Sitzungswoche
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.
TOP 6 Antragsloses Kindergeld
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlament am Freitag, 22. Mai 2026, erstmals beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss federführend sein. Die AfD-Fraktion will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen.
Finanzminister: Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eröffnete die Debatte und erklärte, dass mit der Gesetzesänderung das Versprechen an (werdende) Eltern verbunden sei: „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.“ Er erwarte, dass damit 300.000 Erstanträge pro Jahr entfielen. „Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger“, sagte er. Die Bundesregierung werde das Ziel der Entbürokratisierung weiter verfolgen.
AfD: Kindergeld ist aus dem Ruder gelaufen
Die AfD-Redner fokussierten sich in ihren Wortbeiträgen auf ihren eigenen Antrag. Das Kindergeld sei aus dem Ruder gelaufen, befand Kay Gottschalk (AfD). Im Jahr 2025 seien 528 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland überwiesen worden. Seine Fraktion wolle deshalb eine Indexierung, Kindergeld solle an die Lebenshaltungskosten im Ausland angepasst werden. „Man muss den politischen Willen haben, das System zu verändern“, sagte er. Die jetzige Situation könne man keinem Arbeitnehmer und keiner Familie in Deutschland erklären.
Später in der Debatte fragte René Springer (AfD): „Was ist gerecht daran, wenn deutsches Kindergeld vollständig auf ausländische Konten überwiesen wird?“ Er verteidigte den AfD-Antrag, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder an das Niveau der dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen und ergänzte: „Dann hört man immer wieder, die EU verbietet das, wir werden verklagt. Vielleicht sollten wir die Europäische Union mal daran erinnern, dass wir Nettobeitragszahler Nummer eins sind, und dass wir diese Zahlungen auch einstellen können.“
SPD: „Once-Only-Prinzip“ soll Bürokratie abbauen
Diese Kritik der AfD-Fraktion relativierte später für die Sozialdemokraten im Bundestag deren Abgeordnete Dr. Wiebke Esdar (SPD). In Deutschland gebe es 17,6 Millionen Kinder, für die Eltern Kindergeld bekämen, sagte sie. Nur ein Prozent der Gelder flössen für Kinder, die im Ausland lebten. Das beträfe 250.000 Kinder. Dem stünden aber 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmer gegenüber, die in Deutschland arbeiteten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten. Die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, „die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der Wirtschaft einbringen“, sagte Esdar und ergänzte mit Blick auf die AfD-Fraktion: „Darum ist es rechtspopulistische Hetze, was sie getan haben und nichts anderes.“
Den Gesetzentwurf insgesamt ordnete Esdar in das Vorhaben der Staatsmodernisierung ein. Es gehe um das „Once-Only-Prinzip“, erklärte sie: „Die Bürger müssen ihre Daten nur an einer Stelle hinterlegen, und dann können sie ausgetauscht werden. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren.“
Union: Schritt hin zu einer digitalen und familienfreundlichen Verwaltung
Für die CDU/CSU-Fraktion erklärte Dr. Anja Weisgerber: „Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Viele Eltern erleben staatliche Leistungen immer noch als kompliziert und langsam.“ Künftig solle die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden seien. „Wir beginnen mit dem zweiten Kind“, erklärte sie. Künftig solle das Verfahren aber erweitert werden.
Allerdings will Weisgerber im parlamentarischen Verfahren auch noch nachbessern: Derzeit sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Familienkasse nach eigenem Ermessen festlegen solle, wer das Kindergeld bekomme. „Das wollen wir ändern“, kündigte Weisgerber an. Sie wolle, dass grundsätzlich die Kindesmutter das Kindergeld bekomme, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen.
