214. Bundestagssitzung am 18. März 2025, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Sitzung vom 18. März 2025 (214. Sitzung) Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen

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18. März 2025 (214. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h)

Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 18. März 2025, wenige Tage vor dem Zusammentritt des künftigen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) gebilligt. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung.

Namentliche Abstimmung
ja 512Stimmen
nein 206Stimmen
enthalten 0 Stimmen
nicht abgestimmt 15Stimmen

Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.

Für die Annahme des Entwurfs war eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Im 20. Deutschen Bundestages liegt die Marke bei mindestens 489 Stimmen. Das Gesetz wird nun im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme notwendig.

Abstimmung über Änderungs- und Entschließungsanträge

Im Kontext der Abstimmung über den Gesetzentwurf nahmen die Abgeordneten auch einen Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (20/15123) an. Die künftige Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kernhaushalt abzusichern. Entschließungsanträge der FDP (20/1512120/15122), der Gruppe Die Linke (20/15119) und der Gruppe BSW (20/15118) lehnte das Parlament mehrheitlich ab.

Die FDP drang unter anderem auf ein internationales Emissionshandelssystem unter Einbeziehung der USA und China. Die Linke forderte eine komplette Streichung der Schuldenbremse aus dem Grundgesetz und das BSW wollte, dass Kreditaufnahmen durch den Staat ausschließlich zivilen Zwecken dienen sollten. Die Liberalen hatten zudem einen Änderungsantrag eingebracht (20/15120). Darin sprach sich die Fraktion für ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 300 Milliarden Euro aus. Auch dieser Antrag verfehlte eine Mehrheit. Namentlich stimmten 85 Abgeordnete dafür, 630 dagegen und zwei enthielten sich.

SPD: Das ist eine Finanzpolitik ohne Dogmen

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Lars Klingbeil sprach in der Debatte von einer „historischen Entscheidung“. Sie könne ein „positiver Aufbruch für Deutschland und Europa“ sein. „Es ist allerhöchste Zeit, dass dieser Aufbruch gelingt“, sagte der Sozialdemokrat. Mit Blick auf die internationale Lage betonte Klingbeil, dass Deutschland nun Führungsverantwortung in Europa übernehmen müsse. Von der Entscheidung gehe auch ein klares Signal aus:  „Wir werden alles tun, um den Frieden in Europa aufrechtzuerhalten.“

Klingbeil hob auch die Bedeutung des geplanten Sondervermögens hervor. In „historischen Zeiten“ handele es sich um einen „historischen Kompromiss“ zwischen SPD, Union und Grünen. Damit sei eine Blockade der „demokratischen Mitte“ aufgelöst worden. Es sei die falsche Perspektive, so Klingbeil, die geplante Verschuldung als „gigantische Belastung“ zu sehen, der Investitionsstau in diesem Land sei überall mit Händen zu greifen. „Es ist gut für die Menschen in diesem Land, wenn wir so umfangreich investieren, wie wir es mit dem Sondervermögen vorsehen.“ Dies sei eine „Finanzpolitik ohne Dogmen“. Der Sozialdemokrat betonte, dass Geld allein die Probleme nicht lösen werde. Vielmehr müsse das Land modernisiert werden. Es brauche einen Mentalitätswechsel, so Klingbeil.

Union für „Paradigmenwechsel in der Verteidigungspolitik“

Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Friedrich Merz, ging auf die internationale Lage und die Sicherheitslage in Europa ein. Putin führe einen Angriffskrieg gegen Europa und nicht nur gegen die territoriale Integrität der Ukraine. Dies erfordere einen „Paradigmenwechsel in der Verteidigungspolitik“. Noch könne Europa nicht alleine, sondern nur gemeinsam mit den USA verteidigen, aber es müsse Schritt für Schritt in Richtung einer eigenständigen europäischen Verteidigung und einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft gehen.

Merz rechtfertigte auch den geplanten Sonderfonds mit den Umständen. Es gebe einen über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte aufgelaufenen Erneuerungsbedarf bei der Infrastruktur, sagte der Christdemokrat. Das Sondervermögen bedeute aber nicht, dass der Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte geringer werde. „Das Gegenteil ist richtig“, sagte Merz. Eine höhere Verschuldung bedeute höhere Zinsausgaben und führe zu einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Wie Kleinbeil betonte auch Merz die Notwendigkeit einer „umfassenden Modernisierung des Gemeinwesens“.

Grüne: In die Sicherheitsarchitektur investieren

Die Ko-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, erklärte die inhaltliche Zustimmung ihrer Fraktion, griff aber insbesondere die Union und Merz scharf an. Sozialdemokraten und Grüne hätten immer wieder die Notwendigkeit von Investitionen betont und auch die Union zur Zusammenarbeit aufgefordert. Diese habe die Vorschläge nicht nur kategorisch abgelehnt, sondern „meistens noch mit einer solchen Überheblichkeit und einem solchen Populismus, das einem schlecht werden konnte“, kritisierte die Abgeordnete. Es sei „verdammt bitter“, dass die Union dafür ein paar Wochen nach der Wahl gebraucht habe, um die Notwendigkeit zu erkennen. „Es wird dadurch aber nicht falsch“, sagte Haßelmann.

