65. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 19. März 2026, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

19. März 2026 (62. Sitzung)

TOP 6 Vereinbarte Debatte zum internationalen Frauentag

Zwei Wochen später als ursprünglich geplant hat sich der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, einer Debatte zum Internationalen Frauentag gewidmet, der jedes Jahr am 8. März begangen wird. Darin betonten alle Abgeordneten den nach wie vor großen Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung, von der man, trotz Fortschritten, noch weit entfernt sei. Unter anderem sahen die Rednerinnen Handlungsbedarf bei der Lohnlücke, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beim Mutterschutz oder einer besser auf Frauen zugeschnittenen medizinischen Behandlung.

Regierung: Frauenrechte selbst in UN unter Druck

Den Auftakt der einstündigen Debatte machte Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU), die von ihren Eindrücken von der UN-Frauenrechtskommission berichtete, die Mitte März in New York getagt hat. „Eine Erkenntnis, die wir mitbringen, ist, dass Frauenrechte weltweit immer mehr unter Druck geraten und es sogar innerhalb der UN Initiativen gibt, die diese Rechte zu untergraben versuchen.“ Frauenrechte seien offenbar für viele Akteure keine Selbstverständlichkeit mehr, deshalb sei es umso wichtiger, dass Deutschland klare Signale sende, so Prien.

Ihre Kabinettskollegin, Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) legte einen Schwerpunkt auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen und betonte einmal mehr, wie wichtig die Tarifbindung in diesem Zusammenhang sei, denn: „Wo es Tarifverträge gibt, ist die Lohnlücke deutlich kleiner.“ Wie einige andere Rednerinnen, bezog sich auch Bas auf die kürzlich verstorbene, ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und forderte unter anderem, ein neues Wahlrecht nur mit Vorgaben zur Parität zu verabschieden.

Für das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft und unterstützte die Forderung anderer Abgeordneter nach einem Mutterschutz für Selbständige.

AfD: Intersektionaler Feminismus entrechtet Frauen

Beatrix von Storch (AfD) kritisierte in ihrer Rede vor allem das Verhältnis der Grünen und des Feminismus zum Islam. Kritik am Islam sei inzwischen out, im Gegenteil, forcierten die Grünen in Berlin eine Renaissance des Kopftuchs für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. „Wo das Kopftuch ist, sind die Dschihadisten nicht weit“, sagte von Storch.

Der intersektionale Feminismus bedeute eine Entrechtung und Entmenschlichung der Frauen im Namen der Frauenrechte und somit ihre Unterwerfung, stellte sie fest.

Grüne: Sexismus ist immer alltäglich

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Frauen brauchen Schutz, Frauen haben Rechte, wir haben ein Recht auf Gleichstellung, auf Macht und auf gleichen Lohn. Wir sind die Hälfte der Bevölkerung!“ Aber: „Wir sind davon weit entfernt, das spüren wir jeden Tag.“

Sie erinnerte an die Rede von Waltraud Schoppe, ebenfalls Grüne, vom Mai 1983 im Bundestag und deren flammendes Plädoyer gegen Sexismus, denn es sei leider absolut aktuell. „Ich rate allen, sich das mal anzuschauen!“

Linke: 72 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit

Kathrin Gebel (Die Linke) legte den Fokus auf die unbezahlte Care-Arbeit von Frauen und rechnete vor, dass Frauen mit Berufstätigkeit und Care-Arbeit rund 14 Stunden-Tage hätten.

Auf 72 Milliarden Stunden haben sich das unbezahlte Gesamt-Arbeitsvolumen in Deutschland im vergangenen Jahr summiert. Das Arbeitsvolumen für bezahlte Beschäftigung habe bei rund 61 Milliarden Stunden gelegen, so Gebel. „Und was bekommen wir dafür? Finanzielle Abhängigkeit, schlechte Bezahlung und Altersarmut. Und dann stellt sich Friedrich Merz hin und sagt, wir sollen noch mehr arbeiten!“

SPD: Gemeinsam den Unterschied machen

Für die SPD-Fraktion erklärte Josephine Ortleb, es seien schon immer einzelne mutige Frauen gewesen, die den Fortschritt bei der Gleichberechtigung erkämpft hätten. „Lassen sie uns gemeinsam den Unterschied machen“, appellierte sie.

Nötig sei unter anderem eine Umsetzung der EU-Entgeltrichtlinie ohne Abstriche, der Mutterschutz auch für Selbständige und eine medizinische Behandlung, die die Bedürfnisse von Frauen besser berücksichtige.

Union: Unterstützung für Alleinerziehende

Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) forderte: „Alleinerziehende brauchen ganz besonders unsere konkrete Unterstützung, denn sie leisten jeden Tag Außergewöhnliches.“ Neben weiteren steuerlichen Erleichterungen müsse es dabei vor allem um gute Betreuungsangebote gehen, denn die seien der Schlüssel für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Deshalb setze die Bundesregierung einen klaren Fokus auf den Ausbau und die Qualität der Kitas, sagte sie. (che/19.03.2026)

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TOP 7 Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung

Im Bundestag dringen alle Fraktionen auf weitere Schritte zur Stärkung des Zivilen Verteidigung in Deutschland. Während dabei die Opposition am Donnerstag, 19. März 2026, der Bundesregierung schwere Versäumnisse vorwarf, verteidigten Redner der Koalition die Regierungspolitik beim Bevölkerungsschutz. Dem Parlament lag zu der Debatte ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine „Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung“ (21/4746) vor, der im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Innenausschuss.

Grüne: Interesse des Innenministers fehlt

In ihrem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung auf, die Zivile Verteidigung und den Zivilschutz sowie die Versorgung der Bevölkerung, der Staatsorgane und der für die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen zu stärken. Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, vier Jahre nach der „Zeitenwende-Rede“ des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) sei eine solche Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung noch immer ausgeblieben. Vielmehr blieben hier zentrale Fragen unbeantwortet. Dazu gehöre etwa, auf welche Szenarien man sich vorbereitet müsse und wie viele Einsatzkräfte bei Hilfsorganisationen gebraucht werden.

Das zentrale Problem sei dabei das „fehlende Interesse“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an diesem wichtigen Thema. Dagegen lege seine Fraktion mit ihrem Antrag ein „umfassendes Maßnahmenpaket“ vor.  Gebraucht werde unverzüglich ein „Operationsplan Zivile Verteidigung, der beantwortet, wie die Bevölkerung geschützt werden soll“.

CDU/CSU: Trendwende ist eingeleitet

Sebastian Schmidt (CDU/CSU) betonte im Gegenzug, dass die Koalition die Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 2025 deutlich erhöht und im laufenden Etat nochmals verdoppelt habe. Auch das Technische Hilfswerk (THW) erhalte 2026 eine massive Mittelerhöhung. Damit verbunden seien erhebliche Investitionen in zentrale Fähigkeiten der Zivilen Verteidigung. „Das ist die größte Stärkung der Zivilen Verteidigung seit Jahrzehnten“, fügte Schmidt hinzu.

