174. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 12. Juni 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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15. Juni 2024 (174. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1

Bundesernährungs- und -landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hat am Mittwoch, 12. Juni 2024, die die Fortschritte in der Agrarpolitik der Bundesregierung hervorgehoben. Man sei weitergekommen als viele dies der Regierung zugetraut hätten, etwa im Blick auf die Tierhaltung, sagte Özdemir in der Regierungsbefragung des Bundestages. Das Bundesprogramm zur Finanzierung des Umbaus sei angelaufen, Förderanträge über deutlich mehr als 100 Millionen Euro lägen bereits vor.

Beim Bürokratieabbau werde jetzt Vollgas gegeben, betonte der Minister. Landwirte kämpften seit vielen Jahren gegen bürokratische Hürden, gegen zahlreiche Dokumentationspflichten und komplizierte Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie die mehrfache Eingabe immer der gleichen Daten an unterschiedlichen Stellen. Landwirte würden künftig auch dann die gekoppelte Förderung erhalten, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren hätten.

Neues Tierschutzgesetz und Herkunftsbezeichnungen 

Mit dem vom Kabinett beschlossenen neuen Tierschutzgesetz werde es vielen Tieren besser gehen, versprach der Minister. Die Bundesregierung setze um, was früher versprochen, aber nicht gehalten worden sei.

Zudem sei die Haltungskennzeichnung bei frischem Schweinefleisch eingeführt worden, man wolle sie auf die Außer-Haus-Verpflegung und bestimmte verarbeitete Produkte ausweiten. Seit Februar gälten in Deutschland die neuen Regeln der Herkunftskennzeichnung. Özdemir sagte, er kämpfe auch in Europa dafür, neue Herkunftsbezeichnungen zu bekommen.

Geywitz: Neue Wohngemeinnützigkeit und einfaches Bauen

Neben dem Agrarminister stellte sich auch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz (SPD) den Fragen der Abgeordneten. Sie hob vor allem auf die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit nach 25 Jahren ab. Sie sei ein großer Anreiz für bezahlbares Wohnen und ergänze die Förderung für den sozialen Wohnungsbau. Geywitz sprach von einer deutlichen Steigerung der Förderung von drei bis fünf Milliarden Euro auf 18 Milliarden Euro. Die Mittelaufstockung zeige Wirkung, so die Ministerin, es habe 2023 20 Prozent mehr geförderte Wohneinheiten gegeben. Die Zahlen am Bau zeigten einen stabilen Verlauf.

Man unterstütze die Bauwirtschaft auch durch Bürokratieabbau, wozu auch die Novelle des Hochbaustatistikgesetzes beitrage. Geywitz kündigte zudem an, die Länder bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren zu unterstützen. Einfacheres Bauen werde durch den neuen Gebäudetyp E ermöglicht und die Städte und Gemeinden dabei unterstützt, sich an den Klimawandel anzupassen. Die Ministerien sprach darüber hinaus die Bewilligung von 500 Millionen Euro zugunsten der Länder an, damit die Kommunen ihre Wärmeplanungen finanzieren könnten.

Bürokratiebelastung und Agrardiesel-Ausstieg

Das Thema des Abbaus der Agrardiesel-Rückvergütung beschäftigte den Abgeordneten Bernd Schattner (AfD).Der Minister erinnerte daran, dass der Agrardiesel-Ausstieg ein drei Stufen erfolgen soll, hob auf Entlastungen durch Bürokratieabbau ab und auf die Möglichkeit für Landwirte, die zur Erfüllung der EU-Vorgaben für Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen ökologischen Zustand“ (GLÖZ-Standard) erforderlichen vier Prozent Brachflächen nicht ausschließlich durch Ackerbrachen und Landschaftselemente zu erbringen.

Ökobilanzierung und Wärmeplanung

Nach Fortschritten bei den Ökobilanzierungen erkundigte sich Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen). Die Ministerin sagte, die Vorarbeiten für einen Gebäude-Ressourcenpass seien im Gange.

Carolin Bachmann (AfD) sagte, die kommunalen Spitzenverbände forderten zwei Milliarden Euro für die Wärmeplanungen der Kommunen, die Regierung stelle den Ländern nur 500 Millionen Euro zur Verfügung. Geywitz betonte, die 500 Millionen Euro beträfen nur das Erstellen der Wärmepläne. Für Investitionen gebe es Mittel aus dem Ministerium von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck. (vom/12.06.2024)

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ZP 1 Bundeswehreinsatz Ukraine-Wiederaufbaukonferenz

Die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion verteidigen ihren Kurs zur weiteren Unterstützung der Ukraine. In einer von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verlangten Aktuellen Stunde zu den Ergebnissen der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz am 11. und 12. Juni in Berlin hoben deren Vertreter am Mittwoch, 12. Juni 2024, die Bedeutung von zivilen Aufbauhilfen und die Mobilisierung von Investitionen in die Wirtschaft des von Russland angegriffenen Landes hervor. Heftige Kritik gab es am Verhalten von Abgeordneten der AfD und der Gruppe BSW.

Ministerin: Ukraine braucht starke Gesellschaft und Wirtschaft

Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) machte deutlich, dass die Ukraine neben Waffen eine starke Gesellschaft und Wirtschaft brauche, „um diesen Krieg zu bestehen und das Land wieder aufzubauen“. Das Land habe keine Wahl, es könne nicht warten, bis der Krieg ende.

Schulze hob unter anderem die deutsche Unterstützung zur Stärkung kleinerer und mittlerer Unternehmen und bei der Fachkräfteausbildung hervor. Man konzentriere sich dabei verstärkt auf die Frauen. „Sie sind im Moment diejenigen, die den Alltag mit ihren Familien, in den Betrieben, in den Krankenhäusern am Laufen halten, weil so viele Männer gezwungen sind, an der Front zu kämpfen.“

CDU/CSU: AfD beschmutzt das Ansehen Deutschlands

Knut Abraham (CDU/CSU) ging mit den BSW- und dem größten Teil der AfD-Abgeordneten hart ins Gericht wegen deren Boykott der Rede Wolodomyr Selenskyjs im Bundestag. „Sie haben damit dem Präsidenten eines angegriffenen Landes den Respekt verweigert“, sagte Abraham. „Sie beschmutzen das Ansehen Deutschlands.“

Nie sei klarer geworden, dass beide Kräfte „Kollaborateure des Kriegsherren in Moskau sind“. Die AfD habe im Zusammenhang mit der Konferenz von „Wiederaufbaubettelei“ gesprochen. „Können Sie mir mal sagen, wie die Flüchtlinge nach Hause zurückkehren sollen, wenn kein Wiederaufbau stattfindet?“

Grüne wollen weitere militärische Unterstützung

Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf verbreitete Sorgen vor einer Eskalation des Krieges und den Wunsch nach Frieden ein. Dennoch sei es richtig, die Ukraine weiterhin auch militärisch zu unterstützen.

Einem Aggressor, der mit massiver Gewalt versuche, Grenzen zu verschieben, der jegliche diplomatischen Bemühungen seit Jahren boykottiere, dem könne man leider nur militärisch begegnen. „Der Kriegstreiber ist Putin. Er kann diesen Krieg sofort beenden. Er tut es aber nicht.“

AfD warnt vor Nato-Soldaten in der Ukraine

Matthias Moosdorf (AfD) warnte vor eine Beteiligung von Nato-Soldaten in der Ukraine: „Das ist der Weg in den Krieg.“ Er kritisierte, dass Milliarden von Euro, Hunderttausende Tote, Leid und Zerstörung nur dazu geführt hätten, dass die Verhandlungsposition der Ukraine heute schlechter sei als jemals zuvor.

