Deportationslüge: Correctiv und dessen Anhänger verlieren einen Gerichtsprozess nach dem anderen

Quelle: Wikipedia

HAMBURG – Nachdem Correctiv der AfD und weiteren Betroffenen eine Deportationslüge ans Bein gebunden hat, haben diese „Recherche-Plattform“ und ihr Umfeld nach einem halben Jahr bereits zahlreiche Gerichtsprozesse zu diesem Themenumfeld als verloren verbuchen.

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Die selbst erkannten Haltungs-Journalisten (vulgo für gerichtszertifizierte Lügner) bei Correctiv haben bereits mehrfache Niederlagen vor Gericht über sich ergehen lassen

Ein zentraler Baustein im Lügengebäude war der durch Correctiv inszenierte und in die Welt verbreitete Eindruck, daß die Mitglieder des Treffens in Potsdam über die „Deportation deutscher Staatsbürger“ ausgetauscht hätten.

Bei einem Gerichtsverfahren hierzu vor dem zuständigen Gericht in Hamburg ging es im Kern darum, ob es sich hierbei um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt. Als Tatsachenäußerung wäre dieser Ausdruck beweispflichtig. Als Meinungsäußerung nicht.

Tatsache ist jedenfalls, daß Correctiv in einem Schriftsatz an das Gericht mit der Einlassung:

Es sei „zutreffend“, „dass die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. 

zugestand, daß es sich hierbei nicht um eine Tatsachenäußerung sondern um eine Deportationslüge handelt. Damit mußte Correctiv zugestehen, daß diese Plattform Millionen Menschen belogen hat, um diese auf die Straße zu treiben und gegen die AfD zu demonstrieren.

Interessant und ich nicht endgültig aufgeklärt ist, daß sich Correctiv-Mitarbeiter wiederholt mit Regierungsvertretern trafen.

Doch nach dieser Correctiv-„Recherche“ wurde die unwahre Behauptung von angeblich besprochenen Deportationsplänen weiter verbreitet. Dies geschah unter dem Wohlwollen der Regierungen in Bund und Ländern und unter unkritischer Beteiligung fast aller „Qualitätsmedien“. Die Regierung protegierte Demonstrationen gegen Rechts, Seite an Seite mit Linksextremisten.

Der in das Treffen in Potsdam eingeschleuste Linksaktivist freut sich hingegen über sein Werk Millionen Bürger mit Hilfe seiner Show zu Demos getrieben zu haben:

„Also für mich war es zumindest so, dass ein einzelner Text die größten Demonstrationen in der Geschichte der Bundesrepublik auslöst und dass Menschen sich zusammentun und alle gemeinsam rufen ‚Alle zusammen gegen den Faschismus ‘. Das ist uns jeden Tag unter die Haut gefahren, in Schulklassen, in allen Redaktionen, aber auch bei Taxifahrten, ohne dass die wussten, wer ich bin. Die Leute redeten darüber. (…) Das ging durch alle Kneipen und durch alle Gemüter.“

Dessen ungeachtet ist die durch Correctiv verbreitete Deportations-Lüge auch im Juli 2024 aber noch immer sehr wirkmächtig:

Weil der Autor und ehemalige Sprecher der Identitären Bewegung, Martin Sellner, eine private Lesung in Marburg halten will,

…plant der Oberbürgermeister der Stadt, Thomas Spies, eine Gegendemonstration. Denn laut dem SPD-Politiker propagiere Sellner „Deportation von Mitbürger*innen mit Migrationsgeschichte, auch Deutsche“, erklärte Spies auf X.

Schon aus diesem Grund lohnt ein Überblick über die durch Correctiv seither verlorenen Prozesse zu diesem Thema:

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Nach der Verbreitung der Deportations-Lüge verliert nicht nur Correctiv Gerichtsprozesse

Im Januar diesen Jahres hatte die selbst erkannte „Rechercheplattform“ Correctiv das Bild verbreitet, Mitglieder der AfD hätten mit dem Buchautor Martin Sellner  „Deportationspläne“ besprochen. 

Eine der zentralen Stellen hierzu lautete beispielsweise:

„Was Sellner entwirft, erinnert an eine alte Idee: 1940 planten die Nationalsozialisten, vier Millionen Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren“.