Die Trendwende sei eingeleitet. Einige Punkte des Grünen-Antrags wiesen indes „leise in die richtige Richtung“. So müsse man etwa Länder und Kommunen noch enger einbinden, die Kommunikation zur Krisenvorsorge gegenüber der Bevölkerung ausbauen und brauche mehr Tempo beim Sirenenausbau.

AfD: Ehrliche Bestandsaufnahme notwendig

Arne Raue (AfD) kritisierte, nirgendwo zeige sich das Versagen der Regierungspolitik der vergangenen Jahre deutlicher als bei der Zivilen Verteidigung. Seit dem Ende des Kalten Krieges habe Deutschland seine Strukturen zur Zivilverteidigung systematisch abgebaut. Schutzbunker seien verkauft und Katastrophenschutzeinheiten ausgedünnt worden, das THW sei jahrelang chronisch unterfinanziert gewesen.

Notwendig sei eine ehrliche Bestandsaufnahme der Verwundbarkeit des Landes. Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung werde erst glaubwürdig, wenn sie sich belastbaren Schutzkonzepten, Reservekapazitäten, funktionierenden Warnsystemen und gesicherten Versorgungsstrukturen niederschlägt. „Echte Zeitenwende bedeutet: Der Schutz der deutschen Bevölkerung muss wieder an erster Stelle stehen“, fügte Raue hinzu.

SPD: Zivil- und Katastrophenschutz weiterentwickeln

Rasha Nasr (SPD) attestierte dem Grünen-Antrag, einige sinnvolle Überlegungen zu enthalten. Dies gelte beispielsweise für eine bessere Erfassung der Fähigkeiten von Einsatzkräften, damit nicht eine Person im Ernstfall „an drei Stellen gleichzeitig eingeplant ist“. Bei solchen praktischen Fragen sehe auch ihre Fraktion Verbesserungsbedarf, und daran werde bereits gearbeitet.

Gebraucht würden keine schnellen Strukturdebatten, sondern „kontinuierliche Arbeit, mehr Ausstattung, bessere Unterstützung für die Menschen, die den Zivil- und Katastrophenschutz jeden Tag tragen“. Auch wenn der Antrag „gute Punkte“ enthalte, sei sie „überzeugt, dass der bessere Weg darin besteht, den Zivil- und Katastrophenschutz Schritt für Schritt weiterzuentwickeln, gemeinsam mit den Ländern und Organisationen“.

Linke: Die Bundesrepublik ist aktuell nicht resilient

Jan Köstering (Die Linke) sprach von einer „strukturellen Weigerung im Innenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt, Verantwortung zu übernehmen“, und warf dem Ressort vor, dem Bevölkerungsschutz keine Priorität einzuräumen. Dobrindt habe keinen Überblick über die verfügbaren Engpass-Ressourcen und auch nicht über „mehrfach verplante Kräfte im Zivil- und Katastrophenschutz“.

Wenn aber schon „vergleichsweise simple Aufgaben wie ein bundesweiter Überblick über Material und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz“ unerledigt blieben, müssten sich die Grünen fragen lassen, wie lange sie auf die Umsetzung der gut drei Dutzend Anregungen ihres Antrags warten wollen. Die Bundesrepublik sei aktuell nicht resilient, und daran scheine diese Bundesregierung nichts ändern zu wollen.

Antrag der Grünen

In dem Grünen-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zur Stärkung der Zivilen Verteidigung eine „an die neue Sicherheitslage angepasste Zielmarke“ für die Zahl von Einsatzkräften in den Zivilschutzorganisationen, dem Technischen Hilfswerk (THW), der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen zu definieren und in Zusammenarbeit mit den Organisationen diesen Aufwuchs zu begleiten. Auch macht sich die Grünen-Fraktion etwa für eine bundesweite Informations- und Kommunikationsstrategie zur Krisenvorsorge durch die Bürger stark, „die transparent und glaubwürdig über Bedrohungen informiert sowie Maßnahmen zur Krisenbewältigung benennt“.

Daneben plädiert die Fraktion für eine Neufassung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), die etwa bundesweit einheitliche Sirenensignale sowie den flächendeckenden Ausbau und dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur festlegen sowie sicherstellen soll, dass alle Schüler eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten.

Auch wollen die Grünen-Abgeordneten dabei rechtliche Regelungen beispielsweise zur jährlichen Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstages für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, „der flächendeckende Übungen mit den Menschen vor Ort ermöglicht“.

„Europäische Zusammenarbeit ausbauen“

Weitere Punkte des umfangreichen Maßnahmenkatalogs in dem Antrag zielen unter anderem darauf ab, die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen zu stärken sowie die „europäische Zusammenarbeit im Bereich der Zivilen Verteidigung im Rahmen bestehender europäischer Instrumente des Katastrophenschutzes auszubauen“.

Zugleich plädiert die Fraktion für die Einrichtung eines vom Bundestag zu beschließenden Unterausschusses „Gesamtverteidigung“. Er soll nach dem Willen der Fraktion von den beiden zuständigen Ausschüssen für Inneres und Verteidigung besetzt werden und „die umfassende parlamentarische Begleitung der Maßnahmen im Bereich der Gesamtverteidigung“ vorsehen. Seine erste Aufgabe soll dem Antrag zufolge sein, „die Erarbeitung von verbindlichen Schutzzielen in der Zivilen Verteidigung zu begleiten“. (sto/19.03.2026)

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ANTRAG AFD ZP 2-4 Kraftstoffmaßnahmenpaket, Energiepreissteigerungen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte.

Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden.

Initiativen der Opposition

Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion „Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will „Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle“ (21/4747) und Die Linke fordert eine „sofortige Entlastung der Bevölkerung“ (21/4748).

Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten.

CDU/CSU: Kartellrecht wird nun nachgeschärft

In der Debatte betonte Sepp Müller (CDU/CSU), die Koalitionsfraktionen legten nun „erste Maßnahmen“ vor, die gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere könnten folgen, sollte der Krieg am Golf weiter andauern. „Wir führen mit dem Spritpreispaket das Österreich-Modell ein“, damit seien Preiserhöhungen an den Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt. Diese dürften aber mehrfach pro Tag den Preis nach unten reduzieren.

In der von den Koalitionsfraktionen eingesetzten Task Force sei deutlich geworden, dass die Mineralölkonzerne die Frage nicht beantwortet hätten, warum sich die Preise an den Tankstellen sofort erhöhten, sobald der Rohölpreis steige, aber, so wörtlich: „Warum sinkt nicht innerhalb von Stunden der Spritpreis an der Tankstelle, wenn der Ölpreis sinkt?“

Deswegen werde das Kartellrecht nun nachgeschärft. „Wenn der Markt nicht funktioniert, schärfen wir hier nach“, sagte Müller. Das Kartellamt soll nun die Möglichkeit erhalten, die Preisbildung nicht nur zu hinterfragen, sondern gegebenenfalls auch in die Preisbildung einzuschreiten. „Denn das, was läuft, ist aktuell Preistreiberei durch die Mineralölkonzerne“, so Müller.

