80 und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 21. Mai 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: AfD /Bundestag

Sitzungswoche

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

21. Mai 2026 (80. Sitzung)

TOP 24 Sportfördergesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2026, erstmals über das Sportfördergesetz der Bundesregierung beraten. Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach der einstündigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sein.

Staatsministerin: Leistung, Erfolge, Medaillen

Aus Sicht der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), ist der Gesetzentwurf ein Meilenstein, „um Sport in Deutschland wieder in die internationale Spitze zu bringen“. Die zu gründende unabhängige Spitzensport-Agentur erhalte den klaren Auftrag: mehr Medaillen für Deutschland bei internationalen Wettkämpfen. Spitzensport bedeute schließlich Leistung, Erfolge und Medaillen, sagte Schenderlein.

Sie wies daraufhin, dass schon seit zehn Jahren über eine Reform bei der Spitzensportförderung diskutiert worden sei. Es habe jedoch keine entscheidenden Fortschritte gegeben. „Das ist vorbei. Wir als Bundesregierung packen das jetzt an“, sagte sie. Drei Aspekte seien ihr dabei besonders wichtig: Klare Zuständigkeiten und schlanke Gremien, schnelle Entscheidungen sowie eine Förderung, „die sich konsequent an Leistung und sportfachlicher Kompetenz orientiert“.

AfD sieht im Gesetz nur einen Anfang

Jörn König (AfD) konstatierte einen beispiellosen Niedergang des deutschen Spitzensports seit der Wiedervereinigung. Bei Olympischen Sommerspielen sei Deutschland von mehr als 80 Medaillen auf nunmehr 33 Medaillen und damit den zehnten Platz der Nationenwertung zurückgefallen. Bei den Winterspielen sei man von Platz eins auf Platz fünf zurückgefallen. Schon 2016 sei die Diagnose allen Beteiligten bekannt gewesen. Doch erst nach zehn Jahren, „also zweieinhalb Olympiazyklen“, sei man nun endlich bei Strukturreformen angekommen. „Olympiareif ist diese Leistung auf gar keinen Fall“, konstatierte er.

Der Gesetzentwurf sei zu begrüßen, so König. Als gut bewertete er die Einbeziehung der Special Olympics, die Bauförderung für Spitzensportstätten und die ausdrückliche Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Dennoch sei das Gesetz nur ein Anfang, „mehr nicht“. König bewertete die Struktur der Spitzensport-Agentur als „gut und arbeitsfähig“. Jedoch müssten in den Stiftungsrat zwei Athletenvertreter entsendet werden „und nicht gar keiner, wie Sie es vorsehen“. Im Sportfachbeirat, so der AfD-Abgeordnete, müsse die Vertreteranzahl von Trainer und Athleten jeweils verdreifacht werden.

SPD: Reform für effizienteren Mitteleinsatz

Aus Sicht von Bettina Lugk (SPD) sind die 2016 gestarteten Reformbemühungen in zentralen Punkten zu unverbindlich gewesen. Ihre Umsetzung sei allenfalls in Teilbereichen gelungen. Daher brauche es ein solches Gesetz, „um einen wirklichen Paradigmenwechsel hinzubekommen“. Die bisherige Erfolglosigkeit der Reformen habe nicht mit zu wenig Geld zu tun, sagte Lugk. „Der deutsche Spitzensport leidet nicht in erster Linie an einem Mangel an finanziellen Mitteln.“ Er leide an einem Steuerungs- und Strukturproblem und an einer Verteilung der Mittel, die sich nicht konsequent genug an den Bedürfnissen von Athleten und Trainern orientiere.

Mit der Spitzensportreform solle nun ein effizienterer Mitteleinsatz sichergestellt werden, betonte sie. Als Beispiel für den ineffizienten Mitteleinsatz benannte die SPD-Abgeordnete das deutsche Stützpunktsystem, das historisch gewachsen, sehr kleinteilig und teils sehr ineffizient sei. Benötigt werde eine kluge Konzentration. „Das heißt weniger, aber leistungsfähigere Stützpunkte mit einer modernen Ausstattung und verlässlichen Rahmenbedingungen.“ Das erhöhe die sportliche Qualität, spare Kosten und sorge dafür, das Geld dafür eingesetzt werden kann, wo es effizient und notwendig sei, sagte Lugk.

Grüne halten Entwurf für „zu vorsichtig“

Der Gesetzentwurf sei eine Chance, urteilte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). „Ob daraus eine echte Reform wird, entscheidet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren“, sagte sie. Den aktuellen Entwurf der Bundesregierung bewertete sie als „an entscheidenden Stellen zu vorsichtig und zu inakzeptabel“. Er verspreche eine Reform, reformiere aber nicht. Wenn die Spitzensport-Agentur das Herzstück der Reform sein soll, dürfe sie nicht nur eine Verwaltungsstelle für Förderbescheide sein, sondern müsse steuern können. Aus dem Gesetzentwurf gehe das nicht hervor, kritisierte die Grünenabgeordnete.

Winklmann forderte zudem mehr Transparenz bei der Förderung. Es gehe schließlich um öffentliche Gelder. „Jeder interessierte Mensch sollte wissen, wer bekommt Geld und warum.“ Die Förderung des Spitzensportes dürfe keine Black-Box sein, so Winklmann. Ein zentraler Punkt sei auch das Mitspracherecht der Athletinnen und Athleten. Daher brauche es für eine unabhängige Athletenvertretung auch einen Sitz im Stiftungsrat.

Linke fordert „gravierende Änderungen“

Christian Görke (Die Linke) kann in dem Gesetzentwurf keinen Paradigmenwechsel erkennen. Die alte Logik bleibe unangetastet. „Wir zählen weiterhin nur Medaillen, entschieden wird weiterhin durch die Ministerien.“ Die Sportlerinnen und Sportler blieben weiterhin Statisten „im eigenen System“. Zudem , so Görke, sei die Sportförderung weiterhin nicht langfristig ausfinanziert, sondern erfolge „nach Kassenlage“. Benötigt werde ein jährlicher Aufwuchspfad von zehn Prozent, sagte der Linken-Abgeordnete. „Das ist das Mindeste, und das ist auch machbar“, fügte er hinzu.

Mit Blick auf die zu gründende Agentur sprach Görke von einem „Politbüro 2.0“. Im Stiftungsrat habe die Regierungskoalition die Mehrheit „und der organisierte Sport ist außen vor“. Dass Athleten und der Deutsche Behindertensportverband darin nicht vertreten seien „ist ein Unding und muss geändert werden“, befand Görke. Sein Fazit lautete: „Ohne gravierende Änderungen an diesem Gesetz bleibt alles wie es ist.“

Union spricht von Paradigmenwechsel

Stephan Mayer (CDU/CSU) sah das anders und sprach ebenso wie Staatsministerin Schenderlein von einem Meilenstein und einem Paradigmenwechsel. In Zukunft werde es eine Agentur geben, die von zwei unabhängigen Vorständen geführt wird, „die nicht Politiker sind und die auch keine Sportfunktionäre sind“. Vielmehr würden sie in eigenem Ermessen Entscheidungen darüber treffen, wie die optimale Steuerung des Spitzensportes in Deutschland sein wird.

