MÜNCHEN – Weil die Landtagspräsidentin wissen möchte, welcher Angestellte innerhalb der AfD-Fraktion im Landtag möglicherweise einen Fehler gemacht haben könnte, läßt sie die Räume der AfD-Fraktion mit drei Staatsanwälten und ca, zwei Dutzend Polizisten durchsuchen. Doch seit wann ist ein Arbeitgeber verpflichtet dem Kunden im Außenverhältnis den Angestellten zu zeigen, der im Innenverhältnis einen Fehler gemacht haben könnte? Doch das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit bei diesem Vorgang!
„Und Sie werden, da haben Sie bei mir genau die richtige, damit ned ungestraft davonkommen“ kündigte die Abgeordnete der Freien Wähler, Gabi Schmidt im Februar 2021, vor der damaligen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten an, und bezog sich damit auf eine Collage, die die AfD über ihre Schmidts Aussagen in einer der Landtagssitzungen zuvor angefertigt und auf der Fraktions-Seite auf Youtube hochgeladen hatte.
Die Absicht ist klar: Der AfD soll von Anbeginn an die Möglichkeit genommen werden, mit Hilfe satirischer Zusammenschnitte echter Redebeiträge die Inkompetenz einiger Altparteienvertreter zu entlarven.
Genau dafür enthält die Geschäftsordnung des Landtags auch einen eigenen Passus, mit dessen Hilfe die Landtagspräsidentin meint, das Zitierrecht und die Kunstfreiheit auf Null reduzieren zu können. Videos, wie z.B. dieses hier das die Inkompetenz so mancher Altparteienvertreter benennt, sollen auf diesem Weg offenbar unmöglich gemacht werden.
Inkompetente Abgeordnete werden hierdurch davor geschützt, daß deren Inkompetenz thematisiert wird und sie werden vor der Entlarvung ihrer mangelnden Fähigkeiten abgeschirmt.
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AfD überholt die Freien Wähler in der Wählergunst
Ein Jahr vor den nächsten Landtagswahlen in Bayern zahlt die FDP einen hohen Preis für ihre Beteiligung an der ansonsten Rot-Grünen Bundesregierung. Sie halbiert ihre Stimmen in Bayern. Die der FDP davonlaufenden Wähler verteilen sich auf die anderen bürgerlichen Parteien, darunter auch auf die AfD. In Folge schiebt sich die AfD sogar an den Freien Wählern vorbei auf den dritten Platz in der Wählergunst der Bayern, wie man dem BR-Bayern-Trend entnehmen kann:
- FDP im freien Fall: Die FDP wird durch die Politik der Ampel als linke Kraft wahrgenommen und vertreibt in Bayern damit die Hälfte ihrer Wähler
- SPD erneut minus 4 Prozent und auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit
- AfD überholt die Freien Wähler und ist zweitstärkste Oppositionspartei mit 12%. Das ist der beste Wert in dieser Legislaturperiode.
Der Kurs der neuen Fraktionsführung wird in den Umfragen vom Wähler honoriert!
Doch das verursacht offenbar Panik bei einigen Hinterbänklern:
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Gabi wer?
Im Vergleich zur Wahl 2018 haben die Freien Wähler noch immer ein knappes Prozent verloren, während die AfD im Vergleich zur Wahl 2018 um zwei Prozent steigt.
Das macht bei den Freien Wählern offenbar einige Hinterbänkler jetzt schon nervös. Darunter – gemessen an ihrem aktuellen Auftritt – auch eine bisher weitgehend unbekannte Gabi Schmidt aus dem Aischgrund in Mittelfranken. Wer kannte bisher Gabi Schmidt aus dem 3000-Seelen-Ort Uehlfeld? Wohl kaum jemand in Bayern, außer vielleicht in Mittelfranken, von wo aus sie auf Platz 2 2018 zum zweiten Mal in den Landtag einzog. Das hat Frau Schmidt nun geändert, indem sie die AfD anpatzt. Doch schon bei der letzten Aufstellung zur Wahl hatte Frau Schmidt eine starke Konkurrenz aus dem eigenen Stimmkreis:
Im Landtag dann selbst blieb Schmidt bei der Postenvergabe in der Koalition mit den Freien Wählern unberücksichtigt und wurde mit den wenig bedeutenden Ausschüssen
- für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
- für Staatshaushalt und Finanzfragen
abgespeist, wobei zu ergänzen ist, daß praktisch jeder Abgeordnete Mitglied in mindestens zwei Ausschüssen ist.
