143. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 13. Dezember 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

.

13. Dezember 2023 (143. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

.

TOP 1 Regierungserklärung zum europäischen Rat

Eigentlich sollte die Regierungserklärung des Bundeskanzlers ein Schlaglicht auf den letzten regulären EU-Gipfel dieses Jahres werfen, bei dem es ab morgen in Brüssel unter anderem um die weitere finanzielle Unterstützung für die Ukraine und die EU-Beitrittsperspektive des Landes gehen soll. Doch nachdem die Ampel-Koalitionäre sich kurz zuvor auf eine Lösung in der Haushaltskrise geeinigt hatten, kam Olaf Scholz (SPD) nicht umhin, auch zu diesem Thema Stellung zu nehmen. In der anschließenden, rund 90-minütigen Aussprache rückte der Europäische Rat dann nahezu vollständig in den Hintergrund. Während die Ampelfraktionen die Einigung im Haushaltsstreit verteidigten, übten die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD erwartungsgemäß scharfe Kritik an den Vorschlägen.

Scholz: Ukraine-Hilfen im Haushalt abgesichert

Konkret will die Bundesregierung infolge des Karlsruher Haushaltsurteils den Klima- und Transformationsfonds um zwölf Milliarden Euro kürzen und die 17-Milliarden-Euro-Lücke im Kernhaushalt für das Jahr 2024 durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen stopfen. Auch sollen die Ausgaben einzelner Ressorts abgesenkt und Bundeszuschüsse verringert werden. Scholz sprach im Bundestag von einem „guten und demokratischen Kompromiss“ und schwierigen Abwägungen: Die Regierung habe Ausgaben priorisieren müssen, ohne die soziale Sicherheit und die Transformation aufs Spiel zu setzen. Damit der Bundestag in der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres abschließend über den Haushalt für 2024 beraten könne, werde das Bundesfinanzministerium die Vereinbarungen nun zügig umsetzen und dem Parlament vorlegen.

Mit Blick auf die Ukraine betonte Scholz, die Unterstützung für das Land müsse im Haushalt abgesichert werden, „so lange wie geplant und so lange wie möglich“. Die Bundesregierung habe dafür 2024 neben den Hilfen über die EU weitere acht Milliarden Euro für Waffenlieferungen eingeplant. Dazu kämen mehr als sechs Milliarden Euro für die Versorgung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland. Der Kanzler stellte aber auch in Aussicht, dass die Regierung eine Notlage nach den Regeln der Schuldenbremse erklären werde, sollten andere Unterstützer wie die USA ihre Hilfen zurückfahren und sich die Lage für die Ukraine verschärfen. Er fügte hinzu, er werde sich auf dem Europäischen Rat „für eine nachhaltige, verlässliche, finanzielle Unterstützung der Ukraine“ für die kommenden Jahre eintreten….

AfD: Es droht eine Deindustrialisierung

AfD-Co-Fraktionschef Tino Chrupalla urteilte, die Bundesregierung wolle die Welt und das Klima retten, wirtschafte Deutschland dabei aber kaputt. Indem Energie künstlich verknappt und die Inflation durch eine noch höhere CO2-Abgabe weiter angeheizt werde, gefährde die Koalition den Wirtschaftsstandort.

„Es droht eine Deindustrialisierung“, warnte Chrupalla. Auch durch die Einigung im Haushaltsstreit vollziehe die Ampel nicht die nötige Wende in der Haushaltspolitik: „Sie lassen sich nicht beirren, Sie machen immer so weiter.“…

Plenum billigt Entschließungsanträge

SPD-Chefin Saskia Esken bekräftigte indes die Aussage von Bundeskanzler Scholz, dass eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse bei einer verschärften Lage in der Ukraine weiterhin möglich ist. „Wir stehen an der Seite der Ukraine ohne Wenn und Aber.“

Kurz ging Scholz in seiner Regierungserklärung auch auf die Erweiterung der EU um weitere Mitglieder ein. Dass die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Moldau und der Ukraine empfohlen habe, unterstütze die Bundesregierung ausdrücklich, stellte er klar. Auch Georgien und die Westbalkanstaaten müssten eine ernsthafte EU-Perspektive erhalten. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten dazu auch einen Entschließungsantrag zu den geplanten EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine (20/9723) und der Republik Moldau (20/9724) vorgelegt, indem sie unter anderem eine konsequente Fortführung des Reformkurses in den beiden Ländern fordern. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gebilligt.

Drei weitere Entschließungsanträge von CDU/CSU und AfD erhielten dagegen keine Mehrheit. Die Union hatte in ihrem Antrag zu den Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine (20/9725) und der Republik Moldau (20/9726) eine Reihe von Forderungen im Kontext der Aufnahme gestellt. Die AfD-Fraktion sprach sich in ihrem Antrag (20/9727) unter anderem dafür aus, die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und deren Aufnahme in die EU abzulehnen. (joh/13.12.2023)

 

.

TOP 2 Regierungsbefragung

Bundesernährungs- und -landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 97Die Grünen) hat sich erfreut gezeigt, dass sich die Betriebsergebnisse der deutschen Landwirte in den beiden letzten Jahren positiv entwickelt haben. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 13. Dezember 2023, betonte der Minister, die Bundesregierung habe mit der Einführung des staatlich verbindlichen Tierhaltungskennzeichens einen großen Schritt getan. Das Tierhaltungskennzeichen schaffe Transparenz für Verbraucher und mache die Leistungen der Landwirte für Tierschutz sichtbar.

Ziel sei es, den Betrieben eine verlässliche Perspektive zu geben. Dazu werde ab kommendem Jahr die krisenfeste Tierhaltung mit einer Milliarde Euro als Anschubfinanzierung gefördert. Gefördert würden nicht nur Investitionen, sondern auch bei den laufenden Kosten werde gestützt. Vor Kurzem sei auch die Biostrategie auf den Weg gebracht worden, sagte Özdemir. Sie solle die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau des Ökolandbaus als besonders umwelt- und ressourcenschonende Bewirtschaftungsform stärken.

Schmidt: Klima-Club und Deutschlandpakt

Bundesminister Wolfgang Schmidt (SPD) während der Regierungsbefragung im Bundestag (DBT/Florian Gaertner/photothek)

Den Fragen der Abgeordneten stellte sich neben dem Agrarminister auch der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt (SPD). Er äußerte sich positiv über die Einigung bei der Weltklimakonferenz COP 28. Das sei ein gutes Zeichen, dass man international vorankomme. Deutschland habe seinen Beitrag geleistet für den sogenannten Damage-and-loss-Fonds, aus dem Länder des globalen Südens für klimabedingte Schäden und Verluste entschädigt werden sollen. Schmidt freute sich auch, dass der „Klima-Club“ gestartet sei und dass mit der Türkei das 37. Land beigetreten sei.

