Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt
1. März 2023 (87. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung Bundesregierung (BMF & BMWSB)
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt wieder in eine Balance bringen. In der Regierungsbefragung am Mittwoch, 1. März 2023, wies Lindner darauf hin, dass der Kapitaldienst des Bundes noch im Jahr 2021 bei vier Milliarden Euro gelegen habe, bald werde er 40 Milliarden Euro betragen. Der Staat dürfe in seinen Möglichkeiten nicht überfordert werden. Um die wirtschaftlichen Antriebskräfte zu erhalten, kündigte der Minister ein Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Verbesserung privater Finanzierungsmöglichkeiten an, auch als Reaktion auf den Inflation Reduction Act der US-Regierung.
Lindner erinnerte daran, dass die Leistungen der Grundsicherung an die Inflation angepasst worden seien. Darüber hinaus komme es darauf an, auf Bürokratie zu verzichten. Eine neue App Elster Plus gehe jetzt ans Netz, um Steuerbelege künftig digital einreichen zu können. Zum 1. Januar 2025 solle eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität an den Start gehen, so Lindner.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), die sich neben Lindner den Fragen der Abgeordneten stellte, sagte eingangs, der Referentenentwurf zu künftigen Vorgaben beim Heizungstausch sei nicht die „Position der Bundesregierung“. Der Entwurf aus ihrem Ministerium und dem Wirtschaftsministerium befinde sich erst in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und werde anschließend mit den Ländern und den Verbänden erörtert.
Der Unionsfraktion hielt sie entgegen, angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 hätte die unionsgeführte Bundesregierung im Jahr 2015 sagen müssen, „wie wir in Zukunft heizen“. Die Menschen brauchten Investitionssicherheit. Dies sei eine große Transformationsaufgabe, „die wir mit Blick auf die Unabhängigkeit von Russland nicht verweigern können“.
Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer wollte von Lindner wissen, ob die Schuldenbremse des Grundgesetzes im Bundeshaushalt 2024 eingehalten werde. Lindner bejahte dies mit der Einschränkung, dass es nicht „unerwartete neue Ereignisse“ gibt, die den Staat zum Handeln zwingen. Danach sehe es derzeit aber nicht aus.Baukosten und Zuwanderung
Roger Beckamp (AfD) wollte wissen, ob aufgrund der „Masseneinwanderung“ Zwangseinweisungen von Geflüchteten in „zu große“ Privatwohnungen geplant sein. Derartige Pläne gebe es nicht, stellte Geywitz klar und betonte, dies wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
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TOP 2 Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 1. März 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/5780), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
27 der insgesamt 52 Fragen und damit gut die Hälfte wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 14 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit neun Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).
Allein 19 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit acht Fragen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit sechs Fragen. Vier Fragen sollte das Bundesministerium für Inneres und Heimat beantworten, drei Fragen das Bundesministerium der Justiz. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung waren mit jeweils zwei Fragen gefordert. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Was die Abgeordneten wissen wollen
Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner fragte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach dessen Kenntnis, ob durch das Verwenden von Insekten in Nahrungsmitteln Allergien oder sonstige Krankheiten für Kinder oder Erwachsene beziehungsweise alte Menschen hervorgerufen werden.
Zusatzfragen sind möglich
Abgeordnete können vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller oder andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/01.03.2023)
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ZP 1 Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern
Die CDU/CSU-Fraktion hat schwere Vorwürfe gegen die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) erhoben, nachdem bekannt geworden war, dass eine Steuererklärung der umstrittenen Klimastiftung von einer Steuerfachangestellten des Finanzamts Ribnitz-Damgarten im Kamin verbrannt worden war. Das sei ein „handfester politischer Skandal“, erklärte Mario Czaja (CDU/CSU) am Mittwoch, 1. März 2023, in einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Aufklärung der Rolle von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Rahmen der Vorgänge um die Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern“. Die Stiftung hatte von der Nord Stream 2 AG zur Realisierung ihrer Arbeit des Klima- und Umweltschutzes im gemeinwohlorientierten Bereich 20 Millionen Euro erhalten.
AfD: Schwesig muss Stellung nehmen
Auch Leif-Erik Holm (AfD) erinnerte daran, dass die CDU im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern der Stiftungsgründung zugestimmt habe. Die Konstruktion der Stiftung sei von vornherein windig gewesen, und die Bedenken der AfD hätten sich bestätigt.
Die jüngsten Vorgänge wie das Verbrennen von Steuerakten seien „Zustände wie in einer Bananenrepublik“. Wirkliche Aufklärung gebe es nicht. Es werde weiter gemauert. Statt sich weiter wegzuducken, müsse Schwesig endlich Stellung nehmen und mitteilen, wann sie von der Aktenverbrennung erfahren habe.
Dass die Stiftung Aufträge in einem Volumen von 165 Millionen Euro am Vergaberecht vorbei vergeben habe, sei Ausdruck einer „Doppelmoral“ der Landesregierung, die Tariftreue im Vergaberecht mit höchsten moralischen Ansprüchen durchsetzen wolle. (hle/01.03.2023)
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TOP 3 Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. März 2023, erstmals über den Bericht zur „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ beraten, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat (20/5710). Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
Als lernende Strategie angelegt will die Bundesregierung künftig dynamisch und gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Zukunftsstrategie optimieren und bei Bedarf neu justieren. Die Zukunftsstrategie sei das „Fundament“, auf dem die Forschungs- und Innovationspolitik der aktuellen Legislaturperiode aufbaue, heißt es in der Unterrichtung. Deutschland sei zwar ein Land „des Fortschritts und der Innovation“, doch damit es mit anderen innovationsstarken Ländern mithalten könne, bedürfe es der gezielten Stärkung der „gesamten Innovationsfähigkeit Deutschlands“. So liege die Bundesrepublik beispielsweise in den Bereichen der Spitzentechnologie und Digitalisierung zurück.
Die Zukunftsstrategie nennt sechs zentrale Felder, die forschungs- und innovationspolitische Herausforderungen mit sich bringen: 1) nachhaltiges Wirtschaften, 2) Klimaschutz und Ernährungssicherheit, 3) Gesundheit, 4) digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas, 5) Raumfahrt und Meere sowie 6) gesellschaftliche Resilienz.
„Nachhaltig, klimaneutral sowie resilient“
Deutschlands Wohlstand basiere auf einer starken und innovativen Wirtschaft. Um das Wirtschaftssystem zukunftsfähig zu machen, müsse es jedoch „nachhaltig, klimaneutral sowie resilient“ werden, ohne seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, heißt es in der Vorlage.
