BERLIN – Gerichte stoppen weitere linke Kampagne gegen die AfD: Im Februar gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD statt, die sich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzte und nun untersagt das Landgericht Berlin II dem linken, mit Steuergeld geförderten Medienhaus Correctiv, die zentralen Sätze seiner Geheimplan-Recherche weiter zu verbreiten.
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In der so bezeichneten „Correctiv“-Recherche wurde die Behauptung formuliert und verbreitet, dass es einen „Masterplan zur Deportation deutscher Staatsbürger“ gegeben habe, an dem die AfD mit dem angeblichen Rechtsextremisten Martin Sellner gearbeitet habe. Die Rezeptionswelle dieser angeblichen Correctiv-Recherche prägte eine ganze politische und mediale Epoche und wurde auch als Begründung herangezogen, die AfD verbieten zu lassen. Das Landgericht Berlin hat nun den Urhebern dieser angeblichen Recherche untersagt zentrale Aussagen zu diesem „Potsdam-Treffen“ weiter zu verbreiten.
Das Berliner Urteil markiert einen Wendepunkt im Umgang mit politisch und moralisch aufgeladenem Journalismus: Gerichte greifen nun in die Deutungshoheit regierungsnaher Narrative ein und entlarven konstruierte Skandale als Falschbehauptungen. Die Correctiv-Affäre ist damit weniger Enthüllung als Lehrstück über Macht, Medien, politische Instrumentalisierung und die Gefahren eines sich selbst bestätigenden, steuerfinanzierten Meinungskartells.
Das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt nun, was Kritiker von Beginn an monierten: Der vermeintliche „Geheimplan“ ist ein linkes Hirngespinst, das wenig mit der Realität zu tun hat und sich nun als ein psychiatrischer Befund über große Teile es des linken Lagers entpuppt.
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Geheimplan gegen Deutschland?
Innerhalb der so bezeichneten Rechercheplattform „Cortrectiv“ hatten sich im Jahr 2023 dessen Chef Daniels, ein studierter Jurist und ein Theaterszenengestalter, Jean Peters der als Tortenwerfer gegen Beatrix von Storch bekannt wurde, zusammengetan. Peters dürfte es gewesen sein, der bei dem so bezeichneten „Geheimtreffen von Potsdam“ im Gebäude herumgelaufen ist und sich dort wichtig machte. Unmittelbar danach wurde durch „Correctiv“ eine bizarre Geschichte über einen „Masterplan Deutschland“ veröffentlicht, in dem äußerst bizarre Thesen vertreten wurden, die angeblich die Geschehnisse auf diesem Treffen wiedergeben sollen.
Wer den von Correctiv veröffentlichten Text zu diesem Treffen liest, dem fällt auf, dass dieser Text ein wilder Mix aus Behauptungen ist, die wie Tatsachen forumliert sind. Eben weil die von Correctiv getätigten Äußerungen auf viele Bürger wie Tatsachenäußerungen wirkten, gingen diese in Massen auf die Straße um dort gegen eine angebliche Bedrohung von „rechts“ zu demonstrieren. Und genau das war von Correctiv ja auch gewollt.
Am Wochenende des 20. und 21. Januar 2024 fanden bereits erste Großdemonstrationen mit mehr als 100.000 Teilnehmern statt. Auch in vielen mittleren und kleineren Städten gab es deutschlandweit Demonstrationen. In einigen kleinen Orten fanden zum ersten Mal Demonstrationen statt, in anderen Orten die größten seit dem Zweiten Weltkrieg. In Folge dessen demonstrierten an jenem Wochenende über 900.000 Menschen – aus ihrer Sicht – gegen Rechtsextremismus in Deutschland. Mit über drei Millionen Teilnehmern auf mehr als 1200 Kundgebungen dürfte es sich bei diesen Protesten, neben den Corona-Protesten, um eine der größten Demonstrationsserien in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland handeln.
Nun weiß man: angestoßen wurden diese, gemessen am aktuellen Urteil des Landgericht Berlin, durch Fake-News.
Doch das half den Urhebern nicht. Am 17. März 2026 hatte das Landgericht Berlin zentrale Aussagen der Correctiv-Berichterstattung als Tatsachenbehauptungen und nicht als Meinungsäußerungen eingestuft. Durch diese Einstufung sind sie der gerichtlichen Überprüfung zugänglich, ob diese Tatsachenbehauptungen wahr sind oder nicht wahr sind und nur im Falle, dass sie wahr sind, dürfen sie verbreitet werden.
Die Correctiv-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ vom Januar 2024 stützte eine nahtlos daran anknüpfende mediale und politische Großkampagne „gegen Rechts“ und wurde Ausgangspunkt landesweiter Demonstrationen sowie erheblich verschärfter politischer Debatten über Migration, Staatsbürgerschaft und demokratische Prinzipien. Das Urteil des Landgerichts Berlin fällt zusammen mit Entscheidungen anderer Gerichte, wie das Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Köln gegen die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“, die der Regierung, den Leitmedien und zivilgesellschaftlichen Akteuren zentrale Narrative und Legitimationsmuster entziehen.
