74. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 23. April2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

23. April 2026 (74. Sitzung)

ZP 3 Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5528(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.

Die AfD-Fraktion hatte getrennte Abstimmung über die Neufassung des Paragrafen 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Verordnungsermächtigung) und über den übrigen Gesetzestext beantragt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag abgelehnt, sodass über den Gesetzentwurf insgesamt abgestimmt wurde.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. Zur Abstimmung lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

CDU/CSU: Belange des Mittelstandes werden beachtet

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) kündigte an, dass Vergabeverfahren jetzt beschleunigt und vereinfacht würden. Auch die Gelder aus dem Sondervermögen würden schneller “auf die Straße kommen„ und der Modernisierung des Landes zugutekommen. Es gehe um ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags. Auf die Belange des Mittelstandes werde geachtet und auch darauf, dass die Regeln für die Kommunen praktikabel anwendbar seien.

Der Erfüllungsaufwand der Kommunen werde um 280 Millionen Euro im Jahr sinken, rechnete Lenz vor. Man brauche schnellere Auftragsvergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu mehr Investitionen und mehr Wachstum führen würden.

AfD: Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei

Enrico Komning (AfD) warnte davor, dass beschleunigte Verfahren zum Einfallstor für Fehlentwicklungen würden: “Genau das passiert hier„. Formal bleibe man bei der Losvergabe, aber in der Praxis werde die Gesamtvergabe leichter möglich, weil jetzt auch aus zeitlichen Gründen von der Losvergabe abgesehen werden könne. Da jedes Projekt unter Zeitdruck stehe, werde die Folge sein, dass Großaufträge an Großfirmen gehen würden. “Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen bleiben bei öffentlichen Aufträgen außen vor oder werden zu Subunternehmern degradiert.„

So würden aus dem Mittelstand, dem Rückgrat der Wirtschaft, Mittelstandsunternehmer am Katzentisch. Auch eine Schaffung “grüner Leitmärkte„ dürfe es nicht geben. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Märkte zu definieren. Wer politisch vorgebe, was nachgefragt werden solle, verlasse den Weg der sozialen Marktwirtschaft und begebe sich auf den Weg der staatlichen Lenkung. Das geschehe hier mit einer Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei und sei Planwirtschaft, kritisierte Komning.

SPD: Wir ölen das Getriebe des Vergabewesens

Armand Zorn (SPD) sagte, ein Sondervermögen allein baue noch keine Brücken, ein Haushaltsbeschluss saniere noch keine Schule, und eine politische Ankündigung verlege noch kein Gleis. Die öffentliche Beschaffung sei das wichtigste Werkzeug des Staates. Hier entscheide sich, ob aus Plänen konkrete Projekte würden. “Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen„, sagte Zorn.

Demokratie werde auch daran gemessen, ob sie liefere und vor allem, wie schnell sie liefere. Für die SPD sei wichtig, dass der Mittelstand geschützt und die Tariftreue als verbindlicher Standard vorgeschrieben werde. Außerdem werde die industrielle Zukunft durch grüne Leitmärkte gestärkt.

Grüne: Fauler Kompromiss mit wenig Ambitionen

Von einem faulen Kompromiss mit wenig Ambitionen sprach dagegen Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen). Die öffentliche Hand vergebe Aufträge mit einem Volumen von 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Vergabe unkomplizierter zu machen, sei richtig, aber die Koalition sorge nicht dafür, dass das Geld klüger und nachhaltiger ausgegeben werde, zum Beispiel für die Verwendung von grünem Stahl.

Statt dessen betreibe die Koalition schuldenfinanzierte Gießkannenpolitik. Dass die Union und SPD hinter den Standards der EU zurückbleiben wollten, bezeichnete Joswig als Katastrophe.

Linke warnt vor Vetternwirtschaft

Janine Wissler (Die Linke) forderte, öffentliche Vergabeverfahren müssten transparent sein und klare Standards erfüllen. Das dürfe nicht unter dem Deckmantel der Beschleunigung unterlaufen werden. Die öffentliche Vergabe habe einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung. Unternehmen, die mit Dumpinglöhnen versuchen würden, an Aufträge zu kommen, dürften sich nicht durchsetzen. Investitionen seien dringend notwendig, Tarifbindung, soziale Standards und Klimaschutz seien wichtig.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setze auf weniger Transparenz und Nachweise und nenne das noch Bürokratieabbau. Besonders kritisierte Wissler die  Ausweitung der Direktvergabe auf 50.000 Euro, sodass Aufträge bis zu dieser Summe ohne Ausschreibung vergeben werden könnten. Ein Verzicht auf Ausschreibungen mache Behörden jedoch korruptionsanfällig, warnte Wissler vor Vetternwirtschaft. Der Umgang mit Steuergeldern müsse kontrolliert werden. Dazu werde auch ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst gebraucht.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen öffentliche Vergabeverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und “junge und innovative Unternehmen„ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Änderungen soll auch die Verwaltung entlastet werden.

Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Darstellung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne wolle sie Vorschläge auf EU-Ebene einbringen.

Änderungen im Wirtschaftsausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte in seiner Sitzung am 22. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen beschlossen, die von CDU/CSU und SPD eingebracht worden waren. Dadurch wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt.

Bei der Auftragsvergabe sind nun “mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen„. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5528(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) festgestellt, dass der Gesetzentwurf hinter den Erfordernissen einer modernen Vergabe zurückbleibe. Dazu gehörten verbindliche Regelungen für Klimaschutz und soziale Beschaffung. Auch die Aspekte Ressourcenschonung und klare Local-Content-Regeln (“Made in EU“) durch Herkunftsnachweise seien nur unzureichend enthalten. Dabei drohe eine große Chance mit Blick auf den Aufbau grüner Leitmärkte verpasst zu werden.

Verbindliche Nachhaltigkeitsstandards wie etwa Treibhausgas (THG)-Grenzwerte und die Anerkennung bestehender Labels wie des Low-Emission-Steel-Standards (LESS) oder der Cement Carbon Classes (CCC) suche man im Entwurf vergeblich.

Entschließung beschlossen

Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen zudem eine Entschließung beschlossen. Vorgesehen ist, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen sollen die neuen Regelungen so anwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz und -abfluss möglich wird, um die Modernisierung des Landes zügig voranzutreiben. A

Außerdem soll im Zuge der Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die EU-weiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es. (hle/nki/eis/23.04.2026)

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Antrag AfD ZP 4 Kommunales Vetorecht gegen Zuweisung von Asylbewerbern

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. April 2026, in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen auseinandergesetzt. Die Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)“ (21/5476(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht.

Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte bei ihrem Antrag Federführung beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und bei ihrem Gesetzentwurf Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verlangt, wurde in beiden Fällen aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt.

AfD: Lage der Städte und Gemeinden katastrophal

Für die AfD-Fraktion bezeichnete Marc Bernhard die Lage der Städte und Gemeinden als „katastrophal“. Sie hätten immer weniger Geld für die notwendigen Pflichtaufgaben. Auch die Wohnungsnot verschärfe sich immer weiter. Dafür trage auch die Bundesregierung Verantwortung, würde sie doch „massenhafte Zwangszuweisungen von Flüchtlingen in Gebiete mit Wohnungsnot“ durchführen, kritisierte Bernhard.

Bernhard verwies zudem auf seit 2015 durch Migration gestiegene Sozialkosten. „Wer die Kommunen überfordert, gefährdet den sozialen Frieden“, sagte der Abgeordnete.

CDU/CSU: Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates

Für die CDU/CSU-Fraktion wertete Detlef Seif die Anträge der AfD-Fraktion hingegen als „Verzweiflungstat“, sei ihr doch durch das Handeln der Koalition in der Migrationspolitik inhaltlich das wichtigste Thema abhandengekommen. Zudem seien die Anträge mit heißer Nadel gestrickt und handwerklich schlecht gemacht. Die Vorschläge der AfD seien ein „Angriff auf die Funktionsfähigkeit“ des Staates.

Zudem warf er der AfD-Fraktion vor, einerseits die Mietpreisbremse abzulehnen, andererseits nun die Mietpreisbremse als Grundlage für ihren Vorschlag zu nutzen. Würde dies umgesetzt, würden die Asylbewerber künftig vor allem im ländlichen Raum und nicht mehr in den Ballungsgebieten untergebracht. Das sei unsolidarisch, so der Christdemokrat.

Grüne: Für Kommunen ein Notfallpaket schnüren

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Karoline Otte ein stärkeres Engagement von Bund und Ländern für die Kommunen. Für sie müsse jetzt ein „Notfallpaket“ geschnürt werden, verlangte Otto. „Gute Kommunalpolitik – das ist nicht Improvisation unter Dauerdruck, das ist Gestalten mit Perspektive. Das ist der Auftrag an diese Bundesregierung und den fordern wir ein.“

Der AfD-Fraktion warf sie vor, Geflüchtete gängeln zu wollen, damit sie nirgendwo ankommen können. Kritik übte sie auch an Aussagen von Christdemokrat Seif, das individuelle Asylrecht durch ein Aufnahmekontingent zu ersetzen. Damit werde eine „wichtige, zentrale Lehre aus dem Nationalsozialismus“ unter den Bus geworfen, monierte die Abgeordnete.