Der Vorwurf, in Richtung Staatssport zu gehen, sei falsch, so Mayer. Das Gegenteil sei der Fall. „Wenn diese unabhängige Agentur kommt, wird sowohl der Einfluss der Politik zurückgefahren als auch der Einfluss des organisierten Sports, also des DOSB“, sagte der Unionsabgeordnete. Das sei genau der richtige Weg, bei dem man sich an modernen und erfolgreichen Strukturen europäischer Nachbarländer orientiere.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Sportfördergesetz die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen.

Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf.

Effizienter, effektiver, weniger bürokratisch

Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“.

Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“

Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“.

Anträge der Opposition

Zur Debatte standen zudem mehrere Oppositionsanträge: Zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls in den Sportausschuss überwiesen.

Erster Antrag der Grünen

In ihrem ersten Antrag machen sich die Grünen für mehr Transparenz in der Spitzensportförderung stark. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert.

Zudem solle die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnenvertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden.

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schreiben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz.

Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte – insbesondere mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wird verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden.

Im Antrag wird auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, fordern die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“.

Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“.

Antrag der Linken

Die Linken verlangen von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) „auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt“.

Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (mis/hau/21.05.2026)

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ANTRAG AfD TOP 7 Einsetzung eines UA: Angriff auf die Nordstream-Pipelines

Ein Antrag der AfD-Fraktion auf „Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“ (21/6025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in der ersten Beratung am Donnerstag, 21. Mai 2026, bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen. Der Antrag wurde nach einstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

AfD: Regierung dient fremden Interessen

Für die AfD-Fraktion sprach Markus Frohnmaier vom „größten Anschlag auf die wirtschaftliche Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik“, als am 26. September 2022 drei von vier Erdgassträngen der Nord-Stream-Pipelines zwischen Russland und Deutschland in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm gesprengt worden seien. Über 16 Milliarden Euro hätten „Deutschland und seine Partner“ in die kritische Infrastruktur investiert. Heute habe man immer noch keine abschließende Aufklärung. Man wisse nur, dass sieben Ukrainer dringend tatverdächtig seien. Am 10. Dezember 2025 habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Sprengung deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe. Die Tat sei mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag mindestens der Ukraine geschehen. Von der Bundesregierung gebe es dazu nur „Schweigen im Walde“, so Frohnmaier.

Die Regierung besteht in der Außenpolitik nach Darstellung des Abgeordneten aus „Dienern fremder Interessen“. Er kündigte an: „Wir werden diese nationale Selbsterniedrigung, die die CDU hier in Deutschland zu verantworten hat, beenden.“ Statt Schadenersatz von Kyjiw zu fordern, schließe der Bundeskanzler die Wiederinbetriebnahme der intakten Pipelines aus, was der AfD-Abgeordnete als „freiwillige Selbstkasteiung“ wertete. Die Regierung opfere die deutsche Energiesouveränität auf dem „Altar bedingungsloser Ukraine-Treue“. 94 Milliarden Euro habe Deutschland der Ukraine seit 2022 überwiesen, davon 55 Milliarden Euro militärisch. Laut „Wall Street Journal“ solle der ukrainische Präsident Selenskyj die „Terroroperation höchstpersönlich genehmigt haben“, sagte Frohnmaier.

CDU/CSU: Keine Toleranz für eine Täter-Opfer-Umkehr

Für die CDU/CSU-Fraktion erwiderte Dr. Hendrik Hoppenstedt, seine Fraktion lehne den Antrag aus rechtlichen und politischen Gründen ab. Ein Untersuchungsausschuss sei nur dann zulässig, wenn es um die Aufklärung von Missständen geht, die in dem Antrag nicht klar dargelegt würden. In Deutschland seien die Ermittlungen nach dem Anschlag kompetent durchgeführt, Haftbefehle erlassen und erwirkt worden. Ein Beschuldigter sitze inzwischen in Untersuchungshaft. „Wo liegt der Missstand, was soll denn daran aufgeklärt werden?“, fragte Hoppenstedt. Ein Untersuchungsausschuss müsse sich auf die nachträgliche Kontrolle abgeschlossener Vorgänge beschränken. Der Prozess gegen einen der Beschuldigten sei noch nicht einmal gestartet. Die Strafverfahren sollten zumindest abgewartet werden, betonte der CDU-Abgeordnete.

Die Ukraine solle in ein möglichst schlechtes Licht und „Ihr Freund Putin“ in ein möglichst gutes Licht gerückt werden, lautete Hoppenstedts politische Bewertung des Antrags. Die Unionsfraktion sei nicht bereit, eine solche Täter-Opfer-Umkehr zu tolerieren. Die AfD glorifiziere das leitungsgebundene Gas aus Russland, dabei sei es Putin gewesen, der den Gashahn zugedreht habe. Putin sei dafür verantwortlich gewesen, dass die Gaspreise in ganz Europa explodiert seien.

Grüne: Ein Kniefall vor Putin

Die Pipeline polarisiere, spalte und isoliere Deutschland in Europa, stellte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Die „Breitbeinigkeit“ der AfD im Plenum sei in Wahrheit ein „Kniefall vor Putin“, urteilte der Grünen-Abgeordnete. Der thüringische Verfassungsschutz warne vor dem Ausspähen kritischer Infrastruktur mittels parlamentarischer Anfragen. „Sie sind eine Gefahr für Deutschland“, sagte Wagener in Richtung AfD, die geradezu besessen sei von Öl und Gas aus Russland und erneuerbare Energien bekämpfe. Die AfD wolle „uns abhängig machen vom Diktator im Kreml“, sie wolle weiter mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren, was „eine Schande“ sei, so der Abgeordnete. Die AfD kuschele mit Putin und Trump.

Zugleich wertete Wagener die Pipeline Nord Stream II als größte politische Fehlentscheidung der schwarz-roten Energiepolitik. Die Pipeline sei immer eine geostrategische Waffe gegen die Ukraine, gegen Europa, gegen Deutschland gewesen. Eine Aufarbeitung der „Machenschaften der schwarz-roten Moskau-Connection“ sei unbedingt nötig. „Wie konnte Nord Stream nach der Krim-Annexion beschlossen werden? Warum wurden die Warnungen unserer Partner ignoriert?“, fragte Wagener. Diese Aufklärung wolle die AfD nicht. Sie wolle den Bundestag für einen „Schauprozess“ benutzen: „Das machen wir nicht mit.“

SPD: Regierung schützt kritische Infrastruktur

Daniel Baldy (SPD) ging auf den Schutz der kritischen Infrastruktur ein. Die Regierung handele, einen Untersuchungsausschuss brauche es nicht. In Rostock gebe es den „Commander Task Force Baltic“, der die Ostsee überwache. Dort gebe es Daten- und Stromkabel, die angegriffen würden, vor allem durch Schiffe der russischen Schattenflotte, die sich illegalerweise durch die Ostsee bewegten. Der „Commander Task Force Baltic“ helfe dabei, diese Schiffe zu überwachen. Die Zahl der Angriffe auf die kritische Infrastruktur in der Ostsee sei seither zurückgegangen.

Zum Schutz gehöre auch, dass Informationen über kritische Infrastruktur nicht frei zugänglich sind, betonte der SPD-Abgeordnete. Die AfD-Fraktion tue alles, damit diese Informationen öffentlich werden und es Angreifer noch einfacher haben. 7.000 parlamentarische Anfragen habe es in den letzten Jahren gegeben. Die AfD wolle den Schutz kritischer Infrastruktur verhindern. „Wir brauchen weiterhin Schutz, wir brauchen nicht solche Schaufensteranträge von ,Fähnchen im Wind‘“, lautete das Fazit Baldys.

