NEW YORK – Im September diesen Jahres sollen die – bis dahin – souveränen Nationalstaaten den UN-Generalsekretär mit nie dagewesenen Sondervollmachten ausstatten, die bei genauem Hinsehen nichts Anderes sind, als eine Weichenstellung hin zu Etablierung einer Welt-Diktatur.
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Heimlich, still und leise haben die UNO und die sie finanzierenden Netzwerke einen nie dagewesenen Anschlag auf die demokratisch legitimiertem Regierungen der Welt vorbereitet:
Der Kern dieses Anschlags liegt im angestrebten Abschluß eines „neuen Gesellschaftsvertrags“ zwischen den Regierungen der Welt und ihren Völkern. Die UNO bezeichnet diesen „Gesellschaftsvertrag“ selbst als
„Gesellschaftsvertrag für das KI-Zeitalter“.
Dieser „Gesellschaftsvertrag für das KI-Zeitalter“ soll nach Angaben der UNO auf zwei Säulen beruhen: auf der Säule einer
- „Gesellschaft der intelligenten Demokratie“ und auf der Säule einer
- „neuen globalen Lieferkette namens Supply Chain 2020.“
Wie sich die UNO dies vorstellt hat sie in einem eigenen Buch, mit dem Titel:
„UN 100 Remaking the World Toward an Age of Global Enlightenment“
vorgestellt. Man kann dieses Buch eine Art „Programm“ für die mit dem dem 75ten Geburtstag der UNO beginnenden „revolutionären Phase“ der Umgestaltung der Erde verstehen. Diese Umgestaltung soll in 23 Jahren, zum 100ertsten Geburtstag der UNO endenden!
Dieses Buch versteckt die UNO hinter einer Registrierpflicht.
Einen besonders intensiven Beitrag zu diesem Vorhaben leistet die Bundesregierung aktuell mit Hilfe ihrer UN-Botschafterin bei den Vereinten Nationen um die im September 2024 angesetzte UN-Vollversammlung und den dort zur Abstimmung anstehenden
„compact oft he future“
und damit ach dessen Anhang, den
„global digital compact“
vorzubereiten:
Bereits 2017 spielte der umstrittene Führer des demokratisch nicht legitimierten World Economic Forum, Klaus Schwab, öffentlich mit dem Gedanken, ob man demokratische Wahlen nicht auch durch KI ersetzen könnte:
Von anderer Stelle wird aktuell durch einen Herrn Lopez-Claros ein weiteres gedankliches Element beigesteuert: Herr Lopez-Claros ist „zufälligerweise“ ehemaliger Chefökonom des Weltwirtschaftsforums (WEF) und hatte hochrangige Positionen bei der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds inne. Er meint:
“Einen Erdsystemrat schaffen, der das UN-System in die Lage versetzt, verbindliche Gesetze zum Schutz unseres planetarischen Umweltsystems und der von ihm bereitgestellten Gemeingüter zu erlassen, mit den notwendigen Durchsetzungsmechanismen.”
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Beiträge der Bundesregierung zum Ausbau der UNO zu einer „Welt-Regierung“
Tatsächlich ist es so, daß die Bundesregierungen bei diesem Vorhaben kräftig mitwirken, ohne es bisher der Bevölkerung mitgeteilt zu haben, also ohne dem Wahlvolk mitgeteilt zu haben, daß die Bundesregierung dazu beiträgt, auch das eigene Land zu einer
„Gesellschaft der intelligenten Demokratie“
innerhalb des
„Gesellschaftsvertrag für das KI-Zeitalter“
umzubauen. Die Bundesregierung dürfte – ausweislich der aktuell vorliegenden Informationen – spätestens bei dem G7-Treffen in Biarritz 2019 mit eigenen Beiträgen hierzu begonnen haben, und derartige Beiträge erstrecken sich offenbar mindestens bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Artikels.