SPD: Aus Krieg Profit zu schlagen ist unanständig

Armand Zorn (SPD) schloss sich der Kritik an den Konzernen an. Er sagte: „Der Alltag der Menschen darf kein Spekulationsmodell sein. Eine faire Marge, ja, das ist in Ordnung. Aber aus Krieg Profit zu schlagen, das ist unanständig.“ Deutschland sei beim Anstieg der Spritpreise „Europameister“. Und Zorn rechnete vor: Am 13. März habe der Anstieg der Benzinpreise ohne Steuern und ohne Abgaben in Deutschland plus 28 Prozent betragen. In Belgien seien es 16 Prozent und in Slowenien zwei Prozent gewesen.

Zorn: „Deswegen liegt der Verdacht weiter auf dem Tisch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.“ Wo wirtschaftliche Macht den Wettbewerb ersticke, müsse der Staat handeln. „Und diese Koalition macht das deutlich, indem wir heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“, so Zorn.

Ministerin: Koalition gibt eine marktwirtschaftliche Antwort

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), bremste diese Forderungen und reagierte zurückhaltend auf die Forderung nach weiteren Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen wegen der Preissprünge an Tankstellen. „Wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach dem Krieg nicht brauchen, ist Aktionismus“, sagte die Ministerin.

Was jetzt gebraucht werde, seien gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantierten. Mit dem Gesetzentwurf werde der Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten gestärkt. „Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv“, sagte Reiche. Die Koalition gebe „eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtlichen Wettbewerbsdefizite“.

AfD: Mobilität muss wieder bezahlbar werden

Für Leif-Erik Holm (AfD) reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus. Die Verbraucher und Gewerbetreibenden brauchten schnelle Hilfe. Nichts von dem, was vorgeschlagen werde, könne den Spritpreis schnell herunterbringen. „Dabei wäre Abhilfe ganz schnell möglich“, sagte Holm und schlug Steuersenkungen auf Brennstoffe vor.

„60 Prozent des Benzinpreises steckt sich der Finanzminister in die Tasche“, sagte Holm. Mobilität müsse wieder bezahlbar werden, und deshalb verlange die AfD-Fraktion, die Energiesteuer auf das EU-Minimum zu reduzieren, die CO2-Abgabe abzuschaffen und die Mehrwertsteuer zu senken.

Grüne: Übergewinnsteuer ist bitter nötig

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuelle Lage erinnere an die Situation im Jahr 2022, als bereits einmal wegen eines Krieges die Brennstoffpreise rasant anstiegen und die Ampelregierung Maßnahmen dazu ergriff. Auch damals sei das Kartellrecht angepasst worden, jedoch seien die „Übergewinne“ auch abgeschöpft worden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Übergewinnsteuer erhoben.

Auch aktuell entstünden durch die hohen Preise Übergewinne, und deswegen sei die Übergewinnsteuer „wie 2022 bitter nötig“. Zudem forderte Beck die Auszahlung des Klimageldes. Die Preise im öffentlichen Personennahverkehr müssten bezahlbar gehalten werden, wozu die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für das Deutschlandticket nötig sei.

Linke: Übergewinne jetzt besteuern

Auch Ines Schwerdtner (Die Linke) forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. „Die Ölpreise steigen, die Spritpreise und Gaspreise steigen, das Heizen wird teurer und am Ende auch der Einkauf im Supermarkt“, sagte sie. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen wüssten bereits heute nicht mehr, wie sie die Rechnungen an der Tankstelle bezahlen sollen.

Der Bundesregierung warf Schwerdtner vor, „die Mineralölkonzerne schon wieder Kasse machen zu lassen“. Es reiche nicht aus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, das Kartellamt anzurufen und die Mineralölkonzerne zu befragen: „Wir müssen jetzt die Übergewinne besteuern.“ Außerdem verlangte Schwerdtner die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, damit „Bus und Bahn wieder bezahlbar“ würden und mehr Menschen mobil blieben.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden.

Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe.

Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen.

Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“.

Antrag der Grünen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“.

Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“.

Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen.

Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden.

Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)

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ZP5 Kernkraftausstieg

Die AfD-Fraktion fordert den Wiedereinstieg in die Kernkraft. Der Bundestag hat ihren entsprechenden Antrag (21/4749) am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals eine Stunde lang debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Im Antrag verweist die AfD auf eine Aussage der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die beim Kernenergiegipfel in Paris am 9. März 2026 die Abkehr von der Atomkraft in Europa als „strategischen Fehler“ bezeichnet und eine „Renaissance der Kernenergie“ angekündigt habe.

AfD: Neubau von Kernkraftwerken sinnvoll

Dr. Paul Schmidt (AfD) erinnerte in der Debatte daran, dass Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission,  jüngst gesagt habe, der Kernkraftausstieg sei ein strategischer Fehler gewesen. Bundeskanzler Friedrich Merz habe bereits am 15. Juni 2025 den Kernkraftausstieg ebenfalls als großen Fehler bezeichnet. „Nun sagte er noch, er sei irreversibel. Aber das ist faktisch falsch, und das beweisen wir mit unserem Antrag“, so Schmidt. „Wir wollen, dass unsere Kernkraftstandorte überprüft werden, so wie es die CDU CSU im Bundestagswahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen gefordert hat.“

Zudem wolle die AfD die drei zuletzt im April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 „auf jeden Fall wieder in Betrieb nehmen und auch Brokdorf, weil dort noch kaum Rückbau passiert ist“. Auch den Neubau von Kernkraftwerken halte die AfD für sinnvoll.

CDU/CSU: Ausstieg aus guten Gründen entschieden

Für die CDU/CSU-Fraktion entgegnete Dr. Klaus Wiener, Deutschland habe sich aus guten Gründen entschieden, aus der zivilen Nutzung der Kernenergie auszusteigen. Wer, wie die AfD im Antrag, behaupte, Fukushima habe keine gravierenden Auswirkungen gehabt, blende die erheblichen menschlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen aus. Zudem produziere die bislang verfügbare Kernkrafttechnologie Atommüll, der für extrem lange Zeit gelagert werden müsse.

Aber, so Wiener, klar sei es auch in seinen Augen „ein Riesenfehler“ gewesen , die noch vorhandenen Kernkraftwerke 2023 abzuschalten, und das inmitten einer Energiekrise. „Hätten wir die Kernkraftwerke, die wir noch hatten, weiter genutzt, dann hätten wir viele Millionen Tonnen CO einsparen können, und wir wären auf dem Weg zu den Klimazielen schon sehr viel weiter, und damit nicht genug: Wir hätten auch Strom zu Grenzkosten von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde.“

Grüne: Risiko, Kosten und dauerhafte Abhängigkeit

Harald Ebner (Bündnis90/Die Grünen) empörte, dass der EU- Kommissionspräsidentin zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der nuklearen Katastrophe von Fukushima nichts Besseres eingefallen sei als der Wiedereinstieg in die Atomkraft.