Hätte man bei den ukrainisch-russischen Verhandlungen im Frühjahr 2022 in Istanbul „die Gemeinsamkeit betont und nicht die Unterschiede, dann bräuchten wir keine Wiederaufbaukonferenz“. Dann hätte sich mit Vernunft vollenden lassen, was in diesem Konflikt bisher verfehlt worden sei: „Gegenseitige Sicherheitsgarantien und Koexistenz.“

FDP: Krieg ist zu einem Systemwettbewerb geworden

Dr. Christoph Hoffmann (FDP) lobte unter anderem die unbürokratischen Hilfen deutscher Kommunen für das überfallene Land und hob die Bedeutung staatlicher Garantien zur Mobilisierung von privaten Kapital zum Wiederaufbau hervor. „Wir müssen viel, viel schneller werden, in allen Entscheidungen, in allen Hilfen“, sagte Hoffmann.

Dieser Krieg sei zu einem Systemwettbewerb geworden. „Zeigen wir doch Putin, dass der Westen weit mehr erfinden kann, schneller sein kann als ein korrumpiertes, mafiöses System.“

Bei der internationalen Konferenz in Berlin berieten mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehr als 60 Ländern, wie die Ukraine beim Wiederaufbau ihres Landes unterstützt werden kann. (irs/12.06.2024)

 

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TOP 3 Aktionsplan sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

Den „Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – Queer leben“ (20/4573) hat der Bundestag am Mittwoch, 12. Juni 2024, beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung gemeinsam mit einem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (20/11748) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung.

Aktionsplan der Bundesregierung

Mit dem bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt will die Regierung Queerfeindlichkeit entgegenwirken. Das 16-seitige Dokument enthält Empfehlungen für Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern (Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen, Internationales).

Die Regierung betont darin: „Alle Menschen sollen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Damit dies auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*) möglich ist, sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung für eine aktive Politik gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.“ (che/hau/12.06.2024)

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ANTRAG AfD; TOP 6 Sozialleistungsmissbrauch

„Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch – Sofortmaßnahmen gegen Pendelmigration“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (20/11745), den der Bundestag am Mittwoch, 12. Juni 2024, beraten hat. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag an die Ausschüsse. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt bei den weiteren Beratungen die Federführung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, die Kontaktdichte der Jobcenter zu erwerbsfähigen volljährigen Ausländern im Bürgergeldbezug zu erhöhen und diese künftig grundsätzlich im Vier-Wochen-Turnus zum Beratungsgespräch beim persönlichen Ansprechpartner einzuladen. Bei Vorsprachen von Ausländern im Jobcenter solle die Identitätsprüfung über den Abgleich mit den vorgelegten Ausweispapieren hinaus um eine datenschutzkonforme, biometrische Prüfung wie zum Beispiel ein digitales Fingerabdruckverfahren ergänzt werden.

Bei den Verdachtsfällen einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit von Ausländern will die Fraktion die Kontrolldichte der Jobcenter durch aufsuchende Prüfbesuche erhöhen. Die Regierung solle auf die Länder einwirken, dass diese die allgemeinbildenden Schulen verpflichten, in den Fällen eines unentschuldigten Fehlens ausländischer Schüler über drei Monate und länger sowie bei Kenntnis des Bezugs von Leistungen für Bildung und Teilhabe oder Bürgergeld datenschutzkonforme Kontrollmitteilungen an die Jobcenter geben (Kontrollmitteilungen Schulen).

Passagierlisten der Fernbuslinien-Betreiber

Die Betreiber von Fernbuslinien im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Ländern außerhalb des durch das „Schengen-Abkommen“ definierten Raums sollten der Bundespolizei ihre Passagierlisten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisedokumentennummer) wöchentlich melden müssen, lautet eine weitere Forderung. Die Jobcenter sollten in Verdachtsfällen datenschutzkonforme Abfragen bei der Bundespolizei vornehmen können (Kontrollmitteilung Fernbus).

Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, den Jobcentern beim Verdacht einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit einen datenschutzkonformen Datenabruf bei der Bundespolizei bezüglich der Einreisen und Ausreisen in Länder außerhalb des durch das „Schengen-Abkommen“ definierten Raums von Nicht-EU-Ausländern über deutsche Flughäfen zu ermöglichen.

„Erhebliches Kontrolldefizit“

Zur Begründung heißt es, die Pendelmigration mit missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen habe ihre Ursachen unter anderem in der derzeitigen Ausgestaltung des Bürgergeldes und einem erheblichen Kontrolldefizit. Sie werde zudem durch die gestiegenen Mobilitätsmöglichkeiten und die modernen Kommunikationsmittel begünstigt.

Zur Eindämmung des Sozialleistungsmissbrauchs durch ausländische Leistungsbezieher im Zusammenhang mit Pendelmigration sollten nach Auffassung der Fraktion Sofortmaßnahmen ergriffen werden, „bis eine grundlegende Neugestaltung des Bürgergeldes und eine Grenzsicherung umgesetzt sind“. Ohne sofortige Gegenmaßnahmen werde der Missbrauch von Sozialleistungen aufgrund begünstigender Umstände deutlich zunehmen, prognostiziert die Fraktion. (hau/12.06.2024)

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TOP 13 Leistungen für Asylbewerber

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) abgelehnt. Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/11257 Buchstabe a) votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke gegen die Vorlage. Die Antragsteller, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW stimmten für den Antrag.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion forderte in ihrem Antrag niedrigere Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Rechtliche Spielräume dafür müssten genutzt werden, so die Fraktion.

Unter anderem sollte die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte sollte zur Regel gemacht werden, Rücküberweisungen in Herkunftsländer sollen nicht mehr erlaubt sein.

Schnellere Sanktionsverfahren

Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, sollte eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete sollte es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt.

Außerdem sollte es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird. (hau/che/12.06.2024)

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TOP 5 Umweltbericht 2023

Am Mittwoch, 12. Juni 2024, hat das Parlament den von der Bundesregierung vorgelegten Umweltbericht 2023 (20/11330) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz federführend sein.

Unterrichtung der Bundesregierung

In jüngerer Zeit seien Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt, heißt es im Umweltbericht. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite Biodiversitätsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefährdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens.

Der alle vier Jahre erscheinende Bericht möchte verdeutlichen, welche Belastungen auf Klima, Wasser, Böden, Luft sowie der Natur liegen. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden oder geplant sind.

Art der Wärmebereitstellung ändern

Um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, soll die Art der Wärmebereitstellung grundlegend geändert werden. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, bis 2030 in Deutschland mindestens 50 Prozent der kommunalen Wärmeversorgung klimaneutral zu erzeugen, bis 2045 soll der Wärmesektor in Deutschland nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien basieren. Außerdem soll der Verkehr in Deutschland spätestens im Jahr 2045 nahezu unabhängig von Energieträgern mit fossilem Kohlenstoff und somit weitgehend treibhausgasneutral gestaltet werden. Bis zum Zwischenziel 2030 soll der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors im Vergleich zu 1990 um 48 Prozent sinken.

Deutschland habe die Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen seit 2005 deutlich reduziert, schreibt die Regierung. Anlass zur Sorge gäben aber unverändert hohe Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor, die Wasserqualität sowie der Zustand von Wäldern und Mooren, die infolge der Trockenheit geschädigt seien. (nki/hau/12.06.2024)

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16. Juni 2024 (175. Sitzung)

ANTRAG AfD; TOP 7 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Die BAföG-Sätze und Freibeträge sollen zum kommenden Wintersemester steigen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, die von der Bundesregierung vorgelegte 29. BAföG-Novelle gebilligt. Für den Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (20/11313) in der vom Bildungsausschuss geänderten Fassung (20/11815) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme, alle übrigen votierten dagegen. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11816) abgegeben.

Keine Mehrheit fanden hingegen ein Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/11822) und ein Entschließungsantrag (20/11823), den die Gruppe Die Linke zu dem Regierungsentwurf vorgelegt hatte.

Mit dem entsprechenden Gesetz steigen zum Herbst die Grundbedarfssätze um fünf Prozent und die Wohngeldpauschale um 20 Euro von 360 auf 380 Euro. Zudem sollen Studierende aus ärmeren Haushalten zukünftig eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Auch soll das BAföG ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus bezahlt und ein Wechsel der Fachrichtung erleichtert werden.

