2. Bundestagssitzung am 11. November 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=rOwy3DcONmE

Sitzungswoche

11. November 2021 (2. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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Tagesordnung

Vor Einritt in die Tagesordnung seiner zweiten Sitzung am Donnerstag, 11. November 2021, hat der Bundestag diese mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gebilligt. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte die Abgeordneten zunächst mit einer vorgeschlagenen Tagesordnung einberufen, da über sie im Vorfeld kein Einvernehmen zwischen den Fraktionen erzielt werden konnte. Die AfD stimmte gegen die Tagesordnung und bemängelte im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags die künftige Zusammensetzung von Redezeiten bei Plenardebatten.

3G-Konzept im Plenarbetrieb

Ebenfalls mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke und gegen die Stimmen der AfD entschied sich der Bundestag zudem für die Einführung eines 3G-Konzepts, wonach künftig nur geimpfte, genesene oder negativ auf das Coronavirus getestete Personen Zutritt zum unteren Plenarbereich haben.

Abgeordnete, die keinen 3G-Nachweis erbringen, haben die Möglichkeit unter Wahrung von Abstandsregeln von einer Tribüne aus am Plenargeschehen teilzunehmen. Die Regelung gilt bis zum 31. Januar 2022. (ste/11.11.2021)

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TOP 1 Einsetzung von Ausschüssen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. November 2021, in seiner ersten regulären Sitzung nach seiner Konstituierung im Oktober die Einsetzung eines Hauptausschusses beschlossenEbenso hat er einen Petitionsausschuss sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingesetzt. Dazu lag ein gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor (20/26).

Ein weiterer Antrag aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken bezieht sich auf die „Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen“ (20/37). Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über diesen Antrag, die Antragsteller selbst stimmten ihm zu. Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion stimmte der Bundestag einem Antrag aller übrigen Fraktionen zum Zeitplan des Bundestages für das Jahr 2022 zu (20/31).

Hauptausschuss mit 31 ordentlichen Mitgliedern

Dem Hauptausschuss gehören demnach je 31 ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören (SPD: neun; CDU/CSU: acht; Bündnis 90/Die Grünen: fünf; FDP: vier; AfD: drei; Die Linke: zwei). Er soll bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse tätig werden. Der Hauptausschuss ist Ausschuss im Sinne von Artikel 45 des Grundgesetzes (Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union) sowie Artikel 45a des Grundgesetzes (Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und Ausschuss für Verteidigung).

Er dient danach zudem als Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Den Vorsitz übernimmt die Bundestagspräsidentin oder einer ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ohne Stimmrecht.

Berechnungsverfahren der Stellenanteile der Fraktionen beschlossen

Mit der Annahme des Antrags von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD zum Berechnungsverfahren der Stellenanteile der Fraktionen (20/37) ist beschlossen, dass die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Bundestages sowie die Verteilung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem Verfahren der mathematischen Proportionen (St. Laguё/Schepers) berechnet wird, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Das Gleiche gilt für die Besetzung von anderen Gremie, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Führt dieses Verteilverfahren nicht zu einer Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit oder zu mehrdeutigen Ergebnissen, soll sich die Verteilung nach dem d’Hondt-Verfahren errechnen.

Zeitplan des Bundestages 2022

Alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion bestätigten mit der Annahme ihres gemeinsamen Antrags (20/31) einen Bundestagsbeschluss aus der vorigen Wahlperiode (19/28745) über den Zeitplan des Bundestages für das kommende Jahr mit einer Ausnahme.

Die zunächst vorgesehene Sitzungswoche ab dem 2. Mai 2022 wird in die folgende Woche ab dem 9. Mai 2022 geschoben. (ste/vom/scr/11.11.2021)

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TOP 2 Folgeregelungen an­lässlich der Auf­hebung der epi­de­mischen Lage beraten

Vor dem Hintergrund der dramatisch zugespitzten Infektionslage hat der Bundestag am Donnerstag, 11. November 2021, erneut über Wege aus der Corona-Pandemie beraten. Die Abgeordneten befassten sich dabei erstmals mit einem Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP (20/15) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die möglicherweise künftigen Koalitionäre wollen die Rechtsgrundlage für Einschränkungen in der Corona-Krise ändern und dafür die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen lassen.

Die Vorlage wurde nach der Beratung zusammen mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen (20/27) in den zuvor eingesetzten Hauptausschuss überwiesen.

Bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geplant

Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Notlage ergriffen werden können.

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Vorgaben zum Infektionsschutz sollen verlängert werden

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.

Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch bewährte Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden. Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor.

Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.

SPD: Müssen unser Land winterfest machen

In der Aussprache hielten Abgeordnete den möglichen Koalitionären vor, das aktuelle Ausmaß der Krise zu verkennen und mit halbherzigen Mitteln gegen die Pandemie vorzugehen. In den Wintermonaten müssten entschlossenere Vorkehrungen gegen die weitere Verbreitung des Virus getroffen werden.

Zur aktuellen Infektionslage äußerte sich auch Olaf Scholz (SPD), der künftig als Kanzler an der Spitze der „Ampel“-Koalition stehen könnte. Der amtierende Bundesfinanzminister betonte: „Das Virus ist noch unter uns und bedroht die Gesundheit unserer Bürger.“ Es müssten Vorkehrungen ergriffen werden, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Angesichts der Impfungen stelle sich die Lage heute zwar anders dar als früher, die Lage sei deswegen aber noch nicht gut. Auflagen seien weiter nötig. „Wir müssen gewissermaßen unser Land winterfest machen.“

Bund-Länder-Treffen angekündigt

Scholz forderte eine nationale Kraftanstrengung, um das Virus einzudämmen. Er forderte die Bürger auf, sich impfen zu lassen. Gebraucht würden Ärzte, mobile Impfteams und wieder mehr Impfzentren. Die Wiedereröffnung von Impfzentren solle auch mit Mitteln des Bundes finanziert werden. Zudem müsse alles getan werden, damit Bürger eine Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen. Scholz warnte eindringlich davor, den Schutz der Pflegeheime zu vernachlässigen. Dort müssten Mitarbeiter und Besucher regelmäßig getestet werden. Tests seien auch an Schulen und Arbeitsplätzen sinnvoll.

Der SPD-Politiker forderte, die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) müsse am Arbeitsplatz gelten. Mit dem Gesetzentwurf würden den Ländern alle Möglichkeiten an die Hand gegeben, um differenziert vorzugehen in der Pandemie, mit 3G oder 2G (geimpft oder genesen). Die Regeln müssten aber auch umgesetzt werden, dazu sei ein Monitoring sinnvoll. Scholz versprach zusätzliche Mittel für Krankenhäuser, die wegen der Pandemie geplante Operationen verschieben müssten. Er kündigte für kommende Woche außerdem ein neues Spitzentreffen von Bund und Ländern an, um das weitere Vorgehen in der Pandemie zu besprechen.

Grüne für kostenlose Tests

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt verteidigte die Vorlage und rügte, die alte Bundesregierung habe sich nicht vorbereitet auf die Wintermonate. Die Grünen-Politikerin sprach von einer aktuell dramatischen Lage mit sehr vielen Ansteckungen. Darauf müsste mit wirksamen, aber auch rechtssicheren Mitteln reagiert werden. Wenn Auflagen von Gerichten gekippt würden, führe das zur Verunsicherung, warnte sie.

Göring-Eckardt wies zugleich darauf hin, dass Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen am Limit arbeiteten. Für die neuen Regeln werde nun ein  Rahmen vorgelegt. Sie warb für eine offene Diskussion im Parlament und gab sich kompromissbereit. Die Vorschläge seien „nicht in Stein gemeißelt“. Der ausgearbeitete Katalog könne auch erweitert werden. Sie sprach sich für 2G als wirksame Auflage aus und für verlässliche Tests in kritischen Einrichtungen. Es sei ein krasses Versäumnis der alten Regierung gewesen, die kostenlosen Tests abzuschaffen.

FDP: Auch in der Krise das Grundgesetz respektieren

Auch Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, argumentierte mit der rechtlichen Absicherung der Corona-Auflagen. Das alte Paket zur Bekämpfung der Pandemie könne nicht so bleiben. So habe der bayerische Verfassungsgerichtshof unlängst die Ausgangssperre als Auflage gekippt, weil sie nicht verhältnismäßig sei. Buschmann betonte: „Wir müssen auch in der Krise unser Grundgesetz respektieren.“

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf beinhalte „robuste Maßnahmen“ und biete den Ländern viele Möglichkeiten.

