67. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 25. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

25. März 2026 (67. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung (BMWE und BMV)

Wir müssen als Bundesrepublik Deutschland unsere Interessen definieren. Wir müssen sie definieren, aber wir müssen sie auf der Welt auch durchsetzen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, 25. März 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Die Kriege im Mittleren Osten, in der Ukraine und weitere größeren und kleineren Konflikte auf der Welt „fordern uns heraus“ und „betreffen uns mittelbar“. Zugleich werde in der Europäischen Union um die Zukunft des europäischen Kontinents gerungen. Wichtigstes Interesse sei es, die Freiheit, den Frieden, den Wohlstand und auch den deutschen Sozialstaat zukunftsfähig zu halten.

„Die meisten Probleme sind hausgemacht“

Das alles gehe nur in einer starken Europäischen Union, betonte der Bundeskanzler. Das Erbe der Grundentscheidungen von vor Jahrzehnten im Hinblick auf die EU und die Nato dürfe nicht verspielt werden. Die Bundesrepublik könne ihre Interessen nur dann wahrnehmen, wenn sie selbst stark sei. Stark zu sein heiße, eine prosperierende Volkswirtschaft zu sein, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu ermöglichen und gleichzeitig verteidigungsfähig zu werden. „Ich sage bewusst zu werden, denn wir sind es nicht mehr.“

An die Bürgerinnen und Bürger gerichtet sagte der Kanzler, die „unbewältigbar“ seien. Die meisten Probleme im Land seien hausgemacht, „von uns selbst mit herbeigeführt“ worden. Eine starke Volkswirtschaft, eine verteidigungsbereite Bundesrepublik und eine Gesellschaft, die „nach innen hin einen neuen Grundkonsens findet“, das sei der „Geist, der uns in der Koalition trägt“.

Energiepreise, Übergewinnsteuer, Kernkraftwerke

Mehrere Fragen an den Bundeskanzler hatten die hohen Energiepreise und überhaupt die hohen Lebenshaltungskosten zum Thema. Dem SPD-Abgeordneten Sebastian Roloff entgegnete Merz, er teile dessen Sorgen angesichts steigender Energiepreise. Das am 26. März im Bundestag zu beschließende Kraftstoffmaßnahmenpaket werde allein nicht ausreichen, weitere Maßnahmen seien denkbar. Für den Kanzler könnte die Erhöhung der Pendlerpauschale ein Weg sein. Zweifel äußerte Merz im Hinblick auf den Vorschlag, eine Übergewinnsteuer einzuführen, um überhöhte Gewinne der Mineralölkonzerne.

Gegenüber der Abgeordneten Janine Wissler (Die Linke) konkretisierte Merz seine Bedenken in dieser Frage. Er halte „Übergewinne“ nicht für rechtssicher definierbar, es handele sich dabei um eine schwierige steuerrechtliche Frage. Finanzminister Klingbeil habe diesen Vorschlag gemacht, er habe ihm seine Bedenken mitgeteilt und sei nun „gespannt auf das Ergebnis“, sagte Merz. Wissler hatte davon gesprochen, dass den Pendlern das Geld aus der Tasche gezogen würde und nach einem Schutz der Menschen vor Abzocke gefragt.

Dr. Paul Schmidt (AfD) thematisierte den Rückbau von Kernkraftwerken und wollte wissen, wann diese „Vernichtung von Volksvermögen“ gestoppt wird. Der Kanzler erwiderte, die Kraftwerke seien stillgelegt und „nicht rückholbar ans Netz“. Die Kraftwerksbetreiber würden darin übereinstimmen, dass das nicht mehr gehe. „Diesen Weg können wir nicht gehen und gehen ihn auch nicht“, beschied Merz dem Fragesteller. Es gehe „leider“ nicht anders.

Digitale und analoge Gewalt gegen Frauen

Die CSU-Abgeordnete Dr. Susanne Hierl und Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) sprachen das Thema „Gewalt gegen Frauen“ an, wobei Gumnior den Akzent auf die digitale Gewalt im Internet setzte. Nicht nur Frauen, sondern auch viele Männer wie er selbst diskutierten darüber, stellte Friedrich Merz fest. Er erinnerte daran, dass die Unionsfraktion der Ampel-Regierung bei deren Gewaltschutzgesetz zur Mehrheit verholfen habe. Man werde auch die Speicherung von IP-Adressen zur Strafverfolgung bei Straftaten im Internet ermöglichen. Die Gesetzgebungsvorhaben seien auf dem Weg. An SPD und Grüne appellierte der Kanzler, den Weg für die sogenannte CSA-Verordnung der Europäischen Union zum Schutz von Kindern vor Gewalt im Netz freizumachen.