Um die natürliche Lebensgrundlage der Menschheit zu sichern, den Klimawandel zu stoppen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu verhindern, bedarf es laut Zukunftsstrategie schnelle und international abgestimmte Maßnahmen. Ein forschungspolitischer Schwerpunkt der Zukunftsstrategie liege hierbei auch auf der Frage, wie die Weltbevölkerung künftig nachhaltig ernährt werden könne, ohne Biodiversität und Klimaschutz zu gefährden.
Eine Verbesserung des Gesundheitssystems, das unter anderem barrierefrei, krisenfest und bedarfsgerecht werden solle, sei eine ebenso zentrale Aufgabe wie die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Auch die Erforschung und Behandlung von Volkskrankheiten steht laut Zukunftsstrategie im Fokus der Bundesregierung.
Rückstände bei Schlüsseltechnologien aufholen
Um auch in Zeiten von geopolitischen Krisen und Konflikten technologisch souverän zu sein, müsste „kritischen Abhängigkeiten in zentralen Technologiefeldern“ rechtzeitig entgegengewirkt werden. Besonders bei zentralen Schlüsseltechnologien müssen Deutschland und Europa laut Strategiepapier Rückstände aufholen und neue Themen erschließen.
Auch die Erforschung des Weltraums und der Meere stelle eine besondere Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte da. Es gehe bei der Meeresforschung unter anderem darum, Wissen über Tiefsee und die Polarregion zu erweitern, Meeresökosysteme besser zu verstehen und so das Potential der Ozeane als natürliche Kohlenstoffspeicher besser bewerten zu können.
Das letzte Handlungsfeld beschäftigt sich mit gesellschaftlicher Resilienz. Durch autoritäre Systeme und extremistische Aktivitäten sei das Modell der freiheitlichen Demokratie immer mehr unter Druck geraten. Um sich diesen „gesellschaftsspaltenden und antidemokratischen Tendenzen“ zu widersetzen, brauche es gesellschaftliche Resilienz. Vor allem durch die Einbindung von Städten und Gemeinden solle eine zukunftsfähige, krisenfeste und „von Zusammenhalt geprägte“ Gesellschaft entwickelt werden. (des/vom/01.03.2023)
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TOP 4 Sondertribunal, Reaktion auf den russischen Angriffskrieg
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. März 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“ (20/4311) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Zur Abstimmung hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/5607).
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“.
Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schrieben die Abgeordneten. „Nur über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem aber Russland als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, könnte eine Befassung erreicht werden.“
„Aggression darf nicht ungesühnt bleiben“
Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben. „Verzichtet die Völkergemeinschaft schon auf einen ernsthaften Versuch, das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu bringen, so kann dies in einer Welt, in der die Akzeptanz einer internationalen Ordnung immer stärker unter Druck gerät, letztlich die Gültigkeit des Straftatbestandes ,Angriffskrieg’ infrage stellen.“
Der Straftatbestand des Angriffskrieges beziehungsweise der Aggression sei indes eine zentrale Errungenschaft des Völkerrechts im 20. Jahrhundert und die Basis für den modernen Menschenrechtsschutz, schrieben die Abgeordneten. (vom/ahe/01.03.2023)
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Antrag AfD TOP 5 Kriminalität an Bahnhöfen und Zügen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. März 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundeslagebild zur Kriminalität in Bahnhöfen und Zügen“ (20/5808) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.
Abgestimmt wurde hingegen ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umgehend bundesweite Transparenz bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer sowie bei Antisemitismus im Kontext von Zuwanderung herstellen“ (20/4871). Die Vorlage wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/5601).
Neuer Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion ein jährliches Bundeslagebild zur Kriminalitätsentwicklung in Bahnhöfen und Zügen einführen, „das auch der Öffentlichkeit zugänglich ist und in eigener Zuständigkeit der Bundespolizei erstellt wird“. Zudem soll die Bundesregierung „im Kontext dieses Bundeslagebildes auch eine statistische Aufschlüsselung im Hinblick auf tatverdächtige Ausländer und ihren Aufenthaltsstatus“ vornehmen, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5808).
Darin dringt die Fraktion zugleich darauf, „dieses zu erstellende Bundeslagebild zunächst versuchsweise unter Einbeziehung eigener Erfassungsmöglichkeiten der Bundespolizei darauf auszurichten, dass deutsche Tatverdächtige auch dahingehend aufgeschlüsselt werden, dass man eine Unteraufschlüsselung nach Geburtsort/Geburtsland vornimmt, um allgemein gehaltene Vergleiche zu deutschen Tatverdächtigen im Vergleich zu nichtdeutschen Tatverdächtigen differenzierter betrachten zu können“. Des Weiteren plädiert sie unter anderem dafür, bis zur Umsetzung der von ihr geforderten Maßnahmen zur Erstellung eines Bundeslagebildes übergangsweise eine gesonderte Erfassung im Hinblick auf Bundespolizisten in Bahnhöfen und in Zügen vorzunehmen, die aufgrund von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Einsatz verletzt worden sind, und dazu „insbesondere nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatuts aufzuschlüsseln“.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass der Bund und die Deutsche Bahn AG zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen vor allem auf den Ausbau von Videotechnik setzten. Daneben würden auch verschiedene Varianten von Schutzbarrieren für Reisende auf einem Bahnsteig getestet. Derartige Konzepte könnten eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sollten aber nicht „mit der eigentlichen Ursachenanalyse und Bekämpfung von Kriminalität an Bahnhöfen verwechselt werden“. Ausgangsvoraussetzung dafür sei Transparenz gegenüber politischen Entscheidern und der Öffentlichkeit in der statistischen Abbildung von Kriminalität, heißt es in dem Antrag weiter. „Fragen, warum der diesbezügliche Anteil bestimmter nichtdeutscher Tatverdächtiger bei bestimmten Deliktgruppen wie Gewaltkriminalität, Betäubungsmittel- und Eigentumsdelikten überproportional hoch ist“, müssten tiefgehender analysiert werden.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion drang in einem weiteren Antrag (20/4871) darauf, dass spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2023 deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige, die bei Gewaltdelikten ein Messer verwenden, einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit bundesweit erfasst werden. Die Fraktion forderte zudem „eine zeitnahe bundesweite Erfassung der Toten und Verletzten durch Gewaltdelikte mit Messern durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder nach Staatsangehörigkeit“. Die jeweiligen Ergebnisse sollten nach dem Willen der Fraktion auf Bundesebene „im Rahmen eines Bundeslagebildes zur Messerkriminalität oder im Rahmen einer Erweiterung des Bundeslagebildes Kriminalität im Kontext von Zuwanderung durch den Bund regelmäßig aufgeschlüsselt werden“. Eine entsprechende Einigung sollte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern auf der nächsten Innenministerkonferenz erzielen. Ziel sei, eine aussagekräftige Kriminalitätsstatistik zu Messerangriffen zur Verfügung zu stellen.
