Wer zensiert und in die Meinungsfreiheit engreift muß zahlen: Präsident Trump will die Nutzung von US-Tech-Giganten zum Zweck der Schwächung ausgewählter Bürgerrechte mit Zöllen belegen

Quelle: Von Lupus in Saxonia - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=149159371

WASHINGTON – US-Präsident Donald Trump greift die Regulierung von großen amerikanischen Tech-Konzernen im Ausland an. Er hat dabei auch den Missbrauch US-amerikanischer Tec-Konzerne zur Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit im Visier – und kündigt für einen solchen Missbrauch Zölle an.

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US-Präsident Donald Trump hat eine Direktive unterzeichnet, die Gegenzölle für all jene Länder ermöglicht, die so genannte „Digitalsteuern (DST)“ auf US-Technologieunternehmen erheben. Ziel dieser Maßnahme sind rund 30 Staaten, darunter Großbritannien und Kanada und die EU-Staaten, die bereits eine Mindeststeuer für Konzerne wie Google und Meta eingeführt haben oder dies aktuell planen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Wunsch vieler linker Bewegungen und der EU, große Tech-Konzerne abzuschöpfen, die Gewinne in Hochsteuerstaaten der Welt erzielen diese dann aber in in Niedrigsteuerländer verschieben um sie dann dort zu versteuern. Links regierte Staaten und die EU haben die Umsetzung dieses Wunschs dann an die demokratisch nicht legitimierte OECD adressiert, die daraufhin einen Vorschlag zur weltweiten Besteuerung digitaler Unternehmen vorgelegt hatte, der dann wiederum von der EU und anderen linken Regierungen in Gesetzesform gegossen wurde.

Der erste Ansatz der OECD geht dahin, daß die Besteuerungsrechte zukünftig umverteilt werden sollen. Demnach sollen Konzerne Unternehmenssteuern nicht länger nur in ihrem Ansässigkeitsstaat zahlen, sondern vor allem dort, wo sie Gewinne erwirtschaften, also in den so genannten „Marktstaaten“, wo sie also Umsätze generieren.

Der zweite Ansatz der OECD geht dahin, sich auf eine globale Mindeststeuer zu einigen. Eine solche Mindeststeuer soll es dann Ländern ermöglichen, Gewinne nachzuversteuern, wenn diese durch einen internationalen Konzern in ein Niedrigsteuerland überführt wurden. Wen beispielswiese ein Tochterunternehmen eines internationalen Konzerns seinen Gewinn in ein Land mit einer Steuer von 10% verlagert hat, soll der Staat, in dem dieses erwirtschaftet wurde die Differenz zwischen diesen 10% und der definierten Mindeststeuer von – aktuell – 15 Prozent nacherheben dürfen.

Diesen Ansatz hat die EU von der OECD in der

Richtlinie (EU) 2022/2523

übernommen, die Deutschland wiederum bereits in dem

Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) 

umgesetzt hat. Dieses ist daher in Kraft und ärgert natürlich einige US-Unternehmen.

Mit der beschlossenen Mindeststeuer-Regelungen richten sich die OECD- und BEPS-Staaten insbesondere gegen global agierenden Digitalkonzerne, die ihre Gewinne nicht dort voll versteuern, wo sie sie erwirtschaften. Außerdem sollen branchentypische Vermeidungsmöglichkeiten der Digitalwirtschaft, wie z.B. in einem Land auf eine physische Präsenz zu verzichten, dort aber Gewinne zu erwirtschaften, ausgeglichen und so eine gleichmäßigere Besteuerung gewährleistet werden.

In einem erklärenden Memorandum führt Trump aus, aus welchen bereits getätigten Maßnahmen seine folgenden Ideen aufbauen:

WIEDERHERSTELLUNG DES AMERIKANISCHEN UNTERNEHMERSGEISTES: Präsident Donald J. Trump hat eine Erfolgsgeschichte darin, amerikanische Hersteller zu schützen und amerikanischen Innovatoren und Arbeitnehmern mehr Macht zu verleihen.

Die EU und Deutschland betroffen

Diese Maßnahme der Trump-Regierung richtet sich natürlich gegen die EU und insbesondere gegen Frankreich und Deutschland, die als Vorreiter dieser Digitalsteuer gelten. Ein Rückblick:

Deutschland wollte sich bereits früh dafür einsetzen, dass sich die EU bis Ende des Jahres 2018 auf eine Digitalsteuer einigt. Dies ging aus der „Meseberger Erklärung“ vom Juni 2018 hervor, die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vorgelegt wurde. Am 18. November 2018 hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz jedoch der raschen Einführung einer EU-Digitalsteuer eine Absage erteilt. Er wollte vielmehr im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Regeln zur Mindestbesteuerung und zur Besteuerung der digitalen Unternehmen vereinbaren. Eine Einigung auf OECD-Ebene – in der auch die USA Mitglied ist – galt jedoch als unwahrscheinlich, da die Digitalsteuer vor allem US-Unternehmen treffen würde.