Oppositionsanträge abgelehnt

Auch mehrere Oppositionsanträge wies das Parlament zurück: Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“ (20/11375) lehnte der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der AfD ab. Zwei Anträge der AfD mit den Titeln „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ (20/11376) und „Zinsen beim Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau deckeln – Kostenfalle stoppen“ (20/9507) wurden mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen und Gruppen abgelehnt. Einen Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“ (20/10744) wies der Bundestag gegen das Votum der Gruppen Die Linke und BSW zurück.

Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Empfehlungen abgegeben (20/1181520/11740).

FDP: Ampel investiert Milliarden in Bildung

„Ich freue mich, dass zukünftige Generationen Studierenden andere, bessere Bedingungen für ihre Ausbildung vorfinden werden“, sagte Ria Schröder (FDP) im Plenum und hob besonders die Einführung des Flexibilitätssemesters und der Studienstarthilfe als Erfolg der 29. BAföG-Novelle hervor.

Insgesamt komme die Reform des BAföG aber nicht nur den jungen Menschen zugute, sondern auch den Eltern. In dieser Legislatur seien Milliarden investiert worden, um jungen Menschen „exzellente Bildungschancen zu ermöglichen“, befand die Abgeordnete.

Union fordert Entbürokratisierung und Digitalisierung

Katrin Staffler (CDU/CSU) kritisierte die Abwesenheit der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in der Debatte und nannte die Reformen des BAföG marginal und nicht strukturell genug.

Außerdem fehlten ihr Vorschläge der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Digitalisierung des BAföG. „Schade, dass Sie in Sachen Digitalisierung offensichtlich so visionslos unterwegs sind“, so die Abgeordnete. Staffler merkte zudem an, dass die Umsetzung der Reform bis zum kommenden Wintersemester eine enorme Herausforderung für die BAföG-Ämter darstellen werde.

SPD: Sorgen junger Menschen mindern

„Wir waren und sind überzeugt, dass alle jungen Menschen ihre Bildungs- und Ausbildungswege frei und unabhängig wählen und gehen können“, sagte Saskia Esken (SPD) und lobte das BAföG als eine „durch und durch“ sozialdemokratische Idee.

Mit der Erhöhung der BAföG-Sätze und Wohnkostenpauschalen sollen die Sorgen der Studierenden aufgrund hoher Mieten und Stromkosten etwas gemindert und jungen Menschen ermöglicht werden, ihr Leben wieder selbstbestimmter zu gestalten. „Dein Leben gehört dir“, sollen junge Menschen fühlen, wünschte sich Esken.

AfD: BAföG liegt deutlich unter der Grundsicherung

Dr. Götz Frömming (AfD) begrüßte die Erhöhung des BAföG-Grundsatzes, kritisierte aber, dass dieser mit 475 Euro weiterhin deutlich unter der Grundsicherung liege. Er forderte daher eine Anhebung der Bedarfssätze um zehn Prozent und eine Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen an die Inflation.

Zudem lehnte Frömming die Öffnung des BAföG für geduldete Ausländer und Asylbewerber ab, denn so werde ein weiterer Magnet für die „ohnehin schon aus dem Ruder gelaufene Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“ geschaffen.

Grüne: Bildungsaufstieg ermöglichen

„Schon seit fünfzig Jahren verändert BAföG Bildungsbiografien“, sagte Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) und bezeichnete die Studienförderung als das wichtigste Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Kraft machte deutlich, dass für die Grünen eine Nullrunde bei den Bedarfssätzen untragbar gewesen wäre.

Trotz der nun errungenen Erfolge bei der Anpassung des BAföG wünschte sie sich, dass die Entwicklung der Studienförderung nun nicht stehenbleiben dürfe. Auch weiterhin müsse das BAföG an die wirtschaftlichen Umstände angepasst werden, damit es den Bildungsaufstieg ermögliche.

Linke: Schlecht und unzureichend

Mittlerweile lebten 36 Prozent der Studierenden in Armut, erklärte Nicole Gohlke (Gruppe Die Linke) und warf der Regierung vor, dass ihr „echte Bildungschancen“ zu teuer seien. Gohlke kritisierte das BAföG als schlecht und unzureichend; viele Studierende nähmen es aus Angst vor Schulden nicht mehr in Anspruch.

Auch die Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent und die Erhöhung des Wohngeldzuschusses um 20 Euro seien ungenügend.

BSW: Keine Chancengleichheit

Kritik kam auch von Ali Al-Dailami (Gruppe BSW). Er befand, dass von Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem keine Rede sein könne, da nicht einmal 15 Prozent aller Studierenden BAföG erhielten.

Zudem sei die Erhöhung des BAföG so gering, dass es den armutsgefährdeten Studierenden nicht ausreichend helfe, da die steigenden Lebenshaltungskosten nicht ansatzweise mit der Erhöhung ausgeglichen würden. Für Al-Dailami ist die Novelle ein Armutszeugnis für die Regierung: „Aufstieg durch Bildung in Deutschland, das war einmal“, so der Abgeordnete.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Gesetzesnovelle zielt laut Bundesregierung auf Verwaltungsvereinfachungen durch „angemessene Pauschalierungen“ ab. Künftig soll auf Anrechnungsregelungen verzichtet werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten sowie der Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung um fünf Prozent anzuheben. Dies ermögliche es Studierenden zukünftig, einem Minijob mit einem Einkommen von 556 Euro pro Monat nachzugehen, ohne dass dieser auf die BAföG-Bezüge angerechnet wird, heißt es.

Zudem sollen die Zuschüsse für die Pflege- und Krankenversicherung erhöht werden, um „dem Durchschnittswert des kassenindividuellen Zusatzbeitrages für 2024 Rechnung zu tragen“. Eine BAföG-Satzerhöhung ist in der Novelle nicht vorgesehen.

Studienstarthilfe von 1.000 Euro

Das Kindergeld soll künftig nicht mehr als Elternunterhalt vom BAföG abgezogen werden, wenn ein Vorleistungsantrag vorliegt, heißt es in der Regelung. Die Bundesregierung will darüber hinaus eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro einführen.

Den einmaligen Zuschuss sollen Studierende unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug bekommen, um sich für den Studienstart beispielsweise mit einem Laptop oder Lehr- und Lernmaterialien auszustatten.

Flexibilitätssemester und Fachwechsel

Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“. Auch sollen Studierende ein Semester länger Zeit bekommen, um aus „wichtigem Grund“ die Fachrichtung zu wechseln.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen.

Änderungen im Ausschuss

Der Bildungsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, jedoch einige Änderungen beschlossen. Mit ihrem Änderungsantrag legten die Koalitionsfraktionen unter anderem die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund fünf Prozent fest.

Auch die Anhebung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro war mit dem Änderungsantrag vorgesehen. Die zuvor geplante Erhöhung der Darlehensbeiträge wurde mit dem Änderungsantrag gestrichen.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion setzte sich in ihrem Antrag (20/11375) dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern sollte.

Außerdem sollte ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“. Darüber hinaus forderten die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise Anwendungen auf der Basis von künstlicher Intelligenz dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (20/11376) unter anderem, die Altersgrenze von 45 auf 30 Jahre zurückzuverlegen. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sollte die Inflation berücksichtigen und eine automatische Dynamisierung der Beträge entsprechend der Inflation gesetzlich verankert werden. Den Vermögensfreibetrag für die Auszubildenden wollte sie auf 8.500 Euro reduzieren.

Anheben wollten die Abgeordneten dafür den Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro auf 200 Euro. Die Förderungshöchstdauer für ein Hochschulstudium sollte in der Regel zehn Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester, Studienaufenthalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im übrigen Ausland betragen. Das BAföG für Studenten wollte die AfD-Fraktion als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen gewähren, „solange die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen“.