Schmidt hob ferner darauf ab, schneller werden und die Behäbigkeit loswerden zu müssen. Dazu hätten die Ministerpräsidenten der Länder mit dem Kanzler am 6. November den Deutschlandpakt für Beschleunigung beschlossen. Jetzt gehe es darum, die 100 Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Große Fortschritte meldete der Kanzleramtschef bei der Arbeitskräftesicherung. Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz sei beschlossen. Damit liege ein vernünftiges Recht vor, um ausländische Fachkräfte nach Deutschland zu bringen.

Schutz der Weidetierhalter

Peter Felser (AfD) verwies darauf, dass 4.000 Schafe und Nutztiere pro Jahr vom Wolf gerissen würden, der durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union geschützt sei. Vom Minister wollte Felser wissen, ob sich der Minister dafür einsetzt, den Wolf von Anhang 4 der Richtlinie in Anhang 5 zu verschieben.

Özdemir sagte, er bekenne sich zu den Schafhaltern. Die Tierhaltung in Deutschland müsse sicher sein. Die Schäden der Tierhalter würden bis zu hundert Prozent ausgeglichen. National habe man eine gute Regelung gefunden, sodass zunächst abgewartet werden sollte.

Kosten des Atomausstiegs

Der AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft sagte, Frankreich emittiere nur ein Zwölftel des deutschen Kohlendioxidausstoßes, und fragte, wie viel der „deutsche Sonderweg“ in der Energiepolitik noch kosten werde.

Schmidt erwiderte, Deutschland habe den Weg gewählt, die Atomkraftnutzung auszuschließen, ein Neubau von Atomkraftwerken sei auch ökonomisch nicht sinnvoll. Im vergangenen Winter habe Frankreich Strom aus deutschen Gaskraftwerken bezogen, was in Deutschland und nicht in Frankreich den Kohlendioxidausstoß erhöht habe. Die Gestehungskosten für die Atomkraft lägen deutlich über denen für erneuerbare Energien, so der Minister…

.

TOP 3 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 13. Dezember 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/9661), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

23 der insgesamt 58 Fragen werden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete der ehemaligen Fraktion Die Linke haben 18 Fragen gestellt. Davon stammen vier von Abgeordneten, die sich dem neuen Verein Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zuordnen. Abgeordnete der AfD-Fraktion sind mit 15 Fragen vertreten. Hinzu kommen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten werden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 17, richten sich an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, gefolgt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit sieben Fragen und dem Bundesministerium der Finanzen mit sechs Fragen. Je vier Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, je drei Fragen an das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Zwei Fragen soll das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beantworten, zu je einer Frage müssen sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundeskanzleramt äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigt sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Dr. Hendrick Hoppenstedt beim Bundesfinanzministerium, ob sich die Schuldenbremse im Grundgesetz nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf die Haushalts- und Finanzstabilität, die Investitionsnotwendigkeiten und die Generationengerechtigkeit bewährt hat und ob sie unverändert beibehalten werden sollte.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner will vom Bundesinnenministerium erfahren, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich die Einwanderung von ausländischen Bürgern im Jahr 2023 ist und ob die Regierung weiß, wie hoch die durchschnittlichen Kosten für einen Migranten mit Erstasylantrag pro Monat beziehungsweise pro Jahr für Deutschland sind.

Der fraktionslose sächsische Abgeordnete Dr. André Hahn verlangt vom Bundesfamilienministerium Auskunft darüber, welche Aktivitäten es seitens der Bundesregierung in dieser Wahlperiode gab oder gibt, um vor allem Kinder, Jugendliche und Suchtgefährdete besser vor Glücksspielen – einschließlich Sportwetten – zu schützen. Hahn fragt, was die Bundesregierung und andere Akteure diesbezüglich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland planen.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesministerium der Justiz, wie die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass auch die freiwillige Selbstverpflichtung von Immobilienunternehmen wie beispielsweise im Berliner Bündnis für bezahlbaren Wohnraum in der Praxis nicht dazu führe, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von elf Prozent eingehalten wird. Bayram will wissen, ob die Regierung daraus einen aktuellen bundesgesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die Absenkung der Kappungsgrenze ableitet.

Die fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen will vom Bundesverteidigungsministerium erfahren, , was die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Soldaten (einschließlich solcher mit deutsch-israelischer Doppelstaatsbürgerschaft) am Krieg im Gazastreifen weiß, bei dem bisher mehr als 16.000 Menschen, darunter mehr als 7.000 Kinder, getötet worden seien und in dessen Zusammenhang Vorwürfe über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zunähmen. Dağdelen fragt, inwiefern deutsche Staatsbürger damit rechnen müssten, dass nach ihrer Rückkehr nach Deutschland gegen sie ermittelt wird. Sie weist darauf hin, dass Israel den Internationalen Strafgerichtshof, der gegen Israel und die Hamas wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen ermittele, nicht anerkenne.

.

Antrag AfD ZP1 Ergebnisse der PISA-Studie 2022

Im internationalen Leistungsvergleich „Pisa“ haben deutsche Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr so schlecht abgeschnitten wie noch nie. Sowohl im Lesen als auch in Mathematik und den Naturwissenschaften sind die Leistungen deutlich zurückgegangen. Auf Verlangen der AfD-Fraktion hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Dezember 2023, in einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Ergebnisse der PISA-Studie 2022 ernst nehmen“ eine Stunde lang über das Thema debattiert.

AfD: Kinder bleiben auf der Strecke

„Ohne Migrationswende, keine Bildungswende“, sagte Nicole Höchst (AfD) und verwies darauf, dass der Anstieg schlechter Ergebnisse bei der Pisa-Studie „in etwa parallel“ zum anwachsenden Anteil nicht deutsch muttersprachlicher Schüler in den Klassen verlaufe.

Während sich Bund und Länder den „Schwarzen Peter“ zuschieben und diskutieren, wer zuständig sei, blieben derweil die Kinder auf der Strecke.

.

