69. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 27. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

27. März 2026 (69. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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ANTRAG AfD TOP 24 Altersvorsorgereformgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4997) vor.

Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Außerdem wird die Förderung für Geringverdiener erhöht, ein Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten eingeführt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.

SPD nennt Standarddepot einen „Meilenstein“

Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Tag für die Sparer, „die privat vorsorgen und ihre Renten stärken“. Das bisherige Riester-System habe Schwächen gehabt und zu wenig Rendite gebracht. Jetzt werde mit dem Altersvorsorgedepot die dritte Säule der Altersvorsorge modernisiert.

Ein „historischer Meilenstein“ sei das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das werde ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssten, insbesondere bei den Kosten. Hohe Abschlusskosten würden die Erträge auffressen. Mit dem Kostendeckel habe man jetzt einen wichtigen Schritt unternommen. Man mache die Reform für Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die Förderung sei verbessert worden.

AfD warnt vor Interessenkonflikten

Christian Douglas (AfD) begrüßte die erhöhte Kinderzulage und den neu geschaffenen Zugang für Selbstständige. Bei der Begrenzung der Maximalkosten habe man sich eine niedrigere Obergrenze gewünscht: „Es soll schließlich nicht ein Konjunkturprogramm für Vertriebler werden, sondern Sparern zugute kommen.“

Douglas kritisierte das staatliche Angebot wegen drohender Interessenkonflikte. Gebraucht würden eindeutige Regeln, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der Fonds bei der nächsten Finanzkrise wie damals in Griechenland in Anleihen von Pleitestaaten investieren werde. Die deutschen Sparer würden damit die hohen Risiken und Schulden anderer Länder übernehmen. Außerdem drohe eine ideologische Mittelverwendung, wie bereits im Antrag der Grünen deutlich werde, wonach nicht in fossile Geschäftsmodelle investiert werden dürfe.

CDU/CSU: Kostengünstig, einfacher, renditestärker

40 Prozent der Arbeitnehmer hätten keine Zusatzvorsorge, erinnerte Fritz Güntzler (CDU/CSU). Und daher sei es wichtig, dieses Angebot zu schaffen. Riester habe wegen zu komplexer Förderung, zu hoher Kosten und einer viel zu niedrigen Rendite nicht funktioniert. Jetzt werde es ein effizientes ergänzendes Angebot geben mit der Möglichkeit der Beteiligung am Kapitalmarkt. Der deutsche Aktienindex DAX habe über 50 Jahre 8,6 Prozent jährliche Rendite erzielt.

„Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist“, würdigte Güntzler. Er zeigte sich erfreut, dass Selbstständige einbezogen werden würden und damit die Vorsorge für alle Bürger möglich werde. Die Schaffung eines öffentlichen Trägers beim Standarddepot stärke den Wettbewerb.

Grüne werben für automatischen Zugang

Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass ein öffentliches Standarddepot eingeführt werde. Das sei eine langjährige Forderung der Grünen gewesen. Insgesamt bleibe aber das unübersichtliche Produktwirrwarr bestehen.

Mit der Reform hätten aber immer noch nicht alle Menschen Zugang, da sie selbst aktiv werden müssten, sagte Schmidt. Die Förderung allein reiche als Anreiz nicht: Wenn man alle Menschen erreichen wolle, müsse ein automatischer Zugang wie in anderen Ländern gewählt werden.

Linke will gesetzliche Rente stärken

Sarah Vollath (Die Linke) erinnerte daran, dass die gesetzliche Rente geschwächt und Rentner in Altersarmut geschickt worden seien. Diesem „Irrsinn“ müsse ein Ende gesetzt werden. Die private Vorsorge sei gescheitert.

Mit der jetzigen Reform würden Versicherungsgesellschaften weiter abkassieren, „und jetzt können sich auch noch die Fondsgesellschaften freuen“. Erwerbsminderung und Todesfall würden nicht mehr abgesichert, kritisierte Vollath. Der einzige Weg für eine gute Absicherung für alle sei die gesetzliche Rente für alle.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es.

Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen

Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich.

Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro.

Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger

War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“.

Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.

Einbeziehung von Selbstständigen

Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition.

Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

Abgelehnte Oppositionsanträge

Auf der Tagesordnung des Bundestages standen zudem zwei Oppositionsanträge zur Altersvorsorge, die das Parlament jedoch auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/4996)  mehrheitlich zurückwies.

Gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Dem AfD-Antrag „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830) stimmte nur die antragstellende Fraktion zu. Alle anderen Fraktionen waren dagegen.

Antrag der AfD

In ihrem abgelehnten Antrag forderte die AfD einen ETF-Sparplan für die Rente. Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert, so die Begründung.

Die Fraktion forderte unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden.

Antrag der Grünen

Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag.

In diesen Fonds sollten nach den Vorstellungen der Abgeordneten abhängig Beschäftigte automatisch einzahlen, „wenn sie nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, sollte in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nannten das schwedische Modell als Vorbild. (hle/27.03.2026)

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TOP 25 Zukunft der Automobilindustrie

Schleppende Nachfrage, falsche Modellpolitik, Standortprobleme, Konkurrenz aus China, fallende Gewinne, Arbeitsplatzabbau, und nun auch noch Werkschließungen: Das sind die Schlagzeilen aus der deutschen Automobilindustrie. Hersteller wie Volkswagen (VW), Mercedes-Benz und Porsche, und damit große Teile der deutschen Automobilindustrie, befinden sich in einer tiefgreifenden Krise.

Im Bundestag debattierten die Abgeordneten am Freitag, 27. März 2026, über zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/4952) und Die Linke (21/3715) zu Vorschlägen, wie die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland aussehen könnte. Beide Anträge wurden anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen.

Forderungen von Grünen und Linken

Die Grünen fordern, staatliche Fördergelder nur noch für reine Elektroautos, also batteriebetriebene oder Brennstoffzellenfahrzeuge, auszugeben. Autos mit fossilen Antriebskomponenten, wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, sollen keine Förderung mehr erhalten. Zudem sollen die Mittel „gezielt“ an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen fließen. Die Grenzen sollen für Haushalte ohne Kinder bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bei bis zu 70.000 Euro liegen. Als verbindliche Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge sehen die Grünen 45.000 Euro für Haushalte mit Kindern sowie 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder vor. Außerdem soll der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos gefördert werden.

Die Linken-Fraktion verlangt eine massive staatliche Förderung, um „die Autoindustrie nicht den Märkten oder Konzerninteressen zu überlassen“. Dazu solle ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Gefördert werden sollen nur jene Unternehmen, „die ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen“. Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion lehnen die Linken dagegen ab. Außerdem soll ein „öffentlicher Schutzschirm“ Gelder bereitstellen, um Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder zu verschaffen.

Gesellschaftliche Dimension der Branchen-Transformation

Agnes Conrad (Die Linke) begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Bundesregierung „eine strategische Linie“ zum Umbau der Automobilindustrie fehle. Die Transformation der Automobilindustrie sei keine rein betriebswirtschaftliche Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche, unterstrich Conrad.

Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Wir wollen, dass Deutschland der Standort der Autoindustrie bleibt.“ Deshalb seien Innovationen genauso notwendig wie bezahlbare, attraktive Autos und gute Arbeitsplätze. Die Elektrifizierung der Mobilität sei der richtige Weg, und dazu machten die Grünen Angebote.

Union, AfD und SPD weisen Vorschläge zurück

Tilman Kuban (CDU/CSU) nannte den Antrag der Linken „links-grüne Planwirtschaft“, das Papier sei voller Verbote und Vorgaben für die Automobilhersteller. Die Übernahme eines VW-Werks durch die Rüstungsindustrie, wie nun in Osnabrück geplant, sei zu begrüßen, weil „damit gut bezahlte Industriearbeitsplätze erhalten bleiben“, so Kuban.

