190. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 9. Oktober 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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9. Oktober 2024 (190. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung BMI und BMVD

Anlässlich des fünften Jahrestages des rechtsterroristischen Mordanschlags von Halle hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hervorgehoben, es müsse alles getan werden, um jüdisches Leben in Deutschland zu schützen. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 9. Oktober 2024, ging Faeser auch auf die Bedrohung durch den islamistischen Terror angesichts der Attentate von Mannheim und Solingen ein. Sie verwies auf das Sicherheitspaket, das sie als „Meilenstein“ bezeichnete.

Rund 30.000 Zurückweisungen an den Grenzen

Faeser erinnerte darüber hinaus an die jüngst eingerichtete Task Force zur Islamismusprävention und an Änderungen im Aufenthaltsrecht. „Wir begrenzen irreguläre Migration und nutzen alle rechtsstaatlichen Mittel, um Menschen, die kein Recht haben, in unserem Land zu bleiben, konsequent zurückzuführen“, sagte die Ministerin. Migration erfolgreich zu steuern, sei aber nur gemeinsam mit den europäischen Nachbarn machbar. Die Reform des europäischen Asylsystems wertete Faeser als wichtigen Erfolg der Bundesregierung. Die erforderlichen Rechtsänderungen würden dem Bundestag noch in diesem Jahr vorgelegt. Darüber hinaus seien die Grenzkontrollen erweitert und verlängert worden.

In den vergangenen Monaten seien illegale Grenzübertritte verhindert worden, fügte sie hinzu. Seit Oktober 2023 seien an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz rund 30.000 Zurückweisungen vorgenommen worden. Schleuserkriminalität werde bekämpft, Asylverfahren beschleunigt, Rückführungen vereinfacht. Im ersten Halbjahr 2024 sei die Zahl der Asylanträge um ein Fünftel zurückgegangen, die Zahl der Abschiebungen um ein Fünftel gestiegen. Mit Ländern wie Kenia und Usbekistan seien zudem Migrationspartnerschaften vereinbart worden.

Wissing: Die Bundesregierung liefert Fortschritt

Bundesverkehrsminister Volker Wissing stand den Abgeordneten Rede und Antwort. (© DBT/Kira Hofmann/photothek)

Neben der Innenministerin stellte sich auch der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing (FDP) den Fragen der Abgeordneten. Wissing erinnerte angesichts des Einsturzes der städtischen Carolabrücke in Dresden daran, dass er bereits im März 2022 ein Brückenmodernisierungsprogramm gestartet habe. Ein Drittel der Flächen werde bis zum Jahresende saniert sein. Auch das jahrzehntelang vernachlässigte Schienennetz werde erneuert, sagte der Minister und verwies auf die sogenannte Riedbahn zwischen Frankfurt am Main und Mannheim, den ersten von 41 „Korridoren“, die nach und nach saniert würden. Bis Jahresende werde die Riedbahn saniert sein.

Wissing lobte auch Fortschritte bei der Digitalisierung. Habe zum Regierungsbeginn nur jeder sechste Haushalt einen Glasfaseranschluss buchen können, sei es mittlerweile jeder dritte. In der Erforschung der Künstlichen Intelligenz (KI) habe sich Deutschland nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu einem führenden Land entwickelt. Bei KI-Patenten liege man auf dem deutschen Markt auf Platz zwei nach den USA und vor Japan und China. Wissing: „Die Bundesregierung liefert Fortschritt.“

Einbürgerung und Grenzkontrollen

Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm wollte von Innenministerin Faeser wissen, weshalb die Einbürgerung von Holocaust-Opfern und deren Abkömmlingen durch das Bundesverwaltungsamt bis zu fünf Jahre dauere. Faeser entgegnete, man arbeite daran, dass es schneller gehe.

Dr. Gottfried Curio (AfD) wollte von Faeser wissen, wie viele Asylbewerber durch die Grenzkontrollen von der Einreise nach Deutschland abgehalten worden seien. Die Ministerin sagte, es gebe nicht nur EU-Recht, sondern auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Dem AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl führte sie aus, dass geprüft werden müsse, wenn jemand an der Grenze Asyl beantrage. Die Genfer Menschenrechtskonvention sehe das vor.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 9. Oktober 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/13176), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

22 der insgesamt 55 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten 13 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion elf Fragen. Die Gruppe BSW war mit vier Fragen vertreten. Drei Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, zwei Fragen vom fraktionslosen Abgeordnete Thomas Seitz.

Die meisten Fragen, nämlich 16, richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, gefolgt vom Bundesministerium für Inneres und Heimat und vom Auswärtigen Amt mit jeweils sieben Fragen. Je vier Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und an das Bundesministerium der Verteidigung. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auseinandersetzen. Zu je zwei Fragen sollten das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Stellung beziehen.

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ZP 1 Aktuelle Stunde: Deutsche Wirtschaft in der Rezession – Wirtschaftswende

Die Union hat der Ampel-Koalition völliges Versagen in der Wirtschaftspolitik vorgeworfen. Die Ampel-Politik sei ein Wohlstandsvernichter und habe das Land „in einen kollektiven Schock versetzt“, sagte Julia Klöckner (CDU/CSU) am Mittwoch, 9. Oktober 2024, in einer von ihrer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Die deutsche Wirtschaft in der Rezession – Wirtschaftswende statt Wunschdenken“.

Ein Anlass war die an diesem Tage erfolgte Senkung der Wachstumsprognose der Bundesregierung durch Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). War die Regierung bisher von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,3 Prozent in diesem Jahr ausgegangen, so erwartet sie jetzt ein Schrumpfen der Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent.

AfD kritisiert „Wunschdenken“ der Regierung

Bernd Schattner (AfD) erklärte, die deutsche Wirtschaft stehe am Abgrund, und die Regierung lasse sie ausbluten. Er kritisierte Wunschdenken statt Wirtschaftspolitik. Durch die überstürzte Energiewende sei es zu überhöhten Strompreisen gekommen.

Jetzt würden energieintensive Unternehmen wie BASF die Produktion ins Ausland verlagern. Auch kleine und mittlere Betriebe könnten das nicht stemmen. Die Transformation bedeute für viele Unternehmen den Ruin. Über 70.000 Firmen hätten letztes Jahr Insolvenz angemeldet. „Unsere Nachbarländer wachsen, während Deutschland stagniert oder schrumpft.“

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TOP 3 Beschleunigung d. Genehmigung in der Wärmeversorgung

In erster Lesung hat das Parlament am Mittwoch, 9. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (20/13092) beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Regelung will die Regierung Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und für Wärmespeicher beschleunigen. Dazu sollen genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut werden. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative.

Vorgesehen sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht. Dies betriff zum Beispiel die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht. Die Behörden sollen nun innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden müssen. Die Bergämter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen.

Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte soll ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet werden. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen bei Genehmigungsentscheidungen außerdem ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien. (hau/09.10.2024)

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TOP 3 Cyberresilienz – Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. Oktober 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen“ (20/11633) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/13028) die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich der Stimme.

Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass sich die Anzahl folgenreicher Cybersicherheitsvorfälle häufte – sei es in Krankenhäusern, bei IT-Dienstleistern oder auf Flughäfen. Das Dominikus-Krankenhaus in Berlin-Reinickendorf habe kürzlich die Notfallversorgung einstellen müssen, weil Kriminelle die internen IT-Systeme mit Ransomware verschlüsselt und Lösegeld gefordert hätten. Ein Angriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT habe mehrere Kommunen lahmgelegt. Eine sogenannte DDoS-Attacke habe Anfang 2023 dafür gesorgt, dass Websites zahlreicher deutscher Flughäfen wegen Überlastung nicht erreichbar waren.

Die seit dem 16. Januar 2023 in Kraft getretene sogenannte NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union sei die konsequente Reaktion auf die zunehmende Bedrohungslage, schreibt die Fraktion. Der bestehende Rechtsrahmen solle modernisiert werden, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich verschärfenden Cyberbedrohungslage Schritt zu halten. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen – spätestens dann müssten Unternehmen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen haben. Nach Medieninformationen sei jedoch bereits absehbar, dass die Bundesregierung die von der EU gesetzte Umsetzungsfrist nicht einhalten wird, heißt es in dem Antrag.

„Rechtsunsicherheiten verringern“

Angesichts dessen dringt die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtsunsicherheiten mit Blick auf eine mögliche unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist zu verringern. Auch die hohe Dunkelziffer bei Cyberangriffen auf die Betreiber von kritischer Infrastruktur müsse praxisorientiert angegangen werden. Die Bundesregierung müsse das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu in die Lage versetzen, ein tagesaktuelles Lagebild zur Cybersicherheit erstellen zu können. Dies könnte die Betreiber mit relevanten Informationen zu Sicherheitsvorfällen versorgen.

Aus Sicht der Unionsfraktion würde ein solches Lagebild einen Anreiz liefern, selbst mögliche Vorfälle zu melden. Für alle, die potenziell unter den Anwendungsbereich von NIS-2-Richtlinie fallen, sei es unerlässlich, sich damit auf verlässlicher gesetzlicher Basis auseinandersetzen zu können. Diese Verlässlichkeit sei umso wichtiger, da im Zuge der NIS-2-Umsetzung auf viele Unternehmen zusätzliche Kosten zukämen. (hau/vom/09.10.2024)

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TOP 5 Reform der Notfallversorgung

Das Parlament hat am Mittwoch, 9. Oktober 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Notfallversorgung“ (20/13166) debattiert. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer Reform der Notfallversorgung soll den Patienten künftig effektiver geholfen werden. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Akut- und Notfallversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Zudem stünden den Patienten zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen zur Verfügung: die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Dies führe zu einer Fehlsteuerung und damit zu einer Überlastung in den Notaufnahmen und beim Rettungsdienst.

Akute Fälle sollen künftig nicht mehr von den Terminservicestellen vermittelt werden, sondern ebenfalls unter der Rufnummer 116117 von sogenannten Akutleitstellen. Deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen soll eine bessere Patientensteuerung bewirken. Die Akutleitstellen sollen die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patienten in die passende Behandlung vermitteln.

Die Rufnummern 112 und 116117 sollen digital vernetzt werden, um Patientendaten einfach übermitteln zu können. Zudem sollen unter der Nummer 116117 für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste zur medizinischen Erstversorgung zur Verfügung stehen. Insbesondere das Angebot einer durchgehend verfügbaren auch kinder- und jugendmedizinischen Telemedizin könne andere Notfallstrukturen entlasten und Versorgungslücken schließen. Vom aufsuchenden und telemedizinischen Dienst sollen vor allem immobile Patienten profitieren.

Einrichtung integrierter Notfallzentren

Für Notfälle werden außerdem Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend eingerichtet. Sie sollen rund um die Uhr zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung sein. Die INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der KVen und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die digital miteinander vernetzt sind. Wesentliches Element des INZ wird die Ersteinschätzungsstelle. Hier sollen Patienten mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens in die passende Versorgung vermittelt werden, entweder in die Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme des Krankenhauses.

Notdienstpraxen müssen Mindestöffnungszeiten einhalten, auch abends und am Wochenende. Die ambulante Akutversorgung soll, wenn die Notdienstpraxis nicht geöffnet hat, durch sogenannte Kooperationspraxen in der Nähe abgedeckt werden. Wenn weder die Notdienstpraxis noch die Kooperationspraxis geöffnet haben, werden Patienten in die Akut- und Notfallversorgung des Krankenhauses vermittelt. Zur Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen können auch Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ müssen außerdem zumindest eine telemedizinische Unterstützung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleisten.

Die Standorte für INZ werden von der Selbstverwaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben im sogenannten erweiterten Landesausschuss bestimmt. Die Versorgung von Patienten in Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten soll durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.(pk/09.10.2024)

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ANTRAG AfD: TOP 6 Abschaffung – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. Oktober 2024, die Forderung der AfD-Fraktion nach Abschaffung des Lieferkettengesetzes zurückgewiesen. Den Antrag mit dem Titel „Deutsche Unternehmen entlasten – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen“ (20/10062) lehnte das Parlament gegen das Votum der Antragsteller ab. In seiner Beschlussvorlage (20/10759) hatte der Wirtschaftsausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion begründet ihren Wunsch nach Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes damit, dass das bestehende Gesetz die Grundsätze des freien Handels missachte „da es freiwilligen Güteraustausch von Unternehmen und so die Schaffung von Wohlstand international behindert“.

Die Bundesregierung solle daher frühestmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner aktuellen Fassung aufhebt und sich im Rahmen des EU-Trilogs „unmissverständlich“ gegen die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie aussprechen. (hau/emu/09.10.2024)

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11. Oktober 2024 (191. Sitzung)

TOP 7 Jahrestag des terroristischen Überfalls auf Israel

Wenige Tage nach dem Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, mit einer Schweigeminute der Opfer des Angriffs, des Leids der Angehörigen und der immer noch nach Gaza verschleppten Geiseln gedacht. „Für sie ist am 7. Oktober die Zeit stehen geblieben“, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in ihren einleitenden Worten.

Seit diesem Datum herrsche Krieg. Nahezu täglich werde Israel mit Raketen der Hamas aus dem Süden und der Hisbollah aus dem Norden beschossen. „Für Israels Sicherheit einzutreten, gehört zur historischen Verantwortung, die uns Deutschen aus der Shoah erwächst.“ Bas erinnerte zugleich an die humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen, die so schnell wie möglich enden müsse. Es sei ein Gebot der Menschlichkeit, das Leid aller Seiten anzuerkennen. Bas forderte Schritte zur Deeskalation und eine Perspektive für die Region. Auf die Schweigeminute folgte im Parlament eine Vereinbarte Debatte.

AfD sieht in Migrationspolitik Ursache für Judenhass

Dr. Bernd Baumann (AfD) sprach von „Islamisten und Mördern, die wir verabscheuen, die Israel auslöschen, die alle Juden ins Meer treiben wollen“. Denen halte man entgegen: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, zum Lebensrecht des jüdischen Volkes.“

Baumann prangerte offenen Judenhass in Deutschland an: „Die Lage in Deutschland eskaliert, Straftaten gegen Juden haben sich verdoppelt, zu 90 Prozent muslimisch, religiös motiviert.“ An Universitäten würden Juden von radikalen Muslimen bedrängt „und einem linksradikalen Mob, der sich mit ihnen verbündet“. Das sei eine klare Folge der Migrationspolitik der 16 Jahre der Unionsregierung.