In der Ukraine und im Iran stünden Atomkraftwerke unter militärischer Bedrohung. „Aber Sie wollen munter wieder rein in die Atomkraft. Das ist das Gegenteil von jedweder Sicherheit. Denn sicher sind bei der Atomkraft nur das Risiko, hohe Kosten und eine dauerhafte Abhängigkeit“, sagte Ebner.

Minister: Kernenergie hat drei zentrale Nachteile

Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sagte, Deutschland komme seit knapp drei Jahren ohne Atomenergie aus: „Kein Blackout, sondern sichere Energieversorgung dank erneuerbarer Energien und Energiewende.“ Menschen, und Unternehmen wüssten, dass sie sich auf eine saubere und immer unabhängigere Energieversorgung verlassen können.

„Sie von der AfD wollen mit diesem Antrag den Atomausstieg rückgängig machen. Sie propagieren also eine Technologie, die drei zentrale Nachteile hat. Sie ist unglaublich teuer, sie funktioniert nur mit öffentlichen Subventionen und sie ist gefährlich. Das als Lösung zu verkaufen, ist doch Realsatire“, sagte Schneider.

Linke: Wunschdenken und Geschichtsverklärung

Was die AfD als Antrag vorgelegt habe, sei kein seriöser Antrag, sondern eine Mischung aus Wunschdenken, Geschichtsverklärung und „glasklarer Desinformation“, stellte Mareike Hermeier (Die Linke) fest. Als Beispiel nannte sie unter anderem „die Kostenlüge“. „Die AfD und ihre atompolitischen Fans erzählen gerne etwas von drei Cent pro Kilowattstunde. Bei Atomstrom liegt der Mittelwert bereits bei 31,3 Cent pro Kilowattstunde, und die Spanne reicht bis zu 50 Cent“, sagte Hermeier.

Entsorgungskosten seien da noch nicht eingerechnet: „Das heißt, das AfD-Märchen liegt nicht knapp daneben, sondern um den Faktor zehn.“ Solarenergie liege bei 4,6 Cent, Windenergie bei 6,3 Cent. Neuer Atomstrom wäre fast siebenmal teurer als erneuerbare Energien, betonte die Linken-Abgeordnete.

Antrag der AfD

Der als Folge der Havarie der Kernkraftwerke im japanischen Fukushima vor 15 Jahren in Deutschland beschlossene Kernenergieausstieg sei, „wie der Verzicht auf jede neue Technik“, keineswegs irreversibel, betont die Fraktion. Zum heutigen Grad der „versuchten Verunmöglichung der Kernenergie“ hätten vor allem die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte unter Führung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ganz entscheidend beigetragen. Dennoch gebe es noch heute Anlagen und Standorte, die eine volkswirtschaftlich effektive Nutzung der Kernenergie erlaubten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Kernenergieausstieg umgehend rückgängig zu machen. Sie müsse unverzüglich den Stopp des Rückbaus der deutschen Kernkraftwerke (KKW) veranlassen, bestmöglich auf die Wiederinbetriebnahme der drei zuletzt abgeschalteten KKW-Blöcke (Emsland, Neckarwestheim II, Isar 2) und Brokdorf hinwirken und dabei den Zustand der einzelnen Anlagen ständig erfassen, heißt es in dem Antrag. Gleichzeitig müssten die wirtschaftlichen und technischen Bedingungen des Wiederaufbaus der bereits länger stillgelegten Kernkraftwerke geprüft und auf den Wiederaufbau hingewirkt werden.

Für die noch vorhandenen Standorte, wo der Rückbau bereits zu weit fortgeschritten ist, muss aus Sicht der AfD-Fraktion mit der entsprechenden dort existierenden Infrastruktur auf die Nutzung geeigneter, bereits verfügbarer und mehrfach gebauter Reaktortypen, wie etwa des Europäischen Druckwasserreaktors EPR beziehungsweise EPR216, des APWR17 sowie des amerikanischen AP100018, die beispielsweise in Frankreich und Finnland betrieben würden, bestmöglich hingearbeitet werden. (mst/hau/19.03.2026)

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ANTRAG AfD ZP 12 Aktuelle Stunde: Gefährdungen der digitalen Teilhabe

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 5. März 2026, in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern“ befasst. Verlangt worden war die Aktuelle Stunde von der AfD-Fraktion.

AfD: Angriffe auf die Meinungsfreiheit werden immer krasser

Ruben Rupp eröffnete für die AfD die Aktuelle Stunde. Er warf der Europäische Union und der Bundesregierung vor, seit Jahren „Angriffe auf den freien, digitalen Raum“ und auf die Meinungsfreiheit zu verüben, die immer krasser und radikaler würden. Er verwies auf die jüngst von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht Klarnamenpflicht im Netz, die er „einen weiteren Tiefpunkt des Kanzlers“ nannte. „Der Vorstoß von Friedrich Merz erschüttert nicht nur die Grundfeste anonymer Kommunikation, sondern er gefährdet die Demokratie selbst“, sagte Rupp und forderte die Union auf, sich schleunigst davon zu distanzieren.

Mit der AfD werde es keine Klarnamenpflicht geben, betonte Rupp. Auch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren bezeichnete er als „unsäglich“. Dieses werde gefordert, weil man den „Erfolg alternativer Medien und der AfD“ auf den Plattformen sehe und diesen beschädigen wolle, sagte Rupp. Seine Partei leugne nicht die Probleme in sozialen Medien, ein Verbot für junge Menschen sei jedoch nicht das richtige Mittel. Rupp schlug vor, einen „technischen Schlüssel“ zur Altersverifikation für jedes Kind an die Eltern zu schicken, der verpflichtend für die Plattformen sein soll.

Ministerin: Debatte muss in der Breite der Gesellschaft geführt werden

Als zweite Rednerin der Debatte betonte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wie wichtig es sei, Kinder und Jugendliche in der analogen und der digitalen Welt gleichermaßen gut zu schützen. „Diesem Anspruch sind wir Erwachsene in Deutschland und in Europa bislang nicht hinreichend gut nachgekommen, und es ist Zeit, dass wir dieses Versäumnis endlich nachholen“, sagte Prien. Diese Debatte müsse in der Breite der Gesellschaft geführt werden, sagte Prien und dankte CDU und SPD,  die erste Vorschläge für ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren erarbeitet hatten.

