75 und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 24. April 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

24. April 2026 (74. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

.

ANTRAG AfD TOP 6 Senkung der Energiesteuern, Steuerberatungsrecht

Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, den sogenannten Tankrabatt sowie die steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der Ausschussfassung votierten in namentlicher Abstimmung 451 Abgeordnete, dagegen stimmten 134 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung.

Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen machte das Parlament zudem zunächst den Weg frei für die Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig zahlen können. Die Regelung war als Änderung zu einem Entwurf für ein anderes Steuergesetz ins Gesetzgebungsverfahren gekommen (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/4783(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5531(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das unter anderem Regeln zur Steuerberatung enthält. Am Freitag, 8. Mai 2026, verweigerte der Bundesrat allerdings seine Zustimmung zu diesem Gesetz und damit auch zur Entlastungsprämie (21/5887(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Zu beiden Abstimmungen lagen den Abgeordneten Empfehlungen des Finanzausschusses (21/5546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5529(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Berichte des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5547(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5531(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Keine Mehrheit fanden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die AfD zu den Gesetzentwürfen vorgelegt hatte (21/5548(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5532(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch eine Reihe weiterer Gesetze und Anträge der Opposition lehnte das Parlament ab.

Temporäre Senkung der Mineralölsteuer

Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD (21/5321(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht eine vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro.

In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“.

Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber

Die sogenannte Entlastungsprämie würde Arbeitgebern die steuer- und abgabenfreie Auszahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten ermöglichen. Diese Zahlung sollte bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.

Entscheidend für die Steuerfreiheit sollte sein, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/4783(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5531(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ergänzt, mit dem das Beratungsangebot zur Steuererklärung erweitert und vereinfacht werden soll.

SPD: Entlastet und sichert Arbeitsplätze

Michael Thews eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und verwies darauf, dass „die Lage im Nahen Osten nach wie vor brandgefährlich“ sei. „Die Rohölpreise sind hoch, die Menschen merken das an den Zapfsäulen und sind verstärkt belastet und deswegen ist es richtig, dass wir heute hier ganz klar eine Entlastung von 17 Cent beschließen und den Menschen gezielt in dieser Situation helfen werden. Insgesamt entlasten wir die Verbraucher um 1,6 Milliarden Euro.“

Thews ging auch auf die Stromsteuer ein. Hierzu lag ein Gesetzentwurf der Grünen vor, diese Steuer für alle auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken (21/5320(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Initiative wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit 310 Nein-Stimmen und 270 Ja-Stimmen abgelehnt. Thews argumentierte, „dass die Strompreise gar nicht angestiegen sind“. Die Senkung der Energiesteuer bei Benzin und Diesel wirke „dämpfend auf die Inflation“, sagte Thews und ergänzte: „Das entlastet die Menschen in Deutschland und sichert Arbeitsplätze.“

AfD: Tropfen auf den heißen Stein

Für die AfD-Fraktion kündigte Kay Gottschalk an, „diesem Gesetz schweren Herzens“ zuzustimmen. Allerdings sei die Senkung der Energiesteuer „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Gottschalk kritisierte, dass dieser zum 1. Juli auslaufe, also zu Beginn der Ferienzeit. Er forderte eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent. Dazu stand ein Antrag seiner Fraktion zur Abstimmung (21/2363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls auf Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit 448 Nein-Stimmen bei 136 Ja-Stimmen zurückgewiesen wurde.

Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Gottschalk damit, dass die Pendlerpauschale 2001 zwischen 36 und 40 Cent lag, bei einem Dieselpreis von 82 Cent pro Liter. Heute liege der Dieselpreis bei 2,20 Euro pro Liter und die Pendlerpauschale bei Cent. „Sie haben also tatsächlich die Pendlerpauschale um 18 Prozent abgesenkt“, warf der AfD-Abgeordnete der Regierung vor.