 

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TOP 8 Geldwäsche, Terrorismus- u. Extremismusfinanzierung

Das Parlament hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben – Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten“ (20/9730) abgelehnt. Die Vorlage fand gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung durch die Antragsteller und Enthaltung der AfD und der Gruppe Die Linke keine ausreichende Mehrheit. Die Gruppe BASW nahm an der Abstimmung nicht teil. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (20/12037 Buchstabe b) zugrunde.

AfD: Union und SPD springen zu kurz

Kay Gottschalk (AfD) meinte, bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sprängen Union und SPD zu kurz. So werde auch im Antrag von CDU/CSU nicht die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden behandelt. Das im Gesetzentwurf der Ampel vorgesehene BBF sei untauglich.

Gottschalk machte sich stark für eine Art Zollpolizei. Die AfD sei in vielen Dingen auf der Linie der Union. Aber viele Dinge würden auch in den Gesetzentwürfen von CDU/CSU und Ampel nicht abgedeckt – beispielsweise Glückspiel oder Drogenhandel: „Deshalb stehen unsere Zeichen auf Enthaltung.“

Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung

Zudem fordern sie verschärfende Vorkehrungen gegen den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus sowie von terroristischen Organisationen und deren Unterstützern im In- und Ausland. Dazu solle unter anderem der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung ausgeweitet werden, dass dieser grundsätzlich jegliche vorsätzliche Finanzierung von terroristischen Vereinigungen und Zwecken, unabhängig vom Wissen oder der Absicht in Bezug auf konkrete Straftaten, umfasse.

Regelungsbedarf sehen die Abgeordneten auch bei Kryptowährungen, dem Ankauf von Immobilien, der Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank und der Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste und ihrer gemeinsamen Zentren mit ausländischen Partnern. (fla/bal/hau/10.10.2024)

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TOP 9 Bundesverfassungsgericht (Änderung GG und BVerfGG) a)

Wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Das sehen zwei Gesetzentwürfe (20/1297720/12978) vor, die von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem Abgeordneten Stefan Seidler eingebracht worden sind und am Donnerstag, 10. Oktober 2024, in erster Lesung beraten wurden. Nach knapp 70-minütiger Debatte sind die Vorlagen an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen worden.

Minister: Bewährte Struktur  im Verfassungstext abbilden

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) lobte eingangs der Debatte das Bundesverfassungsgericht. „Diese Institution hat sich um unsere Demokratie unglaublich verdient gemacht“, sagte Buschmann. Die Bedeutung dieses Gerichts stehe aber in einem „interessanten Widerspruch zu dem kleinen Raum, den die Regeln im Verfassungstext einnehmen“. Das sei aber leicht zu erklären, denn für die Mütter und Väter sei das Bundesverfassungsgericht ein Experiment gewesen, man wollte es dem Gesetzgeber ermöglichen, schnell nachregeln zu können. „Nach 75 Jahren können wir sagen: Dieses Experiment ist gelungen.“ Aus Dank und Respekt vor dem Erfolg des Gerichts solle nunmehr die „bewährte Struktur“ im Verfassungstext abgebildet werden, so Buschmann.

Der Justizminister machte aber auch deutlich, dass es bei den Änderungen um einen Schutz des Gerichts gehe. Erfahrungen in Mittel- und Osteuropa hätten gezeigt, welche „perfiden Taktiken“ es gebe, „Verfassungsgerichte an die Kette zu nehmen, an den Rand zu drängen, ihre Unabhängigkeit in Frage zu stellen“. Buschmann dankte den einbringenden Fraktionen für die intensiven Gespräche und Verhandlungen, die zu den Gesetzentwürfen geführt haben. Das sei „Parlamentarismus in seiner besten Form“ gewesen, so der Minister. „Das zeigt, wie viel in unserer demokratischen Kultur noch möglich ist.“

AfD kritisiert Einschränkung der Minderheitenrechte

Für die AfD-Fraktion kritisierte Fabian Jacobi die Vorschläge und die einbringenden Fraktionen scharf. Die Übertragung der bewährten Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz sei nicht von vornherein abwegig, aber nicht notwendig. Grund für die Änderung sei vielmehr die Neuerung bei der Richterwahl, die Jacobi kritisierte, da damit die Minderheitenrechte größerer Oppositionsfraktionen eingeschränkt würden.

Die antragstellenden Fraktionen mühten sich nach Kräften, „den Parlamentarismus in Deutschland zu demontieren“, meinte der AfD-Abgeordnete mit Verweis auf die vorgelegten Pläne, aber auch die Debatte um die Sitze im Präsidium sowie um die Ausschussvorsitze im Bundestag.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Aus dem Abstand von mittlerweile etwa 75 Jahren ist es angemessen, die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen, wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“, heißt es in dem Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einführung eines Ersatzwahlmechanismus ist laut Begründung vorgesehen, die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Situationen sicherzustellen, „in denen die für die Wahl der Richterinnen und Richter erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag […] oder Bundesrat […] absehbar nicht zustande kommt“.

Im Grundgesetz sollen laut dem ersten Entwurf (20/12977) die Artikel 93 und 94 geändert werden. In Artikel 93 soll künftig der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert werden. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern besteht. Ebenso sollen die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert werden.

Artikel 94 regelt laut Entwurf künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 (bisher: Artikel 94) grundgesetzlich geregelt werden. Die Richterinnen und Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Neu aufgenommen werden soll ein Ersatzwahlmechanismus, der greifen soll, „wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt“. Dann soll das Wahlrecht vom jeweils anderen Wahlorgan wahrgenommen werden. Die Details dazu sollen laut Entwurf per Bundesgesetz, also im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, geregelt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Genau das ist das Ziel des zweiten Entwurfs (20/12978). Der Entwurf sieht vor, in Paragraf 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in einem neuen Absatz 5 zu normieren, dass das jeweils andere Wahlorgan die Wahl übernehmen kann, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags durch das Plenum des Bundesverfassungsgerichts keine neue Richterin beziehungsweise keinen neuen Richter gewählt hat.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates.

Änderung im Untersuchungsausschussgesetz notwendig

Weitere Änderungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind dem Entwurf zufolge erforderlich, um die durch den ersten Gesetzentwurf neu geordneten Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes in korrekte rechtliche Beziehung zu setzen. Ebenso sei deswegen eine Änderung im Untersuchungsausschussgesetz notwendig. (scr/10.10.2024)

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TOP 10 Energieversorgung Deutschlands

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine krisenfeste, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands ermöglichen“ (20/8874) abgelehnt. Die Vorlage fand bei Zustimmung durch die Antragstelle keine Mehrheit gegen das Votum von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke bei Enthaltung der Gruppe BSW. Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/9817) zugrunde.

Im Verlauf der Debatte wurden auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wohlstand statt Verzicht – Neuanfang wagen mit Kernenergie – Verlässliche, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung für alle“ (20/13230) diskutiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“ (20/13231) wurde an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.

AfD: Vernichtung der Lebensgrundlage

Karsten Hilse (AfD) rechnete mit der Ampelpolitik ab. Die „dümmste Politik der Welt“ zeige Wirkung, sagte er und verwies auf eine Vielzahl von Unternehmen in Schwierigkeiten, die gezwungen seien, in großer Zahl Stellen zu streichen. Der „Ruinator“, Wirtschaftsminister Robert Habeck, fahre durch das Land und mache alles platt.