Grüne verweisen auf Situation alleinerziehender Mütter
Dr. Franziska Brantner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass es nicht viele Tage gebe, in denen in Deutschland etwas vorangehe. „Aber heute ist so ein Tag“, sagte sie. Entlastet würden vor allem diejenigen, die den Großteil der Arbeit zu Hause machten, die Frauen. Brantner nutzte die Gelegenheit aber, um die Debatte weg allein vom Kindergeld zu lenken und sagte: „Viele alleinerziehende Mütter warten Monat für Monat auf den Unterhalt von Vätern.“ Der Staat gewähre Unterhaltsvorschuss. „Der Staat räumt auf, was Männer liegen lassen“, stellte sie fest.
Die Strukturen, die jetzt für das antragslose Kindergeld genutzt werden könnten, ließen sich auch dafür nutzen, „um zahlungsunwillige Männer zur Kasse zu bitten“. Stattdessen aber stehe im Raum, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen, zugleich habe die Regierung 1,6 Milliarden Euro „beim Tankrabatt versenkt“. Brantner fragte: „Müssen die Frauen in diesem Land erst zur Zapfsäule werden, um nicht mehr übersehen werden?“ Frauen hätten viel Geduld. „Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Geduld von uns Frauen unendlich ist.“
Linke kritisieren Höhe des Kindergelds
Auch Doris Achelwilm (Die Linke) lobte die Maßnahme des antragslosen Kindergelds und sagte ähnlich wie Brantner, dass solche guten Initiativen „selten genug“ seien. Allerdings fand auch sie dann vor allem Kritik an der Koalition: „Die vereinfachte Auszahlung ändert nichts daran, wie viel ausgezahlt wird.“ Und das sei zu wenig, sagte sie mit Blick auf die 259 Euro Kindergeld.
„Millionen Kinder in Deutschland sind durch Armut und Ausgrenzung gefährdet“, stellte sie fest und erklärte: „Eine zu passive Sozialpolitik lässt sich nicht schöndigitalisieren.“ Ungerecht sei vor allem, dass Gutverdiener für ihre Kinder über den steuerlichen Kinderfreibetrag deutlich bessergestellt würden als Kinder, deren Eltern das normale Kindergeld bekämen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben.
Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“
Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/22.05.2026)
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TOP 9 Arbeitszeitpolitik
Neben dem Streit ums Renteneintrittsalter und die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge gehört auch die Debatte über eine mögliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tages zu den großen sozialpolitischen Kontroversen in diesem Jahr. Zumindest haben die Gewerkschaften ihren heftigen Widerstand dazu schon angekündigt und können im Bundestag auf Unterstützung von Linken, Grünen und Teilen der SPD zählen.
Am Freitag, 22. Mai 2026, debattierten die Abgeordneten zwei Anträge der Fraktion Die Linke (21/5396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5781(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen beide den Erhalt des Acht-Stunden-Tages, wie ihn das Arbeitszeitgesetz derzeit vorsieht (inklusive Ausnahmeregeln), fordern. Die Koalitionsfraktionen waren bemüht zu betonen, dass niemand den Acht-Stunden-Tag abschaffen wolle, nur weil die tägliche Höchstarbeitszeit von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgelöst werden soll. Es gehe allein um mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit, hieß es aus den Reihen von Union und SPD. Die AfD wiederum lehnte die Orientierung an einer entsprechenden europäischen Regelung ab, denn Deutschland sollte selbstbewusst seinen Standard bewahren. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Die Linke: Kämpfen gegen Kettensägen-Politik
Die Co-Parteivorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, zeigte sich „fassungslos“, dass ausgerechnet die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorbereite, „Arbeitstage von 13 Stunden möglich zu machen“. Aber: Das Leben bestehe nicht nur aus Arbeit, dafür habe die „alte SPD“ doch gekämpft.
Sie kündigte landesweite Proteste ab dem 1. Juni an und rief die Zuhörer auf: „Sorgen Sie dafür, dass Merz mit seiner Kettensägen-Politik nicht durchkommt!“
Grüne: Familien leiden schon heute unter Erschöpfung
Ähnlich kämpferisch präsentierte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) die Position ihrer Fraktion. Die Regierung sollte zuerst fragen, wie es den Familien in diesem Land geht. Und da käme sie schnell zu der Erkenntnis, dass deren vorherrschendes Gefühl Erschöpfung sei, erzeugt durch den schwierigen Balanceakt zwischen den Bedürfnissen der Arbeitswelt und denen der Familie.