CDU/CSU für Verlängerung der Notstandsregelung

Der Chef der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, kritisierte hingegen, die Vorlage der drei Fraktionen sei unzureichend angesichts der dramatischen Infektionszahlen und Hilferufe von den Intensivstationen. Es seien noch viel zu wenig Menschen geimpft, die wichtigen Drittimpfungen seien nicht gut genug organisiert. „Wir stehen vor einer riesigen Problemlage.“ Es sei gut, wenn sich Bund und Länder bald wieder zu Beratungen träfen, das Treffen hätte aber viel früher stattfinden sollen.

Brinkhaus fügte hinzu, die Feststellung der epidemischen Notlage sei in der Vergangenheit eine verlässliche Grundlage für die Pandemiepolitik gewesen. Die solle nun auslaufen, obwohl sicher niemand bestreiten würde, dass die Lage weiter bedrohlich und dynamisch sei. Das sei Realitätsverweigerung. Die Union wolle eine Verlängerung der Notstandsregelung. Zum Gesetzentwurf der künftigen Koalitionäre sagte er: „Es ist dünn, was Sie da aufgeschrieben haben.“ Länderrechte würden geschwächt, Handlungsoptionen eingeschränkt. Die Krankenhausfinanzierung stehe gar nicht im Gesetz und müsse erst noch nachgeliefert werden. Die Aufhebung der epidemischen Lage sende zudem ein falsches Signal. Die Menschen müssten vielmehr noch achtsamer sein.

AfD: Kein Druck auf Ungeimpfte

Sebastian Münzenmaier (AfD) sprach von einem Etikettenschwindel. Viele Menschen hätten darauf gewartet, dass die epidemische Notlage abgeschafft werde und damit auch die Freiheitseinschränkungen ein Ende hätten. Statt eines „Freedom Day“ blieben die Auflagen jedoch bestehen, sogar unabhängig von der epidemischen Lage. Auch „die nächste Kungelrunde“ sei schon geplant, sagte der AfD-Politiker in Anspielung auf das Bund-Länder-Treffen.

Münzenmaier kritisierte, es werde weiter massiver Druck ausgeübt auf die nicht geimpften Bürger. Die Impfung gegen das Coronavirus sei jedoch eine persönliche Entscheidung jedes Bürgers. Es dürfe keinen Druck und keinen Zwang geben, zumal immer wieder von Nebenwirkungen berichtet werde. Zudem könnten auch Geimpfte und Genesene ansteckend sein. Die wögen sich dann auf Großveranstaltungen in Sicherheit. Statt Impfdruck aufzubauen, sollten Teilnehmer von Veranstaltungen alle getestet werden. Die AfD setze auf Vernunft und Eigenverantwortung.

Linke: Abschaffung der Impfzentren ist unfassbar

Susanne Ferschl (Die Linke) betonte, es gehe in der jetzigen dramatischen Lage nicht darum, die Pandemie für beendet zu erklären. Es gehe nur um das Ende eines juristischen Konstrukts. Die vierte Infektionswelle sei absehbar gewesen. Die Verantwortlichen hätten jedoch gewartet, „bis die Welle über uns zusammenschlägt“. Wenn auch Geimpfte infektiös sein könnten, machten weniger Tests keinen Sinn. Die Booster-Impfungen hätten längst verabreicht werden können. Die Abschaffung der Impfzentren sei „unfassbar“.

Die alte Regierung habe auch nichts unternommen, um den Pflegenotstand zu lindern, rügte Ferschl. Es gebe heute noch weniger Intensivbetten als vorher, weil Pfleger überlastet seien und flüchteten. Nötig seien mehr Investitionen in das Gesundheitswesen.

Gesetzentwurf der CDU/CSU zu Impfpassfälschungen

Die Unionsfraktion stellt in ihrem Gesetzentwurf (20/27) fest, dass die zunehmende Relevanz der Impfnachweise dazu geführt habe, dass Impfnachweise vermehrt gefälscht und in Umlauf gebracht werden. Gefälschte Impfnachweise stellten eine erhebliche Gefährdung der Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie dar. Denn durch die Nutzung gefälschter Impfnachweise könnten andere Personen dem Risiko einer Sars-CoV-2-Infektion ausgesetzt sein, und damit könne auch die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung gefährdet werden.