SPD: Solidarität mit Mietern und Geflüchteten

Für die SPD-Fraktion warf Hakan Demir der AfD vor, Mieterinnen und Mieter und Flüchtende gegeneinander auszuspielen. Es brauche aber Solidarität mit Mieterinnen und Mietern und Geflüchteten. Das etablierte System der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel sei sinnvoll, betonte der Sozialdemokrat.

Demir verwies zudem auf Koalitionsvorhaben, den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern und den Wohnungsbau anzukurbeln. Der AfD-Fraktion warf er zudem vor, „menschenverachtende Sprache“ zu nutzen.

Linke: Asylbewerber werden zu Sündenböcken gemacht

Für die Fraktion Die Linke warf Caren Lay der AfD vor, Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Sündenböcken zu machen und Wohnungssuchende gegeneinander auszuspielen. Sie vertrete nicht die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung der AfD sei, kurz gefasst, „Ausländer raus!“. Sie finde das „rassistisch“, sagte die Linken-Abgeordnete.

Mit dem „internationalen Kapital“ habe die AfD hingegen weniger Problem, dabei sei die „Spekulation die Mutter aller Probleme auf dem Wohnungsmarkt“. Dieser Spekulation müsse ein Ende gesetzt werden, aber dazu schweige die AfD, sagte Lay.

Gesetzentwurf der AfD

In ihrem Gesetzentwurf (21/5476(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisiert die AfD die Verteilung der Asylantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. „Die Verteilung innerhalb der Länder auf Städte und Gemeinden fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Den Städten und Gemeinde werden ohne Rücksicht auf die Situation des Wohnungsmarkts und ohne Widerspruchsmöglichkeit von der jeweiligen Landesregierung Personen zur Unterbringung zugewiesen“, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb zum einen, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ so zu ändern, dass darin ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werde. Die Landesregierungen sollen angehalten werden, konkret darzulegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylantragstellern auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune habe und mit welchen Maßnahmen diese Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden solle.

„Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll Paragraf 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden“, fordert die Fraktion.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag (21/5485(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Bundesländern eine Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung gemäß Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt worden ist.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge eine Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat.

„Nachfrage nach Wohnraum massiv erhöht“

Wie die Fraktion in der Vorlage schreibt, werden die Migranten auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssel vom Bund auf die Länder verteilt. „Diese bedienen sich anschließend der Asyldurchführungsverordnung, um Landkreise beziehungsweise Gebietskörperschaften zur Unterbringung aufzufordern“, schreibt die Fraktion weiter.

Dies habe den Nachfragedruck nach Wohnraum in Ballungszentren massiv erhöht, denn für Asylbewerber ende nach maximal 18 Monaten die Verpflichtung, in einer kommunal betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Anschließend drängten diese Menschen auf den Wohnungsmarkt der Gebietskörperschaften, denen sie zuvor zugeteilt worden waren. Aufgrund mangelnder Kapazitäten sei es allerdings „Praxis vieler Kommunen, die Residenz- und damit Wohnpflicht sofort nach der Registrierung aufzuheben“. (scr/sto/che/eis/23.04.2026)

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TOP 18 Maritime Wirtschaft

Der Bundestag sich am Donnerstag, 23. April 2026, eine Stunde lang mit der Stärkung der maritimen Wirtschaft Deutschlands befasst. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD nahm er einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands maritime Wirtschaft stärken – Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See“ (21/5478(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an.

Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen – Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern“ (21/5491(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Die Anträge unterscheiden sich vor allem in der Gewichtung. Die Union und die Sozialdemokraten stellen die Resilienz der maritimen Wirtschaft und sicherheitspolitische Belange in den Vordergrund, während die Grünen die ökologische Transformation hervorheben. In der Debatte kritisierte die Opposition von AfD und Linksfraktion die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz.