Der Zuschuss sollte monatlich bis zu 600 Euro betragen. Bei Anspruch auf den Zuschuss sollte dem Auszubildenden auf Antrag zusätzlich ein unverzinsliches Darlehen bis zu 600 Euro monatlich gewährt werden. Die Zuschüsse sollten vom Bund getragen, das Darlehen von der Deutschen Ausgleichsbank ausgereicht werden. Fünf Jahre nach Förderende sollten die Darlehensschulden zur Rückzahlung fällig werden.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/9507) sprach sich die AfD-Fraktion dafür aus, die Zinsen beim Studienkredit der KfW-Bank zu deckeln. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, gegenüber der KfW-Bank „darauf zu drängen, eine sozial verträgliche Obergrenze für Bestandsdarlehen und Neuverträge einzuführen“. Zudem sollte der Zinssatz für den KfW-Studienkredit entsprechend gesenkt werden.

Der Zinssatz der KfW-Bank für Studienkredit-Neuverträge habe sich in kurzer Zeit mehr als verdoppelt, heißt es in der Vorlage. So lag er im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent und im April 2023 bereits bei 7,82 Prozent. Die gestiegenen Zinsen seien eine Bedrohung für die finanzielle Zukunft der Studenten. Es bestünde dringender Handlungsbedarf, um Studenten und Studienabsolventen vor einer nicht selbst zu verantwortenden Schuldenfalle zu bewahren, so die Antragsteller.

Antrag der Linken

Die Gruppe Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/10744) auf, das BAföG „unverzüglich existenzsichernd und krisenfest“ zu gestalten. In ihrer Vorlage kritisieren die Antragsteller, die von der Bundesregierung geplanten Änderungen reichten „zur Herstellung von Chancengleichheit im Sinne einer Unabhängigkeit von den materiellen Verhältnissen der Herkunftsfamilie“ nicht aus.

Die Antragsteller verlangten deshalb eine Reihe von Maßnahmen, um das BAföG „bedarfsdeckend und als Instrument, das sich an soziokulturellen Lebensrealitäten von Studierenden orientiert, zu gestalten“. Dazu gehörte die Forderung, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als rückzahlungsfreien Vollzuschuss zu gewährleisten sowie die Fördersätze „in Höhe der tatsächlichen Kosten für Lebensunterhalt zu gestalten“ und die Altersgrenzen abzuschaffen.

Darüber hinaus sprachen sich die Antragsteller dafür aus, Leistungen nach dem BAföG grundsätzlich auch Personen mit einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis ohne Wartezeiten zu gewähren. (hau/cha/13.06.2024)

 

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ZP2: Konsequenzen aus dem Terror von Mannheim

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 13. Juni 2024, mit der tödlichen Messerattacke auf einen Polizisten Ende Mai in Mannheim befasst. Dazu hat die Unionsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Betroffenheit reicht nicht – Klare Konsequenzen aus dem Terror von Mannheim ziehen“ (20/11758) vorgelegt, den das Parlament in namentlicher Abstimmung zurückwies. 253 Abgeordnete sprachen sich für die Vorlage aus, 399 Parlamentarier dagegen. Es gab elf Enthaltungen.

AfD für Migrationswende

Nachdem ein seit zehn Jahren abgelehnter Asylbewerber einen Islamkritiker habe ermorden wollen „und dabei einen eingreifenden Polizisten tötete“, würden sich die Verantwortlichen im Werfen von Nebelkerzen überschlagen, sagte Dr. Gottfried Curio (AfD). Die längste Zeit sei der Afghane durch die „Merkel-GroKo“ nicht außer Landes gebracht worden. „Schuld an seinem widerrechtlichen Verweilen waren Union und SPD und dann auch Grüne und FDP“, so der AfD-Abgeordnete. Kurz vor der Europawahl habe nun der Kanzler angekündigt, schwerste Straftäter nach Afghanistan abschieben zu wollen. Das sei nur „warme Luft“, weil der grüne Koalitionspartner „keinen illegalen Migranten wieder hergeben will“.

Mit Blick auf den Antrag attestierte Curio der Union, immer mehr von der AfD abzuschreiben. CDU und CSU wollten nun auch abgelehnte Asylbewerber aus Syrien abschieben sowie Grenzkontrollen inklusive Zurückweisungen schaffen und das Staatsbürgerschaftsrecht „nicht weiterverwässern“. Das alles sei aber weder mit Rot noch mit Grün zu machen. „Nur mit der AfD kommt endlich die so dringend benötigte Migrationswende“, sagte Curio.

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ZP2  Modernisierung des Postrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, das Postrecht reformiert. Ein dazu von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (Postrechtsmodernisierungsgesetz, 20/10283) wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (20/11817) mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW angenommen. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11818) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurden zwei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (20/11820) und der Gruppe Die Linke (20/11821).

Ebenfalls keine Zustimmung gegen die breite Mehrheit des Parlaments erfuhr ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital“ (20/9733). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/11817) zugrunde.

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ANTRAG AfD: TOP 9; Maßnahmen gegen islamistische Organisationen

Die AfD-Fraktion ist im Bundestag mit zwei Anträgen zur Bekämpfung des Islamismus in Deutschland gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW lehnte das Parlament am Donnerstag, 13. Juni 2024, einen AfD-Antrag (20/11373) ab, den Kampf gegen islamistische Organisationen „mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote“ fortzuführen.

Gegen einen Antrag der AfD-Fraktion zu einem Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“ (20/11372) votierten in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, während 68 für die Vorlage stimmten und elf sich enthielten. Zu beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (20/1174420/11372).

SPD: Regierungskoalition hat Islamismus fest im Blick

In der Debatte sagte Daniel Baldy (SPD), das Risiko islamistischer Anschläge in Deutschland sei so hoch wie lange nicht mehr, doch seien die Sicherheitsbehörden aufmerksam und hätten die Lage im Blick.

Die Regierungskoalition habe den Islamismus fest im Blick, was auch das am Vortag verhängte Verbot eines salafistischen Vereins in Braunschweig zeige. Mit derselben Härte werde man auch im Bund weiterhin gegen Islamisten vorgehen, „sei es gegen Muslim Interaktiv, aber auch gegen andere“.

Union fordert Erarbeitung eines Aktionsplans

Christoph de Vries (CDU/CSU) beklagte, die islamistische Bedrohung in Deutschland sei gewaltig und werde immer größer. Die Bundesregierung müsse endlich das Islamische Zentrum Hamburg schließen und alle Organisationen verbieten, die in Deutschland ein islamistisches System errichten wollen.

Zudem müsse ein Aktionsplan gegen politischen Islamismus erarbeitet werden, wie dies auch beim Rechtsextremismus gemacht worden sei. Angesichts der vielen Initiativen der Union gegen den politischen Islamismus würden die AfD-Vorlagen indes nicht gebraucht.

Grüne: Herausforderung gemeinsam mit muslimischen Verbänden angehen

Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) mahnte, der Kampf gegen den Islamismus könne nicht ohne die Muslime gewonnen werden. Man müsse aber auch von den muslimischen Verbänden verlangen, mit an den „Herausforderungen eines deutschen, also zeitgemäßen Islam zu arbeiten, der hier lebbar ist“.

Kaddor verwies dabei auf den Vorschlag einer Staatsstiftung. Diese könnte „Moscheegemeinden fördern, die bestimmte Kriterien erfüllen“ wie beispielsweise eine integrierende und nicht abgrenzende Jugend- und Gemeindearbeit.

AfD kritisiert „unkontrollierte Masseneinwanderung“

Dr. Bernd Baumann (AfD) wertete das Video von dem tödlichen Attentat auf einen Polizisten in Mannheim als Zeitdokument, das entlarve, was „unkontrollierte Masseneinwanderung“ wirklich bedeute.

Den Grünen warf er vor, mit „ihrer Masseneinwanderung Deutschland die linksgrüne Wahnidee von Vielfalt und Diversity“ aufzuzwingen. Dieser Weg sei falsch. Tausende forderten bereits auf deutschen Straßen ein Kalifat. An der Spitze stehe dabei der Verein „Muslim Interaktiv“, der endlich verboten werden müsse.

