1. Bundestagssitzung des 21ten Bundestags am 25. März 2025, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Sitzung vom 18. März 2025 (214. Sitzung) Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen

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25. März 2025 (1. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

Der Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag, 25. März 2025, die rheinland-pfälzische Abgeordnete Julia Klöckner zu seiner neuen Präsidentin gewählt. In geheimer Wahl erhielt die CDU/CSU-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Kreuznach 382 von 630 Stimmen. Es gab 204 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen. Für die Wahl war eine Mehrheit von 316 Stimmen erforderlich. Julia Klöckner folgt damit auf Bärbel Bas (SPD), die dem Parlament seit 2021 vorstand. Die Duisburgerin ist auch weiterhin im Parlament vertreten.

Zu Beginn hatte Dr. Gregor Gysi (Die Linke) als Alterspräsident die erste Sitzung in der 21. Wahlperiode seit 1949 eröffnet. Die Leitung der ersten Sitzung des neuen Parlaments übernimmt traditionell der Alterspräsident, bis ein neuer Bundestagspräsident oder eine neue Bundestagspräsidentin gewählt ist. Der Alterspräsident ist das dienstzeitälteste Mitglied des Deutschen Bundestages. Gysi ist seit dem 3. Oktober 1990 (mit einer Unterbrechung von 2002 bis 2005) Mitglied des Bundestages.

Lindholz, Ortleb, Nouripour und Ramelow gewählt

Zu Vizepräsidentinnen des Bundestages gewählt wurden:
die Aschaffenburger Abgeordnete Andrea Lindholz (CDU/CSU) mit 425 Ja-Stimmen bei 132 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen;
die Saarbrücker Abgeordnete Josephine Ortleb (SPD) mit 434 Ja-Stimmen bei 145 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen;
der Abgeordnete Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) aus Hessen mit 432 Ja-Stimmen bei 156 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen;
der Thüringer Abgeordnete Bodo Ramelow (Die Linke) mit 318 Ja-Stimmen, bei 256 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen.

In drei Wahlgängen nicht gewählt wurde der bayerische AfD-Abgeordnete Gerold Otten. Im ersten Wahlgang entfielen

  • 185 Ja-Stimmen bei 411 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen auf den Abgeordneten. Im zweiten Wahlgang erhielt Otten
  • 190 Ja-Stimmen, 401 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen Im dritten Wahlgang entfielen
  • 184 Ja-Stimmen auf Otten. 403 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 15 enthielten sich.

Vor der Wahl der Vizepräsidenten hatte der Bundestag einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD (21/6) angenommen, wonach jede Fraktion einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten stellt und die Fraktionen wie bisher ein entsprechendes Vorschlagsrecht haben.

Geschäftsordnungen beschlossen

Bei Enthaltung der AfD stimmte der Bundestag einem Antrag von CDU/CSU und SPD (21/1) zu, die bisherige Geschäftsordnung des Bundestages zu übernehmen

Mit der Annahme des Antrags beschloss der Bundestag neben seiner eigenen Geschäftsordnung auch die weitere Gültigkeit der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes, der Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Dringliche Gesetzesvorlagen).

Übernommen wurden zudem die Richtlinien zur Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit oder politische Verantwortung eines Abgeordneten für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

Anträge von AfD und SSW beraten

Mit den Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen wies das Parlament einen Antrag der AfD zurück. Die Fraktion wollte erwirken, dass die Funktion des Alterspräsidenten wie in einer früheren Fassung der Geschäftsordnung dem an Jahren ältesten Mitglied des Bundestages zukommt (21/2). Hätte der Antrag eine Mehrheit erreicht, hätte vermutlich der Abgeordnete Dr. Alexander Gauland (AfD) den Vorsitz bis zur Wahl der Bundestagspräsidentin innegehabt.

Weitere Anträge der AfD zur Geschäftsordnung fordern, dass die Mitglieder des Bundestagspräsidiums künftig auch mit der Mehrheit der Abgeordneten abgewählt werden können (21/4) und dass die Geschäftsordnung um den Satz „Das Präsidium ist ordnungsgemäß besetzt, wenn jede Fraktion mit einem Stellvertreter vertreten ist“ ergänzt wird (21/5). In den vergangenen Wahlperioden verfehlten alle Kandidaten der AfD-Fraktion für das Vizepräsidentenamt die dafür erforderliche Mehrheit im Plenum.

Der Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) fordert mit einem Änderungsantrag (21/3) eine Reihe von Maßnahmen zur Erweiterung der Rechte von Abgeordneten nationaler Minderheiten. Seidler schlägt vor, diesen Abgeordneten Rederecht bei Aussprachen zu Geschäftsordnungsanträgen zu geben und ihren Mitarbeitern Zutritt zu Ausschusssitzungen zu gewähren. Ebenso sollen sie bestimmte Entschließungsanträge einbringen und pro Jahr zwei Kleine Anfragen stellen können. Der SSW ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland von der Sperrklausel von fünf Prozent der Zweitstimmen befreit. Der Antrag wurde gemeinsam mit den beiden Initiativen der AfD in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. (ste/irs/25.03.2025)