TOP 5 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte

Anlässlich des 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Dezember 2023, in einer Vereinbarten Debatte diskutiert. Drei Tage nach dem Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember sprachen im Bundestag Abgeordnete der Fraktionen über die Lage der Menschenrechte in Deutschland und der Welt. Bereits seit dem Jahr 1948 wird an diesem Tag weltweit auf die Menschenrechte aufmerksam gemacht…

AfD sieht Menschenrechte in desolater Lage

Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun bezeichnete die Grundrechte als „Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nicht Rechte des Staats gegenüber den Bürgern“. Dies würde zunehmend in Vergessenheit geraten, weshalb die Lage der Menschenrechte 75 Jahre nach der Erklärung „desolater als je zuvor“ sei.

Braun kritisierte westliche Regierungen, die die „klassischen Freiheitsrechte durch einen unverantwortlichen Zirkus an hypermoralischem Wohlfühlgetue“ ignorierten. Vielmehr sollten sie sich mit der weltweit steigenden Verfolgung von Christen beschäftigen…

.

TOP 5 KfW Studienkredit

Die CDU/CSU-Fraktion will finanzielle Entlastungen im Studium erreichen. Ein darauf abzielender Antrag mit dem Titel „Studierende finanziell entlasten – Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wieder zu einem geeigneten Instrument der Studienfinanzierung machen“ (20/9254) wurde am Mittwoch, 13. Dezember 2023, erstmals im Bundestag beraten. Nach der Debatte ist die Initiative an die Ausschüsse überwiesen worden. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Federführung.

.

ANTRAG AfD: TOP 6 Selbstauflösung einer Fraktion im Präsidium widerspiegeln

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 13. Dezember 2023, eine Initiative der AfD-Fraktion abgelehnt, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (ehemals Fraktion Die Linke) zum Rücktritt aufzufordern. Ein dazu von der AfD eingebrachter Antrag mit dem Titel „Selbstauflösung einer Fraktion auch im Präsidium widerspiegeln – Vertreterin der aufgelösten Fraktion im Präsidium zum Rücktritt vom Amt der Vizepräsidentin auffordern“ (20/9722) fand gegen die Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung durch die Antragsteller keine Mehrheit. Auch ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag zur Personalie Pau (20/9721) wurde bei Zustimmung der AfD mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ebenfalls abgelehnt. Die fraktionslose Abgeordnete Pau ist das dienstälteste Mitglied des Bundestagspräsidiums. Ihre Fraktion Die Linke hatte sich am 6. Dezember aufgelöst.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will, dass der Bundestag seine Vizepräsidentin Petra Pau (fraktionslos) auffordert, von ihrem Amt zurückzutreten. In einem Antrag (20/9722) begründet sie dies damit, dass die Fraktion der Linken im Bundestag zum 6. Dezember 2023 ihre Auflösung beschlossen hat. Pau sei am 26. Oktober 2021 auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in ihr Amt gewählt worden. Darin heiße es, dass jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten sei.

Durch den Selbstauflösungsbeschluss der Fraktion sei die Grundlage für die Wahl Paus zur Vizepräsidentin entfallen. Die Mitgliedschaft fraktionsloser Abgeordneter im Präsidium widerspreche der Zielsetzung der Regelungen in der Geschäftsordnung sowie der Beschlüsse des Deutschen Bundestages.

Antrag der Union

Die Union argumentiert in ihrem Antrag, dass die Mitgliedschaft fraktionsloser Abgeordneter im Präsidium des Deutschen Bundestages der Zielsetzung der geschäftsordnungsrechtlichen Regelungen sowie der Beschlüsse des Deutschen Bundestages widerspreche.

Sie fordert daher eine Klarstellung der Sachlage seitens des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Dabei sei sicherzustellen, so die Fraktion, dass mit Verlust der Fraktionszugehörigkeit die Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Bundestages endet. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, könnten den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 (Aktenzeichen: 2 BvE 2 / 20) formulierten Anforderungen nicht entsprechen. (hau/ste/vom/13.12.2023)

 

.

14. Dezember 2023 (144. Sitzung)

TOP 9 Digitalisierung im Gesundheietswesen

er Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, diverse Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) (20/9048) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU/CSU angenommen. Darüber hinaus wurde ein zweiter vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (20/9046) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Union angenommen.

Die Novellen zielen darauf ab, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und für die Forschung besser nutzbar zu machen. Beide Vorlagen waren in der parlamentarischen Beratung noch an zahlreichen Stellen verändert und ergänzt worden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung hatte der Gesundheitsausschuss 33 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für das GDNG  und für das Digitalgesetz gebilligt. Der Abstimmung lag zudem jeweils einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit des Haushaltsausschusses hat zu den Gesetzentwürfen (20/978920/9786) vor. Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein von der CDU/CSU zum Digitalgesetz vorgelegter Entschließungsantrag (20/9790). Ein von der AfD zur Abstimmung gestellter Antrag mit dem Titel „Medizinbürokratismus stoppen – Behandeln statt verwalten“ (20/4670) wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ebenfalls abgelehnt. Die Entscheidung fiel auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/9788).

Nutzung von Gesundheitsdaten

Mit dem Digitalgesetz soll die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA), die derzeit kaum genutzt wird, für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die freiwillige digitale Anwendung nicht nutzen möchte, muss widersprechen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll schon 2024 verbindlich werden. Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

In der Schlussberatung äußerten sich Redner der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP überzeugt, dass mit den Digitalgesetzen das Gesundheitssystem insgesamt entscheidend gestärkt werden könne. Auch die Union befürwortet die Digitalisierung im Grundsatz, kritisiert aber die jetzt vorgesehene Umsetzung an einigen Stellen. Redner der bisherigen Linksfraktion äußerten Bedenken gegen die Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten an Dritte und sehen vor allem die Nutzung von Daten durch Pharmakonzerne kritisch. Auch die AfD-Fraktion befürchtet einen möglichen Missbrauch von Daten.

Minister: Quantensprung für die Digitalisierung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach in der Schlussberatung von einem Quantensprung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Grundlage dafür sei schon vor 20 Jahren geschaffen worden, seither sei die Digitalisierung aber kaum vorangekommen. Der Minister versprach eine deutliche Verbesserung der Versorgung durch die neuen digitalen Angebote sowie mehr Sicherheit für die Patienten. Derzeit seien etwa Befunde oder Laborwerte verteilt auf verschiedene Einrichtungen, die Folge seien Doppeluntersuchungen, Fehldiagnosen und insgesamt eine suboptimale Therapie. Mit der ePA werde sich das ändern, zum Vorteil der Patienten und behandelnden Ärzten.