CDU/CSU: Maritime Politik ist eine nationale Frage

Vanessa Zobel (CDU/CSU) machte deutlich: „Maritime Politik ist keine regionale Frage, sondern eine nationale Frage.“ Die wichtigsten Punkte des Antrags fasste sie in fünf Punkten zusammen. So würden die maritime Infrastruktur und die Handelsflotte in die nationale Sicherheitsstrategie aufgenommen. Außerdem solle diese kritische Infrastruktur vor Sabotage, Cyberangriffen und organisierter Kriminalität geschützt werden. Zur Drohnenabwehr über Häfen würden Maßnahmen ergriffen, um Fregatten zu schützen. „Dafür treiben wir die Entwicklung und Beschaffung autonomer Über- und Unterwassersysteme voran“, sagte Zobel.

Deutschland solle zudem eigene Marineseeschiffe, Küstenwachboote und Spezialschiffe bauen, auch um „Schlüsseltechnologie im Land zu halten“. Schließlich solle die Hinterlandanbindung verbessert werden, um es der Bundeswehr zu erleichtern, Truppen und Ausrüstung leichter zu verlegen. „Schienenstraße und Wasserstraße müssen gemeinsam zusammen gedacht werden“, so Zobel.

Regierung: 400-Millionen-Euro-Programm für Häfen und Schifffahrt

Dr. Christoph Ploß (CDU), Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, zeigte sich überzeugt, dass der Ausbau gelingen werde. Die Bundesregierung habe bereits mit der Umsetzung begonnen.

„Wir haben, um nur mal ein paar Beispiele zu nennen, ein 400-Millionen-Euro-Programm für die Häfen und die Schifffahrt auf den Weg gebracht“, erklärte Ploß. Zudem sei die maritime Wirtschaft eine Branche, in der Arbeitsplätze entstehen würden, so Ploß.

SPD: Maritime Industrie ist stark aufgestellt

Dunja Kreiser (SPD) führte aus: „Die maritime Industrie ist wirtschaftlich stark aufgestellt. Der Gesamtumsatz ist zuletzt um mehr als 15 Prozent gestiegen. Im zivilen Schiffsbau haben die Ablieferungen um über 20 Prozent zugelegt.“ Und auch die Zahl der Beschäftigten wachse. „Das zeigt, die Branche hat Zukunft. Sie ist Zukunft.“

Gleichzeitig beunruhige jedoch der Trend, dass immer mehr europäische Reeder ihre Schiffe in chinesischen Werften bauen ließen. Seit 2021 hätten diese Unternehmen Aufträge in Höhe von rund 310 Milliarden Euro nach China vergeben. Weltweit würden 60 Prozent der Schiffsneubauten von China erledigt. Das wolle die Bundesregierung nun ändern.

AfD: Seehäfen sehen nichts von dem Geld

Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte, dass mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz „nur Haushaltslöcher gestopft werden“. Seehäfen wie Lübeck oder Rostock würden bisher nichts von dem Geld sehen. Das Gegenteil sei der Fall. In Mecklenburg-Vorpommern sei gerade eine wichtige Fähranbindung nach Skandinavien eingestellt worden. Ein Anbieter aus dem polnischen Swinemünde übernehme den Betrieb nun.

„Außerdem entsteht dort gerade in Rekordzeit ein Tiefseehafen“, sagte Holm. In Rostock habe es hingegen zwei Jahre gedauert, um weitere Flächen für die Hafenerweiterung genehmigt zu bekommen.

Grüne: Erneuerbare Energien konsequent ausbauen

Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien.  „Denn sie geben uns Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit und Freiheit“, sagte Müller. Mit Investitionen in diesem Bereich hätte Deutschland die Chance, eine „erfolgreiche Wirtschaft“ aufzubauen und Produkte anzubieten, die international nachgefragt würden.

Außerdem forderte sie ein „abgestimmtes, europäisches Vorgehen bei Schiffbau“, nur so werde man „Weltmarktführer beim Schiffsspezialbau“ bleiben.

Linke: Regierung lässt die Häfen allein

Jörg Cezanne (Die Linke) kritisierte, trotz Sondervermögen lasse die Bundesregierung „die Häfen alleine“. Dabei bestehe in den Häfen „dringender Handlungsbedarf, um sie fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft“.

Problematisch sei vor allem, dass Teile der deutschen Seehäfen an Konzerne wie MSC oder Cosco verkauft würden. Diese Infrastruktur müsse jedoch „zwingend in öffentlichem Eigentum bleiben“. Cezanne forderte, bereits erfolgte Privatisierungen rückgängig zu machen.