Diese frei erfundene, eigene Spekulation von Correctiv wurde dann durch lauernde „Qualitätsmedien“ im ganzen Land dahingehend verstanden, dass die Teilnehmer des Treffens, also auch Mitglieder der AfD, selbst über Deportationspläne gesprochen hätten.  

Dieses Wortgeklingel und andere Setzungen sind aber reine Erfindungen von Correctiv und als solche eben keine Tatsachen. Dumm ist hat nur, wenn Dritte, wie z.B. „Qualitätsmedien“ diesen Unfug dann weiterverbreiten, als ob es sich um Tatsachen handeln würde. Inzwischen haben Gerichte auch dazu Recht gesprochen:

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Februar 2024: Correctiv kassierte Niederlage gegen Ulrich Vosgerau

Bereits kurz nach der Correctiv-Inszenierung musste Correctiv vor dem Landgericht Hamburg die erste Niederlage einstecken. Das Gericht verbot Correctiv eine falsche Tatsachenbehauptung, die Correctiv dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau einfach so ans Bein gebunden hat.

Erfolgreich war er in Bezug auf eine Äußerung bei dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam: Bei Correctiv hatte es geheißen, Vosgerau habe dort

„ein Musterschreiben“

in Erwägung gezogen, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen:

„Je mehr mitmachten, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“,

habe er gesagt.

Vosgerau machte in seinem Unterlassungsantrag geltend, er habe im Gegenteil ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet und darauf hingewiesen, dass der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.

Das Landgericht folgte ihm und untersagte die Correctiv-Darstellung in diesem einen Punkt. Correctiv habe zum Wortlaut von Vosgeraus Äußerung nichts Konkretes vorgetragen. „Das Gericht hatte deshalb von der Unrichtigkeit des Zitats auszugehen“, teilt es in einer Pressemitteilung mit.

Die einstweilige Verfügung betraf genau gesagt den Punkt, Vosgerau halte den Vorschlag,

„man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“

Die Kammer verstand diese Passage dann auch genau so, wie es geschrieben worden war, nämlich, daß Correctiv verbreitet, daß Vosgerau sich auch inhaltlich so geäußert haben soll, daß die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, um so größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden.

Vosgerau argumentierte jedoch, daß er das genaue Gegenteil gesagt hatte, nämlich daß er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet. Außerdem habe er darauf hingewiesen, daß der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.

Correctiv  konnte daraufhin die eigene Behauptung nicht belegen, was offenbar nichts anderes bedeutet, als zuzugeben, daß die Behauptung frei erfunden war.

„Das Gericht hatte deshalb von der Unrichtigkeit des Zitats auszugehen“,

teilt es in einer Pressemitteilung mit.

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Mai 2024: Correctiv kassierte Niederlage gegen die „Achse des Guten“

Im Mai verbot das Oberlandesgericht Karlsruhe auf Antrag des Anwalts Steinhöfel einen von Correctiv auf Facebook veröffentlichten Faktencheck über einen Artikel der „Achse des Guten“, weil der rechtswidrige Faktencheck, so das Gericht, eine „nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung der journalistischen Leistung der Klägerin“ darstellte.

Die „Achse des Guten“ betreibt auf Facebook eine sog. Seite, auf der der laut „Berliner Zeitung“ „einflussreichste deutsche Autoren-Blog“ die auf ihrer Webseite achgut.com veröffentlichten Artikel mit einem kurzen Anreisser postet.

So ist dies auch in dem streitigen Fall am 14.12.2021 Uhr erfolgt. Die „Achse“ hat Anfang Dezember den am 07.12.2021 veröffentlichten Artikel

Bericht zur Coronalage: 7.800 Euro Kopfprämie für wundersame Corona-Vermehrung“,

auch auf Facebook gepostet. Facebook hat diese Veröffentlichung am 14.12.2021 gelöscht und die Autoren darüber mit Hilfe eines „Fakten-Checks informiert. Dieser wurde von der „Correctiv“-Mitarbeiterin durchgeführt. Zu einem solchem Fall schreibt das OLG-Hamburg:

1. Der von Facebook gegen Entgelt beauftragte Faktenprüfer, der bei einem Beitrag eines Nachrichtenmagazins die untrennbar verbundenen Hinweise „Fact-Check“ und „Behauptungen teils falsch“ anbringt und dabei auf sein eigenes Nachrichtenmagazin verlinkt, nimmt eine geschäftliche Handlung vor.

