US-Vizepräsident: Die Kriminalisierung der freien Rede wird eine erhebliche Belastung für die europäisch-amerikanischen Beziehungen darstellen

WASHINGTON/GÖTTINGEN – Eine Doku im US-Fernsehen über   Polizeirazzien im rot-grünen Niedersachsen wegen „Beleidigungen“, „Hassreden“ und „Falschinformationen“ im Internet ruft den US-Vizepräsidenten auf den Plan.

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Kurz nach der aufrüttelnden Rede des US-Vizepräsidenten auf der Sicherheitskonferenz in München legte der linke US-Sender CBS eine Doku nach, die aktuell viral um die Welt geht und der Welt den Abstieg Deutschlands als moralische Instanz vor Augen führt.

In Deutschland gilt seit der Inkraftsetzung des Grundgesetzes Art. 5GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Doch die Grenze dieses Abwehrrechts der Bürger gegen den Staat steht eben durch den Absatz 2 unter einem Gesetzesvorbehalt, was bedeutet, daß dieses Abwehrrecht durch ein im Bundestag beschlossenes Gesetz eingeschränkt werden kann. Eine solche Einschränkung nimmt z.B. der

„§ 130 Volksverhetzung“

vor. Eine weitere Ausnahme ist

„§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“

Beide Vorschriften wurden in den letzten Jahren außerdem noch immer weiter ausgedehnt, was zugleich zur Folge hat, daß die Meinungsfreiheit immer weiter eingeschränkt wurde.

Zuletzt durch Vorschriften zur so bezeichneten „Hassrede“.

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Ein linker US-Sender ist erstaunt über die eingeschränkte Meinungsfreiheit in Deutschland

Genau darum ging es dann auch in der CBS-Sendung „60 Minutes“. In diesem Beitrag wird dokumentiert, wie in Deutschland vor Tagesanbruch Razzien wegen Wortverbrechen und Gedankenverbrechen durchgeführt werden und in diesem Zusammenhang auch elektronische Geräte von Verdächtigen beschlagnahmt werden, die beschuldigt werden, sich derartiger Taten Schuldig gemacht zu haben.

Ein Staatsanwalt versucht die Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu erklären

In der Sendung versucht Dr. Matthäus Fink der CBS-Reporterin Sharyn Alfonsi zu erklären, wie der durch das Kabinett Merkel bereits verschärfte § 188 StGB angerwendet wird und wie die von den Behörden ins Visier genommenen Personen dann oft reagieren.

Staatsanwalt Fink berichtet, daß die meisten Menschen zunächst schockiert seien, wenn sie wegen Online-Beiträgen von Staatsorganen aufgesucht werden.

„Sie sagen – in Deutschland sagen wir: ‚Das wird man ja wohl noch sagen dürfen’“,

Er weist im Beitrag darauf hin, daß Deutsche davon ausgehen, durch die Gesetze zur freien Meinungsäußerung geschützt zu sein. So gut wie niemand von ihnen weiß aber, daß es davon Ausnahmen gibt, wie z.B. den § 188 StGB.

Eine darauffolgende Szene des Dokufilms ist bezeichnend: Sharyn Alfonsi fragt, wie die Betroffenen der Hausdurchsuchungen damit umgingen, wenn ihre technischen Geräte von der Polizei zur Beweissicherung mitgenommen werden.

„Sie sind schockiert“,

sagt Oberstaatsanwalt Laue, Leiter der niedersächsischen

„Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“

in Göttingen. Fink und Meininghaus lachen.

„Es ist eine Art Bestrafung, wenn man sein Smartphone verliert. Es ist noch schlimmer als ein Bußgeld“,

führt Laue aus. Die Reporterin ging noch einen Schritt weiter und hinterfragte dann den Umfang dieser Einschränkungen. Fink erklärte daraufhin, daß die Ausnahmen eben nicht nur Hakenkreuz-Symbole und Holocaust-Leugnung betreffen, sondern eben auch die öffentliche Beleidigung nach § 188 StGB:

„Und ist es auch eine Straftat, online zu beleidigen?“,

fragte Alfonsi. Und der Staatsanwalt führt aus, dass Online-Beleidigungen sogar noch härter bestraft werden können als Beleidigungen von Angesicht zu Angesicht:

„Die Strafe kann sogar noch höher ausfallen, wenn man jemanden im Internet beleidigt“,

erklärte er.

„Denn im Internet bleibt es bestehen. Wenn wir von Angesicht zu Angesicht miteinander sprechen, beleidigen Sie mich, ich beleidige Sie, okay. Das war’s. Aber wenn Sie im Internet sind, wenn ich Sie oder einen Politiker beleidige …“

In typischer Orwell’scher Manier bestehen die Beamten trotz dieser Razzien auf die Meinungsfreiheit.

Prof. Homburg bestätigt

Der Covid-Maßnahmen-Aktivist Prof. Homburg bestätigt, daß der § 188 in Niedersachsen offenbar besonders eifrig angewendet wird:

Homburg weiter:

„Die Göttinger Hass-Staatsanwaltschaft ist schlimm. Ich erhalte ein Strafverfahren nach dem anderen, immer vom selben grünen StA.“

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Der Feind von innen

Doch die Beamten hatten es sich wohl nicht träumen lassen, daß sie auf einmal ins Visier des US-Vizepräsidenten geraten:

US-Vizepräsident JD Vance hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz darauf hingewiesen, daß nach seiner Überzeugung der von innen heraus betriebene Angriff auf die freie Meinungsäußerung eine größere Gefahr darstelle, als es Russland für die EU darstellt.

Als Beispiel führte Vance neben der immer weiter zunehmenden Zensur durch die EU-Kommission auch die Annullierung von Wahlen in Rumänien an, als den Herrschenden das Ergebnis nicht passte. Und Vance erinnerte:

„Demokratie beruht auf dem heiligen Prinzip, dass die Stimme des Volkes zählt. Es gibt keinen Platz für Firewalls“,

argumentierte Vance.

“Entweder man hält sich an das Prinzip oder nicht.“

Durch „Zufall“ hatte wenige Tage nach dem Angriff des US-Vize-Präsidenten auf die eingeschränkte Redefreiheit in Deutschland und der EU, der linke US-Sender CBS den obigen Report hierüber verfasst und Vance kommentiert dies genüsslich über Twitter verhalf dieser Thematik damit zu weltweiter Aufmerksamkeit:

„Jemanden zu beleidigen ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung der Rede wird eine erhebliche Belastung für die europäisch-amerikanischen Beziehungen darstellen. Das ist orwellsch, und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn ablehnen.“

Der Aktivist für Redefreiheit, Alex Jones, hat diesen Hinweis von Vance aufgenommen und bringt diese Methoden mit der Gestapo in Verbindung, was Niedersachsens Behörden wohl wenig gefallen dürfte:

Der Beitrag wurde kurz nach der Rede von Vizepräsidentin J.D. Vance in München ausgestrahlt, in der sie vor den Gefahren warnte, die entstehen, wenn europäische Nationen die Redefreiheit unterdrücken. Vance betonte, dass Demokratie ohne das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht funktionieren kann.