„Das haben wir viel zu lange individualisiert, aber es ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem“, sagte sie.
CDU/CSU: Niemand will den Arbeitsschutz aushebeln!
Wilfried Oellers (CDU/CSU) versuchte zu beschwichtigen: „Wir erfüllen nicht nur die Wünsche der Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftigten, die sich ebenfalls mehr Flexibilität wünschen.
Es geht nicht darum, den Arbeitsschutz auszuhebeln oder mehr Arbeit zu ermöglichen!“
SPD: Acht-Stunden-Tag soll nicht abgeschafft werden
Auch Jan Dieren (SPD) betonte, im Koalitionsvertrag stehe nichts von einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die SPD wolle das auch nicht.
Denn es dürfe nicht von Zufällen abhängen, ob Beschäftigte einen Arzttermin wahrnehmen können. Dafür brauche es Rechte, wie sie im Arbeitszeitgesetz auch durch eine Höchstarbeitszeit formuliert sind.
AfD: Etablierte Normen nicht Brüsseler Vorgaben opfern
Robert Teske (AfD) nannte seine Partei die „neue Arbeiterpartei“, die dafür kämpfen wolle, in Deutschland etablierte Normen zu erhalten und diese nicht einer EU-Bürokratie zu opfern.
Das Problem, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse, würden die Antragsteller leider ignorieren.
Antrag der Grünen
Die Grünen wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und fordern eine „moderne Arbeitszeitpolitik“. Diese dürfe nicht bedeuten, dass Beschäftigte ständig verfügbar seien, betont die Fraktion in ihrem Antrag. Bereits heute würden viele Beschäftigte bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus arbeiten. „Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burn-out haben in den letzten Jahren massiv zugenommen“, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, den Acht- beziehungsweise Zehnstundentag im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu erhalten, „damit Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten geschützt sind und länger gesund arbeiten können“. Beschäftigte sollen mehr Zeitsouveränität erhalten, unter anderem durch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in Absprache mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in individuellen und flexiblen Modellen festzulegen. „Dabei ist darauf zu achten, dass die vermehrte Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeiten nicht zu Lasten der Arbeitnehmenden geht“, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung, zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung von Kitas und zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag.
Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke. (che/22.05.2026)
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ANTRAG AfD ZP 10 Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, die Apothekenreform der Bundesregierung (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Gegen das zuvor vom Gesundheitsausschuss noch geänderte sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel „Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 440 Abgeordnete gegen die Initiative, 126 stimmten dafür. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD und bei Enthaltung der Grünen. Der Gesundheitsausschuss hatte zu beiden Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Apothekenreform der Bundesregierung
Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.
Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.
Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA
Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.
Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.
Prävention und vorrätige Arzneimittel
Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.
Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.
Nutzung von Kommissionierautomaten
Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben.
In der Erwiderung der Bundesregierung hieß es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor.
Änderungen im Gesundheitsausschuss
Der Gesundheitsausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhten. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde.
Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, hieß es in dem Antrag.
Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke.
Vergütungen von Apotheken anheben
Daher müsste dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden.
Die Abgeordneten forderten unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, hieß es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, hieß es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können.
Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten forderten, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern.
Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung
Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise.
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/ste/22.05.2026)
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TOP 7 Globale Hungerkrise
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken“ (21/6010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wurde am Freitag, 22. Mai 2026, beraten und nach einer halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der Grünen
Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Unter anderem solle sie den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren.
Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks aus und für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des globalen Südens. Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft sollte Vorrang vor Schuldendienst eingeräumt werden.
„Globale Nahrungsmittelkrise droht“
In der Begründung heißt es, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten.
Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es aus Sicht der Grünen „unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit. (hau/22.05.2026)
Top 28 Jahresabrüstungsberichte 2024 und 2025
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wurden.
Es handelt sich um Anträge mit den Titeln „Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen“ (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern“ (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen“ (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen“ (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Erster Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten.
Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben.
Dritter Antrag der Linken
Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird.
Vierter Antrag der Linken
In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen.
Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen.
Fünfter Antrag der Linken
Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/08.05.2026)
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ANTRAG AfD TOP 29 Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin
Die AfD-Fraktion möchte mit einem Antrag den „Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin“ und dessen „Integration in die deutsche Energieinfrastruktur“ (21/6030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erreichen. Den Antrag debattierte der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, eine halbe Stunde lag. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert den sofortigen Stopp der geplanten, unentgeltlichen Übertragung des stillgelegten Gaskraftwerks in Lubmin an die Ukraine. Stattdessen verlangen die Abgeordneten den Erhalt der Anlage am aktuellen Standort im Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie eine Integration der Anlage in die bestehende Energieinfrastruktur.
Die Antragsteller wollen die Anlage erhalten, weil sie der Ansicht sind, dass Deutschland weiter Erdgas aus Russland beziehen solle. Die Anlage habe am Anlandepunkt Lubmin der Pipeline Nord-Stream-I das aus Russland angelandeten Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz übernommen. Ohne eine solche Infrastruktur in dieser Größenordnung sei eine Anlandung russischen Erdgases über Pipelines in nennenswertem Umfang nicht möglich, heißt es in dem Antrag. Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage erschwere ohne Grund eine mögliche Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord-Stream-II für mehrere Jahre und erfordere eine gleichwertige Ersatzinvestition in Millionenhöhe. (nki/ste/22.05.2026)
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ZP 11 Aktuelle Stunde: Immobilienkonzerne und Mieterschutz
In einer Aktuellen Stunde zum Thema „Geschäftsmodelle der großen Immobilienkonzerne bekämpfen – Mieterinnen und Mieter konsequent schützen“ ist es am Freitag, 22. Mai 2026, zu einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung gekommen. In der von der Fraktion Die Linke beantragten Debatte zeigten sich sehr unterschiedliche Ansichten, wie die Interessen von Mietern, aber auch von Wohnungssuchenden am besten zu schützen sind.
Linke gegen gewinnorientierte Wohnungskonzerne
Die Hauptversammlung von Vonovia am Vortag sei der Anlass gewesen, warum ihre Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt hatte, sagte Caren Lay (Die Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Das größte deutsche Immobilienunternehmen besitze über 470.000 Wohnungen in Deutschland mit rund einer Million Mieterinnen und Mietern. In diesen Wohnungen herrschten oft schockierende Verhältnisse: Von „ausgefallenen Heizungen, Schimmel an den Wänden, verdreckten Treppenhäuser, sogar Ratten in den Wohnungen“ berichteten die Mieter „und von einem Konzern, der sie mit diesen Problemen im Stich lässt“.
Gleichzeitig habe Vonovia nun über eine Milliarde Euro Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet, und die Vorstandsmitglieder hätten sich eine „fette Gehaltssteigerung“ von bis zu 38 Prozent genehmigt. Börsennotierten Unternehmen wie Vonovia „geht es nicht um bezahlbares Wohnen, denen geht es auch nicht um gute Wohnraumbewirtschaftung, denen geht es nur ums schnelle Geld“, stellte Lay fest. Solche Konzerne sollten „endlich vom Wohnungsmarkt verschwinden“, „dieses Geschäftsmodell muss endlich beendet werden“, befand Lay, ohne das Wort „Enteignung“ ausdrücklich in den Mund zu nehmen.