Auch im Landtag fällt Gabi Schmidt eher durch Abwesenheit, als durch inhaltsschwangere Beiträge auf. Seit ihrem Einzug ins Maximilianeum im Jahr 2013 hat sie bei 56 Abstimmungen gefehlt. Nur zum Vergleich: 70 Mal hat sie bei Abstimmungen für etwas gestimmt.
Da könnte es bei der nächsten Wahl dann schon eng werden, für einen vorderen Platz in Mittelfranken, wo sie zuletzt nur ca. 1000 Wählerstimmen vor dem Drittplatzierten lag.
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Oups, jemand wagt es im Januar 2021, Gabi Schmidts Äußerungen satirisch neu zusammenzusetzen
Ich bastle mir die Regel-Welt, wie sie mir gefällt
Satirische Überspitzungen und Gegenüberstellungen von Aussagen mit Hilfe von Zusammenschnitten echter Beiträge sind inzwischen eine Standard-Methode in der politischen Unterhaltung.
Dabei ist die Kunstfreiheit durch das Grundgesetz in Artikel 6 Abs. 3 GG geschützt
Um den Schutzumfang dieses Privilegs abzuschätzen, ist schon dem zugehörigen Beitrag in Wikipedia zu entnehmen:
Hinzu kommt, daß es eine natürliche Aufgabe einer Fraktion ist, politisch meinungsbildend tätig zu sein und der Ältestenrat des Bayerischen Landtags, dem die Gestaltung der GO obliegt, damit entscheidet, welche Instrumente eine Fraktion nutzen darf, um der ihr innewohnenden Aufgabe, die eigenen Inhalte an die zu kommunizieren, die die Fraktion vertritt, nämlich das Volk, nachzukommen.
Doch das interessiert den Ältestenrat offenbar wenig, denn er glaubt die Inanspruchnahme dieses Grundrecht bei der Nutzung von Videos von Landtagsreden auf mit Hilfe der Geschäftsordnung des Landtags auf NULL reduzieren zu können, indem er einfach eine Formulierung vorschlägt, in der steht, daß man den Herrscher erst um Erlaubnis bitten muß, wenn man eine Satire über ihn verfasst:
Eine Formulierung, die eine gerichtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten wird, denn damit ist Satire unmöglich geworden, also Artikel 5 Abs. 3 auf NULL reduziert worden. Wenn diese Vorschrift fällt, dann fällt natürlich auch das daraus abgeleitete Recht, mit dieser Vorschrift eine Razzia zu begründen, wie es am 10.11.2022 der Fall war!
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Frau Schmidt fühlt sich durch einen Satire-Zusammenschnitt betroffen
Doch Frau Schmidt und die Landtagspräsidentin sehen das offenbar anders und halten an ziehen diese wohl rechtwidrige Vorschrift als Rechtsgrundlage für ihre Razzia heran.
Nach einer Rede von Frau Schmidt Anfang Januar 2021 wagte es jemand doch glatt Frau Schmidts echte Worte zu nehmen, sie auf satirische Weise neu zu gruppieren und Beiträgen von Prof. Ingo Hahn gegenüberzustellen. Dabei kam Frau Schmidt mit ihren Beiträgen – erwartungsgemäß – nicht gut weg, was bei ihr dann Mitte Februar 2021 zu Kreisch-Attacken im Parlament führte, wie man untigen beiden Videos entnehmen kann.
Hinzu kommt, daß es einige Kommentare unter dem Youtube-Video gab, die sich amüsierten. Leider waren einige der Kommentare nicht sehr nett.