Das Ziel sei eine bessere, effizientere Medizin. Als Beispiel nannte Lauterbach die Telemedizin, die ausgebaut werden soll. Damit würden Arztpraxen entlastet und eine bessere Versorgung ermöglicht. Das GDNG greife „wie ein Zahnrad“ in das Digitalgesetz und ermögliche die gezielte Nutzung der Daten, die aus der ePA, den Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Registern in einem datengeschützten Raum zusammengeführt würden. Diese Daten könnten ausgewertet werden für Studien und Künstliche Intelligenz (KI) sowie eine bessere Behandlung von Patienten im Rahmen der personalisierten Medizin. Lauterbach wertete dies als „Durchbruch“ zu einer ganz neuen Medizin.

AfD: Reform birgt erhebliche Risiken

Skeptisch zur Datennutzung äußerte sich auch Kay-Uwe Ziegler (AfD). Nach seiner Ansicht ist die Gesundheitspolitik mit den Digitalgesetzen an einem „kritischen Wendepunkt“ angekommen. Die Reform berge erhebliche Risiken. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie Daten missbraucht und unterschlagen werden könnten.

Er machte erneut Zweifel deutlich an der Wirksamkeit der Corona-Impfkampagne und betonte mit Blick auf die Bundesregierung: „Man darf ihnen keine Gesundheitsdaten anvertrauen.“ Daten, die zum Schutz der Menschen gebraucht werden, würden „regelmäßig verschleiert, unterdrückt oder gar nicht erst erfasst“. Zudem dienten Gesundheitsdaten dazu, der Pharmaindustrie Geschäfte in Milliardenhöhe zu ermöglichen. Was gemeinwohlorientierte Zwecke seien, bleibe ebenfalls „im Nebel“.

Matthias Mieves (SPD) verwies auf den enormen Zeitgewinn, der mit der Digitalisierung verbunden sein könne. Die Zeit, die Ärzte und Pfleger für die Patienten hätten, sei ein kostbares Gut, das derzeit oft mit Bürokratie und Doppelarbeit verschwendet werde. Die Telemedizin bringe insbesondere für Patienten auf dem Land, die weite Strecken zum Arzt fahren müssten, neue Möglichkeiten.

In der ePA sei die Medikation ersichtlich, das könne gefährliche Wechselwirkungen bei Medikamenten verhindern. Der SPD-Politiker widersprach auch dem Vorwurf, „gläserne Patienten“ zu schaffen. Die Daten seien alle schon da und lägen irgendwo herum, aber die Patienten hätten keine Kontrolle darüber. Die ePA führe zu Kontrolle und Transparenz und letztlich zu informationeller Selbstbestimmung.

Elektronische Patientenakte ab 2025

Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zugleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Umfangreicher genutzt werden sollen die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

Antrag der AfD-Fraktion

Nach Ansicht der Abgeordneten sollte eine Regierungskommission für Bürokratieabbau eingerichtet werden mit der Vorgabe, mindestens 50 Prozent der Dokumentationspflichten zu reduzieren und die ärztliche Arbeitszeit für Bürokratie auf höchstens 20 Prozent zu begrenzen.

Überdies sollte im Zuge der Digitalisierung jede neue Anwendung, beispielsweise das elektronische Rezept (E-Rezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder die elektronische Patientenakte (ePA) dahingehend überprüft werden, ob sie den Verwaltungsaufwand reduziert und nur dann eingeführt werden, wenn dies sichergestellt ist. (pk/hau/ste/14.12.2023)

 

.

ZP 1 Halbzeitbilanz der aktuellen 20. Wahlperiode

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 14. Dezember 2023, in einer Debatte mit der Halbzeitbilanz der aktuellen 20. Wahlperiode befasst. Dazu lag den Abgeordneten ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Zur Halbzeit der Wahlperiode – Deutschland kann es besser“ (20/9728) vor, der mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Union und bei Enthaltung der AfD abgelehnt wurde.

AfD: Union hat das Land entkernt

Leif-Erik Holm (AfD) stimmte der Unionsfraktion bei deren Aussage zu, dass Deutschland es besser könne. „Aber das Problem ist, dass Deutschland nicht die Politiker hat, um es besser zu machen.“ Deshalb brauche es eine neue Kraft, „die hier endlich aufräumt“, befand Holm. Ob die Union die Alternative zur Ampel sei, fragte Holm danach rhetorisch und antwortete darauf in Richtung der Fraktion: „Sie haben doch in 16 Merkel-Jahren damit begonnen, das Land zu entkernen.“

Die Union habe es nicht gekonnt, bürgerlich-konservative Politik zu machen. „Wer soll Ihnen denn heute noch glauben?“ Wer CDU wähle, bekomme heute „öko-sozialistischen Unsinn“, so Holm. Die AfD sei die einzige Chance auf eine bürgerlich-konservative Wende im Land: „Weil wir eben nicht beliebig sind.“

Antrag der Union

Noch nie sei das Vertrauen der Bevölkerung in eine Bundesregierung zur Mitte der Wahlperiode so gering wie in diesen Tagen, schrieb die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten Entscheidungen bei den Themen Wirtschaft und Staatsfinanzen, Migration und Sicherheit, schrieben die Abgeordneten. Doch diese Entscheidungen lasse die Ampelregierung vermissen, deren Bild von „Vielstimmigkeit, Unprofessionalität und einen über die Medien ausgetragenen Dauerstreit“ bestimmt werde. Die Unionsfraktion hingegen lenkte das Bild nach eigener Aussage auf ihre „konstruktive parlamentarische Arbeit“ in der ersten Halbzeit der Wahlperiode: „Wir stehen ein für eine solide und seriöse Haushaltspolitik, die die Vorgaben des Grundgesetzes achtet und kommende Generationen nicht zusätzlich belastet.“

Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer gesamten Wirtschaft zu stärken und solide Staatsfinanzen zu sichern.“ Dazu zählten unter anderem eine „klare Absage an eine Abschaffung oder Aufweichung der grundgesetzlichen Schuldenbremse“ und die vollständige Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, ein Belastungsmoratorium, um auf neue Regularien, Auflagen und Berichtspflichten für Unternehmen und Privathaushalte zu verzichten und eine Belastungsbremse für Bürger und Unternehmen, die die Sozialabgaben bei 40 Prozent deckelt, sowie die Unternehmenssteuern auf 25 Prozent senkt.

Weiter wurde gefordert, „die irreguläre Migration nach Deutschland zu stoppen und die innere Sicherheit zu gewährleisten“, indem die Asylzuwanderung deutlich reduziert, der Außengrenzschutz gestärkt und Algerien, Marokko, Tunesien und Indien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Zudem sollten die Anreize für die sogenannte Sekundärmigration nach Deutschland reduziert werden. (emu/14.12.2023)

.

