
WASHINGTON – US-Präsident Donald Trump greift die Regulierung von großen amerikanischen Tech-Konzernen im Ausland an. Er hat dabei auch den Missbrauch US-amerikanischer Tec-Konzerne zur Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit im Visier – und kündigt für einen solchen Missbrauch Zölle an.
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US-Präsident Donald Trump hat eine Direktive unterzeichnet, die Gegenzölle für all jene Länder ermöglicht, die so genannte „Digitalsteuern (DST)“ auf US-Technologieunternehmen erheben. Ziel dieser Maßnahme sind rund 30 Staaten, darunter Großbritannien und Kanada und die EU-Staaten, die bereits eine Mindeststeuer für Konzerne wie Google und Meta eingeführt haben oder dies aktuell planen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Wunsch vieler linker Bewegungen und der EU, große Tech-Konzerne abzuschöpfen, die Gewinne in Hochsteuerstaaten der Welt erzielen diese dann aber in in Niedrigsteuerländer verschieben um sie dann dort zu versteuern. Links regierte Staaten und die EU haben die Umsetzung dieses Wunschs dann an die demokratisch nicht legitimierte OECD adressiert, die daraufhin einen Vorschlag zur weltweiten Besteuerung digitaler Unternehmen vorgelegt hatte, der dann wiederum von der EU und anderen linken Regierungen in Gesetzesform gegossen wurde.
Der erste Ansatz der OECD geht dahin, daß die Besteuerungsrechte zukünftig umverteilt werden sollen. Demnach sollen Konzerne Unternehmenssteuern nicht länger nur in ihrem Ansässigkeitsstaat zahlen, sondern vor allem dort, wo sie Gewinne erwirtschaften, also in den so genannten „Marktstaaten“, wo sie also Umsätze generieren.
Der zweite Ansatz der OECD geht dahin, sich auf eine globale Mindeststeuer zu einigen. Eine solche Mindeststeuer soll es dann Ländern ermöglichen, Gewinne nachzuversteuern, wenn diese durch einen internationalen Konzern in ein Niedrigsteuerland überführt wurden. Wen beispielswiese ein Tochterunternehmen eines internationalen Konzerns seinen Gewinn in ein Land mit einer Steuer von 10% verlagert hat, soll der Staat, in dem dieses erwirtschaftet wurde die Differenz zwischen diesen 10% und der definierten Mindeststeuer von – aktuell – 15 Prozent nacherheben dürfen.
Diesen Ansatz hat die EU von der OECD in der
übernommen, die Deutschland wiederum bereits in dem
umgesetzt hat. Dieses ist daher in Kraft und ärgert natürlich einige US-Unternehmen.
Mit der beschlossenen Mindeststeuer-Regelungen richten sich die OECD- und BEPS-Staaten insbesondere gegen global agierenden Digitalkonzerne, die ihre Gewinne nicht dort voll versteuern, wo sie sie erwirtschaften. Außerdem sollen branchentypische Vermeidungsmöglichkeiten der Digitalwirtschaft, wie z.B. in einem Land auf eine physische Präsenz zu verzichten, dort aber Gewinne zu erwirtschaften, ausgeglichen und so eine gleichmäßigere Besteuerung gewährleistet werden.
In einem erklärenden Memorandum führt Trump aus, aus welchen bereits getätigten Maßnahmen seine folgenden Ideen aufbauen:
- Während seiner ersten Amtszeit leitete Präsident Trump Verfahren nach Abschnitt 301 gegen DSTs ein und verhandelte mit Japan und separat über das USMCA Platin-Standard-Regeln für den digitalen Handel.
- Präsident Trump hat in seiner ersten Amtszeit gezeigt, dass Strafmaßnahmen wie Zölle die US-Wirtschaft gestärkt und die amerikanische Industrie wiederbelebt haben.
- Erst letzte Woche kündigte Präsident Trump den „Fair and Reciprocal Plan“ zum Handel an, um die Fairness in den Handelsbeziehungen der USA wiederherzustellen und einseitig ablaufenden Handelsabkommen entgegenzuwirken.