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G7-Treffen 2019: der Beitrag der Bundesregierung
Im Jahr 2019 hatte innerhalb der G7 Frankreich turnusmäßig den Vorsitz inne. In dieser Rolle wählte Frankreich als einen der fünf zu behandelnden Arbeitsschwerpunkte
Fight inequality with digital development and artificial intelligence
Ausweislich einer Veröffentlichung der französischen Regierung war den Digitalisierungsministern der G7 die Aufgabe gestellt worden, bei diesem Vorbereitungstreffen am 15 Mai 2019 in Paris die ersten Randbedingungen zu definieren, innerhalb derer dann digitale Technologie zur Demokratie beitragen soll:
„In diesem Zusammenhang und im Vorfeld des Gipfels in Biarritz, den es vorbereiten soll“
und insbesondere seiner Sitzung am 25. August zum Thema
wird das informelle Tech-for-Good-Treffen der Digitalisierungsminister am 15. Mai die Anforderungen und Werte erörtern, die für digitale Innovationen unerlässlich sind, sowie die Rolle, die diese Technologien im Kampf gegen Ungleichheit spielen können… Beteiligt waren verschiedene G7-Engagementgruppen, darunter „Youth 7“…“
Die Tatsache, dass die hierbei Einfluß nehmenden Netzwerke nicht lückenlos offengelegt werden, wirkt zumindest auf uns nicht wirklich vertrauenserweckend. Hinzu kommt daß es sich bei dieser Organisation „Youth 7“ um den eigenen „Goldfischteich“ der G20/G7 handelt.
Diese „Youth 7“ (Y7) ist jedenfalls Teil der Jugendengagementgruppen der G7/G20 und wird aus verschiedenen Quellen finanziert. In erster Linie wird sie von den Regierungen der G7-Länder sowie von Partnern aus dem privaten Sektor und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützt. Demokratisch gewählt wurde von diesen Teilnehmern jedoch offenbar niemand! Wo also „Jugend“ drauf steht sind offenbar Opportunisten, die noch Karriere machen wollen drinnen.
Eine Tischvorlage wird ausgeweitet
Auf diesem G7-Treffen wurden dann aus der Vorgabe
„Fight inequality with digital development and artificial intelligence“
die drei Unterpunkte
- Verantwortlichkeit der Plattformen im Kampf gegen gefährliche Online-Inhalte
- Entwicklung von Technologien der künstlichen Intelligenz und ihr Beitrag zur Bekämpfung der Ungleichheit
- Vertrauen in digitale Technologien und Infrastrukturen aufbauen
abgeleitet und bearbeitet.
Die Arbeitsergebnisse der Digitalisierungsminister aus diesem Treffen im Mai 2019 flossen dann unter der Überschrift
in das Arbeitstreffen der G7 am 25.8.2019 ein und führten am darauffolgenden 26.8.2019 in ein gemeinsames Positionspapier mit der Überschrift
wie man aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen ableiten kann.
Aus der Abschlußerklärung: Demokratie soll „intelligent“ werden
Unter Punkt 7 werden erste Randbedingungen für eine Art Weiterentwicklung der Demokratie definiert. Dem gemäß soll „Künstliche Intelligenz“ (KI) in den Dienst der Erreichung der Agenda 2030 gestellt werden und es wird behauptet, dass KI „Auswirkungen auf die Demokratie“ haben könne:
Hinzu kommt die Aussage:
ohne daß erwähnt wird, wer denn die G7 „informiert“ hat! Immerhin wird hier zugegeben, daß jemand die G7 „informiert“ hat, wobei aber im Dunkel bleibt, wer das war.
Teil der „intelligenten Demokratie“ ist die Herrschaft über die Informationen
Aber bei der „Bekämpfung“ dieses geheimnisvollen Einflusses ist man sich bereits sicher:
Auch ein neues Gremium wurde offenbar bereits geschaffen:
um behauptete Gefahren des Internet zu reduzieren. Diese „International Partnership for Information and Democracy“
- …Bestätigt den Zusammenhang zwischen Meinungsfreiheit und Tatsachenwahrheiten.
- Verankert das Recht auf verlässliche Informationen als Bestandteil des Rechts auf Meinungsfreiheit.