„Die Existenzkrise der deutschen Automobilindustrie ist keine Überraschung, sondern das direkte Ergebnis des Verbrennerverbots“, sagte Marc Bernhard (AfD). Die Bundesregierungen der vergangenen Jahre seien dafür verantwortlich, dass Automobilhersteller wie BMW und Audi ihre Produktion ins Ausland verlagerten und dort weiter Autos mir Verbrennermotoren herstellten und verkauften.

Dunja Kreiser (SPD) zeigte sich überzeugt, dass „in Deutschland weiterhin Autos produziert werden“. Die Branche befinde sich mitten in der Transformation. In ihrem Wahlkreis befinde sich das VW-Werk Salzgitter, dort werde gerade eine Batteriezellenfabrik gebaut, um jene Fahrzeuge herzustellen, die die Kunden nachfragten. (nki/27.03.2026)

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TOP 26 Armuts- und Reichtumsbericht

Das Parlament hat am Freitag, 27. März 2026, über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ diskutiert. Im Anschluss der Debatte wurde die Unterrichtung (21/3250) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht.

„Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert.

Überschuldungsquote der über 60-Jährigen steigt an

Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren.

Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“

Verteilung der Nettovermögen

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent.

Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. (che/hau/27.03.2026)

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Top 10 Klimaschutzpolitik

Der Bundestag hat sich am Freitag, 27. März 2026, in einer Debatte mit dem Klimaschutz befasst. Grundlage waren zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema. Die Forderung nach einem „Klima-Turbo für Deutschland“ (21/4271) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch Die Linke abgelehnt. Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/4890).

Der Antrag mit dem Titel „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951) wurde erstmals beraten und in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Fraktion forderte einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, drangen die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/4271) auf Nachbesserungen. Sie forderten die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu sollte zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden.

Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, hieß es im Antrag. Zudem verlangten die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen.

Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung

Darüber hinaus drangen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden.

Im Gebäudesektor sollte das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere sollte die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, hieß es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollten verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem sollte die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangten die Grünen.

Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen.

Überwiesener Antrag

Angesichts steigender Heizkosten und Spritpreise fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Menschen durch Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in die Elektrifizierung und in die Energieeffizienz zu entlasten. In dem Antrag „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951) fordern sie konkret die Bundesregierung auf, geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückzuziehen. Diese würden „die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern“. Insbesondere solle die Koalition vom sogenannten „Netzpaket“ Abstand nehmen, das Heizungsgesetz nicht abschaffen und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht dazu nutzen, die Solarenergie auszubremsen, wie es ein am 26. Februar öffentlich gewordener Entwurf vorsehe, heißt es in der Vorlage.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Verkehrssektor unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen, einen Ausbau des Personennahverkehrs, eine „bundesweite Lösung für ein günstiges Sozialticket“ und eine gerechte Ausgestaltung der E-Mobilität, um „sichere, saubere und bezahlbare Mobilität“ zu gewährleisten. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität solle konsequent für zusätzliche Investitionen verwendet werden, heißt es im Antrag. Investitionen in Klimaschutz und Transformation seien zu priorisieren.

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, das Land in der fossilen Zeit festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger müssten diese Politik „auf ihren Strom- und Gasrechnungen, an der Zapfsäule und im Alltag teuer bezahlen“. In ihrem Antrag schreiben sie, eine langfristige und sichere Planung mit erneuerbaren Energien sowie Elektrifizierung und Energieeffizienz sei „die logische Antwort auf diese und die nächste Energiekrise“. Dies würde von „absurden Fossilpreisen“ entlasten, das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und Lebensgrundlagen sowie Wohlstand schützen. Ein wirksames Klimaschutzprogramm wäre somit ein „mehrfacher Gewinn“. (sas/hau/27.03.2026)

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TOP 28 Preiserhöhungen in der Gastronomie

Der Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ (21/4943) diskutiert. Nach der halbstündigen Debatte ist die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden.