Antrag der Koalitionsfraktionen

Der Bundestag will die maritime Wirtschaft in Deutschland sichern und stärken. Der angenommene Antrag von Union und SPD (21/5478(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur zur Abwehr vor Cyberangriffen vor, will Abhängigkeiten beim Schiffbau reduzieren und die Finanzierung von Werften durch Bundesbürgschaften verbessern.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Schutz kritischer Infrastrukturen wie Häfen, Seekabel, Windparks in der Nord- und Ostsee zu stärken und Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte Russlands zu intensivieren. Außerdem sollen Zukunftstechnologien wie die autonome Schifffahrt, grüne Technologien, moderne Sensorik und Cyber-Sicherheit stärker als bislang gefördert werden. Der heimische Schiffbau sieht sich starker Konkurrenz aus China und Südkorea ausgesetzt, deshalb sollen verbindliche Wertschöpfungsklauseln bei Neubauten aufgesetzt werden und deutsche Werften in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes aufgenommen werden.

Antrag der Grünen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will mit ihrem Antrag (21/5491(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dass die maritime Wirtschaftspolitik „europäischer und strategischer“ wird. Von der Bundesregierung verlangt sie, die „tiefgreifenden“ Veränderungsprozesse Klimakrise, internationale Konflikte und den Wandel des internationalen Wettbewerbs stärker in den Fokus der maritimen Wirtschaftspolitik zu rücken.

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, sich auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Regelwerke Fuel-EU Maritime, Taxonomie und das EU-Emissionshandelssystem (ETS) einzusetzen und deren Weiterentwicklung voranzutreiben, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Außerdem fordern die Grünen, die Voraussetzungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen und Antriebstechnologien im Schiffssektor zu schaffen mit dem Ziel, marktfähige, treibhausgasneutrale Schiffskraftstoffe auf Lebenszyklusbasis zu nutzen.

Zudem soll die sicherheitspolitische Bedeutung der Häfen deutlicher betont werden, um die Häfen bei ihren Bemühungen für mehr Sicherheit sehr viel stärker zu unterstützen. Auf EU-Ebene sollen für den Schiffbau langfristige Förderprogramme aufgesetzt werden und Rahmenbedingungen für die Branche aufgebaut werden, wie sie die „Made-in-Europe-Vorgaben“ für kritische Technologien und Infrastrukturen im Industrial Accelerator Act (IAA) vorsehen.(nki/hau/23.04.2026)

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TOP 8 Konsensbasiertes Sexualstrafrecht

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“  Sexualstrafrecht („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Der Bundestag führte eine kontroverse Debatte über den Gesetzentwurf. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage, die bei der AfD auf entschiedene Ablehnung stieß.

Grüne: Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung

In der Debatte sagte Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), dass knapp 70 Prozent der betroffenen Frauen bei solchen Taten eine „Schockstarre“ erlebten. Trotzdem werde von ihnen erwartet, dass sie sich eindeutig und klar verhalten. Nicht die Täter, sondern die Frauen trügen in dem Moment die Verantwortung, und diese Verantwortung „muss endlich die Seite wechseln“. Dafür müsse jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden.

Diese Zustimmung könne „mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen“, Schweigen und Passivität aber seien keine Zustimmung. „Erlaubt ist nur, was beide wollen“, betonte Gumnior und verwies darauf, dass bereits 15 europäische Länder den Schritt zur „Nur Ja heißt Ja“-Regelung vollzogen hätten.

CDU/CSU: Verbesserung des Opferschutzes prüfen

Susanne Hierl (CDU/CSU) mahnte, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Der Gesetzentwurf schaffe jedoch keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern berge die Gefahr neuer Unklarheiten. Schon im geltenden Recht gehe Paragraf 177 „deutlich über die verkürzte Darstellung ,Nein heißt Nein‘ hinaus“.

In den weiteren Absätzen habe der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstruktionen geregelt. Dazu gehörten auch Situationen, in denen die Opfer aufgrund eines Schocks keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liege bereits heute eine strafbare Handlung vor.

AfD: Frontalangriff auf Grundprinzipien des Strafrechts

Knuth Meyer-Soltau (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als „Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts“. Faktisch führe der Gesetzentwurf zu einer „Beweislastumkehr durch die Hintertür“, und dies sei verfassungswidrig. Der Entwurf verlange, dass die Zustimmung „positiv nachweisbar sein muss“, doch wie solle „ein Mensch beweisen, dass ein ,Ja‘ gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war“, fügte Meyer-Soltau hinzu.