Nie zuvor sei eine Generation weltweit so fundamental neuen und anderen Herausforderungen ausgesetzt gewesen als ihre Elterngeneration, sagte die Ministerin und verwies auf die Folgen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum. Technikfolgenabschätzung sei in vielen Bereichen selbstverständlich, doch „im Kontext der Einführung von Social Media“ sei dies vernachlässigt worden. Sie persönliche hege Sympathien für eine feste Altersgrenze, doch das werde nicht reichen, sagte Prien. So brauche es ein Gesamtkonzept bestehend aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu gehörten „zeitgemäße Formen der Medienbildung“ und die Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz„

CDU/CSU: Minderjährige brauchen wirksamen Schutz des Staates im Netz

Das betonte auch Ronja Kemmer (CDU/CSU), die sagte, Minderjährige brauchen den wirksamen Schutz des Staates im Netz. Das Thema mentale Gesundheit gehöre in den Mittelpunkt. Die AfD sie “vieles, aber sicherlich nicht die Hüter von Teilhabe und Freiheit im Netz„, schickte Kemmer in Richtung der AfD-Fraktion.

Grüne: Süchtig machende Algorithmen verbieten

Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Menschen im Durchschnitt knapp zwei Stunden Zeit pro Tag auf sozialen Medien verbringen – bei Jugendlichen liege diese Zeit sogar noch höher. Meistens fühle sich Social Media wie eine “grelle Spielhölle„ oder eine “nervige Dauerwerbesendung„, die Ängste verstärke. “Soziale Medien, wie sie jetzt sind, sie sind nicht ‚sozial‘„, sagte Lührmann.

Sie forderte Ministerin Prien auf, bald zu handeln. Die Ergebnisse der Expertenkommission, die ihre Ergebnisse im Sommer vorlegen will, könnten nicht abgewartet werden. Ein Schlüssel liege nach ihrem Dafürhalten in den Standardeinstellungen der Plattformen, bei denen Jugendschutz, Sicherheit und Selbstbestimmung zum Standard werden müssten. Nötig seien sichere soziale Medien für alle. Endlos-Scrolling, Bots und Fake Accounts dürften nicht mehr zugelassen werden. Auch ein Werbelimit von 15 bis 20 Prozent sei sinnvoll. Nötig sei es auch, die existierenden Regeln, zum Beispiel des Digital Services Acts (DSA) konsequent anzuwenden, sagte Lührmann. So müssten beispielsweise süchtig machende Algorithmen verboten werden.

SPD: Selbstbewussten Umgang mit Social Media entwickeln

Auch Armand Zorn (SPD) betonte, dass es entscheidend sei, Risiken zu begrenzen. Nirgendwo gebe es so viele Regeln für den Umgang miteinander im digitalen Raum wie in der EU – das sei auch gut so. “Zeitgleich stellen wir fest, dass das nicht ausreicht, dass es tagtäglich zu Verwerfungen kommt und Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am stärksten darunter leiden„, sagte er. Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier Orientierung zu geben.

Den zuletzt von der SPD-Fraktion erarbeitete Vorschlag für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige lobte er als Mischung “aus Kinderschutz, Befähigung und Begleitung„. Die Initiative sei verknüpft mit dem Ziel, einen selbstbewussten Umgang mit Social Media zu entwickeln. Mit Blick auf Regulierung und Durchsetzung sagte Zorn, wenn es um Verstöße, Diskriminierung und Kinderschutz gehe, müsse schneller gehandelt werden und Strafen schneller verhängt werden.

Linke: Digitaler Raum gehört zur Lebensrealität

Scharfe Kritik kam von Anne-Mieke Bremer (Die Linke) die betonte, dass der digitale Raum zur Lebensrealität aller gehöre. “Wer Kinder und Jugendliche davon ausschließen möchte, nimmt ihnen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe.„ Anderseits fehle auch die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote, nannte die Digitalpolitikerin “reine Symbolpolitik„. Es werde ein vermeintlicher Schutz suggeriert, wo keiner sei. Statt Ausschluss seien mehr Möglichkeiten der begleiteten Mediennutzung durch geschultes sozialpädagogisches Personal nötig, sagte Bremer.

Ihre Fraktion fordere, nicht die Nutzerinnen einzuschränken, sondern die Konzerne. Die Gefahren von Desinformation, Hassrede und Suchtalgorithmen würden nicht mit dem 16. Geburtstag plötzlich verfliegen, betonte sie: “Social Media in seiner jetzigen Form, ohne faktische Plattformregulierung, ist für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche„, betonte Bremer. Zudem sei unklar, wie eine Altersgrenze umgesetzt werden soll. Mit einer Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abgeschafft und sie führe zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern, kritisierte sie. (lbr/05.03.2026)

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ZP 12 Aktuelle Stunde zum Kernenergiegipfel in Paris

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 19. März 2026, mit dem Thema Kernenergie befasst. Dazu fand auf Verlangen der AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Kernenergiegipfel in Paris – Widersprüche deutscher Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene“ statt.

AfD steht mit Forderung nach einem Wiedereinstieg allein

Mit ihrer Forderung nach einem Wiedereinstieg in die Atomkraft steht die AfD-Fraktion allein, auch wenn Andreas Bleck (AfD) in der Debatte die Auffassung vertrat, der Bundestag könne „mit Mehrheiten von Union und AfD“ durch eine Änderung des Atomgesetzes „den Wiedereinstieg in die Kernenergie ermöglichen“. Redner der Unionsfraktion schlossen dies aus, teilten aber die auch von der AfD angeführte Einschätzung der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, dass die Abkehr von der Kernkraft ein strategischer Fehler gewesen sei. Vor allem sei es ein Fehler gewesen, „die letzten Kernkraftwerke stillzulegen“, sagte Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU).

SPD-, Grünen- und Linksfraktion sahen das anders. Man dürfe nicht dem „französischen Holzweg“ folgen, sagte Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen). Dr. Nina Scheer (SPD) betonte, die erneuerbaren Energien seien die Zukunft. Für Janine Wissler (Die Linke) ist die Kernkraft eine „Hochrisikotechnologie, die sich auch ökonomisch nicht rechnet“.

AfD: Große Stunde der Energiesicherheit Europas

Andreas Bleck (AfD) zitierte die Kommissionspräsidentin, die beim Atomgipfel in Paris von einer „Renaissance der Kernenergie“ gesprochen habe, an der Europa teilhaben wolle. „Während wir in Deutschland auf Stillstand setzen, dreht sich die Welt um uns herum weiter“, sagte der AfD-Abgeordnete.

In dieser „großen Stunde der Energiesicherheit Europas“ habe sich Bundeskanzler Merz einmal mehr „als kleiner Mann erwiesen“. Noch im Sommer 2023 habe er in einem Interview gesagt, die Union würde sofort die stillgelegten Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen. Der Kanzler sei als „Anti-Merkel“ gestartet „und als Merzel gelandet“, befand Bleck.