TOP 15 Bekämpfung der Finanzkriminalität

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (20/9648, Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) beraten. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) errichtet werden. Nach der Aussprache wurde der Entwurf an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Ebenfalls beraten und an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen“ (20/9730).

Finanzminister Lindner: Wir gehen die Mängel an

„Deutschland genoss bisher den bescheidenen Ruf, ein Paradies für illegale Finanzgeschäfte zu sein“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eingangs der Debatte bei der Vorstellung des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG). Die Financial Action Task Force (FATF) habe Deutschland im August 2022 ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Sie kritisierte unter anderem die Durchführung von Finanzermittlungen in komplexen Fällen, nannte  die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausbaufähig, monierte die unzureichende Priorisierung von Geldwäsche in der Strafverfolgung und eine unzureichende Ressourcenausstattung.

Der vorliegende Gesetzentwurf adressiere genau diese Mängel, sagte Lindner. Damit schlage die Ampelkoalition ein neues Kapitel im Kampf gegen die Finanzkriminalität auf. Dazu würden die fragmentierten Zuständigkeiten in einer neuen Behörde, dem Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität, gebündelt und vernetzt. Neben neuen Strukturen werde es aber auch einen ganz neuen Ermittlungsansatz geben: Statt wie bisher die Vortat zu verfolgen (zum Beispiel Bekämpfung von Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel), solle künftig stärker „die Spur des Geldes“ verfolgt werden, also die verdächtigen Finanzströme selbst. Damit  nicht mehr nur kleine Fische gefangen würden, sondern auch die Großen ins Netz gingen….

AfD: Entwurf ist eine Eingeständnis des Versagens

Für Kay Gottschalk (AfD) ist der Gesetzentwurf der Ampel das Eingeständnis, dass die Polizei, die FATF und die Financial Intelligence Unit (FIU) im Kampf gegen die Geldwäsche versage. Der Entwurf, den Gottschalk ein „Machwerk“ nannte, mit dem Deutschland das Paradies der Gelschwäscher bleiben werde, zeige die „Unfähigkeit“ der Regierungen der letzten 20 Jahre.

Die Aufgabe der Regierung wäre es aus seiner Sicht gewesen, die FIU zu stärken, dafür zu sorgen, dass sie zum Beispiel auf die Dateien der Länder zugreifen kann. Und statt dreier neuer Behörden hätte sie die 4000 offenen Stellen beim Zoll besetzen sollen…

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz soll die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig verbessern und hierzu eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichten“, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs. Wesentlicher Teil sei die Errichtung eines Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG). Das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) werde mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durch die Errichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) verzahnt, erklärt die Bundesregierung weiter. Für das BKA kündigt die Bundesregierung zugleich „einen nachhaltigen Ressourcenaufbau“ im Rahmen einer neuen Einheit „Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität“ an. Hierfür sei aber keine weitere gesetzgeberische Maßnahme erforderlich.

Zur künftigen Organisationsstruktur heißt es in der Lösungsbeschreibung zum Gesetzentwurf weiter: „Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen werden von der Generalzolldirektion (GZD) in das BBF am 1. Juni 2025 überführt, um Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse nachhaltig zu verbessern.“ Im BBF solle es künftig eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) geben. Dies diene der „Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen“.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung auch Rechtsgrundlagen für den nationalen und internationalen Datenaustausch schaffen. Zudem erfolge die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters im Verantwortungsbereich des BBF, um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts-‐ und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen. „Die Einrichtung des Registers erfolgt beim BBF und ergänzt somit den ganzheitlichen Ansatz des BBF, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und die Aufsicht unter einem Dach zu bündeln“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme insbesondere, am Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu werden, denn aus seiner Sicht handelt es sich um einen zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf. Die Bundesregierung widerspricht diesem Ansinnen in ihrer Gegenäußerung und vertritt die Ansicht, dass es dafür eines bestimmten, im Grundgesetz ausdrücklich aufgeführten Zustimmungstatbestands bedürfe. Allein das Argument, es seien Länderkompetenzen berührt, reiche für eine Zustimmungspflicht nicht aus.

Außerdem will die Länderkammer unter anderem, dass neben dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie dem BKA und dem Zollkriminalamt auch die obersten Landesbehörden der Steuerverwaltung informiert werden, wenn das EZG Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnimmt. In den Bereichen dieser Behörden gebe es ebenfalls Überschneidungen der Ermittlungstätigkeiten, heißt es in der Stellungnahme als Begründung. Auch diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ab. Der Kreis der zu benachrichtigenden Behörden umfasse nur solche, die Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnähmen, nicht jedoch jede Art von Sachverhaltsaufklärung, begründet sie ihre Ablehnung.

Ferner wollen die Länder, dass Polizisten nur im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden in Ermittlungshandlungen eingebunden werden können. Sie schlagen darüber hinaus eine Ergänzung vor, dass Landesbedienstete nur dann auf Anforderung des EZG Unterstützung leisten können sollen, wenn die jeweilige Landesbehörden dem zustimmt. Diesen Vorschlag verspricht die Bundesregierung zu prüfen. Insgesamt bittet der Bundesrat darum, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Zuständigkeitsbereich des Ermittlungszentrums Geldwäsche mit Blick auf die Zuständigkeitsbereiche der Polizeien des Bundes und der Länder konkreter geregelt werden kann“. Die Bundesregierung weist dieses Anliegen zurück. Weitere Vorschläge des Bundesrats betreffen unter anderem die Fortbildung von Bediensteten oder Regelungen zu den Verfassungsschutzbehörden.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten. Deutschland gelte als international als Geldwäscheparadies, in dem es Kriminellen viel zu leicht und viel zu oft gelingt, die aus ihren kriminellen Handlungen gewonnenen Gelder zu Zwecken der Geldwäsche und der Vermögensverschleierung in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung auf, die bisher über Polizei- und Zollbehörden zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu bündeln und eine gesetzliche Regelung zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, die die neu geschaffene Zollpolizei zum Aufspüren und zur Sicherung von verdächtigen Vermögensgegenständen sowie Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt.

Zudem fordern sie verschärfende Vorkehrungen gegen den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus sowie von terroristischen Organisationen und deren Unterstützern im In- und Ausland. Dazu solle unter anderem der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung aus geweitet werden, dass dieser grundsätzlich jegliche vorsätzliche Finanzierung von terroristischen Vereinigungen und Zwecken, unabhängig vom Wissen oder der Absicht in Bezug auf konkrete Straftaten, umfasse. Regelungsbedarf sehen die Abgeordneten auch bei Kryptowährungen, dem Ankauf von Immobilien, der Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank und der Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste und ihrer gemeinsamen Zentren mit ausländischen Partnern. (bal/hau/mis/14.12.2023)

.

