171. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 5. Juni 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: AfD

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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15. Juni 2024 (171. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Regierungsbefragung Befragung der Bundesregierung BMVg und BKAmt

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat Russland als Bedrohung nicht nur für Georgien und Moldawien, sondern „letztlich auch für die Nato“ bezeichnet. In der Regierungsbefragung im Bundestag betonte der Minister am Mittwoch, 5. Juni 2024, dass die Ukraine deshalb weiterhin unterstützt werden müsse. „Ein Einbruch unserer Unterstützung hätte fatale Folgen“, sagte Pistorius. Die Lieferung etwa des Patriot-Flugabwehrraketensystems leiste wichtige Beiträge: „Jeder Euro zählt.“ Ein russischer Sieg käme teurer am Ende als die Unterstützung für die Ukraine heute. „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein“, so der Minister. „Wir müssen Abschreckung leisten, um zu verhindern, dass es zum Äußersten kommt.“

Dr. Rainer Rothfuß (AfD) erkundigte sich nach einem Ausstiegs- und Friedensszenario. „Sie wissen, dass dieser Krieg morgen von Putin beendet werden könnte“, antwortete Pistorius. Es sei „unsere Pflicht“, die Ukraine zu unterstützen. Putin habe diesen Krieg vom Zaun gebrochen, er trage dafür die Verantwortung.

Dr. Gottfried Curio (AfD) erkundigte sich nach der Abschiebung von Gewalttätern, die als Migranten ins Land kamen. Die irreguläre Zuwanderung werde deutlich eingeschränkt, betonte der Minister. Nach acht Jahren Verhandlungen sei in der EU das Europäische Asylsystem vereinbart worden. Zur Verbesserung von Rückführungen in die Herkunftsländer seien Gesetze verabschiedet worden. Mit den Bundeländern seien Vereinbarungen getroffen worden, die Ausländerbehörden zu digitalisieren und die Verfahren zu beschleunigen.

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TOP 3 Bundeswehreinsatz EUFOR ALTHEA

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/11413), der am Mittwoch, 5. Juni 2024, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Auswärtige Ausschuss die Federführung.

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TOP 4 Forderung nach Herab­setzung des Schutzstatus des Wolfs beraten

Mehr Tempo bei der Umsetzung der Herabstufung des Wolfs von einer bisher „strenggeschützten Art“ auf eine „geschützte Art“ verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/11431), den der Bundestag am Mittwoch, 5. Juni 2024, erstmals beraten hat. Die Bundesregierung solle dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission (KOM (2023) 799) vom Dezember 2023 und der Entschließung des Europäischen Parlaments (2022 / 2952 (RSP)) vom 24. November 2022 „unverzüglich zustimmen“, wird in dem Antrag verlangt, den die Abgeordneten nach der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Federführung.

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TOP 5 Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, die Forderung der AfD-Fraktion nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen. Gegen die Annahme eines entsprechenden Antrags mit dem Titel „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (20/11149) stimmten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/11453) in namentlicher Abstimmung 537 Abgeordnete, 62 Parlamentarier votierten für die Annahme der Vorlage.

Antrag der AfD

Der Solidaritätszuschlag sei eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6 Grundgesetz, heißt es in dem Antrag. Er sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den Bund bei der Finanzierung des „Aufbaus Ost“ zu unterstützen. Seit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag eine verfassungsrechtliche Legitimation, weshalb er abzuschaffen sei.

Aus Sicht der AfD-Fraktion stellt es keine verfassungsrechtlich zulässige Übergangsregelung dar, „dass der Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2020 nur für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entfallen ist, im Übrigen aber weiter erhoben wird“. (bal/hau/05.06.2024)

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TOP 5 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)

Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beteiligen. Dafür sollen wie bisher bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (20/11565), über den der Bundestag am Mittwoch, 5. Juni 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Der Auswärtige Ausschuss ist dabei federführend.

Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben dem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Struktur“.

Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien

Wie die Bundesregierung ausführt, ist die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Kosovos seit 2022 von wachsenden Spannungen geprägt. „Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-Soldatinnen und -Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovoserbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar.“ Politische Spannungen hätten sich auch Anfang 2024 fortgesetzt, unter anderem zur Frage möglicher Neuwahlen der Bürgermeister der vier nördlichen Gemeinden sowie zu den Regelungen zum Zahlungsverkehr zwischen Serbien und Kosovo.

Zentrales Anliegen der Bundesregierung sei eine „umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien“ und bilateral in Bezug auf Kosovo eine politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung und die Unterstützung der EU-Annäherung. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, heißt es im Antrag weiter. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten stets deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 21,8 Millionen Euro. (ahe/05.06.2024)

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16. Juni 2024 (172. Sitzung)

TOP 5 Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angesichts der tödlichen Messerattacke auf einen Polizisten in Mannheim ein entschiedenes staatliches Einschreiten gegen Gewalt angekündigt. „Nicht diejenigen sollen sich fürchten müssen in Deutschland, die in Freiheit und Frieden leben wollen. Sondern diejenigen müssen sich fürchten, die unsere Freiheit angreifen und unseren Frieden stören“, sagte Scholz am Donnerstag, 6. Juni 2024, in einer Regierungserklärung im Bundestag zur aktuellen Sicherheitslage. „Es gibt in Deutschland kein Faustrecht. Wer das anders sieht, der kriegt ein massives Problem mit unserer Polizei und unserer Justiz.“

Scholz: Wir lassen uns nicht spalten

Scholz sagte, das Messer-Attentat auf den jungen Polizisten sei Ausdruck einer menschenfeindlichen Ideologie und eines radikalen Islamismus. „Dafür gibt es nur einen Begriff: Terror.“ Und Terror werde der Kampf angesagt, unabhängig, wovon er motiviert sei. Scholz schloss in diesem Zusammenhang auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien nicht aus.

Der Kanzler betonte andererseits, dass auch die mehr als 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland Opfer von Hetze und Gewalt seien und von Islamisten bedroht und eingeschüchtert würden. „Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Wir lassen uns nicht spalten.“ Es sei abwegig und infam, sie unter Generalverdacht zu stellen. „Wer Verbrechen wie das in Mannheim dazu missbraucht, der legt die Lunte an unseren Zusammenhalt. Das schadet unserer Nation.“

Union: Gemeinsam hart und klar reagieren

Unionsfraktionschef Friedrich Merz forderte vom Kanzler und seiner Regierung mehr Entschlossenheit und konkretes Handeln. „Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen, diese Zeit ist jetzt vorbei“, sagte der CDU-Vorsitzende. „Es geht um den Kernbestand des Zusammenhalts unserer Gesellschaft, um nicht mehr und nicht weniger.“ Der Mord an dem Polizisten in Mannheim falle in eine Zeit, in der die Gesellschaft ohnehin schon sehr verunsichert sei.

„Ihre Regierung, Herr Bundeskanzler, muss jetzt handeln. Sie müssen diese Lage in den Griff bekommen.“ Es gebe Angriffe auf Polizeibeamte, Einsatzkräfte, Menschen, die Hilfe leisten wollen, politisch Andersdenkende und immer häufiger auch auf Kommunalpolitiker. Dies seien Erscheinungsformen einer zunehmenden Verrohung und Gewaltbereitschaft. „Und darauf müssen wir jetzt gemeinsam hart und klar reagieren“, sagte Merz.

Grüne: Keine einfachen Antworten

Zweifel an einem härteren Kurs in Sachen Abschiebung, auch nach Afghanistan und Syrien, meldete Britta Haßelmann an: „Wie soll man das machen?“, fragte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Es sei zwar klar: „Menschen, die schwere Straftaten begehen, müssen nach Verbüßung der Strafe abgeschoben werden.“ Doch sei es fraglich, dass man mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban über ein Abschiebeabkommen verhandeln könne.

„Auch wird zu klären sein und zu prüfen sein, für welches Drittland es attraktiv sein soll, Terroristen oder schwere Straftäter aufzunehmen. Ich bin gespannt darauf, welche Antworten wir darauf finden“, sagte Haßelmann. Einfache Antworten werde es jedenfalls nicht geben.