- Erfordert die Förderung „zuverlässiger Informationen“…
- Fordert die Schaffung einer internationalen Gruppe von Informationsexperten…
Doch die Abschlusserklärung hat noch mehr zu bieten:
Weitere Hinweise finden sich auf Seite 21 des Buchs der UNO mit dem Titel:
„UN 100 Remaking the World Toward an Age of Global Enlightenment“
Auf Seite 21 dieses Buchs wird folgender Zusammenhang zwischen dem bereits erwähnten neuen „Gesellschaftsvertrag“ und der „Künstlichen Intelligenz“ hergestellt:
Einer weiteren Stelle ist entnehmbar, dass mit Hilfe von KI die Demokratie, wie wir sie kennen, verändert werden soll:
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Januar 2020: ein Beitrag der Bundesregierung zur Selbstermächtigung der UNO?
Zeitlich betrachtet lediglich vier Monate später, also im Januar 2020, startete der UN-Generalsekretär dann die Initiative UN75 als – nach eigenen Angaben – weltweit größte Diskussion über aktuelle globale Herausforderungen. Tatsache ist, dass just in diesem Monat auch die WHO erstmals auf das Covid-Virus reagierte.
Damit öffnete die UNO – nach eigener Auffassung – ein mit ihrem 75-jährigen Bestehen beginnende und an ihrem 100-jährigen Bestehen endendes Zeitfenster zur Veränderung der Lebensumstände aller Erdenbewohner. Das Ziel sei nach eigenen Angaben, „eine bessere und nachhaltigere Welt für alle aufzubauen“:
Ob zwischen den unter der Überschrift
zusammengefassten Arbeitsergebnissen der G7 und den Ergebnissen aus diesen Umfragen der UNO ein Zusammenhang besteht, ist aktuell noch unklar.
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Juni 2020: ein Beitrag der Bundesregierung zur Gestaltung eines Resolutionsentwurfs
Im Anschluss an das Arbeitsergebnis der G7 und im Anschluss an diese „Umfrage“ der UNO verfasste der Präsident der Generalversammlung der UNO für das 75-jährige Bestehen der UNO im September 2020 eine Resolutionsentwurf mit dem sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen selbst auf die Umsetzung von zwölf Verpflichtungen vergatterten. Eine dieser Verpflichtungen betraf Digitales.
Die UNO erhebt einen Anspruch auf die Ausweitung ihrer Macht
Dieser Resolutionsentwurf ist im Kern nichts Anderes, als das Erheben des Anspruchs die eigene Macht auszuweiten:
Diesem, im Juni 2020 veröffentlichten Resolutionsentwurf ist entnehmbar, dass sich die UNO selbst den Auftrag geben will, ab 2021 ganz grundlegende Weichenstellungen zu tätigen, die in nicht weniger als in eine Neudefinition und in eine
„Erneuerung des Multilateralismus“
einmünden soll. Für diesen erneuerten Multilateralismus werden
„Grundlagen neu definiert“,
wobei
„in großen Dimensionen“
zu denken sei, so die UNO:
„Der 75. Jahrestag der UNO im Jahr 2020 fiel in eine Zeit großer Umwälzungen und Gefahren…
Die UNO instrumentalisiert das Covid-Virus als Begründung
Das ist zweifellos zutreffend. Als offizielle Begründung für diese fundamentale Weichenstellung werden von der UNO im Juni 2020 aber weder das zuvor abgehaltene G7-Treffen und dessen Arbeitsergebnisse, noch die Umfrage der UNO und deren Ergebnisse angeführt. Als offizielle Begründung der UNO für diese Initiative führt die UNO im Juni 2020 vielmehr das im Januar erstmals auftretende Covid-Virus aus:
Unerwähnt bleibt hierbei aber, dass die UNO diese Initiative im Januar 2020 gestartet hatte, also „zufälligerweise“ im selben Monat in dem die ebenfalls demokratisch nicht legitimierte WHO begann, sich mit dem Covid-Virus zu beschäftigen, Auch die WHO nutzte das Covid-Virus um mit Hilfe eines Pandemievertrags und einer Änderung der Gesundheitsvorschriften die eigene Macht auszuweiten.