Linke: Die Stunde der Rückwärtsdreher

Für die Fraktion Die Linke erinnerte Ina Latendorf daran, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream AG im Wesentlichen vom russischen Gazprom-Konzern getragen wurde. „Es schlägt die Stunde der Rückwärtsdreher“, sagte die Abgeordnete auf die AfD gemünzt. Rückwärtsgewandte Ressourcenverschwendung werde hier versucht. Die AfD hänge ihr „Fähnchen in den Wind“. Es sei ein Hohn, in einem „Antrag von Rechtsaußen“ von Völkerrecht zu lesen. „Sie haben mit Völkerrecht so wenig zu tun, wie Wladimir Putin kein lupenreiner Demokrat ist“, hielt Latendorf der AfD entgegen, die keine Aufklärung wolle, sondern „Fake News“ verbreite.

Die Kabinette Merkel und Scholz hätten Fehler begangen, stellte die Abgeordnete fest. Das Problem sei die Abhängigkeit von fossilen Energien. Ein Untersuchungsausschuss würde nur Stoff für die populistischen Wahlkämpfe liefern. Wenn es um die Lösung der Probleme der Menschen gehe, „dann müssten wir hier über die Bezahlbarkeit des Lebens sprechen“, sagte Latendorf. Die AfD wolle die „soziale Sicherheit in diesem Land“ zerstören.

Antrag der AfD

Die AfD beziffert in ihrem Antrag den direkten Sachschaden der Sprengung unter Verweis auf Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG auf rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion aufklären, wie und auf der Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung sich zu den Anschlägen auf die Pipelines, zu relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, zur Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft sowie zu deren Folgen verhalten hat.

Er soll darüber hinaus die wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der Anschläge für die Bundesrepublik untersuchen und klären, welche Schutzmaßnahmen die Regierung vor dem Anschlag ergriffen und welche Konsequenzen sie daraus für die Sicherheit kritischer Infrastruktur gezogen hat.

„Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine“

Ferner soll der 16-köpfige Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, „ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen“, ob und welche völkerrechtlichen Ansprüche Deutschlands gegenüber der Ukraine wegen der Verletzung deutscher Souveränitätsrechte bestehen und wie diese geltend gemacht werden könnten.

Von Interesse ist für die Abgeordneten auch, ob und welche Konsequenzen aus dem Verhalten Polens zu ziehen seien, „das einen deutschen Haftbefehl politisch bewertet, die Auslieferung des Tatverdächtigen Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine im Jahr 2024 nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht hat“. Schließlich geht es für die Fraktion um die Schwachstellen in der Absicherung kritischer deutscher Infrastruktur und um Maßnahmen, diese zu beheben. (vom/21.05.2026)

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TOP 8 Zusammenhalt durch Engagement – Ehrenamt

Der Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai ist in diesem Jahr zugleich erstmals ein bundesweiter „Mitmachtag“ oder auch „Ehrentag“ – ausgerufen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, um zum freiwilligen Engagement zu motivieren und zugleich den rund 27 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland zu danken. Das taten aus diesem Anlass auch die Abgeordneten des Bundestages in einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026, mit dem Titel „Zusammenhalt durch Engagement“.

Unisono wurde darin betont, ehrenamtliche Arbeit leide trotz jüngst erfolgter Gesetzesänderungen unter der Last überbordender Bürokratie und Vorschriften und sei ernsthaft gefährdet. Schnelle Entlastungen müssten noch in dieser Legislaturperiode sichtbar werden, forderte nicht nur die Opposition.

Regierung: Die eine oder andere Vorschrift streichen

Für die Bundesregierung eröffnete die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), die Debatte und bekräftigte: „Mein Ziel ist es, Engagement und Engagierte sichtbar zu machen. Unsere Demokratie ist eine Mitmachveranstaltung, sie funktioniert nur mit aktiven Bürgern.“

Sie betonte, weitere Erleichterungen für die Vereinsarbeit erreichen zu wollen, die Erhöhung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale könne nur ein erster Schritt gewesen sein. „Auch beim Thema Musikrechte wollen wir vorankommen“, sagte sie. Außerdem müsse weiter Bürokratie abgebaut werden. Dies koste kein Geld, sondern „nur Mut, auf die eine oder andere Vorschrift zu verzichten“.

AfD: Energiepolitik der Regierung gefährdet Vereine

Arne Raue (AfD) kritisierte: „Wer heute einen Verein leitet, ist ein unbezahlter Verwaltungsbeamter mit Burn-out-Syndrom.“ Vergangene und kommende „Bürokratie-Tsunamis“ behinderten freiwilliges Engagement zusehends, da nützten auch Sonntagsreden und ein warmes Dankeschön nicht viel, so Raue.

Sowohl die Corona-Politik und als auch die Energiepreispolitik der aktuellen Bundesregierung machte er für die Vernichtung von Strukturen verantwortlich. Die AfD werde in Regierungsverantwortung das Licht in den Vereinsheimen „wieder zum Leuchten bringen“, sagte er.

SPD: Ehrenamt steht für Fairness und Respekt statt für Polarisierung

Bettina Lugk (SPD) erwiderte, das Ehrenamt stehe für Fairness und Respekt und damit für das Gegenteil von gesellschaftlicher Spaltung und Polarisierung. Aber: „Das Ehrenamt ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, viele Vereine haben Nachwuchsprobleme.“

Vereine brauchten noch in dieser Legislaturperiode sichtbare Entlastungen von einer „überbordenden Bürokratie“. Die Sozialdemokratin kritisierte außerdem, Engagement für Demokratie pauschal unter Extremismusverdacht zu stellen, und warnte vor Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

Grüne: Demokratie braucht Menschen, die widersprechen

Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Bundespräsident habe mit seiner Initiative „ein richtiges Zeichen gesetzt“. Wer das Ehrenamt stärken wolle, der müsse aber dafür sorgen, dass dieses Rückgrat unserer Gesellschaft nicht durch Vorschriften überlastet wird.

Auch sie kritisierte die Diskussion über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, denn lebendige Demokratie brauche nicht nur Menschen, die helfen, sondern auch Menschen, die widersprechen.

Linke: Vereine brauchen eine Miet- und Betriebskostenförderung

Mandy Eißing (Die Linke) schloss sich dem an und betonte: „Während wir hier warme Worte finden, steht die Zivilgesellschaft unter Druck wie noch nie. Wir brauchen aber keine mundtot gemachte Zivilgesellschaft.“

Sie kritisierte außerdem die Debatte über den Sozialstaat: „Wenn Freiwillige in der Kita Kinder betreuen, weil Personal fehlt, ist das wahrlich kein Grund zum Feiern.“ Sie forderte eine Miet- und Betriebskostenförderung, „damit Vereine noch ein Dach über dem Kopf haben“.

CDU/CSU: „Zukunftspakt Ehrenamt“ jetzt mit Leben füllen

Stephan Mayer (CDU/CSU) appellierte an die Bundesregierung: „Wir müssen diese Legislaturperiode intensiv nutzen, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern!“ Förderanträge müssten einfacher werden, Regulierungen beim Vereinsrecht, Steuerrecht oder Datenschutzrecht ebenso.