FDP: Abschiebung muss ermöglicht werden

FDP-Fraktionschef Christian Dürr wiederum lenkte den Blick auch auf zunehmende antisemitische Vorfälle in Deutschland. „Die Abschiebung islamistischer Straftäter nach Afghanistan und Syrien muss ermöglicht werden“, sagte Dürr.

„Wer hier bei uns islamistisch motivierte Straftaten begeht, von Volksverhetzung und Judenhass bis hin zu schweren Gewalt- und Tötungsdelikten, bedarf offenkundig keines Schutzes vor islamistischen Regimen.“

AfD sieht „migrationspolitisches Versagen“

Von einem „migrationspolitischem Versagen“ und einer politischen Mitverantwortung der Ampel-Koalition und der Vorgängerregierungen für den Messerangriff von Mannheim sprach die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel. „Ihre Ideologie der offenen Grenzen und der schrankenlosen unkontrollierten Einwanderung beruht auf Illusionen und Lügen, die Menschenleben kosten.“

Der Täter von Mannheim sei kein Einzelfall, sondern einer von vielen Attentätern und Gewaltverbrechern, die als vermeintliche Flüchtlinge nach Deutschland gekommen seien. „Aus dem Niedergang der inneren Sicherheit kann es nur eine vernünftige Konsequenz geben und das ist eine grundsätzliche Migrationswende, und zwar sofort.“ Dazu gehörten Grenzschließungen und Abschiebungen auch nach Afghanistan.

Attacke in Mannheim, Hochwasser, Ukraine-Krieg

Ein Anlass von Regierungserklärung und Aussprache war die mutmaßlich islamistische Attacke eines Afghanen in Mannheim vom vergangenen Freitag, 31. Mai. Der 2013 als Teenager nach Deutschland geflohene Mann hatte fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der Beamte erlag am 2. Juni seinen Verletzungen.

Weitere Themen der Debatte im Bundestag waren die Hilfe für die Betroffenen in Hochwassergebieten in Bayern und Baden-Württemberg und die Unterstützung der Ukraine im russischen Angriffskrieg. Kanzler Scholz verteidigte die Entscheidung zum Einsatz westlicher Waffen durch die Ukraine auch auf militärische Ziele auf russischem Territorium. Es sei richtig, sich vor solchen weitreichenden Entscheidungen „wieder und wieder und wieder“ mit den Partnern und Verbündeten eng abzustimmen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten sich darauf verlassen, „dass wir dabei besonnen handeln. Dass wir alle Risiken genau abwägen“.

Unionsfraktionschef Merz wollte Scholz diese Darstellung wiederum nicht als Besonnenheit durchgehen lassen. „Es ist Zögerlichkeit, es ist Ängstlichkeit, es ist Ausdruck von Ihrer Politik eines beständigen Hin und Hers, und es ist Ausdruck einer Politik falscher Lageeinschätzung.“ (ahe/06.06.2024)

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ZP2 Bekämpfung der Gefahr durch den politischen Islam

Die CDU/CSU-Fraktion ist im Bundestag mit einem Antrag zur Bekämpfung des politischen Islams „als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie“ (20/11393) gescheitert. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag, 6. Juni 2024, 406 Abgeordnete für die Ablehnung der Vorlage. 241 stimmten gegen die Ablehnung; daneben gab es eine Enthaltung. Bereits am Vortag hatte ihn der Ausschuss für Inneres und Heimat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke bei Enthaltung der Gruppe BSW abgelehnt, während neben der Unionsfraktion auch die AfD-Fraktion für die Vorlage votiert hatte (20/11663)

AfD: Asylwende statt Symptombekämpfung

Dr. Gottfried Curio (AfD) betonte, der politische Islam müsse gestoppt werden. „Importierte Gewalt lässt sich nicht kleinteilig wegmoderieren oder integrieren, aber man kann aufhören, sie zu importieren“, fügte er hinzu. An den Grenzen sei aber eine „politisch gewollte Kontrollverweigerung“ zu erleben. Benötigt werde nicht eine „immer weitere Symptombekämpfung, sondern endlich die Asylwende“.

Seit 2015 seien schon zu viele Islamisten eingewandert, die nichts vom hiesigen Staat hielten.  Die „Migrationsfanatiker“ wollten aber „Deutschland zum Siedlungsgebiet für Ausländer aus aller Welt machen“. Wer jährlich Hunderttausende ins Land hole, von denen „99 Prozent keine Verbrecher sind, holt mit dem letzten Prozent eben doch Tausende kriminelle Islamisten wie diesen Attentäter“.

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TOP 23 Imissionsschutzrechtliche Genehmigungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ (20/7502) angenommen. 377 Abgeordnete stimmten für den Entwurf in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung. 257 Abgeordnete lehnten die Vorlage ab und neun Parlamentarier enthielten sich der Stimme. In der Debatte lobten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen den Entwurf als „Genehmigungsturbo“, der jetzt für Deutschland gezündet werde, während die Opposition die Vorlage kritisierte.

Im Rahmen der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (20/11657) wurde darüber hinaus eine Entschließung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen, die beim sogenannten Repowering von Windkraftanlagen den Betrieb von Altanlagen bis zu deren Ablösung durch neue Anlagen ermöglichen soll. Ein ebenfalls zur Abstimmung vorgelegter Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/11658) zu dem Regierungsentwurf wurde mit der Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

AfD: Zerstörung der Wirtschaft mit religiösem Eifer

Thomas Ehrhorn (AfD) sagte, wer auf eine Lernkurve der Regierung hoffe, werde leider auch bei diesem „Ideologieprojekt“ wieder enttäuscht: Die Koalition treibe „das Zerstörungswerk unserer Wirtschaft mit geradezu religiösem Eifer“ weiter voran.

So erkläre sich auch das Kernanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich „die als lästig empfundenen Verzögerungen für den grenzenlosen Ausbau von Erneuerbare-Energie-Anlagen mit aller Macht aus dem Weg zu räumen“.

Entschließung verabschiedet

In der vom Bundestag verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich mit den Ländern und den Verbänden zum Vollzug der neuen Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz auszutauschen und, wo notwendig, zusätzliche Vollzugshilfen im Sinne des Gesetzes zu erarbeiten.

 Zudem soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie vorlegen und dabei die Vorgaben eins zu eins umsetzen. Die Verordnung zu den Vorgaben der Abwärmenutzung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sei zeitnah vorzulegen und der Arten- und Naturschutz müsse als existenzielle Wirtschaftsgrundlage anerkannt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht vereinfachen, damit zum Beispiel Windkraftanlagen schneller gebaut werden können. Ziel sei es, die Potenziale des Bundesimmissionsschutzgesetzes effektiver zu nutzen, um die Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 erforderten diese „nahezu eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung“.

Konkret wird „Klima“ als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Hierdurch könnten die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten, erklärt die Bundesregierung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Zum anderen ist geplant, die Genehmigungsverfahren für Anlagen wie etwa Windenergieanlagen an Land und Elektrolyseuren für grünen Wasserstoff zu beschleunigen. So ist künftig unter anderem eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich. Anlagenbetreibern wird das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert. Ebenfalls vereinfacht wurden Genehmigungsverfahren für das sogenannte Repowering, das Ersetzen älterer Anlagen durch moderne.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetz einzelne EU-rechtliche Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. So wird zum einen künftig die Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren beteiligt, wenn eine Industrieanlage so geändert oder erweitert wird, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissionsrichtlinie überschritten werden. Zum anderen werden Überprüfungen und Überarbeitungen der Lärmaktionspläne, die nach bisher geltendem EU-Recht in diesem Jahr stattfinden sollten,  verschoben. Sie sollen nun spätestens bis zum 18. Juli 2024 stattfinden.

Änderungen im Umweltausschuss

Der Umweltausschuss hatte dem Gesetzentwurf am Mittwoch, 5. Juni, zugestimmt. Für den Regierungsentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, während die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke dagegen votierten.

