedoch verschwunden ist. Er wurde durch eine Reihe neuer nichttarifärer Handelshemmnisse unserer Handelspartner zunichte gemacht und durch ein prognostiziertes jährliches Agrarhandelsdefizit von 49 Milliarden Dollar ersetzt. Aus diesen Gründen erkläre und ordne ich hiermit an: Abschnitt
1. Nationaler Notstand . Als Präsident der Vereinigten Staaten ist es meine höchste Pflicht, die nationale und wirtschaftliche Sicherheit des Landes und seiner Bürger zu gewährleisten.
Ich habe den nationalen Notstand ausgerufen, da die USA ihre Handelsdefizite hochhalten und jährlich um über 40 Prozent anwachsen und im Jahr 2024 1,2 Billionen Dollar erreichen. Dieses Handelsdefizit ist Ausdruck von Asymmetrien in den Handelsbeziehungen, die zur Verkümmerung der inländischen Produktionskapazitäten beigetragen haben, insbesondere der US-amerikanischen Fertigungs- und Rüstungsindustrie. Diese Asymmetrien beeinträchtigen auch die Exportfähigkeit der US-Hersteller und infolgedessen ihren Produktionsanreiz.
Zu solchen Asymmetrien zählen nicht nur einseitige Unterschiede bei den Zollsätzen ausländischer Handelspartner, sondern auch die extensive Nutzung nichttarifärer Handelshemmnisse durch ausländische Handelspartner, die die Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer Exporte verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer eigenen Waren künstlich steigern. Zu diesen nichttarifären Handelshemmnissen zählen technische Handelshemmnisse, nichtwissenschaftliche sanitäre und phytosanitäre Vorschriften, unzureichender Schutz geistigen Eigentums, Gedämpfter Inlandskonsum (z. B. durch Lohnunterdrückung); schwache Arbeits-, Umwelt- und andere Regulierungsstandards und Schutzmechanismen; und Korruption. Diese nichttarifären Handelshemmnisse führen zu erheblichen Ungleichgewichten, selbst wenn die Vereinigten Staaten und ein Handelspartner vergleichbare Zollsätze haben.
Die kumulative Wirkung dieser Ungleichgewichte führte zu einer Ressourcenverlagerung von inländischen Produzenten zu ausländischen Unternehmen. Dies verringerte die Expansionsmöglichkeiten inländischer Hersteller und führte zu Arbeitsplatzverlusten im verarbeitenden Gewerbe, verringerten Produktionskapazitäten und einer Verkümmerung der industriellen Basis, auch im Rüstungssektor. Gleichzeitig sind ausländische Unternehmen besser positioniert, um ihre Produktion zu skalieren, in Innovationen zu investieren und im globalen Wettbewerb zu bestehen – zum Nachteil der wirtschaftlichen und nationalen Sicherheit der USA.
Der Mangel an ausreichenden inländischen Produktionskapazitäten in bestimmten kritischen und fortschrittlichen Industriezweigen – eine weitere Folge der hohen und anhaltenden jährlichen US-Handelsdefizite – gefährdet ebenfalls die wirtschaftliche und nationale Sicherheit der USA, da die US-Wirtschaft weniger widerstandsfähig gegen Lieferkettenunterbrechungen ist. Schließlich haben die hohen und anhaltenden jährlichen US-Handelsdefizite und der damit einhergehende Verlust an Industriekapazitäten die militärische Einsatzbereitschaft beeinträchtigt; diese Schwachstelle kann nur durch rasche Korrekturmaßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Importströme in die Vereinigten Staaten behoben werden. Diese Auswirkungen auf die militärische Einsatzbereitschaft und unsere nationale Sicherheitslage sind angesichts der jüngsten Zunahme bewaffneter Konflikte im Ausland besonders gravierend. Ich appelliere an den öffentlichen und privaten Sektor, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die internationale Wirtschaftsposition der Vereinigten Staaten zu stärken.
Abs . 2. Gegenseitige Zollpolitik . Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, die globalen Handelsströme wieder ins Gleichgewicht zu bringen, indem sie auf alle Importe aller Handelspartner einen zusätzlichen Wertzoll erheben, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Der zusätzliche Wertzoll auf alle Importe aller Handelspartner beginnt bei 10 % und steigt kurz danach für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Handelspartner um die in Anhang I dieser Verordnung festgelegten Sätze. Diese zusätzlichen Wertzölle gelten so lange, bis ich feststelle, dass die oben beschriebenen zugrunde liegenden Bedingungen erfüllt, gelöst oder gemildert sind.