Der Entwurf sieht Änderungen der Paragrafen 277 bis 279 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Die bisherige Privilegierung solle entfallen. Die Tatbestände sollen sich nicht mehr auf die Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaften beschränken. Zudem sollen bei diesen Paragrafen der Strafrahmen angehoben und besonders schwere Fälle eingefügt werden. Bei den Paragrafen 278 und 279 StGB will die Fraktion eine Versuchsstrafbarkeit einführen. Unter den Paragrafen 277 StGB sollen künftig nur noch die Fälle fallen, die bisher nicht unter den Paragrafen 267 StGB fallen.

Darüber hinaus sollen die„ besonders verwerflichen und in ihren Auswirkungen besonders gefährlichen Urkundenfälschungen“ in Bezug auf Impfnachweise im Hinblick auf bedrohliche übertragbare Krankheiten ausdrücklich in den Kreis der Regelfälle für besonders schwere Urkundenfälschungen des Paragrafen 267 Absatz 3 StGB aufgenommen werden. Im Infektionsschutzgesetz will die Fraktion die Strafrahmen der Paragrafen 74 Absatz 2 und 75a moderat erhöhen. Zudem solle mit einer Subsidiaritätsklausel klargestellt werden, dass diese Tatbestände auch keine Sperrwirkung gegenüber den Tatbeständen im Strafgesetzbuch entfalten. (pk/vom/ste/11.11.2021)

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Antrag AfD TOP 4 Migration ordnen, steuern und begrenzen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. November 2021, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Migration ordnen, steuern und begrenzen – Neue Pullfaktoren verhindern – Lukaschenko stoppen“ (20/28) sowie einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Solidarität mit den europäischen Partnern – Unterstützung für die Maßnahmen Polens, Ungarns und anderer europäischer Staaten zur Abwehr destabilisierender Migrationsbewegungen“ (20/33) beraten. Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den zuvor eingesetzten Hauptausschuss überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion schreibt in ihrem Antrag (20/28), das belarussische Regime befördere „aktiv die irreguläre Einreise in die Europäische Union, indem es Staatsangehörigen bestimmter Länder aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie Asien die visafreie oder ,touristische‘ Einreise nach Minsk ermöglicht und deren Beförderung an die Grenzen zu Polen, Litauen und Lettland organisiert“. Migranten würden in einem Akt hybrider Konfliktführung missbraucht, um außenpolitische Ziele zu erreichen.

Der belarussische Diktator Alexander Lukaschenko degradiere die vielfach hilflosen Menschen zum machtpolitischen Instrument seiner konfrontativen Politik nach innen wie nach außen, führt die Fraktion ferner aus. Die EU dürfe nicht zusehen, wie Menschenleben an ihren Außengrenzen so gefährdet werden, sondern müsse wirksame Maßnahmen zur Eindämmung dieser illegalen Migrationsbewegungen ergreifen. Zudem müsse sie „gegenüber allen Staaten, die bei diesem Akt modernen Schleusertums mitwirken, Maßnahmen ergreifen, um dieser beförderten Migration ein Ende zu setzen“.

„Harte und gezielte“ Sanktionen gefordert

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen einzusetzen, die Migranten aufgrund der von Belarus eingeräumten Visafreiheit befördern. Dazu sollen der Vorlage zufolge vor allem ein Landeverbot auf allen Flughäfen innerhalb der EU und ein Einflugverbot in den Europäischen Luftraum zählen sowie Sanktionen gegen die Luftfahrt-Infrastruktur in Belarus. Auch soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Staaten und deren Luftfahrtunternehmen, die an der aktiven Verbringung von Migranten nach Belarus mitwirken, eine Einschränkung der Zusammenarbeit mit der EU hinnehmen müssen und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.

Zudem dringt die Fraktion auf „weitere harte und gezielte Sanktionen“ gegen den belarussischen Sicherheitsapparat und fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene „für die wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen und die Einhaltung von EU-Recht, inklusive der Rücküberstellung im Rahmen der Dublin-Verordnung, einzusetzen“. Zugleich plädiert sie unter anderem dafür, dass Polen größtmögliche Unterstützung bei der Bewältigung des Migrationszustroms und der Grenzsicherung zukommt. Soweit die in dem Antrag aufgeführten Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migrationsbewegungen aus Belarus nach Deutschland keine Wirkung zeigen oder nicht ausreichen, soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge alle Vorkehrungen treffen, „damit als Ultima Ratio auch zeitlich befristete Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze eingeführt werden können“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf (20/33), die Maßnahmen Polens, Ungarns und anderer europäischer Staaten „zur Abwehr destabilisierender Migrationsbewegungen“ zu unterstützen. Die Abgeordneten schreiben, dass eine „zu illegaler Armutsmigration einladende Politik“ der Bundesregierung die Partner in Europa vor erhebliche Probleme stelle und dass der wünschenswerte Zustand offener Grenzen zu Deutschlands Nachbarländern voraussetze, dass die Außengrenzen der Europäischen Union wirksam geschützt werden.