Zuvor hatte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, mit dem die geplanten Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nun nicht nur – wie in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs – für Windenergieanlagen und Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff gelten, sondern auch für alle anderen Industrieanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Besonders profitieren sollen jedoch weiterhin Erneuerbare-Energien-Anlagen, sie erhielten in einzelnen Punkten extra Erleichterungen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat einzelne geplante Regelungen kritisch gesehen und Änderungen vorgeschlagen. Dies gilt etwa für die Aufnahme des Klimas als Schutzgut: In seiner Stellungnahme, die dem Gesetzentwurf beigefügt ist, merkt die Länderkammer an, dass die Anforderungen, welche im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes an die Anlage gestellt werden, nicht klar seien und konkretisiert werden müssten.

Eine Forderung, der die Bundesregierung jedoch nicht nachkommen will: In ihrer Gegenäußerung erwidert sie, dass die Aufnahme des Klimaschutzes in die Zweckbestimmung des Gesetzes der Klarstellung diene. Damit werde die Rechtsgrundlage für künftige konkretisierende Rechtsverordnungen nach Paragraf 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geschaffen, „die gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein werden“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Zustimmend äußert sich die Bundesregierung etwa zu einem Änderungsvorschlag des Bundesrates zur Digitalisierung der Genehmigungsverfahren: Dieser hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es der vollständigen Digitalisierung bedürfe, um die Verfahren insgesamt wirksam zu beschleunigen. Derzeit würden bundesweit für die elektronische Antragstellung die entsprechenden Fachverfahren und Onlinezugänge geschaffen. Für die Nutzung dieser Möglichkeiten müssten Genehmigungsbehörden aber auch berechtigt sein, eine elektronische Antragstellung zu fordern und dafür technische Vorgaben zu machen, mahnt der Bundesrat.

Insgesamt betont die Länderkammer, dass es für das Erreichen der Klimaschutzziele und für die Sicherung der Energieversorgung nicht nur beschleunigter Zulassungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen brauche, sondern auch für „die Gesamtheit industrieller Anlagen, die an eine klimaneutrale Produktionsweise angepasst werden müssen“. (mwo/sas/07.06.2024)

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ZP 3; ZP4 Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Abgeordnete der Koalition und der CDU/CSU-Fraktion haben Forderungen der AfD-Fraktion zur Stärkung der Kommunen zurückgewiesen und der AfD mangelnde kommunalpolitische Kompetenz vorgeworfen. Die AfD konterte in einer Plenardebatte am Donnerstag, 6. Juni 2024, mit dem Vorwurf an die anderen Fraktionen, die Augen vor dem Verfall Deutschlands zu verschließen.

Gegenstand der Aussprache waren zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Elf Punkte für unsere Heimat – Kommunen stärken“ (20/11624) und „Kommunale Selbstverwaltung stärken – Fremdbestimmung durch Migrations- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung verhindern und Förderstruktur reformieren“ (20/11623), die im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen wurden.

AfD: Kommunen können Aufgaben nicht mehr erfüllen

Carolin Bachmann  (AfD) erklärte in der Debatte, der Zustand der Städte und Gemeinden verschlechtere sich mit jedem Jahr der Ampelregierung. Mit ihrer ideologischen Politik stelle die Regierung die Kommunen vor unlösbare Aufgaben, führe sie in eine Dauerkrise und treibe sie schließlich in den Ruin. Verantwortlich dafür seien der Zwangsumbau der Infrastruktur für die Energiewende und die Masseneinwanderung.

Zuletzt seien die kommunalen Sozialausgaben vor allem durch die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge um zwölf Prozent gestiegen. Die Kommunen könnten ihre originären Aufgaben nicht mehr erfüllen. Daher verlangte Bachmann, dass die Kommunen das Recht bekommen müssten, die Zuweisung von Migranten bei Wohnungsnot ablehnen zu dürfen. Statt auf erneuerbare Energien solle besser auf „Freiheitsenergien“ wie Atom und Gas gesetzt werden.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem ersten Antrag (20/11624) die Belastung der Städte und Gemeinden durch die Zuwanderung und durch die Kosten der Transformation im Gebäude- und Verkehrsbereich reduzieren. Sie schreibt, die Zuwanderung von Migranten stelle die Kommunen vor erhebliche Probleme, um den notwendigen Wohnraum bereitzustellen und kostenintensive Integrationsmaßnahmen umzusetzen.

Die zusätzliche hohen Wohnungsnachfrage durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine habe vielerorts „dramatische Formen“ erreicht, heißt es weiter. Daher solle Städten und Gemeinden zukünftig das Recht eingeräumt werden, Zuweisungsentscheidungen ablehnen zu können. Städte, in denen Wohnungsnot herrscht, sollen grundsätzlich von der Zuweisung von Migranten ausgeschlossen werden.

Außerdem soll die Transformationspolitik im Baubereich beendet werden, fordert die AfD-Fraktion. Das Gebäudeenergiegesetz und die generelle Verpflichtung für die Kommunen, eine Wärmeplanung zur Dekarbonisierung umzusetzen, solle abgeschafft werden, um kostengünstiges Bauen wieder zu ermöglichen. Auch die Transformationspolitik im Verkehrsbereich und der „ideologisch zugespitzte Kampf gegen das Auto“ sollen nach dem Willen der Fraktion beendet werden.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/11623) verlangt die AfD-Fraktion, dass die Bundesregierung die Zahl der Förderprogramme für die Kommunen reduziert und die Förderung auf die Errichtung und die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden sowie der Verkehrsinfrastruktur konzentriert. Außerdem soll die Beantragung von Mitteln vereinfacht werden. Die durch den Bund zugewiesenen kommunalen Pflichtaufgaben sollen auf ein dauerhaft finanzierbares Niveau verringert werden. Die AfD-Fraktion fordert daher, die Migrationspolitik des Bundes umgehend zu stoppen. Die Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen sollen umgehend beendet werden.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit der finanziellen Überforderung der Kommunen, für die der Bund durch die Übertragung von neuen Aufgaben verantwortlich sei. Da die finanziellen Mittel der Kommunen nicht ausreichten, hätten sie im Jahr 2023 ein Defizit von 6,8 Milliarden Euro zu verzeichnen gehabt. Finanzielle Programme des Bundes würden zu keiner Entlastung führen, sondern im Gegenteil bedeute die Beantragung und Abwicklung der derzeit über 90 zeitlich befristeten Programme einen erheblichen Mehraufwand.

Den für den Erhalt der Förderprogramme notwendigen Eigenanteil könnten finanzschwache Kommunen nicht aufbringen. Doch gerade diese Kommunen würden am dringendsten Unterstützung benötigen. Außerdem seien die Ausgaben durch die Migration erheblich gestiegen. Derzeit würden die Kommunen mehr als 70 Milliarden Euro pro Jahr für soziale Leistungen ausgeben. Diese Ausgaben hätten sich seit dem Jahr 2005 verdoppelt, heißt es in dem Antrag. Der Investitionsrückstand der Kommunen sei im Jahr 2023 auf etwa 166 Milliarden Euro angewachsen. Betroffen seien besonders die öffentliche Infrastruktur wie Schulen, Sportstätten und Verkehr. (hle/irs/06.06.2024)

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ZP 11 Aktuelle Stunde: Expertenrat für Klimafragen – Bundesregierung verfehlt Klimaziel

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 6. Juni 2024, auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion in einer Aktuelle Stunde mit dem Titel „Expertenrat für Klimafragen – Bundesregierung verfehlt Klimaziel“ mit den Klimazielen der Bundesregierung auseinandergesetzt. Einem Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zufolge besteht die Gefahr, dass die Bundesregierung bei den Treibhausgas-Emissionen die avisierten Klimaziele für das Jahr 2030 verfehlt.

AfD: Desaster für Deutschland 

Karsten Hilse (AfD) sagte, alles, was die Ampel anfasse, werde „zu Pech und Schwefel und zum Desaster für Deutschland“. Mit der klimagerechten Transformation führe die Regierung die deutsche Wirtschaft bereits in den Niedergang, und nun sage der vom „Wirtschaftszerstörungsminister“ eingesetzte Expertenrat, dies sei noch nicht ausreichend.