Antrag AfD TOP 10 Verwendung von Steuereinnahmen

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Dezember 2023, drei steuerpolitische Initiativen der AfD-Fraktion zurückgewiesen. Dabei handelte es sich um einen Antrag, der sich gegen eine Vermögensteuer oder Vermögensabgabe stellte (20/5611), einen Gesetzentwurf „zur Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an die Folgen der kalten Progression“ (20/6144) sowie einen Antrag zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer (20/6096). Zu allen drei Initiativen lagen Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vor (20/609720/978320/6096).

AfD: Freibeträge teils seit Jahren nicht angehoben

Albrecht Glaser (AfD) verwies auf die mit 42 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hohe Steuer- und Sozialabgabenquote in Deutschland. Wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung in Höhe der Inflation erhalte, habe er keinen Kaufkraftzuwachs, müsse aber mehr Steuern bezahlen und habe somit eine geringere Kaufkraft als vor der Lohnerhöhung.

„Das ist die Wahrheit“, sagte Glaser. Viele steuerliche Freibeträge seien zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr angehoben worden. Auch bei der Erbschaftsteuer komme es durch gestiegene Immobilienpreise und unterbliebene Anpassungen von Freibeträgen zu Steuererhöhungen.

Grüne: Ukraine bis zum Ende unterstützen

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD vor, schlechte Anträge vorgelegt zu haben. Eine Reduzierung von Ukraine-Hilfen lehnte sie ab. Die Koalition werde die Ukraine „bis zum Ende“ unterstützen.

Zur Forderung der AfD-Fraktion nach Steuerentlastungen verwies Beck auf das Inflationsausgleichsgesetz mit 18 Milliarden Euro Entlastung im Jahr 2023 und von 32 Milliarden Euro im Jahr 2024. „Lassen Sie sich nicht erzählen, dass die Ampel die Bürgerinnen und Bürger ärmer macht“, appellierte sie.

Erster Antrag der AfD-Fraktion

Angesichts der aktuellen kritischen Situation sollten nach Vorstellungen der AfD-Fraktion sämtliche Maßnahmen beziehungsweise Vorbereitungshandlungen für Steuererhöhungen und insbesondere für die Einführung einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe unterlassen werden. In ihrem ersten Antrag (20/5611) forderte die AfD-Fraktion stattdessen von der Bundesregierung Vorschläge für wirksame Steuersenkungen, speziell für die Mittelschicht und den Unternehmensbereich. Die Ausgaben sollten zudem zugunsten der deutschen Bevölkerung priorisiert werden und Krisenfolgen insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen abfedern.

Zu den weiteren Forderungen der AfD-Fraktion gehörte der Start einer diplomatischen Initiative für einen Friedensschluss in der Ukraine. Zahlungen im Rahmen einer Wiederaufbauhilfe für die Ukraine sollten davon abhängig gemacht werden, dass die in dem Land grassierende Korruption wirksam bekämpft wird. Ukrainische Politiker sollten zudem zu ungeklärten Geldverschiebungen in Höhe von 41 Millionen Dollar Stellung nehmen, die im Zusammenhang mit den „Pandora-Papers“ bekannt geworden seien. Angesichts der Korruption in der Ukraine besteht nach Ansicht der Abgeordneten ohne ein Gegensteuern die konkrete Gefahr, dass die Aufbauhilfe zu einem großen Teil in schwarzen Kassen verschwinden werde.

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion wollte zudem die Auswirkungen der kalten Progression im Steuerrecht durch gesetzliche Änderungen reduzieren und damit die Wirkungen der hohen Inflation abbauen. In dem Gesetzentwurf der Fraktion (20/6144) hieß es, die Folgen der kalten Progression sollten durch eine neue Tarifformel im Einkommensteuergesetz in Zukunft vollständig für jedes Jahr abgebaut werden. Ziel sei es, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Damit könnten die derzeit entstehenden heimlichen Steuererhöhungen beseitigt werden.

Der Entwurf sah die automatische Anpassung der Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und eine automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz vor. Diese Normierung erfolge mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Ausgangspunkt dafür sollte die Prognose des Verbraucherpreisindexes der Bundesregierung für das jeweils laufende Jahr sein. Etwaige Prognosefehler seien im Folgejahr zu berücksichtigen. Dieses Indexierungsverfahren stellt nach Ansicht der AfD-Fraktion sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolge.

Zweiter Antrag der AfD-Fraktion

Der dritten Initiative der AfD zufolge sollte die Bundesregierung die zuletzt vor 14 Jahren veränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erhöhen, um die Wirkungen der hohen Inflation auszugleichen (20/5815). Ebenso wie der Gesetzgeber Anpassungen der Freibeträge und Freigrenzen im Einkommensteuerrecht vornehme, um die Inflation auszugleichen, beispielsweise um das Existenzminimum von der Einkommensteuer freizustellen, müsse er bei Freibeträgen im Erbschaftsteuerrecht verfahren.

Der Anpassungsbedarf sei bei dieser Steuerart sogar noch weit größer aufgrund des langen Zeitraums der Nichtanpassung. Auch erinnerte die AfD-Fraktion daran, dass es durch Änderungen der Grundstücksbewertung zu einer Erhöhung der Verkehrswerte gekommen sei. (hle/hau/ste/14.12.2023)

.

ZP11 Aktuelle Stunde: Ergebnisse der Klimakonferenz

Die Weltklimakonferenz 2023 in Dubai (COP28) war aus Sicht der Koalitionsfraktionen ein Erfolg. Das erfolgreiche Ergebnis, „die Abkehr von der fossilen Energie“, sei ein Erfolg der Bundesregierung, befand Adis Ahmetovic (SPD) während einer von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am Donnerstag, 14. Dezember 2023. Von einer „exzellenten Klimadiplomatie“ sprach Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen), während Olaf in der Beek (FDP) den von Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) aufgelegten „Loss and Damage Fund“ als Erfolg bewertete….