Die Bundesregierung solle zu einer Politik zurückkehren, „die von illegaler Migration abhält statt zu ihr zu ermutigen“. Gefordert wird zudem, betroffene Staaten an der Grenze der EU beim Bau, Ausbau und Unterhalt von Grenzzäunen zu unterstützen. (ahe/ste/sto/11.11.2021)

 

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TOP 5 Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht für Landwirte

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. November 2021, erstmals einen von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (20/12) beraten. Die Vorlage wurde nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Hauptausschuss überwiesen, den der Bundestag zuvor eingesetzt hatte.

Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz betroffen

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abzusenken. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.

Die geplante Änderung bei der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte kann nach den Schätzungen der Bundesregierung zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr führen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren.

Diese Möglichkeit der Pauschalierung können alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Im Jahressteuergesetz 2020 ist geregelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss. Die Vorsteuerbelastung ist laut Bundesregierung ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte zutreffend festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach EU-Recht nicht zulässig und würde zu Steuerausfällen führen. Wie aus dem Regierungsentwurf hervorgeht, wäre der derzeit geltende Durchschnittssatz von 10,7 Prozent ab 2022 zu hoch und würde gegen die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen.

Sonderregelung für Pauschallandwirte

Der Bundesrechnungshof hatte 2019 in einem Bericht an das Bundesfinanzministerium geschrieben, die Sonderregelung für Pauschallandwirte beruhe auf der Fiktion, dass gesamtwirtschaftlich betrachtet die tatsächliche Vorsteuerbelastung aller Pauschallandwirte und der ihnen insgesamt gezahlte Pauschalausgleich übereinstimmen. Die Pauschallandwirte dürften in ihrer Gesamtheit durch den Pauschalausgleich keine Erstattungen erhalten, die über ihre Vorsteuerbelastung hinausgehen. Der Pauschalausgleich dürfe die Vorsteuerbelastung nicht übersteigen. Ansonsten würde ein Mitgliedstaat seinen Pauschallandwirten unzulässige Beihilfen gewähren, die ein entsprechendes Verfahren der EU-Kommission auslösen könnten.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem die in einer EU-Richtlinie für bestimmte europäische Einrichtungen vorgesehene Entlastung von der Umsatzsteuer im Wege eines Vergütungsverfahren umgesetzt. Für bestimmte Einfuhren und Lieferungen als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie werde eine Steuerbefreiung eingeführt.

Stellungnahme des Bundesrates

Für Steuerentlastungen spricht sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf aus. Begünstigt werden soll die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und aus Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt. Begründet wird dies mit dem Klimaschutz, der eine der herausragenden Aufgaben für die nächsten Jahre darstelle.

Als weitere Begründung werden Altanlagen angeführt, die älter als 20 Jahre alt sind und denen die bisher hohe Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz deutlich abgesenkt werde. Die Befreiung soll nach dem Willen des Bundesrates noch für den Veranlagungszeitraum 2021 gewährt werden, „auch um ein Zeichen für schnelles Handeln bei der Energiewende zu setzen“. (irs/vom/hle/11.11.2021)

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Antrag AfD TOP 6 Energieversorgung durch Kernenergie

Für eine Energieversorgung durch Kernenergie macht sich die AfD-Fraktion in drei Anträgen stark, die der Bundestag am Donnerstag, 11. November 2021, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten hat. Sie wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen, den der Bundestag zuvor eingesetzt hatte.

Der erste Antrag trägt den Titel „Horizont erweitern – Kernenergie für umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung“ (20/32), mit dem zweiten Antrag will die Fraktion einen „Blackout“ und „Brownout“ verhindern und dadurch die Energieversorgung sicherstellen (20/34). Der dritte Antrag zielt darauf ab, die Energiewende rückgängig zu machen und Wirtschaft sowie private Haushalte zu entlasten (20/35).

Forderungen der AfD-Fraktion

Im ersten Antrag (20/32) fordert die Fraktion, die Laufzeitbeschränkungen der Atomkraftwerke aufzuheben. Deren Weiterbetrieb bei drohender, ernster Netzinstabilität sei notfalls auch staatlich zu gewährleisten.