„Der Zukunftspakt Ehrenamt, wie er im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, muss jetzt mit Leben gefüllt werden“, forderte Mayer. (che/21.05.2026)

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TOP 9 EU-Gebäuderichtlinie, Energieunabhängigkeit

Die Energiepolitik stand im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026. Grundlage dafür waren drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Die Linke sah die Federführung für ihren Antrag beim Umweltausschuss, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.

Die Titel der Anträge der Grünen lauten „Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie“ (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Titel des Antrags der Linken lautet  „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung

In der Debatte gingen die Abgeordneten neben den Oppositionsanträgen auch auf das am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ein. Es sieht vor, dass neue Heizungen nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wie noch im Gebäudeenergiegesetz des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck vorgesehen.

Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden können. Wird ab dem Jahr 2028 in einem Wohnhaus eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut, sollen Vermieter die Hälfte der Kosten für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biokraftstoff übernehmen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder auf Fernwärme soll weiter staatliche Förderung erhalten.

Grüne: Fossile Heizkostenfalle

Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) machte in der Debatte deutlich, dass auf die „fossile Inflation“ reagiert werden müsse. Doch auch seit dem Ausbruch des aktuellen Krieges im Nahen Osten „sehen wir bei der Bundesregierung kein vorausschauendes Handeln“.

Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung sei „keine Freiheit im Heizungskeller“, sondern eine „fossile Heizkostenfalle“.

CDU/CSU: Maßlose Übertreibungen

Dafür erntete sie heftigen Widerspruch der Redner aus den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der CDU-Abgeordnete Dr. Klaus Wiener kritisierte die Versuche der Grünen und der Linken, „dem Gebäudemodernisierungsgesetz der Regierung etwas entgegenstellen zu wollen“. Die Anträge enthielten vor allem „maßlose Übertreibungen“.

Als Beispiel dafür nannte er den Begriff „Heizkostenfalle. Dabei könne keiner sagen, wie die Preise in 20 Jahren aussehen würden. Außerdem stehe seiner Meinung nach der Vorwurf im Raum, die Bundesregierung strebe bewusst ein Scheitern der Klimaziele an. “Das ist nicht nur Unsinn, das ist im Grunde genommen eine Frechheit„, sagte Wiener.

SPD: Sozial gerechter Klimaschutz eine Frage der Stabilität

Helmut Kleebank (SPD) versuchte, die Wogen in der hitzigen, durch mehrere Zwischenfragen gekennzeichneten Debatte zu glätten. Sozial gerechter Klimaschutz sei eine Frage der politischen und gesellschaftlichen Stabilität.

“Bezahlbarkeit des Lebens und die gerechte Verteilung von Wohlstand ist eine Frage der Akzeptanz von Demokratie, von Politik generell und von konkreten politischen Entscheidungen„, sagte Kleebank.

Linke: Gesetz bevorteilt Wohlhabende

Jörg Cezanne (Linke) kündigte an, seine Fraktion wolle “das Beste dazu beitragen, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz verhindert wird„. Das Gesetz bevorteile “Wohlhabende„, weil sie die Freiheit besäßen, zu entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, ein E-Auto der eine Solaranlage anschaffen wollen.

Mieter hingegen seien von den Entscheidungen ihrer Vermieter abhängig. “Der Heizkostendeckel wird denjenigen, die es wirklich entscheiden müssen, überhaupt erst mal ein Preissignal geben„, so Cezanne.

AfD: Habecks Heizhammer durch die Hintertür

Marc Bernhard (AfD) lehnte das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Oppositionsanträge komplett ab. Die Bundesregierung führe “Habecks Heizungshammer durch die Hintertür ein„, sagte er.

Wahlfreiheit gebe es nicht, weil der Betrieb von Öl- und Gasheizungen in Zukunft durch den bereits beschlossenen Zertifikatehandel ab 2028 praktisch unbezahlbar werde.

Antrag der Grünen für eine Sanierungsoffensive

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die europäischen Vorgaben für einen klimaneutralen Gebäudesektor, die in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festgehalten wurden, “vollständig umzusetzen„. Die EPBD sieht die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 vor.

Konkret sieht der Antrag unter anderem die unverzügliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende Mai 2026 vor. Außerdem soll es einen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 geben. Dazu sei “zeitnah„ eine Vorlage eines überarbeiteten Nationalen Gebäuderenovierungsplans zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands inklusive nationaler Ziele und messbarer Indikatoren unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und flankiert von entsprechenden Förderungen nötig. Das in seiner jetzigen Form vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen abgeschafft werden soll, müsse korrigiert werden.

Antrag der Grünen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Grünen fordern in ihrem zweiten Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das Mitte Mai im Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung nicht zu beschließen. “Mit der Vorlage eines katastrophalen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 01.01.2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (Paragraf 71 GEG)„, schreiben die Abgeordneten.

Zudem sehe das Gesetz vor, das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen nach 2045 zu streichen (Paragraf 72 GEG). Damit werde die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 aufgegeben, und die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und darüber hinaus würden untergraben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen vorzulegen, um “Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen„. Vermieter sollten “unwirtschaftliche oder suboptimale Technologieentscheidungen„ nicht mehr auf die Mieter umlegen, ein solches Vorhaben könne etwa durch die Einführung eines Heizkostendeckels für Öl- und Gasheizungen, der nach einer Übergangfrist auch für Bestandsheizungen gelten könne, erreicht werden.

Zudem solle die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und das Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel aus dem GEG am 30. Juni 2026 in großen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beibehalten werden. Um den Heizungsbestand schneller und sozialverträglicher gestalten zu können, fordern die Grünen eine staatliche Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Antrag der Grünen zur Gasunabhängigkeit

Mit ihrem dritten Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die “zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren„ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von “globalen Märkten„ steige, heißt es zur Begründung.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete “wirksamen Maßnahmen aufgezeigt„ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird.

Antrag der Linken für einen Heizkostendeckel

Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebestand. “Der wirksamste Schutz für Mietende, um sie den steigenden Preisen nicht auszusetzen, sind massive Investitionen in konsequenten Klimaschutz, ein Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand„, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für einen “Heizkostendeckel„ vorzulegen. Das Gesetz solle sich an eine Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz des Jahres 2023 orientieren, das die Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt habe, wenn der Vermieter eine neue, ineffektive Heizungsanlage eingebaut hat. Der CO2-Preis solle zukünftig vollständig von der Eigentümerseite übernommen werden und jegliche Weitergabe an Mieter für unwirksam erklärt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen “verbindlichen, stufenweisen Ausstiegsplan für Öl- und Gasheizungen„ vorlegen. (nki/hau/21.05.2026)

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ZP 4 Aktuelle Stunde: Bevölkerungsschutz in Deutschland

Einen Tag nach der Verabschiedung von Eckpunkten für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ durch das Bundeskabinett hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über die geplante Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland debattiert. Dabei betonten Vertreter aller Fraktionen die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen im Bevölkerungsschutz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte zu Beginn der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Bevölkerungsschutz neu denken – Gemeinsam für ein krisenfestes Deutschland“, bei dem „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ gehe es darum, die Gesellschaft „für Krisen, für Katastrophen, für Konflikte“ vorzubereiten.