Die Ko-Fraktionsvorsitzende begrüßte auch die weitergehende Ausnahme für verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben. Angesichts der Weltlage und der Angriffe auf Demokratien sei es notwendig, nicht nur in die Ertüchtigung der Bundeswehr, sondern grundsätzlich in die Sicherheitsarchitektur zu investieren, so Haßelmann.

FDP kritisiert „hemmungslose Schuldenmacherei“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr übte scharfe Kritik an den Plänen von SPD und Union: „Die Finanzarchitektur unseres Landes wird grundlegend verändert.“ Die Schuldenbremse werde zur „Makulatur“ erklärt, kritisierte Dürr. Dies sei der Startschuss für eine „hemmungslose Schuldenmacherei“. Statt einer Großen Koalition habe man nun eine „SchuKo, eine Schuldenkoalition“, frotzelte der Liberale.

Die mit den Grünen vereinbarten Änderungen hätten den Entwurf noch schlechter gemacht, fügte Dürr hinzu. Zudem bezweifelte er, dass mit „linker Fiskalpolitik“ eine bürgerliche Wirtschaftspolitik gelingen könne. „Herr Merz, Sie sorgen für die höchste Staatsquote in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, monierte Dürr.

AfD: Wir brauchen keine neuen Feindbilder

Der Ko-Vorsitzende der AfD-Fraktion, Tino Chrupalla, erneuerte die Kritik seiner Fraktion und seiner Partei am Gesetzgebungsverfahren. „Der abgewählte 20. Deutsche Bundestat wird benutzt, um die zukünftige Bundesregierung zu zementieren – und natürlich, weil sie nur hier die Mehrheiten haben“, sagte Chrupalla. Der Abgeordnete ging vor allem mit Friedrich Merz hart ins Gericht. Merz gehe es nicht um die Zukunft des Landes, sondern nur um die Kanzlerschaft. Chrupalla kritisierte das Fehlen klarer Prioritäten bei den Investitionen: „Hier soll planlos die Staatsverschuldung in den Himmel getrieben werden.“

Chrupalla widersprach auch den sicherheitspolitischen Einschätzungen von Merz und Klingbeil. Die Amerikaner stellten lediglich ihre eigenen Interessen in den Vordergrund, das müsse Deutschland auch tun, so der Abgeordnete. Zudem müsse es eine neue europäische Sicherheitsarchitektur geben. „Wir brauchen aber keine neuen Feindbilder. Eine sogenannte Kriegstüchtigkeit brauchen wir auch nicht“, so der Ko-Fraktionsvorsitzende.

Pistorius: Bedrohungslage geht vor Kassenlage

Für die Bundesregierung unterstrich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die Notwendigkeit der Änderungen. „Wir stehen vor Entscheidung von historischer Bedeutung“ – davon hänge die Sicherheit und Zukunft des Landes ab, sagte der Sozialdemokrat. Europa müsse sicherheitspolitisch erwachsen werden, die Entscheidung dulde keinen Aufschub.

„Wer heute zaudert, wer sich heute nicht traut, wer meint, wir könnten uns diese Debatte noch über Monate leisten, der verleugnet die Realität“, meinte der Minister. Künftig müsse gelten: „Bedrohungslage geht vor Kassenlage.“

Die Linke: Merz ist ein politischer Hasardeur

Für die Gruppe Die Linke griff auch Sören Pellmann das Verfahren und Friedrich Merz scharf an. Merz geriere sich als „Erlöser von Ängsten und Qualen“ auf, löse aber nichts. „Sie erschaffen dafür mit einer gigantischen Aufrüstungsverschuldung die Probleme von morgen“, so der Linken-Abgeordnete.

Merz sei ein „politischer Hasardeur“ und werfe „Nebelkerzen aus Angst und Furcht“. SPD und Grünen warf Pellmann für ihre Unterstützung „schädliche Kumpanei“ und verantwortungsloses Handeln vor.

BSW: Kriegskredite mit Klimasiegel

Für die Gruppe BSW kritisierte Dr. Sahra Wagenknecht die Pläne von Union, SPD und Grünen als „Kriegskredite mit Klimasiegel“. Den Grünen warf sie „Kriegsverrücktheit“ vor, auf deren Drängen torpediere Deutschland die Friedensverhandlungen in der Ukraine, weil noch zusätzliche Unterstützungsmittel freigegeben werden sollen so Wagenknecht.