„Deutsche Unternehmen und der Mittelstand gehen ins Ausland oder in die Insolvenz und trotzdem werden die Klimaziele nicht erreicht“, so Hilse. Die Ampel habe nicht das Wohl des Volkes im Blick, sondern vertrete die Interessen von „Globalisten und weltweit tätigen Milliardären“. Er schloss: „Nur die AfD ist willens und in der Lage, Deutschland wieder zu einem sicheren, friedensstiftenden und wirtschaftsstarken Land zu machen.“

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TOP 9 Medizinforschungsgesetz

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (20/11561) am Donnerstag, 6. Juni 2024, in erster Lesung beraten. Im Anschluss überwies er die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten „bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten“ vereinfachen, entbürokratisieren und beschleunigen. Dazu sind Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) geplant.

Insbesondere solle regulatorisch der Weg für die Durchführung dezentraler klinischer Prüfungen geebnet werden, indem der Sondervertriebsweg für Prüf- und Hilfspräparate durch eine Änderung des Paragrafen 47 AMG erweitert wird. Zudem werde die Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten durch Ergänzung des Paragrafen 10a AMG erleichtert und die Genehmigung mononationaler klinischer Prüfungen durch Änderung des Paragrafen 40 Absatz 4 AMG beschleunigt.

Interdisziplinäre Bundes-Ethik-Kommission

Geplant ist zudem, eine interdisziplinär zusammengesetzte Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu errichten. Außerdem soll eine Richtlinienbefugnis des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. eingeführt werden.

Für die Bewertung von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika, die für die sichere und wirksame Verwendung eines dazugehörigen Arzneimittels bestimmt sind, werde zukünftig jeweils die Ethik-Kommission zuständig sein, die auch für das dazugehörige Arzneimittel zuständig ist, teilt die Bundesregierung mit. Die neu einzurichtende Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren werde damit auch im Bereich der Medizinprodukte bestimmte Zuständigkeiten erhalten. (hau/06.06.2024)

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TOP 9 Berufsorientierung, Berufliche Bildung

Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Berufsorientierung strukturieren – Berufliche Bildung reformieren – Zukunft sichern“ (20/11428) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen..

Antrag der Unionsfraktion

„Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist das Aushängeschild Deutschlands, aber die aktuellen Zahlen zeigen deutliche Herausforderungen“, heißt es im Antrag der Unionsfraktion. Der Nationale Bildungsbericht 2022 verzeichne mindestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie einen erheblichen Rückgang an Jugendlichen, die sich für eine berufliche Ausbildung entscheiden. So habe die Zahl an Neuzugängen zwischen 2019 und 2021 einen neuen Tiefpunkt erreicht und sei um sieben Prozent gesunken. Im Jahr 2023 habe es zwar eine leichte Zunahme an neuen Ausbildungsverträgen gegeben, „die Gesamtzahl bleibt aber weiterhin unter dem Stand vor Ausbruch der Corona-Pandemie“.

Dem gegenüber stünden 630.000 Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren, die weder zur Schule gehen noch eine Ausbildung machen oder beschäftigt sind, schreiben die Abgeordneten. Damit sei die Zahl der sogenannten NEETs (Not in Employment, Education or Training) zwischen 2019 und 2021 um 140.000 Jugendliche angestiegen. Auch jüngste Zahlen des Berufsbildungsberichts 2024 zeigten, dass jeder Fünfte zwischen 20 und 34 Jahren über keinen formalen Berufsabschluss verfügt. Diese Jugendlichen hätten oft keine aussichtsreiche Zukunftsperspektive und drohten, ohne eine zielgerichtete Berufsorientierung und -beratung aus dem System zu fallen, heißt es in dem Antrag.

Nationale Qualitätsoffensive Berufsorientierung

Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion, eine nationale Qualitätsoffensive Berufsorientierung zu initiieren, „die in enger Abstimmung mit den relevanten Akteuren einen strukturierten und wirksamen Prozess der Berufsorientierung ab dem Grundschulalter aufsetzt“. Außerdem müsse die Attraktivität der beruflichen Bildung und insbesondere des dualen Ausbildungssystems in Deutschland deutlich gesteigert werden.

Eine weitere Forderung betrifft die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Qualifikationen, die „noch deutlicher“ zu stärken sei. Mehr Durchlässigkeit und Flexibilität im Aus- und Weiterbildungssystem zu schaffen, ist ein weiteres Ansinnen der Unionsfraktion. (hau/06.06.2024)

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TOP 14 Entwicklung des Völkerstrafrrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts (20/947120/1001520/10131 Nr. 1.21) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11661) bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Zuvor hatte der Bundestag einen Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/11668) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Dafür stimmten nur die Antragsteller, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In das Gesetz aufgenommen wurden nun weitere Tatbestände der sexualisierten Gewalt. Dazu gehören der Vorlage zufolge unter anderem die Tatbestandsalternativen des „sexuellen Übergriffes“, der „sexuellen Sklaverei“, des „Gefangenhaltens eines unter Zwang geschwängerten Menschen“ sowie des „erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs“. Mit der Anpassung wird laut Entwurf auch auf bereits vorgenommene Änderungen im Strafgesetzbuch reagiert.

Die erweiterten Tatbestandsalternativen kommen sowohl beim Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Paragraf 7 des Völkerstrafgesetzbuchs) als auch beim Tatbestand des Kriegsverbrechens gegen Personen (Paragraf 8) zum Tragen. Zudem wird „die sexuelle Orientierung als unzulässiger Grund für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft durch Entziehung oder wesentliche Einschränkung grundlegender Menschenrechte“ aufgenommen.

Wie die Bundesregierung zur Begründung anführt, habe „in den vergangenen Jahren [..] das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen“. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt habe zu einem „gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt“, heißt es weiter.

Anpassung an Römisches Statut

Ferner wird der Normentext an das zwischenzeitlich geänderte Römische Statut angepasst. So wird im Völkerstrafgesetzbuch der Tatbestand des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (Paragraf 12) um die Tatbestandsalternativen „der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, und der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen“ erweitert.

Gestärkt werden auch die Rechte von Opfern. Ihnen soll durch eine Änderung in der Strafprozessordnung ermöglicht werden, künftig auch bei Völkerstraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch als Nebenklägerin beziehungsweise als Nebenkläger aufzutreten. Das war laut Entwurf bisher nur bei Taten nach dem Strafgesetzbuch möglich.

Aufzeichnung für wissenschaftliche Zwecke

Zur „Verbesserung der Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile“ dürfen künftig Verfahren in Völkerstrafrechtssachen „für wissenschaftlich und historische Zwecke“ aufgezeichnet werden.

In das Strafgesetzbuch wird das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Tatbestand (Paragraf 234b) aufgenommen. Für Taten dieser Art ist grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen.

Änderung im Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat im parlamentarischen Verfahren unter anderem konkretisiert, wer nebenklageberechtigt sein soll. Die Nebenklageberechtigung beschränkt sich danach auf diejenigen, „die gerade durch die verfahrensgegenständliche Tat, das heißt die Einzeltat, wegen derer eine Person angeklagt oder angeschuldigt wird, verletzt worden sind“, heißt es in der Begründung.

Ferner wird im Gerichtsverfassungsgesetz nunmehr klargestellt, dass die sogenannte „funktionelle Immunität“ eine Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht hindert. Damit wird laut Begründung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festgeschrieben.

Zudem ist nun vorgesehen, die „Strafbarkeit der Verursachung von Umweltschäden auf den nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ auszuweiten. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, sich in diesem Zusammenhang für eine Weiterentwicklung des Römischen Statuts einzusetzen. Angepasst wurde auch die Strafvorschrift zum Verschwindenlassen von Personen. Danach ist auch die Auskunftsverweigerung über das „Schicksal und den Verbleib einer Person“ strafbar.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu dem Regierungsentwurf hat der Bundesrat Stellung genommen. In der als Unterrichtung (20/10015) vorliegenden Stellungnahme schlägt die Länderkammer vor, Ermittlungsbehörden einen größeren Werkzeugkasten an die Hand zugeben, wenn sie wegen des „Verschwindenlassens von Personen“ ermitteln. Diesen Straftatbestand will die Regierung mit ihrem Entwurf als Paragraf 234b in das Strafgesetzbuch aufnehmen.