CDU/CSU: Gegen Missbrauch vorgehen und bauen
„Ja, es gibt Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt“, gestand Sebastian Steineke (CDU/CSU) ein. Gegen solchen Missbrauch müsse man vorgehen, aber „nicht gegen Eigentum an sich“. „Wer Investoren pauschal an den Pranger stellt, sorgt nicht für mehr Wohnungen, sondern für weniger“, weil Diskussionen, wie sie Die Linke führt, Investitionen hemmten, betonte Steineke.
Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) charakterisierte die Vorschläge der Linken als „staatssozialistische Planwirtschaft aus der ideologischen Mottenkiste“. Lediglich fünf Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland sei in den Händen börsennotierter Unternehmen. Diese seien zu einem großen Teil finanziert durch Rentenfonds „von Millionen ganz normaler Arbeitnehmer“. Um die Wohnungsknappheit zu beheben, brauche es keine „Fesseln für Kapital“, man müsse im Gegenteil „Kapital entfesseln“. So komme mit dem im letzten Jahr beschlossenen „Bauturbo“ bereits Bewegung in den Markt, hob Wiegelmann hervor. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Fraktion Die Linke mit dieser Aktuellen Stunde ein Kampagne ihrer Partei gegen die Vonovia starte. Dies sei eine „Missachtung des Parlaments“.
AfD: Wohnungsnot wegen Vorschriften und Zuwanderung
Als „größte soziale Katastrophe in Deutschland“ bezeichnete Marc Bernhard (AfD) die Wohnungsnot. Schuld seien aber „nicht die Vermieter, sondern 15 Jahre linke Anti-Wohnungs-Politik“ der anderen Parteien. Sie hätten das Bauen durch „immer extremere Klima- und Dämmvorschriften“ und „die ungebremste Massenzuwanderung“ immer weiter verteuert.
Die von der Linken gewollte Enteignung schaffe „keine einzige neue Wohnung“, sondern vertreibe privates Kapital aus Deutschland, ergänzte Olaf Hilmer (AfD). Versagt habe auch der Mietpreisdeckel der rot-rot-grünen Koalition in Berlin.
SPD gegen Verstellungen von Linken und AfD
Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hob das von der Koalition bereits auf den Weg gebrachte Mietpaket als wirksame Maßnahme zum Mieterschutz hervor. „Anständige Vermieter sind unsere Partner“, betonte Rottwill. An einer „pauschalen Verunglimpfung von Vermietern“ wie durch Die Linke werde sich seine Fraktion nicht beteiligen.
Gegen die Wohnungspolitik der AfD-Fraktion ging Hakan Demir (SPD) ans Mikrofon. Die AfD lehne „alles ab, was Mieter schützt“ sagte er und nannte als Beispiel die Mietpreisbremse. Im übrigen verwies Demir darauf, wer im Lande „die Häuser und Wohnungen baut“, nämlich vielfach Menschen mit Migrationsgeschichte„. Deshalb sollen “die Menschen, die hier arbeiten, auch hier bleiben können„.
Grüne für Vergesellschaftung
Für Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) sind Wohnungsunternehmen “keine normalen Unternehmen„, weil Wohnungen keine Waren wie andere seien, sondern “Lebensgrundlage„ für Menschen. Die Unternehmen hätten “natürlich Verantwortung gegenüber Investoren„, aber auch gegenüber Mieterinnen und Mietern, gegenüber Gemeinden und Nachbarschaften. Deshalb bräuchten sie “klare Grenzen„.
Schärfer ging Mayra Vriesema (Bündnis 90/Die Grünen) die Vonovia an, die sie als “kriminelles Unternehmen„ bezeichnete. Millionen Menschen in Deutschland seien von der “Abzockepolitik„ solcher Konzerne betroffen. Und statt dem einen Riegel vorzuschieben, drohe die Koalition mit Kürzungen beim Wohngeld. Anders als die Rednerinnen der Linken nahm Vriesema das Wort “Vergesellschaftung„ in den Mund und forderte, “dass Wohnraum wieder da hinkommt, wo er auch hingehört, und zwar in die Öffentliche Hand„. (pst/22.05.2026)