AfD für Kernenergie als umweltfreundliche Alternative

Ganz anders fiel die Bewertung durch Karsten Hilse aus. Die 14-tägige Konferenz habe so viele CO2-Emissionen freigesetzt wie 25.000 Gasheizungen im Jahr, rechnete er vor und sprach von purer Heuchelei. Der AfD-Abgeordnete wies auf Aussagen des Präsidenten der Weltklimakonferenz im Vorfeld der Veranstaltung hin, wonach es keine wissenschaftliche Begründung dafür gebe, auf fossile Brennstoffe zu verzichten. Man könne zwar aus ihnen aussteigen, aber nur dann, wenn man die Menschheit in die Steinzeit zurückbefördern wolle. Damit habe der Präsident recht, befand Hilse. Das sei ein Schlag ins Gesicht aller Klimahysteriker gewesen. Es gebe keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass die menschengemachten CO2-Emissionen das Klima maßgeblich beeinflussen, sagte der AfD-Politiker.

Bei der Konferenz, so Hilse weiter, hätten 22 Staaten eine Allianz zur Förderung der Kernenergie gegründet. „Alle Industriestaaten, außer der Oberlehrer Deutschland, setzen selbstverständlich auf Kernenergie“, sagte er. Bis 2050 wollten sie die Nutzung verdreifachen. Eine AfD-geführte Bundesregierung, so Hilse, werde in jedem Falle dieser Allianz beitreten und die Kernenergie als umweltfreundliche Form der Stromerzeugung nutzen…

Der FDP-Abgeordnete ging auch auf die CO2-Abscheidung ein, die wichtig sei. Das sei eine Emissionsvermeidung, die als Übergangstechnologie zugelassen werden müsse. „Wenn wir auf Netto-Null kommen wollen, brauchen wir das auch in Deutschland“, sagte er und kündigte eine CMS-Strategie für das kommende Jahr an. Die gegründete Atomallianz nannte in der Beek „nicht schlecht“. Sie zeige, dass man sich erstmals international mit der Verringerung von Emissionen beschäftige. Den gleichen Einsatz brauche es nun bei den Bemühungen, radioaktive Abfälle künftig besser entsorgen zu können. (hau/14.12.2023)

.

15. Dezember 2023 (145. Sitzung)

TOP 9 Digitalisierung im Gesundheietswesen

Mit 392 Stimmen hat der Bundestag am Freitag, 15. Dezember 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 (20/9500) gebilligt. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (20/9600) zugrunde. 274 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, mit dem die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 reagiert.

Schwerpunktmäßig will die Ampel damit die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal sicherstellen.

Antrag zur Feststellung einer Notlage

Die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Verfassungsgerichtsurteil in Frage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, hat der Bundestag eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes beschlossen. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen (20/9501) wurde am Freitag namentlich mit 414 Stimmen gebilligt. 242 Abgeordnete stimmten gegen den im Haushaltsausschuss zuvor noch modifizierten Antrag (20/9676). Es gab neun Enthaltungen. Ursprünglich lag dem Entwurf zufolge die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme.

Beschlossen wurde auch das von der Bundesregierung eingebrachte Haushaltfinanzierungsgesetz (20/829820/876520/8962 Nr. 8). Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD votierten dagegen. Der Abstimmung zugrunde lagen zwei Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (20/966620/9792) zu unterschiedlichen Teilen des Gesetzentwurfs.

Begonnen hatte die zweite und dritte Lesung der Haushaltsgesetze ohne die Anwesenheit eines Bundesministers. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) war erkrankt. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sagte dazu während der Debatte: „Ich erwarte schon auch noch eine Ministerin oder einen Minister.“ Florian Oßner (CDU/CSU) kritisierte später in seiner Rede, dass erst nach 25 Minuten ein Minister anwesend war. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) war zu diesem Zeitpunkt auf der Regierungsbank eingetroffen….

AfD: Es liegt keine Notsituation vor

Genauso wie die Unionsfraktion beurteilte Dr. Peter Boehringer (AfD) die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2023. Auch er kritisierte, dass die Ampel nur bei zwei Sondervermögen Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil gezogen habe. „Der Haushalt 2023 ist weiter verfassungswidrig“, sagte Boehringer. Er ging aber über die Kritik der Unionsfraktion hinaus. Die Regierung erkläre nachträglich für 2023 eine Notsituation. Die liege aber gar nicht vor.

Der AfD-Abgeordnete bezweifelte unter anderem, dass die Energiepreiskrise sich der Kontrolle des Staates entziehe. „Ganz im Gegenteil“, sagte er und kritisierte die Energiepolitik der Ampel-Koalition, insbesondere die Erhöhung des CO2-Preises…

Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen

Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen wurden im Etat unter anderem die Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant. Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen.

Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus. Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen. Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben. Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“.

Finanzierung von Strom- und Gaspreisbremse

Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen. Der Wirtschaftsplan des WSF, der dem Einzelplan 60 als Anhang beigefügt ist, ist im Entwurf entsprechend aktualisiert worden.

Zur Abstimmung über das Gesetz hatten die AfD- (20/9775) und die CDU/CSU-Fraktion (20/9776) Entschließungsanträge eingebracht. Beide Fraktionen äußerten darin Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsgesetzes. Beide Vorlagen wurden mehrheitlich abgelehnt. Über den Antrag der AfD wurde namentlich entschieden. Ergebnis: 67 Ja- zu 570 Nein-Stimmen.

Regelungen zum Elterngeld beschlossen

Das im Übrigen beschlossene Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) sieht unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt. Entsprechende Regelungen wurden in einer Sitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag beschlossen. Konkret sollen künftig Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten, für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert. Nicht mehr möglich wird dem Gesetzentwurf zufolge bis auf Ausnahmen sein, dass beide Elternteile gleichzeitig nach dem 12. Lebensmonat des Kindes das Basiselterngeld beziehen.

Stärker als bisher geplant erhöht wird der CO2-Preis, also der Aufschlag auf Sprit, Heizöl und fossiles Gas. Dieser auf jede emittierte Tonne CO2 anfallende Preis soll nun von derzeit 30 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 steigen. Das entspricht dem ursprünglichen Erhöhungsplan der Großen Koalition von Union und SPD aus der vergangenen Wahlperiode. Die Ampel-Koalition wollte den Erhöhungspfad angesichts hoher Energiepreise verlangsamen und hatte bisher für 2024 einen Preis von 40 Euro vorgesehen. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie bisher geplant 45 Euro steigen. Bleiben soll es bei der im November von der Bundesregierung angekündigten Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass die Änderungen bei der Stromsteuer insgesamt den Bundeshaushalt mit 3,25 Milliarden Euro belasten. Entlastungen beim Strompreis soll es befristet auch für Unternehmen geben. Der Spitzenausgleich läuft Ende des Jahres aus.