Wie aber kann man eine Initiative, die im Januar 2020 gestartet wurde und deswegen bereits vor dem Januar 2020 vorbereitet worden sein muss, und mit etwas begründen, was erst auftritt, nachdem die Vorbereitungen begonnen wurden?
Unerwähnt bleibt außerdem, dass dieses Virus offenkundig durch einen menschlichen Eingriff an der so genannten „Furinspaltstelle“ derart umgebaut worden war, dass ein Corona-Virus für den Menschen leichter ansteckend wird.
Damit begründet die UNO ihre Initiative mit einem Ereignis, das zu Beginn dieser Initiative nicht nur weitgehend irrelevant war, sondern sich auch des Verdacht erwehren muß, künstlich hergestellt worden zu sein!
Damit beansprucht die UNO also eine eigene Zuständigkeit für zwölf „Aktionsbereiche“ um die angestrebte „Neudefinition der Grundlagen in großen Dimensionen“ nicht nur zu denken zu können, sondern um sie auch praktizieren zu können.
UNO: Instrumente zur Problemlösung sind bereits vorhanden
Im selben Dokument verweist die UNO darauf, dass sie sich die Instrumente zur Lösung dieses von ihr formulierten Problems mit der Agenda 2030 bereits selbst geschaffen hat:
Offenkundig will die UNO mit Hilfe dieser Initiative der ICANN, die bisher für die Organisation des Internet verantwortlich ist, in Konkurrenz treten.
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September 2020: der Beitrag der Bundesregierung zu der Verabschiedung des Resolutionsentwurfs
Diese Resolution mit dem Titel
wurde durch die Generalversammlung am 21.9.2020 ohne Abstimmung angenommen.
Einer dieser zwölf Aktionsbereiche betrifft die Verbesserung der digitalen Zusammenarbeit:
Digitales als Machtinstrument zur Umsetzung
Dieser Anspruch betrifft auch die Herrschaft über die Digitalität:
13. Wir werden die digitale Zusammenarbeit verbessern. Digitale Technologien haben die Gesellschaft grundlegend verändert. Sie bieten beispiellose Chancen und neue Herausforderungen. Werden sie unsachgemäß oder böswillig eingesetzt, können sie Spaltungen innerhalb und zwischen Ländern schüren, die Unsicherheit erhöhen, die Menschenrechte untergraben und die Ungleichheit verschärfen. Die Entwicklung einer gemeinsamen Vision für die digitale Zusammenarbeit und eine digitale Zukunft, die das volle Potenzial für eine vorteilhafte Nutzung der Technologie aufzeigt, sowie die Berücksichtigung von digitalem Vertrauen und digitaler Sicherheit müssen weiterhin Priorität haben, da unsere Welt heute mehr denn je auf digitale Werkzeuge für Konnektivität und sozioökonomischen Wohlstand angewiesen ist. Digitale Technologien haben das Potenzial, die Umsetzung der Agenda 2030 zu beschleunigen. Wir müssen einen sicheren und erschwinglichen digitalen Zugang für alle gewährleisten. Die Vereinten Nationen können allen Beteiligten eine Plattform bieten, um an solchen Überlegungen teilzunehmen.
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Auf Basis der „angenommenen“ Resolution wurde durch die UNO der „Gipfel der Zukunft“ einberufen
Der UNO-Generalsekretär behandelte diese Resolution als Arbeitsauftrag an sich selbst:
Zum 75. Jahrestag der Vereinten Nationen verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, die globale Ordnungspolitik zu stärken, und baten den Generalsekretär um Empfehlungen zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen (Resolution 75/1). Der Generalsekretär antwortete mit „Unsere gemeinsame Agenda“ (A/75/982), in der er zu Solidarität zwischen Menschen, Ländern und Generationen sowie zu einer entsprechenden Erneuerung des multilateralen Systems aufrief, um die Umsetzung bestehender Verpflichtungen zu beschleunigen und Lücken in der globalen Ordnungspolitik zu schließen.