- Am ersten Tag leitete Präsident Trump seine „America First“-Handelspolitik ein, um die amerikanische Wirtschaft wieder groß zu machen.
Die EU und Deutschland betroffen
Diese Maßnahme der Trump-Regierung richtet sich natürlich gegen die EU und insbesondere gegen Frankreich und Deutschland, die als Vorreiter dieser Digitalsteuer gelten. Ein Rückblick:
Deutschland wollte sich bereits früh dafür einsetzen, dass sich die EU bis Ende des Jahres 2018 auf eine Digitalsteuer einigt. Dies ging aus der „Meseberger Erklärung“ vom Juni 2018 hervor, die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vorgelegt wurde. Am 18. November 2018 hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz jedoch der raschen Einführung einer EU-Digitalsteuer eine Absage erteilt. Er wollte vielmehr im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Regeln zur Mindestbesteuerung und zur Besteuerung der digitalen Unternehmen vereinbaren. Eine Einigung auf OECD-Ebene – in der auch die USA Mitglied ist – galt jedoch als unwahrscheinlich, da die Digitalsteuer vor allem US-Unternehmen treffen würde.
Die französische Regierung warf der Bundesregierung in dieser Frage deshalb sogar ein Ausbremsen vor.
Dieses „Problem“ hat dann die EU übernommen und sich dann mit dem DSA eine „Lösung“ angemaßt, die die Kommissionspräsidentin auf dem „Copernhagen Summit“ 2024 ab Min 12:00 vorstellte. Besonders gespenstisch wirken vonder Leyens Ausführungen, die Meinungsbildung der Bürger durch „Prebunking“ zu beeinflussen (vgl. Min 13:30):
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte beim Demokratiegipfel in Kopenhagen im Mai 2024 vor der angeblichen Gefahr von „Desinformation“ gewarnt – und dabei eine verstörende Vision für die Zukunft der Informationskontrolle entworfen.
Laut von der Leyen hätten „wissenschaftliche“ Untersuchungen gezeigt, dass das Vorbeugen von Mythen wirksamer sei als das spätere widerlegen. Sie bezeichnet dieses Konzept als „Prebunking“ – eine Strategie, um Menschen frühzeitig gegen „Manipulation“ zu immunisieren.
„Prebunking ist das Gegenteil von Debunking. Mit anderen Worten: Vorbeugen ist besser als Heilen.“
Von der Leyen forderte, dass wir Desinformation als Virus betrachten sollten:
Die Gesellschaft müsse eine
aufbauen, so von der Leyen weiter. Hier der zentrale Redeabschnitt in Deutsch:
Hier das gesmate Video:
Am 28. Dezember 2023 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21. Dezember 2023 in Kraft. Nach dem deutschen Ausführungsgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) unterliegen seitdem in Deutschland gelegene Geschäftseinheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, welche jährliche Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro oder mehr ausweist, einer Mindeststeuer (§ 1 MinStG).
Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) könnte Deutschland mit Einführung der globalen Mindeststeuer mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu 6,2 Milliarden Euro jährlich rechnen. Weltweit werden jährliche Mehreinnahmen von bis zu 150 Milliarden Dollar erwartet.
Die Unternehmensbesteuerung lag 2018 in Deutschland bei 30 Prozent. Das bedeutet, daß heimische Digital-Unternehmen mit 30% besteuert werden, während US-Tec-Konzerne durch diese Digitalsteuer mit maximal 15% besteuert werden. Mit Umsetzung des neuen internationalen Mindeststeuersatzes von 15 % kann sich der Bund damit lediglich eine Teil der Steuern sichern, die ihm bei Fortführung der alten Regelung entgangen wären. Linke Gruppen, wie die Kommission für die Reform der Internationalen Unternehmensbesteuerung (ICRICT) treten daher für eine globale Mindeststeuer in der Höhe von 25% ein.