Susanne Hierl ging es bei ihrer Frage mehr um die Gewalt gegen Frauen „in der analogen Welt“. „Wir müssen über die Ursachen reden, wo die Gewalt herkommt“, sagte der Bundeskanzler. Ein beachtlicher Teil komme aus der Gruppe der Zuwanderer. Merz erinnerte daran, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) auf den Weg gebracht worden sei. Sie schränke den Bewegungsspielraum drastisch ein. Auf die Frage Hierls, wann die IP-Adressen-Speicherpflicht kommt und ob sie ausreicht, erwiderte der Kanzler, sie befinde sich in der Ressortabstimmung. Ausreichend sei sie aber nicht. Es stelle sich die Frage, „wie wir mit Gewalt umgehen“. Ein Staat dürfe keine Form von Gewalt akzeptieren.

Vergabe von EU-Fördermitteln

Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, erkundigt sich nach dem Vorhaben Brüssels, Fördergelder nicht mehr den Regionen direkt, sondern nur über die jeweiligen Hauptstädte zukommen zu lassen.

Diese geplante Zentralisierung im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 der EU stößt im Rat nach den Worten des Kanzlers auf „breitesten Widerstand“. Er selbst teile die Intention, die Mittel auf regionaler und lokaler Ebene zu verteilen, sagte Merz. (vom/25.03.2026)

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4849), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

29 der insgesamt 68 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das 13 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium des Innern war mit elf Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, fünf Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vier Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit je drei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinandersetzen. Bei zwei Fragen war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei einer Frage das Bundesministerium für Gesundheit gefordert.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragte der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber getroffen hat, den Angriff seit 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen. Wenn ja, wollte Limburg wissen, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum sie eine solche Bewertung noch nicht getroffen hat.

Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte.

Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, wie dessen Zeitplan für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aussieht. Zudem fragte Görke, ob es dafür einer europäischen Regelung bedarf oder ob der Bund die rechtliche Kompetenz hat, eine solche Steuer auch ohne EU-Regelung eigenständig zu beschließen.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.03.2026)

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ZP1 Aktuelle Stunde: Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat sich der Bundestag am Mittwoch, 25. März 2026, in einer Aktuellen Stunde befasst. Fraktionsübergreifend forderten die Abgeordneten mehr Schutz für Frauen und mehr Einsatz gegen analoge und digitale Gewalt. Die Aktuelle Stunde mit dem Titel „Jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen – Staatliche Aufgabe und gesellschaftliche Verantwortung“ fand auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD statt.

Hubig: Digitale Gewalt darf kein Geschäftsmodell sein

Für die Bundesregierung sprachen Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Hubig umriss die Pläne der Bundesregierung zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Sie kündigte an, dass sich Bundestag und Bundesrat demnächst mit dem bereits fertigen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz befassen könnten. Sie verwies zudem auf den am Morgen vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung sowie auf die geplante Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat.

Die Ministerin bezeichnete den digitalen Bereich als einen Nährboden, der Gewalt ermögliche und fördere. „Digitale Gewalt darf kein Geschäftsmodell sein. Deshalb müssen wir natürlich auch die Plattformbetreiber mit in die Verantwortung nehmen“, sagte die Sozialdemokratin. „Die Technik ist neu, aber das Motiv dahinter ist uralt. Es ist Macht, Erniedrigung, Kontrolle“, sagte Hubig.

Prien: Gesetzgeber muss immer schneller reagieren

Ähnlich äußerte sich Bundesfamilienministerin Prien: „Ob ein Mann eine Frau schlägt oder ob er Deepfake-Pornos einer Frau erstellt und im Netz verbreitet – beides ist Gewalt.“ Der Gesetzgeber müsse bei dieser rasanten technologischen Entwicklung immer schneller reagieren, und das falle „uns schwer mit den Verfahren, so wie wir sie miteinander kennen“.

Zudem hob sie das Dunkelfeld sexualisierter und partnerschaftlicher Gewalt hervor und betonte, es brauche nicht nur ein zeitgemäßes Strafrecht, das den technologischen Entwicklungen standhalte. „Wir brauchen auch ein gesellschaftliches Klima und auch Institutionen, in denen sich die Opfer trauen, Taten auch wirklich anzuzeigen“, sagte die Christdemokratin. Prien forderte – wie auch Rednerinnen der CDU/CSU-Fraktion – die Speicherung von IP-Adressen, um Täter im digitalen Raum besser verfolgen zu können.

Unterschiedliche Auffassung zu den Gewaltursachen

Für die AfD-Fraktion kritisierte Kerstin Przygodda die Bundesregierung und insbesondere die CDU scharf. Es sei die CDU-geführte Bundesregierung gewesen, die mit „ihrer Politik der offenen Grenzen“ die Schuld an der steigenden Zahl der Gewalt gegen Frauen trage.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Katharina Dröge, Gesetze allein seien nicht ausreichend. Die Gesellschaft müsse „zu einer anderen Kultur kommen, einer Kultur, wo die sexualisierten Kommentare, wo die blöden Witze am Rand nicht mehr einfach akzeptiert werden.“ Sie verdeutlichte: „Es sind keine Einzelfälle, sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist System, sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist strukturell in unserer Gesellschaft verankert“.