Die BSW-Vorsitzende ging auch auf das Wahlergebnis ihrer Partei bei der Bundestagswahl ein, die knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Sie forderte den neuen Bundestag auf, ihrer Wahlprüfungsbeschwerde stattzugeben und „unverzüglich“ den Weg für eine Neuauszählung freizumachen.

Gesetzentwurf von SPD und Union

Nach dem beschlossenen Gesetz soll künftig in den Artikeln 109 und 115 GG geregelt werden, dass die Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenregel ausgenommen sind.

Konkret soll der Satz in Artikel 109 lauten: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ Im ursprünglichen Entwurf hatten SPD und Union die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben vorgesehen. Der Gesetzentwurf passierte am Sonntagnachmittag, 16. März, nach rund viereinhalbstündiger Sitzung den Haushaltsausschuss, der noch eine Reihe weiterer Änderungen am Ursprungsentwurf vornahm (20/15117). Grundlage war ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen.

Sondervermögen für die Infrastruktur

Der Passus zum Sondervermögen soll in Artikel 143h verankert werden. Die Zweckbestimmung soll nun „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ lauten.

Das Volumen soll 500 Milliarden Euro betragen. Die Kreditaufnahme soll nicht der Schuldenregel des Grundgesetzes unterliegen. 100 Milliarden Euro davon sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Investitionen sollen laut Entwurf über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden können. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Laufzeit von zehn Jahren vor.

Kriterium der Zusätzlichkeit

Das Gesetz sieht auch das Kriterium der Zusätzlichkeit für die Investitionen vor. „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“, soll es dazu im Grundgesetz heißen. Zur Begründung heißt es, dies sei „dann der Fall, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt“. Das Kriterium bezieht sich nicht auf die Mittel, die den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Einzelheiten zu dem Sondervermögen sollen einfachgesetzlich geregelt werden. Das gilt auch für den Umgang mit den Investitionsmitteln für die Länder.

Verschuldungsspielraum für die Länder

Auch den Ländern soll künftig ein Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung eingeräumt werden. Danach soll die Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit 0,35 Prozent des nominalen BIP betragen dürfen.

Die Aufteilung der für die Ländergesamtheit zulässigen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder soll einfachgesetzlich geregelt werden. Bestehende landesrechtliche Regelungen, etwa in den Landesverfassungen oder Haushaltsordnungen, die hinter dieser Kreditobergrenze zurückbleiben, sollen nach dem Gesetz außer Kraft treten.

Gesetzentwurf der FDP abgelehnt

Im Anschluss an die Debatte im Plenum wiesen die Abgeordneten auch einen von der FDP-Fraktion eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/15099) zurück. Darin schlugen die Liberalen vor, das bestehende Sondervermögen Bundeswehr um weitere 200 Milliarden Euro aufzustocken. Die Nutzung der Mittel wollte die Fraktion an eine Bedingung geknüpft wissen. „Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien von mindestens zwei Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden“, hieß es dazu.

Dadurch sollte sichergestellt werden, dass das kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich zusätzliche, über die zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato hinaus erforderliche Verteidigungsausgaben abdeckt. „Eine Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt wird so verhindert“, führten die Liberalen aus. Die Kreditaufnahme aus dem Sondervermögen sollte wie bisher nicht auf die Kreditobergrenze nach der Schuldenregel angerechnet werden. In namentlicher Abstimmung votierten 626 Abgeordnete gegen die Initiative, 87 dafür und drei enthielten sich.

Antrag der Gruppe BSW abgelehnt

Die Gruppe BSW wendete sich gegen die Pläne zur Steigerung der Verteidigungsausgaben. Auch ihr Antrag (20/15107) wurde mit nahezu allen übrigen Stimmen abgelehnt (20/15116). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, „Diplomatie wieder ins Zentrum der deutschen Außenpolitik zur rücken“. Sie solle „eine Politik der Entspannung, gemeinsamen Sicherheit in Europa und Abrüstung“ verfolgen, „statt Hunderte Milliarden Euro für die Aufrüstung zu verpulvern und Deutschland zur ausgabenstärksten Militärmacht in Europa zu machen“, hieß es darin. Außerdem stellte sich das BSW gegen den Plan „ReArm Europe“, mit dem die EU-Kommission 800 Milliarden Euro für Verteidigung mobilisieren will. Die Bundesregierung sollte stattdessen im EU-Rahmen „auf eine Friedensinitiative zur Beendigung des Stellvertreterkrieges in der Ukraine“ dringen.

Weitere Forderungen zielten auf den Stopp von Rüstungslieferungen an die Ukraine und die Absage an jegliche Überlegungen zu einer atomaren Aufrüstung in Deutschland. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung außerdem auf, „Russland ein Gesprächsangebot über gemeinsame Abrüstungsanstrengungen zu unterbreiten, dies auch mit Blick auf eine Senkung der eigenen Militärausgaben und eine mögliche Beendigung der selbstschädigenden Wirtschaftssanktionen“. (scr/ste/ahe/18.03.2025)