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Die Verwaltungsanweisung des US-Präsidenten
Die USA haben ihre Position zu diesem Abkommen unter Donald Trump nun geändert. Ursprünglich war sein Vorgänger, Joe Biden, einer der Unterstützer einer solchen Steuer.
Doch der Ansatz wurde unter der letzten Präsidentschaft Joe Bidens in den USA zerrieben:
Nun hat Donald Trump dieser Idee nicht nur in den USA den Hahn zugedreht, Trump legt sich darüber hinaus sogar ausdrücklich mit Firmen im Ausland an.
Die Verwaltungsanweisung Donald Trumps zur Digitalsteuer
bezeichnet. Diese Richtlinie erneuert die Bemühungen Trumps, die im Ausland erhobenen Digitalsteuern (DSTs) auf US-Tec-Konzerne zurückzudrängen, da sie nach Ansicht der US-Regierung ungerechterweise international tätige amerikanische Unternehmen treffen und die Online-Zensur fördern. Der Titel von Trumps Anweisung lautet:
Als Motivation führte das Weiße Haus an, die wirtschaftlichen Interessen der USA zu verteidigen:
Im Betreff werden derartige Steuern, an denen die USA ja selbst mitgewirkt haben, sogar als „Erpressung“ bezeichnet:
Der Zweck der Verwaltungsanordnung: Rückführung von Geld in die USA
Im Abschnitt 1 widmet sich die Trump-Regierung der „Tatsachen“, wie sie sie zu sehen glaubt. Demnach sei diese Digitalsteuer ein „Instrument exterritorialer Autorität“ gegen US-Tech-Unternehmen. Trump sieht sie daher als Abfluß von Einnahmen aus den USA in diese ausländischen Staaten:
Maßnahmen der Verwaltungsanordnung: Rückführung von Geld in die USA
Im Abschnitt 2 definiert die Trump-Regierung dann die Eckpunkte der von ihr in Kraft gesetzten Gegenmaßnahmen:
Dabei wird meine Regierung Folgendes berücksichtigen:
(a) Steuern, die ausländische Regierungen amerikanischen Unternehmen auferlegen, einschließlich solcher, die amerikanische Unternehmen diskriminieren könnten;
(b) US-Unternehmen von ausländischen Regierungen auferlegte Vorschriften, die das Wachstum oder den beabsichtigten Betrieb von US-Unternehmen behindern könnten;
(c) jegliche Handlungen, Richtlinien oder Praktiken einer ausländischen Regierung, die ein US-Unternehmen dazu zwingen könnten, sein geistiges Eigentum aufs Spiel zu setzen; und
(d) jegliche anderen Handlungen, Richtlinien oder Praktiken einer ausländischen Regierung, die dazu dienen, die globale Wettbewerbsfähigkeit von US-Unternehmen zu untergraben.
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Das Infoblatt zur Verwaltungsanweisung des US-Präsidenten
Weitere Informationen stellt die Trump-Regierung in einem Infoblatt zur Verfügung. In deren Abschnitt 1 richtet die Trump-Regierung gleich zwei Spitzen gegen die EU.
Die Trump-Regierung verknüpft US-Zölle mit Zensur und/oder Einschränkung der freien Meinungsäußerung
Die erste Spitze knüpft eine Verbindung zwischen einer anzusetzenden US-Besteuerung mit der Meinungsfreiheit. Damit machen die USA die Beschränkung der Freien Meinungsäußerung und der Zensur zu einem Prüfpunkt der Frage, ob die USA Zölle erheben. Als weiterer Prüfpunkt wird der Digital Markets Act definiert. Mit anderen Worten: Ein Eingriff in die Freie Meinungsäußerung wird für die Staaten, die dies mit Hilfe von US-Tech-Konzernen praktizieren teuer.
Hinzu kommt: Zu den wichtigsten Gesetzen, die derzeit überprüft werden, gehören
der Europäischen Union, die beide vorschreiben, wie amerikanische Unternehmen mit den Verbrauchern vor Ort zu interagieren haben und deren Eingriffe in die freie Meinungsäußerung dem neuen US-Präsidenten ein Dorn im Auge sind. Das Weiße Haus hat dazu ebenfalls bereits mögliche Gegenmaßnahmen angedeutet, darunter Zölle, falls diese Gesetze als schädlich für amerikanische Geschäftsinteressen bewertet werden, wovon auszugehen ist.