Ferner plädierten die Abgeordneten für ergänzende Befragungen durch zuständige Polizei- und Sicherheitsbehörden bei polizeilichen Ermittlungen zu Gewalttaten mit Messern. Dabei sollten deutsche Tatverdächtige laut Vorlage bei Gewaltdelikten mit Messern nach vorhandenen Migrationshintergründen befragt werden, „damit sich der Anteil deutscher Tatverdächtiger genauer aufschlüsseln lässt“. Zugleich machte sich die Fraktion für bundesweite regelmäßige Aufforderungen an die Islamverbände stark, „aktiv in ihren Gemeinden konkrete Basisarbeit in Form von Programmen und Veranstaltungen gegen Antisemitismus durchzuführen“. Dabei sollten deren Anzahl sowie die Teilnehmeranzahlen und Art der Umsetzung dem Antrag zufolge durch die Antisemitismusbeauftragten von Bund und Ländern systematisch abgefragt und in jährlichen Berichten veröffentlicht werden. Darüber hinaus forderte die Fraktion in der Vorlage eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme antisemitischer Einstellungen unter Zuwanderern „in Verbindung mit einer repräsentativen Umfrage zu vorhandenen antisemitischen Einstellungen und Einflussfaktoren wie Herkunft und Religionszugehörigkeit“. (sto/vom/01.03.2023)
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2. März 2023 (88. Sitzung)
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ZP2 Verhandlungsmandat Ukraine
Mit ihrer Forderung nach einer Verhandlungsinitiative zur Beendigung des russischen Krieges gegen die Ukraine hat sich die Fraktion Die Linke zwar nicht durchsetzen können. Einen entsprechenden Antrag (20/5819) lehnte der Bundestag am Donnerstag, 2. März 2023, mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der AfD ab. Doch für einen hitzigen Schlagabtausch im Plenum hat die Fraktion dennoch gesorgt.
AfD: Menschen wollen kein Steuergeld für Waffen
Petr Bystron (AfD) wiederum warf Ampel und Union vor, im „alten Rechts-Links-Denken“ verhaftet zu sein und dabei zu übersehen, dass sich längst eine „horizontale Spaltung des politischen Spektrums“ zwischen den „Menschen da unten und den globalen Eliten da oben“ vollziehe.
Den Menschen, die keinen Krieg wollten und auf der Straße für den Frieden demonstrierten, sei es völlig egal, ob Linke oder AfD dazu aufriefen. Sie machten vielmehr ihrem Unmut darüber Luft, dass die die Bundesregierung stellenden Parteien über ihren Kopf hinweg mit Steuergeldern Waffen lieferten.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke setzt sich für eine Verhandlungsinitiative zur Beendigung des Krieges Russlands gegen die Ukraine ein. Die Bundesregierung setze fast ausschließlich auf militärische Mittel, kritisieren die Abgeordneten mit Blick auf die Unterstützung der Ukraine in ihrem Selbstverteidigungsrecht. Eine verantwortungsvolle Politik müsse aber zum Ziel haben, „den größten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg, der inzwischen schon über ein Jahr lang geführt wird, schnellstmöglich zu beenden und eine weitere Eskalation zu verhindern“.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, sich für einen sofortigen Waffenstillstand und eine diplomatische Initiative für anschließende Friedensverhandlungen zusammen mit europäischen und nicht-europäischen Staaten einzusetzen. Erreicht werden solle so, dass sich die russischen Truppen zurückziehen, die Souveränität, territoriale Integrität und Sicherheit der Ukraine garantiert werden und „langfristig ein System gemeinsamer europäischer Sicherheit mit Russland ermöglicht“ werden kann. (sas/ahe/02.03.2023)
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TOP 6 Regierungserklärung 1 Jahr Zeitenwende
Ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seiner „Zeitenwende“-Regierungserklärung hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag, 2. März 2023, vor dem Bundestag die Waffenlieferungen an die Ukraine erneut verteidigt und Forderungen nach Friedensverhandlungen mit Russland in der derzeitigen Lage eine deutliche Absage erteilt. „Mit der Waffe an der Schläfe lässt sich nicht verhandeln – außer über die eigene Unterwerfung“, sagte Scholz in seiner Regierungserklärung. Es werde „keinen Friedensschluss über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg geben“. Es spreche auch nichts dafür, dass Russlands Präsident Wladimir Putin überhaupt bereit sei, über einen gerechten Frieden zu verhandeln.
Der Bundeskanzler sagte der Ukraine weitere Waffenlieferungen zu. Dies werde wie in den vergangenen zwölf Monaten „in enger Abstimmung“ mit den Partnern und Verbündeten geschehen. „Würde die Ukraine aufhören, sich zu verteidigen, dann wäre das kein Frieden, sondern das Ende der Ukraine.“ Putin habe mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine die Lehren aus zwei Weltkriegen missachtet. Es dürfe in Europa keine Grenzverschiebungen mit Waffengewalt mehr geben. „Unsere Friedensordnung ist wehrhaft“, betonte Scholz. Putins Imperialismus dürfe sich nicht durchsetzen.
Kanzler bekräftigt Zwei-Prozent-Ziel für Wehrausgaben
Scholz äußerte Verständnis für die Angst vieler Bundesbürger vor einer Ausweitung und Eskalation des Krieges in Europa. Er werde auch weiterhin darauf achten, dass „die Nato keine Kriegspartei“ wird. In diesem Zusammenhang lobte der Bundeskanzler auch ausdrücklich China dafür, dass es in seinem Zwölf-Punkte-Plan vor dem Einsatz von Atomwaffen gewarnt habe. Zugleich forderte er Peking auf, seinen Einfluss in Moskau für eine Beendigung des Krieges gegen die Ukraine zu nutzen und keine Waffen an Russland zu liefern.
