208. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 10. Februar 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=TJtPsNsNiqk

Sitzungswoche

10. Februar 2021 (208. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

 

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung Landwirtschaftsministerium

Die Bundesregierung will das Insektensterben stoppen und die Artenvielfalt schützen. Ein entsprechendes „Aktionsprogramm Insektenschutz“ sowie einen Entwurf für ein Insektenschutzgesetz hat das Kabinett nun verabschiedet. „Damit haben wir bewiesen, dass wir es ernst meinen: Äcker sollen wieder einladender werden für Insekten“, betonte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze (SPD). In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 10. Februar 2021, lobte sie den nach langem Ringen gefundenen Kompromiss und verteidigte ihn gegen Kritik.

Weniger Chemie, mehr Raum für Insekten

So sehe dieser nun vor, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel bereits ab 2020 deutlich einzuschränken. Ende 2023 solle die Anwendung von Glyphosat in Deutschland ganz beendet werden. Das Glyphosatverbot gelte künftig nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für Haus- und Kleingärten sowie für öffentliche Grünflächen, erklärte Schulze. Auch Städte sollten insektenfreundlicher werden: „Wir wollen mehr Raum für Insekten auch außerhalb von Parks und Gärten.“ Dazu sollten Insektenlebensräume wie zum Beispiel Schnittstellen zwischen Wald und Wiese, Randstreifen von Wegen oder Hecken am Wegesrand besser geschützt und wiederhergestellt werden. Auch der „Staubsaugereffekt“ auf Insekten solle mithilfe insektenfreundlicher Lichtquellen eingedämmt werden.

Eine weitere zentrale Maßnahme des Aktionsprogramms sei die Reduzierung von Chemie: Pestizide und anderen Schadstoffen dürften künftig nur noch in „angemessenen Abstand“ zu Insektenlebensräume eingesetzt werden. In Schutzgebieten würden sie „weitgehend verbannt“. Insekten, betonte Schulze, bevor sie sich den Fragen der Abgeordneten stellte, seien kleine Nutztiere. Ihr Überleben sichere die Zukunft der Landwirtschaft – und nutze damit „uns allen“.

CO2-Steuer belastet Unternehmen und Bevölkerung

Karsten Hilse (AfD) griff als erster Fragesteller jedoch ein anderes Thema auf: Er kritisierte die zum 1. Januar in Kraft getretene CO2-Steuer und wollte von der Ministerin wissen, wie die Bundesregierung „auf die Idee“ komme, dass die „deutsche Energieverteuerung“ etwas anderes bewirke als die Abwanderung von Unternehmen und zunehmende Armut.

Schulze betonte, CO2 sei eine Belastung für Klima und Umwelt. Daher müsse es reduziert werden. Die Bepreisung sei somit genau das richtige Instrument, um ein Umsteuern in Richtung klimafreundlicher Alternativen auf den Weg zu bringen.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 10. Februar 2021, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/26439), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 92 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 41 gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Linken mit 24 Fragen, der FDP mit 14 Fragen und der AfD mit elf Fragen. Zwei Fragen stammten vom  fraktionslosen Abgeordneten Lars Herrmann.

Die meisten Fragen, nämlich 18, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit 14 Fragen, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit zwölf Fragen und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit zehn Fragen. Acht Fragen sollte das Bundesministerium der Verteidigung beantworten, je sechs Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium der Finanzen war mit fünf Fragen gefordert, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit vier Fragen. Je drei Fragen sollten die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, für Ernährung und Landwirtschaft und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der fraktionslose sächsische Abgeordnete Lars Herrmann erkundigte sich beispielsweise beim Gesundheitsministerium, mit wie vielen Todesfällen die Bundesregierung aufgrund nicht durchgeführter Impfungen gegen das Sars-CoV-2-Virus wegen des „Ruckeln bei der größten Impfkampagne der Geschichte“ rechnet und warum nach Kenntnis der Bundesregierung erst beim Impfgipfel am 1. Februar 2021 ein einheitliches Lagebild für einen nationalen Impfplan erstellt wurde, obwohl seit Weihnachten 2020 die Impfungen in Deutschland begonnen hätten.

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Dr.-Ing. Dirk Spaniel wollte vom Wirtschaftsministerium wissen, wie hoch die Gesamtsumme der Subventionen vonseiten der Bundesministerien ist, die die Firma „Tesla“ für den Bau ihrer Produktionsstätte in Brandenburg bisher erhalten hat und noch erhalten wird.

 

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ZP 1 Aktuelle Stunde zu den jüngsten Entwicklungen in Russland

Nach der Verurteilung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny und Inhaftierungen und Polizeigewalt als Reaktion auf regierungskritische Proteste hat sich die Mehrheit des Bundestages in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Konsequenzen der Bundesregierung aus den jüngsten gewaltsamen, willkürlichen und repressiven Entwicklungen in Russland“ am Mittwoch, 10. Februar 2021, für Konsequenzen der Bundesregierung gegen Russland ausgesprochen. So plädierten Abgeordnete von Union, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Moratorium gegen die umstrittene deutsch-russische Gas-Pipeline Nord Stream 2. Die SPD setzt hingegen auf eine Ausweitung der bereits bestehenden personenbezogenen Sanktionen.

AfD für Interessenausgleich zwischen souveränen Staaten

Demgegenüber nannte der Co-Fraktionsvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, Sanktionen oder anderweitige Strafen gegen Staaten, die nicht unsere Werte teilten „kontraproduktiv“. So sei es auch falsch, auf eine „für uns und Russland nützliche Erdgasleitung zu verzichten, nur weil uns die Politik Russlands nicht passt“.

Außenpolitik bedeute, einen Interessenausgleich zwischen souveränen Staaten herzustellen und dabei deren Anderssein zu akzeptieren.

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AfD-Antrag TOP 3 Westbalkanregelung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Inländische Arbeitskräfte zuerst – Verlängerung der Westbalkanregelung zurücknehmen“ (19/26543) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die sogenannte „Westbalkanregelung“  (Paragraf 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer), die mit Wirkung zum 1. Januar 2021 um weitere drei Jahre verlängert wurde. Danach können Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 vorbehaltlich einer Vorrangprüfung Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden, schreibt die Fraktion. Die Anzahl der Zustimmungen sei auf bis zu 25.000 je Kalenderjahr begrenzt und dürfe nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Bei der Bundesagentur für Arbeit entstünden jährliche Vollzugsausgaben von bis zu vier Millionen Euro für die Erteilung der Zustimmungen. Bei den Auslandsvertretungen entstünden jährliche Vollzugsausgaben von bis zu 4,5 Millionen Euro für die Erteilung der Visa.