Die damit betraute Anwaltskanzlei gewann den Fall und schreibt dazu:

Autorin des Faktenchecks ist eine Frau Echtermann von Correctiv, die bereits wiederholt für vom Oberlandesgericht Karlsruhe verbotene „Faktenchecks“ die Verantwortung trug. Zu Konsequenzen hat dies offenbar ebensowenig geführt wie zu einer seriöseren Arbeitsweise.

Diese Feststellung der Kanzlei verwundert wenig. Alice Echtermann ist bei Correctiv Leiterin CORRECTIV.Faktencheck. Correctiv schreibt über die Arbeit dieser Verantwortlichen:

Seit Mai 2019 ist sie bei CORRECTIV. Als Teil des Teams für die Recherche „Kein Filter für Rechts“ 

Offenbar haben Correctiv und deren Mitarbeiter gewisse Schwierigkeiten sich an das geltende Recht zu halten.

Wir haben zwischenzeitlich mehrere, teilweise bereits rechtskräftige Urteile wegen unzulässiger Faktenchecks durch Correctiv erstritten. Und zwar sowohl gegen Correctiv wie gegen Facebook (wegen der Faktenchecks von Correctiv) unmittelbar.

Im Zusammenspiel mit weiteren Umständen, die die Wertschätzung des Artikels der „Achse“ beeinträchtigen, insbesondere dem Werturteil „Fehlender Kontext“, stellt der Faktencheck eine in der Abwägung der beteiligten Interessen nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung der journalistischen Leistung der Klägerin dar“, so das Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem dieser Urteile.

Dem Urteil ist zu der von Correctiv hinzugefügte Bewertung

„Fact-Check. Behauptungen teils falsch“

entnehmbar:

3. Diese Hinweise erwecken beim angesprochenen Nutzer in der Regel die Erwartung, die Faktenprüfung beziehe sich auf Tatsachen in genau dem Facebook-Beitrag, mit dem sie untrennbar verbunden worden sind. Wird diese Erwartung enttäuscht, weil im Wesentlichen nur auf Wertungsfragen eingegangen wird und im Mittelpunkt der Kritik nicht der geprüfte Beitrag selbst, sondern dort referierte Äußerungen Dritter stehen, kann in der Gesamtabwägung eine nicht hinzunehmende Herabsetzung vorliegen.

Mit anderen Worten: Frau Erdmann hat mit Hilfe ihres „Fakt-Checks“ in Wirklichkeit Zersetzungsarbeit betrieben.

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Mai 2024: Correctiv kassierte Niederlage wegen der eigenen Litigation-PR mit Hilfe der FAZ

Doch mit dieser Niederlage wollten sich die Schlauberger von Correctiv nicht abfinden und erfanden dazu den Begriff einer „prozessualen Wahrheit“, die Correctiv verbreitet habe! Correctiv-Chef David Schraven hatte nämlich nach der Niederlage in einem Interview mit der FAZ in die Welt gesetzt, die „Correctiv“-Darstellungen über das Treffen in Potsdam seien die „prozessuale Wahrheit“.

Im Mai entschied ein Gericht ein weiteres Mal gegen Correctiv, was zur Löschung eines Interviews in der „FAZ“ folgte. Rechtsanwalt Carsten Brennecke kommentierte:

„Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven! Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat“.

Im Detail führt Carsten Brennecke auf „X“ die Pressemitteilung der Kanzlei Höcker aus:

Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven! Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat:

Der Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr. @UlrichVosgerau (CDU) ist vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen irreführende Litigation-PR des #Correctiv-Geschäftsführers  @David_Schraven in einem Interview mit der #FAZ vorgegangen.

@correctiv_org ist nach seinem Bericht zum Potsdam-Treffen auch durch kritische Medienjournalisten unter Druck geraten, da durch manipulative Wertungen bei Lesern und Medien die Fehlvorstellung geweckt wurde, auf dem Treffen sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden.