Hilse sagte, in der Politik der Bundesregierung  erkenne er die „vorsätzliche Vernichtung der Lebensgrundlage des deutschen Volkes“.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Energieversorgung Deutschlands grundlegend anders organisieren. In ihrem Antrag (20/8874) fordern die Abgeordneten unter anderem, in möglichen Rohstoffsektoren Rahmenbedingungen einer heimischen Förderung zu schaffen. Verlangt wird zudem, den sogenannten Kohleausstieg, soweit möglich, sofort zu beenden und den Weiterbetrieb der vorhandenen Kohlekraftwerke zu unterstützen. Die AfD will des Weiteren das Atomgesetz derart ändern, „dass ein Weiterbetrieb der im April 2023 und im Dezember 2021 abgeschalteten Kernkraftwerksblöcke rechtlich und wirtschaftlich möglich ist“.

Außerdem solle die Regierung darauf hinwirken, alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus so genannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen und eine Gesetzesänderung vorzulegen, in der das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schnellstmöglich vollständig und ersatzlos entfällt.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/13230) fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, darauf hinzuwirken, dass sämtliche Maßnahmen zur Verteuerung von Kohlendioxidemissionen sowie Förderungen sogenannter erneuerbarer Energien unterlassen oder eingestellt werden. Zugleich solle die Regierung langfristig auf eine nachhaltig sichere und kostengünstige Energiebereitstellung, soweit möglich sogar unterhalb des Kostenniveaus heutiger Großanlagen (gerechnet ohne CO2-Bepreisung), hinwirken.

Durch Bürokratieabbau und Technologieoffenheit sollen darüber hinaus Anpassungen der gesamten Infrastruktur, der Wirtschaft und der Naturräume an klimatische Änderungen gefördert werden. Die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzung auch bestehender Kernkraftwerke sollen dem Antrag zufolge durch entsprechende Änderung des Atomgesetzes aufgehoben und deren Weiterbetrieb bei drohender, ernster Netzinstabilität notfalls auch staatlich gewährleistet werden.

Ebenso wird verlangt, dass sich die Regierung für einen Ausbau der Kerntechnik, vor allem von Hochtemperatur-Flüssigbrennstoff-Kernreaktoren und der Kernfusion einsetzt. Die Herstellung „synthetischer“ Betriebs- und Kraftstoffe wie Wasserstoff will die Fraktion durch Nutzung der Kernenergie als Strategie zur langfristigen Verfügbarkeit anerkannt sehen.

Dritter Antrag der AfD

Ein Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Atomkraftwerke verlangt die AfD-Fraktion in einem gleichnamigen Antrag (20/13231). Konkret fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, alle abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder in Betrieb genommen werden können, zu reaktivieren. Dazu sollen in Abstimmung mit den zuständigen Landesregierungen die Rückbaugenehmigungen widerrufen und die Betreiber aufgefordert werden, Pläne für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu erstellen. Laufzeit- und Einspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Erzeugung von Elektrizität durch Atomkraftwerke müssten zudem durch eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes aufgehoben werden, um die Produktion „kostengünstiger Energie zu ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.

Die Abschaltung der letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2 und Isar 2 zum 15. April 2023 sei „energiewirtschaftlich falsch“ gewesen, heißt es in dem Antrag. Eine Energieversorgung allein aus Sonne und Wind sei unwirtschaftlich und führe wegen des Flächenverbrauchs „zu Konflikten mit dem Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz und dem Schutz der menschlichen Gesundheit“. (mis/hau/sas/vom/10.10.2024)

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AFD: ZP 9 Drohender Finanzkollaps in der Pflegeversicherung

Die aktuellen Finanzprobleme in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sorgen für heftigen politischen Streit und für Forderungen nach einer langfristigen Stabilisierung der Sozialversicherungen. In einer von der AfD-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Drohender Finanzkollaps der Pflegeversicherung“ warfen Redner der Opposition der Regierungskoalition am Donnerstag, 10. Oktober 2024, vor, sich vor einer nachhaltigen Lösung der Probleme zu drücken und die Beitragszahler immer stärker zu belasten.

Redner der Ampelkoalition hielten dagegen, dass wichtige Pflegereformen bereits umgesetzt seien oder in der Planung. Mehrere Gesundheitspolitiker forderten nachdrücklich, sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Pflege herauszunehmen.

AfD: Es brennt an allen Ecken und Enden

Martin Sichert (AfD) stellte fest: „Im Gesundheitswesen brennt es an allen Ecken und Enden.“ Medikamente seien knapp, Krankenhäuser gingen in die Insolvenz, die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen werde immer schlechter und Zehntausende Pflegekräfte fehlten. Es sei höchste Zeit für echte Reformen im Gesundheitssystem. Schon seit drei Jahren kündige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) große Reformen an.

Union und SPD hätten das Gesundheitssystem an die Wand gefahren. Immer wenn es Probleme gebe, würden die Beiträge erhöht. So wolle die Bundesregierung die Pflegebeiträge um 0,3 Prozentpunkte anheben, zugleich stiegen die Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,75 Prozentpunkte.

Sichert verwies auf 5,5 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen bei der SPV und 20 Milliarden Euro versicherungsfremde Leistungen bei der GKV. Versicherungsfremde Leistungen gehörten aus den Sozialversicherungen herausgenommen.

Lauterbach könne sich offenbar nicht durchsetzen, es werde immer wieder Geld aus dem System entnommen. Sorge forderte ein breiteres finanzielles Fundament für die Pflege, die Umlage allein reiche nicht zur Finanzierung der komplexen Pflegeangebote. Neben einer steuerlichen Säule seien die betriebliche Pflegevorsorge und eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll. (pk/10.10.2024)

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TOP 13 Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

Mit dem Ziel einer Modernisierung des Baugesetzbuches hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ (20/13091) vorgelegt. Nach der ersten Lesung überwies der Bundestag die Vorlage am Donnerstag, 10. Oktober 2024, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches soll dem Wohnraummangel begegnet werden. Die gesetzlichen Regelungen erleichtern laut Bundesregierung dauerhaft den Wohnungsbau. Städte und Gemeinden könnten auf der Grundlage des Städtebaurechts wo nötig und möglich von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäude aufstocken oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen.

Ziel sei auch, dass schneller geplant und gebaut werden kann. Das soll dadurch gelingen, dass Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Prozesse digitalisiert werden. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen „angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden“. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können.

Um den Klimaanforderungen besser gerecht zu werden, sollen die Kommunen künftig bei Baugenehmigungen anordnen können, dass auf einem Grundstück dezentrale Versickerungsanlagen gebaut werden oder auch ein Gründach errichtet wird. Dies soll vor allem für den sogenannten unbeplanten Innenbereich ermöglicht werden, in dem viel gebaut wird. (hau/10.10.2024)

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TOP 14c Staatsbürgerschaftsrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“ (20/12980) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Zwei weitere Vorlagen der Unionsfraktion, über die das Parlament in dieser Woche ursprünglich abstimmen sollte, wurden von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Es handelt sich dabei um einen Antrag mit dem Titel „Für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik – Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen“ (20/12835) und Gesetzentwurf der Unionsfraktion „zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ (Zustrombegrenzungsgesetz, 20/12804).

Antrag der Unionsfraktion

In ihrem Antrag (20/12980) verlangen die Abgeordneten, das Staatsbürgerschaftsrecht so zu modernisieren, „dass vorübergehende humanitäre Aufenthalte nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen können“. Die Dauer eines vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll daher aus Sicht der Fraktion nicht länger als Aufenthaltsdauer im Inland, die für die Einbürgerung notwendig ist, angerechnet werden.