Die AfD erklärt, sie könne in der Westbalkanregelung kein „Erfolgsmodell“ erkennen. Ein zentrales Anliegen deutscher Politik sollte es ihrer Ansicht nach sein, zunächst die in Deutschland arbeitslos gewordenen Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen und die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem zu reduzieren. Es hielten sich viele Menschen aus den Westbalkanstaaten in Deutschland auf. Ein großer Teil dieser Menschen sei erwerbsfähig und stehe damit der Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Verlängerung der Regelung sei daher und auch krisenbedingt nicht erforderlich. (hau/vom/10.02.2020)

 

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TOP 4 Bundesweiter Stufenplan zur Pandemiebewältigung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und anderen vulnerablen Gruppen durch Mund-Nase-Bedeckung (19/25314) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit breiter Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der AfD zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/26500) zugrunde.

Erstmals beraten wurden darüber hinaus Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Bundesweiten Stufenplan vorlegen – Dem Land eine Perspektive geben“ (19/26536), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den Menschen in der Pandemie Hoffnung, Berechenbarkeit und Perspektive geben – Stufenplan mit klaren Regeln für Corona-Maßnahmen vorlegen“ (19/26530) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen“ (19/25882). Die Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert einheitliche Regelungen für die Befreiung von der Maskenpflicht. Der Nachweis über die Befreiung sei so auszugestalten, dass er im privaten und behördlichen Rechtsverkehr ohne Weiteres anerkannt werde, heißt es in ihrem abzustimmenden Antrag (19/25314). Grundlage solle ein ärztliches Attest sein.

Ausgenommen von der Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, seien in der Corona-Krise Menschen, denen das Tragen der Masken aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Diese Personen würden jedoch zunehmend diskriminiert.

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11. Februar 2021 (209. Sitzung)

TOP 5 Regierungserklärung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie

Die erneute Verlängerung der Corona-Auflagen bis in den März hinein sorgt bei der Opposition teilweise für Unverständnis und Kritik. Redner der Opposition rügten am Donnerstag, 11. Februar 2021, im Bundestag vor allem die aus ihrer Sicht unzureichende Transparenz der Entscheidungen von Bund und Ländern sowie eine fehlende Perspektive für die Bürger und die Wirtschaft ein Jahr nach Beginn der Pandemie. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) verteidigte in einer Regierungserklärung zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie die jüngsten Beschlüsse und appellierte an die Bevölkerung, in dieser entscheidenden Phase der Pandemie ausdauernd und geduldig zu bleiben und die Auflagen konsequent umzusetzen.

Kanzlerin: Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig

Merkel sprach von einer nationalen Kraftanstrengung, die jeden betreffe. Es sei bisher gelungen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dieser Erfolg habe einen hohen Preis gekostet: gravierende Einschränkungen der Freiheit, Einsamkeit, wirtschaftliche Sorgen und Existenzängste.

Sie sagte: „Ich vergesse keinen einzigen Tag, was die notwendigen Maßnahmen für jeden Bürger bedeuten“ und versicherte, die Auflagen würden keinen Tag länger als nötig aufrechterhalten. Merkel betonte erneut: „Die Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um das Infektionsgeschehen auf ein beherrschbares Niveau zu bringen.“

„Mutanten können die Erfolge wieder kaputt machen“

Die Kanzlerin räumte ein, dass bei „traumhaften Inzidenzen“ im Sommer die Vorsicht nachgelassen habe und die Warnungen der Forscher nicht ausreichend beachtet worden seien. Daraus habe sich ein exponentielles Wachstum der Neuinfektionen ergeben. Inzwischen gingen die Infektionen durch die strikten Auflagen deutlich zurück. „Die notwendige Trendumkehr ist gelungen.“ Die jetzt verfügbaren Impfstoffe wertete Merkel als „Wendepunkt in der Pandemie.“ Sie verteidigte auch die Entscheidung, die EU mit der Beschaffung der Impfstoffe beauftragt zu haben. „In der schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg halten wir Europäer zusammen, politisch wie auch epidemiologisch.“

Inzwischen haben laut Merkel mehr als 80 Prozent der Menschen in Pflegeheimen zumindest eine erste Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Sie erneuerte das Versprechen, dass jeder, der wolle, bis Ende des Sommers geimpft werden könne. Sie warnte zugleich vor den aggressiven Mutationen des Virus, insbesondere den Varianten aus Großbritannien, Südafrika und Brasilien. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis die Mutationen die Oberhand gewännen. „Darauf müssen wir uns einstellen.“ Die Mutanten könnten die erreichten Erfolge wieder kaputt machen.

„Schwierige und widersprüchliche Lage“

Merkel nannte die aktuelle Lage schwierig und widersprüchlich. Daher hätten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Auflagen bis zum 7. März verständigt. Es sei weiterhin nötig, die meisten Maßnahmen konsequent beizubehalten, darunter die Kontaktbeschränkungen, das Arbeiten im Homeoffice und die Hygieneauflagen. Die schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen werde von den Ländern in eigener Verantwortung entschieden. Friseure sollen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen.