Kritik des Staatsrechtlers Dr. Ulrich #Vosgerau und der Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte an der manipulativen Berichterstattung hat Correctiv versucht, als Litigation-PR abzukanzeln. Nun beweist ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, dass ausgerechnet Correctiv-Chef David Schraven versucht hat, Leser und Medien mit irreführender Litigation-PR hinters Licht zu führen: In seinem Interview mit der  @faznet vom 03.03.24 hat Correctiv-Chef David Schraven die Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 „Geheimplan gegen Deutschland“ enthaltenen Schilderungen zu Gesprächen über einen Masterplan, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. Konkret lautet die Aussage Schravens im Interview wie folgt:

„Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist.“.

Die #LitigationPR Schravens ist falsch: Das Landgericht Hamburg hat in seiner Pressemitteilung vom 27.02.2024 genau das Gegenteil davon klargestellt. Es sagt schon in seiner Pressemitteilung, dass der Inhalt der Correctiv-Berichterstattung, ob, durch wen und in welchem Umfang die „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung diskutiert wurde, nicht Gegenstand der Entscheidung ist.

Zitat: Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.

Der Text der Pressemitteilung ist hier abrufbar:

Auch der renommierte Medienjournalist Stefan Niggemeier, Herausgeber des medienjournalistischen Online-Portals Übermedien, hatte Scharvens Behauptungen in der FAZ als irreführende Litigation-PR kritisiert und Schraven testiert, dass er im Interview mit der FAZ explizit die Unwahrheit verbreite:

Das Landgericht Hamburg hat David Schraven nun die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels, dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, gerichtlich bestätigt.

Das Gericht hat das Verbot gegen Schraven mit Beschluss vom 07.05.24 (n.rk) wie folgt begründet: „Der … Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage aus dem Antrag zu 1.a., dass das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen „Kern des Artikels“ geäußert und diesen bestätigt hat. Auch wenn die Frage, was konkret der Kern eines Artikels ist, und auch die Frage, ob ein solcher durch eine Gerichtsentscheidung Bestätigung gefunden hat, wertende Elemente beinhalten, wird insbesondere durch den sich anschließenden Verweis auf die prozessuale Wahrheit die Behauptung transportiert, das Gericht habe sich mit dem näher beschriebenen Kern des Artikels beschäftigt, diesen bestätigt und eine Aussage darüber getroffen, ob der diesbezügliche Vortrag von Correctiv der prozessualen Wahrheit entspricht. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen.“

Der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, hat versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren. Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiter Beleg dafür, wie das „System Correctiv“ funktioniert.

Man muss sich dabei auf der Zunge zergehen lassen, dass ausgerechnet Correctiv Herrn Dr. Vosgerau und mir vorwarf, die Öffentlichkeit durch Litigation-PR beeinflussen zu wollen. Dass tatsächlich Correctiv nachweislich irreführende Litigation-PR betrieben hat, ist nun auch gerichtlich bestätigt worden.

Die FAZ hat sich für eine irreführende Litigation PR Correctivs vor den Karren spannen lassen. Die FAZ muss sich die kritische Fragen gefallen lassen, wie es denn um ihre journalistische Sorgfalt steht: Sie wurde darüber informiert, dass das Interview Falschbehauptungen enthält, war aber vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung nicht bereit, von der Weiterverbreitung der Falschbehauptungen abzusehen. Hätte sich der FAZ-Redakteur Harald Staun, der das Interview mit Schraven offensichtlich völlig unkritisch geführt hat, die Mühe gemacht, die Aussagen Schravens auch nur ansatzweise kritisch zu hinterfragen, dann hätte er feststellen müssen, dass die Aussagen falsch sind. Bei Einhaltung der üblichen journalistischen Sorgfalt hätten die Falschbehauptung im Interview nicht veröffentlicht werden dürfen.

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Juli 2024: Correctiv kassierte Niederlage gegen NEIUS wegen des Versuchs die Lüge zur Wahrheit zu machen

Correctiv hat aber nicht nur Lügen verbreitet, sondern Correctiv hat auch Medienorgane angegriffen, die die Wahrheit geschrieben haben. So erging es beispielsweise NIUS. NIUS hätte nach Ansicht von Correctiv fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass Correctiv über das Treffen in Potsdam unwahr berichtet und seine Berichterstattung hinterher vor Gericht revidiert hatte. Correctiv wollte also vor Gericht die Wahrheit  verbieten lassen und sich damit die eigenen Setzungen gerichtlich zertifizieren lassen.