Wie der Bundesrat ausführt, ist nach dem Entwurf bislang vorgesehen, dass die Ermittler die Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen sollen. Die Länderkammer will darüber hinaus, dass in diesen Fällen auch die retrograde Verkehrsdatenerhebung und die Onlinedurchsuchung genutzten werden können. Entsprechende Anpassungen sollen demnach in den einschlägigen Katalogen der Strafprozessordnung vorgenommen werden. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie wolle die Vorschläge prüfen. (scr/06.06.2024)

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TOP 15 Änderung des Düngegesetzes, Strombilanzierung

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, das Düngegesetz novelliert. Den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (20/8658) nahm er in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (20/11664) an. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke, dagegen die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion.

Ebenfalls abschließend beraten wurde der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung (20/41120/549 Nr. 3), den der Bundestag gegen die Stimmen von Union und AfD zur Kenntnis nahm. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und gegen das Votum von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke verabschiedete der Bundestag dazu eine Entschließung (20/11664).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Vorhaben dient vorrangig der Umsetzung von EU-Recht. Mit der Änderung des Düngegesetzes werden die nationalen Vorschriften zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung erlassen: insbesondere die Regelungen zur Benennung einer notifizierenden Behörde, die auf Grund der Vorgaben dieser Verordnung wesentliche Aufgaben bei der Befugniserteilung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) übernehmen muss, sowie Regelungen hinsichtlich der Notifizierung und Überwachung von KBS. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat zu überwachen, ob die notifizierten Stellen, denen sie die Befugnis zur Wahrnehmung von Konformitätsbewertungsaufgaben erteilt hat, die Anforderungen erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Zur Einrichtung eines Wirkungsmonitorings der Düngeverordnung wird vor dem Hintergrund der Anforderungen der Nitratrichtlinie eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Einzelheiten des Monitorings sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Aufgrund der Verordnungsermächtigung sollen insbesondere die Mitwirkung und Zusammenarbeit verschiedener Behörden und der Austausch und die Erhebung der zur Durchführung des Monitorings erforderlichen Daten geregelt werden.

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. Das Düngerecht wird in drei Punkten geändert. Zum einen schafft es die Grundlage dafür, um die sogenannte Stoffstrombilanz landwirtschaftlicher Betriebe,  die jetzt Nährstoffbilanz genannt wird, zu verbessern. Diese bildet die Verwendung von Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar ab. Sie ist für die Betriebe ein Mittel, um ihre Nährstoffeffizienz zu überprüfen, zum Beispiel bei der Düngung und beim Einsatz von Futtermitteln. Das Ziel ist, dass künftig nachhaltiger und ressourcenschonender gedüngt wird.

Künftig sollen landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 Hektar LF beziehungsweise 50 Großvieheinheiten überschritten. Dafür soll sich die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu-/Abfuhr verlängern. Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben.

Ausgenommen bleiben auch weiterhin Betriebe und Biogasanlagen, die weniger als 750 kg Stickstoff pro Hektar (N/ha) aus Wirtschaftsdüngern aufnehmen oder erzeugen. Diese Begrenzung gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Weitere Ausnahmen von der Nährstoffbilanzverordnung gelten künftig für Kurzumtriebsplantagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobstflächen, Weinflächen und Strauchbeerenflächen, darunter auch solche, die nicht im Ertrag stehen.

Bundesweites Düngemonitoring

Zum anderen soll ein bundesweites Düngemonitoring überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben soll sich anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Das schafft die Basis dafür, um diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, stärker zur Verantwortung zu ziehen.

Wer beides schützt, soll hingegen entlastet werden. Zugleich soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden, Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, sollen nicht noch einmal von den Betrieben erfasst werden müssen. Bewirtschaftungs- und Düngedaten, die die Betriebe den Bundesländern schon gemeldet haben, sollen künftig anonymisiert an die Bundesbehörden weitergereicht werden können.

Außerdem soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um. Eine so genannte Konformitätsbewertungsstelle wird EU-Düngeprodukte auf deren Übereinstimmung mit der EU-Düngeprodukteverordnung prüfen. Zudem sollen Bußgeldvorschriften Verstöße gegen die EU-Düngeprodukteverordnung ahnden.

Verfahren wegen zu hoher Nitratwerte

Mit der Reform des Düngegesetzes setzt die Bundesregierung ein Versprechen um, das sie der EU-Kommission zugesichert hatte, damit diese ihre Verfahren wegen zu hoher Nitratwerte in Gewässern einstellt. Die Brüsseler Behörde hatte Deutschland seit 2012 immer wieder aufgefordert, die Düngeregeln zu verschärfen, weil einige Regionen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern kämpfen. Betroffen waren vor allem Gebiete mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau.

Im Jahr 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof final, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstieß, es drohten hohe Strafzahlungen. Seitdem wurden strengere Regeln erlassen – etwa längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie eine Neuausweisung besonders belasteter Gebiete. Die EU-Kommission stellte im vergangenen Juni ihre Verfahren ein, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium das nun verabschiedete Düngegesetz auf den Weg gebracht hatte.

Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung nennt in ihrem Bericht (20/411) Details zu den Mitgliedern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Expertengruppe zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung. Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen laut Düngegesetz zu erstellen sind.

Zur Begleitung der Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung sei vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden, schreibt die Regierung. In zwei Sitzungen im April und im Juni 2020 seien die Erfahrungen der zuständigen Länderbehörden mit der Einführung und Umsetzung der Stoffstrombilanzverordnung vorgestellt worden.

Bewertungsvorschläge einer Expertengruppe 

Zudem sei mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium vereinbart worden, eine weitere Expertengruppe zu gründen, die Vorschläge zur zukünftigen Festlegung der zulässigen Bilanzwerte für Stickstoff und Phosphor erarbeiten solle. Die Expertengruppe Bewertung habe im Zeitraum Oktober 2020 bis 2021 in zehn Sitzungen an den Bewertungsvorschlägen gearbeitet.

Der Bericht dokumentiere den erreichten Diskussionsstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Expertengruppe Bewertung. Zu vielen diskutierten Sachverhalten und Empfehlungen sei in der Expertengruppe kein Konsens erzielt worden. Daher bedeute die namentliche Nennung der Mitglieder nicht, dass sie den Bericht in allen Punkten mittragen oder unterstützen.

Entschließung verabschiedet

In der vom Bundestag verabschiedeten Entschließung (20/11664) wird die Bundesregierung aufgefordert, nach der Verabschiedung des Düngegesetzes die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung auf den Weg zu bringen, damit belastbare Grundlagen für eine Maßnahmendifferenzierung in mit Nitrat belasteten Gebieten unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips geschaffen werden.

Die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung sei „bürokratiearm“ auszugestalten, um die landwirtschaftlichen Betriebe zu entlasten. Bei der Bilanzierung von Stoffströmen soll die Regierung auf die Besonderheiten der unterschiedlichen Betriebstypen, Anbau- und Absatzverfahren vor allem des Obst- und Gemüsebaus eingehen.(nki/06.06.2024)

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TOP 14 Elementarschadenversicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, der die „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ will (20/8732). Die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten gegen den Antrag, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dafür. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zugrunde (20/11656).

Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der versicherungsvertragsrechtlich sicherstellt, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-out), und dass im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann.

Zudem soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor eingeführt werden. Planungsträger in den Ländern sollen für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden. Geprüft werden soll zudem eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen.

Systemfremd im Zivilrecht

Zur Begründung heißt es unter anderem, die Gründe für die geringe Absicherung gegen ein hohes existenzielles Risiko seien auf der Nachfrageseite zu suchen: Neben einem mangelnden Risikobewusstsein und der meist unbegründeten Sorge vor hohen Prämien dürften sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer in der Sicherheit wiegen, dass auch bei zukünftigen katastrophalen Schadensereignissen für nicht versicherte Wohngebäude aus Billigkeitserwägungen staatliche Hilfen gezahlt würden.