Die Kanzlerin machte deutlich, dass weitere Öffnungsschritte nicht mit Daten verknüpft seien, sondern mit Inzidenzwerten. Ab einer Sieben-Tage-Inzident von 35 seien Öffnungen des Einzelhandels, der Galerien, Museen oder körpernahen Dienstleistungen denkbar. Es müsse aber unbedingt eine dritte Corona-Welle verhindert werden. Merkel betonte: „Dieser Winter ist hart, aber wir haben unser Ziel immer klarer vor Augen.“ Sie fügte hinzu: „Am Ende können wir es gemeinsam schaffen, diese Pandemie zu besiegen.“

AfD: Grundrechte müssen wieder in Kraft gesetzt werden

Von der Opposition kam teilweise harsche Kritik am Vorgehen der Bundesregierung. AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel rügte: „Das unwürdige Schauspiel geht in die nächste Runde.“ Mit Blick auf die Bund-Länder-Gespräche sagte sie, eine „Kungelrunde“ beschließe im Hinterzimmer weitreichende Eingriffe in das Leben und die Freiheit der Bürger. Die Kanzlerin lege vorher fest, was dabei heraus kommen solle und das Parlament dürfe hinterher ein bisschen darüber debattieren. Sie befand: „Was für eine peinliche Inszenierung, was für eine dreiste Zurschaustellung von Arroganz der Macht.“

Die Regierung nehme den Menschen wertvolle Lebenszeit, sie befördere Einsamkeit und wirtschaftlichen Ruin. Auf dem Arbeitsmarkt zeige sich eine Spur der Verwüstung, viele Unternehmen stünden vor der Insolvenz. Der Lockdown sei wirtschafts- und verfassungsfeindlich. Parameter würden willkürlich verändert, so gelte jetzt der neue maßgebliche Inzidenzwert von 35. Auch die Impfungen habe die Regierung „grandios versiebt“. Neuerdings müssten Mutanten für den Lockdown herhalten. Weidel forderte eine neu ausgestaltete Corona-Politik und den besonderen Schutz der Kranken und Hochbetagten. Die Grundrechte müssten wieder in Kraft gesetzt werden.

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TOP 6 Haushalt 2021 Schuldenbremse

Einem Vorstoß der AfD-Fraktion, die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Bundeshaushalts feststellen zu lassen, wollte am Donnerstag, 11. Februar 2020, keine andere Fraktion folgen. Ihr Antrag mit dem Titel „Für einen verfassungskonformen Haushalt 2021 – Schuldenbremse einhalten – Abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)“ (19/26549) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

In dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, den von ihm verabschiedeten Bundeshaushalt 2021 wegen überhöhter Verschuldung für verfassungswidrig zu erklären und einen Gang vors Bundesverfassungsgericht zu befürworten. Der Deutsche Bundestag solle es begrüßen, heißt es darin, wenn sich eine ausreichende Zahl von Abgeordneten zusammenfindet, um in Karlsruhe die Feststellung zu beantragen, dass das Haushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Denn mit der bewilligten Kreditaufnahme in Höhe von 179,8 Milliarden Euro sei die Grenze nach der Schuldenbremse um 164,2 Milliarden Euro überschritten.

Der Bundestag hatte vor Verabschiedung des diesjährigen Haushalts eine außergewöhnliche Notsituation wegen der Corona-Pandemie festgestellt und damit eine Aussetzung der Schuldenbremse ermöglicht.

AfD: Regierung hat Notlage selbst herbeigeführt

Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer sagte dazu, der Bundestag habe es versäumt, die Asylrücklage zur Abwendung einer solchen Notsituation einzusetzen. „Man kann nicht zugleich Rücklagen haben und Notkredite aufnehmen“, das verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Grundgesetzes und die Bundeshaushaltsordnung. Darüber hinaus gebe es im Bundeshaushalt 2021 keinerlei Einsparungen an anderer Stelle als Ausgleich für krisenbedingte Mehrausgaben.

Neben dem Vorwurf, die Koalition habe Möglichkeiten zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht eingehalten, bestritt Boehringer aber auch, dass es überhaupt eine außergewöhnliche Notsituation gibt. „Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems, die Sterblichkeitsrate lag in Deutschland 2020 entgegen der Propaganda nicht über dem Erwartungswert“, erklärte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Vorsitzende des Haushaltsausschusses. Erst die staatliche Überreaktion habe die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit herbeigeführt. Damit sei der Eintritt der wirtschaftlichen Not nicht der staatlichen Kontrolle entzogen gewesen, was jedoch Voraussetzung für die Aussetzung der Schuldenbremse sei.

Nun sei zu befürchten, dass die Notlage dauerhaft gemacht werden solle, bis 2022 und darüber hinaus, fuhr Boehringer fort. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), der dies gefordert habe, sei, auch wenn er es gleich dementiert habe, nur ehrlich gewesen. Braun hatte Ende Januar die Möglichkeit einer längeren Aussetzung der Schuldenbremse ins Gespräch gebracht, das allerdings umgehend relativiert. Es werde nun spannend sein, sagte Boehringer, wie die Haushaltseckpunkte 2022, die der Bundesfinanzminister in wenigen Wochen vorlegen will, damit umgehen. An die Abgeordneten der anderen Fraktionen appellierte Boehringer, wenn sie die Dinge anders sähen als seine Fraktion, dann „bringen Sie den Kasus zur Klärung nach Karlsruhe“.

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TOP 19 Datenstrategie der Bundesregierung

Über die Datenstrategie der Bundesregierung (19/26450) sowie einen FDP-Antrag zur Datenpolitik (19/26538) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Februar 2021, debattiert. Während die Unterrichtung nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss Digitale Agenda überwiesen wurde, wird ein FDP-Antrag mit dem Titel Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation“ (19/26538) federführend im Innenausschuss beraten. Die FDP hatte die Federführung für ihren Antrag beim Ausschuss Digitale Agenda gesehen und wurde darin von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt, konnte sich damit aber nicht gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen durchsetzen.

Die Strategie sei ein positiver, wichtiger  Aufschlag, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU). In der Pandemie sei deutlich geworden, dass sich datengetriebene digitale Geschäftsmodelle als „wesentlich resilienter“ gezeigt haben. „Daten retten leben“, sagte Bär weiter und verwies auf das am 10. Februar im Kabinett beschlossene bundesweite Krebsregister, das Daten der Bundesländer zusammenführen soll.

Innovative Datennutzung

An der Frage, ob und wie Daten genutzt werden, entscheide sich alles, deswegen habe man in der Strategie einen innovativen Ansatz unter dem Motto „Datensätze sind Datenschätze“ gewählt. „Viele Daten werden bislang gar nicht oder nur einmal genutzt. Das muss sich ändern, wenn wir zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben wollen“, betonte Bär weiter. Vor allem mittelständische Unternehmen besäßen Daten, die ungenutzt blieben.

Unterstützung bekam die Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin von der CDU-Abgeordneten Nadine Schön: „Corona hat uns gezeigt, dass wir einen Mehrwert haben, wenn wir Daten nutzen, das sehen wir jeden Tag.“ Die Strategie sei ein „wirklich großer, innovativer Start“ in die Datengestaltung der nächsten Jahre.