Antrag der AfD

Nach der Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Gastronomiebetrieben von 19 auf sieben Prozent zu Beginn dieses Jahres fordert die AfD-Fraktion auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent. In dem Antrag der Fraktion heißt es, eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Getränke werde bereits in 14 Staaten der EU angewendet. Eine wirtschaftliche Erleichterung für die deutschen Gastronomiebetriebe sei auch deshalb dringend geboten, weil gerade getränkegeprägte Betriebe wie Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken von der Corona- Krise in besonderen Maße betroffen gewesen seien.

Außerdem fordert die AfD-Fraktion, auf die Einführung einer umfassenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch auf Speisekarten zu verzichten. Speisekarten sollten lesbar bleiben und nicht zu „bürokratischen Beipackzetteln“ werden. Die genaue Herkunft des Fleisches könnten Gäste durch Nachfrage beim Servicepersonal der Restaurants erfahren. Die Bürokratiebelastung soll ebenfalls reduziert werden, indem zum Beispiel Saisongerichte von der Allergen-Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden und den Unternehmen die Dokumentation von Hygienevorschriften digital ermöglicht wird. Die Ertragskraft des Gastgewerbes müsse erhöht werden, um seine Überlebensfähigkeit zu sichern und den Deutschlandtourismus zu stärken, fordert die AfD-Fraktion. (hle/hau/27.03.2026)

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ANTRAG AfD ZP 11 Aktuelle Stunde: Bundesprogramm „Demokratie leben“

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), hat am Freitag, 27. März 2026, vor dem Bundestag die geplante Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben“ verteidigt. Bei einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“ sagte die Ministerin, es müsse verhindert werden, „dass sich die stille Mitte von unserer Demokratie abwendet“. Mit diesem Ziel vor Augen habe man sich das Bundesprogramm angeschaut. „Teile des Programms sind ohne jeden Zweifel erfolgreich“, so Prien. Nicht alles aber habe sich in der Praxis bewährt. Daher würden „neue, passgenaue Ansätze entwickelt“.

Alle, die sich bisher engagiert hätten, und sich mit den Zielen dieses Programms identifizieren, könnten sich auch neu bewerben, machte die Ministerin deutlich. „Wir müssen die Rahmenbedingungen an die Zeit, in der wir leben, anpassen“, sagte sie. Einer Zeit, „in der Bildung und Prävention vor allem auch im digitalen Raum eine immer größere Rolle spielen“. Deutliche Kritik an den Plänen Priens gab es von der Linksfraktion und den Grünen – in abgeschwächter Form aber auch aus der SPD. Von der AfD-Fraktion kam indes die Forderung, das Programm ganz abzuschaffen.

Linke: Demokratie als Ganzes wird massiv angegriffen

Prien beende die Förderung der Bildungsstätte Anne Frank und von Projekten gegen Rassismus und rechte Gewalt, beklagte Clara Bünger (Die Linke). „Und das in einer Lage, in der antisemitische und rassistische Straftaten Höchststände erreichen und die Demokratie als Ganzes massiv angegriffen wird.“ An allen Ecken und Enden brenne es „in unserer Demokratie“. Ausgerechnet der Feuerwehr streiche Prien nun die Mittel. „Das ist ein Riesenskandal“, urteilte die Linken-Abgeordnete.

Bünger bewertete die geförderten Projekte als wirksam. Genau deshalb stünden sie seit Jahren unter Beschuss. „Nicht nur durch die AfD, sondern auch zunehmend durch die Union.“ Die Union sei auf den AfD-Kurs eingeschwenkt, demokratische Grundwerte als „links“ zu brandmarken. Sowohl mit der Kleinen Anfrage zu den NGOs als auch mit der Anwendung des Haber-Verfahren, würden „demokratische Träger unter Generalverdacht gestellt“.

AfD: Bundesprogramm gänzlich abschaffen

Martin Reichardt (AfD) reichen die von Prien geplanten Veränderungen bei weitem nicht aus. In den „CDU-nahen Gazetten des Landes“ sei die Rede davon, dass Prien endlich aufräume, sagte er. Bis heute aber, so Reichardt, sei noch nicht einmal die versprochene Transparenz der Zweit- und Letztempfänger hergestellt. „Wir wissen also bis heute nicht, in welche linksextremen Kanäle unser Steuergeld versickert.“ Das müsse sich ändern, forderte der AfD-Abgeordnete. Wenn dann aber von Unionsabgeordneten in Interviews erklärt werde, dass sich 99,9 Prozent der Träger auf dem Boden der Verfassung bewegten, „klingt das nicht nach einschneidenden Veränderungen“.