Dazu hatte Correctiv die folgenden drei aufeinanderfolgenden NIUS-Passagen aus einem am 30.5. veröffentlichten Beitrag vor Gericht angegriffen: 

  1. Die Geburt der Deportationslüge
  2. Nach der Correctiv-Recherche wurde immer wieder die unwahre Behauptung von angeblich besprochenen Deportationsplänen verbreitet. Die Regierung protegierte Demonstrationen gegen Rechts, Seite an Seite mit Linksextremisten. […]
  3. Nachdem wochenlang in deutschen Medien verbreitet worden war, auf einem angeblichen rechten ‚Geheimtreffen‘ in Potsdam seien vom Medienportal Correctiv enthüllte ‚Deportationspläne‘ besprochen worden, bekräftigte Correctiv im März vor dem Landgericht Hamburg: Es sei ‚zutreffend‘, ‚dass die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere Grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben‘.

Correctiv wollte damit mit Hilfe eines Gerichts diese Wahrheiten als Lüge etikettieren lassen und stattdessen die selbst gesetzte Lüge

„die Teilnehmenden des Geheimtreffens in Potsdam (…) ‚Deportationspläne‘ besprochen“ 

gerichtlich als Wahrheit zertifizieren lassen. 

Das Gericht durchschaute diesen Schachzug allerdings und belehrte Correctiv darüber, daß das Wort „nach“ und die Passivkonstruktion („wurde … verbreitet) zusammen klarmachen, dass Dritte – also andere Medien – die falsche Deportationsbehauptung verbreitet hatten. Mit anderen Worten: Corrrectiv wurde gerichtlich verboten, sich dumm zu stellen! 

Als Beleg ergänzt NIUS noch einen Screenshot aus dem ergangenen gerichtlichen Beschluss, der NIUS vorliegt:

Für den von NIUS beauftragten Rechtsanwalt Steinhöfel offenbar ein gefundenes Fressen: 

„Correctiv bezeichnet sich selbst als ‚ein gemeinwohlorientiertes Medienhaus, das Demokratie stärkt‘. Dazu passen die wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen gesetzeswidriger Faktenchecks ebenso wenig, wie die aktuelle Niederlage vor dem Landgericht Hamburg gegen NIUS. Denn die weltanschaulich stramm linientreuen ‚Faktenchecker‘ stärken nicht die Demokratie, wenn sie gegen andere Presseorgane vorgehen, weil sie schon mit dem Verständnis einfacher Sätze in deutscher Sprache überfordert sind. 

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Juli 2024: Tagesschau kassierte Niederlage wegen der Verbreitung der von Correctiv verbreiteten Lüge

Unter dem Titel

Wenn Journalisten anfangen, ihre eigenen Lügen zu glauben

Eigentlich war dieses Urteil nur folgerichtig, nachdem Correctiv in einem vorherigen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zugestehen mußte, keine Beweise für die damals verbreiteten Behauptungen zu haben,

Es sei „zutreffend“, „dass die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. 

Es ist also nur folgerichtig, wenn man diese Lüge nicht nicht in die Welt setzen dar, daß man dann diese in die Welt gesetzte Lüge auch nicht weiterverbreiten darf. Dem Urteil ist dazu zu entnehmen:

„Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) auszugehen, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden.“

Hinzu kommt, daß dem Urteil auch zu entnehmen ist, daß die Tagesschau jegliche journalistische Sorgfaltspflicht über Bord geworfen hatte und diese Frasen ungeprüft in die Hauptnachrichtensendung übernahm. Im gesamten Verfahren konnte die beklagte Tagesschau dazu keine eigenen Leistungen liefern:

„Die Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) verweist lediglich auf Zeitungsartikel und um Mitteilungen von Correctiv“,

Vosgerau kommentierte seinen juristischen Sieg mit den Worten:

„Es muß sich bei Journalisten bis zum ÖRR endlich herumsprechen: Wer ‚Correctiv‘ glaubt, verliert – kostenpflichtig.“