Minister: Neue Säule der sicherheitspolitischen Architektur

Den Eckpunkten zufolge wird das Bundesinnenministerium (BMI) bis 2029 zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Dobrindt hob hervor, dass der Pakt mehr als ein Investitionsprogramm sei, nämlich eine „neue tragende Säule unserer sicherheitspolitischen Architektur“. Militärische und zivile Verteidigung müssten eng verzahnt werden, sagte der Ressortchef und kündigte die Einrichtung eines neuen Steuerungsstabs „Kommando Zivile Verteidigung“ im BMI an.

Zu den vorgesehenen Investitionen in die Ausstattung der Einsatzkräfte sagte Dobrindt, dass mehr als 1.000 Spezialfahrzeuge ebenso beschafft würden wie mehrere 10.000 Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren. Auch werde eine „Medizinische Task Force“ zur Bewältigung eines möglichen Massenanfalls von Verletzten aufgebaut; ferner habe man unter anderem ein drei Milliarden Euro umfassendes Bauprogramm für das Technische Hilfswerk (THW) aufgelegt. Zudem würden die Schutzräume in Deutschland kartographiert und über die Nina-Warn-App auffindbar gemacht, fügte Dobrindt hinzu und wertete den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ als „Grundlage dafür, dass wir eine resilientere Gesellschaft werden“.

AfD: Investitionen sind richtig und wichtig

Steffen Janich (AfD) warf der Bundesregierung vor, das Thema Bevölkerungsschutz viel zu lange stiefmütterlich behandelt und auf die lange Bank geschoben zu haben. Dieses Zögern habe seine Fraktion bereits mehrfach kritisiert.

Dabei es sei „richtig und wichtig“, in den Zivil- und Katastrophenschutz zu investieren. Die Menschen in Deutschland hätten ein Recht darauf, vor den Gefahren einer wie immer gearteten militärischen Bedrohung geschützt zu werden.

Grüne: Resilienz der Gesellschaft substanziell erhöhen

Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte ebenfalls, dass der Themenbereich Bevölkerungsschutz „lange, lange sträflich vernachlässigt“ worden sei. Die Resilienz der Gesellschaft müsse substanziell erhöht werden, „und die Zeit drängt“.

Dobrindt habe dieses Thema ein Jahr lang weitestgehend ignoriert. Dass der Minister es nun für sich entdeckt habe, sei zu begrüßen, doch könne man „nicht einfach Geld draufwerfen“. Das sei zu wenig und reiche nicht aus.

Linke: Handlungsbedarf endlich erkannt

Jan Köstering (Die Linke) begrüßte, dass die Koalition den „großen Handlungsbedarf“ bei diesem Thema offenbar endlich erkannt habe.

Spätestens seit der Hochwasserkatastrophe von 2021 lägen die Defizite beim Bevölkerungsschutz offen auf dem Tisch: „Es hakt bei Ausstattung, bei Zuständigkeiten, bei Warnsystemen, bei Übungen, beim Personal, bei Finanzierung und bei der Unterstützung der vielen Ehrenamtlichen“, ohne die im Ernstfall nichts funktioniere.

SPD: In Krisenzeiten handlungsfähig bleiben

Rasha Nasr (SPD) sah in dem „Pakt für Bevölkerungsschutz“ einen Beleg dafür, „dass wir die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit endlich umfassender denken“. Militärische Verteidigung und zivile Verteidigung gehörten zusammen.

Dabei gehe es beim Bevölkerungsschutz nicht um parteipolitische Profilierung, sondern um die gemeinsame Verantwortung dafür, „dass unser Staat auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt“.

CDU/CSU: Fehlende Vorsorge kostet Vertrauen

Sebastian Schmidt (CDU/CSU) betonte, dass Krisenvorsorge Geld koste, fehlende Vorsorge dagegen „Vertrauen, Stabilität und im schlimmsten Fall Menschenleben“.

Er konstatierte zugleich, dass der Bevölkerungsschutz vor allem dank der Hilfsorganisationen und ihrer Ehrenamtlichen funktioniere. Die Anerkennung dafür müsse sich konkret durch bessere Ausstattung, mehr gesellschaftliche Wertschätzung und zusätzliche Anreize für ehrenamtliches Engagement zeigen.

„Grundvoraussetzung funktionierender Gesamtverteidigung“

Der Parlamentarische Verteidigungs-Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD) wertete einen wirksamen Bevölkerungsschutz als „strategische Grundvoraussetzung funktionierender Gesamtverteidigung“.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich „dankbar, dass zehn Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren im Bevölkerungsschutz viele wichtige Impulse setzen werden“. Für den „dringend notwendigen Aufbauschub“ eines modernen Bevölkerungsschutzes werde dies jedoch nicht ausreichen. (sto/21.05.2026)

 

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TOP 10 Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats

Das Parlament hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Der neue Titel des Gesetzes lautet damit „Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war der Regierungsentwurf im Ausschuss noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden.

In dritter Beratung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für den geänderten Gesetzentwurf, die AfD enthielt sich. In zweiter Beratung wurde auf Antrag der AfD-Fraktion getrennt abgestimmt. Die Artikel 4 bis 6 des Gesetzes wurden einstimmig angenommen. Dabei handelt es sich um die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, der Gewerbeordnung und des Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten.

Beim Artikel 3 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und bei den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, während sich die AfD-Fraktion enthielt. Zudem wurde eine Entschließung mit den Stimmen der vier Fraktionen bei Enthaltung der AfD-Fraktion verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der AfD (21/6050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, dass die notarielle Fachprüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden kann, wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelung verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem kann die Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, wird die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig kann die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Es wird auch möglich, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen.

Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit werden künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet. Dies soll vor allem Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung reicht es künftig aus, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es ist nicht mehr nötig, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben.

Änderungen im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf am 20. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt. Damit soll bei „verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten“ ermöglicht werden. Geändert wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Damit soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.

Ferner wurden drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht  (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten.

Entschließung verabschiedet

Auf Empfehlung des Rechtsausschusses nahm der Bundestag eine Entschließung an. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert zu prüfen, ob und wie durch eine Änderung im Bundeszentralregistergesetz zeitnah der digitale Empfang von Behördenführungszeugnissen auf der Seite der empfangenden Behörden sichergestellt werden kann. Im Interesse der Registerbehörde und der empfangenden Behörden sollen dadurch „medienbruchfreie“ und effiziente Verwaltungsabläufe gestärkt werden.

Zudem soll festgelegt werden, wann der Versand von papiergebundenen Führungszeugnissen an Behörden eingestellt wird und ob hierfür gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zum 31. März 2027 übermittelt werden. (scr/che/hau/21.05.2025)

 

 

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ANTRAG AfD TOP 11: Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems

„Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der  Umweltausschuss.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag die Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems sowie des CO2-Grenzausgleichsmechanismus. In einem Antrag (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten, dass sich der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten zu einer erheblichen Belastung insbesondere für die deutsche Industrie entwickelt habe. Das System erhöhe die Energiekosten und schwäche somit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Zwar sei der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geschaffen worden, um Importe an das durch das EU-ETS künstlich verteuerte Preisniveau anzupassen. Doch Systemlücken, ungeklärte Exportnachteile und wachsende Berichtspflichten erhöhten die Standortkosten weiter.