In Paragraf 10 des Staatsbürgerschaftsrechts sei demnach aufzunehmen, „dass vorübergehende humanitäre Aufenthaltsrechte nicht als ,gewöhnlicher Aufenthalt im Inland‘ gelten“, wird verlangt.

Sie fordern die Bundesregierung auf, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit in Deutschland „umgehend auch solche Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können“. (sto/hau/10.10.2024)

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TOP 18 Eine europäische Zukunft Georgiens

„Für eine europäische Zukunft Georgiens“ lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/13222), den der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, angenommen hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen die Unionsfraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW. Die Gruppe Die Linke enthielt sich.

Erstmals befasste sich das Parlament zudem mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine Stabilisierung des Südkaukasus im deutschen Interesse“ (20/13282). Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Angenommener Antrag der Koalitionsfraktionen

SPD, Grüne und FDP setzen sich in ihrem angenommenen Antrag (20/13222) für den EU-Beitritt Georgiens ein, üben aber deutliche Kritik am „autoritären und antieuropäischen Kurs“ der derzeit in Tiflis regierenden Partei „Georgischer Traum“. Mit diesem Kurs setze die politische Führung entgegen dem Wunsch der breiten Mehrheit der georgischen Bevölkerung die Zukunft des Landes in der EU mutwillig aufs Spiel, schreiben die Abgeordneten.

Gefordert wird unter anderem, dass keine weiteren Fortschritte im EU-Beitrittsprozess mit Georgien erfolgen sollen, solange das Gesetz zur sogenannten „Transparenz ausländischer Einflussnahme“ in Kraft ist. Dieses Gesetz sei unvereinbar mit den zentralen Werten und demokratischen Prinzipien der EU, argumentieren die Abgeordneten. Es stehe konkret im Widerspruch zu zwei der neun zwischen der EU und der georgischen Regierung vereinbarten Reformprioritäten, nämlich dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft frei agieren kann sowie Desinformation gegen die EU und ihre Werte zu bekämpfen. „Das Gesetz entspricht im Geiste dem russischen ‚Ausländische-Agenten-Gesetz’“, heißt es im Antrag.

Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens

Die Bundesregierung solle „sich im Geiste der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024“ für freie und faire Parlamentswahlen durch Unterstützung von internationalen Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE (ODIHR) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einsetzen sowie die künftige Ausgestaltung der Beziehungen mit Georgien auch von freien und fairen Parlamentswahlen abhängig machen.

Weitere Forderungen zielen auf die „Rücknahme der Gesetze, die die Rechte von LGBTQIA+-Personen massiv einschränken“, sowie auf die Rücknahme des sogenannten „Offshore-Gesetzes“, welches wirtschaftliche Transparenz und Korruptionsbekämpfung schwächen sowie Sanktionsumgehungen ermöglichen könnte. Die Bundesregierung soll gegenüber der georgischen Regierung zudem darauf dringen, „die unrechtmäßige Strafverfolgung von friedlich Protestierenden durch Polizei und Staatsanwaltschaft einstellen“.

Die Abgeordneten verbinden ihre Kritik mit einem klaren Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens. „Georgien war und ist bis heute Opfer imperialistischer, russischer Aggression. Seit dem Fünf-Tage-Krieg 2008 üben russische Truppen völkerrechtswidrig die De-facto-Kontrolle über ein Fünftel des georgischen Territoriums aus, und Russland hat die abtrünnigen Gebiete Südossetien und Abchasien als eigenständige Staaten diplomatisch anerkannt.“

Die Bundesregierung soll Russland weiterhin auffordern, „die territoriale Integrität Georgiens uneingeschränkt zu achten und jedwede russische Einflussnahme in den von russischen Truppen völkerrechtswidrig de facto kontrollierten Gebieten sowie Versuche der weiteren Destabilisierung Georgiens entschieden zu verurteilen“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem Antrag gegen eine „Regime-Change-Politik in Georgien“. Eine Verschärfung der geopolitischen Spannungen zwischen den Groß- und Regionalmächten im Südkaukasus sei nicht im Interesse der Bundesrepublik, ebenso wenig wie ein gewaltsames, völkerrechtswidriges Vorgehen Aserbaidschans gegen Armenien oder Georgiens gegen die De-Facto-Regime Abchasien und Südossetien, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „auf unsere Partner einzuwirken, dass sie jegliche Versuche einstellen, in Georgien auf einen Regierungswechsel (Regime Change) hinzuwirken“. Zu unterlassen seien „unzulässige Einmischungen in innere Angelegenheiten wie vermeintliche Demokratie- und NGO-Förderung“. Die Bundesregierung solle dafür eintreten, „den Südkaukasus als Zone blockfreier Staaten zu belassen und im Rahmen der Nato alle Maßnahmen zu unterlassen, Georgien in die Nato aufzunehmen“. (ahe/09.10.2024)

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ANTRAG AfD: TOP 16 Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

„Für eine europäische Zukunft Georgiens“ lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/13222), den der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, angenommen hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen die Unionsfraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW. Die Gruppe Die Linke enthielt sich.

Erstmals befasste sich das Parlament zudem mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine Stabilisierung des Südkaukasus im deutschen Interesse“ (20/13282). Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Angenommener Antrag der Koalitionsfraktionen

SPD, Grüne und FDP setzen sich in ihrem angenommenen Antrag (20/13222) für den EU-Beitritt Georgiens ein, üben aber deutliche Kritik am „autoritären und antieuropäischen Kurs“ der derzeit in Tiflis regierenden Partei „Georgischer Traum“. Mit diesem Kurs setze die politische Führung entgegen dem Wunsch der breiten Mehrheit der georgischen Bevölkerung die Zukunft des Landes in der EU mutwillig aufs Spiel, schreiben die Abgeordneten.

Gefordert wird unter anderem, dass keine weiteren Fortschritte im EU-Beitrittsprozess mit Georgien erfolgen sollen, solange das Gesetz zur sogenannten „Transparenz ausländischer Einflussnahme“ in Kraft ist. Dieses Gesetz sei unvereinbar mit den zentralen Werten und demokratischen Prinzipien der EU, argumentieren die Abgeordneten. Es stehe konkret im Widerspruch zu zwei der neun zwischen der EU und der georgischen Regierung vereinbarten Reformprioritäten, nämlich dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft frei agieren kann sowie Desinformation gegen die EU und ihre Werte zu bekämpfen. „Das Gesetz entspricht im Geiste dem russischen ‚Ausländische-Agenten-Gesetz’“, heißt es im Antrag.

Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens

Die Bundesregierung solle „sich im Geiste der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024“ für freie und faire Parlamentswahlen durch Unterstützung von internationalen Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE (ODIHR) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einsetzen sowie die künftige Ausgestaltung der Beziehungen mit Georgien auch von freien und fairen Parlamentswahlen abhängig machen.

Weitere Forderungen zielen auf die „Rücknahme der Gesetze, die die Rechte von LGBTQIA+-Personen massiv einschränken“, sowie auf die Rücknahme des sogenannten „Offshore-Gesetzes“, welches wirtschaftliche Transparenz und Korruptionsbekämpfung schwächen sowie Sanktionsumgehungen ermöglichen könnte. Die Bundesregierung soll gegenüber der georgischen Regierung zudem darauf dringen, „die unrechtmäßige Strafverfolgung von friedlich Protestierenden durch Polizei und Staatsanwaltschaft einstellen“.