AfD: Entwürfe haben „handwerkliche Mängel“

Scharfe Kritik übte der AfD-Politiker Uwe Schulz, der von „vielen Strategien, bunten Broschüren, Internetseiten und Worthülsen“ sprach. Gesetzentwürfe  würden jedoch „eher schleppend umgesetzt“ und hätten handwerkliche Mängel. So sei die Datenstrategie bereits im Januar 2020 angekündigt worden, und es sei nun „mehr als fraglich“, was umgesetzt werde.

Die Strategie enthalte einige wichtige Punkte, es mangele ihr aber an einer transparenten Darstellung der zeitlichen und strategischen Maßnahmen und einer übergeordneten Vision. Unbedingt verhindert werden müsse eine missbräuchliche Nutzung von Daten durch ausländische Staaten, betonte Schulz weiter.

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TOP 8 Mindest-Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Februar 2021, in einer einstündigen Debatte mit einem Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes (19/26526) befasst. Dabei ließ vor allem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sympathien für diese Forderung erkennen, während bei den übrigen Fraktionen deutlich die Skepsis überwog.

Antrag der Linken

Die Linke schreibt in ihrem Antrag, eine Nothilfe für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich als zusätzliches Kriseninstrument sei notwendig und zeitlich anzulehnen an die verlängerte Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung solle, so die Abgeordneten, einen Gesetzentwurf vorlegen, um die sofortige Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro zu gewährleisten.

Berechnungsbasis solle der gesetzliche Mindestlohn sein. „Das Mindest-Kurzarbeitergeld ist eine Untergrenze. Es ist eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen“, schreibt die Fraktion.

AfD: Die Löhne müssen wieder steigen

Martin Sichert (AfD) warf der Linken vor, sich auf Kosten der nachfolgenden Generationen als „soziale Wohltäter“ profilieren zu wollen. Natürlich sei das Kurzarbeitergeld viel zu niedrig, dies liege aber an den seit Jahrzehnten sinkenden Löhnen.

In den 1960er-Jahren habe eine Arbeiterfamilie noch gut von einem Gehalt leben können, von diesen Zuständen könne man heute nur noch träumen, beklagte er.

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ZP 20 Aktuelle Stunde – Neutralität der Wissenschaft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, auf Verlangen der Fraktion der AfD in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Neutralität der Wissenschaft bewahren – Politischen Druck auf Forschungsinstitute verhindern“ debattiert. Die Debatte war von gegenseitigen Vorwürfen geprägt, der Ton unfreundlich, teilweise feindlich.

AfD: Regierung gibt gewünschte Ergebnisse vor

Eingeleitet wurde die Debatte von Dr. Gottfried Curio (AfD). Er sagte, die Zeitung „Die Welt“ habe im März 2020 berichtet, dass die Bundesregierung bei dem Corona-Gutachten das gewünschte Ergebnis schon gleich mit vorgegeben habe, wonach das Gutachten eine „möglichst bedrohliche Darstellung“ beinhalten sollte. Laut Curio hatte die Bundesregierung die Absicht verfolgt, statt rein wissenschaftliche Informationen zu gewinnen vor allem die Legitimation für „repressive politische Maßnahmen“ einzuholen. Curio unterstrich: „Es ging nicht um wissenschaftliche Fundierung.“

Curio warf der Regierung vor, nie da gewesene Freiheitseinschränkungen anzuordnen, ohne präzise abzuleiten wie notwendig diese tatsächlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheitssystems zum Schutz der Bevölkerung in einer Infektionslage seien. Curio trat für eine größere Angemessenheit und Zielgenauigkeit solcher Maßnahmen ein, die er als „zerstörerisch“ bezeichnete. Er fragte, ob sich die Regierung die Mühe gemacht habe, herauszufinden, ob Kulturveranstaltungen mit Hygienekonzept wirklich die „Spreader-Events“ seien, ob es angemessen sei, „Schul- und Kitakinder zu Hause weg zu sperren“, oder Restaurants geschlossen zu halten und Geschäftsinhaber in den „Ruin zu treiben“. Auch wollte er wissen, ob ein Inzidenzwert von 50 wirklich wissenschaftlich begründbar sei. Curio sagte: „All das hätte man heraus finden müssen, wenn man dafür Grundrechte abschafft. Aber nichts davon ist geschehen.“ Der „Welt“-Bericht zeige, dass Argumentationsdefizit solle durch Emotionalisierung überdeckt werden. Curio fügte an, so viel Manipulation sei selten gewesen, so viel Wille, die Bürger am Nasenring zu führen, auch.

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TOP 10 Gentechnik in Deutschland

Der Bundestag hat zwei Anträge der FDP-Fraktion zur Gentechnik am Donnerstag, 11. Februar 2021, abgelehnt. Ein Antrag mit dem Titel „Technologischen Fortschritt nicht aufhalten – Neue Verfahren in der Gentherapie einsetzen“ (19/5996) wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der AfD zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/16576) zugrunde. Ein weiterer FDP-Antrag mit dem Titel „Aus BioNTech-Erfolg lernen – Aktionsprogramm für den Gentechnik-Standort Deutschland vorlegen“ (19/24365) erhielt gegen das Votum der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Linksfraktion und Grüne keine nötige Mehrheit. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (19/26523) zugrunde.

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TOP 11 Bundeswehreinsatz im Mittelmeer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, eine halbe Stunde lang über die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer in erster Lesung beraten. Der Antrag der Bundesregierung (19/26558) wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel

Die Sicherheitsoperation unter Führung der Nato war im Juli 2016 in Warschau beschlossen worden. Die weitere Beteiligung der Bundeswehr soll für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 beschlossen werden. Bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten können dafür eingesetzt werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden für den genannten Zeitraum auf voraussichtlich rund 3,2 Millionen Euro beziffert.

Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum. „Sea Guardian“ hat den Auftrag, der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. Dazu zählen die Seetraumüberwachung, der Lagebildaustausch, der maritime Kampf gegen den Terrorismus und die Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld, insbesondere das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen. (vom/11.02.2021)

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ZP 11 Strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) angenommen. Die Vorlage wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/26602) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/26606) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Darin wurde unter anderem gefordert, im Immobiliensektor, in dem das Geldwäsche-Risiko hoch ist, Barzahlungen bei beurkundungs- und im Grundbuch eintragungspflichtigen Immobiliengeschäften generell zu untersagen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Hintergrund ist dem Regierungsentwurf zufolge, dass Geldwäsche nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene ist. Sie schade der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährde den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit Deutschlands und der EU. Mit dem Gesetz wird gleichzeitig eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Frist hierfür endete am 3. Dezember 2020.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, tragen die effektive Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche wesentlich zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere von organisierter Kriminalität bei. Das deutsche Recht entspreche zwar bereits weitgehend den geldwäscherechtlichen Vorgaben verschiedener internationaler Rechtsinstrumente. Allerdings soll die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche weiter verbessert und dazu auch über die internationalen Mindestvorgaben hinausgegangen werden. Die Umsetzung der Richtlinie werde daher verbunden mit einer Neufassung des Straftatbestandes, der zukünftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbezieht. Eine Geldwäschestrafbarkeit wird aus Sicht der Regierung damit deutlich häufiger als bisher greifen.

Stellungnahme des Bundesrates

Über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung dazu hatte die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/24902) informiert. Die Stellungnahme umfasste drei Änderungsvorschläge, bei denen es unter anderem um den Anwendungsbereich der erweiterten selbstständigen Einziehung ging.

Die Bundesregierung schrieb in ihrer Gegenäußerung, sie werde die Vorschläge prüfen. So heißt es zur erweiterten selbstständigen Einziehung, die Bundesregierung weise schon jetzt darauf hin, dass nach ihrer Ansicht durch die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Begrifflichkeiten und die ausdrückliche Einbeziehung von Nutzungen, die aus inkriminierten Vermögensgegenständen gezogen werden, mehr Rechtssicherheit beim Umfang der selbstständig einziehbaren Vermögensgegenstände erreicht wird. (eis/11.02.2021)

 

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ZP 11 Export gefährlicher Pestizide

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“ (19/23988) erstmals beratenNach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Exportverbot für in der EU verbotene gefährliche Stoffe

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine Verordnung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes zu erlassen, die den Export von Pestiziden untersagt, die in der EU oder in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken über keine Zulassung verfügen. Für bereits produzierte Wirkstoffe soll eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.

Verlangt wird außerdem, das geplante Exportverbot für in der EU verbotene gefährliche Stoffe in Drittstaaten im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie aktiv zu unterstützen und sich auf EU-Ebene für eine entsprechende europaweite Regulierung zur Unterbindung von Produktion, Lagerung und Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen einzusetzen, welche nicht in der EU aufgrund von gesundheits- oder umweltbezogenen Gefahren oder Risiken genehmigt beziehungsweise zugelassen sind, schreiben Linke und Grüne. (eis/hau/11.02.2021)

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ZP 11 Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, mit Mehrheit einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ (19/26176) verabschiedet. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, dagegen stimmten Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP.

Darüber hinaus wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung nach Bürokratieabbau mithilfe eines digitalen Meldescheins (19/9223) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/die Grünen gegen die Stimmen der FDP zurückgewiesen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Heimat (19/26603) zugrunde.

Ein ebenfalls ein auf der Tagesordnung stehender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Hotelmeldepflicht abschaffen – Risiken für Datenmissbrauch verringern“ (19/12372) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Dazu lag eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Heimat (19/16547) vor.

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ZP 11 Solidarische Pflegevollversicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, erstmals über die von der Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/24448) erhobene Forderung beraten, die solidarische Pflegevollversicherung umzusetzen. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der Linken

Derzeit finanzierten Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zuzahlungen zu den Investitionskosten wüchsen rasant. Die Abgeordneten fordern ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung, das unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 15.000 Euro pro Monat vorsieht.

Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen müssten auf 450 Euro gesenkt und gedeckelt werden bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung 2025, schreibt die Fraktion. (pk/hau/11.02.2021)

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TOP 12 Änderung von Familiennamen und Vornamen

Der Bundestag hat am  Donnerstag, 11. Februar 2021, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bereinigung des Namensänderungsgesetzes verabschiedet. Der Entwurf „zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (19/26177) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD, FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen einstimmig angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/26577) zugrunde.

Abgelehnt wurde hingegen ein Entwurf der FDP-Fraktion für ein „Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ (19/18314). Gegen die Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, dafür die FDP und Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/26605) zugrunde.

Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 gilt noch immer

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. In der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 1962 seien verschiedene historische Begriffe beibehalten worden und deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten.

Sie wurden durch das jetzt beschlossene Änderungsgesetz bereinigt „und der Text den Erfordernissen der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz angepasst“. Diese Bereinigung des Namensänderungsgesetzes wurde laut Koalition ohne inhaltliche Änderung des geltenden Rechts vorgenommen.

Reform des Ehe- und Geburtsnamenrechts

Der abgelehnte FDP-Gesetzentwurf trug den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“  (19/18314). Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollte für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es sollte zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen zu bestimmen. Weiterhin sollte es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit, einen „echten“ Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden, argumentierte die FDP. (sto/hau/mwo/11.02.2021)

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ZP 8 Friedensbemühungen im Jemen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26220) abgelehnt, der auf eine Intensivierung der Friedensbemühungen im Jemen abzielt. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Grünen bei
Stimmenthaltung der AfD, FDP und Die Linke abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/26588) zugrunde.

Antrag der Grünen

Die Abgeordneten forderten darin die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich dafür einzusetzen, „dass der Rahmen, innerhalb dessen die Waffenstillstands- und Friedensgespräche der Vereinten Nationen geführt werden, ausgeweitet wird und nicht nur Vertreter Präsident Hadis und der Houthis sondern auch weiterer zentraler jemenitischer Akteure umfasst“. Bei Bedarf sollte auch das Mandat des Sondergesandten der Vereinten Nationen für den Jemen erweitert und eine neue Resolution im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet werden. Außerdem sollte die Bundesregierung zusammen mit der EU Gespräche mit der neuen US-Administration suchen, um arbeitsteilig und unter enger Miteinbeziehung Kuwaits und Omans die Waffenstillstands- und Friedensgespräche der Vereinten Nationen voranzubringen.