Worum geht es?
Den strittigen Sachverhalt beschreibt das Landgericht Berlin wie folgt:
Schon länger strittig
Am 15. Februar 2024 hatte die Stellv. Chefredakteurin von Correctiv noch behauptet:
Doch bereits damals wies der Anwalt der Klägerseite darauf hin:
Nach sieben eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer: Jetzt rudert Correctiv offiziell zurück:
Wie lautet das Urteil?
In einem früheren Urteil hatte das Landgericht Hamburg erkannt, dass fast identische Äußerungen „Meinungsäußerungen“ seien. Das Landgericht Berlin urteilt nun genau gegenteilig:
Im Urteil vom 17. März 2026, Aktenzeichen 27 O 379/25 hat das Landgericht Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten:
Den weiteren Beklagten wurde – je nach getätigter Äußerung im Einzelfall – ebenfalls antragsgemäß untersagt, die oben zitierten Äußerungen zu behaupten und/oder zu verbreiten.
Damit ist klar, dass diese Rechtsfrage am Ende die nächsten Instanzen entscheiden werden. Vermutlich sogar der Bundesgerichtshof, der dann die Kriterien zu überprüfen haben wird, wie weit man das Umfeld einer Äußerung heranzuziehen hat, um darüber zu urteilen, ob es sich um „Meinung“ oder um „Wahrheit“ handelt.
Was sagt der Anwalt?
Der Anwalt der Klägerseite weist auf den Widerspruch in der Argumentation von Correctiv hin, nämlich dass Correctiv ja die Bürger aufrütteln wollte und hierzu wirkt es widersprüchlich, wenn man mit einer Meinungsäußerung statt mit einer Tatsachenbehauptung argumentiert, wenn er geht schon wegen einer geäußerten Meinung auf die Straße und will dagegen demonstrieren:
Zentrale Auswirkungen
Das Urteil ist wegweisend, weil zum ersten Mal ein Gericht die zentralen journalistischen Einordnungen des Correctiv-Artikels
„Geheimplan gegen Deutschland“ (vom 10. Januar 2024)
als falsche Tatsachenbehauptungen eingestuft hat – und nicht als bloße Meinungsäußerungen. Die Pressekammer folgte damit der Argumentation der Klägerin: Der unbefangene Leser verstehe die Passagen nicht als Wertung, sondern als faktenbasierte Darstellung eines „Masterplans“, der gezielt auch deutsche Staatsbürger treffen sollte.
Diese wenigen streitgegenständlichen Sätze bergen also deswegen enorme Sprengkraft, da sie belegen, dass die Argumente, mit denen die Urheber in Deutschland drei Millionen Bürger auf die Straße getrieben haben schlichtweg eines waren/sind: Lügen!
- Gerichtliche Untersagung und Signalwirkung: Das Landgericht Berlin hat Correctiv untersagt, zentrale Behauptungen zur sogenannten „Geheimplan“-Recherche weiter zu verbreiten. Besonders betrifft dies die Aussagen, beim Potsdamer Treffen 2023 sei ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ besprochen worden, Martin Sellner habe eine „Ausbürgerungsidee“ für deutsche Staatsbürger geäußert, und die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Urteil folgt explizit der Argumentation, dass Correctiv mit diesen Aussagen keine Meinung, sondern falsche Tatsachen behauptete.
- Medienhafte und politische Folgen einer Falschdarstellung: Die Correctiv-Recherche löste eine nie dagewesene Massenmobilisierung und einen politischen Diskurs aus, bei dem von Regierung und öffentlich-rechtlichen Sendern unkritisch Begriffe wie „Deportationen“ und „Vertreibungen“ für Deutsche mit Migrationshintergrund übernommen wurden. Millionen Menschen demonstrierten bundesweit gegen angeblich enthüllte AfD-Pläne, führende Politiker, NGOs und Medien griffen die Narrative von Correctiv auf, teils mit NS-Vergleichen und massiver Skandalisierung. Die Legende vom „Masterplan“ wurde zum festen Bestandteil der öffentlichen Debatte und Rechtfertigung für politische Kampagnen und sogar Forderungen nach Parteiverboten.
- Aufarbeitung, Korrekturbedarf und Systemkritik: Erst durch kritische Gegenrecherchen und das Berliner Urteil wurde offenkundig, dass sowohl Correctiv als auch viele Medien mit ihrer ursprünglichen Darstellungsweise Tatsachen und Meinungen unsauber vermengt und einen Skandal konstruiert hatten, der juristisch nicht haltbar ist. Weder die Bundesregierung noch ARD und ZDF oder NGOs wie Campact revidierten öffentlich ihre Bezugnahmen auf die Gerichtsentscheidungen; Correctiv fiel nur durch stille Korrekturen auf. Zugleich zeigt sich eine Problematik der Nähe von regierungsnahen Medien, staatlich geförderten NGOs und einem polit-medialen Komplex, der eigene narrative Deutungshoheit herstellt und verteidigt.