Union verteidigt Maßnahmenpaket

Prof. Dr. Matthias Hiller von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte die Politik der Koalition: „Wir senken die Energiesteuer auf Kraftstoffe kurzfristig und spürbar um 17 Cent Liter. Davon profitieren die Pendlerinnen und Pendler gerade im ländlichen Raum, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Berufstätige mit langen Wegen und unsere Unternehmen, das Handwerk, Logistik und Landwirtschaft.“

Hiller ging zudem auf die Entlastungsprämie ein und erklärte: „Arbeitgeber, für die eine Prämie in Betracht kommt, können diese in Höhe von 1.000 Euro, steuer- und abgabefrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Und ich will es klar betonen, diese Prämie ist freiwillig. Sie kann bezahlt werden, sie muss aber nicht bezahlt werden. Und ob diese bezahlt wird, hängt vom unternehmerischen Umfeld ab. Im Koalitionsausschuss war das Datum 31. Dezember 2026 vorgeschlagen. Wir haben das Datum, in welchem die Prämie ausgezahlt werden kann, auf den 30. Juni 2027 verlängert. Das ist eine Errungenschaft im parlamentarischen Verfahren.“

Grüne kritisieren Energiesteuersenkung

Hart ins Gericht mit den Maßnahmen der Koalition ging Andreas Audretsch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Das Kerosin ist knapp, Urlaubsflüge stehen in diesem Jahr in Frage. Die Preise von Diesel und von Benzin sind gerade gestern wieder durch die Decke geknallt. Und in dieser Situation, in dieser schwierigen Lage, bringen Sie hier ein Gesetz ein, mit dem Sie den Verbrauch von fossilen Brennstoffen auch noch befeuern“, warf er den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor.

Audretsch kritisierte, dass sogar die Koalition selbst in ihrem Gesetz schreibe, dass die Senkung der Energiesteuer zu einer höheren Nachfrage nach Sprit führe. Das sei „Wahnsinn, und es ist Wahnsinn mit Ansage in Ihrem Gesetz“, rief er. Stattdessen müsse die Elektrifizierung vorangetrieben werden, verlangte der Grünen-Abgeordnete. Dabei ging er auch hart mit der Energiepolitik von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) ins Gericht, die dazu führe, dass „kein einziges zusätzliches Windrad mehr in Schleswig-Holstein“ gebaut werde.

Linke fordert Übergewinnsteuer

Eine Übergewinnsteuer und eine direkte Auszahlung an Bürger als Hilfe angesichts der steigenden Preise verlangt Die Linke, die dazu einen Antrag eingereicht hat (21/5484(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgewiesen wurde, und deren Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) ihre Rede mit den Worten begann: „Seit Beginn des Iran-Kriegs treiben Mineralienkonzerne von den Verbrauchern weit mehr als 20 Millionen Euro an krisenbedingten Übergewinnen täglich ein. Und was macht die Bundesregierung, um gegenzuhalten? Sie kopiert gescheiterte Maßnahmen aus Ampelzeiten und zwar in schlechter als Sparversion.“ Der Tankrabatt werde „größtenteils bei den Unternehmen landen“, prognostizierte Achelwilm.

Sie forderte ferner: „Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmitteln muss gestrichen werden, ein bundesweiter Mietendeckel endlich eingeführt werden. Es braucht mehr europaweite Initiativen für Preiskontrollen und die Abschöpfung der Übergewinne, wie sie 2022 noch von der CDU-geführten EU-Kommission vorgelegt wurde.“

Weitere Anträge der Opposition

Eine Übergewinnsteuer lehnt die AfD-Fraktion ab und hat auch dazu einen Antrag vorgelegt (21/5326(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der mit dem Votum von 449 Abgeordneten gegen die Stimmen von 136 Parlamentariern zurückgewiesen wurde. Auf Ablehnung stieß auch ein Antrag der Grünen, der vorsah, die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zu erweitern (21/4953(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gegen die Vorlage votierten alle Fraktionen außer die antragstellenden Grünen.

Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fossilen Preisschock als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben“, wurde an den Umweltausschuss überwiesen. Auch Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag, den Mindesthebesatz bei der kommunalen Gewerbesteuer zu erhöhen (21/4753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. (bal/hau/11.05.2026)

.

TOP 19 Neun-Euro-Ticket, Gemeindeverkehrsfinanzierung

Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, über die Lage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beraten und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (21/3842(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mehrheitlich zurückgewiesen. Gegen die Initiative stimmten die Fraktion CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke votierte für den Antrag. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/5549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde.

Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Förderung emissionsfreier Busantriebe verstetigen“ (21/5492(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets (21/3658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.

Linke: Finanzierung des Neun-Euro-Tickets wäre möglich

Geld für ein Neun-Euro-Ticket wäre in ausreichendem Maße vorhanden, sagte Luigi Pantisano (Die Linke) zu Beginn der Debatte. „Mit den 27 Millionen Euro täglich an Übergewinnen der Mineralölkonzerne könnten wir das Neun-Euro-Ticket ein Jahr lang finanzieren“. Es sei dann immer noch genug Geld übrig, um auch in Kleinstädten und Dörfern endlich Busse zweimal pro Stunde fahren zu lassen, befand Pantisano.

Die Menschen im Land arbeiteten hart, leisteten Überstunden und „schleppen sich krank auf Arbeit“ – trotzdem reiche das Geld kaum für das Busticket oder die Tankfüllung, beklagte er. Die Menschen seien zurecht wütend, so der Linken-Abgeordnete. „Wütend auf eine Regierung, die unfähig ist, das Leben wieder bezahlbar zu machen.“

CDU/CSU: Steuergeld würde an anderer Stelle fehlen

Michael Donth (CDU/CDU) hält ein Neun-Euro-Ticket für keine gute Idee. Es müsste durch Steuergelder finanziert werden, die dann an andere Stelle fehlten – etwa beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, sagte er.

Diejenigen, die auf das Auto angewiesen seien, würden zudem nicht entlastet, sondern belastet.
Derzeit koste das Deutschlandticket 63 Euro im Monat, so Donth. „Das sind zwei Euro am Tag für den ÖPNV“, rechnete er vor. In einigen Städten gebe es zudem rabattierte Deutschlandtickets. Nicht der Preis des Tickets sei das zentrale Problem „unseres öffentlichen Nahverkehrs“, befand der Unionsabgeordnete.

AfD: Anträge nicht zu Ende gedacht

Bestimmte Bevölkerungsgruppen fänden an der Idee, „den ganzen Tag auf Kosten der Steuerzahler herumzufahren“, während andere dafür zur gleichen Zeit hart arbeiten müssten, sicherlich Gefallen, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Nicht mit uns“, betonte er.

Die Grünen seien in ihren Anträgen „auf den ersten Blick etwas pragmatischer“, befand der AfD-Abgeordnete. Doch auch sie forderten mehr Steuergeld für die ÖPNV-Infrastruktur und für Elektro-Busse, „das dann woanders fehlt“ – etwa bei der Sanierung der Bahn. „Auch das ist nicht zu Ende gedacht“, urteilte Wiehle

Grüne: Bund muss Kommunen dauerhaft unterstützen

Der Bund müsse die Kommunen dauerhaft bei der Erneuerung ihrer ÖPNV-Infrastruktur unterstützen, sagte Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen). Der Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen müsse weiter gefördert und Planungssicherheit für Kommunen durch dauerhaft erhöhte GVFG-Mittel geschaffen werden, forderte sie.

Dazu müssten die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dynamisiert und an die tatsächliche Inflation angepasst werden. „Das sind wichtige Bausteine, um einen attraktiven ÖPNV in ganz Deutschland zu schaffen“, sagte Broßart.

SPD: Anträge liefern gute Diskussionsgrundlage

Martin Kröber (SPD) sieht in den Anträgen der Grünen „eine gute Diskussionsgrundlage“. Einige Vorschläge darin seien gut, „andere finde ich nicht so toll“, machte Kröber deutlich. Mit Blick auf ein Neun-Euro-Ticket sagte er: Aktuell würden pro Jahr etwa elf Milliarden Euro für den ÖPNV ausgegeben. Die Subventionierung des Tickets würde weitere zehn Milliarden Euro kosten.

Viel entscheidender sei aber doch die Frage, wie man die Infrastruktur voranbringt, sagte Kröber. „In den nächsten Jahren und Monaten muss unser Fokus darauf liegen, den Menschen da draußen vernünftige Anbindungen zu bieten“, verlangte er. Gemeinsam mit den Ländern wolle man den öffentlichen Personennahverkehr ausbauen. „Das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Antrag der Grünen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern. Die Abgeordneten verlangten in ihrem abgelehnten Antrag von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, hieß es in dem Antrag.