Schließlich wandten sich die Abgeordneten gegen Waffenexporte an die am Jemenkrieg beteiligten Staaten, insbesondere Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und den Iran, die klar als solche zu benennen seien. (eis/ahe/11.02.2021)

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TOP 18 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (19/18962) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/26587) zugestimmt. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen AfD bei Stimmenthaltung der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Einstimmig für erledigt erklärt wurde ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG (19/19366). Bei Enthaltung von FDP und Grünen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an.

Abgelehnt wurde hingegen mit breiter Mehrheit ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/26604), der nur die Umsetzung der Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2018 / 844 forderte, um die Belastung für Bürger und Wirtschaft zu minimieren.

Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung

Ziel der Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und Nichtwohngebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden, damit Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können. Die vom Wirtschaftsausschuss vorgenommenen Änderungen am Koalitionsentwurf betreffen unter anderem verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen.

Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn beziehungsweise fünf). Aufgenommen wurde auch ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. Bauherren oder Eigentümer sollen so zusammenarbeiten dürfen, die grundsätzlichen Vorgaben bleiben bestehen. Zur Definition des Quartiersbegriffs heißt, entscheidend sei der „räumliche Zusammenhang“.

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, werden ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Das Gesetz betrifft außerdem nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf beim Ausbau von Stromnetzen bestehe. Strom müsse auch dann ausreichend zur Verfügung stehen, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig auf Ladeeinrichtungen zugreifen. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung zumindest bis zur Grundstücksgrenze sei eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.

Die Bundesregierung hielt dem in ihrer Gegenäußerung entgegen, dass der Gesetzentwurf die allgemeine Verpflichtung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen unberührt lasse, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Das Netz müsse jedoch volkswirtschaftlich effizient ausgebaut werden. Gefragt seien flexible Verbrauchseinrichtungen, die intelligent eingesetzt werden sollten.

Entschließung verabschiedet

In der verabschiedeten Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ein Vorziehen der Evaluierung des Gesetzes auf das Jahr 2023 zu prüfen. In der Evaluierung soll auch untersucht werden, wie sich die Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur, die Verteilnetzkapazitäten und die Kosten für Hausanschlüsse seit dem Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt haben.

Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit einerseits die Förderung und andererseits die Vorgaben des Gesetzes zu dieser Entwicklung beigetragen haben, wie sich Quartierslösungen beim Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur entwickelt haben, welche Hemmnisse für die Nutzung von Ladeinfrastruktur bestehen und wie die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zur Ausstattung von Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden.
Ferner soll die Regierung die Möglichkeit alternativer Erfüllungsoptionen zur Umsetzung der Verpflichtungen aus Artikel 8 der Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie (insbesondere Quartierslösungen) prüfen und mit der EU-Kommission erörtern. Die Bauministerkonferenz wurde gebeten, soweit noch nicht geschehen, die Musterbauordnung und die Muster-Garagenverordnung mit Blick auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu überprüfen und Hemmnisse zum schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beseitigen. (pez/11.02.2021)

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12. Februar 2021 (210. Sitzung)

ZP 9 Fortgeltung der epidemischen Lage

Der Bundestag hat sich am Freitag, 12. Februar 2021, in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) befasst. Der Entwurf wird nun im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten.

CDU/CSU: Der Bundestag regelt das Wesentliche

Bei dem Gesetzentwurf handle es sich um eine Parlamentsinitiative, betonte zu Beginn der Debatte Karin Maag (CDU/CSU). „Wir Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen bringen den Entwurf ein. Wir Abgeordnete wollen und werden, falls es weiterhin notwendig sein sollte, alle drei Monate hier im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden“, sagte sie. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen müssten ausschließlich an diesen Beschluss geknüpft werden. Sollte nach drei Monaten – also im Juni – die epidemische Lage nicht mehr festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden, betonte Maag. Die jetzt existierenden starren Fristen würden bei Annahme des Gesetzentwurfes gestrichen.

Maag machte zudem deutlich, das Regelungen, die zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten getroffen werden, nur auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses über das Fortgelten der pandemischen Lage überhaupt Rechtswirksamkeit entfalten könnten. „Wir regeln das Wesentliche – die Details setzen die Regierungen fest“, sagte die CDU-Abgeordnete.

AfD: Lockdown sofort beenden

Mit dem Gesetzentwurf sei der Zusammenbruch der ambulanten Gesundheitsversorgung vorprogrammiert, befand hingegen Dr. Robby Schlund (AfD). Es fehle an Schutzmaßnahmen für die niedergelassen Praxen. „Wir geben Ihnen jetzt schon die Schuld an der Enteignung der Vertragsärzte und dem Verlust der freien und unabhängigen Beruflichkeit“, sagte er. Es sei nicht hinnehmbar, dass Ermächtigungen und Grundrechtseinschränkungen „weiter unsere Landschaft beherrschen“. Eine Lösung hätte aus seiner Sicht das AfD-Rastermanagement sein können, das seine Fraktion vor einem Jahr vorgeschlagen habe.

Unter Bezugnahme auf Daten der Johns-Hopkins-Universität sagte Schlund, Länder mit einem weniger starken Lockdown als Deutschland hätten eine geringere Sterblichkeit bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Es sei an der Zeit, Fehler einzugestehen, so der AfD-Abgeordnete an Koalition und Regierung gewandt. „Der Lockdown ist sofort zu beenden. Die pandemische Lage ist sofort aufzuheben“, sagte Schlund.

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ZP 10 Hilfen für Familien

Die FDP-Fraktion fordert die Erhöhung der Kinderkrankentage unabhängig vom Status der Krankenversicherte. Auch Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, müssten in der Corona-Pandemie unterstützt werden, heißt es in dem Antrag (19/26527), über den der Bundestag am Freitag, 12. Februar 2021, erstmals beraten hat.

Zudem standen zwei ältere Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten“ (19/21589) und „Elterngeldverlängerung als Überbrückungshilfe für Familien ermöglichen“ (19/26192) auf der Tagesordnung, zu denen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorlagen (Familienpolitik: 19/26582, Elterngeldverlängerung: 19/26576). Dem ersten Antrag stimmten AfD und FDP zu, während sich die Grünen enthielten und die Koalitionsfraktionen sowie die Linksfraktion dagegen stimmten. Den zweiten Antrag unterstützte neben der FDP nur die AfD,. die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

AfD: Pandemie-Maßnahmen völlig überzogen

Unterstützung bekam die FDP zumindest in der Sache von der AfD-FraktionMartin Reichardt verwies allerdings darauf, dass seine Fraktion im März vergangenen Jahres bereits ähnliche Anträge gestellt habe. Damals habe die FDP diesen Anträgen aber nicht zugestimmt. Stattdessen buhle die FDP im Familienausschuss um die Zustimmung des „Linksblocks“, dafür werde sie bei der Bundestagswahl die Quittung bekommen.