In ihrem zweiten Antrag (20/34) spricht sich die AfD-Fraktion dafür aus, den Betrieb von Kohlekraftwerken, „die dem Stand der Technik entsprechen“, uneingeschränkt zu ermöglichen und sämtliche Bemühungen zum Ausstieg aus dieser Technik zu unterlassen. Das Kohleausstiegsgesetz sei ersatzlos zu streichen und rückabzuwickeln. Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung solle die Bundesregierung auf die Landesregierungen einzuwirken, eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kohlekraftwerke zu erteilen, verlangen die Abgeordneten.

Im dritten Antrag (20/35) verlangen die Abgeordneten, alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität „aus sogenannten erneuerbaren Energien“, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen. Bereits gewährte Zahlungen und Begünstigungen für bestehende Anlagen seien „unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes“ schnellstmöglich zu beenden. (hau/vom/11.11.2021)

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Antrag AfD TOP 7 Heizkosten

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. November 2021, eine halbe Stunde lang mit dem Thema Heizkosten befasst. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag, eine „warme Wohnung statt sozialer Kälte“ (20/25). Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag „Heiz- und Stromkostenanstieg stoppen – Staatliche Abgaben auf Energie senken“ (20/36). Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen, der zuvor eingesetzt worden war. Über die Überweisung des Antrags der Linken wurde kontrovers abgestimmt. Die Linke und die CDU/CSU stimmten dagegen, was die sofortige Abstimmung über den Antrag bedeutet hätte, konnten sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/36) auf, die Erhebung der CO2-Abgabe rückgängig zu machen und auch in Zukunft keine Besteuerung oder Bepreisung von CO2-Emissionen mehr vorzunehmen.

Zudem verlangen die Abgeordneten, die Erhebung von Umsatzsteuer für Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme und andere Heizstoffe ab sofort bis zum Ende der Heizperiode Ende März 2022 auszusetzen. Weitere Forderungen der AfD zielen auf eine Aussetzung der Energiesteuer und die Streichung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage). Ferner dringt sie darauf, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt zu überprüfen und anzuheben.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (20/25) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen „Keiner soll frieren“-Plan mit folgenden Eckpunkten: Alle Menschen unter der Armutsgefährdungsschwelle (1.173 Euro Nettoeinkommen) erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, ausgezahlt wird spätestens zum 15. Dezember 2021. Bis zu einer armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Grundsicherungssysteme übernimmt der Staat Heizkosten bei Hartz IV, der Sozialhilfe und der Altersgrundsicherung im Rahmen der Kosten der Unterkunft grundsätzlich in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Dabei wird die Einmalzahlung wird nicht auf diese Leistungen angerechnet.

Darüber hinaus solle das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete gezahlt und um eine Komponente für die Stromkosten erweitert werden. Die Heiz-, Warmwasser- und Stromkostenkomponente solle im Wohngeld zu einer Energiekostenkomponente („Klimawohngeld“) zusammengeführt werden. Strom- und Gassperren durch die Energieversorger für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit will die Fraktion verbieten. Die Kosten durch die CO2-Preise im Wärmebereich sollen von den Vermietern statt wie derzeit von Mieterinnen und Mietern getragen werden. Schließlich verlangt die Fraktion eine „gerechte“ Steuerreform, die Vermögen stärker belastet und niedrige Einkommen entlastet. (irs/vom/sas/11.11.2021)

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TOP 8 Klimagipfel in Glasgow

Klimagipfel in Glasgow, stockende Verhandlungen in Berlin – Haltung von SPD, Grünen und FDP zur künftigen Klimapolitik“ lautete der Titel einer von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am Donnerstag, 11. November 2021.

Union rügt Klimaschutzkonzept der Ampelparteien

Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) verwies zu Beginn der Debatte darauf, dass es nur dann eine Chance gebe, das weltweite 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, wenn alle Staaten mitzögen. Die Einhaltung der auferlegten Regelungen von allen müsse nachvollziehbar erfolgen, worüber in Glasgow derzeit intensiv gerungen werde, sagte Weisgerber. „Wer nur mit der nationalen Brille Klimapolitik macht, wie es bei manchem Ampelkoalitionär den Anschein hat, schadet unserer Volkswirtschaft und erweist auch dem Klimaschutz einen Bärendienst“, betonte die CSU-Abgeordnete.