CDU/CSU: Zeitfenster für Reaktivierung leider geschlossen

Der CSU-Abgeordnete Dr. Andreas Lenz sagte, ein Weiterbetrieb der letzten Atomkraftwerke sei von der Ampel-Regierung im Jahr 2022 „nie ergebnisoffen geprüft“ worden. Weder mit Blick auf die Potenziale bei der CO2-Minderung noch bei den Preisen. Die Atomkraftwerkbetreiber hätten seinerzeit einen Industriestrompreis von fünf Cent Pro Kilowattstunde angeboten, sagte Lenz. Das alles nie ernsthaft geprüft zu haben, sei ein Fehler gewesen.

Gleichzeitig sei festzustellen, so Lenz weiter, dass das letzte Zeitfenster für eine Reaktivierung der Atomkraftwerke mittlerweile „leider“ geschlossen sei. Der Rückbau schreite jeden Tag voran. Der Unionsabgeordnete forderte Offenheit für kleine Reaktoren, die sogenannten SMRs. Die Entwicklungen in diesem Bereich müssten proaktiv und offen begleitet werden, weil sie Chancen böten.

Grüne: Atomkraft extrem teuer und schafft Abhängigkeiten

Zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der „Katastrophe von Fukushima“ habe die Kommissionspräsidentin den Wiedereinstieg in die Atomkraft auf den Tisch gelegt, sagte der  Harald Ebner. Nun tanze die AfD auf den Tischen „und die Union an der Stelle hinterher“. Und das „wider jeglichen wirtschaftlichen Sachverstandes“, wie der Grünen-Abgeordnete betonte. Er hoffe, dass Bundesumweltminister Schneider (SPD) seine ablehnende Haltung zum Wiedereinstieg durchhält und dem Treiben von Wirtschaftsministerin Reiche (Union) etwas entgegensetzt.

Ebner attestierte von der Leyen, recht zu haben mit der Einschätzung, das Europa eigene und klimafreundliche Energiequellen brauche, um sich aus der teuren Abhängigkeit von Energieimporten zu lösen. „Dass aber Atomkraft ein Teil davon wäre, ist aberwitzig falsch“, sagte er. Dann auch noch das französische Modell – Erneuerbare und Atomkraft – anzustreben, sei erst recht aberwitzig. Das Modell sei extrem teuer und schaffe Abhängigkeiten von Russland.

SPD: Mit voller Kraft auf Erneuerbare setzen

Aus Sicht von Dr. Nina Scheer macht es in der heutigen Zeit, „in der wir dringend loskommen müssen von Abhängigkeiten, die uns erpressbar machen“, keinerlei Sinn, erneut auf Kernenergie zu setzen. „Wenn wir uns bis 2045 der Klimaneutralität stellen wollen, müssen wir mit voller Kraft auf erneuerbare Energien setzen“, sagte die SPD-Abgeordnete. Deutschland müsse hier bei Innovationen die Nase vorn haben.

Die Aussagen über die sogenannten SMR sind laut Scheer „nicht faktenbasiert“. Die kleinen Reaktoren würden nicht die Zukunft bringen. Sie seien nicht finanzierbar. Sie würden noch teurer sein als die heute existierenden Modelle, die nicht serientauglich seien, sagte sie. „Wir haben weltweit ein 400-faches an Ausbau an erneuerbaren Energien gegenüber der Atomenergie“, betonte Scheer. Das sei die Zukunft: „Daran sollten wir uns alle orientieren.“

Linke: AfD will zur teuersten Stromerzeugung zurück

Während die Energiepreise steigen, schlage die AfD die Rückkehr zur teuersten Stromerzeugung vor, sagte Janine Wissler. Die Stromgestehungskosten bei Atomkraft lägen bei bis zu 49 Cent pro Kilowattstunde. „Das möchte wirklich niemand auf seiner Stromrechnung sehen“, sagte die Linken-Abgeordnete.

Wind liege bei maximal 10 Cent – Photovoltaik bei 14 Cent. Nicht zu vergessen seien die Kosten für die Entsorgung des Atommülls in dreistelliger Millionenhöhe. „Wer glaubt, dass man mit Atomkraft Kosten senken kann, sollte sich mit den Grundrechenarten vertraut machen“, empfahl sie. (hau/19.03.2026)

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TOP 8 18. März – Tag der Demokratiegeschichte

18. März – Tag der Demokratiegeschichte: Orte der Freiheit und Demokratie weiter stärken“, lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/4743), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen hat.

Antrag der Koalitionsfraktionen

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Tag der Demokratiegeschichte aufgewertet werden. Union und SPD fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den 18. März als einen zentralen jährlichen Tag zur Feier der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte zu würdigen und zu begehen. Die Organisation soll bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Orte der Demokratiegeschichte liegen.

Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte soll nach dem Willen von Union und SPD finanziell „adäquat“ ausgestattet werden, damit sie ihre gesetzlich verankerten Aufgaben erfüllen kann. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll die Bundesregierung dazu beitragen, dass die pädagogischen Potenziale des Friedhofs der Märzgefallenen in Berlin als Erinnerungs- und Lernort „nachhaltig gefördert und gesichert werden“. Die Realisierung des nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig soll durch die Bundesregierung weiter „begleitet“ werden. Darüber hinaus soll sie das 200-jährige Jubiläum des Hambacher Festes von 1832 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz als „ein nationales Ereignis“ vorbereiten.

In ihrem Antrag erinnern die beiden Fraktionen an die Bedeutung des 18. März durch die Jahrhunderte für die deutsche Demokratiegeschichte. So sei am 18. März 1793 der rheinisch-deutsche Nationalkonvent zusammengetreten und habe die Mainzer Republik ausgerufen. Am 18. März 1848 sei es in Berlin anlässlich der Märzrevolution zu blutigen Straßenkämpfen gekommen, bei denen mehr als 250 Menschen im Kampf um politische Mitbestimmung und Grundrechte gestorben seien. Am 18. März 1920 sei der Kapp-Putsch gegen die junge Weimarer Republik endgültig gescheitert und am 18. März 1990 habe sich mit der ersten freien Volkskammerwahl die demokratische Selbstbestimmung der Deutschen in der damaligen DDR erfüllt. (aw/hau/19.03.2026)

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Top 12 Institutioneller Rassismus in Deutschland

„Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie ,Institutionen und Rassismus‚ umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4751), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.

Antrag der Linken

Dem Antrag zufolge untersuchte das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) für eine 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Studie „erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland manifestiert“. Zu den Erkenntnissen der Untersuchung gehöre der Befund, „dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das staatliche Handeln ausweitet und der ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einführt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion flächendeckend niedrigschwellige und unabhängige externe sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und Monitoringstellen aufbauen und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition für die Bundesverwaltung bindend als Verwaltungsvorschrift erlassen.

Vier-Augen-Prinzip und Dolmetscherdienste

Zugleich will die Fraktion sichergestellt haben, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen wie etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen „konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet wird“. Daneben plädiert sie dafür, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden „diskriminierungskritisch zu überarbeiten“.

Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung abzubauen, indem ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und Dolmetscherdienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden.