FDP: Vereinsverbot nicht zu lange hinauszögern

Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) betonte, dass ein Verein laut Vereinsgesetz aufgelöst werden dürfe, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Das von „Muslim Interaktiv“ geforderte Kalifat beinhalte klar, „dass es den Staat Israel nicht mehr geben würde“. Schon das sei ein Warnsignal, dass die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllt sein könnten. Ein solches Verbot müsse aber „rechtlich wasserdicht“ sein. Trotzdem dürfe ein Vereinsverbot nicht zu lange hinausgezögert werden.

Erster Antrag der AfD

Den Kampf gegen islamistische Organisationen in Deutschland mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortzuführen, forderte die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/11373). Die Bundesregierung verkenne die tatsächliche Gefährdungslage durch importierten islamistischen Extremismus für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, „insbesondere auch für die hier lebende jüdische Bevölkerung“, schreiben die Abgeordneten.

Gerade diese Gefährdungslage stelle eine „schwerwiegende Bedrohung für unsere gesamte westliche Werteordnung dar“. Aus rein ideologischen Gründen und trotz aller Warnungen habe man diese Gefahren für lange Zeit weitgehend ausgeblendet.

Weitere Verbote zeitnah umsetzen

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, dem Bundestag zeitnah ein aktuelles Lagebild zu Art und Umfang der derzeitigen verfassungs- wie sicherheitsrelevanten Tätigkeiten islamistischer Organisationen und Terrororganisationen in Deutschland vorzulegen, „insbesondere auch im Hinblick auf Aktivitäten von Mitgliedern der Taliban auf deutschem Staatsgebiet“.

Weitere Verbote islamistischer und antisemitisch ausgerichteter Organisationen sollten nach Auffassung der Abgeordneten „zeitnah umgesetzt werden“. Neben der Auflösung des jeweiligen Vereins müsse dies auch die Beschlagnahme seines Vermögens und die Schließung seiner Bildungsstätten beinhalten.

Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg

Konkret benannt werden von der AfD die Muslimbruderschaft in Deutschland und ihre Ableger, was auch Exekutivmaßnahmen gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), und nachgeordnete Organisationen erfordere, „da die Deutsche Muslimische Gemeinschaft als deutsche Zentrale des ägyptischen Zweigs der Muslimbruderschaft gilt“.

Aufgeführt werden außerdem das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zunehmend zum strategischen Außenposten der Regierung in Teheran in Europa geworden sei, und die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (20/11372) ein Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“. Der Verein sei eine extremistische, radikal-islamische Organisation, deren Wirken sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, heißt es in der Vorlage. Dies sei unter anderem auf einer von „Muslim Interaktiv“ veranstalteten Demonstration Ende April in Hamburg deutlich geworden, an der weit über 1.000 islamistische Demonstranten teilgenommen hätten und bei der die Errichtung eines Kalifats und die Einführung der Scharia in Deutschland gefordert worden sei.

In der Herrschaftsform des Kalifats gebe es weder eine Gewaltenteilung, noch sei eine Trennung von Staat und Religion vorgesehen, schreibt die AfD-Fraktion. Die Ausrichtung von „Muslim Interaktiv“ sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. „Sowohl unsere verfassungsmäßig verbrieften Freiheitsrechte als auch die demokratische Staatsordnung werden abgelehnt“, schreiben die Abgeordneten.

Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung

Von der Bundesregierung fordern sie, ein Verbotsverfahren gegen den Verein „Muslim Interaktiv“ wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung einzuleiten „und bei Vorliegen der Voraussetzungen dieses Verbot unverzüglich zu erlassen und umzusetzen“.

Zudem müsse der Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung und der erlassenen Maßnahmen unterrichtet werden, heißt es in der Vorlage. (sto/hau/13.06.2024)

 

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ANTRAG AfD: TOP 9; Maßnahmen gegen islamistische Organisationen

Die AfD-Fraktion ist im Bundestag mit zwei Anträgen zur Bekämpfung des Islamismus in Deutschland gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW lehnte das Parlament am Donnerstag, 13. Juni 2024, einen AfD-Antrag (20/11373) ab, den Kampf gegen islamistische Organisationen „mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote“ fortzuführen.

Gegen einen Antrag der AfD-Fraktion zu einem Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“ (20/11372) votierten in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, während 68 für die Vorlage stimmten und elf sich enthielten. Zu beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (20/1174420/11372).

SPD: Regierungskoalition hat Islamismus fest im Blick

In der Debatte sagte Daniel Baldy (SPD), das Risiko islamistischer Anschläge in Deutschland sei so hoch wie lange nicht mehr, doch seien die Sicherheitsbehörden aufmerksam und hätten die Lage im Blick.

Die Regierungskoalition habe den Islamismus fest im Blick, was auch das am Vortag verhängte Verbot eines salafistischen Vereins in Braunschweig zeige. Mit derselben Härte werde man auch im Bund weiterhin gegen Islamisten vorgehen, „sei es gegen Muslim Interaktiv, aber auch gegen andere“.

Union fordert Erarbeitung eines Aktionsplans

Christoph de Vries (CDU/CSU) beklagte, die islamistische Bedrohung in Deutschland sei gewaltig und werde immer größer. Die Bundesregierung müsse endlich das Islamische Zentrum Hamburg schließen und alle Organisationen verbieten, die in Deutschland ein islamistisches System errichten wollen.

Zudem müsse ein Aktionsplan gegen politischen Islamismus erarbeitet werden, wie dies auch beim Rechtsextremismus gemacht worden sei. Angesichts der vielen Initiativen der Union gegen den politischen Islamismus würden die AfD-Vorlagen indes nicht gebraucht.

Grüne: Herausforderung gemeinsam mit muslimischen Verbänden angehen

Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) mahnte, der Kampf gegen den Islamismus könne nicht ohne die Muslime gewonnen werden. Man müsse aber auch von den muslimischen Verbänden verlangen, mit an den „Herausforderungen eines deutschen, also zeitgemäßen Islam zu arbeiten, der hier lebbar ist“.

Kaddor verwies dabei auf den Vorschlag einer Staatsstiftung. Diese könnte „Moscheegemeinden fördern, die bestimmte Kriterien erfüllen“ wie beispielsweise eine integrierende und nicht abgrenzende Jugend- und Gemeindearbeit.

AfD kritisiert „unkontrollierte Masseneinwanderung“

Dr. Bernd Baumann (AfD) wertete das Video von dem tödlichen Attentat auf einen Polizisten in Mannheim als Zeitdokument, das entlarve, was „unkontrollierte Masseneinwanderung“ wirklich bedeute.

Den Grünen warf er vor, mit „ihrer Masseneinwanderung Deutschland die linksgrüne Wahnidee von Vielfalt und Diversity“ aufzuzwingen. Dieser Weg sei falsch. Tausende forderten bereits auf deutschen Straßen ein Kalifat. An der Spitze stehe dabei der Verein „Muslim Interaktiv“, der endlich verboten werden müsse.

FDP: Vereinsverbot nicht zu lange hinauszögern

Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) betonte, dass ein Verein laut Vereinsgesetz aufgelöst werden dürfe, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Das von „Muslim Interaktiv“ geforderte Kalifat beinhalte klar, „dass es den Staat Israel nicht mehr geben würde“. Schon das sei ein Warnsignal, dass die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllt sein könnten. Ein solches Verbot müsse aber „rechtlich wasserdicht“ sein. Trotzdem dürfe ein Vereinsverbot nicht zu lange hinausgezögert werden.

Erster Antrag der AfD

Den Kampf gegen islamistische Organisationen in Deutschland mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortzuführen, forderte die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/11373). Die Bundesregierung verkenne die tatsächliche Gefährdungslage durch importierten islamistischen Extremismus für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, „insbesondere auch für die hier lebende jüdische Bevölkerung“, schreiben die Abgeordneten.

Gerade diese Gefährdungslage stelle eine „schwerwiegende Bedrohung für unsere gesamte westliche Werteordnung dar“. Aus rein ideologischen Gründen und trotz aller Warnungen habe man diese Gefahren für lange Zeit weitgehend ausgeblendet.