Daher fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der EU-Rats- und Kommissionsverhandlungen für eine vollständige Abschaffung des Emissionshandelssystems sowie des CBAM einzusetzen. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gesichert und langfristiger Wohlstand ermöglicht werden. Im Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Initiativen vorlegen, mit denen „alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus“ aufgehoben werden, die sich auf EU-ETS und CBAM in Deutschland beziehen, insbesondere das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). (hau/21.05.2026)

 

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ANTRAG AfD TOP 26: Bundeswehreinsatz in Libanon (UNIFIL)

Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste letztmalig fortsetzen und dafür bis zum Jahresende 2026 weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.

Antrag der Bundesregierung

Das deutsche Engagement für Libanon und die Region umfasse sicherheits- und entwicklungspolitische Instrumente sowie Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Stabilisierung, Menschenrechte und zivil gesellschaftliche Stärkung, heißt es im Antrag. Es berücksichtige sowohl libanesische als auch israelische Interessen.

Aufgabe dieses Einsatzes der Vereinten Nationen bleibt demnach die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die seegestützten Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer.

Operatives Ende der Mission zum 31. Dezember 2026

Der deutsche militärische Beitrag zu Unifil soll bis zum Ende des operativen Mandats am 31. Dezember 2026 den Kommandeur des Unifil-Marineverbandes sowie die Gestellung einer seegehenden Einheit, Stabspersonal im Unifil-Hauptquartier sowie Ausbildungspersonal für den Fähigkeitsaufbau mit Schwerpunkt im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine umfassen.

Der genaue Zeitpunkt für einen Abzug der deutschen seegehenden Einheit sei dabei abhängig von der Auftragsübernahme durch die libanesische Marine und einer Entscheidung des Sekretariats der Vereinten Nationen, „erfolgt jedoch spätestens zum operativen Ende der Mission zum 31. Dezember 2026“. (hau/21.05.2026)

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TOP 13 Kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas

Die Linksfraktion will ein „kostenfreies, gesundes und leckeres Mittagessen in allen Schulen und Kitas“. Ihren so betitelten Antrag (21/3660(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026. erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass die rund 15 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen besuchen, gesund und schmackhaft verpflegt werden – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein Essen zu ermöglichen, das den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht. Dazu sollten die verfassungsrechtlich zulässigen Instrumente einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt geprüft, weiterentwickelt und genutzt werden.

Regionale Wertschöpfung fördern

Zudem soll laut Linksfraktion ein vom Bund getragenes Investitionsprogramm aufgelegt werden, das Schulen und Kitas den Bau beziehungsweise Umbau geeigneter Räumlichkeiten für Küchen und Mensen für eine praktische Ernährungsbildung und eine frische Essenszubereitung in den Einrichtungen ermöglicht und den Aufbau von kommunalen Küchen fördert.

Drittens soll die Bundesregierung die regionale Wertschöpfung fördern, indem für das Mittagessen vorrangig regionale, saisonale und vermehrt pflanzenbasierte Bio-Lebensmittel genutzt werden, wobei auf regionale Wertschöpfungszentren, gut ausgestattete Vernetzungsstellen und „Küchen der Zukunft“ zurückgegriffen wird, die beratend und koordinierend den regionalen Erzeugern, Schul- und Kita-Trägern sowie dem Küchenpersonal zur Seite stehen. (mis/hau/21.05.2026)

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ANTRAG AfD Top 12 Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren.

Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht konforme, minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung.

Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten

Daher werden mit dem Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert.

Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Umgesetzt werde „bürokratiearm“ unter Berücksichtigung der „berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“

Entschließung verabschiedet

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes rechtzeitig darzustellen, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben vor allem auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und Vollzugsbehörden haben können.

Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung weiterhin darauf hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich, mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betreffe besonders angemessene Lieferfristen, diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie einfache, digitale Zugangs- und Nachweisverfahren.

Digitaler Produktpass

Ein digitaler Produktpass soll dabei auch Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, müsse aber praxistauglich, interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden. Bei der nationalen Positionsbildung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen sollen die betroffenen Praxisakteure frühzeitig einbezogen werden, insbesondere Mittelstand, Handwerk, Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände.

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes soll geprüft werden, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System des Paragrafen 15 des Ökodesign-Gesetzes einbezogen werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der Handwerksordnung weitere behördlich anerkannte Nachweis- oder Registrierungslösungen berücksichtigt werden können. (hle/hau/21.05.2026)

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ANTRAG AfD TOP 15 Rundfunkbeitrag

„Bis zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags die Bürger bei Zahlung dieser Zwangsabgabe steuerlich entlasten“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Antrag der AfD

In dem Antrag (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD-Fraktion, den Rundfunkbeitrag bei der Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums zu berücksichtigen und das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2027 entsprechend anzupassen.

Rundfunkbeiträge würden eine wesentliche finanzielle Belastung für viele Haushalte darstellen. Sie werden vom Inhaber einer Wohnung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten zugänglich sind. (hau/bal/21.05.2026)

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TOP 16 Ergebnisse der Vorplanung von Neu- und Ausbaustrecken der DB

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, Berichte der Bundesregierung über die Umsetzung von drei Schienenverkehrsprojekten erörtert und dazu Entschließungen verabschiedet. Den Abgeordneten lagen der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorhaben Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien“ (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/4865(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1), der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland“ (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1) sowie der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm“ (21/3950(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/4383(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.13) vor.

Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zum erstgenannten Schienenverkehrsprojekt (21/5997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig angenommen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Vorhaben der Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien (21/6035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion hatte darin unter anderem bestimmte Lärmschutzmaßnahmen gefordert.

Den Beschlussempfehlungen zu den beiden anderen Projekten (21/6073(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/6074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke zu, während Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten.

Deutsch-tschechisches Schienenprojekt 

Das deutsch-tschechische Schienenprojekt (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Vorlage zufolge ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,03. Der Gesamtwertumfang – entsprechend dem Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken – liege bei 5,62 Milliarden Euro.

Im Zuge der Vorplanung sei das Vorhaben in zwei Planungsabschnitte unterteilt worden, heißt es in der Unterrichtung. Im Planungsabschnitt 1 werde der Zulauf zur Neubaustrecke auf deutscher Seite an die mit dem Vorhaben einhergehenden betrieblichen Anforderungen angepasst. Hierzu würden etwa 46 Kilometer Gleise umgebaut.

Dies beinhalte die Errichtung vier neuer Gleise, die Verschiebung und Verlängerung von Gleisen sowie die Verbreiterung von Gleisabständen. Durch die Errichtung von 740 Meter langen Überholgleisen werde zudem gewährleistet, dass auch lange Güterzüge verkehren können. Die Streckengeschwindigkeit zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Heidenau soll den Angaben zufolge von 60 auf 80 km/h erhöht werden. Außerdem umfasst der Planungsabschnitt eine Ausrüstung mit ETCS-Level 2.

Entschließung angenommen

Zu diesem Schienenverkehrsprojekt nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt eng mit Neu- und Ausbauvorhaben auf tschechischer Seite abzustimmen und die Vorzugsvariante der Neubaustrecke mit einer Reihe von Maßgaben zum Brandschutz, zur Gebietsentwicklung, zur Mobilität, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Schall und Erschütterung und zum Straßenausbau umzusetzen.