Scholz bekräftigte in seiner Rede seine Ankündigung, dass Deutschland zwei Prozent seines Brutto-Inlandproduktes für Verteidigung ausgeben werde. „Dies zusage, die ich hier am 27. Februar vergangenen Jahres gegeben habe, gilt.“ Scholz führte aus, dass ein Großteil des 100-Milliarden-Sondervermögens für Rüstungsprojekte der Bundeswehr „noch in diesem Jahr“ unter Vertrag gebracht werde. Ebenso werde die Nachbeschaffung von Waffen und Munition, die aus Beständen der Bundeswehr für die Ukraine geliefert worden seien, in den kommenden Monaten „unter Dach und Fach“ gebracht.
AfD: Koalition folgt „simplen Freund-Feind-Schema“
Ganz ähnlich argumentierte auch Chrupalla. Er warf der Koalition und der Union eine gefährliche Kriegsrhetorik vor, die einem „simplen Freund-Feind-Schema“ folge. Aus dem Krieg gehe die Ukraine ebenso wie Russland als Verlierer hervor. Es gebe wieder „nur einen Gewinner, und dieser Gewinner, der heißt USA“.
Chrupalla sprach sich zudem eindeutig gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus: „Denn es ist nicht unser Krieg.“ Es sei ein Fehler der Bundesregierung, sich „einseitig transatlantisch“ auszurichten. Den USA warf Chrupalla unverhohlen vor, für die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee im vergangenen Jahr verantwortlich zu sein. Bundeskanzler Olaf Scholz fordert er auf, dies bei seiner anstehenden Reise nach Washington anzusprechen. „Ich glaube, das ist der richtige Ort, um nachzufragen.“ (aw/01.03.2023)
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TOP 7 Europäische Migrationspolitik
Die CSU/CSU-Fraktion ist am Donnerstag, 2. März 2023, mit einem Vorstoß zum Verminderung illegaler Migration und zur verstärkten Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer im Bundestag gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der oppositionellen Linksfraktion lehnte das Parlament einen entsprechenden Antrag der Unionsfraktion (20/3933) ab. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/5599) zugrunde.
In der Vorlage führte die CDU/CSU aus, dass die Kapazitäten von Länder und Kommunen insbesondere auch durch die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen vielfach erschöpft seien. Damit die Aufnahmekapazitäten den tatsächlich Schutzbedürftigen zugutekommen und um die Akzeptanz der Bevölkerung für das Asylsystem zu bewahren, seien „Maßnahmen zur Reduzierung der illegalen Migration und zur Verbesserung bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer dringend geboten“. Zugleich warf die Unionsfraktion der Bundesregierung in dem Antrag „einen migrationspolitischen Sonderweg in Europa“ vor. Mit mehreren Migrationspaketen wolle die Koalition insbesondere Ausreisepflichtigen den Verbleib in Deutschland erleichtern und verstärke dadurch bestehende Anreize.
Dr. Bernd Baumann (AfD) beklagte eine „ungebremste Masseneinwanderung“. Seit 2015 habe die Bevölkerung in Deutschland insgesamt um fast vier Millionen Menschen zugenommen. Dabei stammten die allermeisten Migranten aus dem Orient und Afrika, und auch jetzt kämen von dort jeden Monat 30.000 „völlig unkontrolliert“ in die Bundesrepublik.
Diese Politik sei „irrsinnig“, doch gehe die Bundesregierung noch weiter. Statt den Migrationsdruck einzudämmen, werbe sie für Einwanderung aus Afrika, um den Fachkräftemangel zu beheben.
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TOP 9 Regional- und Minderheitensprachen
Die Sprachencharta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat am 1. März 1998 in Kraft und wurde von 25 Staaten ratifiziert. Die Charta enthält die Ziele und Grundsätze, zu deren Einhaltung sich die Vertragsstaaten für alle Regional- oder Minderheitensprachen verpflichten, die auf ihrem Hoheitsgebiet gesprochen werden: Achtung des Verbreitungsgebiets jeder dieser Sprachen, die Notwendigkeit ihrer Förderung, die Erleichterung des Gebrauchs und/oder die Ermutigung zu ihrem Gebrauch in Wort und Schrift im öffentlichen Leben und im privaten Bereich (durch geeignete Maßnahmen für ihren Unterricht und ihr Studium, durch grenzüberschreitenden Austausch für Sprachen, die in derselben oder ähnlichen Form in anderen Staaten gesprochen werden).
Darüber hinaus benennt die Charta Maßnahmen, um den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im öffentlichen Leben (Bildungswesen, Justiz, Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, wirtschaftliches und soziales Leben und grenzüberschreitender Austausch) zu fördern. Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert, der die Aufgabe hat, die von den Vertragsstaaten regelmäßig vorgelegten Berichte zu prüfen. Das Sekretariat der Charta befindet sich im Agora-Gebäude des Europarats in Straßburg. (vom/10.02.2023)
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ZP 2 Verhandlungsinitiative zur Beendigung des Ukraine-Kriegs
Mit ihrer Forderung nach einer Verhandlungsinitiative zur Beendigung des russischen Krieges gegen die Ukraine hat sich die Fraktion Die Linke zwar nicht durchsetzen können. Einen entsprechenden Antrag (20/5819) lehnte der Bundestag am Donnerstag, 2. März 2023, mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der AfD ab. Doch für einen hitzigen Schlagabtausch im Plenum hat die Fraktion dennoch gesorgt.
AfD: Menschen wollen kein Steuergeld für Waffen
Petr Bystron (AfD) wiederum warf Ampel und Union vor, im „alten Rechts-Links-Denken“ verhaftet zu sein und dabei zu übersehen, dass sich längst eine „horizontale Spaltung des politischen Spektrums“ zwischen den „Menschen da unten und den globalen Eliten da oben“ vollziehe.
Den Menschen, die keinen Krieg wollten und auf der Straße für den Frieden demonstrierten, sei es völlig egal, ob Linke oder AfD dazu aufriefen. Sie machten vielmehr ihrem Unmut darüber Luft, dass die die Bundesregierung stellenden Parteien über ihren Kopf hinweg mit Steuergeldern Waffen lieferten.
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ZP 4 Aktuelle Stunde, Verhandlungen Öffentlicher Dienst
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, während einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Zusammen geht mehr – Für einen attraktiven und verlässlichen Öffentlichen Dienst“ über die Situation im Öffentlichen Dienst und die aktuellen Tarifverhandlungen debattiert. Sämtliche Fraktionen machten dabei deutlich, dass es eine angemessene und faire Entlohnung brauche. Die Linksfraktion stellte sich ganz klar hinter die von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erhobenen Forderungen.