Auch wenn sich z.B. ein Referent der AfD, wegen der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit und der gesetzlich verankerten Zitierfeiheit bei dem erstellen seiner Collage subjektiv vielleicht im Recht gefühlt haben könnte, hat er vielleicht den vom Bayerischen Landtag aufgestellten Nutzungsbedingungen zu wenig Beachtung geschenkt, wenn er sie überhaupt kannte. Diese lauten nämlich:
Heruntergeladene Videos können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt werden für:
– Presseveröffentlichungen
– Veröffentlichungen in Printmedien
– Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
– Online- und multimediale Veröffentlichungen.
Darüber hinaus ist eine nichtkommerzielle Nutzung – z. B. zu privaten, politischen oder pädagogischen Zwecken – gestattet. Eine über die politische Berichterstattung hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der Bilder und/oder Töne ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Bayerischen Landtags erlaubt… Eine sinnentstellende Wiedergabe der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form durch konventionelle oder elektronische Hilfsmittel ist stets unzulässig.
Aus genau diesen Gründen „laden“ wir bei „Rosenheim-Alternativ“ auch keine Videos herunter und veröffentlichen diese neu, sondern betten sie in Beiträge nur ein oder filmen diese ab und erstellen so eine Kopie vom Original und betten die Kopie ein. Kopien sind und bleiben eben keine Originale! Diese Kopie nutzen wir dann im Rahmen des Zitate-Rechts.
Unabhängig davon sollte es – gemessen an Artikel 5 des Grundgesetzes – auch völlig unpropblematisch sein, trotz dieses Verbots in der Geschäftsordnung Redebeiträge von Abgeordneten mit Hilfe von Orinigalzitaten satirisch zu überspitzen, um so das Profil zweier konkurrierender Fraktionen präziser voneinander abzugrenzen. Das dient jedenfalls ganz offenkundig der politischen Bildung, wobei nicht übersehen werden sollte, daß der Abgeordnete bei einer Rede ja selbst als Verfassungsorgan tätig wird Frau Schmidt und ihre Taktierereien
Frau Schmidt und die Taktierereien
Vor diesem zweifelhaften regulatorischen Hintergrund also, wartet Frau Schmidt dann einige Wochen ab, ohne daß von ihrer Betroffenheit etwas bemerkt worden wäre. Auch den direkten Kontakt suchte sie nicht und stellte auch keine Fragen. All das interessierte sie offenbar nicht. Den Grund für dieses Schweigen kann man aus ihrem dann folgenden Auftritt im Landtag ableiten. Dazu suchte sie sich ein Datum aus, an dem Ministerpräsident Söder eine Regierungserklärung hielt und damit maximale mediale Aufmerksamkeit sicher war. Schon das zeigt, wie Frau Schmidt mit diesem Thema taktiert:
- Sie hätte dieses Anliegen auch früher klären können, doch diesen konstruktiven Weg, den konstruktiven Weg, ging sie nicht. Sie wartete etwa einen Monat in aller Seelenruhe ab, um sich dann aufregen zu können!
- Sie hätte ihr Anliegen außerdem auf einem direkten Weg klären können, doch auch diesen Weg, den konstruktiven Weg, ging sie nicht. Sie wartete bis der Ministerpräsident anwesend war und die gesamte Regierung und suchte diese Bühne, um allen Anwesenden ihre Privatangelegenheit ins Ohr zu drücken!
Schon dieses Taktieren von Frau Schmidt Mitte Februar 2021 dürfte einen tiefen Einblick in den Charakter dieser Frau erlauben.
Doch sie wendet diese zweifelhafte Methode, ihre „spontane“ Empörung dort zu platzieren, wo sie politisch am wirkungsvollsten ist, noch ein weiteres Mal an. Interessant ist an dieser Stelle nämlich noch die Ankündigung von Frau Schmidt vom Februar 2021 (Min. 2.15 des untigen Videos)
„Und Sie werden, da haben Sie bei mir genau die richtige… damit ned ungestraft davonkommen“
Frau Schmidt wird seither offenbar von intensiven Bestrafungsphantasien bewegt. Wie soll man dies anders verstehen, als daß Frau Schmidt bereits im Februar 2021 ein Strafverfahren plante?