Zwischenmenschliche Nähe sei „spontan, emotional und vielschichtig“, doch werde genau diese Realität hier ignoriert. Mit diesem Entwurf werde „jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko“, warnte er. Das sei keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts.

SPD: Besseren Schutz vor digitaler Gewalt schaffen

Dr. Johannes Fechner (SPD) zeigte sich für seine Fraktion „offen für eine ernsthafte Diskussion über die Ja-ist-Ja-Lösung“. Dabei höre sie aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus „die Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht“, doch sei ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigen-Anhörung dafür da, „um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis“ auszutauschen.

Fechner verwies zugleich darauf, dass die Koalition einen besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wolle. Bildbasierte sexuelle Gewalt müsse in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Auch müsse deutlich härter als heute bestraft werden können, dass Frauen mit K.-o.–Tropfen wehrlos gemacht und dann vergewaltigt werden.

Linke: Nein sagen ist oft gefährlich

Kathrin Gebel (Die Linke) konstatierte, die meisten Frauen könnten nicht „Nein“ sagen, weil viele „bei Vergewaltigung in eine Schockstarre verfallen, weil Nein sagen auch oft gefährlich ist“. Wer daraus schließe, dass sie sich nicht eindeutig genug verhalten hätten, bestrafe die Betroffenen ein zweites Mal. Die bisherige Gesetzeslage drücke der Frau die Beweislast auf, weil es „noch immer so geregelt wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen“.

Tatsächlich würden weniger als drei Prozent der Übergriffe überhaupt angezeigt, und bei denen komme es in 87 Prozent zu keiner Verurteilung. Niemand habe aber „Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen“, und deshalb müsse „endlich gelten: Nur Ja heißt Ja“.

Gesetzentwurf der Grünen

Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, besonders zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als ‚erkennbar‘ gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“

„Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung

Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des „erkennbaren entgegenstehenden Willens“ soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten.

Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ,Mittel‘ aufgeführt werden.“

Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand im Paragrafen 179 des StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. (sto/che/23.04.2026)

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TOP 9 EU-Verordnung: Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/5527(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte nur die AfD-Fraktion. Zugleich wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Entschließung angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben.

Entschließung beschlossen

In der angenommenen Entschließung heißt es, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sehe vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der EU-Verordnung 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG seien Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden.

Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag erfordere, heißt es weiter, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen.

Stellenneutrale Umsetzung gefordert

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste müssten durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur gedeckt werden. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt sei zu vermeiden.

Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse müssten identifiziert und ausgewiesen werden, heißt es weiter. Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollten benannt werden. Dabei seien Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen.

Das 8-Prozent-Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag müsse konsequent umgesetzt werden, wird betont. Die Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, sei einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, müssten dazu einbezogen werden und dürften nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von zwei Prozent pro Jahr gefährdet. (sas/hau/23.04.2026)

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ANTRAG AfD TOP 10 Abschaffung des Vermögensteuergesetzes

„Rechts- und Planungssicherheit herstellen – Vermögensteuer abschaffen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5486(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Antrag der AfD

Das Bundesverfassungsgericht habe die Erhebung der Steuer ab 1996 für nicht anwendbar erklärt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Das Vermögensteuergesetz hat allerdings bis heute formellen Bestand, daher dient die Abschaffung des Vermögensteuergesetzes der Rechtssicherheit“, begründen die Antragsteller ihr Vorhaben. (hau/bal/23.04.2026)

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ZP 9; Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen.

Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/5533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und Die Linke (21/5545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. Der Bundestag nahm darüber hinaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung an.

Ausschussfassung des Gesetzentwurfs

Der Umweltausschuss hatte am 22. April Änderungen des Regierungsentwurfs beschlossen. So wurde unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben. Sie soll bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar.

Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen.

Ursprünglicher Regierungsentwurf

Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll dem Regierungsentwurf zufolge die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der EU (RED III).

Zudem wird laut Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben – die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet.

Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission

Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen.

Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung.

Abgelehnte Entschließungsanträge

Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem gefordert,  die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030 schrittweise und die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote sofort zu beenden. Die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten “abfallbasierten„ Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) wollte die Fraktion im Sinne der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anpassen und demnach von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent senken.

Die Linke forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote, der auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären Straßenverkehr zulässt, elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, “der sich verpflichtend in niedrigere Ticketpreise übersetzt„.