Ein weiterer Aspekt der Problematik seien die nicht ausreichenden Präventionsmaßnamen und Klimafolgenanpassungen. Versicherer stünden vor der Problematik, dass bei steigenden Schadensereignissen in der Zukunft eine adäquate Rückversicherbarkeit der Schäden nicht mehr gegeben sein wird. Abschließend verweist der Antrag darauf, dass es Pflichtversicherungen – mit Ausnahme der Krankenversicherung als fundamentale soziale Absicherung – regelmäßig nur im Bereich der Haftpflicht gebe, um Dritte vor den Schäden des eigenen Handelns zu schützen. Eine Verpflichtung, sich selbst gegen Gefahren zu versichern, gebe es regelmäßig nicht. Eine isolierte, unmittelbare und nicht abwählbare Elementarschadenpflichtversicherung wäre im deutschen Zivilrecht daher systemfremd, heißt es in dem abgelehnten Antrag. (mwo/irs/06.06.2024)

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TOP 15 Arbeitszeitflexibilisierung 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“ (20/10387) abgelehnt. Für den Antrag stimmte nur die Unionsfraktion. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/11490).

Antrag der Unionsfraktion

Unter Bezug auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie stellt die Unionsfraktion in dem Antrag fest: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Abgeordneten. Sie kritisieren die Bundesregierung unter anderem dafür, dass diese die Ziele des Koalitionsvertrages nicht einhält, wonach es schon 2022 einen Gesetzentwurf für mehr flexible Arbeitszeiten hätte geben sollen.

Die Unionsfraktion verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003 / 88 / EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag. (che/hau/06.06.2024)

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TOP 16 Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals den Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2022 (20/9868) beraten. Im Anschluss wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Bericht der Bundesregierung

In ihrem Bericht schreibt die Regierung, in Anbetracht der gegenwärtigen geopolitischen Lage könne sie nicht mit Sicherheit sagen, ob die Beteiligung an internationalen Polizeimissionen quantitativ ausgebaut oder beibehalten werden kann. Die Etablierung großer friedenssichernder Missionen der Vereinten Nationen, in denen mehrere hundert individuelle, nicht in Einheiten entsandte Polizisten eingesetzt sind, gehöre aufgrund der aktuellen Situation im UN-Sicherheitsrat der Vergangenheit an, schreibt die Regierung weiter. „Darüber hinaus wird die Arbeit der Missionen, insbesondere durch zunehmend autoritäre und häufig stark militärisch geprägte Regierungen in den Einsatzländern, immer mehr erschwert – bis hin zu der Aufforderung von Gastländern, die Tätigkeit von Missionen einzustellen. Hierdurch wird der Einsatz in Missionen gefährlicher und die Einsatzmöglichkeiten seltener“, heißt es in der Unterrichtung.

Auch der Einsatz in Missionen der EU werde demnach künftig höhere Anforderungen an die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten stellen. Polizeiliche Fachexpertise in hochspezialisierten Bereichen wie Abwehr hybrider Bedrohungen und Gefahren im Cyberbereich, bei der Bekämpfung von Terrorismus sowie Schwerer und Organisierter Kriminalität werde auch und gerade in Deutschland benötigt. Die Entsendung von polizeilichen Experten in diesem Bereich für die Dauer von 12 Monaten und darüber hinaus könne deutsche Dienststellen vor Probleme stellen. „Daher ist es erforderlich, neue Wege bei der Entsendung zu gehen“, so die Regierung. (che/06.06.2024)

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TOP 19 Zugang zur Gesundheitsversorgung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals einen Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Gesundheit für alle – Modern, gemeinwohlorientiert und solidarisch“ (20/11427) sowie einen Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur geplanten Krankenhausreform – Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens“ beraten. Im Anschluss wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der Gruppe Die Linke

Die Abgeordneten fordern einen grundlegenden Umbau des Gesundheitssystems. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sei ein Menschenrecht. Dieses Recht sei durch die jetzige Ausgestaltung des Gesundheitswesens gefährdet, heißt es in ihrem Antrag.

Die Politik der vergangenen Jahrzehnte habe weite Teile der Gesundheitsversorgung den Prinzipien von Markt und Profit unterworfen. Krankenhäuser seien privatisiert und auf das Ziel größtmöglicher Gewinne orientiert worden. Finanzinvestoren kauften Arzt- und Zahnarztsitze auf, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, schreibt die Gruppe.

Lage vieler Krankenhäuser kritisch

Die Lage vieler Krankenhäuser sei im Spannungsfeld zwischen Investitionsstau und steigenden Kosten inzwischen kritisch. Arzt- und Zahnarztpraxen im ländlichen Raum fänden keine Nachfolger, Frauen müssten weite Wege zurücklegen, um Geburtshilfestationen zu erreichen. Termine bei Fachärzten oder Psychotherapeuten seien schwer zu bekommen. Die Wartelisten von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten würden immer länger. Notwendige Arzneimittel seien immer häufiger nicht verfügbar.

Für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lägen seit Jahren gangbare Reformkonzepte auf dem Tisch, die Probleme würden aber nicht angegangen, kritisiert die Gruppe Die Linke. Mit einer solidarischen Gesundheitsversicherung könnten Beiträge gesenkt und Leistungen verbessert werden, heißt es weiter.

Für eine integrierte, wohnortnahe Versorgung

Die Abgeordneten legen in dem Antrag 22 Reformvorschläge vor. Ein Punkt bezieht sich auf die Schaffung einer integrierten, wohnortnahen Versorgung. Demnach könnten interdisziplinäre medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft ambulante, stationäre und notfallmedizinische Leistungen erbringen und die Anbindung an Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen sicherstellen.

Die Linke befürwortet auch die Digitalisierung, sofern sie sich konsequent am Nutzen für die Patienten und den wissenschaftlichen Fortschritt orientiere.

Antrag der Gruppe BSW

Die Gruppe BSW lehnt die geplante Krankenhausreform ab und fordert ein Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens. Seit 2020 seien bereits mehr als 60 Krankenhäuser geschlossen worden, mit der Reform werde es etwa 400 weitere treffen, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten. Damit gehe ein massiver Bettenabbau einher, mehr als 400.000 Menschen verfügten schon jetzt nicht mehr über eine Gesundheitsversorgung im Sinne von Quantität und Qualität, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sei.

Die Zerstörung des öffentlichen Gesundheitswesens sei ein massiver Angriff auf eine zentrale Grundlage der Gesellschaft, die in der gleichwertigen Gesundheitsversorgung für alle bestehe. Die Abgeordneten fordern eine kostendeckende Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund und Länder. Fallpauschalen oder leistungsbasierte Vorhaltepauschalen seien keine Lösung, sie führten zu einer dramatischen Unterbesetzung in der stationären Krankenpflege und hätten eine Privatisierungswelle angeschoben, die gestoppt werden müsse. (hau/pk/06.06.2024)

https://www.youtube.com/watch?v=uiKM9-wMbwU

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TOP 22 Finanzausgleichsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (FAG-Änderungsgesetz 2024, 20/11522) beraten. Darin geht es unter anderem um die beim Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern im November 2023 beschlossenen Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wird die dort vereinbarte Abschlagszahlung für das Jahr 2024 umgesetzt, indem durch eine Anpassung von Paragraf 1 Absatz 2 FAG der Umsatzsteueranteil des Bundes für das Jahr 2024 um 500 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder für das Jahr 2024 um den gleichen Betrag erhöht wird. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden, im Rahmen des Pauschalentlastungsgesetzes vom 13. November 2023 umgesetzten festen Flüchtlingspauschale in Höhe von 1.250 Millionen Euro führt diese Änderung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zum vereinbarten Abschlag in Höhe von insgesamt 1.750 Millionen Euro.