Gegenüber der DB InfraGO AG soll die Regierung unter anderem darauf hinwirken, dass die baulichen Voraussetzungen für eine Zielgeschwindigkeit von 230 Stundenkilometern für den Personenverkehr offengehalten werden und dass ein fernverkehrstauglicher Bahnsteig in Heidenau geprüft wird. Begrüßt wird, dass durch die weitestgehend im Tunnel verlaufende Streckenführung die dauerhaften Auswirkungen auf Anwohner gering gehalten werden können und die Akzeptanz vor Ort gestärkt werden kann.

30 Kilometer lange Volltunnelvariante geplant

Der Planungsabschnitt 2 beinhaltet den Bau der Neubaustrecke Heidenau – Karbitz/Chabařovice (Tschechien). Die Untersuchungen und Bewertungen der DB InfraGO AG, die dem Variantenentscheid zugrunde liegen, seien dabei zum Ergebnis gekommen, „dass eine 30 km lange Volltunnelvariante die beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt“. 18 Kilometer der geplanten Tunnelstrecke sollen dabei auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen, zwölf Kilometer auf tschechischem Hoheitsgebiet. Der Schienenpersonenfernverkehr soll die Strecke mit 200 km/h befahren können. Das Tunnelbauwerk soll aus zwei eingleisigen Tunnelröhren bestehen.

Ausbaustrecke in Nordfriesland

Wie es im Bericht zum zweiten Schienenverkehrsprojekt (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt, ist die Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben Teil des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Der Streckenabschnitt Niebüll – Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn – Westerland) schließe die Insel Sylt an das Festland an und sei aktuell als überlasteter Schienenweg gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz ausgewiesen.

„Durch die schrittweise Kapazitätserweiterung sollen die bestehenden Verkehre perspektivisch in einer optimalen Verkehrsqualität abgewickelt werden können, und weitere Verkehre ermöglicht werden“, heißt es in der Vorlage.

Zweigleisiger Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll

Das Bedarfsplanvorhaben umfasse den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen Morsum – Tinnum. Der Abschnitt Klanxbüll – Morsum sei bereits zweigleisig ausgebaut, heißt es. Für den kurzen Abschnitt Tinnum – Westerland bestehe kein Ausbauerfordernis.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe für das Vorhaben 2026 eine volkswirtschaftliche Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergebe sich eine positive Wirtschaftlichkeit in Form eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in Höhe von 1,32. Die Gesamtkosten für das Schienenprojekt liegen den Angaben zufolge bei 426,37 Millionen Euro.

Entschließung angenommen.

Auch hierzu nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die im Rahmen der Vorplanung vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um rund 70 Prozent der identifizierten Schutzfälle unmittelbar zu lösen. Für die verbleibenden Fälle, in denen ein aktiver Schallschutz bautechnisch oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist, soll die Umsetzung von passivem Schallschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet werden.

Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Planungsverlauf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme weiterhin sicherzustellen, wie vom Eisenbahn-Bundesamt bestätigt. Da in der aktuellen Finanzplanung mittelfristig keine Haushaltsmittel für eine unmittelbare Umsetzung verfügbar seien, soll die Bundesregierung  die Voraussetzungen für eine künftige Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schaffen.

Schienenprojekt Augsburg – Ulm 

Die Ausbau-/Neubaustrecke Augsburg – Ulm ist als Teil des Projektbündels 6 im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage zu Paragraf 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt Neue Vorhaben, laufende Nr. 6).

Das Projekt beinhaltet der Vorlage zufolge im Wesentlichen einen durchgängigen viergleisigen elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen Augsburg und Ulm und ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau. Die Baukosten werden mit 8,15 Milliarden Euro beziffert.

Zusätzliche Forderungen aus der Region nicht umsetzbar

Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des Bundes nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden, heißt es in der Unterrichtung. „Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.“

Käme es zur Realisierung der Kernforderungen, würde dies erhebliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 8,25 Milliarden Euro im Vorhaben Augsburg – Ulm zur Folge haben. Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen würde dazu führen, dass die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben sei, weil das Nutzen-Kosten-Verhältnis in dem Falle kleiner als eins sei. Das Gesamtvorhaben wäre dann auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar.

Entschließung geplant

Entschließung angenommen

Schließlich nahm der Bundestag auch zu diesem Schienenverkehrsprojekt auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließungan. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt im Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt) einzubringen. Die Vorzugsvariante des Aus- und Neubaus der Strecke Augsburg – Ulm soll an eine Reihe von Maßgaben gebunden werden, wobei darauf zu achten sei, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet.

Die Maßgaben beziehen sich auf den Lärmschutz, auf die Stärkung der Knoten Ulm und Augsburg, auf die Generalsanierung der Bestandsstrecke, auf neue oder reaktivierte Personenhalte an der Bestandsstrecke, auf die Verbesserung des Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke und auf der Neubautrasse und auf konkrete regionale Forderungen an der Vorzugstrasse. Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, betroffene Kommunen frühzeitig einzubinden, baubedingte Belastungen zu minimieren sowie ortsnahe und gut erreichbare Ersatzflächen für betroffene Betriebe zu prüfen und Natur- sowie Gebietsschutz angemessen zu berücksichtigen..

Die Bundesregierung wird überdies aufgefordert, im Bereich des Trinkwasserschutzgebiets Burgau eine kleinräumige Umtrassierung der Streckenführung sicherzustellen. Dies sei bereits Gegenstand im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben gewesen. Ziel sei es, die bislang vorgesehene Durchfahrung des Schutzgebiets zu vermeiden und damit den Belangen des Trinkwasser- und Gewässerschutzes Rechnung zu tragen. (hau/21.05.2026)

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TOP 18 Zukunft des Handwerks, Wirtschaft 2045

„Für ein Handwerk mit Zukunft“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dn der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern“ (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie und Wirtschaft vorlag (21/4113(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Antragsteller stimmten dafür. CDU/CSU, AfD und SPD votierten gegen den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.

Überwiesener Antrag der Grünen zum Handwerk

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert „verlässliche Rahmenbedingungen“ für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Sie seien Rückgrat „unseres Wirtschaftsstandorts“ und unverzichtbare Akteure für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran, schreiben die Abgeordneten in ihrem entsprechenden Antrag.

Die Parlamentarier fordern eine sofortige und dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß. Bürokratie sei „spürbar abzubauen“ und dafür „das bewährte Instrument der Praxis-Checks“, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten. Um den Betrieben mehr Liquidität und Planungssicherheit zu geben, solle die Ist-Versteuerungsgrenze auf zwei Millionen Euro angehoben werden, „um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, heißt es in dem Antrag.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die notwendigen Grundlagen für „erfolgreiche Unternehmen zu schaffen und dabei den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht aus den Augen zu verlieren. Der deutsche Wirtschaftsstandort habe in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. „Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert“, heißt es in dem Antrag. Deswegen sollte die Bundesregierung diesen Pfad weitergehen und „nicht in den Rückwärtsgang schalten“. Beispielsweise sei beim Sondervermögen „ein schwerer Fehler“ gemacht worden, das Geld „nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden“. Damit verpuffe der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibe.