AfD warnt vor „Gefahr der Lohn-Preis-Spirale“
Aus Sicht von Kay Gottschalk (AfD) werden Steuergelder falsch ausgegeben. Statt an die Interessen und Bedürfnissen von 82 Millionen Menschen hier im Lande zu denken, würden zwei oder drei Millionen Probleme dazu geholt, „damit wir am Ende des Tages noch mehr Probleme haben“, sagte der AfD-Abgeordnete. „Wir geben Geld aus, und denken nicht an die Probleme unserer eigenen Menschen.“
Auch die AfD wolle, dass die Menschen, ob in der freien Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst, bei anhaltend hoher Inflation mehr Lohn erhalten, machte Gottschalk deutlich. Gleichwohl gebe es die Gefahr der Lohn-Preis-Spirale, vor der die AfD schon seit langem warne, und die jetzt vor der Tür stehe. Die Inflation sei Kern des Problems. Sie sei aber nicht vom Himmel gefallen und auch nicht allein auf den Ukraine-Krieg zurückzuführen. Vielmehr hätten alle anderen Parteien zugeschaut, wie die Europäische Zentralbank (EZB) handlungsunfähig geworden sei, „weil Sie die Party in Dolce-Vita-Staaten des Südens finanzieren“.
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TOP 10 Rahmenbedingungen für Datennutzung und Künstliche Intelligenz
Die CDU/CSU-Fraktion will den Forschungsstandort Deutschland im Bereich Gesundheit stärken. Ein entsprechender Antrag (20/5805) wurde am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals im Parlament erörtert. Demnach fordern die Antragsteller „bessere Rahmenbedingungen für Datennutzung und Künstliche Intelligenz“. Die Vorlage wurde im Anschluss an die rund 40-minütige Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Antrag der Union
Der aktuelle Stillstand in der Forschungs- und Innovationspolitik könne gravierende negative Folgen haben und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit um die Technologien der Zukunft deutlich schmälern, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Dies gelte in besonderer Weise für den Bereich der klinischen Forschung. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine differenzierte Analyse über Stärken und Schwächen des Gesundheitsforschungsstandorts Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Rolle des Datenschutzes sowie die behördlichen Aufsichts- und Genehmigungsstrukturen.
Die Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung müsse verbessert werden. Die Bundesregierung solle auf eine schnelle Beschlussfassung des europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Spaces EHDS) hinwirken und schnellstmöglich den angekündigten Entwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorlegen. Ferner solle ein Sofortprogramm zur Entbürokratisierung der Universitätsmedizin vorgelegt werden mit dem Ziel, die Universitätsmedizin als Scharnier zwischen Forschung und Entwicklung sowie als Nährboden für Start-ups strukturell zu stärken. (pk/irs/02.03.2023)
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TOP 11 Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) beraten. Die Vorlage wurde nach rund 45-minütiger Aussprache zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ausgleichsabgabe neu – Endlich mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen“ sowie mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“ (20/5820) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer zu unterstützen. Für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll bei der Ausgleichsabgabe eine „vierte Staffel“ eingeführt werden, um die Antriebsfunktion der Ausgleichsabgabe zu verstärken. Für die betreffenden Arbeitgeber soll die Ausgleichsabgabe erhöht werden.
Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen. Die vierte Staffel soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und wäre dann erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird.
Wie es im Gesetzentwurf heißt, kann ein Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht derzeit zusätzlich zur Ausgleichsabgabe mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Wenn die Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen müssen, hält es die Regierung für nicht mehr angemessen, die Nichtbeschäftigung zusätzlich mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Die Vorschrift soll deshalb aufgehoben werden.
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TOP 12 Überlastung der Ziviljustiz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren schaffen“ (20/5560) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatte. Die Vorlage wurde nach rund 45-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Antrag der Union
Laut Antragsbegründung nimmt die Belastung der Ziviljustiz durch Massenverfahren im Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- und Fluggastrecht seit Jahren zu und hat ein Ausmaß erreicht, „das deren Funktionsfähigkeit ernsthaft gefährdet“. Diese Verfahren würden häufig von spezialisierten Rechtsdienstleistern bearbeitet werden, die bei Gericht umfangreiche Schriftsätze von oftmals mehreren hundert Seiten nebst Anlagen einreichen. „In vielen Fällen fehlt es am erforderlichen Einzelfallbezug, der in der Folge erst mühsam von den Richterinnen und Richtern herausgearbeitet werden muss“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Union rechnet mit einer weiteren Intensivierung dieser Entwicklung.
Die Fraktion sieht daher dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Unter anderem sollen nach Willen der Fraktion so der individuelle Rechtsschutz umfassend ertüchtigt und neue Instrumente, „die eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung von Massenverfahren ermöglichen“, geschaffen werden. So fordert die Union beispielsweise die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens. Damit sollen die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt werden können, führen die Abgeordneten aus. Zudem soll nach Auffassung der Union neben weiteren Anpassungen im Prozessrecht die Entwicklung von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz gefördert werden, um eine effizientere Bearbeitung von Massenverfahren zu fördern. (scr/vom/02.03.2023)
https://www.youtube.com/watch?v=brUMn–G3b4
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TOP 13 Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Februar 2023, die von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoffabgabe (20/5164) gebilligt. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geänderten Fassung (20/5829) abgestimmt. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen das Gesetz. Der Haushaltsausschuss hatte zu dem Gesetz einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vorlegen (20/5831).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Auf der Grundlage ihres Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft und ihrer Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft habe die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019 / 904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt erlassen, heißt es in dem Gesetz. Diese sehe zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie seien verschiedene gesetzliche und nicht gesetzliche Maßnahmen in Deutschland bereits implementiert worden.
Das Gesetz diene der weiteren Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 und Artikel 14 der genannten Richtlinie (EU) 2019 / 904. Demnach hätten die Mitgliedstaaten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, „für die es derzeit keine leicht verfügbaren geeigneten und nachhaltigeren Alternativen gibt“, entsprechend dem Verursacherprinzip „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“ einzuführen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte sollen die notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken.
Vermüllung der Umwelt bekämpfen
Ziel des Gesetzes war es, die genannten EU-rechtlichen Vorschriften eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen. Neben den vielen anderen Maßnahmen der Richtlinie (EU) 2019 / 904 solle die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern.