Die französische Regierung warf der Bundesregierung in dieser Frage deshalb sogar ein Ausbremsen vor.

Dieses „Problem“ hat dann die EU übernommen und sich dann mit dem DSA eine „Lösung“ angemaßt, die die Kommissionspräsidentin auf dem „Copernhagen Summit“ 2024 ab Min 12:00 vorstellte. Besonders gespenstisch wirken vonder Leyens Ausführungen, die Meinungsbildung der Bürger durch „Prebunking“ zu beeinflussen (vgl. Min 13:30):

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte beim Demokratiegipfel in Kopenhagen im Mai 2024 vor der angeblichen Gefahr von „Desinformation“ gewarnt – und dabei eine verstörende Vision für die Zukunft der Informationskontrolle entworfen.

Laut von der Leyen hätten „wissenschaftliche“ Untersuchungen gezeigt, dass das Vorbeugen von Mythen wirksamer sei als das spätere widerlegen. Sie bezeichnet dieses Konzept als „Prebunking“ – eine Strategie, um Menschen frühzeitig gegen „Manipulation“ zu immunisieren.

„Prebunking ist das Gegenteil von Debunking. Mit anderen Worten: Vorbeugen ist besser als Heilen.“

Von der Leyen forderte, dass wir Desinformation als Virus betrachten sollten:

„Sobald wir infiziert sind und behandelt (entlarvt) werden müssen, ist es bereits zu spät. Es ist besser, sich vorher zu impfen – also eine ‚Vorimpfung‘ gegen falsche Informationen.“

Die Gesellschaft müsse eine

„Immunität gegen Informationsmanipulation“ 

aufbauen, so von der Leyen weiter. Hier der zentrale Redeabschnitt in Deutsch:

Hier das gesmate Video:

Damit ist klar ausgesprochen, dass die EU zunehmend in eine Kontrollstruktur übergeht, die die Meinungsbildung der Bürger – unter dem Deckmantel der Bekämpfung von „Desinformation“ aktiv steuern will.

Am 28. Dezember 2023 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21. Dezember 2023 in Kraft. Nach dem deutschen Ausführungsgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) unterliegen seitdem in Deutschland gelegene Geschäftseinheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, welche jährliche Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro oder mehr ausweist, einer Mindeststeuer (§ 1 MinStG).

Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) könnte Deutschland mit Einführung der globalen Mindeststeuer mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu 6,2 Milliarden Euro jährlich rechnen. Weltweit werden jährliche Mehreinnahmen von bis zu 150 Milliarden Dollar erwartet.

Die Unternehmensbesteuerung lag 2018 in Deutschland bei 30 Prozent. Das bedeutet, daß heimische Digital-Unternehmen mit 30% besteuert werden, während US-Tec-Konzerne durch diese Digitalsteuer mit maximal 15% besteuert werden. Mit Umsetzung des neuen internationalen Mindeststeuersatzes von 15 % kann sich der Bund damit lediglich eine Teil der Steuern sichern, die ihm bei Fortführung der alten Regelung entgangen wären. Linke Gruppen, wie die Kommission für die Reform der Internationalen Unternehmensbesteuerung (ICRICT) treten daher für eine globale Mindeststeuer in der Höhe von 25% ein.

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Die Verwaltungsanweisung des US-Präsidenten

Die USA haben ihre Position zu diesem Abkommen unter Donald Trump nun geändert. Ursprünglich war sein Vorgänger, Joe Biden, einer der Unterstützer einer solchen Steuer.

Ein hochrangiger US-Regierungsbeamter, der mit Präsident Joe Biden reiste , bezeichnete den Plan zuvor als eine historische Neugestaltung der Regeln für die Weltwirtschaft, die Unternehmen dazu zwingen werde, ihren gerechten Anteil an Steuern zu zahlen. Dies spiegelte frühere Kommentare Yellens wider, deren Unterstützung dazu beitrug, ein Abkommen voranzutreiben, das während der Amtszeit von Präsident Donald Trump ins Stocken geriet .

Doch der Ansatz wurde unter der letzten Präsidentschaft Joe Bidens in den USA zerrieben:

Der Steuerstopp war Teil des globalen Steuerabkommens vom Oktober 2021, das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgehandelt und von mehr als 130 Ländern unterstützt wurde . Doch dieses Abkommen wurde bislang nicht umgesetzt, unter anderem weil der US-Kongress sich weigerte, es zu billigen.