Gefordert wurde außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, machte die Fraktion deutlich.

Bau von Bahnhöfen und Haltestellen

Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schrieben die Abgeordneten.

Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, hieß es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv.

Antrag der Grünen zu emissionsfreien Busantrieben

In ihrem neuen Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen. Die Mittel müssten in eine gesetzlich verankerte bis 2035 bestehende Förderung überführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Verkehrsunternehmen zu schaffen, heißt es in ihrem Antrag.

Darin plädieren die Abgeordneten dafür, Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme ins Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen, „um den Verkehrsunternehmen den initialen Schritt zu emissionsfreien Bussen zu ermöglichen“. Verlangt wird zudem, gesetzliche Hürden bei der Errichtung von Netzanschlüssen für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen zügig abzubauen. Baugenehmigungen für Ladeinfrastruktur müssten beschleunigt, vereinheitlicht und priorisiert werden, heißt es.

Die bisherigen Förderaufrufe hätten vielen Verkehrsunternehmen den Einstieg in die E-Mobilität ermöglicht, schreibt die Fraktion. Eine Förderung, die nur auf die Fahrzeuge abziele, reiche aber nicht aus, um die mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz geforderten Elektrifizierungsquoten zu erreichen. Besonders für kleinere Verkehrsbetriebe sei der erste Elektrobus am schwierigsten zu beschaffen, „da mit ihm auch die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss dafür errichtet werden müssen“. Hier seien die Unternehmen dringend auf Unterstützung angewiesen. Die angespannte finanzielle Situation der Kommunen führe jedoch dazu, dass der Umstieg auf saubere Fahrzeuge verzögert werde und die Verkehrsbetriebe wegen mangelnder Planungssicherheit nicht investieren könnten, heißt es in dem Antrag.

Antrag der Linken für Neun-Euro-Ticket

Die Fraktion Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren solle ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur sukzessiven Angebotsausweitung, insbesondere in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum vorzulegen. Ziel dessen müssten eine Verdopplung der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrigere Preise im ÖPNV, „perspektivisch hin zum bundesweiten Nulltarif“, sein. (hau/ste/24.04.2026)

https://www.youtube.com/watch?v=Fk_Gx_oV02A

.

TOP 20 Anpassung des Verpackungsrechts

Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ (21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung gelte grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten, heißt es in der Vorlage. Vor diesem Hintergrund müssten die nationalen Regelungen angepasst werden. „Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.“

Die weitreichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU-Verpackungsverordnung stellen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage und machen eine vollständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Diese sei auch deshalb notwendig, um Widersprüche zwischen den bisherigen nationalen Regelungen des Verpackungsgesetzes und den unmittelbar wirkenden Rechtsvorschriften der EU-Verpackungsverordnung auszuschließen.

Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie ein effektiver Vollzugsrahmen in diesem Gesetz stellten sicher, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen und somit die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland erreicht werden, heißt es  in dem Entwurf. (hau/24.04.2026)

.

Top 21 Erwerbsminderungsrente

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht Reformbedarf bei der Erwerbsminderungsrente. Ein entsprechender Antrag (21/3844(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde am Freitag, 24. April 2026, erstmals im Plenum beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Strukturelle Altersdiskriminierung führe dazu, dass Arbeitnehmer über 55 Jahre deutlich geringere Chancen auf Neueinstellungen hätten, heißt es in dem Antrag. „Ältere Arbeitnehmer erhalten oft auch weniger Förderung, Weiterbildungen und neue Aufgabenbereiche und sind oftmals aufgrund verbreiteter internalisierter Altersstereotype mit negativen Vorurteilen über ihre Leistungsfähigkeit, ihren Arbeitswillen und ihren sozialen Status konfrontiert.“

Um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig die Finanzierbarkeit der Rente zu stärken, müssten Prävention und Rehabilitation konsequent ausgebaut werden nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“. Der Bekanntheitsgrad insbesondere von Präventionsleistungen sei noch zu gering, schreiben die Grünen.