Daher soll mit der Regelung die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe als „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“ durch das Umweltbundesamt geschaffen werden. Die betroffenen Hersteller sollen laut Bundesregierung diese Abgabe abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten in einen zu diesem Zweck vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds einzahlen. Der Fonds wird im Bundeshaushalt abgebildet. (irs/sas/02.03.2023)
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ZP5 100 Miliarden Sondervermögen für Bildung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 2. März 2023, einen Vorschlag für ein Sondervermögen für Bildung debattiert. Die Fraktion Die Linke hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung“ eingebracht (20/5821). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Haushaltausschuss.
Antrag der Linken
Die Linke argumentiert unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nach der der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, fordern die Linken über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus.
„Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter. (scr/eis/02.03.2023)
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TOP 15 Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/5663) beraten. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung betrachtet ihren Gesetzentwurf als Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens will sie das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Geplant sei, das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden einzuführen.
Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge, dass in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Bei erneuter Beteiligung soll im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Planänderungen oder -ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Gemeinden sollen in diesem Fall die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen.
Fristverkürzungen auf einen Monat
Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sollen die Gemeinden künftig nur noch die von einer Änderung oder Ergänzung betroffenen Teile der Öffentlichkeit und berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligen – es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Gemeinde zu einer längeren Verfahrensdauer. Die bisherigen „Kann-Regelungen“ sollen laut Regierung damit in „Soll-Regelungen“ geändert werden. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen darüber hinaus Teile des Planungssicherstellungsgesetzes in das Baugesetzbuch übernommen werden. Das Planungssicherstellungsgesetz soll grundsätzlich auch für Verfahren nach dem Baugesetzbuch gelten. Das Planungssicherstellungsgesetz, das während der Corona-Pandemie ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglichen sollte, stellt nach Darstellung der Regierung alternative Verfahrensschritte zur Verfügung, ohne dass die Beteiligten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.
Veröffentlichung im Internet statt Auslegung
Paragraf 3 des Planungssicherstellungsgesetzes gelte für Verfahren, heißt es weiter, in denen eine Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen angeordnet ist, auf die nicht verzichtet werden könne. Diese Voraussetzung werde vom Baugesetzbuch mit der nun vorgeschlagenen Änderung des dortigen Paragrafen 3 Absatz 2 nicht mehr erfüllt, weil künftig die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden soll.
Damit sehe das Baugesetzbuch den vom Planungssicherstellungsgesetz vorgesehenen Ersatz durch Veröffentllichung im Internet als Dauerregelung vor. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung habe Paragraf 3 des Planungssicherstellungsgesetzes somit keinen Anwendungsbereich mehr. Soweit die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes im Übrigen für das Baugesetzbuch von Bedeutung sind, soll es laut Regierung bei der geltenden Rechtslage verbleiben. (vom/02.03.2023)
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TOP 16 CAravaning-Tourismus
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Caravaning-Tourismus fördern“ (20/2561) mehrheitlich abgelehnt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten gegen die Initiative, die AfD votierte gemeinsam mit der Union. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses vor (20/4454).
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag einen verstärkten Ausbau der Stellplatzinfrastruktur für Camping-Reisemobile. Eine bessere Infrastruktur bei den Übernachtungsmöglichkeiten könne „die regionalwirtschaftlichen Effekte der Caravaning- und Campingwirtschaft in Deutschland“ stärker fördern, hieß es darin. Der Bundestag sollte deshalb gemeinsam mit Ländern und Kommunen darauf hinwirken, bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Reisemobil-Stellplätzen abzubauen. Die Abgeordneten forderten unter anderem auch, die Errichtung von E-Ladesäulen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe zu fördern.
Zur Begründung des Antrags schrieb die Union, dass der Caravaning-Tourismus seit Jahren ein beständiger Wachstumsmarkt sei und durch die Corona-Pandemie und den wachsenden Inlandstourismus noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen habe. Vom Caravaning-Tourismus hingen laut Angaben der Fraktion mehr als 180.000 Arbeitsplätze ab. Deutschland sei zudem ein wichtiger Caravaning-Produktionsstandort mit 25.000 hochwertigen Arbeitsplätzen in Entwicklung und Produktion sowie 11.000 weiteren Arbeitsplätzen im Handel. (vom/emu/02.03.2023)
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TOP 17 Anpassung des Eisenbahngesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr beraten. Nach rund halbstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf (20/5628) zur weiteren Beratung in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung schreibt, lässt ihr Gesetzentwurf das „hohe Niveau des Schutzes der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr unverändert“. Darüber hinaus mache er von Regelungsoptionen der genannten EU-Verordnung Gebrauch, die den Schutz der Fahrgäste weiter erhöhten. Die Regelungen zur Anwendung der Verordnungen sollen in der Eisenbahn-Verkehrsordnung konzentriert werden, heißt es weiter. Wie bisher soll die EU-Verordnung den Angaben zufolge mit geringen, den „besonderen Bedingungen geschuldeten Abweichungen“, auch im Schienenpersonennahverkehr gelten. Die besonderen Fahrgastrechte der Eisenbahn-Verkehrsordnung sollen erhalten bleiben, heißt es.
Für Menschen mit Behinderungten oder eingeschränkter Mobilität ist vorgesehen, eine zentrale Anlaufstelle gesetzlich zu verankern, bei der sie ihren Bedarf an Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen anmelden können, unabhängig davon, mit welchen Zügen sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssten sich daran beteiligen, so die Regierung. Die Deutsche Bahn AG betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale bereits eine solche Einrichtung, die jedoch auf freiwillien Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Bahnhofsbetreibern beruhe. Durch die gesetzliche Grundlage ist laut Regierung die dauerhafte Existenz eienr zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.
Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen können. Die von manchen Eisenbahnunternehmenh geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und erscheint nach Aussage der Regierung „nicht mehr zeitgemäß“. (vom/02.03.2023)
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TOP 18 Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung
Ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (20/5544) ist am Donnerstag, 2. März 2023, am Votum der Koalitionsfraktionen gescheitert. Für den Entwurf stimmten neben der Union auch AfD und Linke. Grundlage für die Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/5828).
Gesetzentwurf der Union
Die Union bezog sich in ihrem Entwurf auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021, mit dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und gleichzeitig der dafür erforderliche Infrastrukturausbau finanziell unterstützt wurde.