Abs . 3. Umsetzung. (a) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, unterliegen alle in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten eingeführten Artikel im Einklang mit dem Gesetz einem zusätzlichen Wertzollsatz von 10 Prozent. Diese Zollsätze gelten für Waren, die am oder nach 0:01 Uhr Eastern Daylight Time des 5. April 2025 in den steuerpflichtigen Verkehr überführt oder aus einem Lager entnommen werden. Davon ausgenommen sind Waren, die vor 0:01 Uhr Eastern Daylight Time des 5. April 2025 im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem letzten Transportweg befinden und nach 0:01 Uhr Eastern Daylight Time des 5. April 2025 in den steuerpflichtigen Verkehr überführt oder aus einem Lager entnommen werden. Diese zusätzlichen Zölle unterliegen nicht.
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, unterliegen außerdem ab 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 alle in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Artikel von Handelspartnern, die in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten eingeführt werden, im Einklang mit dem Gesetz den in Anhang I dieser Verordnung festgelegten länderspezifischen Wertzöllen . Diese Zollsätze gelten für Waren, die am oder nach 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 in den steuerrechtlich freien Verkehr verbracht oder aus einem Lager entnommen werden. Davon ausgenommen sind Waren, die vor 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem letzten Transportweg befinden und nach 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 in den steuerrechtlich freien Verkehr verbracht oder aus einem Lager entnommen werden. Diese Waren unterliegen nicht diesen länderspezifischen Wertzöllen gemäß Anhang I dieser Verordnung. Diese länderspezifischen Wertzollsätze gelten für alle Artikel, die gemäß den Bedingungen aller bestehenden US-Handelsabkommen importiert werden, mit Ausnahme der nachstehenden Ausnahmen.
(b) Die folgenden Waren, wie in Anhang II dieser Verordnung aufgeführt, unterliegen im Einklang mit dem Gesetz nicht den Wertzöllen dieser Verordnung: (i) alle Artikel, die unter 50 USC 1702(b) fallen; (ii) alle Artikel und Derivate aus Stahl und Aluminium, die den Zöllen gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 unterliegen und in der Proklamation 9704 vom 8. März 2018 (Anpassung der Aluminiumimporte in die Vereinigten Staaten) in der geänderten Fassung, der Proklamation 9705 vom 8. März 2018 (Anpassung der Stahlimporte in die Vereinigten Staaten) in der geänderten Fassung und der Proklamation 9980 vom 24. Januar 2020 (Anpassung der Importe von Aluminiumderivatartikeln und Stahlderivatartikeln in die Vereinigten Staaten) in der geänderten Fassung, der Proklamation 10895 vom 10. Februar 2025 (Anpassung der Aluminiumimporte in die Vereinigten Staaten) und der Proklamation 10896 vom 10. Februar 2025 (Anpassung der Stahlimporte in die Vereinigten Staaten) verkündet wurden; (iii) alle Autos und Autoteile, die den zusätzlichen Zöllen gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 in der geänderten Fassung unterliegen und in der Proklamation 10908 vom 26. März 2025 (Anpassung der Einfuhr von Autos und Autoteilen in die Vereinigten Staaten) verkündet wurden; (iv) andere in Anhang II dieser Verordnung aufgeführte Produkte, darunter Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte; (v) alle Artikel eines Handelspartners, die den in Spalte 2 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) festgelegten Sätzen unterliegen; und (vi) alle Artikel, die aufgrund künftiger Maßnahmen gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 Zöllen unterliegen können.
(c) Die durch diese Verordnung festgelegten Zollsätze gelten zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Steuern, Abgaben oder Kosten, die auf solche importierten Artikel anwendbar sind, mit Ausnahme der in den Unterabschnitten (d) und (e) dieses Abschnitts weiter unten vorgesehenen Fälle.