Weitere Verbote zeitnah umsetzen

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, dem Bundestag zeitnah ein aktuelles Lagebild zu Art und Umfang der derzeitigen verfassungs- wie sicherheitsrelevanten Tätigkeiten islamistischer Organisationen und Terrororganisationen in Deutschland vorzulegen, „insbesondere auch im Hinblick auf Aktivitäten von Mitgliedern der Taliban auf deutschem Staatsgebiet“.

Weitere Verbote islamistischer und antisemitisch ausgerichteter Organisationen sollten nach Auffassung der Abgeordneten „zeitnah umgesetzt werden“. Neben der Auflösung des jeweiligen Vereins müsse dies auch die Beschlagnahme seines Vermögens und die Schließung seiner Bildungsstätten beinhalten.

Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg

Konkret benannt werden von der AfD die Muslimbruderschaft in Deutschland und ihre Ableger, was auch Exekutivmaßnahmen gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), und nachgeordnete Organisationen erfordere, „da die Deutsche Muslimische Gemeinschaft als deutsche Zentrale des ägyptischen Zweigs der Muslimbruderschaft gilt“.

Aufgeführt werden außerdem das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zunehmend zum strategischen Außenposten der Regierung in Teheran in Europa geworden sei, und die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (20/11372) ein Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“. Der Verein sei eine extremistische, radikal-islamische Organisation, deren Wirken sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, heißt es in der Vorlage. Dies sei unter anderem auf einer von „Muslim Interaktiv“ veranstalteten Demonstration Ende April in Hamburg deutlich geworden, an der weit über 1.000 islamistische Demonstranten teilgenommen hätten und bei der die Errichtung eines Kalifats und die Einführung der Scharia in Deutschland gefordert worden sei.

In der Herrschaftsform des Kalifats gebe es weder eine Gewaltenteilung, noch sei eine Trennung von Staat und Religion vorgesehen, schreibt die AfD-Fraktion. Die Ausrichtung von „Muslim Interaktiv“ sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. „Sowohl unsere verfassungsmäßig verbrieften Freiheitsrechte als auch die demokratische Staatsordnung werden abgelehnt“, schreiben die Abgeordneten.

Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung

Von der Bundesregierung fordern sie, ein Verbotsverfahren gegen den Verein „Muslim Interaktiv“ wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung einzuleiten „und bei Vorliegen der Voraussetzungen dieses Verbot unverzüglich zu erlassen und umzusetzen“.

Zudem müsse der Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung und der erlassenen Maßnahmen unterrichtet werden, heißt es in der Vorlage. (sto/hau/13.06.2024)

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TOP 10 Wissenschaftskommunikation

Die Wissenschaftskommunikation soll „systematisch und umfassend“ gestärkt werden. Einen entsprechenden Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/10606) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Juni 2024, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion und der Gruppe Die Linke gegen das Votum der AfD-Fraktion angenommen. Der Abstimmung im Plenum lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20/11723) zugrunde.

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ZP 7 Aufhebung des Lieferkettengesetzes 

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 14. Juni 2024, mit dem Lieferkettengesetz befasst. Dazu hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (20/11752, Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) vorgelegt und beantragt, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung der Vorlage einzutreten.

In namentlicher Abstimmung votierten 252 Abgeordnete für diesen Geschäftsordnungsantrag, 401 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Um wie von der Unionsfraktion gewünscht ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung einzutreten, wäre nach der Geschäftsordnung des Bundestages eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen, die deutlich verfehlt wurde. Somit überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung an sechs weitere Ausschüsse.

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ZP 6; Neue Grundsicherung statt Bürgergeld

Die Unionsfraktion will statt des Bürgergeldes eine neue Grundsicherung einführen. Diese solle wirklich Bedürftigen, wie beispielsweise Erwerbsgeminderten, zugutekommen, sagte Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) während einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Lehre aus der Europawahl ziehen – Neue Grundsicherung statt Bürgergeld“ am Donnerstag, 13. Juni 2024. Wer aber arbeiten kann, müsse auch arbeiten gehen, betonte er.

Redner der Ampelfraktionen wie auch der AfD-Fraktion hielten der Union entgegen, selber für die Einführung des Bürgergeldes gestimmt zu haben. Von SPD, Grünen und der Linken kam zudem der Vorwurf, die Union spiele die Armen und die Ärmsten gegeneinander aus.

AfD: Bürgergeld ist eine Katastrophe

Das Bürgergeld sei sehr wohl ein verkapptes bedingungsloses Grundeinkommen, befand hingegen Norbert Kleinwächter (AfD). Das Bürgergeld sei eine Katastrophe, insofern sei der Union recht zu geben. Es werde zur Hälfte von Leuten bezogen, „die gar keine Bürger sind“. Das Bürgergeld sei auch wesentlich teurer als von der Bundesregierung eingeschätzt, „weil wir ja wissen, dass Rot und Grün nicht rechnen können“.

Richtig sei das Konzept der aktivierenden Grundsicherung der AfD, betonte Kleinwächter. Damit würden die Menschen tatsächlich aktiviert. Es sei schön, dass die Union nun Grundsicherung statt Bürgergeld fordere.  (hau/13.06.2024)

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ZP 2 Technologieoffenheit – Kein Verbrennerverbot

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors“ (20/11759) erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.

Vor allem E-Fuels bieten aus Sicxht der Unionsfraktion große Potenziale für CO₂-Einsparungen. E-Fuels seien klimafreundliche Kraftstoffe, mit denen Verbrennungsmotoren betrieben werden könnten und die viele Vorteile mit sich brächten. Sie seien zudem im Zusammenhang mit dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ein zentraler Partner und unterstützten diese zugleich durch die Schaffung eines besonders attraktiven Nachfragesegments in einem besonders schwer zu dekarbonisierenden Sektor.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Kraft- und Brennstoffen setzten die E-Fuels bei der Verbrennung nur so viel CO₂ frei, wie sie zuvor bei ihrer Erzeugung gebunden hätten, schreiben die Abgeordneten. E-Fuels leisteten damit einen Beitrag hin zu einer CO₂-Kreislaufwirtschaft. Sie und Biokraftstoffe seien in Anwendungsbereichen einsetzbar, in denen bislang fossile Kraftstoffe verwendet werden und bedürften keiner zusätzlichen Tankinfrastruktur. Auch große Automobilhersteller hätten das längst erkannt und setzten neben dem Hochlauf der Elektromobilität auch weiter auf die klimafreundliche Verbrennungstechnologie. (irs/13.06.2024)

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TOP 14 Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, den Gesetzentwurf kder Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes„ (20/1094220/1130720/11468 Nr.3) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11787) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

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TOP 11 Cyberresilienz von kritischen Infrastrukturen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen“ (20/11633) erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

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TOP 15 Rüstungsexporte an Israel stoppen

Gegen Rüstungsexporte an Israel spricht sich die Gruppe BSW aus. Ihren Antrag mit dem Titel „Keine Waffen für den Krieg in Gaza – Rüstungsexporte an Israel stoppen“ (20/10981) hat der Bundesstag am Donnerstag, 13. Juni 2024, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

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TOP 16 TK-Mindestversorgungsverordnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024. über das „Recht auf schnelles Internet“ debattiert. Grundlage der Aussprache war die Antwort der Bundesregierung (20/11415) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10683).

Antwort der Bundesregierung 

Erstmalig seit Inkrafttreten des sogenannten „Rechts auf schnelles Internet“ im Rahmen des 2021 im novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) habe die Bundesnetzagentur im März 2024 einen Internetanbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit Internet- und Telefondiensten zu versorgen, heißt es in der Antwort. Damit entgegnet die Bundesregierung dem in der Anfrage geäußerten Vorwurf der Unionsfraktion, das „Recht auf schnelles Internet“ nicht umzusetzen. Kein Unternehmen sei bislang gemäß Paragraf 161 des TKG zur Versorgung verpflichtet worden, hatten die Abgeordneten moniert.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass in 29 Fällen seit Juni 2022 eine Unterversorgung festgestellt worden sei: „Insgesamt betrafen elf Unterversorgungsfeststellungen das Land Niedersachsen, eine das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine das Land Hamburg“, heißt es in der Antwort. 16 Unterversorgungsfeststellungen hätten das Land Bayern betroffen.