Es geht ferner um Entlastungen durch den Bund im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz. So soll zur finanziellen Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der Erstellung von Wärmeplänen der Umsatzsteueranteil des Bundes von 2024 bis einschließlich 2028 um jeweils 100 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden. (che/06.06.2024)

 

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TOP 25 Bundeswehreinsatz in Libanon (UNIFIL)

Die Bundesregierung spricht sich für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (Unifil) aus. Einen dazu vorgelegten Antrag (20/11411) hat der Bundestag am Freitag, 7. Juni 2024, erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Auswärtige Ausschuss die Federführung.

Antrag der Bundesregierung

Die Bundeswehr soll sich nach dem Willen der Regierung weiterhin an der Unifil-Mission vor der libanesischen Küste beteiligen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden.

Zentrale Aufgabe des Einsatzes bleibt demnach die Sicherung der libanesischen Grenzen, um einen Zufluss von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial in den Libanon zu verhindern. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die seegestützte Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und der Küstengewässer.

Politisch und ökonomisch sehr fragil

Die Lage in Libanon sei politisch und ökonomisch weiterhin sehr fragil, schreibt die Regierung. Trotz internationaler Vermittlungsbemühungen sei Libanon seit Oktober 2022 ohne Präsidenten. Obwohl die geschäftsführende Regierung von Premierminister Najib Miqati weiterhin ihre Aufgaben wahrnehme, sei eine substantielle politische und wirtschaftliche Kehrtwende mittelfristig nicht zu erwarten.

Das politische Vakuum verhindere dringend notwendige Reformen, um die verheerende Wirtschafts-, Banken- und Währungskrise zu überwinden. Zudem gebe es wegen der politischen Blockade „keine Fortschritte bei der Aufarbeitung von und Rechenschaft für systemische Korruption, Elitenstraflosigkeit und Missmanagement“.

Eskalationsrisiko bleibt sehr hoch

Infolge des Angriffs der Hamas auf Israel kommt es laut Antrag seit Oktober 2023 an der sogenannten Blue Line und im Einsatzgebiet von Unifil südlich des Litani-Flusses fast täglich zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Israel Defence Forces (IDF), der Hisbollah und anderen militanten Gruppen. Seit Anfang 2024 greife die IDF mit gezielten Schlägen auch Ziele nördlich des Litani-Flusses an. Die anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen seien die größten seit dem Krieg 2006.

Israel fordere ein erweitertes Sicherheitsarrangement in Südlibanon, damit etwa 80.000 evakuierte israelische Einwohner der an der Blue Line liegenden Ortschaften in ihre Häuser zurückkehren können. Die israelischen Forderungen beinhalteten unter anderem die vollständige Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1701 (2006) sowie den Rückzug der Hisbollah von der Blue Line und eine effektivere Überwachung des libanesischen Grenzgebietes.

Bisherige internationale Vermittlungsbemühungen hätten keine konkreten Fortschritte gezeitigt. Das Eskalationsrisiko bleibe daher sehr hoch. „Unverändert ist die Regierung von Libanon nicht in der Lage, die Sicherung der eigenen Grenze zu Israel als hoheitliche Aufgabe eigenständig zu übernehmen.“

Auseinandersetzungen zwischen Israel und Iran

Die Unterstützung der als politisch neutral geltenden und bei der Bevölkerung weiterhin anerkannten libanesischen Streitkräfte durch Unifil bleibe daher ein wichtiges Element zur Stabilisierung von Libanon.

Seit April 2024 würden zudem die sich verschärfenden und erstmals offen ausgetragenen Auseinandersetzungen zwischen Israel und Iran zusätzlich zur Instabilität in der Region beitragen. „Unifil leistet in dieser volatilen Lage seinen Beitrag zur Reduzierung von Spannungen in der Region“, schreibt die Bundesregierung. (hau/07.06.2024)

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TOP 24 Steuerliche Entlastung von Familien

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juni 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (20/11620) beraten. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Fünf Forderungen umfasst der Antrag der Unionsfraktion. So solle erstens ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt sowie die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.

Zweitens soll es darüber hinaus nach den Vorstellungen der Unionsfraktion künftig einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben. Der Pflegepauschbetrag soll steigen.

Erweiterte Arbeitgeberleistung, höherer Kinderfreibetrag

Drittens sollen auch Großeltern familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen. Viertens will die CDU/CSU-Fraktion Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausdehnen.

Schließlich sollen fünftens der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden. Die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind will die Unionsfraktion wieder einführen. (hau/07.06.2024)

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TOP 26 India-Middle East-Europe Economic Corridor

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juni 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ (20/11621) beraten. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Ebenfalls debattiert wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine vollumfängliche deutsch-indische Partnerschaft“ (20/11625), der nun federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (20/11621), eine engere Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa zu schaffen. Hintergrund der Forderung ist eine Absichtserklärung, die im Rahmen des G20-Gipfels im September 2023 in Neu-Delhi von acht Ländern – darunter Deutschland – unterzeichnet wurde.

Erklärtes Ziel und Zweck des India-Middle East-Europe Economic Corridors (IMEC) sei demnach, eine engere Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa zu schaffen – Israel solle zukünftig ebenfalls in das Vorhaben eingebunden werden. Der geplante Korridor soll durch Indien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Jordanien, Israel, Griechenland, Italien, Frankreich und Deutschland verlaufen.

Seitens der Europäischen Union werde das Projekt über die Initiative Global Gateway mit 300 Milliarden Euro teilfinanziert. Die Absichtserklärung sieht die Errichtung einer direkten Eisenbahn- und Schifffahrtsverbindung zwischen den beteiligten Staaten sowie einen Ausbau von Stromnetzen, Energieprojekten und Hochgeschwindigkeitsdatenkabeln zwischen Asien, dem Nahen Osten und Europa vor.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/11625) dazu auf, die außenpolitische Konzeption Indiens „als Vorbild“ zu nehmen und eine „vollumfängliche deutsch-indische Partnerschaft“ anzustreben. Indien stelle seit seiner Unabhängigkeit 1947 „seine strategische Autonomie in den Vordergrund“ und verfolge „zuerst seine nationalen Interessen“.

Deutschland solle zusammen mit Indien bei der Reform der Weltfinanzinstitutionen Weltbank und Internationaler Währungsfonds die BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) unterstützen, damit diese ihrem weltwirtschaftlichen Gewicht angemessene Anteile an Stimmrechten erhalten. Außerdem solle die Bundesregierung gemeinsam mit Indien für „vertrauensbildende Maßnahmen im Indo-Pazifik“ sorgen, flankiert durch die Gründung einer Konferenz für vertrauensbildende Maßnahmen nach dem Vorbild der damaligen KSZE (heute OSZE), und „auf ein Gleichgewicht der Mächte im Indopazifik“ hinwirken.

Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für einen schnellen Abschluss des EU-Indien-Freihandels- und Investitionsschutzabkommens ohne „überzogene umwelt- und menschenrechtliche Standards“ einzusetzen, um „mehr Investitionen in den größten Binnenmarkt der Welt zu tätigen und die deutschen Wirtschaftsbeziehungen zu diversifizieren“.(hau/nki/sto/06.06.2024)

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TOP 20 Cannabisgesetz und Straßenverkehrsgesetz

Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundestag die Regelung nachjustiert. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (20/11366) stimmten am Donnerstag, 6. Juni 2024, die Koalitionsfraktionen zu. Die Unionsfraktion, die AfD und die Gruppe Die Linke lehnten ihn ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/11662) vor. Ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/11665) zum Gesetzentwurf wurde abgelehnt, ihm stimmten nur die Antragsteller zu.

Angenommen wurde der Koalitionsentwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370), mit dem ein Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben wird. Dem Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen zu, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn bei Enthaltung der Gruppe Die Linke ab.

Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143). Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, die Unionsfraktion und die AfD stimmten ihm zu, die Gruppe Die Linke enthielt sich. Zu beiden Vorlagen hatte der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/11666) abgegeben.

Änderung der Cannabisgesetze

Hintergrund der Nachjustierung ist die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zum Cannabisgesetz abgegeben hat. Die Veränderungen sollen den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung tragen, heißt es. So soll die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden.

Außerdem erhalten die Länder Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen vorgesehen.