August 2021: Idee der UNO über einen „Gipfel der Zukunft“ mit Vergatterung der Mitgliedsstaaten auf eine „common agenda“, also auf einen gemeinsamen Plan
Der Generalsekretär reagiert auf die Resolution im August 2021 mit einer 60-seitigen Ausarbeitung, die inzwischen wieder aus dem Netz entfernt wurde :
Es geht ihm – nach eigenen Angaben – also darum ein bereits bestehendes Vorhaben / Programm der UNO zu „beschleunigen“ und das geht für den Generalsekretär offenbar mit der Übertragung von mehr Macht an ihn selbst einher. Dazu gibt er sechs Gründe an:
Erstens ist es jetzt an der Zeit, die globale Solidarität wieder anzunehmen…
ich fordere einen globalen Verhaltenskodex, der die Integrität öffentlicher Informationen fördert.
Ein „Gipfel der Zukunft“/“summit of the future“ soll dieses Vorhaben beraten / beschließen
Zu diesem Zweck hat der Generalsekretär für den September des Jahres 2024 zu einem
„Gipfel der Zukunft“/“summit of the future“
eingeladen, mit dessen Hilfe sich die UNO selbst umgestalten möchte.
Auf diesem
„Gipfel der Zukunft“/“summit of the future“
möchte die UNO wiederum einen
„compact oft he future“/„Pakt für die Zukunft“
beschließen, mit dessen Hilfe sich die UNO Rechte übertragen möchte und den Mitgliedsstaaten neue Pflichten auferlegen möchte:
Festhaltenswert ist, daß die UNO auch diesen Pakt wieder einmal argumentativ sehr hoch aufhängt. Der UNO zufolge geht es „um das Überleben“ zu dem angeblich auch der mitzubeschließende „Digitalpakt“ beitragen soll:
- Unser Ziel ist eine inklusive, offene, nachhaltige, sichere und geschützte digitale Zukunft für alle. Dieser Globale Digitale Pakt legt die Ziele, Grundsätze, Verpflichtungen und Maßnahmen fest, die wir ergreifen, um ihn zu erreichen.
- Wir haben starke Grundlagen, auf denen wir aufbauen können. Unsere digitale Zusammenarbeit basiert auf internationalem Recht, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen und des internationalen Menschenrechts, sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Wir bleiben den Ergebnissen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) verpflichtet, die in der Genfer Grundsatzerklärung und dem Aktionsplan sowie der Tunis-Agenda für die Informationsgesellschaft zum Ausdruck kommen. Die Vereinten Nationen bieten eine unverzichtbare Plattform für die globale digitale Zusammenarbeit, die wir brauchen.“.
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Die UNO will mit Notstandsrechten ausgestattet werden und mit einer „Notfall-Plattform“ die Mitgliedsstaaten umgehen zu können
Die UNO will eine „emergency-platform“ betreiben! Bereits im August 2021 legte der Generalsekretär – auf Seite 47 versteckt – seine Idee vor, bei der UNO eine „Notfallplattform“ einzurichten, die „automatisch“, also ohne demokratische Kontrolle aktiviert würde.