„Die eigene Wohnung ist der gefährlichste Ort für eine Frau“

Ähnlich äußerte sich für die Fraktion Die Linke Kathrin Gebel. „Frauen werden täglich misshandelt. Wir brauchen keine Einzelmaßnahmen, sondern ein Konzept.“ Sie kritisierte das Parlament dafür, einen Antrag ihrer Fraktion abgelehnt zu haben, der bereits im Januar die Umsetzung des sogenannten spanischen Modells gefordert hatte.

Für die CDU/CSU-Fraktion forderte Julia Klöckner: „Die aktuelle Wucht der Aufmerksamkeit wünsche ich mir aber auch bei allen anderen Fällen von Gewalt gegen Frauen.“ Die Christdemokratin verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Diskussion über eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Jugendzentrum in Berlin Neukölln.

Für die SPD-Fraktion problematisierte Sonja Eichwede ebenfalls die geringen Anzeigenquoten bei häuslicher Gewalt und bei digitaler Gewalt. „Die eigene Wohnung ist der gefährlichste Ort für eine Frau in unserem Land“, so die Sozialdemokratin. Doch auch im digitalen Raum würden Frauen ständig Gewalt erfahren. „Wir müssen Strafverfolgung besser sicherstellen, wir müssen Auskunftsansprüche schaffen, wir müssen Accountsperrungen möglich machen.“ Das digitale Gewaltschutzgesetz sei im strafrechtlichen wie im zivilrechtlichen Sinne zwingend, sagte die Abgeordnete. (jd/25.03.2026)

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ZP 1 Aktuelle Stunde: Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die medizinische Versorgung stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 18. März 2026. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlage mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (21/2823) wurde nach halbstündiger Debatte dem federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Der zweite Antrag mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667) wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/3075) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme.

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die rasche Vorbereitung und Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems im Gesundheitswesen. Ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Gesundheitssystem basiere auf einer starken, patientenzentrierten Primärversorgung. Eine leistungsfähige Primärversorgung setze eine wohnortnahe, niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Patienten voraus, heißt es in ihrem Antrag (21/2823).

Die primärversorgende Stelle sei bei Erwachsenen in der Regel die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Die Bundesregierung verkenne bei ihrem geplanten Primärarztsystem, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Mangels an Hausärzten eine Versorgung nur mit multiprofessionellen Teams gelingen könne. Notwendig sei die rasche Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems, das auf Digitalisierung, berufsgruppenübergreifende Teams, Koordination der Patientenbehandlung und Prävention setzr.

Wohnortnahe Versorgung

Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass vorbereitend sichergestellt werden soll, dass allen Versicherten innerhalb von 20 Autominuten vom Wohnort eine hausärztliche und kinderärztliche Praxis zur Verfügung steht. Die haus- und kinderärztlichen Praxen sollten die koordinierende Funktion innerhalb des Versorgungssystems übernehmen. Patienten sollten dort möglichst abschließend behandelt oder, wenn medizinisch erforderlich, an Fachärzte überwiesen werden.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Abgeordneten sprachen sich in ihrem abgelehnten Antrag für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Die Fraktion zielte auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab.

Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv, hieß es in dem Antrag. MVZ könnten die Versorgungslandschaft sinnvoll ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten.

Investorenbetriebenen MVZs „problematisch“

Als problematisch wurden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen.

Die Abgeordneten machten sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, sollte klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, sollte zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/18.03.2026)

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TOP 3 Rechtsberatende Berufe, aufsichtsrechtliche Verfahren

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (21/4298) beraten und im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsauschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Unter anderem soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird.

Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden.

Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es unter anderem um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben. (scr/hau/25.03.2026)

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ANTRAG AfD TOP 8 Reform der Einbürgerungspolitik

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“ (21/4466) zurückgewiesen. In namentlicher Abstimmung votierten bei 135 Ja-Stimmen 439 Abgeordnete gegen die Initiative. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4792) vorgelegt.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion drang auf eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“. In ihrem Antrag forderte die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen.

Weiterhin sollten der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädierte die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. (sto/hau/25.03.2026)

 

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TOP 5 Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Das Parlament hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, „soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen“, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen Paragrafen 30d im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgeschlagen. Bislang werden Führungszeugnisse auf fälschungssicherem Papier erstellt und per Post versandt. Daneben sollen der Vorlage zufolge sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich des Zeugenschutzes vorgenommen werden.

Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollen außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH.

Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass weiterhin Anträge gestellt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen beim Zeugenschutz an. Die Länderkammer schlägt vor, die Regelungen auch auf „dauerhafte“ Tarnidentitäten zu erstrecken.

Die Bundesregierung lehnt dies ab. Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sehe nur „vorübergehende“ Tarnidentitäten vor. Der Vorschlag gehe über das materielle Zeugenschutzrecht hinaus. „Zudem kann unter ‚vorübergehend‘ auch ein sehr langer Zeitraum (unter Umständen bis zum Lebensende der geschützten Person) zu verstehen sein, sodass es keine Regelungslücke gibt“, heißt es weiter. (hau/scr/25.03.2026)

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TOP 6 Reform des Unterhaltsvorschusses

Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4539), der am Mittwoch, 25. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach der halbstündigen Debatte den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein.

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/25.03.2026)