Die Abgeordneten verbinden ihre Kritik mit einem klaren Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens. „Georgien war und ist bis heute Opfer imperialistischer, russischer Aggression. Seit dem Fünf-Tage-Krieg 2008 üben russische Truppen völkerrechtswidrig die De-facto-Kontrolle über ein Fünftel des georgischen Territoriums aus, und Russland hat die abtrünnigen Gebiete Südossetien und Abchasien als eigenständige Staaten diplomatisch anerkannt.“

Die Bundesregierung soll Russland weiterhin auffordern, „die territoriale Integrität Georgiens uneingeschränkt zu achten und jedwede russische Einflussnahme in den von russischen Truppen völkerrechtswidrig de facto kontrollierten Gebieten sowie Versuche der weiteren Destabilisierung Georgiens entschieden zu verurteilen“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem Antrag gegen eine „Regime-Change-Politik in Georgien“. Eine Verschärfung der geopolitischen Spannungen zwischen den Groß- und Regionalmächten im Südkaukasus sei nicht im Interesse der Bundesrepublik, ebenso wenig wie ein gewaltsames, völkerrechtswidriges Vorgehen Aserbaidschans gegen Armenien oder Georgiens gegen die De-Facto-Regime Abchasien und Südossetien, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „auf unsere Partner einzuwirken, dass sie jegliche Versuche einstellen, in Georgien auf einen Regierungswechsel (Regime Change) hinzuwirken“. Zu unterlassen seien „unzulässige Einmischungen in innere Angelegenheiten wie vermeintliche Demokratie- und NGO-Förderung“. Die Bundesregierung solle dafür eintreten, „den Südkaukasus als Zone blockfreier Staaten zu belassen und im Rahmen der Nato alle Maßnahmen zu unterlassen, Georgien in die Nato aufzunehmen“. (ahe/09.10.2024)

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TOP 17 Bericht des Beauftragten für Ostdeutschland

Eine Woche nach dem Tag der Deutschen Einheit hat der Bundestag den Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2024 mit dem Titel „Ost und West. Frei, vereint und unvollkommen.“ (20/13000) beraten. Im Anschluss an die Aussprache am Donnerstag, 10. Oktober 2024, wurde der Bericht zusammen mit einem Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/13246 zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.

Individueller Blick auf Ost- und Westdeutschland

„Mit der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges hat sich unser Land verändert“, schreibt Carsten Schneider, Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, in seinem Vorwort zu dem Bericht. Im Innern wie auch in den Beziehungen nach außen habe sich Deutschland neu erfinden müssen. In dem Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, der nunmehr zum zweiten Mal erscheint, werfen 20 Gastautorinnen und -autoren einen individuellen Blick auf Ost- und Westdeutschland und beschäftigen sich mit der Frage, wie die vergangenen 35 Jahre unser Land geprägt haben.

Welche Kontinuitäten gibt es? Welche Brüche? Wo haben wir gemeinsam Neuland betreten? Dabei wird laut Schneider deutlich: „Beide Landesteile sind längst viel enger miteinander verwoben, als es manchmal scheint.“ (hau/10.10.2024)

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TOP 18 Kooperation und Information im Kinderschutz

Die erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs „zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (20/2912) stand am Donnerstag, 10. Oktober 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Die Länderkammer fordert die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, heißt es in dem Entwurf.

Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.

„Betrag von 51 auf 96 Millionen Euro anheben“

„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben“, fordert der Bundesrat.

Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, „sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt“. (che/hau/10.10.2024)

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ANTRAG AfD: TOP 19 Schutz von Vollstreckungsbeamten u. Rettungskräften

Die Bundesregierung will Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere Personen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, besser schützen. Dazu hat das Parlament am Donnerstag, 10. Oktober 2024, ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ (20/1295020/13185) in erster Lesung beraten.

Erstmals beraten haben die Abgeordneten außerdem einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion „zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden“ (20/13217) sowie einen Antrag mit dem Titel „Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal“ (20/13232), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Entwurf heißt es zur Begründung, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, „immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“ werden. Neben Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr werden auch Medienschaffende und ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe als Betroffene solcher Angriffe genannt.

Aus Sicht der Bundesregierung können solche Angriffe „gravierende Auswirkungen“ haben, nicht nur für die angegriffenen Personen, sondern auch für die „Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens“. „Denn dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen zum Ziel von Aggressionen und Angriffen werden, steht zu befürchten, dass sie sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken“, heißt es weiter.

Einzelne Maßnahmen

Mit den geplanten Änderungen will die Bundesregierung nun die schon bestehende besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen klarstellen und bekräftigen. In Paragraf 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) soll künftig klargestellt werden, dass bei der Strafzumessung auch die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ zu berücksichtigen ist. Wie die Bundesregierung anführt, können Gerichte schon jetzt die „verschuldete Auswirkung der Tat“ bei der Strafzumessung berücksichtigen. Die geplante Erweiterung erscheine gleichwohl geeignet, „um im Lichte der aktuellen Entwicklungen ein klares Zeichen gegen gemeinwohlschädliche und demokratiefeindliche Straftaten im analogen und digitalen Raum zu setzen“.

Der Schutzbereich der Paragrafen 105 StGB („Nötigung von Verfassungsorganen“) und 106 StGB („Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans“)) soll erweitert werden. Künftig sollen damit auch „das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren Mitglieder vor Nötigungen geschützt“ werden. Für die Verfolgung der Taten sollen grundsätzlich die Staatsschutzkammern verantwortlich sein, dazu sind Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehen.

„Hinterlistiger Überfall“

In Paragraf 113 StGB soll in Absatz 1 ein „hinterlistiger Überfall“ als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte aufgenommen werden. Damit ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verbunden. Durch die Verweisung in Paragraf 115 StGB umfasst die Neuregelung auch den „hinterlistigen Überfall“ auf etwa Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes oder einer Notaufnahme.

In Paragraf 2 Absatz 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) soll die Waffendefinition angepasst werden. Laut Entwurf sollen künftig auch Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG), auch als Elektroschockpistolen beziehungsweise Taser bekannt, als Waffe verstanden werden. Wie die Bundesregierung ausführt, besteht in der Literatur teilweise die Auffassung, dass DEIG keine Schusswaffen im engeren Sinne seien. Zur Beseitigung dieser Unsicherheit will die Bundesregierung daher die Definition entsprechend anpassen.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/13217) sieht im Einzelnen vor, den Strafrahmen im Paragrafen 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ anzuheben. Eingefügt werden solle ein neuer Absatz, der bei einem hinterlistigen Überfall oder bei Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder wenn der Täter den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.

Im Paragrafen 114 StGB „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ will die Fraktion die Mindeststrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe anheben. Zudem will sie den Tatbestand insoweit ausweiten, dass der geschützte Personenkreis nunmehr auch außerhalb des Dienstes geschützt wird. Künftig soll es ausreichen, dass die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst begangen wird – und nicht mehr „bei einer Diensthandlung“. In den Schutzbereich des Paragrafen 114 sollen über eine Ergänzung im Paragrafen StGB 115 „Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen“ auch Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie sonstige Angehörige der Gesundheitsberufe aufgenommen werden.