(d) In Bezug auf Artikel aus Kanada habe ich gemäß Executive Order 14193 vom 1. Februar 2025 (Verhängung von Zöllen zur Bekämpfung des Drogenschmuggels über unsere Nordgrenze), geändert durch Executive Order 14197 vom 3. Februar 2025 (Fortschritte hinsichtlich der Situation an unserer Nordgrenze), und Executive Order 14231 vom 2. März 2025 (Änderung der Zölle zur Bekämpfung des Drogenschmuggels über unsere Nordgrenze), zusätzliche Zölle auf bestimmte Waren erhoben, um einem nationalen Notstand zu begegnen, der durch den Drogenschmuggel über unsere Nordgrenze verursacht wurde. In Bezug auf Artikel aus Mexiko habe ich aufgrund des nationalen Notstands infolge des Drogenschmuggels und der illegalen Migration über unsere Südgrenze gemäß der Executive Order 14194 vom 1. Februar 2025 (Verhängung von Zöllen zur Bewältigung der Situation an unserer Südgrenze), geändert durch die Executive Order 14198 vom 3. Februar 2025 (Fortschritte in der Situation an unserer Südgrenze), und der Executive Order 14227 vom 2. März 2025 (Änderung der Zölle zur Bewältigung der Situation an unserer Südgrenze), zusätzliche Zölle auf bestimmte Waren erhoben. Aufgrund dieser Notfallzollmaßnahmen an der Grenze können alle Waren Kanadas oder Mexikos gemäß der Allgemeinen Anmerkung 11 zum HTSUS, einschließlich der in Unterkapitel XXIII von Kapitel 98 und Unterkapitel XXII von Kapitel 99 des HTSUS festgelegten Behandlung im Zusammenhang mit dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinigten Mexikanischen Staaten und Kanada (USMCA), weiterhin zu diesen Vorzugsbedingungen auf den US-Markt eingeführt werden. Allerdings unterliegen alle Waren aus Kanada oder Mexiko, die nicht als Ursprungserzeugnisse im Sinne des USMCA gelten, derzeit einem zusätzlichen Wertzoll von 25 Prozent. Für Energie oder Energieressourcen und Kali, die aus Kanada importiert werden und nicht als Ursprungserzeugnisse im Sinne des USMCA gelten, gilt derzeit der niedrigere zusätzliche Wertzoll von 10 Prozent.
(e) Ein Wertzollsatz auf Waren, die gemäß dieser Verordnung aus Kanada oder Mexiko eingeführt werden, gilt nicht zusätzlich zu dem Wertzollsatz der in Unterabschnitt (d) dieses Abschnitts beschriebenen bestehenden Verordnungen. Werden die in Unterabschnitt (d) dieses Abschnitts genannten Verordnungen aufgehoben oder ausgesetzt, unterliegen alle Waren aus Kanada und Mexiko, die gemäß dem USMCA als Ursprungserzeugnisse gelten, keinem zusätzlichen Wertzollsatz, während für Waren, die gemäß dem USMCA nicht als Ursprungserzeugnisse gelten, ein Wertzollsatz von 12 Prozent gilt. Diese Wertzollsätze auf Waren, die aus Kanada und Mexiko eingeführt werden, gelten jedoch nicht für Energie oder Energieressourcen, Kali oder Waren, die gemäß dem USMCA zollfrei sind und Teil oder Komponente eines in den Vereinigten Staaten im Wesentlichen fertiggestellten Waren sind.
(f) Generell gelten die in dieser Verordnung festgelegten Wertzölle nur für den nicht US-amerikanischen Inhalt eines betreffenden Artikels, sofern mindestens 20 Prozent des Wertes des betreffenden Artikels US-amerikanischen Ursprungs sind. Für die Zwecke dieses Unterabschnitts bezieht sich „US-Inhalt“ auf den Wert eines Artikels, der den Komponenten zuzuschreiben ist, die vollständig in den Vereinigten Staaten hergestellt oder im Wesentlichen dort verarbeitet wurden. Der US Customs and Border Protection (CBP) ist, soweit gesetzlich zulässig, befugt, die Erhebung solcher Informationen und Unterlagen zu einem importierten Artikel zu verlangen, auch bei der Zollanmeldung, die erforderlich sind, damit der CBP den Wert des US-Inhalts des Artikels ermitteln und überprüfen sowie feststellen und überprüfen kann, ob ein Artikel im Wesentlichen in den Vereinigten Staaten fertiggestellt wurde.
(g) Die betreffenden Artikel, mit Ausnahme derjenigen, die für die Einfuhr unter „Inlandsstatus“ gemäß der Definition in 19 CFR 146.43 in Frage kommen, die den in Abschnitt 2 dieser Anordnung festgelegten Zöllen unterliegen und am oder nach 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 in eine Außenhandelszone eingeführt werden, müssen als „privilegierter ausländischer Status“ gemäß der Definition in 19 CFR 146.41 zugelassen werden.
(h) Die zollfreie De-minimis-Behandlung gemäß 19 USC 1321(a)(2)(A)-(B) bleibt für die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebenen Artikel verfügbar. Die zollfreie De-minimis-Behandlung gemäß 19 USC 1321(a)(2)(C) bleibt für die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebenen Artikel verfügbar, bis der Handelsminister dem Präsidenten mitteilt, dass angemessene Systeme vorhanden sind, um die gemäß diesem Unterabschnitt anfallenden Zolleinnahmen für Artikel, die ansonsten für die De-minimis-Behandlung in Frage kommen, vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen. Nach einer solchen Mitteilung ist die zollfreie De-minimis-Behandlung gemäß 19 USC 1321(a)(2)(C) für die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebenen Artikel nicht mehr verfügbar.