Der Gesundheitsausschuss hatte den Gesetzentwurf am 5. Juni gegen das Votum der Opposition in geänderter Fassung angenommen. Der Entwurf wurde einem Punkt geändert. Das Verbot der Bündelung verschiedener Tätigkeiten bei Angestellten in Anbauvereinigungen wurde gestrichen. Demnach dürfen die Cannabisclubs bezahlte Beschäftigte mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Das soll den Organisationsaufwand geringer halten.

Änderung im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss hat den Entwurf zu Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz in den Beratungen noch an einem Punkt geändert. Das Verbot der Bündelung verschiedener Tätigkeiten bei Angestellten in Anbauvereinigungen wurde gestrichen.

Demnach dürfen die Cannabisclubs bezahlte Beschäftigte mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Das soll den Organisationsaufwand geringer halten.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt.

Der Grenzwert liegt der Neuregelung zufolge künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Abgelehnter Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion spricht sich in ihrem abgelehnten Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Die Abgeordneten verweisen auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert.

Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwerts für Cannabis verzichtet werden. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter in der Rechtsprechung bereits besteht“. (vom/hau/06.06.2024)

TOP 22 Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden“ (20/11619) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und am Golf von Aden. Wie die Abgeordneten darin schreiben, sei die Beteiligung der deutschen Marine an der neuen EU-Mission Eunavfor Aspides ein richtiger Schritt, um die Präsenz in der Region zu verstärken und einen Beitrag für die wichtige Stabilisierung der Lage im Roten Meer zu gewährleisten.

Dennoch sei dies noch deutlich zu wenig, um eine jüngere „strategische Vernachlässigung“ dieser geopolitisch und geoökonomisch so bedeutenden Region durch Deutschland ausreichend zu korrigieren. Mit dem Abzug der deutschen militärischen Komponente aus der Eunavfor-Atalanta-Mission im Jahr 2021 befinde sich Deutschland in der Region „im sicherheitspolitischen Blindflug“, so die Unionsfraktion.

„Deutsche Präsenz aufstocken“

Die Bundesregierung fordert sie unter anderem auf, „die deutsche Präsenz in den Staaten des Horns von Afrika zeitnah durch die Entsendung zusätzlichen diplomatischen und militärischen Fachpersonals aufzustocken, um einen sichereren Informationsfluss, ein besseres Lagebild und eine bessere Vertretung deutscher Interessen vor Ort zu gewährleisten“.

Dazu gehöre insbesondere die Entsendung von militärischem Verbindungspersonal an die Deutsche Botschaft von Dschibuti. Außerdem solle die Bundesregierung, die erneute Entsendung von Stabspersonal in die Mission Eunavfor Atalanta in Dschibuti und ebenso den Wiedereinstieg in die EU-Ausbildungsmission EUTM Somalia prüfen.

Die Union begründet ihre Forderung mit der Bedeutung der Handelsrouten am Horn von Afrika und im Roten Meer, dem Hinweis auf Konflikte im Sudan, in Somalia und in Äthiopien und dem Hinweis auf die Einflussnahme Russlands und des Irans auf die Region. (hau/06.06.2024)

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7. Juni 2024 (173. Sitzung)

TOP 7 Vereinbarte Debatte zur aktuellen Europapolitik

Die Europawahl am Sonntag, 9. Juni, war am Freitag, 7. Juni 2024, Thema einer Vereinbarten Debatte zur Europapolitik im Bundestag. Zwei Tage, bevor in Deutschland rund 64,9 Millionen Menschen ein neues EU-Parlament mitwählen, ging es vor allem um die Themen und großen Baustellen der Europäischen Union, die die kommende Legislaturperiode prägen werden: um Verteidigung, die Fragen nach einer EU-Erweiterung sowie die Wirtschaftspolitik und um die neue EU-Führung.

AfD: Wichtige EU-Verträge werden nicht eingehalten

Tino Chrupalla (AfD) kritisierte, dass auf EU-Ebene alle wichtigen Verträge nicht eingehalten würden – weder der Vertrag von Maastricht noch der von Lissabon: „Damit verliert die EU an Glaubwürdigkeit.“ Er bezeichnete die EU als „dysfunktional“ und forderte eine Änderung.

Ihm schwebe ein Europa von „Wladiwostok bis Lissabon vor“, mit einem „gemeinsamen Wirtschaftsraum“ und „Frieden“ und „freiem Handel“. Dazu seien „gute Beziehungen zu allen Ländern auf dem Kontinent Europa“ notwendig. Deutsche Waffen dürften „nie wieder auf Russland gerichtet sein“.

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ZP 7 Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der EU

Mehr Handel zwischen Europa und Afrika, das will die CDU/CSU-Fraktion erreichen. Deutschland soll deshalb zeitnah mehrere Wirtschaftsabkommen ratifizieren, die auf europäischer Ebene bereits verhandelt sind. Dafür hat die Unionsfraktion  am Freitag, 7. Juni 2024, einen ausformulierten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/11614). Dieser umfasst auch die Ratifizierung von EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam.

AfD gegen klima- und sozialpolitische Überfrachtung

Für die AfD-Fraktion kündigte Dr. Malte Kaufmann (AfD) an, dem Unionsantrag zuzustimmen. Seine Fraktion werde Freihandelsabkommen stets unter drei Voraussetzungen zustimmen, nämlich „keine dubiose Schiedsgerichtsklauseln, keine Bevormundung der Partnerstaaten durch linksgrüne Weltbeglückungsideen“ sowie keine Nachteile für Deutschland.

Kaufmann verwies darauf, dass alle in dem Unionsantrag genannten Abkommen „seit spätestens 2016 ratifizierungsbereit“ seien. „Wieso wurden sie nicht schon ratifiziert?“, fragte der AfD-Abgeordnete in Richtung der CDU/CSU-Fraktion. Er plädierte für „Handelsabkommen ohne klima- und sozialpolitische Überfrachtung“. Kaufmann weiter: „Leider wurde die gesamte EU genau nach diesen linken Vorstellungen in den letzten Jahren gestaltet.“

 

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ZP 8; 9 Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juni 2024, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (20/11367) angenommen. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD angenommen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ (20/10725). Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung durch die Antragsteller und der AfD. Zu beiden Vorlagen hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung  (20/11659) vorgelegt. Ebenfalls abgelehnt wurde jeweils ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/11667) und der AfD-Fraktion (20/11676) zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit ihrem Gesetzentwurf reagieren die Koalitionsfraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen. Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der angenommene Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Änderungen im Rechtsausschuss

Der federführende Rechtsausschuss hatte Änderungen am Koalitionsentwurf vorgenommen. Unter anderem wurde eine Evaluierungsklausel eingefügt.

Die Neuregelungen zu Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen sollen danach innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/10725) beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils verlangen die Abgeordneten, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter. (scr/07.06.2024)

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ANTRAG AfD TOP 27 Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juni 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“ (20/11626) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen..

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion plädiert in ihrem Antrag dafür, „jeden, auch wenn er kundtut, ,Asyl‘ beantragen zu wollen, zurückzuweisen, wenn er unberechtigterweise aus einem sicheren Transitland einreisen will“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, die Bundespolizei anzuweisen, bestimmte Rückübernahmeabkommen mit den Benelux-Ländern, Dänemark, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Tschechien sowie ein multilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Polen und ein „bilaterales Abkommen zur Durchführung multilateraler Rückübernahmeabkommen Polen“ anzuwenden. Auch setzt sich die Fraktion dafür ein, „die Bundesgrenze sofort kontrollierbar zu machen, gegebenenfalls auch durch die Errichtung von Grenzzäunen“.

Des Weiteren soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die Verfahrensdauer der Bearbeitung unzulässiger und offensichtlich unbegründeter Asylanträge einschließlich der anschließenden Beschreitung des Rechtswegs drastisch verkürzen. Zudem wird die Regierung aufgefordert, „die Praxis des generellen Verbleibs abgelehnter Asylbewerber in Deutschland zu beenden und entgegenstehende rechtliche Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene entsprechend anzupassen“. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die „wichtigsten Anreize für die illegale Einwanderung nach Deutschland“ zu beseitigen. (hau/07.06.2024)