Die Regierung strebt die Verlängerung an, weil sie davon ausgeht, dass die Ratifizierung und Umsetzung des globalen Abkommens über die Frist zum Jahresende hinausgehen wird, so ein Beamter des US-Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, da die Bemühungen nicht öffentlich sind. Die USA stehen weiterhin zu diesem globalen Abkommen und wollen die technischen Details noch in diesem Sommer abschließen, sagte der Beamte.

Nun hat Donald Trump dieser Idee nicht nur in den USA den Hahn zugedreht, Trump legt sich darüber hinaus sogar ausdrücklich mit Firmen im Ausland an.

Die Verwaltungsanweisung Donald Trumps zur Digitalsteuer

Am 21.2.2025 hat US-Präsident Donald Trump eine neue Richtlinie unterzeichnet, die amerikanische Unternehmen vor dem schützen soll, was seine Regierung als

„Erpressung aus dem Ausland“

bezeichnet. Diese Richtlinie erneuert die Bemühungen Trumps, die im Ausland erhobenen Digitalsteuern (DSTs) auf US-Tec-Konzerne zurückzudrängen, da sie nach Ansicht der US-Regierung ungerechterweise international tätige amerikanische Unternehmen treffen und die Online-Zensur fördern. Der Titel von Trumps Anweisung lautet:

„Schutz amerikanischer Unternehmen und Innovatoren vor Erpressung aus dem Ausland sowie ungerechtfertigten Bußgeldern und Strafen“

Als Motivation führte das Weiße Haus an, die wirtschaftlichen Interessen der USA zu verteidigen:

„Präsident Trump wird es nicht zulassen, dass ausländische Regierungen sich die amerikanische Steuerbasis zu ihrem eigenen Vorteil aneignen“,

Im Betreff werden derartige Steuern, an denen die USA ja selbst mitgewirkt haben, sogar als „Erpressung“ bezeichnet:

BETREFF: Schutz amerikanischer Unternehmen und Innovatoren vor Erpressung aus dem Ausland und unfairen Geldbußen und Strafen

Der Zweck der Verwaltungsanordnung: Rückführung von Geld in die USA

Im Abschnitt 1 widmet sich die Trump-Regierung der „Tatsachen“, wie sie sie zu sehen glaubt. Demnach sei diese Digitalsteuer ein „Instrument exterritorialer Autorität“ gegen US-Tech-Unternehmen. Trump sieht sie daher als Abfluß von Einnahmen aus den USA in diese ausländischen Staaten:

Abschnitt  1. Zweck .   In den letzten Jahren war allein das Bruttoinlandsprodukt der digitalen Wirtschaft der Vereinigten Staaten, die von hochmodernen amerikanischen Technologieunternehmen angetrieben wird, größer als die gesamte Wirtschaft Australiens, Kanadas oder der meisten Mitglieder der Europäischen Union. Statt ihre eigenen Arbeitnehmer und Volkswirtschaften zu stärken, übten ausländische Regierungen zunehmend extraterritoriale Autorität über amerikanische Unternehmen aus, insbesondere im Technologiesektor. So behinderten sie den Erfolg dieser Unternehmen und eigneten sich Einnahmen an, die dem Wohlergehen unserer Nation dienen sollten, nicht ihrem.  

Ab 2019 haben mehrere Handelspartner Digitalsteuern (DSTs) eingeführt, die amerikanische Unternehmen Milliarden von Dollars kosten könnten und von denen ausländische Regierungsvertreter offen zugeben, dass sie darauf ausgelegt sind, amerikanische Unternehmen auszuplündern. Andere Länder haben darüber hinaus Regelungen für digitale Dienste erlassen, die für US-Unternehmen belastender und restriktiver sind als für ihre eigenen inländischen Unternehmen. Weitere ausländische Rechtssysteme beschränken den grenzüberschreitenden Datenverkehr, verpflichten amerikanische Streaming-Dienste zur Finanzierung lokaler Produktionen und erheben Gebühren für die Netznutzung und die Internet-Terminierung.

All diese Maßnahmen verletzen die amerikanische Souveränität und verlagern amerikanische Arbeitsplätze ins Ausland, schränken die globale Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer Unternehmen ein und erhöhen die amerikanischen Betriebskosten, während unsere sensiblen Informationen potenziell feindseligen ausländischen Regulierungsbehörden ausgesetzt werden.

Meine Regierung wird nicht zulassen, dass amerikanische Unternehmen und Arbeitnehmer sowie die amerikanischen wirtschaftlichen und nationalen Sicherheitsinteressen durch einseitige, wettbewerbsfeindliche Richtlinien und Praktiken ausländischer Regierungen beeinträchtigt werden.

Amerikanische Unternehmen werden gescheiterte ausländische Volkswirtschaften nicht länger durch erpresserische Bußgelder und Steuern stützen.