Im Paragrafen 145 StGB „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ wollen die Abgeordneten einen dritten Absatz einfügen, der Fälle betrifft, in denen der Täter sich bei der Tat bewusst ist, dass im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tat eine real bestehende Gefährdungslage gegeben ist. Angehoben werden solle auch der Strafrahmen des Paragrafen 323c Absatz 2 StGB „Behinderung von hilfeleistenden Personen“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert „schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal“. In einem entsprechenden Antrag (20/13232) verweist die Fraktion auf zunehmende Angriffe und führt aus, dass der besondere strafrechtliche Schutz laut Paragraf 115 StGB bislang nur für das medizinische Personal von ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen in Krankenhäusern gelte.

Sie fordert die Bundesregierung daher dazu auf, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Strafbarkeit von physischen Angriffen und verbalen Beleidigungen gegenüber dem medizinischen Personal unabhängig von dessen Arbeitsort und spezifischem Einsatzbereich verschärft wird“. (scr/vom/10.10.2024)

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TOP 20 Stationierung von US-Mittelstreckenraketen

„Keine Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland“ lautet der Titel eines Antrags der Gruppe Die Linke (20/12586), den der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals beraten hat. Ebenfalls erstmals beraten wurden zwei Anträge der Gruppe BSW mit den Titeln „Deeskalation statt Aufrüstung – Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland stoppen“ (20/12812) und „Volksbefragung zur US-Raketenstationierung ermöglichen“ (20/12636).

Im Anschluss an die Aussprache wurden der Antrag der Linken und der erste Antrag des BSW zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss, der zweite Antrag des BSW an den Innenausschuss überwiesen. Die Gruppe Die Linke hatte für ihren Antrag die Federführung beim Verteidigungsausschuss gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht durchsetzen.

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TOP 21 Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ (20/13082) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die weitere Digitalisierung der Justiz ist laut Bundesregierung eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Der Einsatz moderner Technologien könne Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Damit werde die Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 16 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen unterstützt, das den Zugang aller Menschen zur Justiz und den Aufbau leistungsfähiger, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen verlangt.

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren solle daher Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten.

Neue digitale Kommunikationsformen

Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen auch auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll.

Bei der Umsetzung eines Online-Verfahrens bestehe die Herausforderung, dass die technische Landschaft der Justiz mit deren föderalen Strukturen „heterogene Anforderungen mit sich bringt“. Daher sollen zunächst durch eine Erprobungsgesetzgebung Freiräume geschaffen werden, um neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien bundeseinheitlich zu testen und so die fortschreitende Modernisierung des Zivilprozesses zu unterstützen.

Das Gesetz greift damit das Instrument der sogenannten Reallabore auf, mit denen Testräume zur Erprobung neuer Technologien unter realen Bedingungen mit dem Ziel eines regulatorischen Erkenntnisgewinns geschaffen werden. Ziel, so heißt es, sei eine einfache und moderne Verfahrenskommunikation durch eine bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen. (hau/10.10.2024)

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TOP 22 Gefälschte Klima-Zertifikate

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Möglichen Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten lückenlos aufklären – Zu Unrecht ausgestellte Zertifikate aberkennen“ (20/13223) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals debattiert hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

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TOP 25 Veranschlagung v. Zinsausgaben, KiTa-Qualitätsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (20/1277120/13165) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/13287) angenommen. Bei Abwesenheit der Gruppen Die Linke und BSW stimmte lediglich die Unionsfraktion dagegen, Enthaltungen gab es nicht.

Zuvor war in zweiter Beratung getrennt über Teile des Gesetzentwurfs abgestimmt worden. Einstimmig angenommen wurden die Artikel 3 bis 6 des Entwurfs, das sind Änderungen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes, den Finanzausgleichsgesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie das Inkrafttreten. Die übrigen Teile des Gesetzes, die Artikel 1 und 2, Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung wurden gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

„Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig“, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf.

Der mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiterzuentwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden.

Ziel sei es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder, für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot.

„Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG wird den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden“, heißt es in der Vorlage.

Beratungen im Haushaltsausschuss

Zu diesem Teil des Gesetzentwurfs hatte der Haushaltsausschuss am 9. Oktober zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Danach sollte gegenüber dem Regierungsentwurf unter anderem durch eine Änderung im KiQuTG das Ziel des Gesetzes nachgeschärft werden, „im Rahmen des KiQuTG zusätzliche Impulse für die Qualitätsentwicklung zu setzen und hierdurch bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte, qualitative Standards für die Kindertagesbetreuung vorzubereiten.

Angepasst wiurde zudem die vorgesehene Änderung im Finanzausgleichsgesetz. “Die Änderung stellt sicher, dass das Ziel erreicht wird, den Kosten der Länder für die Kita-Qualitätsverbesserung durch eine Veränderung der Verteilung der Umsatzsteuer um jeweils 1,993 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 zugunsten der Länder und zulasten des Bundes Rechnung zu tragen„, hieß es dazu im Änderungsantrag der Koalition im Haushaltsausschuss.

Weitere Gesetzesänderungen

Betroffen von den Änderungen im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung sind vor allem Agien und Disagien bei der Ausgabe von Bundesanleihen. Sie werden bislang komplett im Jahr ihrer Ausgabe im Bundeshaushalt veranschlagt. Laut Entwurf sollen sie künftig über ihre gesamte Laufzeit im Bundeshaushalt gebucht werden. Für den Haushalt 2025 geht die Bundesregierung laut Regierungsentwurf von einer Entlastung in Höhe von rund 7,3 Milliarden Euro aus, die in den Jahren danach aber als Belastung wirkt. (scr/che/hau/10.10.2024)

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TOP 23 Besserstellungsverbot flexibilisieren

Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren“ (20/11764) hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

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TOP 23 Änderung des Seefischereirechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals den Entwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer unionsrechtlicher Vorgaben“ (20/13154) debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Europäische Kommission hat beanstandet, dass Deutschland die in der Verordnung (EG) Nr. 1224 / 2009 und Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vorgesehenen schweren Verstöße zur Bekämpfung und Unterbindung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei nicht vollständig feststellt und dokumentiert. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Schwere des Verstoßes in Einklang mit den EU–rechtlichen Vorgaben auch dann geprüft und bei Feststellung in die Nationale Verstoßdatei (Paragraf 14 des Seefischereigesetzes) eingetragen wird, wenn die Schwere des Verstoßes nicht ohnehin im Rahmen der Punktevergabe geprüft und eingetragen wird.

Dies werde notwendig, da nicht bei allen schweren Verstößen Punkte vergeben werden könnten. Darüber hinaus sollen Anpassungen am Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden, um den EU-rechtlichen Rechtsänderungen und Berichtspflichten im Bereich der Aufzeichnung und der Statistik von Pflanzenschutzmittelanwendungen zu entsprechen.(nki/10.10.2024)

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11. Oktober 2024 (192. Sitzung)

TOP 26 Ausbau von Telekommunikationsnetzen

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen verbessern. Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.

Minister: Netzausbau hat an Fahrt aufgenommen

Digitalminister Dr. Volker Wissing (FDP) betonte, der Netzausbau habe in der vergangenen zwei Jahren „ordentlich an Fahrt aufgenommen“; noch nie sei der Ausbau so schnell vorangegangen wie unter dieser Bundesregierung.