Zugleich kritisierte sie die ihrer Aussage nach im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP zu findende Abkehr von den Sektorzielen. Damit würden die von der Großen Koalition eingeführten Daumenschrauben wohl abgeschafft.

SPD sieht sich in „Fortschrittskoalition“

Carsten Träger (SPD) verwies darauf, dass die Koalitionsverhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Seine Wahrnehmung der Verhandlungen sei eine andere als die der Unionskollegin. „Wir werden ja sehen, wohin die Reise am Ende führt“, sagte Träger. In jedem Fall freue er sich über konstruktive Vorschläge der Opposition. Die künftige Koalition bekenne sich zum 1,5 Grad-Ziel, setze auf erneuerbare Energien und steige aus Kohle- und Atomenergie aus, sagte der SPD-Abgeordnete.

„Diese Koalition ist eine Fortschrittskoalition, die das Thema Klimaschutz ganz oben auf der Agenda hat“, machte Träger deutlich.

Grüne: CDU/CSU bremsten beim Klimaschutz

Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich überrascht, dass die Unionsfraktion eine Aktuelle Stunde zur Klimapolitik einberufen habe. Schließlich hätten CDU und CSU 16 Jahre lang beim Klimaschutz auf der Bremse gestanden. Beleg dafür sei das Verfehlen des nationalen Klimaschutzziels ebenso wie der Verlust der Vorreiterrolle bei erneuerbaren Energien.

„Investitionen in klimaneutralen Stahl etwa finden in anderen Ländern statt, aber nicht in Deutschland“, kritisierte Krischer. An Selbstkritik mangele es der Union. Dies wäre aber wichtig für einen klimapolitischen Neuanfang.

FDP: Klimapolitik ist eine Chance für Deutschland

Dr. Lukas Köhler (FDP) rief dazu auf, gemeinsam den Blick nach vorn zu richten. „Klimapolitik kann nur dann funktionieren, wenn wir uns anschauen, was jetzt alles möglich wird“, sagte Köhler. Bei der Union werde die Klimapolitik aber hauptsächlich als Problem gesehen. Dabei sei Klimapolitik „eine fundamentale Chance für Deutschland“.

Mit Blick auf die Klimakonferenz in Glasgow, so der FDP-Abgeordnete, sei festzustellen, dass sich dort nicht nur die Staaten, sondern auch die großen internationalen Unternehmen zum Klimaschutz verpflichten. Gerade die Unternehmen bräuchten dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen. Hier habe die Union in den vergangenen sieben Jahren versagt.

AfD plädiert für Kernenergie

Steffen Kotré (AfD) sagte, bei der Klimakonferenz von Glasgow werde nichts herauskommen. Das Klima könne nicht in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden. Allerdings könne die Widerstandskraft der Gesellschaft gestärkt werden. Kotré sprach außerdem von einer Renaissance der Kernenergie weltweit. Dennoch steige Deutschland aus der sicheren Kernenergie aus und werde eventuell auch schon 2030 seine Kohlekraftwerke verlieren.

Eine solche Zerstörung der eigenen Energieinfrastruktur gebe es nur in Deutschland. „So dumm ist weltweit nämlich kein anderer“, sagte der AfD-Abgeordnete.

Linke gegen eine Zerschlagung des Bahn-Konzerns

Amira Mohamed Ali (Die Linke) kritisierte die Union, die es in den vergangenen 16 Jahren versäumt habe, die Weichen richtig zu stellen, „damit unser Land rechtzeitig CO2-neutral wird“. Wenn überhaupt Klimapolitik gemacht wurde, sei dies fast ausschließlich auf Kosten der Verbraucher gegangen. „Sie haben Klimapolitik fast ausschließlich über die Verbrauchspreise gemacht“, warf die Vorsitzende der Linksfraktion der Union vor. Das sei nicht nur unsozial, sondern auch ineffizient.

Mohamed Ali ging auch auf die derzeit diskutierte Zerschlagung des Bahnkonzerns ein. Den aus Klimaschutzgründen benötigten flächendeckenden Bahnverkehr werde man nicht erreichen, wenn immer mehr Strecken für private Betreiber freigegeben werden. „So ist es auch verständlich, dass die Aussicht auf eine autofreie Zukunft Millionen Menschen im Land den Angstschweiß auf die Stirn treibt“, sagte sie. (hau/11.11.2021)