Tatsache ist jedoch, daß die Durchsuchung der Räume der Fraktion dann aber erst im November 2022 stattfand. Das ist fast zwei Jahre später. Man fragt sich, warum die Bestrafungsphantasien von Frau Schmidt erst knappe 2 Jahre später, also ein Jahr vor der nächsten Wahl in die Realität umgesetzt wurden?
Frau Schmidt und die Tatsachen
In ihrem dann folgenden Beitrag vor dem Plenum des Maximilianeum, dessen Lang-Version z.B. hier einsehbar ist, macht Frau Schmidt dann noch einige weitere festhaltenswerte, weil verräterische Äußerungen und zeigte weitere verräterische Verhaltensweisen.
- Sie legt dabei nahe, der „Steuerzahler“ würde die Seite bezahlen, wo das sie störende Video offenbar hochgeladen wurde (Min. 1; 1:30). Das ist aber irreführend, ja sogar falsch. Sie verschweigt dabei, daß das ein Youtube-Video war und Youtube ist kostenlos!
- Sie behautet, das Video wäre mit den Kommentaren „stehen gelassen“ worden (Min. 1:45). Das ist falsch, denn das Video wurde eine Woche nach Erscheinen durch die AfD selbst aus Youtube wieder herausgenommen!
- Sie regt sich als Volksvertretrin über die Bürger auf, die ihr Vertrauen in die Presse verloren haben und prangert an: „Sie bezeichnen Presse als Lügenpresse, Staatspresse, Systempresse„
- Sie regt sich über einen Satz in den Kommentaren auf, wie „zurück der dummen Frauen an den Herd„, denn das sei eine „sexuelle Belästigung“ (Min. 1:50), ohne zu dem verdutzten Zuhörer zu erklären, welchen Zusammenhang der Herd mit Sex haben soll?
- Und ein zweites Mal behauptet Frau Schmidt „Und Sie lassen das unkommentiert stehen„. Das ist aber ein zweites Mal falsch, denn das Video wurde durch die AfD eine Woche nach Erscheinen durch die AfD selbst von Youtube wieder herausgenommen!
Mit anderen Worten: Eine Menge Gefühl, das auf wackliger Faktenbasis aufgebaut ist. Eigentlich wäre auch dieser Beitrag von Frau Schmidt ein sich geradezu aufdrängender Kandidat für ein weiteres Satirevideo. Doch das verbietet die Geschäftsordnung des Landtags ja.
In einem Interview mit dem BR für einen Beitrag vom 10.11.2022 legt Frau Schmidt dann noch einmal nach und ergänzt die „Beleidigungen“ um einen noch weiteren Punkt, der nun, zwei Jahre später das erste Mal erwähnt wird: „Wir sind als Ratten bezeichnet worden„. Dies verbreitet sie so allgemein, daß der Eindruck entstehen könnte, daß die AfD sie so bezeichnet hätte, was natürlich nicht der Fall war.
Wenn überhaupt, dann muss das in einem Kommentar unter dem Video gestanden sein. Doch es ist mehr als zweifelhaft, ob ein derartiger „Ratten“-Kommentar überhaupt unter dem Youtube-Video stand, oder ob Frau Schmidt nun, zwei Jahre später noch einen draufsetzen wollte, um noch etwas spektakulärer zu wirken.
Für diesen Verdacht spricht jedenfalls:
- In ihrer Betroffenheitserklärung im Februar 2021 erwähnte sie dieses Zitat nicht, obwohl es evident die stärkste Beleidigung gewesen wäre, die ihr widerfahren wäre
- Die letzten Tage wurde offenbar, daß das Strauss-Zitat der „roten Ratten“ von 1974 inzwischen gesellschaftlich geächtet ist. Diese Erkenntnis ist erst wenige Tage alt.
- Ihr Zuwarten der ersten Reaktion jedenfalls läßt ein derartiges Taktieren mindestens möglich erscheinen.