Für jene, die nicht mehr arbeiten könnten, müsse es weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente geben, insbesondere eine Verminderung der Abschläge. „Das verbessert das soziale Sicherheitsnetz im Alter, so dass sich alle Menschen ohne finanzielle Existenzsorgen auf ein aktives Altern einlassen können. Insgesamt geht es um zwei Seiten einer Medaille: Möglichst viele Menschen sollen länger arbeiten können. Für diejenigen aber, denen dies nicht möglich ist, muss das Sicherheitsnetz verbessert werden.“ (che/hau/24.04.2026)

.

ANTRAG AfD TOP 14 Gasnetzentgelte

Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, zwei Anträge der AfD-Fraktion zu den Energiepreisen in Deutschland beraten. Sowohl der Antrag „Preisexplosion der Gasnetzentgelte verhindern – Rückbau und Stilllegung der Gasnetze sofort stoppen“ (21/5482(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als auch ein Antrag zur Senkung der Strompreise für deutsche Unternehmen (21/5493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Antrag der AfD zu Gasnetzen

Die AfD-Fraktion will mit ihrem ersten Antrag (21/5482(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Rückbau und die Stilllegung der Gasnetze „sofort“ stoppen. Die bestehende Gasnetzinfrastruktur soll weiter von kommunalen Energieversorgern genutzt werden. Sie fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „unverzüglich sämtliche ideologisch motivierte“ Planungen, Förderprogramme und Gesetzesvorhaben zum Rückbau, zur Stilllegung oder zur Umstellung der Gasnetzinfrastruktur auf Wasserstoff zu beenden und künftig auszuschließen.

Die Antragsteller argumentieren, Wasserstoff könne in absehbarer Zeit flächendeckend nicht zur Verfügung stehen und zugleich Erdgas nicht ersetzen. Grüner Wasserstoff sei nur in sehr begrenzten Mengen verfügbar und mit erheblichen Kosten verbunden. Die Folgen eines weitreichenden Abbaus der Gasnetzinfrastruktur würden sich unmittelbar „in massiv steigenden Netzentgelten niederschlagen“ und vor allem private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell stark belasten, „da die Fix- und Rückbaukosten auf immer weniger Nutzer verteilt würden“, heißt es in dem Papier.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion listet in ihrem zweiten Antrag (21/5493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Reihe von Forderungen auf, mit denen sie die Strompreise in Deutschland senken will. Dazu gehört die Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter Kernkraftwerke und die Fortführung von Kohle- und Gaskraftwerken. Die Stromsteuer soll für alle privaten und gewerblichen Verbraucher auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt werden.

Die Offshore-Netzumlage will die Antragstellerin kurzfristig über Bundesmittel finanzieren. Künftig sollen Netzanschlusskosten vollständig von den Offshore-Windenergieanlagen getragen werden. Das europäische Handelssystem für CO2-Zertifikate (EU-ETS) will die AfD abschaffen und die Gasleitung Nord Stream 2 nach Russland reaktivieren. Außerdem sollen die EU-Lieferkettenrichtlinie und die EU-Methanverordnung fallen. (nki/bal/hau/24.04.2026)

.

 ZP 15 Aktuelle Stunde: Kein Sozialabbau bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen

Ein unter Beteiligung von Bundesministerien, mehreren Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt erstelltes internes Arbeitspapier, das vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlicht wurde, bildete den Hintergrund einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen“ am Freitag, 24. April 2026.

Dabei übten Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, wie auch Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion deutliche Kritik an den darin aufgeführten Kürzungsmaßnahmen. Seitens der CDU/CSU-Fraktion hieß es hingegen, von einem Sozialabbau könne keine Rede sein. Es handle sich vielmehr um eine Sammlung von Prüfaufträgen auf der Sachebene.

Grüne: Krise in der Kinder- und Jugendhilfe wird befeuert

Alleinerziehende seien in Deutschland am häufigsten von Armut betroffen, sagte Denise Loop (Bündnis 90/Die Grünen). Dennoch werde darüber nachgedacht, „ihre Leistungen weiter zu streichen, die jetzt schon kaum ausreichen“. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollten Schutzräume genommen werden. „Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Loop.