Die aktuelle Situation durch den Lockdown sei für Familien und Kinder katastrophal. Die Telefonhotline „Nummer gegen Kummer“ verzeichne einen Anstieg der Anrufe um 30 Prozent, in der Kinderpsychologie komme es bereits zu Fällen von Triage. Dies habe die Bundesregierung zu verantworten. Mehr als 98 Prozent der Deutschen seien nicht an Corona erkrankt, die Pandemie-Maßnahmen deswegen völlig überzogen.

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ZP 13 Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, in erster Lesung den Entwurf von CDU/CSU uns SPD für ein drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (drittes Corona-Steuerhilfegesetz19/26544) debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage wollen Union und SPD folgende steuerlichen Maßnahmen umsetzen: Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind soll zudem ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Den steuerlichen Verlustrücktrag will die Koalition für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitern und auf zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies soll auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 gelten. (vom/12.02.2021)

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ZP 14 Einmalzahlung soziale Sicherung

Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(Sozialschutz-Paket III) Drucksache 19/26542

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TOP 17 Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) muss gestärkt werden. Dafür haben sich am Freitag, 12. Februar 2021, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie Redner aller Fraktionen ausgesprochen. Nach einstündiger Aussprache lehnte der Bundestag drei Anträge der AfD-Fraktion und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum ÖGD ab. Der Antrag der Grünen trug den Titel „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft stärken, die Public Health-Perspektive in unserem Gesundheitswesen ausbauen“ (19/24436). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.

Die AfD forderte in ihren Anträgen, die Weltgesundheitsorganisation zu reformieren und mehr Transparenz in die globale Gesundheitspolitik zu bringen (19/20115), das „Re-Identifikationsrisiko im Digitale-Versorgung-Gesetz und in der Datentransparenzverordnung“ zu reduzieren (19/24665) und die medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen und kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu stärken (19/17130). Alle drei Anträge wurden gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt, beim zweiten und dritten Antrag gab es jeweils eine Enthaltung. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (erster AfD-Antrag: 19/21217, zweiter AfD-Antrag: 19/25826, dritter AfD-Antrag: (19/26611), Antrag der Grünen: 19/26581).

CDU/CSU: Bund muss mehr Einfluss bekommen

Schon vorher habe es in den Gesundheitsämtern personelle Engpässe gegeben, sagte Alexander Krauß (CDU/CSU). Der Bund habe im vergangenen September vier Milliarden Euro bereitgestellt für Personal und Digitalisierung, ohne dafür eine eigene Zuständigkeit gehabt zu haben.

Die Bundesseite müsse mehr Einfluss bekommen. Als Langfristperspektive forderte er einen Paradigmenwechsel im Gesundheitssystem. Es komme darauf an, wie Menschen durch Prävention länger gesund bleiben.

AfD: Zahlungen an Weltgesundheitsorganisation einstellen

Paul Viktor Podolay (AfD) konzentrierte sich auf die Forderung seiner Fraktion, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu reformieren. Er stufte sie als „korrupte Organisation“ ein.

Deutschland sei 2020 der größte staatliche Geldgeber der WHO gewesen. Es müsse seine Zahlungen einstellen, wenn nicht demokratische Entscheidungsprozesse in der WHO durchgesetzt werden könnten.

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TOP 23 Rechtsgrundlagen Bundespolizei

CDU/CSU und SPD wollen die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei modernisieren. Ihren Gesetzentwurf (19/26541) hat der Bundestag am Freitag, 12. Februar 2021, nach halbstündiger erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen wollen die besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei  stärken und an die technische Entwicklung sowie an die aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen und Gefahrenlagen anpassen. Der im Bundespolizeigesetz definierte Aufgabenkanon der Bundespolizei habe sich im Grundsatz bewährt. Beabsichtigt sei gleichwohl eine weitere Differenzierung und Fokussierung. Darüber hinaus solle die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 20. April 2016 (Aktenzeichen: 1 BvR 966 / 09 und 1 BvR 1140 / 09) einige Vorschriften des damaligen Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Da das Bundespolizeigesetz vergleichbare Vorschriften enthält, ließen sich die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts insoweit auch auf das Bundespolizeigesetz übertragen. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes umfasse keine Regelung des finalen Rettungsschusses, die in der Mehrzahl der Polizeigesetze der Länder vorhanden sei

Das Bundespolizeigesetz solle daher überarbeitet werden. Im Bereich der Gefahrenabwehr erforderliche Befugnisse würden aufgenommen. Dabei würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum damaligen Bundeskriminalamtgesetz und die Regelungen der EU-Richtlinie 2016 / 680 vom 27. April 2016 berücksichtigt. Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes solle eine rechtliche Grundlage für den finalen Rettungsschuss eingeführt werden, um in besonderen Situationen wie Geiselnahmen oder Terroranschlägen, die einen derartigen Schusswaffengebrauch erfordern, auf sicherer Rechtsgrundlage handeln zu können. (vom/12.02.2021)

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TOP 24 Staatsangehörigkeitsgesetz

Zwei Vorlagen der AfD-Fraktion zum Staatsangehörigkeitsrecht hat der Bundestag am Freitag, 12. Februar 2021, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dabei handelt es sich zum einen um den Gesetzentwurf „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (19/26546) sowie zum anderen um einen Antrag mit dem Titel „Deutsche Staatsangehörigkeit nicht verschenken – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen“ (19/26547).

Gesetzentwurf der AfD

Um im Einbürgerungsverfahren möglichst sicherzustellen, dass sich die Antragsteller ökonomisch, sozial und kulturell in die Bundesrepublik integriert haben und weiterhin zur gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung beitragen sowie kein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen werden, will die AfD das Staatsangehörigkeitsgesetz an die „üblichen Gepflogenheiten klassischer Einwanderungsländer“ anpassen. Insbesondere solle der Antragsteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können.