Entschließung angenommen

Wie es in der Entschließung heißt, hat sich die THG-Quote als eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor erwiesen. Durch die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise zu senken, schaffe sie klare Investitionssicherheit und setze starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen. Dadurch würden nicht nur erhebliche CO₂-Einsparungen erzielt, sondern auch die heimische Wertschöpfung gestärkt. Es entstünden Arbeitsplätze in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft, die Abhängigkeit von fossilen Importen sinke und die technologische Entwicklung werde beschleunigt.

Hervorzuheben sei die Technologieoffenheit der Quote, die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreize und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern könnten die entsprechenden Regelungen erst für das Verpflichtungsjahr 2027 Wirkung entfalten.

E5 soll weiterhin verfügbar bleiben

Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird. Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden. Benzin mit fünf Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren.

Gegenüber der EU-Kommission soll sich die Regierung für eine stärkere Nutzung von Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Nicht-EU-Staaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen einsetzen. Durch eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Umweltplakettenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie die digitale Beantragung der Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse Bestandteil der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) werden kann. Für Fahrzeuge mit vorläufiger i-Kfz-Zulassung solle eine Ausnahmeregelung zum Befahren von Umweltzonen zu erarbeitet werden.

Geprüft werden solle ferner, inwiefern Biomethan eine Rolle im Rahmen des REPowerEU-Plans spielen kann. Im Rahmen der Umsetzung der RED-III-Richtlinie für die Industrie solle zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung schließlich bei der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die europäischen Ziele einsetzen. (hau/23.04.2026)

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TOP 12 Familienversicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte besonders für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

„Kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung“

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (hau/23.04.2026)

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Top 14 Wohnungslosenhilfe, Verwendung bestehender Gebäude

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, über die Wohnungsbaupolitik beraten. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Die Linke. Die Anträge mit den Titeln „Wohnungslose Frauen besser schützen – Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen“ (21/4872) und „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden“ (21/4876) sind nach der halbstündigen Beratung dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen worden.

Erster Antrag der Linken

Mit ihrem ersten Antrag  (21/4872) will Die Linke erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Zweiter Antrag der Linken

Des Weiteren soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert die Fraktion Die Linke in ihrem zweiten Antrag (21/4876). Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden.

Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/hau/26.03.2026)

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TOP 11 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)21/5925(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland umbauen und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln. Es bilde die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit solle Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff.

Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten. Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden.

Keine Pflicht zum Rückbau

Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, sollen Leitungen rückgebaut werden. Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird.

Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1789. Er diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es.

Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze

Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene.

Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (nki/hau/23.04.2026)

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ANTRAG AfD ZP 10 Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung

Die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 und 2026 sowie des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde am Donnerstag, 26. März 2026, abgelehnt. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller wurde ein entsprechender Antrag (21/4939) im Parlament nach erstmaliger Beratung direkt abgewiesen.

Antrag der AfD

In dem Antrag wird geltend gemacht, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro verfassungswidrig sei. „Diese massive Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die aufgenommenen Mittel tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur führen. Die Analyse der tatsächlichen Mittelverwendung zeigt jedoch, dass diese Voraussetzung weder im Haushaltsjahr 2025 erfüllt wurde noch im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden wird“, heißt es weiter. Vielmehr seien Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben worden, „ohne dass hierdurch zusätzliche Investitionen entstanden wären“.

Die AfD verweist dabei unter anderem auf Berechnungen des ifo Instituts, wonach die Investitionen 2025 trotz erhöhter Kreditaufnahme nur geringfügig gestiegen seien. Dies deute auf eine „Zweckentfremdung“ der Mittel hin. Zudem kritisiert die Fraktion die Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Investitionsquote, die aus ihrer Sicht das verfassungsrechtliche Gebot zusätzlicher Investitionen unterlaufe. (scr/irs/26.03.2026)

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TOP 13 Förderung u. Modernisierung des Anwaltsnotariats

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung soll laut Entwurf entfallen, sodass die Prüfung künftig unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem soll eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt werden, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden.

Die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen laut Regierung nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Zuletzt sollen die verpflichtenden Fortbildungsstunden künftig lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden müssen; eine Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen.

Altersgrenze im Anwaltsnotariat

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umsetzen. Dabei soll die gesetzliche Altersgrenze bei Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Bei bestehendem Bewerbermangel soll jedoch künftig auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit für jeweils drei Jahre möglich sein. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden.

Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung die notarielle Versorgung langfristig sicherstellen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, „ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu beeinträchtigen“. (hau/23.04.2026)

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TOP 15 40 Jahre Tschernobyl

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „40 Jahre Tschernobyl – Atomkraft und ihre Folgen“ (21/5489(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Antrag der Grünen

Anlässlich des 40. Jahrestags der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26. April 1986 positioniert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Bestrebungen, den 2023 in Deutschland vollzogenen Atomausstieg rückgängig zu machen. In dem Antrag, der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von jeglichen Wiedereinstiegsplänen in die Atomkraft in Deutschland und der weiteren Anhäufung hochradioaktiven Atommülls abzusehen“.

Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls müsse so schnell wie möglich beendet werden, heißt es weiter im Antrag. Dafür soll die Bundesregierung die Endlagersuche unter Wahrung der im Standortauswahlgesetz festgeschriebenen Grundprinzipien „mit Nachdruck und dem Ziel der Auswahl des bestmöglichen Standorts Mitte des Jahrhunderts“ vorantreiben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Ukraine bei der Eindämmung der Folgen der Katastrophe, insbesondere unter den Bedingungen des Krieges, weiterhin zu unterstützen. Konkret werden im Antrag die internationalen Bemühungen zur Instandsetzung der Schutzhülle um den havarierten Reaktor von Tschernobyl sowie die Sicherung und der Rückbau der darunterliegenden Ruine genannt.

Brennelementefabrik Lingen

Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Finanzierung der radiologischen Notfallvorsorge, die die Grünen als Ausgabe für den Zivilschutz unter die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Cybersicherheit stellen wollen, sowie den Stopp einer möglichen Kooperation Russlands mit der Brennelementefabrik in Lingen. Der „Einstieg Russlands“ müsse verhindert werden, schreiben die Abgeordneten.

Außerdem wollen sie, dass sich die Bundesregierung in der EU für einen vollständigen Ausstieg aus russischen Nuklearimporten und ein Ende der Abhängigkeiten von Brennelementen, Vorprodukten und Technologien des russischen Staatskonzerns Rosatom und seiner Tochterunternehmen einsetzt.

Der Reaktorunfall in Tschernobyl habe deutlich gemacht, dass Strahlung vor Grenzen nicht Halt mache. Russlands Angriffskrieg berge massive Gefahren für die nukleare Sicherheit in der Ukraine und ganz Europa, führen die Grünen zur Begründung an. Seit 2022 sei es wiederholt zu Kampfhandlungen in der Nähe von Atomanlagen gekommen, Zu diesen unmittelbaren nuklearen Gefahren kämen geopolitische Risiken einer atomaren Abhängigkeit. Auch wirtschaftlich zahle sich „die Hochrisikotechnologie Atomkraft“ nicht aus, heißt es weiter im Antrag. Sie sei die teuerste Form der Energieerzeugung. Aufgrund ihrer langen Bauzeiten kämen Atomkraftwerksprojekte auch zur Erreichung der Klimaziele nicht infrage. (hau/23.04.2026)

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TOP 16 Nationale Mobilfunkversorgung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion „Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger“ (21/5490(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zum nationalen Roaming vorzulegen. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, ein nationales Roaming von 2G/4G/5G-Diensten durch die Kommunikationsanbieter solle sicherstellen, dass ein nationales Roaming in Gebieten mit unzureichender oder einseitiger Mobilfunkabdeckung von allen Anbietern gemeinsam gewährleistet werde. Roaming solle demnach dort gelten, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung sicherstelle, die übrigen Betreiber jedoch nicht, schreibt die Fraktion.

Weiter fordern die Abgeordneten Kompensationsmodelle für Roaming-Leistungen. Unter anderem sollen die Mobilfunkanbieter nach dem Willen der Fraktion ein gemeinsames, gegenseitiges Kompensationsmodell für den Austausch von Mobilfunkdienstleistungen ihrer Anwender in Bereichen von „grauen Flecken“ entwickeln. Das Kompensationsmodell solle sicherstellen, dass „eine hinreichende Motivation für den Bau weiterer Mobilfunkmasten auch in ländlichen Bereichen mit wenigen Nutzern“ bestehe und die vollständige Schließung von weißen Flecken bis 2030 sichergestellt werde, geht daraus weiter hervor. Sollte bis Ende 2027 keine Lösung für ein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden, solle die Bundesnetzagentur eine Lösung erarbeiten und verbindlich umsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. (lbr/23.04.2026)

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TOP 17 Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Alle anderen Fraktionen folgten der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/5523(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den Gesetzentwurf abzulehnen..

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion wollte nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf sollte für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie sollte zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten.

Zur Begründung führte die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, hieß es weiter. (scr/hau/23.04.2026)