Wie dem auch sei, wenn Frau Schmidt mit der Behauptung „Wir sind als Ratten bezeichnet worden“ hier falsche Tatsachen in die Welt setzt – und den Beweis, daß diese Aussage aus einem Kommentar unter dem gelöschten Youtube-Video müsste Frau Schmidt führen – könnte das erhebliche Probleme für sie bedeuten, denn wie will die diesen Tatsachennachweis führen, wenn das Beweismittel, also das Video aus Youtube längst herausgenommen wurde?
Der damalige Fraktionsvorsitzende der AfD kontert
In diesem Beitrag, dessen Lang-Version z.B. hier einsehbar kontert Prof. Ingo Hahn unter regelmäßigem Gekreische einer Frau aus dem Hintergrund.
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Die Razzia
Am Donnerstag, den 10.11.2022 standen dann auf einmal drei Staatsanwälte und zwei Dutzend Polizisten vor den Fraktionsräumen der AfD. Ziel der Durchsuchung war es demnach, etwas zu finden, dessen Existenz ja nie jemand abgestritten hatte. Wie man den Videos oben entnehmen kann bestreitet Prof. Hahn die Existenz des Videos nicht! Welche Beweise also mit Hilfe einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden sollen, bleibt für uns jedenfalls absolut rätselhaft.
Die merkwürdigen Begründungsversuche der Landtagspräsidentin
Die Landtagspräsidentin gibt als Grund eine ganz andere Version an. Sie legt nahe, daß sie den Urheber der Collage als Person identifizieren möchte:
Doch hat sie darauf überhaupt einen Anspruch? Der Urheber, also der, der die Collage fabriziert hat, ist im vorliegenden Fall vollkommen irrelevant, denn der Urheber ist die AfD-Landtagsfraktion, vertreten durch deren Vorstand, denn das Video wurde von der AfD-Landtagsfraktion hochgeladen. Damit ist die Bayern-AfD auch der Ansprechpartner für mögliche Ansprüche, die aus einer denkbaren Verletzung der Geschäftsordnung herrühren könnten und niemand sonst und schon gar kein bei der Fraktion abhängig Beschäftigter.
Auf das normale Alltagsleben übertragen behauptet die Parlamentspräsidentin – rein beispielhaft ausgeführt -, wenn eine KFZ-Werkstatt bei der Wartung des Fuhrparks des Landtags einen Fehler gemacht hat, daß sie dann einen Anspruch hätte
„Den Mechaniker genannt zu bekommen, der für diesen Wartungsfehler verantwortlich ist“
Die Argumentation, mit der die Landtagspräsidentin die Durchsuchung zu rechtfertigen versucht ist evident vollkommen absurd! Es gibt nämlich kein Durchgriffsrecht eines im Außenverhältnis potentiell Geschädigten auf einen Angestsellten im Innenverhältnis. Nicht nur das: Wir meinen daher: das riecht sogar ein wenig nach Machtmissbrauch!
Vielleicht versucht die Landtagspräsidentin deswegen mit der Behauptung
es gehe um den Verdacht eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz
in das Strafrecht zu fliehen. Dann würde sie sich auf § 106 Urgebergesetz stützen, der die Verwertungsrechte des Urhebers schützt. Doch darüber ist im Beitrag nichts Konkretes zu entnehmen.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen sieht das Urheberrechtsgesetz gegen den Verletzer unter bestimmten Umständen auch Straf- und Bußgeldvorschriften für bestimmte Verletzungshandlungen vor. Für diese ist aber in der Regel ein Strafantrag durch den Inhaber des Schutzrechts erforderlich.
Voraussetzung hierfür wäre aber, daß diese Rechtsverletzung vorsätzlich begangen wurde. Das aber kann z.B. bei einem Referenten der Fraktion wohl ausgeschossen werden, denn dieser arbeitet ja lediglich Arbeitsaufträge ab.
Nur wenn z.B. ein Rreferent vorsätzlich, also mit eigenem Willen – und nicht per Arbeitsauftrag – gehandelt haben sollte, dann wäre überhaupt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre denkbar.
Damit ist wohl offenkundig, daß die Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) „einen heißen Reifen“ fährt, wenn sie wegen dieser rechtlich fragwürdigen Lappalie in den Schuzbereich der Fraktionsräume eindringen lässt.