Änderungen in Sozialgesetzbüchern

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten ferner für Änderungen des Zweiten, Dritten und Neunten Buches Sozialgesetzbuchs. Dies soll den Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlasten, zulasten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Beitragssatzstabilität bei der BA sei jedoch nicht gefährdet, schrieben die Koalitionsfraktionen. Künftig sollen für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht mehr die Jobcenter zuständig sein, sondern die Arbeitsagenturen. Auch die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der BA als Rehabilitationsträger soll dem Gesetzentwurf zufolge von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergehen. Aufgelöst werden soll das Sondervermögen Digitale Infrastruktur, Stichtag dafür ist der 30. März 2024. Das vorhandene Vermögen soll in den Bundeshaushalt 2024 fließen. Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird als Zweck neben dem Klimaschutz auch ausdrücklich die Mikroelektronik und die Schiene genannt.

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht ferner vor, dass es künftig der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf, wenn es in Ressorts zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 100 Millionen Euro kommt. Außerdem sind neue Regeln für die Beteiligung der Haushaltspolitiker bei Entscheidungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gesetzentwurf enthalten, ebenso für Zuwendungen an Kommunen bis sechs Millionen Euro. (bal/scr/hau/ste/15.12.2023)

.

Antrag AfD ZP 9 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Der Bundestag hat sich am Freitag, 15. Dezember 2023, erstmals mit einem Antrag der AfD befasst, der das „Ziel einer deutlichen und dauerhaften Reduzierung der Asylmigration“ ausgibt (20/9743). Die weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten, so die Abgeordneten, im deutschen Interesse geführt werden. Im Anschluss an die Debatte wurde Vorlage in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt darauf, die weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) „mit dem Ziel einer deutlichen und dauerhaften Reduzierung der Asylmigration“ zu führen. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene über die GEAS-Reform eine Neuregelung durchzusetzen, „die eine dauerhafte und verlässliche Reduzierung des Zustroms von Asylbewerbern nach Europa und Deutschland gewährleistet“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion von jeglichen Bestrebungen absehen, „das geplante Grenzverfahren durch die Herausnahme von Familien mit Kindern noch weiter zu verwässern“.

Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass die „überproportionalen Belastungen, die Deutschland infolge des millionenfachen Zustroms von Asylbewerbern seit 2015 und der zusätzlichen Aufnahme einer Million ukrainischer Flüchtlinge entstanden sind“, im Wege einer drastisch reduzierten Zahl von künftig aufzunehmenden Asylbewerbern berücksichtigt wird. Daneben plädiert die Fraktion dafür, auch auf EU-Ebene das sogenannte Ruanda-Modell zu etablieren, „wonach bei illegalem Grenzübertritt das Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat außerhalb der EU durchzuführen ist und der Asylbewerber im Falle seiner Schutzbedürftigkeit anschließend dort auch Zuflucht findet“.

Zugleich spricht sie sich dafür aus, die Sekundärmigration von einem Mitgliedstaat in den anderen auszuschließen, indem Mehrfach-Asylanträge in der EU untersagt werden und die Zuständigkeit nicht mehr infolge des Ablaufs der Frist für die Überstellung auf einen zunächst nicht zuständigen Mitgliedstaat übergehen kann. Das Klagerecht von Asylbewerbern gegen die Zuweisung an einen Mitgliedstaat und die Überstellung dorthin soll nach den Vorstellungen der Fraktion aufgehoben werden. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Schutzstatus an das Fortbestehen des Fluchtgrundes gekoppelt und damit zwingend temporär ausgestaltet wird. Das gelte insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge, deren „in der Regel subsidiärer Schutzstatus auslaufen muss, sobald der Bürgerkrieg in wesentlichen Teilen des betroffenen Landes beendet ist“. (sto/15.12.2023)

.

ZP 7,8 erneuerbare Energien Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 15. Dezember 2023, den Weg für Fristverlängerungen bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen freigemacht. In namentlicher Abstimmung votierten 363 Abgeordnete für die entsprechende Regelung, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (20/8657) enthalten ist. 180 Abgeordnete stimmten gegen die Maßnahme, 20 enthielten sich. Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Diese Regel sollte ursprünglich ab 1. Januar 2024 gelten und wird nun um ein Jahr verschoben.

Der übrige, weit umfangreichere Teil des Gesetzentwurfs, der vor allem den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland zum Inhalt hat, soll einer späteren Beschlussfassung im kommenden Jahr vorbehalten sein. Die Details hierzu regelt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/9781).

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sonnenpaket für Deutschland – Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung“ (20/6176) wurde im Anschluss an die Debatte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch hierzu hatte der Energieausschuss eine Beschlussempfehlung (20/9780) abgegeben.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle in ihrer ursprünglichen Form soll der PV-Zubau auf dem Dach erleichtert und Mieterstrom vereinfacht und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht werden. Zudem soll die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert und Netzanschlüsse beschleunigt werden. Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiter erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich.

Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Der Haushaltausschuss hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Bericht gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/9791) vorgelegt.

Antrag der CDU/CSU

Die Abgeordneten von CDU und CSU forderten in ihrem abgelehnten Antrag unter anderem die Zertifizierungspflichten befristet auszusetzen und die Verschärfungen der Normen durch Netzbetreiber zu unterbinden. Ein geringerer bürokratischer Aufwand, hieß es zur Begründung, steigere die Akzeptanz der Bevölkerung und beschleunige so die Energiewende. Zudem solle das Anmeldeverfahren für neue Photovoltaikanlagen vereinfacht und erheblich vergünstigte KfW-Darlehen für die Anschaffung von Photovoltaikanlangen in Kombination mit Speichern eingeführt werden. Bei erneuerbaren Energien wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Infrastrukturprojekten der Energiewende sollte auf Ausgleichsflächen verzichtet und die Nutzung von Seitenstreifen für PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus schlugen die Abgeordneten vor, die regulatorischen Hürden für Mieterstrommodelle weiter abzubauen, so dass die im EEG beschriebenen Verfahren, welche zum Ausgleich der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch gedacht war, durch realitätsnahe Lösungen ersetzt werden. Wünschenswert seien darüber hinaus deutlich verbesserte gesetzliche Grundlagen für Bürgerenergiegesellschaften. So sollten Minderheits-Beteiligungen kommunaler Unternehmen an Bürgerenergie-Gesellschaften zugelassen werden. Auch eine Reduzierung der Mindestabstände von PV-Anlagen halte man für geboten, hieß es. (ste/mis/eis/15.12.2023)

 

 

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*