Maßnahmen gegen Racial Profiling

Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken (Racial Profiling) zu ergreifen“. Dazu gehören dem Antrag zufolge die Ausgabe von Kontrollquittungen und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme.

Darüber hinaus machen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür stark, die Befugnisse der Bundespolizei zu „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes“, ersatzlos zu streichen. (sto/19.03.2026)

 

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TOP 11 Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Ihren „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ (21/450021/4784) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, zusammen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz21/1393) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung das sogenannte Besserstellungsverbot für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert und der entsprechende Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen und mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen zu können, sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen künftig ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, „soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen“.

Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen sorge dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen, heißt es. Dies sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung (21/4784) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (21/4500) lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länderkammer zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab. Zur Begründung führt sie an, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots die bestehende Eingrenzung des Anwendungsbereichs aufheben würde.

Die Bundesregierung plant, künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

Der Bundesrat wiederum kritisiert in seiner dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auslasse.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Um sich auf Förderprogramme des Bundes bewerben zu können, soll laut dem älteren Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1393) für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen künftig eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot gelten. Bislang könnten außeruniversitäre Einrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich vergüten, aufgrund des Besserstellungsverbots in der Regel nicht an solchen Förderprogrammen teilnehmen, schreibt die Länderkammer zur Begründung.

Konkret sieht der Entwurf des Bundesrates vor, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Besserstellungsverbot mit den in Paragraf 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes genannten Einrichtungen (zum Beispiel Deutsche Forschungsgemeinschaft) gleichzusetzen. (des/hau/19.03.2026)

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ANTRAG AfD TOP 14 Statistik über Frauenmorde im Namen der Familienehre

Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag darauf, „im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte“ statistisch zu erfassen (21/4752). Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 19. März 2026, 30 Minuten lang debattiert. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, Fälle von seit 2005 in Deutschland versuchten und vollendeten Morden zu erfassen, die aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau – und zum Teil (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades verübt wurden. Das Ergebnis soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „nach Jahren und Bundesländern geordnet“ der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, das Problemphänomen solcher „Ehrenmorde“ künftig im Zusammenwirken mit den Ländern zu erfassen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland auch mehr als 20 Jahre nach dem in Berlin erfolgten Mord an der kurdischstämmigen Hatun Sürücü „weiter mehrfach im Jahr zu im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Tötungsdelikten“ komme. „Bei einem Ehrenmord werden in der Regel Frauen von ihren männlichen Blutsverwandten getötet, weil sie zuvor ein sowohl in den Augen ihrer Familie als auch in den Augen ihrer ethnischen Herkunftsgemeinschaft ehrenrühriges Verhalten, das nicht selten mit ihrer Sexualität zusammenhängt, an den Tag gelegt haben und sich damit nach Ansicht ihrer Verwandten an der Familienehre schuldig gemacht haben“, heißt es in dem Antrag weiter.

Danach werden in Einzelfällen „auch Männer Opfer von versuchten oder vollendeten Ehrenmorden, etwa wenn sie von den Blutsverwandten einer Frau als unpassender Intimpartner erachtet werden“. Darüber hinaus würden auch „Fälle von Partnerschaftstötungen, bei denen in der Regel ein Mann seine (Ehe-)Partnerin ermordet, weil diese zuvor – etwa aufgrund einer von ihr beabsichtigten oder vollzogenen Trennung – ein in seinen Augen ehrverletzendes Verhalten an den Tag legte und damit gegen gewisse fremdländische Kulturnormen verstieß“, als Ehrenmord bezeichnet, führen die Abgeordneten ferner aus. (sto/19.03.2026)

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TOP 15 Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will „Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen“. Einen entsprechend betitelten Antrag (21/4458) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.

Antrag der Grünen

In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen.

Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden.

Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)

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ZP 7 Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes

„Beendigung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und Neuausrichtung der nationalen wissenschaftlichen Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4464), den das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit..

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will Deutschlands Mitarbeit im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), dem sogenannten Weltklimarat, beenden. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, keine Regierungsdelegationen zu Plenar- und Arbeitsgruppensitzungen des IPCC zu senden. Jegliche „formale Beteiligung an IPCC-Abstimmungs- und Billigungsprozessen, einschließlich der Erarbeitung und Annahme der ‚Summary for Policymakers‘“ soll demnach beendet werden.

Deutschland solle zudem sämtliche Beiträge, Zuwendungen, Unterstützungsleistungen und sonstige Zahlungen einstellen und sich auch in der EU auf ein Ende der Finanzierung des Weltklimarats, vor allem für die Einstellung der regelmäßigen Zahlungen an den IPCC Trust Fund, hinwirken.

„Wissenschaftliche Politikberatung einrichten“

Die Abgeordneten fordern stattdessen, eine „nationale, transparent arbeitende wissenschaftliche Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen einzurichten, die strikt zwischen empirischem Befund, modellbasierten Projektionen, Wertungen und politischen Handlungsoptionen unterscheidet“.

Als Begründung führen sie an, der Weltklimarat habe in Deutschland „erheblichen Einfluss auf politische Debatten, Gesetze und Entscheidungen der Verwaltung“. Dabei würden unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, Gegenpositionen und Minderheitsmeinungen nicht ausreichend „sichtbar“, so die Kritik. Komplexe Sachverhalte drohten dadurch verkürzt oder nur aus einer Richtung betrachtet zu werden, sodass sich „diese eine Sichtweise als vermeintlich endgültiger ‚Stand der Wissenschaft‘ festsetzt“. (sas/hau/05.03.2026)

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TOP 17 Änderung des Steuerberatungsgesetzes, Steuerrec

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften„ (21/455021/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel “Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken„ (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung„ (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.

Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird.

Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert

Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen.

Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): “Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.„ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: “Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.„

Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die “erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen„. Die Grünen erklären: “Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.„ (bal/hau/19.03.2026)

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TOP 17 GreenTech, Zukunft der europäischen Chemieindustrie

Die Wirtschaftspolitik stand im Mittelpunkt einer Plenardebatte am Donnerstag, 19. März 2026. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – GreenTech als Wachstumstreiber nutzen, Technologiesouveränität stärken“ (21/4754) als auch der Antrag „Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken“ (21/4755) wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Erster Antrag der Grünen

Umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen sollen erheblich ausgebaut werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag, GreenTech als Wachstumstreiber zu nutzen und gleichzeitig die Technologiesouveränität zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Einklang mit den bereits beschlossenen europäischen Zielen des Clean Industrial Deals und Net Zero Industry Acts (NZIA) die GreenTech-Branche als Wachstumsmotor zu begreifen und prioritär zu unterstützen. Durch Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen soll sichergestellt werden, dass der GreenTech-Anteil an der deutschen Bruttowertschöpfung von aktuell neun Prozent bis zum Jahr 2045 auf rund 20 Prozent steigt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Elektromobilität und die Solarenergie weiter gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt werden.