- Diese Regierung wird Gegenmaßnahmen wie Zölle in Erwägung ziehen, um die Digitaldienstleistungssteuern (DSTs), Geldbußen, Praktiken und Richtlinien zu bekämpfen, die ausländische Regierungen amerikanischen Unternehmen auferlegen.
- Durch die DST ist es ausländischen Regierungen möglich, Steuereinnahmen von amerikanischen Unternehmen einzuziehen, nur weil diese auf ausländischen Märkten tätig sind, auch wenn diese Unternehmen ansonsten grundsätzlich keiner ausländischen Gerichtsbarkeit unterliegen.
- Präsident Trump wird es nicht zulassen, dass ausländische Regierungen die amerikanische Steuerbasis zu ihrem eigenen Vorteil ausbeuten.
- In diesem Memorandum wird der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten (USTR) angewiesen, die während der ersten Amtszeit von Präsident Trump eingeleiteten DST-Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 wieder aufzunehmen und alle weiteren Länder zu untersuchen, die eine DST zur Diskriminierung amerikanischer Unternehmen nutzen.
- Die Regierung wird prüfen, ob in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich Gesetze, Richtlinien oder Vorgehensweisen US-Unternehmen dazu anregen, Produkte und Technologien auf eine Weise zu entwickeln oder zu nutzen, die die freie Meinungsäußerung untergräbt oder Zensur fördert.
- Wenn ausländische Regierungen Schritte unternehmen, um US-Unternehmen zur Herausgabe ihres geistigen Eigentums zu zwingen, werden sie entsprechende Maßnahmen von der US-Regierung einfordern.
- Vorschriften wie der Digital Markets Act und der Digital Services Act, die den Umgang amerikanischer Unternehmen mit Verbrauchern in der Europäischen Union regeln, werden von der US-Regierung genau unter die Lupe genommen.
Die Trump-Regierung verknüpft US-Zölle mit Bürokratie, die ihr im Ausland aufgenötigt wird
Die zweite Spitze knüpft eine Verbindung zwischen einer anzusetzenden US-Besteuerung mit der Bürokratie im US-Ausland. Mit der Bürokratie nehmen die USA neben den gesetzlichen Hindernissen ein weiteres Hindernis ins Visier: Mit anderen Worten: Die Schaffung bürokratischer Hindernisse wird für die Staaten, die dies mit Hilfe von US-Tech-Konzernen praktizieren wollen teuer.
- Anstatt den Erfolg ihrer eigenen Unternehmen und Arbeitnehmer zu sichern, besteuern ausländische Regierungen den Erfolg amerikanischer Unternehmen und Arbeitnehmer.
- Zum Nachteil der amerikanischen Wirtschaft haben einige unserer Handelspartner in den letzten Jahren damit begonnen, Sommerzeitregelungen einzuführen, um Einnahmen für ihre eigenen Staatsausgaben zu erzielen.
- Diese Ausbeutung geht über die DST hinaus und umfasst auch andere Formen unfairer Geldbußen, Praktiken und Strafen, die die Fähigkeit amerikanischer Unternehmen untergraben, wie beabsichtigt zu wirtschaften. Sie zwingen sie, zusätzliche Kosten für die Einhaltung der Vorschriften auf sich zu nehmen und mindern so die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der USA.
- Gemessen am BIP war die digitale Wirtschaft der USA in den letzten Jahren größer als die gesamte Wirtschaft der meisten Länder, darunter Australien, Kanada und die meisten Mitglieder der Europäischen Union.
- Die digitale wirtschaftliche Dominanz Amerikas wird von hochmodernen amerikanischen Technologieunternehmen und der amerikanischen Innovationskraft und den amerikanischen Arbeitskräften, die hinter ihnen stehen, vorangetrieben.