Dieser Ausbau komme jedoch durch erschwerte Bedingungen infolge der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nur stockend voran, weshalb die Länder mehr Zeit bräuchten, um die Fördermittel abzurufen, schrieb die Unionsfraktion. Die Laufzeit des Investitionsprogramms müsse deshalb um ein weiteres Jahr, bis Ende 2023, verlängert werden, forderte die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. (irs/che/02.03.2023)
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TOP 19 Antrag AfD: Gesetzlicher Mindestlohn
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen“ (20/5811) beraten. Die Vorlage wurde nach rund halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag auf eine Änderung im Mindestlohngesetz, damit Zulagen und Sonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. In ihrem Antrag führt die Fraktion aus, dass in vielen Arbeitsverhältnissen die Mindestlohngrenze von zwölf Euro pro Stunde nur bei einer rechnerischen Einbeziehung von Zulagen beziehungsweise Zuschlägen erreicht werde. Das führe dazu, dass trotz erhöhtem Mindestlohn effektiv keine höhere Gesamtvergütung ausgezahlt werde. Zudem werde der Leistungsgedanke konterkariert, heißt es weiter.
Als Grund benennen die Abgeordneten, dass der Gesetzgeber seinerzeit „keine Klarstellung zur Definition des Mindestlohnes und zur Anrechenbarkeit von Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn vorgenommen“ habe. Damit sei die Frage der Anrechenbarkeit der Rechtsprechung überlassen worden. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion daher einen Gesetzentwurf, der entsprechende Klarstellungen im Mindestlohngesetz vorsieht, und verweist auf die Regelung zu Nachtzuschlägen, die bereits jetzt nicht angerechnet würden. (scr/vom/02.03.2023)
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3. März 2023 (89. Sitzung)
ZP6 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Der Bundestag macht den Weg frei, um Erneuerbare Energie und Infrastrukturprojekte schneller und unbürokratischer umzusetzen, und hat am Freitag, 3. März 2023, für eine Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften sowie die Umsetzung der EU-Notfallverordnung gestimmt. Der geänderte und erweiterte Gesetzesentwurf der Bundesregierung (20/4823) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, dagegen votierten CDU/CSU, AfD und Die Linke. Das Parlament nahm zudem eine Entschließung an, in welcher unter anderem gefordert wird, umgehend eine „Task Force“ einzurichten, „um gezielt rechtssichere Beschleunigungspotentiale beim Stromnetzausbau zu identifizieren und auszuschöpfen“ sowie „zeitnah“ konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die Planungs- und Genehmigungszeiten möglichst auf maximal sechs Monate zu begrenzen.
Die Unionsfraktion war zuvor mit dem Vorschlag gescheitert, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurück zu überweisen. Einen entsprechenden Antrag auf Rücküberweisung gemäß Paragraf 82 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages wies der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zurück. Auch Entschließungsanträge von AfD und Linke (20/5842, 20/5843) blieben ohne Mehrheit.
Regierungsentwurf in geänderter Fassung
Mit der geänderten Fassung des Raumordnungsgesetzes (ROG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung der Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen.
Die EU-Notfallverordnung soll für vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen an Land und auf See sorgen. Zudem bringt die Verordnung neue Regelungen für den Artenschutz, unter bestimmten Voraussetzungen können Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen für einzelne Projekte entfallen, wenn solche Prüfungen zuvor bereits für die betroffenen Gebiete stattgefunden haben. Es soll aber bei der Pflicht zu Schutzmaßnahmen oder einem finanziellen Ausgleich zugunsten von Artenhilfsprogrammen bleiben.
Kritik an Omnibusverfahren
Die Art und Weise, wie das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wurde, stieß bei der Opposition auf heftige Kritik. Bis Mittwoch, 1. März 2023, sei der Entwurf den Fraktionen der Opposition nicht bekannt gewesen. Der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, die EU-Notfallverordnung als „Omnibus“ an den Entwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes anzuhängen. Mit dem durchaus gängigen sogenannten Omnibusverfahren sparen Politiker Zeit und Aufwand, wenn sie strittige neue Gesetze durchbringen wollen. Bei der Methode wird ein neues Gesetz an ein anderes, das schon in der Bearbeitung ist, angehängt.
Die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke kritisierten, dass eine Anhörung und eine Sitzung des zuständigen Bauausschusses für Mittwochnachmittag mit einem Vorlauf von vier Stunden einberufen worden sei. Es sei weder Zeit gewesen, Experten einzuladen, noch Gelegenheit zur fachlichen Vorbereitung. Beide Fraktionen reichten schriftliche Beschwerden bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ein.
AfD nennt Zustandekommen der Änderungen „rücksichtslos“
Roger Beckamp (AfD) kritisierte das Gesetz und das Verfahren. Er sprach sich gegen den Ausbau von Windanlagen aus und nannte das Zustandekommen der Gesetzesänderungen „rücksichtslos“.
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TOP 20 bezahlbare und klimafreundliche Mobilität
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Caravaning-Tourismus fördern“ (20/2561) mehrheitlich abgelehnt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten gegen die Initiative, die AfD votierte gemeinsam mit der Union. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses vor (20/4454).
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag einen verstärkten Ausbau der Stellplatzinfrastruktur für Camping-Reisemobile. Eine bessere Infrastruktur bei den Übernachtungsmöglichkeiten könne „die regionalwirtschaftlichen Effekte der Caravaning- und Campingwirtschaft in Deutschland“ stärker fördern, hieß es darin. Der Bundestag sollte deshalb gemeinsam mit Ländern und Kommunen darauf hinwirken, bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Reisemobil-Stellplätzen abzubauen. Die Abgeordneten forderten unter anderem auch, die Errichtung von E-Ladesäulen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe zu fördern.
Zur Begründung des Antrags schrieb die Union, dass der Caravaning-Tourismus seit Jahren ein beständiger Wachstumsmarkt sei und durch die Corona-Pandemie und den wachsenden Inlandstourismus noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen habe. Vom Caravaning-Tourismus hingen laut Angaben der Fraktion mehr als 180.000 Arbeitsplätze ab. Deutschland sei zudem ein wichtiger Caravaning-Produktionsstandort mit 25.000 hochwertigen Arbeitsplätzen in Entwicklung und Produktion sowie 11.000 weiteren Arbeitsplätzen im Handel. (vom/emu/02.03.2023)
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TOP 21 Bundeswehreinsatz Südsudan
Der Bundestag hat am Freitag, 3. März 2023, erstmals über einen Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (Unmiss)“ (20/5668) beraten. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Der Bundestag hatte das Mandat der Bundeswehr zuletzt am 18. März 2022 um ein Jahr bis Ende März 2023 verlängert. Der Einsatz basiert laut Bundesregierung auf der Resolution 1996 von 2011 und folgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Aufgabe der Mission ist der Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die Mandatsbezeichnung Unmiss steht für „United Nations Mission in the Republic of South Sudan“. (vom/ahe/03.03.2023)
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Antrag AfD ZP 8 Verdrängung Einheimischer auf dem Wohnungsmarkt
Die Medienberichte über Wohnungskündigungen im baden-württembergischen Lörrach und Kündigungen gegenüber einem Seniorenheim in Berlin-Wedding zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen hat am Freitag, 3. März 2023, zu einer hitzigen Debatte im Bundestag geführt. Die AfD-Fraktion hatte eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Verdrängung Einheimischer auf dem Wohnungsmarkt“ beantragt.