(i) Die Executive Order vom 2. April 2025 (Weitere Änderung der Zölle in Bezug auf die Lieferkette für synthetische Opioide in der Volksrepublik China in Bezug auf geringwertige Importe) in Bezug auf geringwertige Importe aus China ist von dieser Verordnung nicht betroffen und alle Zölle und Gebühren in Bezug auf die betroffenen Artikel werden wie erforderlich und darin aufgeführt erhoben.
(j) Um das Risiko von Umladungen und Steuerhinterziehung zu verringern, gelten alle durch diese Verordnung oder Nachfolgeverordnungen auferlegten Wertzollsätze für Waren aus China in gleicher Weise für Waren aus der Sonderverwaltungszone Hongkong und der Sonderverwaltungszone Macau.
(k) Zur Festlegung der in dieser Verordnung beschriebenen Zollsätze wird die HTSUS gemäß den Anhängen dieser Verordnung geändert. Diese Änderungen treten an den in den Anhängen dieser Verordnung genannten Terminen in Kraft.
(l) Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, wird jede frühere Proklamation des Präsidenten, Executive Order oder andere Richtlinie oder Anleitung des Präsidenten in Bezug auf den Handel mit ausländischen Handelspartnern, die mit den Anweisungen in dieser Anordnung nicht vereinbar ist, hiermit beendet, ausgesetzt oder geändert, soweit dies notwendig ist, um dieser Anordnung ihre volle Wirksamkeit zu verleihen. Abs
. 4. Änderungsbefugnis . (a) Der Handelsminister und der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten empfehlen mir in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister, dem Heimatschutzminister, dem Assistenten des Präsidenten für Wirtschaftspolitik, dem Leitenden Berater für Handel und Produktion und dem Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen, wenn diese Maßnahmen nicht zur Lösung der oben beschriebenen Notfallsituationen beitragen, darunter der Anstieg des allgemeinen Handelsdefizits oder die jüngste Ausweitung nicht-reziproker Handelsabkommen durch US-Handelspartner in einer Weise, die die wirtschaftlichen Interessen und die nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten bedroht.
(b) Sollte ein Handelspartner als Reaktion auf diese Maßnahme Vergeltungsmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten ergreifen, indem er Einfuhrzölle auf US-Exporte oder andere Maßnahmen erhebt, kann ich die HTSUS weiter abändern, um die im Rahmen dieser Anordnung verhängten Zölle zu erhöhen oder ihren Umfang auszuweiten, um die Wirksamkeit dieser Maßnahme sicherzustellen.
(c) Sollte ein Handelspartner wesentliche Schritte unternehmen, um nicht-reziproke Handelsvereinbarungen zu beheben und sich in Wirtschafts- und nationalen Sicherheitsfragen ausreichend an die Vereinigten Staaten anzugleichen, kann ich die HTSUS weiter abändern, um die im Rahmen dieser Anordnung auferlegten Zölle zu verringern oder ihren Umfang einzuschränken.
(d) Sollten sich die Produktionskapazität und -produktion in den USA weiter verschlechtern, kann ich die HTSUS weiter abändern, um die Zölle gemäß dieser Anordnung zu erhöhen.
Abs . 5. Durchführungsbefugnis. Der Handelsminister und der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten werden hiermit in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister, dem Heimatschutzminister, dem Assistenten des Präsidenten für Wirtschaftspolitik, dem Leitenden Berater für Handel und Produktion, dem Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten und dem Vorsitzenden der Internationalen Handelskommission befugt, alle dem Präsidenten durch das IEEPA übertragenen Befugnisse nach Bedarf einzusetzen, um diese Anordnung umzusetzen. Jedes Ministerium und jede Behörde hat im Rahmen ihrer Befugnisse alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um diese Anordnung umzusetzen.
Abs. 6. Berichtspflichten. Der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten wird hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister, dem Handelsminister, dem Heimatschutzminister, dem Assistenten des Präsidenten für Wirtschaftspolitik, dem Leitenden Berater für Handel und Produktion sowie dem Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten dem Kongress wiederkehrende und abschließende Berichte über den in dieser Anordnung erklärten nationalen Notstand vorzulegen, in Übereinstimmung mit Abschnitt 401(c) des NEA (50 USC 1641(c)) und Abschnitt 204(c) des IEEPA (50 USC 1703(c)).
Abschnitt 7. Allgemeine Bestimmungen.
(a) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass es Folgendes beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst:
(i) die einer Exekutivabteilung, -behörde oder deren Leiter gesetzlich übertragene Vollmacht; oder
(ii) die Aufgaben des Direktors des Office of Management and Budget im Zusammenhang mit Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschlägen.
(b) Diese Anordnung wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.
(c) Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt und beabsichtigt auch nicht, Rechte oder Vorteile materieller oder verfahrenstechnischer Art zu begründen, die von irgendeiner Partei gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstige Personen durchgesetzt werden könnten.
DONALD J. TRUMP