Unterversorgung in Niedersachsen und Bayern

Im Zeitraum Juni 2022 bis Februar 2024 hätten insgesamt 5.581 Eingaben über mögliche Unterversorgung die Bundesnetzagentur erreicht. Die meisten Eingaben seien von Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen aus Niedersachsen und Bayern gemacht worden. Seit 2021 wurden der Antwort zufolge 6.451 Vorgänge ohne Verfahren nach den Paragrafen 160 folgende des TKG eingestellt.

Eine aktuelle Schätzung zur Zahl der potenziell von einer Unterversorgung betroffenen Haushalte äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht. Sie verweist stattdessen auf ein aktuelles Gutachten. Nach einer darauf aufbauenden Datenabfrage werde die Bundesnetzagentur eine konkretere Schätzung vornehmen, schreibt die Regierung. Medienberichten zufolge geht die Bundesnetzagentur von etwa 400.000 Haushalten aus, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. (hau/sas/13.06.2024)

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TOP 16 Gefechtsübungszentren des Heeres

„Das Gefechtsübungszentrum des Heeres einsatzbereit in das nächste Jahrzehnt führen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/11760), den der Bundestag am Donnerstag, 13. Juni 2024, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.

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17. Juni 2024 (176. Sitzung)

TOP 19 Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag das sogenannte Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) verabschiedet. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10857) stimmte am Freitag, 14. Juni 2024, neben den Koalitionsfraktionen auch die Unionsfraktion. Die Gruppe Die Linke enthielt sich, die AfD-Fraktion votierte gegen den Entwurf.

Die im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung noch veränderte Vorlage (20/11802) sieht vor, dass sich Personen ohne formalen Berufsabschluss ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen künftig anerkennen lassen können. Zudem soll die berufliche Bildung digitalisiert und entbürokratisiert werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele: Erstens geht es darum, die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, festzustellen, zu bescheinigen und „im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen“. Zweitens sollen „medienbruchfreie digitale (Verwaltungs-)Prozesse“ mit dem Gesetz „konsequent“ ermöglicht werden. Die Bundesregierung sieht das BVaDiG als Bestandteil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung.

Mit einem Änderungsantrag legten die Koalitionsfraktionen in den Beratungen unter anderem eine Altersuntergrenze von 25 Jahren für das Berufsvalidierungsverfahren fest. Diese Altersgrenze soll sicherstellen, dass die Berufsausbildung weiterhin der „primäre Qualifizierungsweg“ bleibt und für Berufseinsteiger keine Qualifizierungsalternative über den reinen Erwerb von Berufspraxis geschaffen wird.

Zudem ist mit dem Änderungsantrag die „gemeinsame Festlegung von Feststellungsinstrumenten durch die für einen Beruf zuständigen Stellen verpflichtend vorzusehen“, um einheitliche Standards insbesondere bei Berufen zu sichern und „unnötige Bürokratie“ zu vermeiden.

AfD befürchtet Qualitätsverlust

Die AfD-Fraktion bezweifelte den Sinn und die Wirksamkeit der Reform. Nicole Höchst (AfD) sprach von „blumigen Zielen und Wunschvorstellungen“. Das Gesetz sei nicht nötig, weil es im Berufsbildungsgesetz schon entsprechende Regelungen gebe. Der Entwurf reihe sich somit nahtlos ein „in das sinnlose Treiben der Regierung“. Sie warnte vor gefährlichen Folgen der Reform durch einen Qualitätsverlust. Wenn ein Elektriker nicht alle Inhalte parat habe, könne dies womöglich sogar lebensgefährlich sein. Mit dem Gesetz werde die Berufsbezeichnung zur Wundertüte.

Zudem könnten sich junge Leute dazu ermuntert fühlen, auf eine reguläre Ausbildung zu verzichten und sich ihre praktischen Erfahrungen später bescheinigen zu lassen. Dass gesellschaftliche anerkannte Berufe ausgehöhlt würden, sei schändlich. Im Übrigen würden durch die Reform vermutlich nur sehr wenige Betroffene erreicht.

Entschließung angenommen

Nach der abschließenden Beratung im Parlament nahmen die Abgeordneten im Rahmen der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses außerdem eine Entschließung an. Danach soll die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Beratungsangeboten und -strukturen für die Durchführung des Validierungsverfahrens unterstützen, um eine bundesweite Beratung zu ermöglichen.

Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/11819) wurde hingegen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der AfD und der Gruppe Die Linke abgelehnt.

Ferner sprach sich die Gruppe unter anderem dafür aus, die dreimonatige Ankündigungsfrist bei beabsichtigter Nichtübernahme auf alle Auszubildenden auszuweiten, die betriebliche Mitbestimmung, vor allem die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, zu stärken und barrierefreie Beschwerdestellen bei den Berufsbildungsausschüssen einzurichten. (pk/irs/14.06.2024)

 

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TOP 8 Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses

Die CDU/CSU-Fraktion will die Umstände des Atomausstiegs in einem Untersuchungsausschuss aufklären. Die Abgeordneten haben daher einen Antrag zur „Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode“ (20/11731) eingebracht, der am Freitag, 14. Juni 2024, erstmals beraten und im Anschluss der Aussprache an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen wurde.

AfD wirft Regierung Trickserei vor

Dr. Rainer Kraft (AfD) warf Umwelt- und Wirtschaftsministerium Trickserei vor.

Die Koalition habe mit der Atomkraft einen der größten energiepolitischen Schätze Deutschlands vernichtet, weil sie ihn habe vernichten wollen.

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ZP 9 Digitalisierung der Justiz

Der Bundestag hat am Freitag, 14. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/1094320/1130920/11468 Nr. 4) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11788) angenommen. Für den Gesetzentwurf, durch den 26 Gesetze und Verordnungen geändert werden, stimmte neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Gruppe Die Linke und die Gruppe BSW enthielten sich.

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TOP 22 Rüstungsexportpolitik

Der Bundestag hat am Freitag, 14. Juni 2024, über die Situation der deutschen Rüstungsexportindustrie debattiert. Grundlage waren drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „Internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Rüstungsgüter erhöhen – Für eine Politik berechenbarer Rüstungsexportkontrollen“ (20/11753) wurde ebenso wie der Antrag „Deutsche Rüstungsunternehmen am höheren Rüstungsetat beteiligen – Deutsche Rüstungsindustrie wieder wettbewerbsfähig machen“ (20/11754) und der Antrag „Wettbewerbsfähigkeit der wehrtechnischen Industrie stärken – Aufbau von Produktionskapazitäten endlich ermöglichen“ (20/11755) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss.

Erster Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll zukünftig auf sämtliche Exportbeschränkungen für deutsche Zulieferungen und Unterstützungsleistungen in Produkten verzichten, die durch Unternehmen in Partnerländern der Europäischen Union der Nato oder der privilegierten Partnerschaft zu sogenannten  Dual-use-Gütern als Gesamtsystemlieferant entwickelt, produziert und technisch und logistisch betreut werden. Das fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/11753).

Weiter soll die Genehmigungspraxis für den Export von Rüstungs- und Dual-use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, künftig so ausgestaltet werden, dass sie nicht im Widerspruch zur Politik von Partnerländern steht, insbesondere der USA, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, Italiens, Spaniens und Japans.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/11754) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen des erhöhten Verteidigungsetats deutsche Rüstungsunternehmen zu priorisieren, unter anderem dadurch, dass in die Angebotspreisbewertung auch der Rückfluss in Form zusätzlichen Gewinn- und Einkommensteueraufkommens aus der erhöhten Beschäftigung entlang der Wertschöpfungskette im Inland einfließt.

Längerfristig solle die Beteiligung von deutschen Rüstungsunternehmen an Aufträgen der Bundesregierung wesentlich erhöht werden, heißt es weiter. Die Beschaffungsprozesse in Deutschland seien zu entbürokratisieren, um die deutsche Industrie nicht weiter auszubremsen. Für militärische Beschaffungen müssten in Gesetzen und Verordnungen Ausnahmetatbestände geschaffen werden, um sachlich nicht gerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen zu vermeiden, zum Beispiel im Lieferkettengesetz oder bei zivilen Arbeitsschutzbestimmungen.