Dennoch habe die Linken-Fraktionsvorsitzende geurteilt, Prien lasse durch ihre Pläne die kühnsten Träume der AfD wahrwerden. „Nein“, sagte Reichardt, „das ist nicht der Fall.“ Dieses Bundesprogramm, das von Anfang an ein „Machtsicherungsprogramm der politischen Linken“ gewesen sei, müsse gänzlich abgeschafft werden, forderte er.

SPD: Evaluierung nach wissenschaftlichen Kriterien

Felix Döring (SPD) sagte in Richtung Linksfraktion, bei den geplanten Maßnahmen zum Programm „Demokratie leben“ vom „Demokratiesterben“ zu reden, sei dann doch „zumindest ne halbe Nummer drüber“. Die Koalition bekenne sich zum Bundesprogramm „Demokratie leben“ – ebenso wie die Ministerin. „Das steht so im gemeinsam verabredeten Koalitionsvertrag“, sagte Döring. Der SPD-Abgeordnete vertrat die Auffassung, das viele, die sich jetzt polemisch zu dem Programm äußerten, gar nicht genau wüssten, worum es da gehe.

Döring nannte die Kooperationsverbünde, deren Handeln nicht so recht greifbar sei. Tatsächlich sorgten sie aber durch ihre Ausbildung für eine effizientere und bessere Demokratiearbeit. Daher sollten sie – ebenso wie die Innovationsprojekte – auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, befand er. Kritisch bewertete Döring die Aussage Priens, dass die Programmziele nicht nachhaltig erreicht würden. Die bestehende Evaluierung, die nach wissenschaftlichen Kriterien erfolge, spreche da „eine andere Sprache“.

Grüne: Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt

Das Programm hätte es dringend nötig gehabt, weiterentwickelt zu werden, sagte Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grüne). „Aber eben auf die richtige Art“, fügte sie hinzu. Gerade in Zeiten, in denen die demokratischen Tendenzen durch Anti-Demokraten bedroht würden, wo Hass auf Minderheiten wachse, wo autoritäre Einflüsse stärker würden – „im Inland, wie im Ausland“.

Es gebe erhebliche Zweifel, ob es tatsächlich um eine Verbesserung des Programms gehen solle, sagte Khan. Ginge es um eine „ehrliche, ergebnisoffene Evaluation“ wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, den Abschluss dieser Evaluation abzuwarten, „bevor man Strukturen zerschlägt“. Die Kompetenzverbünde und die Innovationsprojekte, „die zerschlagen werden sollen“, seien „wahnsinnig wichtig für die Demokratie“. Statt langfristige Finanzierungssicherheit zu geben, sorge die Ministerin dafür, das sich die Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt fühle.

Union: Wir brauchen neue Schwerpunkte

Marvin Schulz (CDU/CSU) unterstützte den Ansatz von Ministerin Prien. „Wir brauchen neue Schwerpunkte“, sagte er. Aktuell sei man in der vierten Woche des Iran-Krieges. Die Auswirkungen des extremistischen Islamismus und Antisemitismus seien jeden Tag zu spüren.

Erst vor wenigen Wochen habe es im Zentrum Berlins eine pro-iranische Demonstration gegeben, wo Hunderte das Porträt von Chamenei in die Luft gehalten hätten, sagte Schulz. Niemand aber habe sich mit den Iranern solidarisiert, die seit Jahrzehnten unter der Herrschaft des Regimes litten. „Ich bin froh, dass das Ministerium über neue Schwerpunkte bei ,Demokratie leben‘ in der Bildungsarbeit da zukünftig einen neuen Schwerpunkt setzen wird“, sagte der Unionsabgeordnete. (hau/27.03.2026)

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