Im Kern geht es darum, bei selbst definierten „Notständen“ ohne demokratischen Kontrolle die Maßnahmen einzuleiten, die die UNO für richtig hält. Im Kern geht es also um die Ausstattung der UNO mit einem Notstandsrecht. Notstandsrecht braucht – juristisch betrachtet – keine Rücksicht auf die in einem Staat bestehenden Gesetze nehmen:
Nach der Aktivierung würden die UNO, ihre Mitgliedssaaten, Industrie und NGOs, also Milliardäre nach Lösungen suchen:
Die Regeln der Zusammenarbeit unterliegen ebenfalls keiner demokratischen Kontrolle, sondern werden mit Hilfe einer „Geschäftsordnung“ selbst ausgearbeitet:
2023 fasst die UNO dann in einem „policy brief“ dieses Vorhaben noch einmal zusammen:
Ziel ist weiterhin die UNO mit einer ständigen Befugnis auszustatten, um im Falle
„..eines künftigen komplexen globalen Schocks von hinreichendem Ausmaß, Schweregrad und Reichweite automatisch eine Notfallplattform (emergency platform) einsetzen und zu betreiben zu können“ (vgl. Seite 2):
Der UNO-Mitteilung
aus dem März 2023 ist für diese „Emergency Platform“ folgende Definition zu entnehmen:
Um diese „Emergency Platform“ betreiben zu können, soll der UN-Generalsekretär mit folgenden neuen Rechten ausgestattet werden, die man seit Mai 2024 einer „action 49“ entnehmen kann:
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Deutschland und Schweden als Hauptverantwortliche
Noch einmal zusammengefasst: der Globale Digitalpakt wurde im Bericht „Unsere gemeinsame Agenda“ des Generalsekretärs als Reaktion auf die Erklärung der Mitgliedstaaten zum 75. Jahrestag der Vereinten Nationen (A/RES/75/1) eingeführt.
In der „Common Agenda“ wurde vorgeschlagen, dass auf dem Zukunftsgipfel im September 2024 unter Beteiligung aller Interessenträger ein Globaler Digitalpakt vereinbart werden soll. Aufbauend auf seinen Empfehlungen im Bericht „Unsere gemeinsame Agenda“ veröffentlichte der Generalsekretär ein Policy Brief zum Global Digital Compact. Dieses Briefing soll den Vorbereitungs- und Verhandlungsprozess im Vorfeld des Zukunftsgipfels unterstützen, bei dem der Pakt ein zentraler Schwerpunkt sein wird.
Und wer koordiniert das ganze für die UNO? Die Botschaften Deutschlands, Schwedens und der Niederlande bei der UNO!
Deutschland ist offizieller Koordinator der UNO für den Global Compact
Den UNO-Unterlagen ist auch zu entnehmen, wer für das Zustandekommen des „Global Compact“, umfassend die Notstands-Plattform zuständig ist:
Deutschland ist also für die Erstellung des „Compact of the Future“ zuständig! Genauer gesagt ist die deutsche Botschaft der UNO die Ansprechstelle.
Präzise gesagt ist damit Deutschland auch für die Vorlage aller einzelnen Kapitel des Pakts zuständig.
Dabei handelt es sich also um die Zuständigkeit für
„…einen zwischenstaatlichen, handlungsorientierten Pakt für die Zukunft mit Kapiteln zu
- nachhaltiger Entwicklung und
- Entwicklungsfinanzierung,
- internationalem Frieden und Sicherheit,
- Wissenschaft,
- Technologie und Innovation sowie
- digitaler Zusammenarbeit,
- Jugend und zukünftigen Generationen und
- der Umgestaltung der globalen Governance
Diesem Pakt sollen – wie bereits ausgeführt – ein
als Anlage beigefügt werden. Beide werden aber von anderen Ländern verfasst und vorgelegt:
Schweden ist offizieller Koordinator der UNO für den Digitalpakt
Mit Beschluss 77/568 hat die Generalversammlung Verpflichtungen zur Durchführung offener, transparenter und integrativer zwischenstaatlicher Konsultationen zu einem globalen Digitalpakt festgelegt. Der Pakt wird, wenn er zwischenstaatlich vereinbart wird, wohl eines der wichtigsten Ergebnisse des Zukunftsgipfels sein und dem Zukunftspakt beigefügt werden.
Ko-Moderatoren der zwischenstaatlichen Verhandlungen sind Schweden und Sambia.
(i) Schließung digitaler Kluft und Beschleunigung der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele;
(ii) Ausbau der Inklusion in der digitalen Wirtschaft und der Vorteile für alle;
(iii) Förderung eines inklusiven, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raums;
Für den Jugend-Pakt sind wiederum die Niederlande zuständig.