Sebastian Münzenmaier (AfD) warf der Ampelkoalition vor, ihre Zuwanderungspolitik führe zur „Zwangsumsiedlung“ von Deutschen zugunsten von Migranten und Flüchtlingen. Deutlicher könne man den Menschen nicht zeigen, dass sie im eigenen Land nicht mehr erwünscht seien, sagte Münzenmaier. Die Bundesregierung verspreche die Zuwanderung von Fachkräften für die Pflege, in Wirklichkeit aber kämen „junge Männer“ ins Land, „die nicht pflegen, sondern Rentner aus ihren Wohnungen vertreiben“. (aw/03.03.2023)
https://www.youtube.com/watch?v=KCcugsXF8m8&t=10s
https://www.youtube.com/watch?v=hQG4_okBIfA
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Antrag AfD ZP 8 Verdrängung Einheimischer auf dem Wohnungsmarkt
Die Medienberichte über Wohnungskündigungen im baden-württembergischen Lörrach und Kündigungen gegenüber einem Seniorenheim in Berlin-Wedding zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen hat am Freitag, 3. März 2023, zu einer hitzigen Debatte im Bundestag geführt. Die AfD-Fraktion hatte eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Verdrängung Einheimischer auf dem Wohnungsmarkt“ beantragt.
Sebastian Münzenmaier (AfD) warf der Ampelkoalition vor, ihre Zuwanderungspolitik führe zur „Zwangsumsiedlung“ von Deutschen zugunsten von Migranten und Flüchtlingen. Deutlicher könne man den Menschen nicht zeigen, dass sie im eigenen Land nicht mehr erwünscht seien, sagte Münzenmaier. Die Bundesregierung verspreche die Zuwanderung von Fachkräften für die Pflege, in Wirklichkeit aber kämen „junge Männer“ ins Land, „die nicht pflegen, sondern Rentner aus ihren Wohnungen vertreiben“.
Auch der Unionsabgeordnete Lars Rohwer hielt der AfD entgegen, ihre Behauptungen seien „an den Haare herbeigezogen“, um „Menschen gegeneinander auszuspielen“. Zugleich warf Rohwer der Bundesregierung vor, die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Stich zu lassen. Viele Kommunen hätten ihre Flüchtlingsunterkünfte in den vergangenen Jahren wegen sinkender Flüchtlingszahlen reduziert.
Trotz der dramatisch veränderten Lage habe es die Bundesregierung bislang versäumt, die Kommunen zu unterstützen. Der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einberufene Flüchtlingsgipfel sei ohne Ergebnis geblieben. (aw/03.03.2023)
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TOP 23 Verlängerung Bundeswehreinsatz im Mittelmeer
Der Bundestag hat am Freitag, 3. März 2023, erstmals über einen Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation ,Sea Guardian’ im Mittelmeer“ (20/5667) beraten. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Der Bundestag hatte das Bundeswehrmandat zuletzt am 18. März 2022 um ein Jahr bis Ende März 2023 verlängert. Deutschland beteiligt sich seit 2016 an der Sicherheitsoperation. Auftrag ist der Schutz des Mittelmeerraums vor allem durch Überwachung des Seegebiets, durch Erstellung und Austausch von Lagebildern, Bekämpfung des Terrorismus und Verhinderung von Waffenschmuggel. (vom/ahe/03.03.2023)
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TOP 24 Russlands Einfluss in Afrika
Der Bundestag hat am Freitag, 3. März 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Strategie zum Umgang mit Russlands wachsendem Einfluss in Afrika“ (20/4048) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen. Zur Abstimmung hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4774).
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Nach Ansicht der Unionsfraktion nutzt Russland seinen begrenzten Einfluss äußerst geschickt, um durch „Guerilla Geopolitics“ mit wenig Einsatz hohe (politische und wirtschaftliche) Erträge zu erzielen. Anders als das Engagement Chinas in Afrika geschehe dies „häufig verdeckt oder subtil über Proxys wie die Söldnergruppe Wagner und ihre affiliierten Entitäten, die es dem Kreml erlauben, eine direkte Einmischung zu verleugnen und Sanktionen zu umgehen“. Diese Entwicklung sei ein Problem für deutsche und europäische Interessen vor Ort geworden. Das aktuelle russische Vorgehen in Mali und in den Jahren zuvor in der Zentralafrikanischen Republik gehörten zu den konkretesten Beispielen, argumentieren die Abgeordneten.
In ihrem Antrag forderten sie die Bundesregierung unter anderem auf, „eine kohärente und ressortübergreifende Strategie vorzulegen, wie mit Russlands wachsendem Einfluss in Afrika, insbesondere in der Sahelzone sowie in Zentralafrika und dem Horn von Afrika, umzugehen ist“. Außerdem sprechen sie sich für die Entwicklung einer Strategie aus, „um den breit angelegten und gegen westliche Staaten gerichteten Desinformationskampagnen, die Russland in Afrika steuert, eine geeignete, möglichst einheitlich europäische Antwort in Form von koordinierter public diplomacy entgegenzustellen“. Diese Antwort müsse sowohl falsche russische Vorwürfe gegen Deutschland und die EU glaubhaft widerlegen, als auch, wo angebracht, aktiv Verfehlungen Russlands aufgreifen und öffentlich thematisieren.
Weitere Forderungen zielteen unter anderem auf die Arbeit der regionalen Deutschlandzentren in Kairo, Pretoria und Dakar, die Förderung von Energiepartnerschaften mit afrikanischen Staaten und der Handelsbeziehungen EU-Afrika sowie die Unterstützung afrikanischer Landwirte ab, um unabhängiger von russischen Getreide- und Düngelieferungen zu werden. (vom/ahe/03.03.2023)