Um gute soziale und politische Interaktionsmöglichkeiten sowie eine zuverlässige ökonomische Teilhabe zu gewährleisten, will die Fraktion das geforderte Sprachniveau auf B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) anheben. Damit dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 Rechnung getragen wird, solle für die Einbürgerung international Schutzberechtigter lediglich das Sprachniveau B1 (GER) verlangt werden. Um das Verwaltungsverfahren transparent und so einheitlich wie möglich zu gestalten, sollen „weitere Privilegierungen dieser Zuwanderergruppe“ entfallen.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/26547), dass Ausländern, die Behörden über ihre wahre Identität oder Staatsbürgerschaft vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben getäuscht haben, die zukünftige Einbürgerung grundsätzlich dauerhaft verwehrt bleibt. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz sowie Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen sollten ferner bei der Einbürgerung zumindest bei Betrugs- und Gewaltdelikten zukünftig immer ausdrücklich berücksichtigt werden. Gewaltdelikte müssten einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen.

Eine Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit geht nach Ansicht der Fraktion mit einer Übernahme an staatsbürgerlichen Pflichten einher. Neben einem Einbürgerungstest seien daher im Regelfall weitere grundlegende Kenntnisse in der politischen Bildung in Form von 60 Pflichtunterrichtsstunden nachzuweisen, die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen. (hau/vom/12.02.2021)

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TOP 25 Handel mit inkrimentierten Gütern

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, den Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ (19/20347) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten und um weitere Vorschriften ergänzten Fassung (19/26583) angenommen. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten für den Entwurf, FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Abgelehnt wurde auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/23493) ein Antrag der FDP-Fraktion (19/14727), die Postreform für mehr Qualität und fairen Wettbewerb zu vollenden. Nur die AfD unterstützte die FDP, die übrigen Fraktionen votierten dagegen.

Strafverfolgung wird erleichtert

Mit Annahme des Gesetzentwurfs wird die Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln erleichtert. Künftig werden Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt es. Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden. Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Dazu wurde das Postgesetz ergänzt.

Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu verzeichnen.“

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Mit dem Gesetz werden darüber hinaus postgesetzliche Vorschriften vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 geändert. Laut Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses hatte das Gericht zum einen die Regelung zur Bestimmung des Gewinnsatzes im Wege der Vergleichsmarktbetrachtung für rechtswidrig und damit unanwendbar erachtet. Die Regelung sei nicht von der postgesetzlichen Verordnungsermächtigung gedeckt.

Zudem habe das Gericht deutliche Bedenken gegen die Lastenallokationspraxis der Bundesnetzagentur geäußert. Als Lasten würden Kosten bezeichnet, die über die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hinaus im Entgeltgenehmigungsverfahren anerkannt werden können. Hierbei handele es sich um die Kosten für die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, sowie die Kosten einer flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen und die Kosten aus der Übernahme von Versorgungslasten für die Beschäftigten. Diese Lasten müssten bei der Genehmigung von Entgelten angemessen berücksichtigt werden.

Bestimmung genehmigungsbedürftiger Briefentgelte

Bei der Bestimmung genehmigungsbedürftiger Briefentgelte können auch Lasten einbezogen werden, die in anderen Produktbereichen entstehen, dort aber aufgrund der Wettbewerbsintensität nicht erwirtschaftet werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in dieser Praxis einen Widerspruch zu der postgesetzlichen Vorgabe einer angemessenen Berücksichtigung von Lasten gesehen. Diese werde überschritten, wenn es zwischen Lasten und zu genehmigenden Entgelten keinen Zurechnungszusammenhang gebe.

Die bisher in der Post-Entgeltregulierungsverordnung enthaltene Regelung zur Bestimmung des Gewinnsatzes wird nun im Postgesetz selbst geregelt und klargestellt, dass eine Vergleichsmarktbetrachtung zur Bestimmung des Gewinnsatzes mit dem postrechtlichen Effizienzkostenbegriff vereinbar ist. Durch die vom Wirtschaftsausschuss vorgenommenen Änderungen wird für Postdienstleister die Teilnahme am bereits existierenden Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur verbindlich, wenn Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen. Zudem wird die Preis-Kosten-Scheren-Prüfung als Instrument zum Schutz der Wettbewerber vor missbräuchlichen Preisgestaltungen marktbeherrschender Anbieter im Postbereich eingeführt.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Antrag (19/14727) mehr Wettbewerb auf dem Postmarkt gefordert. Die Abgeordneten riefen dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Postgesetzes vorzulegen mit dem Ziel, Qualität, Wettbewerb und Deregulierung voranzutreiben. Außerdem müsse die Post-Entgeltregulierungsverordnung so geändert werden, dass sich der Gewinnzuschlag am unternehmerischen Risiko ausrichtet.

Die von der Bundesregierung in Eckpunkten vorgelegte Novelle des Postgesetzes bleibe an entscheidenden Stellen, insbesondere bei der Bundesbeteiligung und der Entgeltregulierung, hinter den Forderungen der Monopolkommission zurück, begründeten die Abgeordneten ihren Vorstoß. Gerade für das Ziel, den Wettbewerb zu beleben, seien die Eckpunkte nicht ausreichend. Der Wettbewerb leide vor allem an der politischen Bevorzugung der Deutschen Post AG, was die jüngste Überarbeitung der Post-Entgeltverordnung und die Umsatzsteuerprivilegierung belegten. (pez/hau/12.02.2021)

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TOP 26 Atomare Abrüstung

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, einen Antrag der Linken (19/26172) und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/2581119/20065) zur atomaren Abrüstung abgelehnt. Ein neuer Antrag der Linken mit dem Titel „Atomare Abrüstung voranbringen – Überprüfungskonferenz zum Erfolg führen“ (19/26307) wurde nach halbstündiger Aussprache zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Dem Antrag der Linken mit dem Titel „Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Atomwaffenverbotsvertrag“ (19/26172) stimmten auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/26590) auch die Grünen zu, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten. Das gleiche Abstimmungsverhalten zeigte sich bei den beiden Anträgen der Grünen mit den Titeln „Dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beitreten“ (19/25811) und „Nukleare Teilhabe beenden – Atomwaffen aus Deutschland abziehen“ (19/20065). Der Auswärtige Ausschuss hatte auch dazu Beschlussempfehlungen vorgelegt (erster Antrag: 19/26589, zweiter Antrag: 19/22662).

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