Vielmehr gelte es nun dafür zu sorgen, den „Innovationsstandort“ Deutschland zu stärken. Dazu müssten die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele eingehalten werden, „um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“. Außerdem sah der Antrag eine „aktive Industriepolitik“ vor, und zwar in der Beschleunigung der Elektrifizierung „für ein künftiges Stromzeitalter, und um Strom bezahlbar zu machen“. Dafür sollte ein Brückenstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) für energieintensive Industrie eingeführt und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.

Zudem sprachen sich die Antragsteller für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft aus. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssten „zügig starten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, sich für eine „zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte“ einzusetzen. Dazu sei eine „neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz“ zu gründen. Um die Standortbedingungen attraktiver zu machen, forderten die Grünen, durch die Reform der Schuldenbremse eine Investitionsklausel zu schaffen, um so zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen. (nki/hau/21.05.2026)

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TOP 14 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossenZu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6069(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben, nachdem er den Gesetzentwurf am 20. Mai ohne Änderungen angenommen hatte. Vom Haushaltsausschuss lag ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Für den unveränderten Regierungsentwurf stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz ab. Darin wurden unter anderem steuerpolitische Maßnahmen fordert, um die aus ihrer Sicht gefährdete Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen zu sichern.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 vorgenommene Erhöhung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt.

Im Einzelnen sinkt die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro.

Entschließungsanträge abgelehnt

Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Die AfD hatte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf gefordert, mit dem die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze zum 1. Juli 2026 zunächst auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. April 2020 und zum 1. Dezember 2026 auf null gesenkt werden sollten, um eine Doppelbelastung mit Luftverkehrsteuer bei innerdeutschen Abflügen künftig zu vermeiden. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.

Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, von einer Absenkung der Luftverkehrsteuer abzusehen und diese stattdessen zu einem klimapolitischen Lenkungsinstrument weiterzuentwickeln, das die Umwelt- und Klimakosten des Flugverkehrs stärker abbildet. Zudem sollte eine zusätzliche Distanzklasse 4 für Flugstrecken ab etwa 13.000 Kilometern eingeführt werden, deren Besteuerung über der bisherigen Distanzklasse 3 liegt, um besonders hohe Emissionen „angemessen zu berücksichtigen“. Premiumtickets sollten stärker besteuert werden, da sie einen überproportional hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch pro Passagier verursachten. Für den Entschließungsantrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme (21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Regierungsentwurf: „Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es erforderlich, den Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten, beim Klima- und Umweltschutz modern und zukunftssicher aufzustellen und die internationale Konnektivität von Menschen und Unternehmen sicherzustellen.“ (bal/hau/21.05.2026)

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ANTRAG AfD 20 Zulagen für spezialisierte Kräfte in der Bundeswehr

„Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. (hau/21.05.2026)

 

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TOP 18 Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (21/3620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/6049(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD und Linksfraktion dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6089(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs wird unter anderem im Bundesmeldegesetz die besondere Meldepflicht für Seeleute gestrichen. Auch wird die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt, die „nicht mehr zeitgemäße Datenübermittlung an Adressbuchverlage gestrichen“ und der „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime abgeschafft.

Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden die Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde den wesentlichen Inhalt und das abschließende Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischem Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, führt die Bundesregierung dazu aus.

Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben

Zur Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben werden Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten reduziert und Arbeitsprozesse beschleunigt. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erfordert der Betrieb von De-Mail-Servern aufgrund der Auflagen für die Anbieter teure Spezialtechnik und für die Behörden einen Aufwand zur Überprüfung der Auflagen. Für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann“ gebe es mittlerweile europäisch regulierte Lösungen, sodass es eines deutschen Spezialgesetzes nicht mehr bedürfe.

Der Innenausschuss hatte den Gesetzentwurf am 20. Mai in modifizierter Form angenommen. Die Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zur „Vertrauenswürdigkeitsprüfung“ von Personen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen. (sto/ste/21.05.2026)

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TOP 6 Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels – Konsequenzen aus aktuellen Erkenntnissen ziehen“ (21/6029(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antrag der AfD

In dem Antrag bezieht sich die Fraktion auf eine kürzlich veröffentlichte Bildungsstudie von Unicef und das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler darin.

So schreiben die Abgeordneten: „Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems verschlechtert sich seit Jahren zunehmend von Bildungsbericht zu Bildungsbericht. Nationale Bildungsberichte, internationale Vergleichsstudien wie PISA1, IGLU2 und zuletzt die aktuelle Unicef-Studie3 zeigen in alarmierender Weise erhebliche Defizite bei grundlegenden Bildungsfähigkeiten von Schülern in Deutschland auf.“ (che/irs/21.05.2026)

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TOP 20 Medizinregister und Medizinregisterdatennutzung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mit dem Gesetz sollen Gesundheitsdaten effektiver genutzt werden können. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Potenziale der mehr als 350 bestehenden Medizinregister zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern.

Erstmals soll ein einheitlicher, übergreifender Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Register zu verbessern. Ein Medizinregisterverzeichnis dient der Transparenz und soll einen Überblick schaffen über Datenbestand, -qualität und -verfügbarkeit von Medizinregistern.

Zentrum für Medizinregister soll eingerichtet werden

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein Zentrum für Medizinregister (ZMR) eingerichtet, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt und das Medizinregisterverzeichnis führt. Medizinregister können an einem Qualifizierungsverfahren des Zentrums teilnehmen.

Medizinregister, die den Qualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, können zu festgelegten Zwecken miteinander kooperieren und Daten anlassbezogen zusammenzuführen und gemeinsam nutzen.

Anonymisierte Daten für Dritte

Qualifizierte Medizinregister können Daten per Datenfreigabe der Patienten erheben. Sind qualifizierte Medizinregister auf vollzählige Daten angewiesen, können nach einem positiven Votum einer Ethikkommission und einer Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) der Patienten Daten erhoben und verarbeitet werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Daten aus einem Medizinregister für festgelegte Zwecke wie Forschung oder Qualitätssicherung unter bestimmten Voraussetzungen anonymisiert oder pseudonymisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Ein aus der Krankenversichertennummer gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Quellen erleichtern. (pk/hau/21.05.2026)

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TOP 20 Änderung des Preisangabenrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit will die Bundesregierung die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherstellen. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren  Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können.

Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. (nki/hau/21.05.2026)

 

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TOP 23 Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Richtlinie ist es laut Regierung, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Im Vergleich zum bisher geltenden europäischen Rechtsrahmen sehe die Richtlinie insbesondere erstmals detaillierte Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Vermögensabschöpfungsstellen sowie Vorgaben für die Vermögensverwaltung, einschließlich der erstmaligen Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen vor.

Hierdurch sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch beim Aufspüren und bei der Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung sind oder werden können, erleichtert und zugleich eine effiziente Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände gewährleistet werden.

„Grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherstellen“

Der Gesetzentwurf setze die Vorgaben der neuen Richtlinie um, „soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen“, heißt es. Unter anderem ist geplant, mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Artikel 3) die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zuzuweisen. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, „grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen“.

Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll laut Entwurf weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen – das Bundesamt für Justiz die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. (hau/21.05.2026)

 

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ZP 7 Steuer- und Steuerberatungsrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (21/6002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Der Gesetzentwurf gleicht einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 24. April beschlossen hatte, der aber am 13. Mai im Bundesrat gestoppt wurde. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können. (eis/21.05.2026)