Maßnahmen der Verwaltungsanordnung: Rückführung von Geld in die USA

Im Abschnitt 2 definiert die Trump-Regierung dann die Eckpunkte der von ihr in Kraft gesetzten Gegenmaßnahmen:

Abschnitt 2.  Richtlinie. Es ist die Politik meiner Regierung, dass, wenn eine ausländische Regierung über ihre Steuer- oder Regulierungsstrukturen Geldbußen, Strafen, Steuern oder andere Belastungen auferlegt, die diskriminierend oder unverhältnismäßig sind oder darauf abzielen, bedeutende Finanzmittel oder geistiges Eigentum von amerikanischen Unternehmen an die ausländische Regierung oder die von der ausländischen Regierung bevorzugten inländischen Unternehmen zu transferieren, meine Regierung eingreifen wird, indem sie Zölle erhebt und andere notwendige Maßnahmen ergreift, um den Schaden für die Vereinigten Staaten zu mildern und ein etwaiges entstehendes Ungleichgewicht zu beheben.

Dabei wird meine Regierung Folgendes berücksichtigen:

(a) Steuern, die ausländische Regierungen amerikanischen Unternehmen auferlegen, einschließlich solcher, die amerikanische Unternehmen diskriminieren könnten;
(b) US-Unternehmen von ausländischen Regierungen auferlegte Vorschriften, die das Wachstum oder den beabsichtigten Betrieb von US-Unternehmen behindern könnten;
(c) jegliche Handlungen, Richtlinien oder Praktiken einer ausländischen Regierung, die ein US-Unternehmen dazu zwingen könnten, sein geistiges Eigentum aufs Spiel zu setzen; und
(d) jegliche anderen Handlungen, Richtlinien oder Praktiken einer ausländischen Regierung, die dazu dienen, die globale Wettbewerbsfähigkeit von US-Unternehmen zu untergraben.  

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Das Infoblatt zur Verwaltungsanweisung des US-Präsidenten

Weitere Informationen stellt die Trump-Regierung in einem Infoblatt zur Verfügung. In deren Abschnitt 1 richtet die Trump-Regierung gleich zwei Spitzen gegen die EU.

Die Trump-Regierung verknüpft US-Zölle mit Zensur und/oder Einschränkung der freien Meinungsäußerung

Die erste Spitze knüpft eine Verbindung zwischen einer anzusetzenden US-Besteuerung mit der Meinungsfreiheit. Damit machen die USA die Beschränkung der Freien Meinungsäußerung und der Zensur zu einem Prüfpunkt der Frage, ob die USA Zölle erheben. Als weiterer Prüfpunkt wird der Digital Markets Act definiert. Mit anderen Worten: Ein Eingriff in die Freie Meinungsäußerung wird für die Staaten, die dies mit Hilfe von US-Tech-Konzernen praktizieren teuer.

Hinzu kommt: Zu den wichtigsten Gesetzen, die derzeit überprüft werden, gehören

der Europäischen Union, die beide vorschreiben, wie amerikanische Unternehmen mit den Verbrauchern vor Ort zu interagieren haben und deren Eingriffe in die freie Meinungsäußerung dem neuen US-Präsidenten ein Dorn im Auge sind. Das Weiße Haus hat dazu ebenfalls bereits mögliche Gegenmaßnahmen angedeutet, darunter Zölle, falls diese Gesetze als schädlich für amerikanische Geschäftsinteressen bewertet werden, wovon auszugehen ist.

SICHERUNG DER AMERIKANISCHEN SOUVERÄNITÄT ÜBER SEINE WIRTSCHAFT: Heute hat Präsident Donald J. Trump ein Memorandum zum Schutz amerikanischer Unternehmen und Innovatoren vor Erpressung aus dem Ausland unterzeichnet.

Die Trump-Regierung verknüpft US-Zölle mit Bürokratie, die ihr im Ausland aufgenötigt wird

Die zweite Spitze knüpft eine Verbindung zwischen einer anzusetzenden US-Besteuerung mit der Bürokratie im US-Ausland. Mit der Bürokratie nehmen die USA neben den gesetzlichen Hindernissen ein weiteres Hindernis ins Visier: Mit anderen Worten: Die Schaffung bürokratischer Hindernisse wird für die Staaten, die dies mit Hilfe von US-Tech-Konzernen praktizieren wollen teuer.

SCHUTZ AMERIKANISCHER UNTERNEHMEN VOR ERPRESSUNG : Das Memorandum von Präsident Trump stellt einen umfassenden Ansatz vor, um sicherzustellen, dass US-Produkte und -Dienstleistungen von den Vereinigten Staaten von Amerika und nicht von ausländischen Regierungen kontrolliert werden.