Außerdem wird verlangt, die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen als materielle Basis für GreenTech und Technologiesouveränität sicherzustellen und dafür eine nachhaltige Rohstoffpolitik zu verfolgen, die an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ausgerichtet sein soll. Auch die Standortbedingungen für GreenTech-Produktionen in Deutschland sollen verbessert werden, insbesondere durch wettbewerbsfähige Energiepreise und schnellere Genehmigungsverfahren für eine „Industrie der Innovation“. Unter anderem soll eine vollständige Wertschöpfungskette für Halbleiter aufgebaut werden, um die Abhängigkeit von asiatischen Anbietern zu reduzieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht die Bedeutung der GreenTech-Branche. Unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes heißt es, mit fünf Prozent Wachstum pro Jahr seit 2010 sei GreenTec wesentlich dynamischer als andere Teile der deutschen Wirtschaft. 3,4 Millionen Menschen würden dort arbeiten (7,5 Prozent der Erwerbstätigen). Acht Prozent der Exporte seien auf die Branche zurückzuführen, die Bruttowertschöpfung betrage über 300 Milliarden Euro.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäische Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche stärken. In ihrem zweiten Antrag (21/4755) heißt es, die Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten solle beschleunigt werden. Dazu solle die Bundesregierung eine „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorlegen. Die Agenda solle mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführen und beschleunigen.

Unterstützung für diese Maßnahmen soll ein finanziell starker Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bringen. Gefordert wird außerdem eine Sicherstellung wettbewerbsfähiger, planbarer und verlässlicher Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie. Außerdem wird gefordert, „chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen“.

Die deutsche chemische Industrie befinde sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise, heißt es in dem Antrag. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen lägen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich. „Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (hle/19.03.2026)

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TOP 19 Bericht zur Lage der älteren Generation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, über den neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ (20/14450) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Bericht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bericht der Bundesregierung

Im Bericht wird eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Die Sachverständigenkommission schreibt: „Materielle Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Alter. Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als tragende Säule des deutschen Alterssicherungssystems sollte auch über das Jahr 2025 hinaus ein gesetzlich kodifiziertes, verlässliches Sicherungsziel (Mindestrentenniveau) festgelegt werden, dass die angemessene Teilhabe von Rentnerinnen und Rentnern an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung gewährleistet und jüngeren Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein verlässliches Sicherungsversprechen gibt, an dem sie sich bei ihrer Lebensplanung orientieren können.“

„Sozialen Ausgleich stärken“

Der soziale Ausgleich in der GRV müsse gestärkt werden, indem diskontinuierliche Lebensverläufe und Phasen der Arbeitslosigkeit besser abgesichert werden, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung der sogenannten Grundrente. Notwendig ist aus Sicht der Autoren darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Ein besonderer Fokus soll hier auf der Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation liegen, heißt es.

Bezahlbarer Wohnraum

Zu weiteren Empfehlungen gehören auch, die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die damit verbundene verdeckte Altersarmut substanziell zu reduzieren, die soziale Schuldnerberatung strukturell zu stärken und auf die spezifischen Beratungsbedarfe älterer Menschen auszurichten, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und barrierereduzierte Wohnangebote zu fördern.

„Ältere Menschen mit geringem Einkommen und ohne Wohneigentum sind aufgrund steigender Mieten und Wohnkosten immer häufiger finanziell überfordert. Der soziale Wohnungsbau kann ein Instrument sein, um diese Wohnkostenüberlastung abzumildern. Die Zahl der Sozialwohnungen ist seit der Jahrtausendwende jedoch deutlich zurückgegangen“, kritisieren die Sachverständigen. Die Länder sollten diese Entwicklung umkehren und den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben und sicherstellen, dass Sozialwohnungen der zentralen Zielgruppe (Menschen mit geringen Einkommen) vorbehalten bleiben, fordern sie. (che/hau/19.03.2026)

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ANTRAG AfD TOP 20 Enquete-Kommission – Kommunalfinanzen

Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“. Ihren Antrag (21/4756) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Demnach soll die Enquete-Kommission aus 14 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 14 sachverständigen Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen sollen die Mitglieder entsprechend ihrer Stärke benennen. Nach 20-minütiger Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion begründet die Forderung nach Einsetzung der Kommission mit der kommunalen Finanzkrise. Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden und Landkreise sei derart eingeschränkt, dass Zukunftsinvestitionen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bildungsinfrastruktur, Verkehrswege, Digitalisierung sowie Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr aus eigener Kraft finanziert werden könnten. Im Jahr 2024 hätten die Kommunen ein historisch hohes Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 habe das Defizit bereits bei 28,3 Milliarden Euro gelegen.

Die Kommission soll unter anderem eine Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen Steuersystems vornehmen sowie die kommunale Beteiligung an Gemeinschaftssteuern und am Finanzausgleich bewerten und mögliche Anpassungen prüfen. Außerdem sollen die vom Bund und den Ländern übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung überprüft werden. Weiterhin soll die Kommission den Umfang des Investitionsstaus bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge und die Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit ermitteln. Ihren Abschlussbericht soll die Enquete-Kommission bis zum 31. August 2028 vorlegen und damit rechtzeitig vor den Verhandlungen über den Bundeshaushalt für 2029. (hle/19.03.2026)

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ZP 9 Nutzung militärischer Infrastruktur auf deutschem Boden

Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen „jegliche direkte oder indirekte militärische Beteiligung Deutschlands“ an den Angriffen der USA und Israels auf den Iran. Ihren Antrag mit dem Titel „Völkerrecht konsequent einhalten – Militärische Infrastruktur auf deutschem Boden nicht für Angriffskriege nutzen“ (21/4761) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.

Antrag der Linken

Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die „militärischen Angriffe der USA und Israels seit dem 28. Februar 2026 klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen zu benennen und zu verurteilen“. Obwohl der Iran völker- und menschenrechtliche Normen verletze, sei das Völkerrecht ihm gegenüber trotzdem einzuhalten. „Das Gewaltverbot gilt universell, auch gegenüber Staaten, die selbst Recht brechen. Wer Recht nur gegen politische Gegner anwendet, ersetzt Rechtsbindung durch Machtpolitik mit juristischem Anstrich“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Die Bundesregierung solle darüber hinaus dafür sorgen, dass Deutschland nicht durch Gewährung von Überflugrechten, logistische Unterstützung und nachrichtendienstliche Kooperation völkerrechtswidrige Operationen ermögliche. Mit Blick auf US-Stützpunkte wie im rheinland-pfälzischen Ramstein gelte es sicherzustellen, „dass militärische Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf deutschem Hoheitsgebiet nicht für völkerrechtswidrige militärische Operationen genutzt werden“.

Weitere Linken-Forderungen zielen auf eine Initiative für eine Vermittlungsmission unter dem Dach der Vereinten Nationen, auf humanitäre Hilfen für die Zivilbevölkerung im Iran sowie den Schutz gefährdeter Iranerinnen und Iraner und einen Abschiebestopp für den Iran. (ahe/19.03.2026)

 

 

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