Zudem solle der Ganztagsanspruch verschoben werden. Das schwäche Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen „und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugleich“. Solche Vorschläge, so Loop, seien das falsche Signal. Sei befeuerten nur weiter eine Krise in der Kinder- und Jugendhilfe.

CDU/CSU: Staat muss prüfen, was er leisten kann

Wolfgang Dahler (CDU/CSU) sprach hingegen von Hilferufen der kommunalen Spitzenverbände angesichts des Drucks wachsender Aufgaben, steigender Standards und knapper Haushalte. „Es geht nicht um eine Absage an den Sozialstaat“, betonte er. Es gehe um die schlichte, aber notwendige Einsicht: Ein Staat bleibe nur dann handlungsfähig, wenn er ehrlich prüft, was er leisten kann, wie Leistungen wirken und wo Strukturen reformiert werden müssen.

Es sei richtig, dass im Kanzleramt miteinander geredet werde, betonte Dahler. „Wie soll man Reformen ernsthaft diskutieren, wenn schon das Sammeln von Ideen zum Skandal erklärt wird“, fragte er.

AfD sieht Benachteiligung behinderter Menschen

Für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderungen seien massive Kürzungen geplant, sagte Martin Reichardt (AfD). „Das lehnen wir entschieden ab“, machte er deutlich. Es sei gleichwohl heuchlerisch, wenn die Grünen gegen die Sparpläne der Bundesregierung im Sozialbereich vorgehen.

„Allein die von den Grünen bejubelten zehntausenden minderjährigen unbegleiteten Asylbewerber kosten 100.000 Euro pro Kopf pro Jahr“, sagte er. Dieses Geld fehle nun für die Fahrdienste behinderter Menschen. Diese Benachteiligung behinderter Menschen lehne die AfD entschieden ab. Laut Paritätischem Gesamtverband wären zudem fast eine Million Kinder Alleinerziehender von den Streichungen beim Unterhaltsvorschuss betroffen. Das Geld brauche die Bundesregierung für die Unterstützung der Ukraine, so Reichardt.

SPD: Alleingang aus dem Kanzleramt

Heike Heubach (SPD), die ihre Rede in Gebärdensprache hielt und gedolmetscht wurde, sieht durch das Arbeitspapier grundlegende Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Frage gestellt – ebenso wie für Kinder und Jugendliche, die auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen seien, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

„Das macht mir Angst, und es macht mich wütend“, so Heubach. Es werde nicht mehr diskutiert, wie die Teilhabe ermöglicht werden kann, sondern was sie wert sei. „Als wäre dies eine reine Ausgabenrechnung.“ Es gelte, hier sehr wachsam zu sein. Fange man an, den Wert eines Menschen in Kosten zu bemessen, „berühren wir eine Grenze, die wir in diesem Land aus gutem Grund nie wieder überschreiten wollten“, sagte sie. Die SPD-Abgeordnete sprach von einem Alleingang aus dem Kanzleramt. Sie wisse, dass sich viele, „auch in meiner Fraktion“, dem entgegenstellen würden. Die Richtung, die hier angedeutet werde, sei gefährlich, befand Heubach.

Linke: Kürzungsorgie ist beispiellos

Ohne mit Verbänden oder Betroffenen zu sprechen, sei im stillen Kämmerlein die Axt an die Eingliederungshilfe sowie an die Leistungen für Familien gelegt worden, sagte Heidi Reichinnek (Die Linke). „Die Brutalität Ihrer Kürzungsorgie ist beispiellos“, fügte sie hinzu. Die Liste sei eine Schande. Alle auf der Regierungsbank, so die Linken-Abgeordnete, „sollten sich in Grund und Boden schämen“.

Von der zuständigen Familienministerin Karin Prien (CDU) sei nur „dröhnendes Schweigen“ zu vernehmen, so Reichinnek. Dabei sei sie es, die sich für Kinder und Familien einsetzen sollte. „Frau Prien hätte die Pflicht, Protest zu äußern. Sie hätte die Pflicht, dieser Gruppe den Rotstift aus der Hand zu schlagen und zu sagen: So nicht“, sagte Reichinnek. (hau/24.04.2026)

 

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*