Mit dem vorliegenden Entwurf werde Bürokratie abgebaut, damit Daten effizienter genutzt werden könnten. Gleichzeitig behalte die Bundesregierung Belange des Umweltschutzes genau im Blick. Die Weiterentwicklung des Gigabit-Grundbuchs werde unter anderem dazu führen, dass sich Interessierte besser über die Versorgung informieren können und Bürger leichter einen passenden Netzbetreiber finden könnten, prognostizierte Wissing.

AfD: Zu unklar und schwammig

Fundamentale Kritik kam von der AfD-FraktionEugen Schmidt sprach von „Luftschlössern, Lügen und gebrochenen Versprechen.“ Der Ausbau von Datennetzen sei „längst überfällig.“

Im Gesetzentwurf blieben zudem viele Begriffe unklar und schwammig, sagte Schmidt weiter: „Unterbrechungsfrei kann in der Mobilfunkversorgung alles oder nichts bedeuten.“ Lange Gerichtsverfahren seien damit vorprogrammiert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Kern der Neuregelung ist die Verankerung des Gigabit-Grundbuches als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz (TKG). Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung würden so für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt, schreibt die Bundesregierung. Damit liefere das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten.

Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sollen zudem durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt werden. Auch soll ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen werden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll eine Ermächtigung erhalten, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen schließlich innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und – soweit möglich und zulässig – veröffentlicht werden können. Dies entlaste einerseits die BNetzA bei der Datenerhebung und andererseits die Unternehmen bezüglich der Datenbereitstellung.

„Im überragenden öffentlichen Interesse“

Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ soll für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten und damit den Netzausbau dort stärken, „wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war“.

Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es laut Bundesregierung eine Einschränkung: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse. (lbr/hau/11.10.2024)

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TOP 26 Bürokratie in der Ehrenamts- u. Vereinsarbeit

Viel Bereitschaft zu weiterem Bürokratieabbau zeigte sich am Freitag, 11. Oktober 2024, als das Plenum erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/12982) mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ beriet. Der Antrag wurde im Anschluss an die 70-minütige Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein.

AfD: Für Aktionen „gegen Rechts“ ist Geld da

Die AfD-Fraktion kündigte als einzige an, dem Unionsantrag zuzustimmen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollten allerdings noch „deutlich ausgeweitet werden“, erklärte Gereon Bollmann (AfD). Der Normenkontrollrat habe eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, von denen die Union nur einige aufgegriffen habe. Bollmann nannte unter anderem eine Reihe von Steuerbefreiungen für Vereine, „jedenfalls bis zu einer Bemessungsgrenze“, und die Übernahme von GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld.

Für Widerspruch von der linken Seite des Plenarsaals sorgte Stephan Brandner (AfD), als er ausführte, dass bei den Vereinen überall Geld fehle, Aktionen „gegen Rechts“ aber üppig bezuschusst würden. Er rate Vereinen in seinem Wahlkreis immer: „Macht doch was gegen Rechts, macht Grillen gegen Rechts, Tanzen gegen Rechts, Singen gegen Rechts, Dosenwerfen gegen Rechts“, dafür sei Geld da.

Anhebung der Pauschale

Die Forderung nach Anhebung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale findet sich ebenfalls in dem Antrag. Aufgrund der Inflation und des wachsenden Mangels an nebenberuflich Tätigen müsse die Übungsleiterpauschale auf 3.600 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro angehoben werden, heißt es in der Vorlage. (pst/hau/11.10.2024)

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TOP 28 Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

In erster Lesung hat der Bundestag am Freitag, 11. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend sein.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission.

Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann. (hau/11.10.2024)

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ZP5 Reformen in der Privaten Krankenversicherung

Der Bundestag hat sich am Freitag, 11. Oktober 2024, mit Reformvorschlägen zur privaten Krankenversicherung (PKV) befasst. Dazu hatte die Unionsfraktion einen Antrag (20/11762) vorgelegt, der die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV nach mehr als 15 Jahren verändern soll. Denn Beiträge würden allein aufgrund langjährig überkommener Gesetze und Verordnungen angepasst, heißt es. Die Vorlage wurde im Anschluss an die erste Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

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ZP6 NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Der Bundestag hat sich am Freitag, 11. Oktober 2024, mit der Cybersicherheit befasst. Dazu lag den Abgeordneten ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, 20/13184) zur Beratung vor. Die Vorlage wurde im Anschluss an die erste Lesung zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ wird der mit dem IT-Sicherheitsgesetz von 2015 und dem „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ von 2021 geschaffene Ordnungsrahmen laut Vorlage entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben „auf den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert“; zusätzlich werden den Angaben zufolge entsprechende Vorgaben für die Bundesverwaltung eingeführt.

Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll, wie die Bundesregierung darlegt. Danach sollen wichtige und besonders wichtige Einrichtungen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden.

Harmonisierung von Vorgaben

Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zählt laut Vorlage die „Einführung der durch die NIS-2-Richtlinie vorgegebenen Einrichtungskategorien, die mit einer signifikanten Ausweitung des bisher auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse beschränkten Anwendungsbereichs einhergeht“. Daneben sollen dem Angaben zufolge wesentliche nationale Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement des Bundes gesetzlich verankert und die Anforderungen an Einrichtungen der Bundesverwaltung aus nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben harmonisiert werden.

Des Weiteren will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf das Instrumentarium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Hinblick auf von der NIS-2-Richtlinie vorgegebene Aufsichtsmaßnahmen ausweiten und den Katalog der Mindestsicherheitsanforderungen des Artikels 21 Absatz 2 der Richtlinie in das BSI-Gesetz übernehmen. Zudem soll unter anderem die bislang einstufige Meldepflicht bei Vorfällen durch das dreistufige Melderegime der NIS-2-Richtlinie ersetzt werden. Dabei will die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand für die Einrichtungen „im Rahmen des bestehenden mitgliedstaatlichen Umsetzungsspielraums“ minimieren. (sto/eis/11.10.2024)

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TOP 30 Alphabetisierungskurse und Integrationsarbeit

Die Antwort der Bundesregierung (20/11885) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Alphabetisierung von Asylsuchern, Asylantragstellern, Schutzberechtigten oder Bleibeberechtigten und Integrationsarbeit“ (20/9984) stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 11. Oktober 2024.

Antwort der Bundesregierung

In den Jahren 2015 bis 2023 haben laut Bundesregierung 118.749 Personen in Alphabetisierungskursen das Sprachniveau A2 oder B1 GER im Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) erreicht.

Dabei beläuft sich die Zahl der „Integrationskursaustritte nach erfolgreichem Abschluss von Teilnehmenden aus Alphabetisierungskursen“ im genannten Zeitraum auf 81.726 mit dem Sprachniveau A2 und 37.023 mit dem Sprachniveau B1, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Primäre und funktionale Analphabeten

Wie die Bundesregierung darin ausführt, richten sich Alphabetisierungskurse an Teilnehmer, „die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen“.

Zur angesprochenen Zielgruppe gehören danach zwei Hauptgruppen, die gemeinsam unterrichtet werden: „primäre Analphabeten (ohne schriftsprachliche Kompetenzen) und funktionale Analphabeten (mehr oder weniger gering ausgebildete elementare Kompetenzen im Lesen und Schreiben, die für den Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines Integrationskurses für andere spezielle Zielgruppen aber nicht ausreichen)“. (sto/hau/11.10.2024)