Die Abgeordneten verlangen zudem, dass Klarheit über die künftige strategische Ausrichtung und den langfristigen Finanzrahmen der Bundeswehr geschaffen wird. Arbeitsplätze und Standorte in der deutschen Rüstungsbranche sollen langfristig gesichert werden. Auch sei eine „angemessene Zahl an Ausbildungs- und Studiengängen“ so zu schaffen, dass das benötigte Fachpersonal für die Rüstungsindustrie in Deutschland ausgebildet werden kann.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten Antrag (20/11755) zur Wettbewerbsfähigkeit der wehrtechnischen Industrie in Deutschland fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, Planungssicherheit für die Erweiterung der Produktionskapazitäten der deutschen wehrtechnischen Industrie zu schaffen, indem verbindliche und langfristige Lieferverträge abgeschlossen werden. Damit solle die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hergestellt werden, um deren internationale Verpflichtungen erfüllen zu können und um „Wertschöpfung, Arbeitsplätze und kritische Technologie in Deutschland zu bewahren und auszubauen.“ Weiterhin solle somit der Rückfluss von deutschen Rüstungsausgaben in nationale öffentliche Haushalte erhöht werden.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, langfristige Lieferverträge mit der wehrtechnischen Industrie im Rahmen eines zu erstellenden und jährlich fortzuschreibenden langfristigen und ganzheitlichen Gesamtbeschaffungsplans abzuschließen. (hau/emu/vom/14.06.2024)

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TOP 34 Änderung Hochbaustatistikgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 14. Juni 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (20/11315) in der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung (20/11789) angenommen. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn ab. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (20/11791).

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ANTRAG AfD: ZP 15 Aktuelle Stunde; Deutsche Autofahrer schützen – Mutmaßlichen Klimabetrug in China beenden

Bei einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Deutsche Autofahrer schützen – Mutmaßlichen Klimabetrug in China beenden“ am Freitag, 14. Juni 2024, haben AfD und Union dem Bundesumweltamt (UBA) und dem zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgeworfen, zu spät auf Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit vorgetäuschten UER-Klimaschutzprojekten in China reagiert zu haben. Dadurch sei ein Milliardenschaden entstanden, hieß es.

Die Ampelfraktionen wiesen den Vorwurf zurück und attestierten dem UBA sowie dem BMUV eine angemessene Reaktion auf die Vorwürfe. Klar sei, dass diese nun vollständig aufgeklärt werden müssten. Mit Upstream-Emissions-Reduktions-Projekten (UER) haben Ölkonzerne seit 2018 die Möglichkeit, die gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die meisten dieser Projekte zielen darauf, den CO2-Ausstoß bei der Ölförderung zu reduzieren, indem dabei anfallende Begleitgase nicht mehr abgefackelt, sondern durch Umbau der Anlage anderweitig genutzt werden. Für die so eingesparten Emissionen erhalten die Unternehmen UER-Zertifikate, die sie einsetzen können, um die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschriebene Treibhausminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen. Bei der Zertifizierung setzt das UBA auf unabhängige Zertifizierer und Validierer vor Ort, von denen offenbar einige in den Betrug involviert sind.

AfD: Umweltministerium hat nicht reagiert

Der Korruption und dem Betrug sei Tür und Tor geöffnet, weil die Bundesregierung – ebenso wie ihre Vorgängerregierung – laut Karsten Hilse (AfD) „wohlklingende Projekte zur Bekämpfung der vermeintlichen Klimakatastrophe großzügig finanziert“, ohne sich dafür zu interessieren, ob das Geld auch tatsächlich dafür verwendet werde. Deutsche Autofahrer hätten mit Abgaben beim Tanken Klimaprojekte im Ausland finanziert, die größtenteils gar nicht existierten, so Hilse, der von einem Gesamtschaden in Höhe von 4,5 Milliarden Euro sprach.

Der eigentliche Skandal sei aber, dass schon im September 2023 im Bundesumweltministerium der Betrug bekannt gewesen sei. „Vorsätzlich, aber mindestens grob fahrlässig, wurde nicht reagiert, so dass der Betrug bis vor einigen Tagen weiterlaufen konnte“, sagte der AfD-Abgeordnete.

SPD befürchtet massiven Vertrauensverlust

Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, so Daniel Rinkert (SPD), sei es das Klima, was den größten Schaden davontrage. Eingeplante Projekte zur Emissionsminderung hätten dann keinen Nutzen erbracht. „Das heißt, es gibt faktisch weniger Klimaschutz aufgrund von großer Wirtschaftskriminalität“, sagte Rinkert. Verbunden damit sei ein massiver Vertrauensverlust in das System der THG-Quote. Daher brauche es weiterhin eine konsequente Aufklärung der Vorwürfe. Das UBA und das BMUV arbeiteten schon seit Monaten mit großem Einsatz daran, betonte der SPD-Abgeordnete.

Von einem Milliardenschaden könne gleichwohl nicht die Rede sein, so Rinkert. Die 4,5 Milliarden Euro seien eine fiktive Zahl, die von der Biokraftstoffbranche verbreitet worden sei. Auch sei kein Schaden für die Steuerzahler entstanden. Dies würde jedoch passieren, wenn die Bundesregierung der Unionsforderung nach einem sofortigen Stopp aller Projekte folgen würde. …(hau/14.06.2024)

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ZP15 Aktuelle Stunde: Deutsche Autofahrer schützen – Mutmaßlichen Klimabetrug in China beenden

Bei einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Deutsche Autofahrer schützen – Mutmaßlichen Klimabetrug in China beenden“ am Freitag, 14. Juni 2024, haben AfD und Union dem Bundesumweltamt (UBA) und dem zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgeworfen, zu spät auf Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit vorgetäuschten UER-Klimaschutzprojekten in China reagiert zu haben. Dadurch sei ein Milliardenschaden entstanden, hieß es.

Die Ampelfraktionen wiesen den Vorwurf zurück und attestierten dem UBA sowie dem BMUV eine angemessene Reaktion auf die Vorwürfe. Klar sei, dass diese nun vollständig aufgeklärt werden müssten. Mit Upstream-Emissions-Reduktions-Projekten (UER) haben Ölkonzerne seit 2018 die Möglichkeit, die gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die meisten dieser Projekte zielen darauf, den CO2-Ausstoß bei der Ölförderung zu reduzieren, indem dabei anfallende Begleitgase nicht mehr abgefackelt, sondern durch Umbau der Anlage anderweitig genutzt werden. Für die so eingesparten Emissionen erhalten die Unternehmen UER-Zertifikate, die sie einsetzen können, um die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschriebene Treibhausminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen. Bei der Zertifizierung setzt das UBA auf unabhängige Zertifizierer und Validierer vor Ort, von denen offenbar einige in den Betrug involviert sind.

AfD: Umweltministerium hat nicht reagiert

Der Korruption und dem Betrug sei Tür und Tor geöffnet, weil die Bundesregierung – ebenso wie ihre Vorgängerregierung – laut Karsten Hilse (AfD) „wohlklingende Projekte zur Bekämpfung der vermeintlichen Klimakatastrophe großzügig finanziert“, ohne sich dafür zu interessieren, ob das Geld auch tatsächlich dafür verwendet werde. Deutsche Autofahrer hätten mit Abgaben beim Tanken Klimaprojekte im Ausland finanziert, die größtenteils gar nicht existierten, so Hilse, der von einem Gesamtschaden in Höhe von 4,5 Milliarden Euro sprach.

Der eigentliche Skandal sei aber, dass schon im September 2023 im Bundesumweltministerium der Betrug bekannt gewesen sei. „Vorsätzlich, aber mindestens grob fahrlässig, wurde nicht reagiert, so dass der Betrug bis vor einigen Tagen weiterlaufen konnte“, sagte der AfD-Abgeordnete.